DE20304877U1 - Aufbewahrungsbehälter für Defibrillatoren - Google Patents
Aufbewahrungsbehälter für DefibrillatorenInfo
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Description
1. Aufbewahrungsbehälter für Defibrillatoren sind derzeit in der angemeldeten Form und Ausführung nicht vorhanden. Die Erfindung stellt somit den aktuellen Stand der Technik dar.
2. Der in den Schutzansprüchen angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, daß die mit hohen Anschaffungskosten verbundenen und gegen äußere Einwirkungen empfindlichen Defibrillatoren durch ihre eigenen Gehäuse nur unzureichend vor Witterungseinflüssen, Staub, mechanischer Einwirkung und unbefugter Benutzung oder Diebstahl geschützt sind. Ferner ist die Unterbringung eines losen, nicht in einem erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehälter untergebrachten Defibrillators sowohl im Innen- und vor allem im Außenbereich aus vorbenannten Gründen unzweckmäßig, da der Gebrauchswert auf Dauer aufgrund beschriebener äußerer Einflüsse zumindest eingeschränkt würde oder bei Entwendung oder unbefugter Benutzung vollkommen entfiele. Darüberhinaus ist kein Defibrillator mit einer Notrufeinrichtung ausgestattet, die die Alarmierung von Rettungskräften zulässt, um die professionelle Versorgung des in Not geratenen zu übernehmen, nachdem der Ersthelfer den in Not geratenen mit dem Defibrillator versorgt hat.
3. Durch die Unterbringung des Defibrillators in einem erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehälter gemäß den Schutzansprüchen, ist der Defibrillator dauerhaft vor äußeren Einflüssen und Einwirkungen geschütz und sein Gebrauchswert wird auf Dauer erhalten. Femer kann die Benutzung und die Betriebsbereitschaft des Defibrillators durch entsprechendes Wartungspersonal laufend aufgrund der unter 2.,
3. und 4. der Schutzansprüche beschriebenen Einrichtungen überwacht werden. Darüberhinaus kann durch die unter 8. und 9. der Schutzansprüche beschriebene Einrichtung entsprechendes Rettungspersonal über eine Rettungsleitstelle angefordert werden, welches die professionelle Versorgung des in Not geratenen übernimmt.
4. Durch die Unterbringung in einem erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehälter ist es möglich, an öffentlich zugänglichen Orten, Einrichtungen oder Institutionen Defibrillatoren bereitzustellen, die dem Ersthelfer die erfolgreiche Wiederbelebung eines aufgrund von Herzstillstand in Not geratenen erlaubt, ohne, daß der Defibrillator lose und somit ungeschützt bereitgestellt werden muss. Durch die Bereitstellung von Defibrillatoren, die durch einen erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehälter vor den genannten Einflüssen geschützt sind, ist es möglich, eine dauerhafte Nothilfeeinrichtung einer breiten Masse zur Verfügung zu stellen, die dauerhaft geschützt und somit stets Einsatzbereit ist.
5. Durch die Ausbildung des Aufbewahrungsbehälters in Form eines tragbaren Koffers wie unter 12. der Schutzansprüche beschrieben, ist es möglich, den Defibrillator geschützt an seinen Einsatzort zu verbringen ohne seinen Gebrauchswert möglicherweise durch Transportschäden herabzusetzen.
6. Der erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehälter für Defibrillatoren kann in seiner äußerlichen Form wie in Fig.1 gezeigt in schrankförmiger oder kofferförmiger Gestalt, ausgebildet sein. Bei beiden Ausführungen wird das Grundgehäuse 1 jeweils verschlossen mit der Zugangstür oder dem Zugangsdeckel 2.
An der Zugangstüre oder dem Zugangsdeckel 2 ist eine Notrufsprecheinrichtung 3 angebracht, die durch die Taste 4 ausgelöst wird und über die interne Elektronik 5 eine Gegensprechverbindung mit einer Rettungsleitstelle herstellt. Dies kann sowohl über eine am Aufbewahrungsbehälter angeschlossene Telefonleitung, als auch über eine in der internen Elektronik 5 integrierte Mobilfunkverbindung hergestellt werden.
