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DE20306400U1 - Gefrorenes, mit Luft versetztes Produkt - Google Patents

Gefrorenes, mit Luft versetztes Produkt Download PDF

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DE20306400U1
DE20306400U1 DE20306400U DE20306400U DE20306400U1 DE 20306400 U1 DE20306400 U1 DE 20306400U1 DE 20306400 U DE20306400 U DE 20306400U DE 20306400 U DE20306400 U DE 20306400U DE 20306400 U1 DE20306400 U1 DE 20306400U1
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Unilever NV
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Abstract

Gefrorenes Produkt, umfassend eine Patrone, die ein gefrorenes, mit Luft versetztes Konfekt enthält, das einen Überlauf von über 20 % und unter 80 % hat, wobei das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt weniger als 1,5 Gew.% Glycerin, den Gefrierpunkt erniedrigende Mittel in einer Menge von über 25 Gew.% und unter 37 Gew.% und zwischen 0 und 15 Gew.% Fett umfasst, wobei die den Gefrierpunkt erniedrigenden Mittel ein zahlenmittleres Molekulargewicht <M>n von weniger als 300 haben.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein gefrorenes Produkt, das eine Patrone umfasst, die ein gefrorenes, mit Luft versetztes Konfekt, z.B. Eiscreme, enthält, das bei –18°C weich ist und das fähig ist, bei dieser Temperatur aus der Patrone in einen Servierbehälter extrudiert zu werden.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Um ein gefrorenes, mit Luft versetztes Konfekt zu haben, das aus einer Patrone extrudiert werden kann, muss das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt am Extrudierpunkt ausreichend weich sein, so dass die Extrusion erfolgen kann, ohne dass es notwendig ist, einen übermäßigen Druck auf die Patrone auszuüben. Um sicherzustellen, dass das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt weich genug war, war es in der Vergangenheit notwendig, das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt bei einer Temperatur von nicht niedriger als etwa –12°C zu dosieren (abzugeben). Die Notwendigkeit, bei dieser Temperatur zu dosieren, brachte in der Praxis Schwierigkeiten mit sich. Die Gefrierfächer in geschäftlichen und häuslichen Räumen werden üblicherweise bei einer Temperatur von etwa –18°C oder darunter gehalten, so dass es nicht möglich ist, Patronen in solchen Gefrierschränken zu lagern und sie dann aus diesen zu entfernen und das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt unverzüglich aus ihnen zu extrudieren. Die Patronen mussten daher entweder in einem getrennten Gefrierabteil gelagert werden oder mussten aus dem Gefrierabteil mit –18°C entfernt und auf eine geeignete Temperatur erwärmt werden, bevor das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt aus ihnen extrudiert werden konnte. Der Versuch, weiche, gefrorene, mit Luft versetzte Produkte bei –18°C zu produzieren, war Gegenstand vieler Versuche, die alle mit der Verwendung von den Gefrierpunkt erniedrigenden Mitteln verbunden waren, welche das Produkt durch Reduzierung des Eisgehalts des Produktes "weicher" machen. GB 20 19 187 beschreibt verschiedene "weiche" Eiscreme-Konfekte, die Zucker und Zucker-Alkohole mit einem Molekulargewicht von weniger als 600 enthalten. Sie beschreibt insbesondere Eiscreme-Konfekte mit einem Überlauf ("overrun") von mindestens 140%, die Glycerin in einer Menge von 1 bis 5%, Sorbit, Fruktose und Invertzucker enthalten. GB 20 19 187 gibt auch an, dass, so lange diese Zucker mit niedrigem Molekulargewicht in den erforderlichen Mengen vorhanden sind, das Vorliegen von Zuckern mit höherem Molekulargewicht die "Weichheit" des Endproduktes nicht beeinträchtigt.
  • Im allgemeinen haben diese weichen Zusammensetzungen schwere Nachteile. Zunächst sind diese Produkte infolge der Zucker, die verwendet werden, extrem süß und erfordern die Nutrung eines sehr hohen Überlaufs und/oder die Verwendung von Additiven und/oder die Verwendung von deutlichen Mengen an Glycerin, um die Süße zu unterdrücken. Die Nutzung eines hohen Überlaufs bei einem gefrorenen, mit Luft versetzten Konfekt, das aus einer Patrone zu extrudieren ist, ist nicht praktikabel, da der auf das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt während des Extrudierens ausgeübte Druck das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt komprimiert und Luft aus ihm herausquetscht, was den Überlauf deutlich reduziert. Diese Reduktion beim Überlauf reduziert die Fähigkeit, die Süße zu unterdrücken und führt dazu, dass der Konsument ein gefrorenes, mit Luft versetztes Konfekt mit übermäßiger Süße erhält. Die Verwendung übermäßiger Mengen an Glycerin zur Unterdrückung der Süße ist für viele Konsumenten nicht annehmbar. Obgleich Glycerin nicht signifikant zum süßen Geschmack beiträgt, so erzeugt es einen wahrnehmbaren Fehlgeschmack, den die Konsumenten nicht mögen. Die Eiscremekonfekte der GB 20 19 187 wären damit zur Verwendung in einer Patrone, aus der sie bei Temperaturen um –18°C extrudiert werden sollen, nicht geeignet.
