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DE20306507U1 - Holzwerkstoffplatte und Vorrichtung zur Herstellung der Holzwerkstoffplatte - Google Patents

Holzwerkstoffplatte und Vorrichtung zur Herstellung der Holzwerkstoffplatte

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DE20306507U1
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Theodor Hymmen KG
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Description

Holzwerkstoffplatte und Vorrichtung zur Herstellung der Holzwerkstoffplatte
Die Erfindung betrifft eine Holzwerkstoffplatte und eine Vorrichtung zur Herstellung der Holzwerkstoffplatte.
Aus der WO 99/51361 ist es bekannt, eine Holzwerkstoffplatte, insbesondere eine Spanplatte (welche zunächst als Rohplatte vorliegt) in einer Fertigungsanlage zunächst einem Fräsvorgang und dann einem Schleifen zu unterziehen. Sodann tragen Profilwalzen eine schnell aushärtbare Verfullmasse - hier eine Lackmasse auf, die mit Formrollen eingespachtelt und geglättet wird. Mit einem geeigneten Verfahren, z.B. mittels einer UV-Trocknung, härtet die Masse aus. Daraufhin erzeugen Profilschleifaggregate die endgültige Form der Kante (z.B. eine Abrundung) mit guter Oberflächenqualität. Die Holzwerkstoffplatten werden sodann mit Bürsten gereinigt.
Eine weitere Holzwerkstoffplatte, bei welcher der Kantenbereich mit einer Verfullmasse vorbehandelt wurde, ist aus der DD 240 523 Al bekannt.
Die Holzwerkstoffplatten haben sich an sich bewährt. Nicht optimal ist nach dem Stand der Technik aber die weitere Verarbeitung der Holzwerkstoffplatte. Übli-
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ -, (1ATf NT^NV^L^E^BWRePfeAlviPATti^T AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldungstext vom 25.04.2003 Seite 2
cherweise wird die Platte oder das Dekorpapier zunächst vollständig mit Klebstoff beschichtet. Dann werden diese beiden Elemente zusammengefügt, wobei das Dekorpapier auch um den Kantenbereich der vorbehandelten Platte gelegt wird. Dabei genügt aber insbesondere die Qualität der verklebten Oberfläche, insbesondere auch im Kantenbereich, oftmals nicht den gestellten Ansprüchen.
Die Erfindung zielt daher darauf ab, das die Holzwerkstoffplatte derart weiterzuentwickeln, daß die Qualität der verklebten Oberfläche, insbesondere auch im Kantenbereich, verbessert wird.
10
Die Erfindung soll ferner eine geeignete Vorrichtung zur Beschichtung/ Kaschierung der Holzwerkstoffplatte mit Dekorpapieren schaffen.
Die Erfindung erreicht dieses Ziel in Hinsicht auf die Holzwerkstoffplatte durch den Gegenstand des Anspruches 1 und in Hinsicht auf die Vorrichtung durch den Gegenstand des Anspruches 8.
Mit Hilfe der Erfindung wird die Qualität der verklebten Oberflächen nicht nur im Kantenbereich sondern auch im Bereich der übrigen Oberflächen an der Ober- und/oder der Unterseite der Holzwerkstoffplatte deutlich erhöht, da sowohl für die Oberfläche als auch für den Kantenbereich jeweils separat der optimale Klebstoff ausgewählt und eingesetzt wird. Insbesondere kann auch im Bereich der Kanten eine hohe, mit der Qualität der Oberfläche vergleichbare Qualität erreicht werden.
Die Erfindung eignet sich insbesondere für Spanplatten, aber auch fur andere Holzwerkstoffplatten wie mitteldichte Faserplatten ohne vergütete Kanten oder dgl.. Unter den Begriff „Dekorpapier" sind hier sowohl die eigentlichen Dekorpapiere im engeren Sinne als auch Dekorfolien aus Kunststoff und dergleichen zu fassen.
Am vorteilhaftesten ist es, wenn der erste Klebstoff auf die Plattenober- und/oder Unterseite und der zweite Klebstoff auf das Dekorpapier aufgebracht wird.
