DE20304851U1 - Arbeitsfahrzeug mit Lade- und Transportmöglichkeit - Google Patents
Arbeitsfahrzeug mit Lade- und TransportmöglichkeitInfo
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- E02—HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
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- E02F3/00—Dredgers; Soil-shifting machines
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- E02F3/00—Dredgers; Soil-shifting machines
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Description
Bergmann, Johannes Hermann, Wilhelm-Busch-Str. 60, 49733 Hären
"Arbeitsfahrzeug mit Lade- und Transportmöalichkeit"
Die Neuerung betrifft ein Arbeitsfahrzeug.
Aus der Praxis sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Typen von Arbeitsfahrzeugen bekannt:
Erstens die sogenannten Lader, welche das zu bewegende Material stets vor dem Fahrzeugrahmen und damit insbesondere vor den Achsen des Fahrzeuges transportieren.
Zweitens sind die Transportfahrzeuge bzw. Dumper bekannt, bei welchen die geladenen Güter stets auf bzw. über dem Fahrzeugrahmen befindlich sind und damit zumindest teilweise zwischen den beiden Achsen eines derartigen Fahrzeuges angeordnet sind.
Aufgrund der Bauart der Lader eignen sich diese nicht gut als Transportmittel für längere Transportwege.
Bei vielen Anwendungsfällen werden innerhalb eines Unter
nehmens beide Fahrzeugsorten benötigt, wenn auch nicht gleichzeitig, so dass die Anschaffungs- und Unterhaltskosten für beide Fahrzeugtypen aufgewendet werden müssen.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Arbeitsfahrzeug
zu schaffen, welches wahlweise als Lader oder als Transportfahrzeug, also als Dumper genutzt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Arbeitsfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Neuerung schlägt mit anderen Worten vor, das Arbeitsfahrzeug mit einer Parallelhub-Einrichtung auszugestalten, welche einen Parallelhub ermöglicht. Wie von den Ladern bekannt, kann daher das Arbeitsgerät angehoben werden, wobei sichergestellt ist, dass aufgrund des Parallelhubes kein Verschwenken
des Arbeitsgerätes erfolgt, so dass beim Anheben die Last zuverlässig gehalten wird und nicht etwa durch eine bei der Hubbewegung erfolgende Schrägstellung gefährdet ist. Weiterhin schlägt die Neuerung vor, dass die Ladefläche kippbeweglich an der Parallelhub-Einrichtung gelagert ist, so dass im angehobe
nen Zustand die Ladefläche entleert werden kann. Da dies auch im angehobenen Zustand möglich ist, können mit Hilfe des vorgeschlagenen Arbeitsfahrzeuges beispielsweise Mulden von größeren Transportfahrzeugen befüllt werden.
Weiterhin sieht die Neuerung vorschlagsgemäß vor, dass der Schwerpunkt der Ladefläche, also beispielsweise einer Mulde, im abgesenkten Zustand zwischen den beiden Achsen des Fahrzeuges angeordnet ist, so dass es die Transporteigenschaften typischer Transportfahrzeuge bzw. typischer Dumper auf
weist und zum Transport über längere Strecken problemlos geeignet ist.
Die begrenzten Einsatzmöglichkeiten klassischer Transportfahrzeuge überwindet das vorgeschlagene Fahrzeug jedoch dadurch, dass es an der Parallelhub-Einrichtung ein Anschlusselement aufweist, welches den Anschluss von Anbau-Werkzeugen ermöglicht, beispielsweise einer Schaufel oder einer Palettengabel. Vorzugsweise wird hierzu die Ladefläche, beispielsweise die ansonsten montierte Mulde, entfernt, so dass
die Übersichtlichkeit für den Fahrer verbessert wird und der Blick auf diese Arbeitsgeräte nicht durch die Mulde behindert wird.