  • Zweitens, um die Weichheit der dort beschriebenen Eiscremekonfekte zu testen und quantitativ zu bestimmen, verwendet GB 20 19 187 einen Instron-Test, allerdings wird behauptet, dass dieser Test die Mechanismen nicht realistisch reproduziert, die im Mund eines Konsumenten, der ein solches Eiscremekonfekt isst, ablaufen. Es wird insbesondere betont, dass Zusammensetzungen gemäß GB 20 19 187, die Zucker mit hohem Molekulargewicht enthalten, bezüglich der Weichheit nicht zufriedenstellend sind, ungeachtet der Tatsache, dass sie bei Untersuchung an einem Instron gemäß GB 20 19 187 vollständig innerhalb der Lehre der GB 20 19 187 liegen. Daher scheint GB 20 19 187 das Problem einer Herstellung eines gefrorenen, mit Luft versetzten Konfekts, das bei typischen Gefrierschranktemperaturen, wie z.B. –18°C oder darunter, weich genug ist, um aus einer Patrone extrudiert zu werden, nicht vollständig zu lösen.
  • Es besteht somit ein Bedarf an gefrorenen, mit Luft versetzten Konfekten, die den Kriterien, organoleptisch für den Verbraucher annehmbar zu sein und fähig zu sein, bei einer Temperatur von etwa –18°C aus einer Patrone extrudiert werden zu können, genügen.
  • Es wurde nun festgestellt, dass es möglich ist, gefrorene, mit Luft versetzte Konfekte herzustellen, die ausreichend weich sind, so dass sie bei –18°C aus einer Patrone extrudiert werden können, indem die Zucker sorgfältig ausgewählt werden und indem insbesondere Zucker mit hohem Molekulargewicht auch in geringen Mengen vermieden werden. Es wurde auch festgestellt, dass es durch sorgfältiges Auswählen der Zucker möglich ist, ein Produkt herzustellen, das aus einer Patrone extrudiert werden kann, ohne dass organoleptisch unannehmbare Mengen an Glycerin und/oder Additiven und/oder ein hoher Überlauf zur Unterdrückung der Süße verwendet werden müssen.
  • Tests und Definitionen
  • Durchschnittliches Molekulargewicht
  • Das durchschnittliche Molekulargewicht für ein Gemisch aus den Gefrierpunkt erniedrigenden Mitteln (freezing point depressants = fpds), wie es hier verwendet wird, wird durch das zahlenmittlere Molekulargewicht <M>n, das in der Gleichung unten dargestellt wird, definiert. Dabei ist wi die Masse der Spezies i, Mi die molare Masse der Spezies i und Ni die Zahl der Mole der Spezies i mit der molaren Masse Mi.
  • Figure 00030001
  • Gefrierpunkt erniedrigende Mittel
  • Den Gefrierpunkt erniedrigende Mittel (fpds) sind Verbindungen, die, wenn sie in einem gefrorenen, mit Luft versetzten Konfekt enthalten sind, das Konfekt weicher machen, indem sie den Eisgehalt des Konfekts reduzieren. Geeignete Verbindungen umfassen
    • – Monosaccharide, z.B. Dextrose, Fruktose
    • – Disaccharide, z.B. Saccharose, Laktose
    • – Oligosaccharide, die 3 bis 10 Monosaccharideinheiten in glycosidischer Bindung gebunden enthalten.
    • – Maissirupe mit einem Dextroseäquivalent (DE) von größer als 20, vorzugsweise > 40 und insbesondere > 60. Maissirupe sind komplexe Mehrkomponentenzuckergemische, wobei das Dextroseäquivalent ein gängiges industrielles Mittel der Klassifizierung ist. Da sie komplexe Gemische sind, kann ihr zahlenmittleres Molekulargewicht <M>n aus der folgenden Gleichung errechnet werden (Journal of Food Engineering, 33 (1997) 221–226):
      Figure 00040001
    • – Erythritol, Arabitol, Xylitol, Sorbit, Glycerin, Mannit, Laktit und Maltit;
    • – Gemische aus zwei oder mehreren der obengenannten.
  • Definition vom Überlauf ("Overrun").
  • Der Überlauf (OR) wird durch die folgende Gleichung definiert:
  • Figure 00040002
  • Kurze Beschreibung der Erfindung
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung eines gefrorenen Produktes, das eine Patrone umfasst, die ein gefrorenes, mit Luft versetztes Konfekt enthält, das einen Überlauf von über 20 % und unter 80 % hat, wobei das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt umfasst:
    • – weniger als 1,5 Gew.% Glycerin,
    • – den Gefrierpunkt erniedrigende Mittel in einer Menge von über 25 Gew.% und unter 37 Gew.%, vorzugsweise über 26 Gew.%, insbesondere über 27 Gew.% und
    • – zwischen 0 und 15 Gew.% Fett,
    wobei die den Gefrierpunkt erniedrigenden Mittel ein zahlenmittleres Molekulargewicht <M>n von weniger als 300 haben.
