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DE20305061U1 - Zange - Google Patents

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DE20305061U1
DE20305061U1 DE20305061U DE20305061U DE20305061U1 DE 20305061 U1 DE20305061 U1 DE 20305061U1 DE 20305061 U DE20305061 U DE 20305061U DE 20305061 U DE20305061 U DE 20305061U DE 20305061 U1 DE20305061 U1 DE 20305061U1
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BRENNER MARCO
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BRENNER MARCO
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    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B7/00Pliers; Other hand-held gripping tools with jaws on pivoted limbs; Details applicable generally to pivoted-limb hand tools
    • B25B7/02Jaws
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21JFORGING; HAMMERING; PRESSING METAL; RIVETING; FORGE FURNACES
    • B21J15/00Riveting
    • B21J15/38Accessories for use in connection with riveting, e.g. pliers for upsetting; Hand tools for riveting
    • B21J15/386Pliers for riveting
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B7/00Pliers; Other hand-held gripping tools with jaws on pivoted limbs; Details applicable generally to pivoted-limb hand tools
    • B25B7/06Joints
    • B25B7/10Joints with adjustable fulcrum

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Gripping Jigs, Holding Jigs, And Positioning Jigs (AREA)

Abstract

Zange (1) zur Handbetätigung, bestehend aus zwei ein Zangenmaul (2) bildenden Backen (4, 6) und zwei über ein Gelenk (8) zum Öffnen und Schließen der Backen (4, 6) schwenkbeweglichen Zangenschenkeln (10, 12), dadurch gekennzeichnet, dass einer der beiden Backen(4,6) als Festbacken (4) starr mit einem (10) der beiden Zangenschenkel verbunden ist, während der andere Backen als Arbeitsbacken (6) Teil eines derart linear verschiebbar geführten Schiebers (14) ist, dass der Arbeitsbacken (6) relativ zu dem Festbacken (4) über einen Arbeitshub (A) hinweg parallel beweglich ist, wobei der andere, zweite Zangenschenkel (12) zur linearen Bewegung des Schiebers (14) mit diesem über eine Kulissenführung (16) zusammenwirkt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zange zur Handbetätigung, bestehend aus zwei ein Zangenmaul bildenden Backen und zwei über ein Gelenk zum Öffnen und Schließen der Backen schwenkbeweglich miteinander verbundenen Zangenschenkeln.
  • Handbetätigbare Zangen sind in einer Vielzahl von unterschiedlichen, an die jeweilige Verwendung bzw. den speziellen Einsatzzweck angepaßten Ausführungen bekannt. In den meisten Fällen bestehen Zangen aus zwei gekreuzten, über ein Gelenk (Schraube oder Niet, sogenanntes Gewerbe) schwenkbeweglich miteinander verbundenen Zangenschenkeln, deren längere Hinterteile als Handgriffe dienen, während die kürzeren Vorderteile als Arbeitsbacken mit unterschiedlichen Formen ausgebildet sind. Durch die gekreuzte Verbindung der Schenkel werden durch Verschwenken der Handgriffabschnitte auch die Backen gegeneinander verschwenkt. Nun gibt es spezielle Anwendungsfälle, wobei es auf eine möglichst senkrechte Backen-Anlagebewegung ankommt. Dies ist beispielsweise bei Nietzangen oder sogenannten Ösenzangen der Fall, wobei die Backen bestimmte Formwerkzeuge (Unter- und Oberwerkzeug) zum Verformen von Nieten oder Ösen tragen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zange der genannten Art zu schaffen, die mit konstruktiv einfachem und preiswert zu realisierendem Aufbau eine exakte, definierte, senkrechte bzw. parallele Backenbetätigung und dabei auch eine hohe Backen-Schließkraft gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass nur einer der beiden Backen als Festbacken starr mit einem der beiden Zangenschenkeln verbunden ist, während der andere Backen als Arbeitsbacken Teil eines derart linear verschiebbar geführten Schiebers ist, dass der Arbeitsbacken relativ zu dem Festbacken über einen Arbeitshub hinweg parallel beweglich ist, wobei der andere, zweite Zangenschenkel zur linearen Bewegung des Schiebers mit diesem über eine Nocken- bzw.
