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DE20306670U1 - Drahtgewebe - Google Patents

Drahtgewebe

Info

Publication number
DE20306670U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wire mesh
stabilizing layer
metallic material
layer
blank
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20306670U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Haver and Boecker OHG
Original Assignee
Haver and Boecker OHG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Haver and Boecker OHG filed Critical Haver and Boecker OHG
Priority to DE20306670U priority Critical patent/DE20306670U1/de
Publication of DE20306670U1 publication Critical patent/DE20306670U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D03WEAVING
    • D03DWOVEN FABRICS; METHODS OF WEAVING; LOOMS
    • D03D15/00Woven fabrics characterised by the material, structure or properties of the fibres, filaments, yarns, threads or other warp or weft elements used
    • D03D15/60Woven fabrics characterised by the material, structure or properties of the fibres, filaments, yarns, threads or other warp or weft elements used characterised by the warp or weft elements other than yarns or threads
    • D03D15/67Metal wires

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Woven Fabrics (AREA)

Description

Drahtgewebe
Die Erfindung bezieht sich auf ein Drahtgewebe, welches aus einem metallischen Werkstoff bestehende, in einer Bindungsart miteinander verwebte Kett- und Schußfäden beinhaltet.
Das in Rede stehende Drahtgewebe ist in vielen Ausfuhrungen bekannt.
Die Kett- und Schußfäden können aus den verschiedensten metallischen Werkstoffen, unter anderem auch aus Edelstahl, bestehen. Der Durchmesser der Kett- und Schußfäden sowie die die Maschenweite bestimmenden Abstände richten sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck.
Aus dem in Rede stehenden Drahtgewebe werden viele Produkte hergestellt, beispielsweise Filter, Siebe und dergleichen. Die Bindungsart richtet sich nach dem Verwendungszweck.
Die Breite einer mittels einer Siebmaschine hergestellten Drahtgewebematte richtet sich nach der Breite des Webrahmens der Webmaschine. Bevor die Produkte her-
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Anmeldungstext vom 29.04.2003 Seite 2
gestellt werden, werden aus einer Drahtgewebematte Zuschnitte hergestellt. Dabei ist es unvermeidbar, daß sich die Zuschnitte verziehen, d. h. aus der rechteckigen Masche wird eine nicht mehr definierbare Masche. Diese Eigenschaft tritt besonders dann auf, wenn das Drahtgewebe sehr grob ist, wobei darüber hinaus das Verziehen auch werkstoffabhängig ist. Dadurch kann es passieren, daß die Drähte übereinander rutschen.
Ferner kann es passieren, daß sich die Fäden an den Randbereichen lösen und herausfallen. Um diese geschilderten Nachteile auszuschalten, ist es bekannt, das Drahtgewebe in Rahmen einzuspannen oder die sich kreuzenden Fäden an bestimmten Stellen durch einen Sintervorgang miteinander zu verbinden. Beide Methoden sind äußerst aufwendig, da es sich bei einem Rahmen um ein Zusatzteil handelt und bei der Stabilisierung durch Sintern sind relativ hohe Temperaturen notwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Drahtgewebe der eingangs näher beschriebenen Art in einfacher Weise so zu gestalten, daß in einfachster Weise verhindert wird, daß sich das Drahtgewebe verzieht, daß werkstoffabhängig die Drähte übereinander rutschen und daß außerdem verhindert wird, daß an den Randbereichen sich Fäden lösen und herausfallen. Dabei soll auf die Verwendung eines Rahmens oder auf eine Behandlung mit den relativ hohen Temperaturen verzichtet werden.
Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem zur Fixierung der Maschen und/oder der Fäden in den Randbereichen diese zumindest an einer Seite mit einer Stabilisierungsschicht versehen sind.
Durch die Stabilisierungsschicht erhält das Drahtgewebe nunmehr eine Eigenstabilität, die bewirkt, daß sich die Drähte nicht mehr übereinander schieben können und daß die rechteckige Form der Maschen beibehalten wird.
Außerdem wird in den Randbereichen ein Herausfallen von Fäden verhindert.
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Anmeldungstext vom 29.04.2003 Seite 3
Die Stabilisierungsschicht bildet mit den parallel zu den Schnittkanten verlaufenden Fäden und mit den Endbereichen der quer dazu verlaufenden Fäden einen Verbund, wodurch der Stabilisierungseffekt erreicht wird.
Sofern eine thermische Behandlung notwendig ist, kann diese mit gegenüber dem Sinterverfahren deutlich geringeren Temperaturen erfolgen.
Obwohl es ausreichend ist, wenn ein Drahtgewebezuschnitt in den Randbereichen die stabilisierende Schicht aufweist, kann es je nach Anwendungsfall sinnvoll werden, wenn ein Zuschnitt vollflächig mit der Stabilisierungsschicht versehen ist.
In manchen Anwendungsfällen kann es dann auch noch zweckmäßig sein, wenn entweder die Randbereiche oder der gesamte Zuschnitt beidseitig mit jeweils einer Stabilisierungsschicht versehen ist.
In weiterer Ausgestaltung ist noch vorgesehen, daß das Trägermaterial flächig ausgebildet ist, beispielsweise in Form einer Folie, einer Platte, eines Gewebes, einer Tafel oder dergleichen. Prinzipiell kann die Stabilisierungsschicht aus jedem Werkstoff bestehen. Bevorzugt werden jedoch nichtmetallische Werkstoffe oder thermoplastische Werkstoffe.
Zur Verbindung zwischen jeder Stabilisierungsschicht und dem Drahtgewebe bzw. der Drahtgewebezuschnitt können die bekannten Verbindungstechniken angewandt werden. In bevorzugter Ausführung ist jedoch vorgesehen, daß die Verbindung werkstoffabhängig durch eine Klebeschicht, durch eine thermische Behandlung oder dergleichen erfolgt.
Anhand der beiliegenden Zeichnung wird die Erfindung noch näher erläutert.
Es zeigt:
Figur 1 eine Stirnansicht eines Abschnittes eines Zuschnittes aus einem Drahtgewebe.
• *
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Anmeldungstext vom 29.04.2003 Seite 4
Bei dem Zuschnitt 10 gemäß der Figur 1 verläuft die Blickrichtung in Richtung der Kettfäden 11. Die quer dazu verlaufenden Schußfäden sind durch das Bezugszeichen 12 gekennzeichnet. Die dort dargestellte Bindungsart ist beispielhaft zu sehen, da sämtliche Bindungsarten für das erfindungsgemäße Drahtgewebe in Frage kommen.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Zuschnitt 10 an einer Seite mit einer Stabilisierungsschicht 13 versehen, die sich entweder über die Randbereiche des Zuschnittes 10 oder auch vollflächig über den gesamten Zuschnitt 10 erstrecken kann.
Entgegen der Darstellung könnte der Zuschnitt 10 auch an beiden Seiten entweder in den Randbereichen oder auch jeweils vollflächig mit den Stabilisierungsschichten 13 versehen sein. Diese Stabilisierungsschicht 13 kann aus einer Folie, einer Platte, einem Gewebe, einer Tafel oder dergleichen hergestellt sein und bildet eine Trägermaterialschicht für die Kettfäden 11 und die Schußfäden 12, d. h. der Zuschnitt wird auf dieses Trägermaterial aufgebracht.
Die Verbindung zwischen der Stabilisierungsschicht 13 und dem Zuschnitt 10 des Drahtgewebes kann werkstoffabhängig durch eine Klebeschicht oder auch durch eine thermische Behandlung erfolgen.
Generell sind die bekannten Verbindungstechniken anwendbar.
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Durch die Stabilisierungsschicht 13 wird verhindert, daß sich die aus den Kettfäden 11 und den Schußfäden 12 gebildeten Maschen verschieben oder daß sich Fäden übereinander schieben oder in den Randbereichen herausfallen.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellten Ausführungsbeispiel beschränkt. Wesentlich ist, daß ein Zuschnitt 10 aus einem Drahtgewebe zumindest an einer Seite in den Randbereichen mit dieser Stabilisierungsschicht versehen ist, wobei diese Stabilisierungsschicht 13 eine feste Verbindung mit den Kettfäden 11 und den Schußfäden 12 eingeht.

