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DE20306813U1 - Dekorationsartikel - Google Patents

Dekorationsartikel

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Publication number
DE20306813U1
DE20306813U1 DE20306813U DE20306813U DE20306813U1 DE 20306813 U1 DE20306813 U1 DE 20306813U1 DE 20306813 U DE20306813 U DE 20306813U DE 20306813 U DE20306813 U DE 20306813U DE 20306813 U1 DE20306813 U1 DE 20306813U1
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DE
Germany
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decorative
plate
article according
motif
holding device
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE20306813U
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English (en)
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44CPRODUCING DECORATIVE EFFECTS; MOSAICS; TARSIA WORK; PAPERHANGING
    • B44C5/00Processes for producing special ornamental bodies
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G33/00Religious or ritual equipment in dwelling or for general use
    • A47G33/006Levitated arches
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21WINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO USES OR APPLICATIONS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS
    • F21W2121/00Use or application of lighting devices or systems for decorative purposes, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00

Landscapes

  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)

Description

Titel der Erfindung
Dekorationsartikel
Anwendungsgebiet der Erfindung
Die Erfindung wird angewendet bei Dekorationsartikeln. Sie wird vorzugsweise angewendet bei Dekorationsartikeln, die eine flächenhafte Ausdehnung besitzen und gleichzeitig beleuchtet werden, wie die aus der Erzgebirgischen Volkskunst bekannten Schwibbogen, Wand- oder Fensterbilder und dergleichen.
Stand der Technik
Es ist allgemein bekannt, Dekorationsartikel mit flächenhaft ausgeführten Motivbildern auszuführen. Eine sehr bekannte Ausführungsform derartiger Dekorationsartikel ist der so genannte Erzgebirgische Schwibbogen. Bei diesem Erzeugnis werden vorzugsweise flächig ausgeführte Motivplatten, die wiederum zumeist aus Sperrholz bestehen, durch Einarbeiten von Ausnehmungen so ausgestaltet, dass sich ein sichtbares Motivbild ergibt. Es ist auch bekannt, die Motivbilder von vorn, hinten oder unten zusätzlich anzuleuchten.
Eine andere Ausführungsform solcher Dekorationsartikel besteht in der Verbindung flächiger Motivbilder mit einer Einrichtung zum Hängen, wobei hier neben der einfachen vorzugsweise eine Ausführung mit 2 beabstandet hintereinander angeordneten Motivbildern üblich ist.
Wird ein solcher Dekorationsartikel als Fensterbild verwendet, ist es üblich, zwischen die Motivplatten eine elektrisch betriebene Lichtquelle einzubringen und den Dekorationsartikel an der elektrischen Zuleitung aufzuhängen.
In den beiden oben genannten Fällen handelt es sich um Einzwecklösungen, das heißt, der Nutzer muss bei Bedarf ein komplettes Erzeugnis erwerben und ist dann an seine Kaufentscheidung dauerhaft gebunden. Er kann seine einmal getroffene Kaufentscheidung lediglich durch Erwerb weiterer anders gestalteter Dekorationsartikel modifizieren.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass eine Variabilität der Motivplatten, der Lichtquellen und der Zuleitungslängen nicht gegeben ist.
Im Herstellungsprozess werden die bekannten Erzeugnisse stets vollständig fertig montiert, sodass jeder Dekorationsartikel beispielsweise eine vollständige Elektroinstallation erhalten muss. Dies wirft bei den Herstellern insbesondere Probleme in der Lagerhaltung auf, da die fest angeordnete Elektroinstallation fast immer über die Außenkontur hinaus ragt und ein größeres Volumen der Verpackung erfordert. Weitere Probleme ergeben sich im Herstellungsprozess, da die fest angeordnete Elektroinstallation in erheblichem Maße Mittel bindet. Wird ein fertig gestellter Dekorationsartikel nicht in kurzer Zeit verkauft, besteht keine Möglichkeit der Refinanzierung.
Es ist bekannt, in Dekorationsartikel, wie Weihnachtssterne auswechselbare Halterungen einzufügen, die aus einem federnden Drahtkorb bestehen, der wiederum den Kolben einer Glühlampe umschließt und so den Dekorationsstern hält. Nachteilig ist an dieser Lösung, dass ein Drahtkäfig hergestellt werden muss, der auf die Verwendung einer speziellen Glühlampe hin auszulegen ist. Der spätere Nutzer hat kaum eine Möglichkeit, diese Glühlampe hinsichtlich Hersteller, Bauform und Lichtleistung zu ändern. Ebenso ist er bei Ersatzbeschaffung immer wieder an die gleiche Kolbenform gebunden. Hinzu kommt die Gefahr, dass Kolben durch die mechanisch-thermische Belastung zerstört werden können.