Wenn die Zugangstür oder der Zugangsdeckel des Aufbewahrungsbehälters geöffnet wird, wird über den Kontaktschalter 6 der elektrische Summer 7 in Funktion gesetzt.
Der Defibrillator ist auf Platz 8 untergebracht und löst bei Entnahme den Kontaktschalter 9 aus, der wiederum die elektrische Blinkleuchte 10 in Funktion setzt.
Die Verplombungseinrichtung 11 wird durch die Entnahme des Defibrillators zerstört und zeigt somit an, daß der Defibrillator entnommen wurde, auch wenn er an seinen Platz 8 zurückgestellt wurde.
Das Innere des Aufbewahrungsbehälters ist mit einer lichttechnischen Einrichtung 12 versehen die über den Kontaktschalter 13 ausgelöst wird, sobald die Zugangstüre oder der Zugangsdeckel 2 des Aufbewahrungsbehälters geöffnet wird.
Der Aufbewahrungsbehälter kann über die interne elektrische Heizung 14 beheizt werden. Dazu wird an der Temperatrregeleinheit 15 die gewünschte Innentemperatur in Girad Celsius mittels Wählrad voreingestellt.
Über die Elektronik 16 wird die Betriebsbereitschaft des Defibrillators überwacht. Alle gängigen Defibrillatormodelle geben bei Akkuschwäche oder Funktionsstörung ein akustisches Signal ab, welches die Elektronik 16 nach Eintreten einer Störung akustisch erfasst, entsprechend in elektrische Signale umwandelt, und die Blinkleuchte 10 in Funktion setzt.
Der Aufbewahrungsbehälter verfügt über eine elektro-magnetische Fernöffnungseinheit 17, die durch ein von der Rettungsleitstelle gesendetes Signal die Verriegelung 18 freigibt.
Der Aufbewahrungsbehälter verfügt über eine interne Notstromversorgung mittels eines Akkumulators 19. Alle elektrischen Verbraucher werden von dieser gespeist. Der Akkumulator wird über die Ladeelektronik 20 laufend über den Netzspannungsanschluß 21 geladen.
Der Aufbewahrungsbehälter bietet Platz für eine entnehmbare Notbeatmungseinrichtung 22.
Der Aufbewahrungsbehälter kann mit dem Griff 23 ergonomisch transportiert werden, oder über die Befestigungseinrichtungen 24 an einer Wand verschraubt werden.
Claims (13)
1. Aufbewahrungsbehälter für Defibrillatoren dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter vorzugsweise kasten- oder kofferförmige Gestalt hat und aus Kunststoff, Stahl oder Edelstahl hergestellt ist, und eine scharnierte Zugangstüre besitzt die die Entnahme des Defibrillators schnell und Zuverlässig ohne Zuhilfenahme von Werkzeug erlaubt.
2. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter eine Einrichtung besitzt, die das Öffnen des Aufbewahrungsbehälters akustisch, vorzugsweise durch einen im oder am Aufbewahrungsbehälter angebrachten elektrischen Summer anzeigt.
3. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter eine Einrichtung besitzt, die die Entnahme des Defibrillators optisch, vorzugsweise durch ein außen am Aufbewahrungsbehälter angebrachtes elektrisches Blinklicht anzeigt.
4. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter eine Einrichtung besitzt, die die Betriebsbereitschaft, insbesondere den Ladezustand des Akkumulators des darin gelagerten Defibrillators ständig überwacht, und bei Unterschreitung des vom Hersteller des Defibrillators angegebenen Mindestspannung optische oder akustische Signale nach Anspruch 2. und/oder 3. abgibt.
5. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1, 2, 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter eine interne Beleuchtungseinrichtung besitzt, die nach dem Öffnen der Zugangstüre und der damit verbundenen Auslösung eines elektrischen Schalters das Innere des Aufbewahrungsbehälters beleuchtet und die Entnahme des im Aufbewahrungsbehälters untergebrachten Defibrillators auch unter unzureichenden äußeren Lichtbedingungen erlaubt.
6. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1, 2, 3, 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter eine Einrichtung, vorzugsweise eine elektrische Heizung besitzt, die die Innentemperatur des Aufbewahrungsbehälters auf einem durch eine Temperaturregeleinheit manuell einstellbaren Wert konstant hält.
7. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1, 2, 3, 4, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter eine Einrichtung, vorzugsweise einen Verplombungsdraht besitzt, der bei Entnahme des Defibrillators zerreist, und dadurch eine Entnahme anzeigt, auch, wenn der Defibrillator bereits wieder zurückgestellt wurde.
8. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter mit einer Notrufeinrichtung ausgestattet ist, die vorzugsweise aus einem Mikrofon und einem Lautsprecher besteht, welche nach dem Betätigen einer außen am Aufbewahrungsbehälter angebrachten Auslöseeinrichtung, vorzugsweise eines Druckknopfes, eine Sprechverbindung über Telefonleitung mit einer Rettungsleitstelle herstellt.
9. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter eine elektronische Einrichtung besitzt, die die Sprechverbindung mit der Rettungsleitstelle gemäß Anspruch 8. über ein festnetzunabhängiges Mobilfunknetzt herstellt, sofern das öffentliche Telefonnetzt überlastet oder ausgefallen ist.
10. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter eine Einrichtung, vorzugsweise einen elektrischen Akkumulator besitzt, die alle im oder am Aufbewahrungsbehälter installierten oder angebrachten oder eingebauten elektrischen Verbraucher für einen Zeitraum von mindestens 72 Stunden mit elektrischer Spannung versorgt, wenn die Netzspannung des öffentlichen Stromnetzes vorübergehend oder ganz ausgefallen ist.
11. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter eine Einrichtung besitzt, die die Entnahme des Defibrillators durch das Öffnen der Zugangstüre nur dann zulässt, wenn zuvor von einer Rettungsleitstelle ein entsprechendes Signal über die mit dem Aufbewahrungsbehälter verbundene Telefonleitung oder über die Gemäß Anspruch 9. installierte Mobilfunkeinrichtung gesendet wird, welches eine elektromechanische Tür-Öffnungseinrichtung auslöst, die die Verriegelung der Zugangstüre entriegelt und damit die Entnahme des Defibrillators erlaubt.
12. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbewahrungsbehälter sowohl mit einer Trageeinrichtung, vorzugsweise einem anklappbaren Griff oder Tragegurt, ausgestattet ist, der das Verbringen des Aufbewahrungsbehälters durch eine einzelne Person erlaubt, als auch mit Vorrichtungen versehen ist, die eine ortsfeste Montage an einer Wand, einem Mast oder ähnlichem erlauben.
13. Aufbewahrungsbehälter nach Schutzanspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Aufbewahrungsbehälter Raum vorgesehen ist, der die Unterbringung einer entnehmbaren Notfall-Beatmungseinrichtung, vorzugsweise einer Sauerstoffflasche mit Mundstück, erlaubt.
Priority Applications (1)
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| DE20304877U DE20304877U1 (de) | 2003-03-25 | 2003-03-25 | Aufbewahrungsbehälter für Defibrillatoren |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20304877U DE20304877U1 (de) | 2003-03-25 | 2003-03-25 | Aufbewahrungsbehälter für Defibrillatoren |
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| DE20304877U1 true DE20304877U1 (de) | 2003-07-10 |
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE20304877U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20319853U1 (de) * | 2003-12-20 | 2005-05-04 | Prade-Christmann, Kristin | Notfallbox |
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2003
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Legal Events
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060614 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20090915 |
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