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ -
Anmeldungstext vom 25.04.2003 Seite 3
Im Bereich der Oberfläche an der Ober- und/oder Unterseite der Holzwerkstoffplatte sind bevorzugt nacheinander ein Härter und dann ein Harnstoffkleber aufgetragen, wohingegen es sich im Bereich der Kante als besonders vorteilhaft erwiesen hat, einen Heißschmelzkleber einzusetzen. Dieser ist vorzugsweise nicht mit auf die Spanplatte aufgetragen, sondern auf den
Randbereich des Dekorpapiers, welcher zum Abdecken des Kantenbereiches der Holzwerkstoffplatte bestimmt ist. Die Reihenfolge des Auftrags von Härter kann auch umgekehrt werden oder gleichzeitig (bzw. in einer Vorrichtung) erfolgen, zudem ist es auch denkbar, den Härter u.U. auf das Dekorpapier aufzutragen. 10
Im Bereich der Fläche ergibt sich dadurch eine duroplastische Verklebung, die aufgrund des Einsatzes der üblichen Kaschiervorrichtungen wie auch Kalandern zu einer deutlich besseren Qualität der verklebten Oberfläche führt.
Im Bereich der Kante ergibt sich ebenfalls ein entsprechender Vorteil, denn die Qualität der Kante wird verbessert. Es ergibt sich eine besonders glatte sowie beanspruchbare, verschleißfeste Oberfläche, die für hochwertige Möbel eingesetzt wird, wobei die Ummantelung mit geringsten Klebermengen erfolgen kann.
Es ist ferner möglich, durch die spezielle Auswahl der Klebstoffe für den Flächenbereich und den Kantenbereich dünnste Dekorpapiere einzusetzen.
In der Praxis zeigt sich, daß der Übergang zwischen Fläche und Kantenbereich ohne erkennbare Formveränderung ausgebildet ist. Es treten i.allg. weder Beulen noch Ecken oder Glanzgradunterschiede zwischen der Oberfläche an der Ober- und Unterseite und dem Kantenbereich auf.
Dazu ist es besonders vorteilhaft, wenn die beiden Klebstoffe derart aufgetragen sind, dass sie sich - im zusammengefügten Zustand - bereichsweise, z.B. in einem einige wenige mm breiten Streifen - aber nicht vollständig überlappen. Dies führt zu einer guten Verformbarkeit und damit zu einem besonders guten Übergang zwischen dem Kantenbereich und der Ober- und/oder Unterseite der Holzwerkstoffplatte. Alternativ kann aber auch versucht werden, eine möglichst klare Trennzone zwischen den Bereichen auszubilden.
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ -
yAufe^BMRepfeAN?PATtJv[T AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldungstext vom 25.04.2003 Seite 4
Ebenfalls vorteilhaft ist, daß mittels der Erfindung der Einsatz von Rollen als Formwerkzeuge möglich wird. Hier ist der Vorteil, daß die Rollen oder nicht stillstehenden Formwerkzeuge das Dekor nicht verkratzen können, wobei natürlich der Einsatz von Profilschuhen o.dgl., also von stillstehenden Formwerkzeugen prinzipiell möglich bleibt. Es muss kein profilspezifisches Werkzeug eingesetzt werden, obwohl der Einsatz eines solchen Werkzeugs natürlich theoretisch denkbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind den übrigen Unteransprüchen zu entnehmen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezug auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt:
Figur 1 eine schematische Darstellung der Fertigung einer Holzwerkstoffplatte; Figur 2 eine schematische Darstellung des Härterauftrages gemäß der Ausschnittsvergrößerung „a" aus Fig. 1;
Figur 3 eine schematische Darstellung des Auftragens des Harnstoffes gemäß der
Ausschnittsvergrößerung „b" aus Fig. 1;
Figur 4 eine schematische Darstellung des Auftragens des Heißschmelzklebers gemäß der Ausschnittsvergrößerung „c" aus Fig. 1; Figur 5 eine schematische Darstellung des Kaschierens der Fläche gemäß der
Ausschnittsvergrößerung „d" aus Fig. 1; und Figur 6 eine schematische Darstellung des Ummanteins der Kante gemäß der
Ausschnittsvergrößerung „e" aus Fig. 1.
25
Mit den Begriffen „Oberseite" und „Unterseite" werden nachfolgen die beiden Hauptaußenflächen des plattenartigen Holzwerkstoffplattes zwecks einer einfacheren Unterscheidbarkeit bezeichnet. Diese Begriffe sind nicht einschränkend zu verstehen.