Es ist schon versucht worden, bei Motivplatten aus dünnem Material jeweils rückseitig eine Auflage aus dem gleichen Material anzuordnen und den Abstand zwischen den Motivplatten mit einem Klotz zu überbrücken, der die gesamte Anordnung hält. An dieser Lösung ist nachteilig, dass der Klotz maßhaltig gefertigt werden muss, was bei den bevorzugt verwendeten Holzteilen kaum möglich ist. Weiterhin muss der stirnseitige Schnitt genau recht-
winklig ausgeführt sein. Ein weiteres Problem besteht darin, dass abhängig vom Feuchtesatz des Klotzes ein Axialschwund auftreten kann und der Klotz damit seine Funktionsfähigkeit verliert.
Ferner ist bereits versucht worden, bei Schwibbogen die Motivplatte austauschbar zu machen, um so die notwendige Vorratshaltung im Herstellungsprozess positiv zu beeinflussen und zugleich eine bessere Anpassung an den Publikumsgeschmack zu erreichen (DE 296 16 298 IM; DE 298 09 681 U1). Die genannten Vorschläge sind jedoch nur dann anwendbar, wenn die Motivplatte eines Dekorationsartikels vollständig durch zusätzliche Bauteile umschlossen wird. Diese Ausführungsformen sind deshalb bei Wand- und Fensterbildern nicht ausführbar, da diese zumeist mit offener Außenkontur ausgeführt sind. Zudem ist die in den meisten Fällen verwendete Beleuchtungseinrichtung auch so ausgelegt, dass sie das Umfeld des Dekorationsartikels mit ausleuchtet, weshalb umschließende Bauteile nicht möglich sind.
Auch bei den erwähnten Schwibbogen sind schon Vorschläge gemacht worden, diese mit offener Außenkontur auszuführen (u.a. DE-G 94 03 907 U1; DE 295 11 876 LM; DE 295 04 492 IM). Neben den anderen ästhetischen Wirkungen wird hier notwendig, die Instandsetzbarkeit (vor allem Glühlampentausch) bei solchen Anordnungen zu berücksichtigen. So ist in DE-G 94 03 907 U1 eine der Motivplatten mit Holzschrauben befestigt. In DE 298 09 681 LM sind innen liegende Lichtquellen durch Herausnehmen der Motivplatte erreichbar. Nach DE 299 15 457 LM und DE 299 15 458 LM soll ein Motivbild in einem Schlitz der Sockelleiste an seinem unteren Rand, über eine Haken-Öse-Verbindung im oberen Bereich in seiner Lage gehalten werden, sodass es bei Bedarf abnehmbar ist. Die genannten Lösungen setzen jedoch voraus, dass die Motivplatte entweder an ihrer Umfangslinie oder an ihrer Unterseite oder insgesamt geführt ist.
Vorgenannte Ausführungsformen lösen zwar die eine oder andere Detailaufgabe, können jedoch die anstehenden Probleme nicht insgesamt lösen, da sie in ihrem Denkansatz jeweils von einem Bestand des vordem bekannten Basiserzeugnisses ausgehen.
Aufgabe der Erfindung
Die Erfindung hat die Aufgabe, eine Ausführungsform für Dekorationsartikel vorzuschlagen, die aus zweidimensional sich erstreckenden Bauteilen und gegebenenfalls verbindenden Zusatzbauteilen leicht und einfach hergestellt werden kann, wobei die Beleuchtungseinrichtung in vielfältiger Form in die Dekorationsartikel integrierbar ist. Es ist ferner Aufgabe der Erfindung, eine Vorzugsform für die Beleuchtungseinrichtung und deren Befestigung im Dekorationsartikel zu schaffen, die vielfach anwendbar ist.
Wesen der Erfindung
Das Wesen der Erfindung ergibt sich aus den in den Schutzansprüchen wiedergegebenen Merkmalen, der daraus resultierenden Merkmalsgesamtheit, der Beschreibung sowie den Ausführungsbeispielen. Ausführungsbeispiele und Zeichnungen geben dabei die erfinderischen Gedanken, den Gegenstand der Erfindung und die aus der Erfindung herleitbaren Ausführungsformen nur insoweit wieder, dass am Anmeldetag bevorzugte Ausführungsformen beschrieben und dargestellt sind.