Zudem kann vorzugsweise und in wirtschaftlich vorteilhafter und
kostensparender Ausgestaltung sowie unter dem Einsatz be-
sonders weniger Bauteile vorgesehen sein, lediglich einen einzigen Hydraulikzylinder vorzusehen, der im vorderen Bereich der Parallelhub-Einrichtung bei montierter Ladefläche sowohl das Kippen der Ladefläche ermöglicht als auch bei montiertem Arbeitsgerät das Kippen dieses Arbeitsgerätes, beispielsweise
zum Entleeren einer montierten Schaufel, so dass bei Einsatz als Lader oder auch als Transportfahrzeug für den Benutzer in ergonomisch vorteilhafter Weise stets nur dieselben Bedienungselemente zu betätigen sind.
Vorteilhaft kann die Parallelhub-Einrichtung zwei im Abstand übereinander angeordnete Hubarme aufweisen, die relativ niedrig angeordnet sind und in Längsrichtung des Fahrzeuges verlaufen, wobei sich an das hintere Ende dieser beiden Abschnitte aufwärts erstreckende Abschnitte anschließen, die zu den
Schwenklagern der Parallelhub-Einrichtung verlaufen. Auf diese Weise wird gegenüber den beiden Schwenklagern der Parallelhub-Einrichtung eine sehr tiefe Anordnung der Ladefläche ermöglicht, so dass beispielsweise der Muldenboden tiefer angeordnet ist als das untere der beiden Schwenklager. Hierdurch ist
sichergestellt, dass die Arbeitsgeräte problemlos sehr tief angeordnet werden können, da sie problemlos an die sehr tief verlaufenden liegenden Abschnitte der Parallelhub-Einrichtung angeschlossen werden, wobei gleichzeitig für das Befüllen von beispielsweise hochbaudigen Transportfahrzeugen eine große
Hubhöhe durch die L-förmige Ausgestaltung der Hubarme erzielt werden kann.
Ein Kopfbeschlag, der zur parallelartigen Führung der beiden übereinander angeordneten Hubarme vorgesehen sein kann, kann vorzugsweise auch jeweils zwei nebeneinander angeordnete Hubarme miteinander verbinden, so dass insgesamt die Parallelhubführung durch vier Hubarme gebildet wird, was eine entsprechend stabile Ausgestaltung der gesamten Parallelhub-Einrichtung bewirkt.
• ·
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-A-
Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass das Arbeitsfahrzeug in seiner Betriebsart als Transportfahrzeug zu mehreren Seiten entleert werden kann. Hierdurch kann ein ansonsten notwendiger Rangieraufwand vermindert werden und zudem kann das Fahrzeug ggf. den Muldeninhalt auf eine Stelle abkippen, die
aufgrund entsprechender baulicher Gegebenheiten auch nicht durch Rangierfahrten des Arbeitsfahrzeuges zugänglich wären.
Hierzu kann ein Drehkranz vorgesehen sein, auf dem die Mulde gelagert ist, so dass die Mulde zunächst in die gewünschte Richtung verdreht werden kann, um eine etwa vertikale Drehachse, bevor die Mulde angehoben und der Muldeninhalt abgekippt wird. Der Drehkranz kann vorteilhaft so ausgestaltet sein, dass die Mulde entweder nach vorne oder wahlweise zu einer der beiden Seiten des Fahrzeuges gekippt werden kann.