  • Vorzugsweise enthält das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt gemäß der Erfindung mindestens 2 Gew.% Fett.
  • Vorzugsweise enthält das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt gemäß der Erfindung weniger als 12 Gew.% Fett, insbesondere zwischen 4 und 10 Gew.%.
  • Vorzugsweise haben die den Gefrierpunkt erniedrigenden Mittel ein zahlenmittleres Molekulargewicht <M>n von unter 275 und insbesondere unter 250. Noch vorteilhafter ist es, wenn die den Gefrierpunkt erniedrigenden Mittel ein zahlenmittleres Molekulargewicht <M>n unter 230 haben.
  • Vorzugsweise umfassen die den Gefrierpunkt erniedrigenden Mittel mindestens 98 Gew.% Mono-, Di- und Oligosaccharide.
  • Da Fruktose einen sehr süßen Geschmack liefert, enthält das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt vorzugsweise weniger als 5 Gew.% Fruktose, insbesondere weniger als 2,5 Gew.% Fruktose.
  • Vorzugsweise enthält das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt gemäß der Erfindung weniger als 0,5 % Glycerin, insbesondere weniger als 0,25 %, ganz besonders bevorzugt weniger als 0,1 % Glycerin. Vorzugsweise enthält das erfindungsgemäße gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt weniger als 10 Gew.% Sorbit, insbesondere weniger als 5 Gew.% Sorbit.
  • Das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt gemäß der Endung enthält vorzugsweise mehr als 2 Gew.% und weniger als 8 Gew.% Proteine, vorzugsweise weniger als 6 Gew.% Proteine, da festgestellt wurde, dass ein zu hoher Proteingehalt zu einer kreidigen, käsigen Textur führt, was vermieden werden sollte.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt einen Überlauf von weniger als 70 %, insbesondere weniger als 60 %.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt einen Überlauf von mehr als 40 %, insbesondere mehr als 50 %.
  • Die Patrone kann umfassen einen zylindrischen Hohlkörper, der an einem Ende offen und an dem anderen Ende durch eine Stirnwand geschlossen ist, eine Abgabeöffnung in der Stirnwand, durch die das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt abgegeben wird, und einen Stempel, der abdichtend in die Bohrung des zylindrischen Körpers einpasst und der innerhalb der Bohrung des zylindrischen Körpers in Richtung der Stirnwand beweglich ist, so dass das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt in Richtung der Stirnwand getrieben wird, wodurch es durch die Abgabeöffnung (bzw. Dosieröffnung) extrudiert werden kann. Die Abgabeöffnung kann vor Verwendung durch eine entfernbare Abdichtung bedeckt sein. Die Patrone kann eine einzelne Portion an gefrorenem, mit Luft versetztem Konfekt enthalten oder kann mehrere Portionen enthalten. Es ist bevorzugt, dass die Patrone wegwerfbar ist. Die Patrone kann aus einem synthetischen Kunststoffmaterial, wie z.B. Polypropylen, hergestellt sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform hat die Stirnwand die Form eines Kegelstumpfs, wobei die größere kreisförmige Basis des Kegels direkt am Ende der zylindrischen Wand der Patrone befestigt ist und die Abgabeöffnung in der kleineren kreisförmigen Oberfläche des Kegelstumpfs angeordnet ist. Die Patrone soll mit einer Abgabemaschine verwendet werden, die eine kegelstumpfförmige Abstützung, die eine der Form der kegelstumpfförmigen Stirnwand entsprechende Form hat, und Antriebsmittel aufweist, um den Stempel gegen die Stirnwand zu bewegen, wenn mindestens ein Teil der kegelstumpfförmigen Oberfläche der kegelstumpfförmigen Stirnwand mit der kegelstumpfförmigen Abstützung in Kontakt steht.
  • In einer anderen Ausführungsform erstreckt sich die zylindrische Wand der Patrone nach außen über die Stirnwand hinaus. Diese Patrone soll mit einer Abgabemaschine verwendet werden, die Abstützmittel (bzw. Halter) und Antriebsmittel umfasst, um den Stempel in Richtung der Stirnwand zu bewegen, wenn das äußerste Ende der sich nach außen erstreckenden zylindrischen Wand auf dem Abstützmittel abgestützt wird. Patronen dieses Typs und die Abgabemaschinen, in denen sie verwendet werden, werden detaillierter in WO-A-00022936 beschrieben.