Erfindungsgemäß wird ein Dekorationsartikel aus wenigstens einem Dekorationsobjekt und einer Halteeinrichtung aufgebaut. Dabei wird das Dekorationsobjekt überwiegend nach gestalterischen Gesichtspunkten ausgelegt und ist im Allgemeinen in nicht sichtbaren Bereichen mit Elementen ausgestattet, die im Sinne eines Adapters mit einer Halteeinrichtung zusammenwirken. Die Halteeinrichtung hat zunächst die mechanische Befestigung des Dekorationsobjektes zu ermöglichen und kann als Einrichtung zum Hängen, als Ständer, Wandhalter oder dergleichen ausgelegt sein. Die Halteeinrichtung nimmt ferner die gesamte Elektroinstallation auf. Sie wird vorzugsweise in unifizierten Ausführungsformen erzeugt und kann mit einer Vielzahl von Dekorationsobjekten kombiniert werden, sofern die jeweiligen Adapter
jekten kombiniert werden, sofern die jeweiligen Adapter zueinander passfähig sind.
Die Halteeinrichtung ermöglicht so stehende, hängende oder eine Kombination beider Befestigungsformen. Ferner können Dekorationsobjekte und Halteeinrichtung unabhängig voneinander hergestellt werden.
Die Erfindung geht davon aus, dass eine sichere Verbindung zwischen den beschriebenen Baueinheiten entweder durch allseitigen Formschluss oder durch Fixierung in wenigstens 2 Richtungen und einer zusätzlich wirkenden Gewichtskraft vorhanden sein muss. Hierzu wird am Dekorationsartikel ein
&iacgr;&ogr; Adapter vorgesehen, der die oben genannten Bedingungen gemeinsam mit einer Aufnahme- und/oder Halteeinrichtung erfüllen kann.
Eine Ausführungsform der Verbindung besteht aufseiten der Halteeinrichtung aus einer Fläche mit geometrisch bestimmter Kontur, die aufseiten der Dekorationsartikel in maßkompatible Ausnehmungen eingelegt wird. Solche Ausnehmungen können Durchbrüche, Vertiefungen oder zusätzlich angeordnete Teile ausbilden. Die Ausnehmungen sind dabei so gestaltet, dass am Umfang der Fläche vorzugsweise eine Linienberührung gegeben und zusätzlich an wenigstens 2 Seitenflächen ein Umgriff vorgesehen ist. Die Aufnahmen sind in einer Richtung offen, sodass die Fläche in die Aufnahmen hineingeschoben werden kann.
Die Fläche der Halteeinrichtung kann Teil eines voluminösen Gegenstandes sein oder eine Platte geringer Materialdicke. Die Fläche wird vorzugsweise als Vieleck ausgebildet, sodass eine Fixierung des Dekorationsartikels in der Sollposition erreicht wird. In jedem Fall wird die Halteeinrichtung durch Einhängen oder -rasten mit dem Dekorationsobjekt verbunden. Ein unbeabsichtigtes Trennen ist dadurch ausgeschlossen.
Es ist auch möglich, die Fläche kreisförmig zu gestalten, wobei dann als zusätzlicher Freiheitsgrad Rotation des Dekorationsartikels oder auch der Halteeinrichtung möglich ist.
Der Umgriff der Ausnehmungen ist über die Ebene der Fläche hinabgezogen, sodass neben dem erzielten Formschluss ein als Einhängen zu bezeichnender Vorgang ausgeführt werden muss.
Üblicherweise werden Dekorationsartikel, die aus zweidimensional sich erstreckenden Motivbildern und wenigstens mit 2 Motivplatten ausgeführt sind, auf die oben beschriebene Weise mit einer Halteeinrichtung verbunden. Die Motivplatten sind dabei regelmäßig beabstandet zueinander angeordnet und über Distanzstücke fest miteinander verbunden. Sie tragen zudem fast immer ein durch Aussparungen erzeugtes Motivbild. An den jeweiligen Innenseiten der Motivplatten sind wie oben beschrieben Aufnahmen vorhanden, die der Verbindung des Dekorationsartikels mit der Halteeinrichtung dienen.
Die Halteeinrichtung ist ihrer einfachsten Form eine quadratische, rechteckige oder beliebig geformte Platte, die in die Ausnehmungen eingehängt und dort fixiert wird. Die Ausnehmungen sind zumeist ebenfalls rechteckförmig und zu den Abmessungen der Platte kompatibel.