  • Kulissenführung zusammenwirkt. Hierbei bildet somit der erste Zangenschenkel einen Führungsschenkel zur Führung des Schiebers, während der zweite Zangenschenkel einen Betätigungsschenkel für den Schieber bildet. In bevorzugter Ausgestaltung besteht die Kulissenführung derart aus einem Nockenelement des Schiebers und einer Nockenbahn des zweiten Zangenschenkels, dass beim Verschwenken des zweiten Zangenschenkels über die Nockenbahn das Nockenelement zusammen mit dem Schieber linear bewegt wird. Dabei wirken Nockenlement und Nockenbahn mit Gleitreibung zusammen. Durch bestimmten Verlauf und Ausrichtung der Nockenbahn kann vorteilhafterweise – nach dem Prinzip einer Keilwirkung – eine Kraftübersetzung und damit eine hohe Schließkraft der Backen erreicht werden. Daher eignet sich die erfindungsgemäße Zange insbesondere auch für eine Ausführung als Ösen- oder Nietzange oder dergleichen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten. Anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels soll die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Zange in Seitenansicht mit geöffneten Backen,
  • 2 die Zange gemäß 1 mit geschlossenen Backen,
  • 3 eine teilgeschnittene Seitenansicht (Schnittebene III – III in 4) der erfindungsgemäßen Zange mit über Verstellmittel vergrößerter Backen-Öffnungsweite und
  • 4 eine teilgeschnittene, rückwärtige Ansicht der Zange in Pfeilrichtung IV gemäß 3.
  • In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen und brauchen daher in Regel auch jeweils nur einmal beschrieben zu werden.
  • Eine erfindungsgemäße Zange 1 weist zwei zwischen sich ein Zangenmaul 2 bildende Backen 4 und 6 auf sowie zwei über ein Gelenk 8 zum Öffnen und Schließen der Backen 4, 6 schwenkbeweglich miteinander verbundene Zangenschenkel 10 und 12.
  • Einer der beiden Backen 4, 6 bildet einen Festbacken 4, der starr mit dem ersten Zangenschenkel 10 verbunden ist, während der andere Backen als Arbeitsbacken 6 Teil eines derart linear (Doppelpfeilrichtung X) verschiebbar geführten Schiebers 14 ist, dass der Arbeitsbacken 6 relativ zu dem Festbacken 4 über einen Arbeitshub A hinweg parallel beweglich ist. Dazu wirkt der andere, zweite Zangenschenkel 12 zu linearen Bewegung des Schiebers 14 mit diesem über eine Nocken- bzw. Kulissenführung 16 zusammen. Der erste Zangenschenkel 10 bildet somit einen Führungsschenkel für den Schieber 14 und der zweite Zangenschenkel 12 einen Betätigungsschenkel zum Antrieb des Schiebers 14 und damit des Arbeitsbackens 6.
  • Die Kulissenführung 16 besteht derart aus einem Nockenelement 18 des Schiebers 14 und einer Nockenbahn 20 des zweiten Zangenschenkels (Betätigungsschenkels) 12, dass beim Verschwenken des zweiten Zangenschenkels 12 um das Gelenk 8 über die Nockenbahn 20 das Nockenelement 18 und damit der Schieber 14 linear bewegt wird. Dabei wirken die Nockenbahn 20 und das Nockenelement 18 gleitend (mit Gleitreibung) zusammen. Durch eine bestimmte, bezogen auf die Schwenkbewegung des zweiten Zangenschenkels 12 rampenartige Ausrichtung und einen bestimmten, wie dargestellt beispielsweise bogenförmigen Verlauf der Nockenbahn 20 kann vorteilhafterweise nach dem Prinzip einer Keilwirkung eine Kraftübersetzung und damit eine hohe Schließkraft des Arbeitsbackens 6 gegen den Festbacken 4 erreicht werden.
  • Der Schieber 14 ist im Wesentlichen kippfrei über (mindestens) zwei quer zur Verschieberichtung X beabstandete Längsführungen 22 und 24 geführt. Eine erste Längsführung 22 besteht aus einem Führungselement 26 des ersten Zangenschenkels 10 und einem auf diesem gleitend geführten Längsschlitz (Langloch) 28 des Schiebers 14. Eine zweite Längsführung 24 besteht bevorzugt aus einem Längsschlitz (Langloch) 30 des ersten Zangenschenkels 10 und einem darin gleitend geführten Führungselement 32 des Schiebers 14.