  • Die Patrone kann einen Körper zur Aufnahme des gefrorenen, mit Luft versetzten Konfekts umfassen, der eine Abgabeöffnung, durch die das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt abgegeben werden kann, und eine den Körper dicht abschließende flexible Membran, um das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt vor einer Abgabe einzuschließen. Diese Patrone ist für eine Verwendung in einer Abgabemaschine bestimmt, bei der Antriebsmittel die Membran gegen die Abgabeöffnung verdrängen, wodurch Druck auf das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt ausgeübt und dieses durch die Abgabeöffnung extrudiert wird. Patronen dieses Typs und die Abgabemaschinen, in denen sie verwendet werden, sind detaillierter in EP-A-0 919 134 beschrieben.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung wird in den folgenden Beispielen näher beschrieben, wobei, wenn nichts anderes angegeben ist, die Prozentangaben Gew.% (G/G) sind.
  • Es sollte betont werden, dass in den folgenden Beispielen SMP (Magermilchpulver) zu 50 Gew.% aus Laktose besteht und dies berücksichtigt werden muss, wenn die Gesamtmenge an den Gefrierpunkt erniedrigenden Mitteln und das zahlenmittlere Molekulargewicht <M>n errechnet werden. In ähnlicher Weise können auch Ingredienzien, wie Kakaopulver, Molkekonzentrat, Schokolade, Fruchtpüree oder Fruchtsaft, Malzextrakte, den Gefrierpunkt erniedrigende Mittel enthalten, die zu dem <M>n beitragen.
  • Gefrorene Konfekte, z.B. Eiscreme, können wie folgt und bei den folgenden Verarbeitungsbedingungen formuliert und produziert werden:
  • Mischen – Alle Ingredienzien werden in einem erwärmten Rührmischtank kombiniert. Sobald alle Ingredienzien gut miteinander vermischt sind, wird das Gemisch einem Hochschermischen bei einer Temperatur von mindestens 65°C für 2 min unterworfen, um die Stabilisatoren zu hydratisieren. Allerdings sollte eine übermäßig hohe Temperatur vermieden werden, um eine Schädigung hitzelabiler Komponenten und die Bildung von Kochfehlaromen zu verhindern.
  • Homogenisierung – Die Mischung wird dann einer Homogenisierungsstufe unterzogen, um die Masse der Fetttröpfchen auf unter 1 μm zu verkleinern. Dies wird erreicht, indem das Gemisch unter Verwendung eines Ventilhomogenisators, der bei einem Druck von 150 bar bei einer typischen Temperatur von 70°C arbeitet, homogenisiert wird.
  • Pasteurisierung – Um den öffentlichen Gesundheitsanforderungen zu entsprechen, wird das Gemisch einer Pasteurisierungsbehandlung unterworfen. Das Gemisch wird auf eine Temperatur von 83°C erwärmt und für 20 s bei dieser Temperatur gehalten, um eine ausreichende Behandlung zu erreichen. Die pasteurisierte Mischung wird dann schnell auf Kühltemperaturen, typischerweise 4°C, abgekühlt.
  • Alterung – Die Mischung wird auf Kühltemperatur, typischerweise 4°C, gehalten.
  • Gefrieren – Das Gemisch wird unter Verwendung typischer kontinuierlich arbeitender Eiscremegefriergeräte, die als Votatoren oder Dünnschicht-Wärmeaustauscher mit rotierenden Einbauten bekannt sind, gefroren. Diese Geräte dienen dazu, das Gemisch zu gefrieren und ausreichend Luft einzuarbeiten, um den gewünschten Überlauf zu liefern. Obgleich solche Vorrichtungen üblicherweise gefrorene, mit Luft versetzte Konfekte bei Temperaturen von –5°C bis –7°C liefern, bedeuten die hohen Konzentrationen an Gefrierpunkt erniedrigenden Mitteln in den Formulierungen gemäß dieser Erfindung, dass die gefrorenen, mit Luft versetzten Konfekte typischerweise auf Temperaturen von –10° bis –13° gefroren werden.
  • Nach dem Gefrieren in einem Votator wird die Eiscreme in Patronen verpackt und einem Härtungsprozess unterworfen, der die Temperatur der Eiscreme in die Nähe der Endlagerungstemperatur bringt.
  • Alternativ können Formulierungen aus dem Votator in eine Kaltextrudiervorrichtung, z.B. einen Einschneckenextruder, transferiert werden, wo das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt unter Scherung weiter gekühlt und in Patronen abgepackt werden kann. Infolge hoher Konzentrationen an den Gefrierpunkt erniedrigenden Mitteln werden die Eiscremerezepturen, die in dieser Erfindung offenbart sind, die Kaltextrudiervorrichtung bei Temperaturen von –20°C oder darunter verlassen.
  • Die Formulierungen in der folgenden Tabelle sind Beispiele für gefrorene, mit Luft versetzte Konfekte der Erfindung.