Die Ausnehmungen an der Innenseite der Motivplatten können in jeder Lage zwischen Ober- und Unterkante derselben angeordnet sein. Ist der Dekorationsartikel vorzugsweise zum Hängen ausgelegt, werden die Ausnehmungen im Bereich zwischen der Schwerpunktlage des Dekorationsartikels und der Oberkante der Motivplatten angeordnet sein. Ist derselbe vorzugsweise zum Aufstellen ausgelegt, kann die Position auch im Bereich zwischen Schwerpunktlage des Dekorationsartikels und Unterkante der Motivplatten angeordnet sein.
Eine weitere Ausführungsform ergibt sich, wenn in beiden der oben beschriebenen Bereiche Ausnehmungen vorhanden sind, da sich dann eine wechselweise Nutzungsmöglichkeit für den Dekorationsartikel ergibt.
Bei aus dünnen Motivplatten erzeugten Dekorationsartikeln sind vorzugsweise die Ausnehmung bildende Bauteile an den Innenseiten der Motivplatten zusätzlich angeordnet. Deren Materialdicke kann nach verschiedenen Gesichtspunkten optimiert werden. Ebenso die Größe der Ausnehmungen.
Bei verschiedenen Anwendungsfällen kann bedingt durch die gewählten Motivbilder die Anwendung einer quadratischen oder rechteckigen Platte unzweckmäßig sein. In solch einem Fall kann die Platte mit dreieckförmigem Grundriss ausgeführt sein, wobei es vorteilhaft ist, diese an der Grundlinie sowie der Spitze jeweils mit einem parallel verlaufenden Ansatz auszuführen.
Damit wird an einer Motivplatte eine wie üblich ausgeführte Ausnehmung nötig, während die gegenüber angeordnete Motivplatte nur eine Ausnehmung geringer Abmessungen haben muss.
Es ist ebenso möglich, beliebig geformte Platten zu verwenden, wenn zugleich die lagerichtige Anordnung maßkompatibler Adapterelemente und/ oder -formen sichergestellt ist.
Zur Vermeidung eventuell bei Montagefehlern entstehender Schiefstände von Lichtquellen und daraus resultierend zu geringer Abstände zu hölzernen Teilen sind in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung in etwa im Bereich des größten Kolbendurchmessers der Lichtquelle zu beiden Seiten des Kolbens je ein Distanzstück aus einem ausreichend wärmebeständigen Material zusätzlich angeordnet. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Kolben der Lichtquelle stets im gleichen Abstand zur Motivplatte bleibt.
Eine weitere Ausführungsform verwendet anstelle oder zusätzlich zu uförmigen Ausnehmungen eine Platte mit miniaturisierten zapfenförmigen Ansätzen. Die Motivplatten tragen dem gegenüber miniaturisierte Durchbrüche gleicher Abmessungen, sodass die Platte mit ihren Zapfen in den Durchbrüchen fixiert wird.
Die Ausführung mit Zapfenverbindung kann auch für die oben erwähnten Distanzstücke zur Zentrierung der Kolben der Lichtquellen angewendet werden.
Es ist ebenso möglich, die Ausnehmungen der zuerst beschriebenen Art mit dem Zapfen zu kombinieren. Eine weitere Ausführungsform, die sich insbesondere bei Motivplatten mit elastischer Verformbarkeit eignet, verwendet eine Platte, die einen größeren Abstand beim Einlegen in die Ausnehmungen erfordert, als durch die Motivplatten und die dazwischen angeordneten Distanzstücke vorgegeben. Das Einfügen einer solchen Halteeinrichtung erfordert deshalb ein willkürliches auseinander spreizen der Motivplatten und anschließendes Entspannen. Damit wird erreicht, dass die Halteeinrichtung nicht zufällig entfernt werden oder verloren gehen kann.
Die Platte ist in ihrer Fläche vorzugsweise mit einem Durchbruch zur Aufnahme von Befestigungsmaterial, wie Schnüre, Ketten oder Strom führende Leitungen, versehen. Der Durchbruch kann jedoch auch entfallen und statt-
dessen Befestigungselemente, wie Haken, Ösen oder dergleichen, angewendet werden.
Eine Ausführungsform der Halteeinrichtung nutzt die oben beschriebene Platte mit einem Durchbruch, wobei in den Durchbruch eine Strom führende Leitung gemeinsam mit einer Lampenfassung eingefügt ist. Die Strom führende Leitung versorgt eine in der Fassung befindliche Glühlampe mit elektrischer Energie, wobei die Strom führende Leitung zusätzlich und in Verbindung mit der Platte den Dekorationsartikel hält. Diese Ausführungsform ist für die Herstellung so genannter Wand- oder Fensterbilder besonders geeignet.
