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DE20305067U1 - Golfschläger, insbesondere Putter - Google Patents

Golfschläger, insbesondere Putter

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DE20305067U1
DE20305067U1 DE20305067U DE20305067U DE20305067U1 DE 20305067 U1 DE20305067 U1 DE 20305067U1 DE 20305067 U DE20305067 U DE 20305067U DE 20305067 U DE20305067 U DE 20305067U DE 20305067 U1 DE20305067 U1 DE 20305067U1
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Description

Golfschläger, insbesondere Putter
Die Erfindung betrifft einen Golfschläger, insbesondere einen Putter, mit einem Schaft und einem Schlägerkopf, der eine im wesentlichen parallel zur Achse des Schaftes verlaufende Schlagfläche aufweist.
Putter gibt es in zahlreichen Ausführungsformen. Allen gemeinsam ist, dass sie so ausgelegt sind, dass der Benutzer oder die Benutzerin mit einer Körperseite zum Ziel hin ausgerichtet ist und dann den Putter vor dem Körper bewegt. Die Bewegung erfolgt als eine Pendelbewegung. Dabei wird üblicherweise der Schaft des Putters mit beiden Händen gehalten. Die Pendelbewegung wird so ausgeführt, dass die Benutzerin oder der Benutzer mit den Armen und dem Putter um die Wirbelsäule pendelt. Es ist auch bekannt, Putter mit einem überlangen Schaft zu versehen. Das obere Ende des Schaftes wird bei diesen Puttern mittels einer Hand im Bereich des Kinns oder der Brust der Benutzerin oder des Benutzers fixiert gehalten. Das obere Ende dient als Schwenkpunkt, um den der Schaft mittels der anderen Hand in einer Pendelbewegung vor
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dem Körper hin- und herbewegt wird. Um den Schlägerkopf des Putters möglichst parallel zu dem Boden führen zu können, ist es üblich, d.h. sowohl bei Puttern mit normalem Schaft als auch bei Puttern mit überlangem Schaft, dass der Schaft zur Unterseite, der sogenannten Sohle, des Schlägerkopfes geneigt angeordnet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Golfschläger, insbesondere einen Putter der eingangs genannten Art zu schaffen, der dem Benutzer oder der Benutzerin eine entspanntere Körperhaltung beim Putten erlaubt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Schaft im wesentlichen lotrecht zur Sohle des Schlägerkopfes ausgerichtet ist und eine derartige Länge aufweist, dass er in etwa in Brusthöhe des Benutzers oder der Benutzerin als Schwenkpunkt fixierbar und mit einer Hand um diesen Schwenkpunkt pendelbar ist.
Diese Ausbildung erlaubt eine Benutzung des Putters, bei welchen die Benutzerin oder der Benutzer sich frontal zu dem Ziel ausrichtet und den Putter seitlich vom Körper hält. Das Ende des Putters wird mit einer Hand etwa in Brusthöhe fixiert, wobei sich der zu dieser Hand gehörende Arm an die Brust anlegen und stabilisiert ist. Die andere Hand, die seitlich an dem Körper herunterhängt, führt den Putter mit einer Pendelbewegung vor und zurück. Dabei pendelt der Arm in dem Schultergelenk, so dass keine sonstige Körperbewegung dieser Pendelbewegung überlagert wird. Die Benutzerin oder der Benutzer können eine sehr entspannte Haltung einnehmen, da sie sich nicht nach vorne über den Kopf des Putters beugen müssen. Da der Schaft im wesentlichen lotrecht zur Sohle des Schlägerkopfes ausgerichtet ist, kann der Putter „rechts" und „links" benutzt werden, d.h. der gleiche Putter kann mit der rechten Hand oder mit der linken Hand pendelnd bewegt werden, während jeweils die
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andere Hand dann das freie Ende des Schaftes als Schwenkpunkt fixiert.
Die Länge des Schaftes wird auf den Benutzer abgestimmt. Hierzu ist es vorteilhaft, wenn die Länge des Schaftes veränderbar ist.
Eine angenehme Handhabung ergibt sich, wenn die Länge des Schaftes derart auf den Benutzer oder die Benutzerin ausgelegt ist, dass der Schaft wenigstens annährend im Bereich der Achselhöhle des Benutzers oder der Benutzerin endet. Die Benutzerin oder der Benutzer kann dann den an sie / ihn angepassten Putter während des Puttens in der Achselhöhle fixiert halten.
In Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen, dass die der zur Achse des Schaftes parallelen Schlagfläche abgewandte Rückseite des Schlägerkopfes als eine zur Achse des Schaftes geneigte Schlagfläche ausgebildet ist. Aufgrund dieser Ausgestaltung kann der Golfschläger, der eigentlich ein Putter ist, zum Ausführen von Chips verwendet werden. Dabei wird die gleiche Pendelbewegung durchgeführt, die zum Putten eingesetzt wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen, dass wenigstens eine der zwischen Vorderseite und Rückseite befindlichen Seitenflächen als eine zur Achse des Schaftes geneigte Schlagfläche ausgebildet ist. Mittels des so ausgestalteten Putters ist es möglich, mit einer der schmalen Seitenflächen einen Golfball aus einer ungünstigen Lage herauszuschlagen, beispielsweise aus einer Position zwischen Bäumen oder Steinen, in die ein üblicher Schläger nicht hineinbewegt werden kann. Es ist somit möglich, den Schläger zu benutzen, um sich aus einer unangenehmen Situation zu befreien.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgende Beschreibung der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform und den Unteransprüchen.
Fig. 1 zeigt in Frontansicht einen Golfspieler mit einem erfindungsgemäßen Golfschläger,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Golfschlägers,
Fig. 3 eine Frontansicht auf den Golfschläger der Fig. 1 und 2 im Bereich des Kopfes in größerem Maßstab und
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht von oben auf den Schlägerkopf.