  • Figure 00090001
  • Zur Ergänzung der vorliegenden Beschreibung und zum besseren Verständnis der Merkmale der Erfindung zeigen die beigefügten Zeichnungen, die einen wesentlichen Teil der Beschreibung darstellen und die nur zur Erläuterung angeführt werden und keine Beschränkung darstellen sollen, Folgendes:
  • 1 zeigt eine schematische Schnittansicht einer Patrone, aus der ein gefrorenes, mit Luft versetztes Konfekt durch Extrudieren abgegeben werden kann;
  • 2 gleicht 1 und zeigt die in einem Patronenhalter einer Abgabemaschine angeordnete Patrone;
  • 3 ist eine Unteransicht in axialer Richtung der Patrone von 1 gesehen, die zwei der zahlreichen möglichen Konfigurationen für die Extrudierabgabevorrichtung zeigt;
  • 4 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Abgabemaschine zum Extrudieren eines gefrorenen, mit Luft versetzten Produktes aus der in den 1 bis 3 dargestellten Patrone;
  • 5 zeigt eine Seitenansicht und eine Schnittansicht der Maschine nach 4;
  • 6 zeigt eine Innenansicht der Abgabemaschine der 4 und 5;
  • 7 zeigt eine perspektivische Darstellung einer zweiten Ausführungsform der Patrone zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung;
  • 8 ist eine Schnittansicht der Patrone nach 7; und
  • 9 ist eine Schnittansicht einer dritten Ausführungsform der Patrone zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
  • Die 1 bis 3 zeigen den Aufbau einer bevorzugten Ausführungsform einer Patrone, die zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist. Die Patrone hat einen zylindrischen Hohlkörper 1 mit einer Kapazität, die geeignet ist, um die Masse des gefrorenen, mit Luft versetzten Konfekts, z.B. Eiscreme 2, zu enthalten. Der zylindrische Hohlkörper 1 ist an einem Ende offen und am anderen Ende durch eine Stirnwand geschlossen, die einen kegelstumpfförmigen Abschnitt 5, der sich von dem zylindrischen Körper erstreckt, und einen flachen kreisförmigen Abschnitt 6, der eine Abgabeöffnung 7 aufweist, umfasst. Die größere kreisförmige Basis des Kegels ist direkt an das Ende 8 des zylindrischen Körpers 1 angefügt oder mit diesem einstückig ausgebildet. Wie in den 1 und 2 gezeigt wird, bildet ein Stempel 3 eine Abdichtung, die in die Bohrung des zylindrischen Körpers eingepasst und die in der Bohrung des zylindrischen Körpers in Richtung der Stirnwand beweglich ist, um so das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt in Richtung der Abgabeöffnung 7 zu verdrängen, so dass es durch die Abgabeöffnung 7 extrudiert werden kann. Der Stempel 3 ist, außer dass er eines der Elemente zur Abdichtung der Verpackung während ihrer Lagerung und Handhabung vom Verpackungsort bis zur Zeit ihres Verzehrs darstellt, so konzipiert, dass er die Wirkung eines Kolbens einer Abgabemaschine aufnimmt, wenn es notwendig ist, das Produkt 2 abzugeben.
  • Die Abgabeöffnung 7 kann eine der gerundeten sternenförmigen Spitzenformen von 3 oder eine beliebige andere Form haben, die als geeignet erachtet wird, z.B. eine quadratische, rechteckige, dreieckige, ovale usw. Form. Das extrudierte, gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt nimmt den Querschnitt der Abgabeöffnung 7 an, wenn das Konfekt durch die Abgabeöffnung extrudiert wird.
  • Die oben beschriebene Patrone ist dazu bestimmt, in einer Abgabemaschine des Typs, der nachfolgend beschrieben wird, verwendet zu werden. Die Abgabemaschine zum Extrudieren des gefrorenen, mit Luft versetzten Konfekts 2, das in der Patrone enthalten ist, umfasst einen Fuß oder Ständer 13, um die Maschine als Ganzes auf einer Theke zu tragen, obgleich dieser Fuß 13 mit Hilfe einer entfernbaren Verbindung 14 mit dem oberen Teil 4 verbunden ist, so dass dieser Fuß nur bei Bedarf verwendet und entfernt werden kann, wenn der obere Teil 4 beispielsweise an eine Wand montiert wird.
  • An der Basis des oberen Teils 4 und dort oberhalb des Ständers oder des Fußes 13 angeordnet, hat der obere Teil 4 einen Arm 15, der in einem Patronenhalter 16 endet. Wie in den 2 und 5 dargestellt ist, umfasst der Patronenhalter 16 eine hochstehende ringförmige Wand 17, die im oberen Teil 18 ihrer Länge einen solchen Innendurchmesser hat, dass der zylindrische Körper 1 der Patrone einen festen, aber lösbaren Sitz im oberen Teil 18 der ringförmigen Wand 17 hat, so dass die Patrone senkrecht gehalten wird. Der Patronenhalter hat einen nach innen gerichteten kreisförmigen Bund 19. Die obere Seite des Bundes 19 hat eine kegelstumpfförmig verlaufende Oberfläche 20, die der äußeren Oberfläche des kegelstumpfförmigen Abschnitts 5 der Stirnwand entspricht. Wie in 2 dargestellt ist, steht die kegelstumpfförmig verlaufende Oberfläche 20, wenn die Patrone sich im Patronenhalter 16 befindet, mindestens teilweise mit dem kegelstumpfförmigen Abschnitt 5 der Patrone in Berührung.