  • In der dargestellten, vorteilhaften Ausführungsform sind einerseits das zur Führung in den Längsschlitz 28 des Schiebers 14 eingreifende Führungselement 26 sowie andererseits das die beiden Zangenschenkl 10, 12 schwenkbeweglich verbindende Gelenk 8 von einem einheitlichen, stift- oder bolzenartigen Element gebildet. Weiterhin bestehen vorzugsweise auch das Nockenelement 18 der Kulissenführung 16 und das Führungselement 32 der zweiten Längsführung 24 aus ein und dem selben, ebenfalls bevorzugt stift- bzw. bolzenartigen Element.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung weist die erfindungsgemäße Zange 1 Mittel zum stufigen Verstellen der Öffnungsweite des Zangenmauls 2 über einen Verstellbereich V auf (siehe insbesondere 3). Hierbei bleibt der Schieber 14 in jeder eingestellten Stellstufe über den Arbeitshub A gemäß 1 und 2 beweglich. Dazu weist zunächst der Längsschlitz 28 des Schiebers 14 eine an den Verstellbereich V zuzüglich Arbeitshub A angepaßte Länge auf. Weiterhin weist der Schieber 14 eine in Verschieberichtung X verlaufende Ausnehmung 34 mit einem die Stellstufen definierenden, aus Rastvertiefungen und Erhöhungen in wechselnder Reihenfolge bestehenden Rastenprofil 36 auf. Hierbei wirkt das mit dem Schieber 14 verbundene Nockenelement 18 der Kulissenführung 16 rastend mit dem Rastenprofil 36 zusammen. Dazu kann das Nockenelement 18 – wie in 1 bis 3 angedeutet – ein Rast-Gegenprofil 37 mit mindestens zwei jeweils in zwei Vertiefungen des Rastprofils 36 eingreifenden (zahnartigen) Vorsprüngen aufweisen. Alternativ kann aber auch das Nockenelement 18 mit einer zylindrischen Form (mit kreisförmigem Querschnitt) direkt jeweils in eine der Rastvertiefungen des Rastprofils 36 eingreifen. Der Schieber 14 ist dabei derart mit einer Federkraft F beaufschlagt, dass einerseits das Rastenprofil 36 durch die Federkraft F in Eingriff mit dem Nockenelement 18 gehalten wird (1 bis 3) und andererseits der Schieber 14 manuell gegen die Federkraft F quer zur Verschieberichtung X beweglich ist, um das Rastenprofil 36 zum Längsverstellen der Öffnungsweite außer Eingriff von dem Nockenelement 18 zu bringen. Wie in 3 angedeutet ist, erfolgt dies durch Daumen- oder Fingerbetätigung etwa in Richtung eines der beiden eingezeichneten Pfeile 38a oder 38b,d. h. derart schräg, dass einerseits die Rastung (zwischen 18 und 36) gelöst und andererseits auch eine Verschiebung des Schiebers 14 zum Verstellen der Öffnungweite bewirkt wird. Hierbei hat die Ausnehmung 34 eine entsprechende, die Querbewegung des Schiebers 14 zum Lösen der Rastung ermöglichende Breite. Auf der dem Rastenprofil 36 gegenüberliegenden Seite weist die Ausnehmung 34 eine geradlinige Gleitkante 40 auf, die beim Verstellen der Öffnungsweite über das Nockenelement 18 gleitet. In der durch die Federkraft F bedingten Eingriffsstellung nimmt somit im Arbeitshub A das Nockenelelement 18 über das Rastenprofil 36 den Schieber 14 mit.
  • Hierbei ist in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung eine Selbsthemmung der Rastung der Verstellmittel gewährleistet. Dazu ist das Rastenprofil 36 derart auf der von dem Arbeitsbacken 6 entfernt liegenden Seite der Schieber-Ausnehmung 34 angeordnet, dass bei einer Schließkraftbeaufschlagung des Arbeitsbackens 6 der Schieber 14 mit einem Kippmoment M – siehe dazu 2 – um das Führungselement 26 (bzw. das Gelenk 8) beaufschlagt und dadurch das Rastenprofil 36 mit einer zusätzlichen, aus dem Kippmoment M resultierenden Kraft FM gegen das Nockenelement 18 in Eingriff gedrängt wird. Dies bewirkt eine sehr sichere Eingriffsstellung, denn je höher die Schließkraft ist, desto höher ist auch die Eingriffskraft FM im Bereich des Rastenprofils 36.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist zur Erzeugung der Federkraft F ein längliches Draht- oder Blattfederelement 42 vorgesehen, welches einendig an der Innenseite des ersten Zangenschenkels 10 gehalten ist und anderendig mit der Federkraft F gegen den Schieber 14 wirkt. Dieses Ende des Federelementes 42 ist bevorzugt derart bogenförmig gekrümmt, dass bei der Bewegung des Schiebers 14 eine nur geringe Reibung entsteht.
  • Durch die erfindungsgemäße bzw. bevorzugte Ausgestaltung eignet sich die erfindungsgemäße Zange 1 besonders als Ösen- oder Nietzange. Dabei sind die Backen 4, 6 auf ihren einander zugekehrten Seiten vorzugsweise lösbar (auswechselbar) mit korrespondierenden Werkzeugstücken (Unterwerkzeug 44 und Oberwerkzeug 46) verbunden bzw. verbindbar.
