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DE20305955U1 - Vorrichtung zur Herstellung einer Bißschablone - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung einer Bißschablone

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Publication number
DE20305955U1
DE20305955U1 DE20305955U DE20305955U DE20305955U1 DE 20305955 U1 DE20305955 U1 DE 20305955U1 DE 20305955 U DE20305955 U DE 20305955U DE 20305955 U DE20305955 U DE 20305955U DE 20305955 U1 DE20305955 U1 DE 20305955U1
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Germany
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tooth
teeth
patient
individual
bite
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DE20305955U
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C9/00Impression cups, i.e. impression trays; Impression methods
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/10Fastening of artificial teeth to denture palates or the like
    • A61C13/1003Fastening of artificial teeth to denture palates or the like by embedding in base material
    • A61C13/1013Arch forms
    • A61C13/1016Methods or apparatus for mounting, holding or positioning a set of teeth

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Preparations (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Description

Kodron & Mackert Patentanwälte
Hindenburgplatz 3 B · D-55118 Mainz Tel. (+49) 06131 /960 660
Fax (+49) 06131 /960 666
11.04.2003
Herrn
Michael Azzaretto
55, Rue de Metz
F-57470 Homburg Haut
Unser Zeichen: 03 144
Vorrichtung zur Herstellung einer Bißschablone
Vorrichtung zur Herstellung einer Bißschablone
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung einer Bißschablone.
Zur Herstellung von Zahnersatz, insbesondere zur Herstellung eines vollständig neuen Gebisses für einen Patienten mit einem zahnlosen oder teilbezahnten Kiefer, ist es notwendig, daß der Zahnarzt dem Zahntechniker zahlreiche Informationen z.B. bezüglich der Gesichtsmitte, der zukünftigen Zahnhöhe, der Eckzahnposition, der Zahnstellung, der Lachlinie u.a. übermittelt, damit das neu angefertigte künstliche Gebiß später im Mund des Patienten gut sitzt und auch gut aussieht.
Es ist bekannt, daß der Zahntechniker auf einen Kieferabdruck aus Gips des Patienten eine· Bißschablone setzt, indem er zunächst über den Kieferbogen eine Basisplatte aus Wachs oder Kunststoff legt, die so geformt wird, daß sie auf dem Kieferbogen paßgenau aufsitzt. Anschließend wird
• · 9
auf die Basis ein Bißwall aus Wachs oder Kunststoff anstelle der ursprünglich vorhandenen Zahnreihe aufgesetzt.
Diese Bißschablone aus Basis und Bißwall wird dem Zahnarzt übergeben, der nun die Bißschablone auf den zahnlosen oder teilbezahnten Kieferbogen des Patienten aufsetzt und genau anpaßt. Der Bißwall wird vom Zahnarzt mit Markierungen versehen, die in das Wachs oder in den Kunststoff eingeritzt oder aus dem Bißwall herausgeschnitten werden, z.B. markiert der Zahnarzt die Gesichtsmitte des Patienten mit einer senkrechten Linie, damit die späteren mittleren Schneidezähne des künstlichen Gebisses mittig zum Gesicht des Patienten ausgerichtet sind.
Zur Ermittlung der Lachlinie wird auf dem Bißwall markiert, wie weit beim Lachen die Lippen des Patienten zurückweichen.
Diese mit zahlreichen eingeritzten und herausgeschnittenen Markierungen versehene Bißschablone wird schließlich zum Zahntechniker zurückgeschickt, der mit Hilfe der Markierungen auf der Bißschablone ein möglichst gut sitzendes und auch gut aussehendes künstliches Gebiß herstellt.
Die beschriebene Bißschablone hat jedoch den Nachteil, daß die Markierungen auf dem Bißwall nur sehr grob schematisch angeordnet und nur schlecht zu erkennen sind. Wichtige Informationen wie die Zahnform oder die Zahn-Stellung können nur ungenau an den Zahntechniker übermittelt werden und können von diesem nur geschätzt werden. Die Gestaltung der Zahnform erfolgt zudem ohne die Zustimmung des Patienten.
Ebenfalls bekannt ist es, einzelne künstliche Frontzähne in den wächsernen Bißwall einzustecken, wodurch sich unterschiedliche Zahnfarben und Zahnformen ausprobieren lassen. Auch die Zahnstellung läßt sich variabel bestimmen .
Nachteilig ist hierbei jedoch, dass das Einstecken jedes einzelnen Zahnes sehr zeitaufwendig ist und es zudem vorkommt, dass beim Transfer der Bißschablone vom Zahnarzt zum Zahntechniker die einzeln eingesteckten Zähne aus dem wächsernen Bißwall herausfallen, da sie in die Bißwall-Oberkante eingesteckt bzw. an dieser angewachst wurden.