  • Ein Gehäuse 21 enthält eine vertikale Zahnstange 22, spezifischerweise koaxial zum Patronenhalter 16 angeordnet. Die Zahnstange 22 endet am Boden mit einem Presskolben 23 geeigneter Größe und Gestalt, um in das offene Ende der Patrone einzutreten, wenn diese im Patronenhalter 16 gehalten wird, um mit dem Stempel 3 in Kontakt zu kommen und den Stempel 3 gegen die Stirnwand zu verdrängen, um das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt durch die Abgabeöffnung 7 in einen Servierbehälter 24, der unter dem Patronenhalter 16 platziert ist, zu extrudieren.
  • Die Zahnstange 22 wird vertikal über ein Zahnrad 25 bewegt, das in sie eingreift und manuell durch einen Hebel 26 betätigt wird, welcher sich um einen Schwenkzapfen 27 dreht, der sich quer durch das Gehäuse 21 erstreckt und außerhalb des Gehäuses 21 derart verlängert ist, dass der Hebel 26 zu diesem außen angeordnet und daher zur Verwendung durch das Bedienungspersonal vollständig zugänglich ist. Die Maschine ist so konstruiert, dass, wenn das Produkt abgegeben wurde, die Zahnstange 22 und insbesondere der Presskolben 23 automatisch mit Hilfe einer Rückzugsfeder 28, die zwischen der Zahnstange 22 und dem Gehäuse 21 eingepasst ist, zu einer oberen Begrenzung zurückkehren.
  • Wenn die Patrone sich in der Abgabemaschine befindet, steht mindestens ein Teil des kegelstumpfförmigen Abschnitts 5 der Stirnwand mit der kegelstumpfförmig verlaufenden Oberfläche 20 des Patronenhalters 16 in Berührung. Das Prinzip eines Betriebs besteht dann darin, dass eine nach unten gerichtete Bewegung der Zahnstange 22 und des Presskolbens 23 den Stempel 3 in Richtung der Stirnwand bewegen, wodurch ein Extrudieren des gefrorenen, mit Luft versetzten Konfekts durch die Abgabeöffnung 7 und in einen geeigneten Servierbehälter 24 verdrängt wird. Da die Patrone nicht nur durch den Außenrand am Boden 8 des zylindrischen Körpers 1, sondern auch durch den kegelstumpfförmigen Abschnitt 5 gestützt wird, wird sie durch den Druck, der durch den Presskolben 23 erzeugt wird, nicht deformiert.
  • Die Patrone ist, bis ihr Inhalt konsumiert wird, verschlossen und versiegelt, und zwar mit Hilfe einer dünnen Scheibe 11, die mit dem flachen kreisförmigen Abschnitt 6 der Stirnwand in Form und Größe übereinstimmt.
  • Die Teile 12 der flachen kreisförmigen Abschnitte 6 der Stirnwand, die sich in die Abgabeöffnung 7 erstrecken, wenn die Abgabeöffnung 7 eine Sterngestalt hat, wie dies in 3 dargestellt ist, sind so konzipiert und von solchen Abmessungen, dass sichergestellt ist, dass sie sich unter dem Druck des Presskolbens 23 auf den Stempel 3 minimal biegen, um umgekehrt jegliche Verformung des Querschnitts des extrudierten Produktes auf ein Minimum zu beschränken. Ein Merkmal, das außerdem die Lösung dieser Aufgabe unterstützt, ist der thermische Kontakt zwischen dem kegelstumpfförmigen Abschnitt 5 und der kegelstumpfförmig verlaufenden Oberfläche 20 des Patronenhalters 16, der unter Erwärmen des Halters 16, genauer gesagt der kegelstumpfförmigen Oberfläche 20, einen leichten Temperaturanstieg des Produktes 2 in der Nachbarschaft des kegelstumpfförmigen Abschnitts 5 ermöglicht, wodurch das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt 2 einfacher in Richtung der Abgabeöffnung 7 bewegt werden kann; dadurch kann das Produkt bei geringerem Druck des Stempeldeckels 3 aus der Maschine austreten. Dieses Erwärmen darf den Hauptkörper der Patrone oder das darin enthaltene gefrorene, mit Luft versetzte Produkt nicht beeinträchtigen, da dies seine Essqualitäten beschädigen könnte.
  • In der Praxis können die Patronen und der Patronenhalter 16 in der in den 1 bis 6 dargestellten Art konfiguriert sein oder sie können in einer anderen Weise konfiguriert sein, die sicherstellt, dass die Patrone im Patronenhalter 16 vollständig stabil ist und dass der Presskolben 23 fähig ist, in geeigneter Weise so zu arbeiten, dass das Produkt ausgetrieben wird. Dementsprechend kann der Presskolben 23 eine Gestalt und eine Größe haben, die mit denen der Bohrung des zylindrischen Körpers 1 übereinstimmt, oder, wenn der Stempel 3 eine ausreichende Steifigkeit besitzt, kann der Presskolben auch kleiner sein.