30
Figur 1 zeigt schematisch die Bearbeitung einer Holzwerkstoffplatte 1, hier eine Spanplatte 1, welche hier beispielhaft im Kantenbereich 4 abgerundet ausgebildet ist. Der offenporige Kantenbereich 4 wurde in einem der Fig. 1 vorhergehenden Verfahrensschritt (hier nicht dargestellt) mit einer Vergütungsmasse verfüllt
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ -,PAT£NT^NWJÄUHE«BWR©ptA>f PAfEJvIT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldungstext vom 25.04.2003 Seite 5
und/oder abgedeckt. Dies kann beispielsweise nach Art der WO 99/51361 durch Auftragen einer schnell aushärtbaren Lackmasse auf den offenporigen Kantenbereich und durch anschließendes Trocknen mittels UV-Trocknung erfolgen.
Die derart vorbehandelte und gereinigte Holzwerkstoffplatte wird unmittelbar nach
dem Aushärten und Reinigen oder aber nach einem Zwischenstapeln und Lagern der Platten dem Schritt der Figur 2 zugeführt. Die weitere Bearbeitung kann damit unabhängig von dem Verfüllen der Holzwerkstoffplatte in einer zweiten separaten Fertigungslinie durchgeführt werden.
10
Figur 2 zeigt schematisch das Auftragen von Härter 2 auf die Oberseite 3 der Spanplatte 1. Auf den Kantenbereich 4 wird kein Härter aufgetragen.
Das Auftragen des Härters 2 erfolgt hier mittels einer ersten Walzenauftragsmaschine 5, die schematisch auch in Figur 1 zu erkennen ist.
Sodann wird der Härter 2 angetrocknet (hier nicht detailliert dargestellt) und gemäß Fig. 3 einer zweiten Walzenauftragsmaschine 6 zugeleitet, welche auf der Oberseite 3 der Spanplatte 1 auf den Härter einen ersten Klebstoff, hier einen Harnstoffharzleim 7 aufträgt. Der Kantenbereich 4 bleibt wiederum frei bzw. wird nicht vom Harnstoffharzleim 7 mit bedeckt. Sodann wird auch der Harnstoffharzleim 7 angetrocknet (nicht dargestellt).
Bevorzugt wird zeitgleich zu diesem Vorgang vor dem Eintritt der Spanplatte 1 in eine erste Kaschiereinrichtung (z.B. eine Kaschierwalze) 8 ein Dekorpapier 9, welches derart bemessen ist, daß es sowohl die Oberfläche 3 als auch den Kantenbereich 4 der Spanplatte 1 abdeckt, in dem Randbereich 13, der zum Abdecken des Kantenbereiches vorgesehen ist, mit Hilfe einer zweiten Auftrageinrichtung 10 mit einem Heißschmelzkleber 11 beschichtet, also mithin mit einem zweiten Klebstoff, der unterschiedlich zum ersten Klebstoff beschaffen ist (siehe Fig. 4).
Im Anschluss an diesen Vorgang wird das Dekorpapier 9 von einer Druckwalze 8 gegen die Oberfläche 3 der Spanplatte 1 gedrückt.
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ -, PATENTjVN^UPE^BWRepLttiPAT^NT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldungstext vom 25.04.2003 Seite 6
Das Kaschieren der Oberseite 3 und der Unterseite 15 kann gemäß Fig. 5 mit einer oder mehreren beheizten Druckwalzen 8 (Kalander) mit handelsüblicher Dekorfolie oder einem handelsüblichen Dekorpapier 9 erfolgen.
Wichtig ist, daß lediglich die Ober- und/oder die Unterseite bzw. -flächen der Spanplatte 1 kaschiert wird/werden. Der Kantenbereich 4 bleibt in diesem Verfahrensschritt unbearbeitet, d.h. im Kantenbereich steht von der Spanplatte ein Randbereich 13 des Dekorpapiers 9, der mit dem Heißschmelzkleber 11 beschichtet ist, frei nach außen vor.
In einem letzten Schritt, der in Figur 6 dargestellt ist, wird auch der Randbereich 13 des Dekorpapiers 9 an den Kantenbereich 4 angedrückt. Dies kann mittels einer Ummantelungseinrichtung 14 erfolgen, die hier lediglich schematisch dargestellt ist und mit Druckrollen oder Profilschuhen versehen sein kann.
Danach wird noch jeweils der zwangsweise nicht zu vermeidende Randüberstand des Dekorpapiers (hier nicht dargestellt) durch Schleifen, Fräsen oder einen sonstigen Trennvorgang entfernt.