Aus dem DBGM 75 21 094 ist eine Demonstrationsschablone für Zahnersatz bekannt, mit welcher die gewünschte Lage der Frontzähne dem Zahntechniker vermittelt werden kann.
Die Demonstrationsschablone besteht dabei aus einem Zuschnitt eines oder mehrerer Frontzähne aus einer Folie, die rückseitig eine Klebeschicht aufweist, so daß der Zahnarzt die Demonstrationsschablone auf den wächsernen Bißwall aufklebt. So kann er dem Zahntechniker Informationen über die Größe und Lage der zu ersetzenden Zähne vermitteln.
Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist jedoch, daß es sich bei den Demonstrationsschablonen um dünne, biegsame Folien handelt, die lediglich über eine Klebeschicht auf ihrer Rückseite auf dem Bißwall haften. Zudem ist die Darstellung der Zähne nicht dreidimensional.
Eine solche Folie läßt sich insbesondere im geöffneten Mund eines Patienten nur schlecht oder gar nicht mehr versetzen, wenn die aufgeklebte Demonstrationsschablone insbesondere eines kleinen Einzelzahnes zunächst nicht korrekt auf den wächsernen Bißwall aufgeklebt wurde.
Zudem wird die Klebefähigkeit einer solchen Demonstrationsschablone durch die im Mundraum des Patienten befindliche Feuchtigkeit durch Speichel und Atemluft rasch verringert, insbesondere wenn der Zahnarzt diese Demonstrationsschablone mehrfach auf den Bißwall aufgeklebt und wieder entfernt hat, weil z.B. der Patient wählerisch ist und zahlreiche verschiedene Demonstrationsschablonen auszuprobieren wünscht.
So ist gerade diese bekannte Vorrichtung nicht dazu gedacht und geeignet, den Patienten und seinen Wunsch, unter Umständen ein ganzes Sortiment an Zahnfassaden auszuprobieren, bevor er sich für eine bestimmte Zahnfassade als Vorlage für seinen späteren Zahnersatz entscheidet, in den Vordergrund zu rücken und zu befriedigen, sondern diese Vorrichtung dient lediglich der verbesserten Übermittlung von Informationen über Größe und Lage der Frontzähne für die herzustellende Prothese zwischen Zahnarzt und Zahntechniker.
Aus dem DBGM 91 14 999 Ul ist ebenfalls eine Schablone für die Anpassung von Zahnersatz bekannt, die aus einer zweiteiligen Zahnschablone besteht, nämlich aus einem vorgeformten und nicht veränderbarem Seitenzahnbereich mit Kieferplatte und einem auswechselbaren Frontzahnbereich, der stets die sechs Frontzähne als Gesamtheit umfasst, welcher über eine senkrechte Steckverbindung komplett lösbar und austauschbar mit der Kieferplatte verbunden ist.
Nachteilig ist hierbei zum einen, daß die Zahnschablone als Ganzes aufwändig in ihrer Herstellung ist, da sie auf den einfachen bekannten wächsernen Bißwall verzichtet und stattdessen ein dem tatsächlichen Aussehen eines Kiefers sehr realistisch nachempfundenes Modell darstellt, und zum anderen einen komplexen Steckmechanismus mit Stecker an der austauschbaren Frontzahn-Trägerspange und Gegenstecker in der Kieferplatte benötigt. Zudem können individuelle Eigenarten der Zahnstellung eines Patienten nicht nachempfunden werden.
Aus dem DBGM 298 09 886 Ul ist ferner ein Trägerkörper zur Aufnahme von Zahnmustern bekannt, welcher der Form des natürlichen Zahnfleisches nachgebildet ist und der künstliche Zahnmuster in natürlichen Zahnhöhlen nachempfundenen Öffnungen aufnehmen kann. Die künstlichen Zahnmuster entsprechen dabei in Form, Größe und Aussehen natürlichen Zähnen, und sie werden mittels eines verlänger-
• · 5· :
ten Zahnabschnittes anstelle der natürlichen Zahnwurzel von oben her senkrecht in den Trägerkörper einzeln eingesteckt .
Nachteilig hierbei ist, daß der Trägerkörper überwiegend für die Präsentation der künstlichen Zahnmuster außerhalb des Mundes des Patienten geeignet ist. Zudem können individuelle Eigenarten der Zahnstellung eines Patienten nicht nachempfunden werden, da dieser Stand der Technik ein bereits vorgeformtes Fertigprodukt darstellt, welches nicht nach den individuellen Gegebenheiten im Mundraum eines Patienten angepaßt werden kann. Zudem muß jeder Zahn einzeln gesteckt werden, was einen hohen Zeitaufwand erfordert.