&iacgr;&ogr; Dabei ist es möglich, die Halteeinrichtung aus Platte, Fassung und Strom führender Leitung vorzumontieren, während das Dekorationsobjekt selbst unabhängig davon erzeugt werden kann. Ebenso kann eine Trennung beider Baueinheiten bis zum späteren Verkauf des Dekorationsartikels beibehalten werden. Wird insbesondere die Platte hinsichtlich ihrer Form und Abmessungen genormt, ergibt dies einen erheblichen Vorteil im Herstellungsprozess. Weiterhin kann die Beleuchtungseinrichtung der Dekorationsartikel von diesem gelöst werden und es ergibt sich daraus ein geringeres Verpackungsvolumen. Eine andere Ausführungsform besteht darin, dass die für die Ausbildung einer Verbindung maßgeblichen Platten Teil einer größeren Baueinheit sind und die eigentlichen Adapterflächen aus diesem Bauteil hervorragen. Dies ermöglicht es, mehrere einzelne Dekorationsobjekte zu einer Gesamtheit eines Dekorationsartikels zusammenzufügen, indem über das Bauteil eine Verbindung zwischen ihnen erzeugt wird.
Es ist ebenso möglich, die Halteeinrichtung so auszulegen, dass sie auf einer Unterlage aufgestellt werden kann und nach oben jeweils Adapterflächen zur Aufnahme wenigstens eines Dekorationsobjektes besitzt. Die jeweiligen Dekorationsobjekte haben die maßkompatiblen Flächen dann jeweils im unteren Bereich der Motivplatten.
Eine andere Ausführungsform der Dekorationsobjekte besitzt jeweils oben und unten Aufnahmen, sodass deren Verwendung mit verschiedenen Adaptern jeweils zum Hängen und/oder Aufstellen möglich ist.
Eine weitere Ausführungsform benutzt einen Ständer, der mehrere Adapter aufweist und so geeignet ist, mehrere Dekorationsobjekte gleichzeitig aufzunehmen. Der Ständer kann darüber hinaus im Rahmen der Möglichkeiten nach gestalterischen Gesichtspunkten ausgelegt sein und so das Design der Gesamtanordnung zumindest mitbestimmen.
• ·
us·.
Ausführungsbeispiele
Die Erfindung soll nachstehend anhand von 9 Ausführungsbeispielen näher erläutert werden, wobei jeweils bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dargelegt werden.
Ausführungsbeispiel 1
In diesem Ausführungsbeispiel, das die Fig. 1 und 2 zeigen, ist die grundsätzliche Wirkungsweise der Erfindung erläutert.
Eine erste Ebene (1), die Bestandteil eines Dekorationsobjekts ist, steht einer zweiten Ebene (2), die gleichfalls Bestandteil eines Dekorationsobjekts ist, in einem definierten Abstand gegenüber.
Die erste Ebene (1) ist ebenso wie die zweite Ebene (2) mit je einer Ausnehmung (3) und (4) versehen. Die sich dadurch ergebenden Vorsprünge (5) und (6) ermöglichen es, dass eine Platte (7) oder auch ein in Fig. 1 nicht dargestelltes, maßkompatibles Formteil bis zu den Anschlägen (8) und (9) vorgeschoben werden kann.
Zumindest auf einer Seite der Platte (7) sind Vorsprünge (5) und (6) angeordnet, sodass Platte (7) nicht nur zwischen den Ebenen (1) und (2), sondern auch in Längsrichtung fixiert ist.
Dadurch kann gewährleistet werden, dass Platte (7) oder ein entsprechendes Formteil in jeweils zwei Achsen fixiert sind.
Das Dekorationsobjekt liegt somit auf Platte (7) oder einem Formteil und kann dort nicht verschoben werden.
Ausführungsbeispiel 2
In diesem Ausführungsbeispiel wird eine Ausführungsform beschrieben, die es erlaubt, bei Erhaltung einer größtmöglichen Gestaltungsfreiheit für das De-
korationsobjekt die erfindungsgemäße Verbindung zwischen Dekorationsobjekt und Halteeinrichtung zu gewährleisten.
Fig. 3 zeigt in der Draufsicht eine Platte (10) mit im Wesentlichen dreieckförmigem Querschnitt. Eine Ebene (11) weist eine Ausnehmung (12) auf, die sich über einen längeren Bereich erstreckt. Eine zweite Ebene (13) weist eine klein dimensionierte Ausnehmung (14) auf.