Claims (6)

1. Drahtgewebe, welches aus einem metallischen Werkstoff bestehende, in einer Bindungsart miteinander verwebte Kett- und Schußfäden beinhaltet, dadurch gekennzeichnet, daß zur Fixierung der Maschen und/oder der Kett- und Schußfäden (11, 12) in den Randbereichen diese zumindest an einer Seite mit einer Stabilisierungsschicht (13) versehen sind.
2. Drahtgewebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zuschnitt (10) eines Drahtgewebes vollflächig mit der Stabilisierungsschicht (13) versehen ist.
3. Drahtgewebe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zuschnitt (10) eines Drahtgewebes beidseitig in den Randbereichen oder beidseitig und vollflächig mit der Stabilisierungsschicht (13) versehen ist.
4. Drahtgewebe nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede Stabilisierungsschicht (13) flächig ausgebildet ist, beispielsweise in Form einer Folie, einer Platte, eines Gewebes, einer Tafel oder dergleichen.
5. Drahtgewebe nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stabilisierungsschicht (13) aus einem nichtmetallischen Werkstoff, einem thermoplastischen Werkstoff oder dergleichen besteht.
6. Drahtgewebe nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Stabilisierungsschicht werkstoffabhängig durch eine Klebeschicht, durch eine thermische Behandlung oder dergleichen mit dem Zuschnitt (10) aus dem Drahtgewebe verbunden ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 20030731

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20060418

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20090520

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20110518

R071 Expiry of right
R071 Expiry of right