Der in den Zeichnungen dargestellte Golfschläger, der vorwiegend als Putter eingesetzt werden soll, besitzt einen Schlägerkopf 10, der an einem Schaft 11 angebracht ist. Der Schaft 11 verläuft lotrecht zu der Grundfläche oder Sohle 12 des Schlägerkopfes 10. Der Putter ist so ausgelegt, dass er seitlich von einem Benutzer oder einer Benutzerin gehalten wird, der / die frontal zu dem Ziel ausgerichtet ist. Der Schaft 11 besitzt eine derart große Länge, dass der Benutzer oder die Benutzerin den Schaft 11 mit der Hand eines locker herunterhängenden Armes ergreifen und das Ende des Schaftes 11 im Bereich der Schulter oder der Brust halten kann. Der Benutzer oder die Benutzerin kann den Putter so halten, dass sich der Schaft vor dem herunterhängenden Arm befindet und von hinten mit der Hand umgriffen wird, wie dies in Fig. 1 angedeutet ist. Die andere Hand, bei dem Ausführungsbeispiel die linke Hand, hält den Putter dann im Bereich des oberen Endes des Schaftes an dem Oberarm oder an der Schulter. Wenn der Benutzer oder die Benutzerin eine Pendelbewegung mit dem Arm nach vorne und hinten um sein / ihr Schultergelenk herum ausführt, so bewegt sich der Schaft 11 mit dem Schlägerkopf 10 in gleicher Weise, so dass der Schwenkpunkt
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dieser Pendelbewegung etwa das Schultergelenk des Benutzers oder der Benutzerin ist.
Ein Benutzer oder eine Benutzerin kann den Putter jedoch auch so halten, dass sich der Schaft auf der Innenseite des Arms befindet, so dass die Hand des herabhängenden Arms den Schaft 11 von der Seite her greift. Die andere Hand kann den Putter an dem Schaftende an dem Oberarm halten. Es ist auch möglich, die Schaftlänge so auf die Körpergröße abzustimmen, dass das Ende des Schaftes 11 in der Achselhöhle des Benutzers oder der Benutzerin ruht, wenn sich der Schlägerkopf 10 mit seiner Sohle 12 dicht über dem Boden befindet. In allen diesen Fällen kann der Benutzer oder die Benutzerin mit seinem / ihrem Arm eine Pendelbewegung nach vorne und hinten um sein / ihr Schultergelenk ausführen, bei welcher der Putter mit genommen wird.
Die Länge des Schafts 11 ist auf die Körpergröße des Benutzers oder der Benutzerin abgestimmt, d.h. so lang, dass er etwa bis zur Schulter des Benutzers oder der Benutzerin reicht. Dadurch ergeben sich Schaftlängen in dem Bereich von etwa 1,20 m bis 1,70 m. Das Ende des Schaftes ist mit einem Griffteil 13 versehen, dessen Länge etwa der durchschnittlichen Armlänge von Menschen entspricht.
Um eine Anpassung an die Körpergröße des Benutzers oder der Benutzerin vorzunehmen, können Putter mit Schäften 11 mit Überlänge geliefert werden, die dann bei dem Erwerb eines Putters auf die Körpergröße des Benutzers oder der Benutzerin abgelängt werden. Bei einer abgewandelten Ausführungsform wird vorgesehen, dass der Schaft aus wenigstens zwei teleskopartigen ineinandergesteckten Teilen zusammengesetzt ist, die relativ zueinander verschiebbar und in einer vorgewählten Stellung fixierbar sind.
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Der Schlägerkopf 10 hat eine Schlagfläche 14, die die Vorderseite des Schlägerkopfes 10 bildet und die parallel zur Achse 15 des Schaftes 11 verläuft. Diese Schlagfläche 14 dient zum Putten. Die der Schlagfläche 14 abgewandte Rückseite des Schlägerkopfes 10 ist ebenfalls als Schlagfläche 16 ausgebildet, die zu der Achse 15 des Schaftes 11 geneigt ist. Diese Schlagfläche 16 kann zum Chippen eingesetzt werden.
Der Abstand zwischen der Schlagfläche 14 und der Schlagfläche 16 beträgt in der Größenordnung von 25 mm bis 50 mm, so dass relativ schmale Stirnflächen gebildet werden. Diese Stirnflächen sind ebenfalls als Schlagflächen 17, 18 ausgebildet, die unter einer Neigung, vorzugsweise jeweils unter einer unterschiedlichen Neigung zur Achse 15 des Schaftes verlaufen. Unter Verwendung dieser schmalen Schlagflächen 17 oder 18 ist es möglich, ein sonst möglicherweise unspielbaren Ball zwischen Gegenständen herauszuschlagen, beispielsweise zwischen zwei Steinen oder zwischen Stämmen.
Bei einer abgewandelten Ausführungsform wird vorgesehen, dass die Sohle 12 zwischen den Schlagflächen 17, 18 gewölbt ist. Die Wölbung besitzt zweckmäßigerweise einen Mittelpunkt, der in der Achse 15 des Schaftes liegt.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, die Form des Schlägerkopfes 10 abzuwandeln. Bei einer abgewandelten Ausführungsform wird der Kopf mit Seitenflächen 17, 18 versehen, die lotrecht verlaufen, d.h. parallel zum Schaft 11. Bi einer zweiten abgewandelten Ausführungsform wir die Sohle 12 zwischen der Schlagfläche 14 und der Schlagfläche 16 so schmal gemacht, dass der Schlägerkopf 10 in der Seitenansicht eine etwa dreieckförmige Kontur aufweist. Bei einer dritten abgewandelten Ausführungsform wird die der Sohle 12 gegenüberliegende Oberseite vor allem zwischen den Seitenflächen 17, 18 gewölbt. Die Schlagflächen 14 und 16 sind in diesen Bereich hinein verlängert, so dass sie vergrö-
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ßert werden. Bei einer vierten abgewandelten Ausführungsform erstrecken sich die seitlichen, schrägen Schlagflächen 17, 18 nicht bis in die Schlagflächen 14, 16, d.h. die Schlagflächen 17, 18 werden von Randstegen begrenzt. Bei einer fünften abgewandelten Form ist der Schlägerkopf 10 mit den Schlagflächen 14, 16, 17, 18 aus einem ursprünglich kugelförmigen oder halbkugelförmigen oder würfelförmigen Körper entstanden. Selbstverständlich können diese Abwandlungen auch in Kombinationen miteinander verwirklicht werden.