Sodann werden ggf. in einer nachgeschalteten Trennstation (hier nicht dargestellt) die Dekorfolien 9 zwischen den Holzwerkstoffplatten getrennt. Es ist optional möglich (nicht dargestellt), dass das Dekorpapier 9 vor dem Kaschieren in der Breite beschnitten wird. Die einzelnen Holzwerkstoffplatte können zudem auch vor oder hinter der Ummantelungseinrichtung 14 einem oder mehreren Nachdruck- oder Glättekalandern zugeführt werden (hier nicht dargestellt).
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ £Äufe«BWR©ptANiPATEkT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldungstext vom 25.04.2003
Bezugszeichenliste
Spanplatte 1
Härter 2
Oberfläche 3
Kantenbereich 4
Walzenauftragsmaschine 5
Walzenauftragsmaschine 6
Harnstoffharzleim 7
Kaschiereinrichtung 8
Dekorpapier 9
Auftragvorrichtung 10
Heißschmelzkleber 11
Kaschierwalze 12
Randbereich 13
Ummantelungseinrichtung 14
Unterseite 15

Claims (10)

1. Holzwerkstoffplatte, insbesondere Spanplatte (1), die einen offenporigen Kantenbereich aufweist, welcher mit einer Vergütungsmasse verfüllt und/oder abgedeckt ist, mit folgenden Merkmalen:
a) auf die Ober- und/oder Unterseite der Holzwerkstoffplatte (1) oder ein Dekorpapier (9) ist ein erster Klebstoff aufgetragen, wobei der Kantenbereich der Holzwerkstoffplatte (1) oder der Randbereich des Dekorpapiers (9), welcher zum Ummanteln des Kantenbereichs der Holzwerkstoffplatte bestimmt ist, nicht oder nur in einem Übergangsbereich mit dem ersten Klebstoff bedeckt ist;
b) auf den Kantenbereich der Holzwerkstoffplatte (1) oder auf den Randbereich (13) des Dekorpapiers (9), welcher zum Ummanteln des Kantenbereichs (4) der Holzwerkstoffplatte (1) bestimmt ist, ist ein zweiter Klebstoff aufgetragen;
c) die Ober- und/oder die Unterseite (3, 15) der Holzwerkstoffplatte ist mit dem Dekorpapier (9) kaschiert;
d) der Kantenbereich (4) der Holzwerkstoffplatte (1) ist mit dem Randbereich (13) des Dekorpapiers (9) beklebt, der mit dem zweiten Klebstoff versehen ist.
2. Holzwerkstoffplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Klebstoff ein Harnstoffharzleim ist.
3. Holzwerkstoffplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Auftragen des Harnstoffleims ein Härter auf Ober- und Unterseite der Holzwerkstoffplatte aufgetragen ist.
4. Holzwerkstoffplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klebstoffe derart aufgetragen sind, dass sie sich bereichsweise, aber nicht vollständig überlappen.
5. Holzwerkstoffplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Klebstoff ein Heißschmelzkleber ist.
6. Holzwerkstoffplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Holzwerkstoffplatte als Spanplatte ausgebildet ist.
7. Holzwerkstoffplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfüllen und/oder Abdecken der Kante mit Verfugungsmasse in einer separaten Fertigungslinie erfolgt.
8. Vorrichtung zur Herstellung einer Holzwerkstoffplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) wenigstens eine erste Auftrageinrichtung (5) zum Auftragen eines ersten Klebstoffs, insbesondere auf die Ober- und die Unterseite der Holzwerkstoffplatte;
b) wenigstens eine zweite Auftrageinrichtung (6) zum Auftragen eines zweiten Klebstoffs, insbesondere eines Heißschmelzklebers, insbesondere auf den Randbereich eines Dekorpapiers (9);
c) wenigstens eine den zwei Auftrageinrichtungen nachgeschaltete Kaschiereinrichtung (8) zum Kaschieren der Ober- und/oder Unterseite der Holzwerkstoffplatte (1) mit dem Dekorpapier,
d) eine der Kaschiereinrichtung vorzugsweise nachgeschaltete Ummantelungseinrichtung (14) zum Ummanteln des Kantenbereichs (4) der Holzwerkstoffplatte.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Auftrageinrichtung (5) eine erste Walzenauftragsmaschine zum Auftragen eines Härters und die zweite Auftrageinrichtung (6) eine zweite Walzenauftragsmaschine zum Auftragen eines Harnstoffleims ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantelungseinrichtung (14) mit Druckrollen oder Profilschuhen versehen ist.
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