  • Die Zange 1 kann mit Vorteil aus Blech- Stanzteilen hergestellt werden (siehe insbesondere 4), was sich sehr kostengünstig realisieren läßt. Hierbei können die Zangenschenkel 10, 12 im Verbindungsbereich aus doppelten Blechen bestehen, die zwischen sich den Schieber 14 aufnehmen.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.

Claims (10)

  1. Zange (1) zur Handbetätigung, bestehend aus zwei ein Zangenmaul (2) bildenden Backen (4, 6) und zwei über ein Gelenk (8) zum Öffnen und Schließen der Backen (4, 6) schwenkbeweglichen Zangenschenkeln (10, 12), dadurch gekennzeichnet, dass einer der beiden Backen(4,6) als Festbacken (4) starr mit einem (10) der beiden Zangenschenkel verbunden ist, während der andere Backen als Arbeitsbacken (6) Teil eines derart linear verschiebbar geführten Schiebers (14) ist, dass der Arbeitsbacken (6) relativ zu dem Festbacken (4) über einen Arbeitshub (A) hinweg parallel beweglich ist, wobei der andere, zweite Zangenschenkel (12) zur linearen Bewegung des Schiebers (14) mit diesem über eine Kulissenführung (16) zusammenwirkt.
  2. Zange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kulissenführung (16) derart aus einem Nockenelement (18) des Schiebers (14) und einer Nockenbahn (20) des zweiten Zangenschenkels (12) besteht, dass beim Verschwenken des zweiten Zangenschenkels (12) über die Nockenbahn (20) das Nockenelement (18) mit dem Schieber (14) linear bewegt wird.
  3. Zange nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (14) über zwei Längsführungen (22, 24) geführt ist, wobei eine erste Längsführung (22) aus einem Führungselement (26) des ersten Zangenschenkels (10) und einem auf diesem gleitend geführten Längsschlitz (28) des Schiebers (14) sowie eine zweite Längsführung (24) bevorzugt aus einem Längsschlitz (30) des ersten Zangenschenkels (10) und einem darin gleitend geführten Führungselement (32) des Schiebers (14) bestehen.
  4. Zange nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zur Führung in den Längsschlitz (28) des Schiebers (14) eingreifende Führungselement (26) sowie das die beiden Zangenschenkel (10, 12) schwenkbeweglich verbindende Gelenk (8) von einem einheitlichen, stift- oder bolzenartigen Element gebildet sind.
  5. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch Mittel zum stufigen Verstellen der Öffnungsweite des Zangenmauls (2) über einen Verstellbereich (V), wobei in jeder Stellstufe der Schieber (14) über den Arbeitshub (A) beweglich ist.
  6. Zange nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsschlitz (28) des Schiebers (14) eine an den Verstellbereich (V) zuzüglich Arbeitshub (A) angepasste Länge aufweist.
  7. Zange nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (14) einein Verschieberichtung (X) verlaufende Ausnehmung (34) mit einem die Stellstufen definierenden Rastenprofil (36) aufweist, und dass das Nockenelement (18) der Kulissenführung (16) rastend mit dem Rastenprofil (36) zusammenwirkt, wobei der Schieber (14) derart mit einer Federkraft (F) beaufschlagt ist, dass einerseits das Rastenprofil (36) durch die Federkraft (F) in Eingriff mit dem Nockenelement (18) gehalten wird und andererseits der Schieber (14) gegen die Federkraft (F) quer zur Verschieberichtung (X) beweglich ist, um das Rastenprofil (36) zum Längsverstellen der Öffnungsweite außer Eingriff von dem Nockenelement (18) zu bringen.
  8. Zange nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastenprofil (36) derart auf der von dem Arbeitsbacken (6) entfernt liegenden Seite der Schieber-Ausnehmung (34) angeordnet ist, dass bei Schließkraftbeaufschlagung des Arbeitsbackens (6) der Schieber (14) mit einem Kippmoment (M) um das Führungselement (26) beaufschlagt und dadurch das Rastenprofil (36) mit einer zusätzlichen, aus dem Kippmoment (M) resultierenden Kraft (FM) gegen das Nockenelement (18) in Eingriff gedrängt wird.
  9. Zange nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die den Schieber(14) beaufschlagende Federkraft (F) von einem länglichen Draht- oder Blattfederelement (42) erzeugt wird, das einendig an dem mit dem Festbacken (4) verbundenen ersten Zangeschenkel (10) gehalten ist und anderendig mit der Federkarft (F) gegen den Schieber (14) wirkt.
  10. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine Ausgestaltung als Ösen- oder Nietzange, wobei die Backen (4, 6) auf ihren einander zugekehrten Seiten vorzugsweise lösbar mit korrespondierenden Werkzeugstücken (44, 46) verbunden bzw. verbindbar sind.
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