Aus der deutschen Patentschrift 199 36 467 ist eine Vorrichtung zur Herstellung einer Bißschablone bekannt, die aus einzelnen, plattigen, senkrechten Zahnfassaden in der Form der ehemaligen natürlichen Zähne eines Patienten besteht, welche mittels eines rückseitigen Dornes in den wächsernen Bißwall gesteckt werden.
Dennoch ergibt sich auch hier der Nachteil, dass die frühere Position der ehemaligen Zähne des Patienten, beispielsweise ein auffallend vorstehender Zahn, bei starr miteinander verbundenen Zahnfassaden noch immer nicht den individuellen Eigenarten der Zahnstellung entsprechend nachgeahmt werden kann, insbesondere bei sehr schmalen oder sehr breiten Kiefern, die nicht dem Durchschnitt entsprechen.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Herstellung einer Bißschablone zu schaffen, die dem Zahnarzt, dem Patienten und dem Zahntechniker eine genauere Vorstellung über Form, Position, Farbe und Aussehen der Zähne des künstlichen Gebisses gibt, welches für den Patienten angefertigt wird, und die es zudem ermöglicht, eine individuelle Zahnreihe aus größeren und klei-
neren Zähnen zusammenzustellen, die dann als komplette Zahnfassade gehandhabt wird.
Erreicht wird dies nach der Erfindung durch eine Vorrichtung zur Herstellung einer Bißschablone mit einzelnen, dreidimensionalen oder plattigen Zahnelementen, die in etwa der Größe, Form und Farbe der ehemaligen Frontzähne des Patienten entsprechen, und die mittels eines Befestigungsmittels an einem auf einer Basis aufsitzenden wächsernen Bißwall befestigt werden, wobei die einzelnen dreidimensionalen oder plattigen Zahnelemente lösbar miteinander verbunden sind.
Dadurch wird eine Fixierung der individuell zusammengestellten Zahnelemente zu einer handlichen Zahnfassade möglich, die weitgehend wackelfrei auf den Bißwall aufgesetzt und zum Zahntechniker transportiert werden kann.
Die lösbare Verbindung kann dabei in vielerlei Weise realisiert werden, beispielsweise durch formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindungsmittel sowie durch Klebeverbindungen oder mit Hilfe von Magnetismus.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Zahnelemente auch gelenkig miteinander verbunden sind.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass jedes einzelne Zahnelement an jeweils einer Seite mindestens einen waagrechten Zapfen aufweist, und an der anderen Seite in derselben Höhe eine Aufnahme besitzt, in die der Zapfen eines benachbarten Zahnelementes eingreift.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen mindestens eine vertikale Nase aufweist, die in eine entsprechende Ausformung in der Aufnahme des benachbarten Zahnelementes eingreift.
Dadurch wird eine gewisse Drehbarkeit der einzelnen fixierten Zahnelemente zueinander erreicht, wodurch auch individuelle Eigenarten der früheren Zahnstellung eines Patienten besser nachgestellt werden können.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Aufnahme halbschalenförmig ausgebildet.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist an der halbschalenförmigen Aufnahme mindestens eine Nase angeordnet, die den Zapfen des nächsten Zahnelements, der in die Aufnahme eingelegt wird, lösbar umgreift.
Es ist dabei als selbstverständlich vorauszusetzen, dass die eingesetzten Materialien für die Zahnelemente 1 sowie für die Zapfen 4 aus geeigneten, speichelresistenten und desinfizierbaren, vorzugsweise sterilisierbaren Materialien hergestellt werden, indem beispielsweise Kunststoff für die Zahnelemente 1 und Kunststoff oder Metall für die Zapfen 4 verwendet wird.
Nachfolgend werden anhand der Figuren einige Ausführungsformen näher erläutert und beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 ein einzelnes, plattiges Zahnelement in Rückansicht, etwa 5-fach vergrößert,
Figur 2 eine Zahnfassade aus zwei Zahnelementen in Rückansieht, etwa 5-fach vergrößert,
Figur 3 eine Zahnfassade aus sechs miteinander verbundenen Zahnelementen in Draufsicht, etwa 5-fach vergrößert.