Die Platte (10) besitzt an der Grundlinie der Dreieckform (15) sowie an deren Spitze (16) jeweils eine Verlängerung (17) und (18) mit parallel verlaufenden Kanten (19) und (20), sodass die Ausnehmungen (12) und (14) jeweils voll
&iacgr;&ogr; ausgefüllt sind.
Neben der Absicherung weitgehender gestalterischer Freiheit erlaubt diese Ausführungsform eine Fertigung der Platte mit geringem Aufwand und geringen Materialverlusten, da es sich um eine sich stets wiederholende Form handelt.
Ausführungsbeispiel 3
Dieses Ausführungsbeispiel zeigt eine weitere Ausführungsform, die unter Zuhilfenahme anderer konstruktiver Merkmale die erfindungsgemäße Aufgabe ebenso erfüllen kann.
Wie Fig. 4 zeigt, sind in eine Motivplatte (23) Durchbrüche (24) mit sehr geringen Abmessungen eingearbeitet. Die Durchbrüche (24) sind in so geringen Abmessungen ausgeführt, dass sie das verwendete Motivbild nicht oder nur unwesentlich beeinflussen. Eine Platte (25) besitzt materialeinheitlich angeformte Zapfen (26), deren Abmessungen zu denen der Durchbrüche (24) kompatibel ist. Platte (25) wird deshalb mit der Motivplatte (27) durch Einfügen der Zapfen (26) in die Durchbrüche (24) verbunden und so die erforderliche Befestigung der Halteeinrichtung erreicht.
Auf der gegenüber liegenden Seite ist in Fig. 4 keine Motivplatte dargestellt. Die Verbindung auf dieser Seite erfolgt jedoch auf die gleiche Weise.
Eine ebenso mögliche Ausführungsform, die in Fig. 4 nicht dargestellt ist, ergibt sich, wenn Platte (25) einseitig gemäß den oben erläuterten Ausführungsbeispielen ausgelegt ist. Platte (25) besitzt dann rückseitig eine gerade Kontur, aus der die Zapfen durch Materialabtrag ausgenommen sind. Auf diese Weise entsteht wiederum ein Wiederholteil, das kostengünstig hergestellt werden kann.
Ausführungsbeispiel 4
In diesem Ausführungsbeispiel ist eine Form der Verbindung dargestellt, die insbesondere bei Motivplatten geringer Materialdicke zur Anwendung kommt. Auf einer Motivplatte (27) ist ein Bauteil (28) befestigt, das in etwa eine umgekehrte U-Form hat. Bauteil (28) ist an seiner Unterseite (29) mit einer Ausnehmung (30) versehen, wobei seitliche Schenkel (31) und (32) um einen größeren Betrag nach unten ragen, als die Materialdicke einer eingelegten Platte (25) erforderlich macht.
Vorstehende Ausführungsform ermöglicht es, dass Platte (25) nicht nur formschlüssig gehalten wird, sondern bei deren Einlegen ein so genannter Einhängevorgang zu absolvieren ist. Damit wird erreicht, dass versehentliches Anheben des Dekorationsobjekts nicht gleichzeitig zum Aushängen desselben führt.
Ausführungsbeispiel 5
In diesem Ausführungsbeispiel, das Fig. 6 zeigt, ist eine Ausführungsform erläutert, die insbesondere bei einem Erfordernis spanender Bearbeitung oder bei notwendiger Verwendung von Rundmaterial für die Halteeinrichtung einsetzbar ist.
Uc.
An der Rückseite (33) einer Motivplatte (34) ist eine Ausnehmung (35) eingearbeitet, die einen halbkreisförmigen Auslauf besitzt. Nach unten ist die Ausnehmung parallel verlaufend verlängert.
Damit ist es möglich, Bauteile aus Rund-, Halbrund-Material oder speziell nach der Ausnehmung geformte Bauteile (36) einzusetzen.
Die beschriebene Verbindungsform kann vorzugsweise bei solchen Anwendungsfällen verwendet werden, bei denen die Verbindungsebene zwischen Dekorationsobjekt und Halteeinrichtung weit oberhalb der Schwerpunktebene des Dekorationsobjekts liegt. Ebenso, wenn das Dekorationsobjekt ein größeres Eigengewicht hat und Platten geringer Materialdicke keine sichere Fixierung mehr ermöglichen.