  • Die Patrone kann eine einzelne Portion umfassen, so dass der gesamte Inhalt 2 in einem einzelnen Arbeitsgang in den Servierbehälter 24 geht; oder aber die Patrone kann mehrere Portionen zur Verteilung des Inhalts auf verschiedene Behälter 24 enthalten, wobei in diesem Fall der Patronenhalter 16 in der Höhe einstellbar sein sollte, um so die Position des Patronenhalters 16 und demnach die Patrone selbst mit den Hubanforderungen des Presskolbens 23 in Einklang zu bringen.
  • Das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt 2 wird in Kunststoff-, Pappe- oder ähnlichen Patronen gelagert, bevor es abgegeben wird, kann aber vom Verbraucher in attraktiveren Behältern, z.B. einer Platte, einem Becher oder einem anderen Glas-, Keramik oder ähnlichem Gegenstand, vom Verbraucher verzehrt werden.
  • Eine zweite Ausführungsform einer Patrone zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung ist in den 7 und 8 dargestellt. Die Patrone hat einen zylindrischen Hohlkörper 31, der ein offenes Ende 32 und eine Stirnwand 33 am anderen Ende des zylindrischen Körpers hat. In der Stirnwand 33 ist eine Abgabeöffnung 34, durch die gefrorenes, mit Luft versetztes Konfekt extrudiert werden kann, angeordnet. Ein als Dichtungseinsatz innerhalb der Bohrung des zylindrischen Hohlkörpers 1 dienender Stempel 35 ist in der Bohrung des zylindrischen Hohlkörpers 1 in Richtung der Stirnwand 33 bewegbar. Eine kreisförmige Wand 36 erstreckt sich am anderen Ende des zylindrischen Körpers 1 von diesem weg. Die äußere Oberfläche der Stirnwand 33 befindet sich innerhalb der kreisförmigen Wand 36. Die Dicke der kreisförmigen Wand 36 ist größer als die Dicke der Wände des zylindrischen Körpers zwischen dem offenen Ende 32 und der Stirnwand 33. Das äußere Ende der ringförmigen Wand 36 bildet eine Stützfläche 37, auf der die Patrone in einer Abgabemaschine (nicht gezeigt) abgestützt wird. Die allgemeinen Merkmale einer Abgabemaschine zur Verwendung mit der Patrone der 7 und 8 sind dieselben wie die, die im Zusammenhang mit den 2, 4, 5 und 6 beschrieben wurden, außer dass der Patronenhalter (in der Funktion ähnlich 16 in den früheren Figuren) einen nach innen gerichteten Bund (in der Funktion ähnlich dem Bund 19 in den vorhergehenden Figuren) hat, der eine Oberfläche aufweist, die sich in die Bohrung des zylindrischen Körpers lotrecht zur Wand des zylindrischen Hohlkörpers erstreckt. Wenn sich eine Patrone, wie in den 7 und 8 dargestellt ist, im Patronenhalter dieser Abgabemaschine befindet, ist die Stützfläche 37 mit der oberen Oberfläche des Bundes des Patronenhalters in Kontakt. Die zusätzliche Dicke der ringförmigen Wand 36 stützt die Patrone, wenn Druck angewendet wird, wenn der Stempel 35 gegen die Stirnwand 33 getrieben wird, wenn die Abgabemaschine in ähnlicher Weise wie bereits beschrieben arbeitet.
  • Eine dritte Ausführungsform einer Patrone ist in 9 dargestellt. Die Patrone der 9 umfasst einen Körper 40, der eine hochstehende Außenwand 41 und eine Basis 42 hat. Eine Abgabeöffnung 43 erstreckt sich durch die Basis 42. Vor dem Abgeben enthält der Körper ein gefrorenes, mit Luft versetztes Konfekt 44, und das offene Ende des Körpers 40 ist mit einer flexiblen Membran 45 dicht versiegelt. Die Membran ist derart ausgebildet, dass vor einem Dosieren (bzw. Abgeben) ein mittlerer kreisförmiger Abschnitt 46 in der Ebene des oberen Teils der Außenwand 41 liegt, und eine ringförmige Rinne 47 ist um den mittleren Abschnitt 46 vorgesehen. Die Tiefe der Rinne 47 ist im wesentlichen gleich der halben Höhe der Außenwand 41. Die allgemeinen Merkmale einer Abgabemaschine zur Verwendung mit der Patrone der 9 sind dieselben wie die, die bereits im Zusammenhang mit den 2, 4, 5 und 6 beschrieben wurden, außer dass der Patronenhalter (in der Funktion ähnlich wie 16 in den vorhergehenden Figuren) einen nach innen gerichteten Bund (in der Funktion ähnlich dem Bund 19 in den vorhergehenden Figuren) hat, welcher eine obere Oberfläche hat, die sich in die Bohrung des zylindrischen Körpers lotrecht zur Wand des zylindrischen Hohlkörpers erstreckt. Wenn sich eine Patrone, wie sie in 9 dargestellt ist, im Patronenhalter dieser Abgabemaschine befindet, steht die Basis 42 mit der oberen Oberfläche des Bundes des Patronenhalters in Kontakt. Wenn ein Presskolben (entsprechend 23 in den vorigen Figuren) in Richtung der Patrone bewegt wird, tritt der Presskolben mit der flexiblen Membran 45 in Kontakt und übt Druck aus, wobei das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt durch die Abgabeöffnung 43 extrudiert wird. Der Presskolben hat vorzugsweise eine Form, die zu der des Inneren des Körpers 40 komplementär ist, so, dass, wenn er in den Körper 40 einfährt, die Membran gegen das Innere der Außenwand 41 des Körpers 40 gestoßen wird, was gewährleistet, dass im wesentlichen das gesamte gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt 44 durch die Abgabeöffnung 43 extrudiert wird.