Das in Figur 1 dargestellte plattige, senkrechte Zahnelement 1 ist in Form und Größe etwa einem natürlichen Zahn im Frontzahnbereich eines menschlichen Kiefers nachgebildet. Auf seiner Rückseite 3 ist etwas unterhalb der Mitte
ein Dorn 2 angeordnet, mit welchem das Zahnelement 1 in den Bißwall aus Wachs oder Kunststoff eingedrückt und befestigt wird. Darüber ist an der einen Seite ein Zapfen 4 angeordnet. An der gegenüberliegenden Seite befindet sich in der Höhe des Zapfens 4 eine der Zapfenform entsprechende halbschalenförmige Aufnahme 6, in die der Zapfen 4 eines weiteren Zahnelements 1 eingreifen kann. Dabei umgreift eine zusätzliche Nase 9 am Rande der halbschalenförmigen Aufnahme 6 den Zapfen 4.
Der Patient kann so aus einer Kollektion vorgefertigter Zahnelemente in verschiedenen Formen und Größen dasjenige auswählen, das seiner ehemaligen natürlichen Zahnform am ehesten entspricht. So kann der Patient beispielsweise anhand eines Fotos individuell z.B. ein größeres Frontzahnelement und ein kleineres Frontzahnelement aus einer Kollektion verschiedener Zahnelemente auswählen, die in Form und Farbe seinen früheren Frontzähnen entsprechen. Der Zahnarzt verbindet anschließend beide Zahnelemente rückseitig miteinander und steckt dann die entstandene Zahnfassade als handliches Bauteil auf den Bißwall im Mund des Patienten.
In Figur 2 ist eine Zahnfassade 5 aus zwei Zahnelementen 1 mit je einem Dorn 2 auf der Rückseite 3 in Rückansicht dargestellt. Jedes Zahnelement 1 besitzt an jeweils einer Seite - hier dargestellt auf der jeweils rechten Seite einen Zapfen 4, der in eine Aufnahme 6 eines benachbarten Zahnelements 1 eingreift, wodurch beide Zahnelemente 1 lösbar miteinander verbunden sind.
Am Zapfen 4 sind jeweils zwei vertikale Nasen 7 angeordnet, die in jeweils eine Ausformung 8 in der Aufnahme 6 des benachbarten Zahnelements 1 eingreifen. Dadurch sind die Zahnelemente 1 auch gelenkig miteinander verbunden, so dass auch individuelle Schrägstellungen einzelner Zähne nachgeformt werden können.
Die einzelnen Zahnelemente 1 sind jederzeit leicht voneinander zu lösen und neu kombinierbar.
Figur 3 zeigt eine Zahnfassade 5 aus sechs miteinander verbundenen Zahnelementen 1 in Draufsicht, mit sechs Dornen 2 auf ihrer Rückseite 3. Der Patient kann nun gemeinsam mit dem Zahnarzt eine Zahnfassade 5 aus einer Kollektion zahlreicher vorgefertigter unterschiedlicher Zahnelemente 1 zusammenstecken und die handliche Zahnfassade 5 in den Bißwall in seinem Mund vom Zahnarzt einstecken lassen. Ist der Patienten mit der Form oder der Größe einzelner Zahnelemente 1 der Zahnfassade 5 nicht einverstanden, kann der Zahnarzt eine anderes Zahnelement 1 in die Zahnfassade 5 aufnehmen und die neue Zahnfassade 5 anstelle der ersten in den Bißwall einstecken. Eine solehe aus mehreren einzelnen Zahnelementen 1 verbundene Zahnfassade 5 vereinfacht die Handhabung und vermittelt einen sehr guten Gesamteindruck des zukünftigen Aussehens der neu gefertigten künstlichen Zähne ganz nach den individuellen Wünschen des Patienten.

Claims (6)

1. Vorrichtung zur Herstellung einer Bißschablone mit einer Basis und einem auf der Basis aufsitzendem Bißwall aus Wachs oder Kunststoff sowie einzelnen, dreidimensionalen oder plattigen Zahnelementen (1), die in ihrer Größe, Form und Farbe in etwa den ehemaligen natürlichen Frontzähnen eines Patienten nachgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen dreidimensionalen oder plattigen Zahnelemente (1) lösbar miteinander verbunden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Zahnelemente (1) auch gelenkig miteinander verbunden sind.
3. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes einzelne Zahnelement (1) an jeweils einer Seite mindestens einen waagrechten Zapfen (4) aufweist, und an der anderen Seite in derselben Höhe eine korrespondierende Aufnahme (6) besitzt, in die der Zapfen (4) eines benachbarten Zahnelements (1) eingreift.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (4) mindestens eine vertikale Nase (7) aufweist, die in eine entsprechende Ausformung (8) in der Aufnahme (6) des benachbarten Zahnelements (1) lösbar eingreift.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (6) halbschalenförmig ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Aufnahme (6) mindestens eine Nase (9) angeordnet ist, die den Zapfen (4) des nächsten Zahnelements (1), der in die Aufnahme (6) eingeführt wird, lösbar fixiert.
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