Ausführungsbeispiel 6
Dieses Ausführungsbeispiel, das Fig. 7 zeigt, beschreibt die bevorzugte Ausführungsform bei Wand- und Fensterbildern.
Eine vordere Motivplatte (37) ist mit einem zusätzlichen Bauteil (38) an seiner Innenseite (39) versehen. Ebenso eine hintere Motivplatte (40) mit einem Bauteil (41) an ihrer Innenseite (42). Dazwischen ist Platte (43) eingelegt, die mit einem Durchbruch (44) eine Lampenfassung (45) trägt, wobei diese wiederum eine Lichtquelle (46) aufnimmt. Durch die Zuleitung (47) wird die Lichtquelle (46) mit Strom versorgt und gleichzeitig hängt das Dekorationsobjekt an der Zuleitung (47).
Die beschriebene Ausführungsform ermöglicht es, die Platte (43) mit einer elektrischen Zuleitung (47), einer Lampenfassung (45) und Lichtquelle (46) sowie erforderlichenfalls mit zusätzlichen Elementen zur Aufhängung als vorkonfektionierte Baueinheit zu erzeugen. Bei entsprechender Dimensionierung besteht die Möglichkeit, solche Baueinheiten als universelle Baugruppe separat herzustellen. Die Komplettierung mit einem Dekorationsobjekt zum vollständigen Dekorationsartikel ist dann nach freier Motivwahl durch Endverbraucher möglich.
• ·
Ausführungsbeispiel 7
In diesem Ausführungsbeispiel, das Fig. 8 zeigt, ist eine Mehrfachanordnung beschrieben, wie sie beispielsweise unter Verwendung mehrerer Wand- oder Fensterbilder erzeugt werden kann.
Ein Bild ist mit den an den Innenseiten der Motivplatten (48) und (49) angeordneten Bauteilen (50) und (51) in die Platte (52) eingehängt. In gleicher Weise ist das Bild mit seinen Motivplatten (48) und (49) sowie den Bauteilen (50) und (51) in Platte (52) eingehängt.
Platte (52) und Platte (57) sind durch einen Steg (58) miteinander verbunden. Dieses Ausführungsbeispiel ermöglicht es, eine Mehrzahl von Wand- oder Fensterbildern gemeinsam aufzuhängen, wobei Form und Anzahl derselben lediglich durch die Gestaltung des Steges (58) bestimmt sind. Vorteilhaft ist zudem, dass alle aufgehängten Dekorationsobjekte in gleicher Höhe angebracht sind.
Wie in den vorangegangenen Ausführungsbeispielen beschrieben, können über Zuleitungen (59) und (60) im Inneren der Dekorationsobjekte befindliche Lichtquellen versorgt werden. Die Zuleitungen (59) und (60) können auch der Befestigung der Gesamtanordnung dienen.
Ausführungsbeispiel 8
In diesem Ausführungsbeispiel, das Fig. 9 zeigt, ist eine Möglichkeit zur Ausführung eines stehend angeordneten Dekorationsartikels beschrieben.
Ein Ständer (61), der als umgedrehtes T ausgeführt ist, besitzt die Kontaktfläche (62) sowie rechts und links von dieser je eine Platte (63) und (64). Auf Platte (63) ist ein Dekorationsobjekt (65), auf Kontaktfläche (62) ein Dekorationsobjekt (66) und auf Platte (64) ein Dekorationsobjekt (66) aufgesteckt. Die Dekorationsobjekte (65), (66) und (67) besitzen jeweils im Bereich unterhalb der Schwerpunktebene Ausnehmungen zur Aufnahme der Platten (63) und (64) bzw. der Kontaktfläche (62).
In diesem Ausführungsbeispiel ist lediglich beispielhaft eine Möglichkeit gezeigt, durch Kombination von Dekorationsobjekten mit entsprechenden Halteeinrichtungen Dekorationsartikel zu erzeugen, die mehrfache Verwendungsmöglichkeiten haben und zudem auch geeignet sind, Dekorationsartikel mit nur einem Verwendungszweck, wie beispielsweise Schwibbogen, zu ersetzen. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass die Dekorationsobjekte in Verbindung mit einer Halteeinrichtung nach Ausführungsbeispiel 6 als Wand- oder Fensterschmuck verwendbar sind, während sie zugleich durch Aufsetzen auf den Ständer einem zweiten Verwendungszweck zugeführt werden können.