Claims (10)

1. Golfschläger, insbesondere Putter, mit einem Schaft und einem Schlägerkopf, der eine im wesentlichen parallel zur Achse des Schaftes verlaufende Schlagfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (11) im wesentlichen lotrecht zur Sohle (12) des Schlägerkopfes (10) ausgerichtet ist und eine derartige Länge aufweist, dass er in etwa in Brusthöhe des Benutzers oder der Benutzerin als Schwenkpunkt fixierbar und mit einer Hand um diesen Schwenkpunkt pendelbar ist.
2. Golfschläger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Schaftes (11) veränderbar ist.
3. Golfschläger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (11) aus wenigstens zwei Teilen besteht, die in Richtung der Achse (15) des Schaftes (11) relativ zueinander verstellbar und in der eingestellten Position miteinander fixierbar sind.
4. Golfschläger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Schaftes (11) derart auf den Benutzer oder der Benutzerin ausgelegt ist, dass der Schaft (11) wenigstens annähernd im Bereich der Achselhöhle des Benutzers oder der Benutzerin endet.
5. Golfschläger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (11) wenigstens annährend mittig zwischen den Enden der zur Achse (15) des Schaftes (11) im wesentlichen parallelen Schlagfläche (14) angeordnet ist.
6. Golfschläger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die der zur Achse (15) des Schaftes (11) parallelen Schlagfläche (14) abgewandte Rückseite (16) des Schlägerkopfes (10) als eine zur Achse (15) des Schaftes (11) geneigte Schlagfläche (16) ausgebildet ist.
7. Golfschläger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der zwischen Vorderseite und Rückseite befindlichen Seitenflächen als eine zur Achse (15) des Schaftes (11) geneigte Schlagfläche (17, 18) ausgebildet ist.
8. Golfschläger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sohle (12) des Schlägerkopfes (10) eine Wölbung besitzt, deren Mittelpunkt wenigstens annährend in der Achse (15) des Schaftes (11) liegt.
9. Golfschläger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Wölbung der Sohle (12) einen Radius von wenigstens 1 m besitzt.
10. Golfschläger nach eine der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (11) im Bereich von seinem Ende bis zu etwa einem Abstand von 60 cm bis etwa 70 cm mit dem Schlägerkopf mit einem ein- oder mehrteiligen Griff (13) versehen ist.
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