Claims (16)

  1. Gefrorenes Produkt, umfassend eine Patrone, die ein gefrorenes, mit Luft versetztes Konfekt enthält, das einen Überlauf von über 20 % und unter 80 % hat, wobei das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt weniger als 1,5 Gew.% Glycerin, den Gefrierpunkt erniedrigende Mittel in einer Menge von über 25 Gew.% und unter 37 Gew.% und zwischen 0 und 15 Gew.% Fett umfasst, wobei die den Gefrierpunkt erniedrigenden Mittel ein zahlenmittleres Molekulargewicht <M>n von weniger als 300 haben.
  2. Gefrorenes Produkt nach Anspruch 1, in dem das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt zwischen 2 und 12 % Fett enthält.
  3. Gefrorenes Produkt nach Anspruch 1 oder 2, in dem die den Gefrierpunkt erniedrigenden Mittel ein zahlenmittleres Molekulargewicht <M>n von unter 275 haben.
  4. Gefrorenes Produkt nach Anspruch 3, in dem die den Gefrierpunkt erniedrigenden Mittel mindestens 98 Gew.% Mono-, Di- und Oligosaccharide umfassen.
  5. Gefrorenes Produkt nach Anspruch 4, in dem das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt weniger als 5 Gew.% Fruktose enthält.
  6. Gefrorenes Produkt nach Anspruch 1, in dem das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt weniger als 0,25 Gew.% Glycerin, vorzugsweise weniger als 0,1 Gew.% enthält.
  7. Gefrorenes Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, in dem das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt mehr als 2 % und weniger als 8 % Proteine enthält.
  8. Gefrorenes Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, in dem das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt einen Überlauf von weniger als 70 % hat.
  9. Gefrorenes Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, in dem das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt einen Überlauf von weniger als 60 % hat.
  10. Gefrorenes Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, in dem das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt einen Überlauf von mehr als 40 % hat.
  11. Gefrorenes Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, in dem das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt einen Überlauf von mehr als 50 % hat.
  12. Gefrorenes Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem die Patrone einen zylindrischen Hohlkörper, der an einem Ende offen und durch eine Stirnwand am anderen Ende geschlossen ist, eine Abgabeöffnung in der Stirnwand, durch die das gefrorene, mit Luft versetzte Produkt abgegeben wird, und einen Stempel umfasst, der abdichtend in die Bohrung des zylindrischen Körpers einpasst und der innerhalb der Bohrung des zylindrischen Körpers zur Stirnwand bewegbar ist, um so das gefrorene, mit Luft versetzte Produkt in Richtung der Abgabeöffnung zu verdrängen, wodurch es durch die Abgabeöffnung extrudiert werden kann.
  13. Gefrorenes Produkt nach Anspruch 12, wobei die Abgabeöffnung vor Verwendung durch eine entfernbare Abdichtung bedeckt ist.
  14. Gefrorenes Produkt nach Anspruch 12 oder 13, bei dem die Stirnwand in Form eines Kegelstumpfs ausgebildet ist, wobei die größere kreisförmige Basis des Kegels direkt an dem Ende der zylindrischen Wand der Patrone befestigt ist und die Abgabeöffnung in der kleineren kreisförmigen Oberfläche des Kegelstumpfs angeordnet ist.
  15. Gefrorenes Produkt nach Anspruch 12 oder 13, bei dem sich die zylindrische Wand der Patrone nach außen über die Stirnwand hinaus erstreckt.
  16. Gefrorenes Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem die Patrone einen Körper zur Aufnahme des gefrorenen, mit Luft versetzten Konfekts aufweisen kann, der eine Abgabeöffnung, durch welche das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt abgegeben werden kann, und eine den Körper dicht abschließende flexible Membran hat, um das gefrorene, mit Luft versetzte Konfekt vor der Abgabe einzuschließen.
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