Zur Erreichung mehrfacher Verwendungsmöglichkeiten besteht auch die zusätzliche Möglichkeit, mehrere Ausnehmungen über- oder nebeneinander an den Innenseiten der Motivplatten vorzusehen, sodass diese je nach Erfordernis in verschiedene Halteeinrichtungen eingehängt werden können.
Ausführungsbeispiel 9
In diesem Ausführungsbeispiel, das in Fig. 7 enthalten ist, wird eine Möglichkeit zur zusätzlichen Lagesicherung der Lichtquellen beschrieben.
An der Innenseite (39) der Motivplatte (37) sowie an der Innenseite (42) der Motivplatte (40) ist zusätzlich je ein Distanzstück (68) in Höhe des größten Durchmessers des Lampenkolbens der Lichtquelle (46) angeordnet. Die Distanzstücke (68) bewirken, dass die Lichtquelle stets in einem definierten Abstand zu den Motivplatten (37) und (40) bleibt.
Die Distanzstücke (68) sind aus einem ausreichend wärmebeständigen Werkstoff hergestellt. An den jeweiligen Innenseiten (69) besitzen die Distanzstücke (68) eine gewölbte Kontur, sodass gewährleistet werden kann, dass neben der mittigen Ausrichtung zugleich auch eine weitere Sicherung gegen versehentliches Ausheben erreicht wird, indem sich der Lampenkolben wenigstens kurzzeitig verklemmt.

Claims (13)

1. Dekorationsartikel, vorwiegend bestehend aus einem Dekorationsobjekt und einer Halteeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekorationsobjekt eine erste Ausnehmung mit wenigstens zwei Auflagerpunkten, eine zweite Ausnehmung mit wenigstens einem Auflagerpunkt aufweist und beide Ausnehmungen beabstandet zueinander angeordnet sind, die Halteeinrichtung ein erstes Befestigungselement mit wenigstens zwei Auflagern, ein zweites Befestigungselement mit wenigstens einem Auflager aufweist und deren Auflager im gleichen Abstand zueinander angeordnet sind, wie die Auflagerpunkte des Dekorationsobjekts.
2. Dekorationsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagerpunkte der ersten und/oder die Auflagerpunkte der zweiten Ausnehmung und die Auflager des ersten und/oder das/die Auflager des zweiten Befestigungselements in der gleichen Ebene liegen.
3. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekorationsobjekt aus einer vorderen und einer zu dieser beabstandet angeordneten hinteren Motivplatte aufgebaut ist und die erste und zweite Ausnehmung jeweils an der Innenseite einer der Motivplatten angeordnet und die Halteeinrichtung mit einer Platte und/oder einer Kontaktfläche mit den sich aus den Abmessungen und dem Abstand der Motivplatten zueinander ergebenden Abmessungen ausgeführt ist.
4. Dekorationsartikel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die Auflagerpunkte einer Ausnehmung durch ein zusätzliches Bauteil, das mit der jeweiligen Motivplatte zu einer Baueinheit vereinigt ist, ausgebildet wird.
5. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Auflagerpunkte ausbildenden Ausnehmungen, an den jeweiligen Enden der Ausnehmung Begrenzungen aufweist und die Halteeinrichtung gegen seitliches Verschieben sichert.
6. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflager der Halteeinrichtung durch eine Platte oder eine Kontaktfläche ausgebildet werden.
7. Dekorationsartikel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte in ihrer Fläche einen Durchbruch aufweist und derselbe der Aufnahme einer Trageinrichtung und/oder Beleuchtungseinrichtung dient.
8. Dekorationsartikel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekorationsobjekt im Bereich der Motivplatten Auflagerpunkte in Form klein dimensionierter Durchbrüche ausbildet, die Halteeinrichtung eine Platte mit an den Kontaktflächen zum Dekorationsobjekt angeordneten, zu den Durchbrüchen passenden Zapfen ausgeführt ist.
9. Dekorationsartikel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Platte größer ist als der Abstand zwischen zwei Auflagerpunkten des Dekorationsobjekts.
10. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Innenseiten der Motivplatten in Höhe des größten Durchmessers des Kolbens einer verwendeten Lichtquelle jeweils Distanzstücke angeordnet sind und dieselben den Kolben durch Punkt- oder Linienberührung in vorbestimmter Lage fixieren.
11. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Dekorationsobjekt die Auflagerpunkte ober- und/oder unterhalb der Schwerpunktebene des Dekorationsobjekts ausgebildet sind.
12. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung als Ständer ausgebildet ist.
13. Dekorationsartikel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung der Aufnahme mehrerer Dekorationsobjekte dient.
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