Alternativ kann vorgesehen sein, das Fahrzeug in seiner Ausgestaltung als Transportfahrzeug als Drei-Seiten-Kipper auszugestalten. Hierzu kann ein Hubzylinder zum Anheben der Mulde etwa mittig unter der Mulde angreifen und es kann, beispiels
weise durch das manuelle Umstecken von Scharnierbolzen oder durch eine motorische Verfahrbarkeit derartiger Bolzen, vorgesehen sein, wahlweise eine längs oder eine quer zum Fahrzeug verlaufende Scharnierachse zu aktivieren, also wirksam werden zu lassen. Beim Anheben des etwa mittig unter die Mulde ge
führten Hubzylinders wird daher die Mulde jeweils um die Scharnierachse verschwenkt, die zuvor „aktiviert" wurde. Dabei kann eine Scharnierachse im vorderen Bereich der Mulde quer zum Fahrzeug verlaufen, so dass bei deren Aktivierung der Muldeninhalt nach vorne vor das Fahrzeug abgekippt wird. Ähn
liche Scharnierachsen können an den beiden Längsseiten des Fahrzeuges vorgesehen sein, so dass die Mulde wahlweise zu einer der beiden Seiten des Fahrzeuges abkippen kann, je nach aktivierter Schwenkachse.
Vorteilhaft kann die Ladefläche entfernbar an der Parallelhub-Einrichtung befestigt sein. Beispielsweise in Form einer Schnellwechseleinrichtung kann eine Lagerung für die erwähnte Mulde vorgesehen sein, sodass diese Mulde entfernt werden kann, sobald das Fahrzeug nicht als Transportfahrzeug, sondern als
Lader verwendet werden soll. Die Entfernung der Mulde ermöglicht eine bessere Übersicht über die Ladeeinrichtung und das geladene Gut.
Vorteilhaft kann die Frontplatte, die zur Aufnahme der Anbauge
räte dient, gemeinsam mit der Ladefläche gekippt werden. Auf diese Weise wird die Kippeinrichtung vereinfacht, da sie sowohl für die Ladeeinrichtung als auch für die Anbau-Werkzeuge genutzt werden kann. Auch die Bedienung für den Fahrer des Arbeitsfahrzeuges vereinfacht sich, da lediglich ein einziges Be
dienungselement zum Kippen erforderlich ist, wobei gleichzeitig Mulde und Anbau-Werkzeug gekippt werden bzw. wenn nur die Ladefläche bzw. nur das Anbau-Werkzeug montiert ist, lediglich diese jeweils einzige Vorrichtung gekippt wird.
Dabei kann alternativ vorgesehen sein, wenn beispielsweise die Ladeeinrichtung ständig montiert bleiben soll, die Frontplatte unmittelbar mit der Ladeeinrichtung zu koppeln, um beide Elemente gleichzeitig zu kippen. Insbesondere wenn jedoch die Ladefläche demontierbar ausgestaltet ist, kann vorzugsweise die
Kopplung der Frontplatte mit einem der Bauteile vorgesehen sein, welches gemeinsam mit der Ladefläche gekippt wird, beispielsweise eine Aufnahmeplatte oder ähnliche Lagerungselemente, an denen die Mulde befestigt werden kann.
Ausführungsbeispiele der Neuerung werden anhand der rein schematischen Zeichnungen nachstehend näher erläutert. Dabei zeigen die
Fig. 1 bis 5 ein Arbeitsfahrzeug, welches als Transport
fahrzeug genutzt wird, die
Fig. 6 und 7 dasselbe Fahrzeug, jedoch als Lader mit
einer Palettengabel genutzt,
Fig. 8 dasselbe Fahrzeug, jedoch als Lader mit
einer Schaufel ausgerüstet,
Fig. 9 eine ausschnittsweise Seitenansicht auf den
Bereich der Ladeeinrichtung und eines gleichzeitig montierten Anbau-Werkzeugs, und
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht.
In Fig. 1 ist mit 1 insgesamt ein Arbeitsfahrzeug bezeichnet, mit einem Rahmen 2, einer Vorderachse 3 und einer Hinterachse 4
sowie einer Parallelhub-Einrichtung 5, die vier Hubarme 6 aufweist, die jeweils etwa L-förmig verlaufen und jeweils einen vorderen, liegenden Abschnitt 7 sowie einen hinteren, aufsteigenden Abschnitt 8 aufweisen. Die aufsteigenden Abschnitte 8 enden an Schwenklagern 9, um welche die gesamten Hubarme 6
verschwenkbar sind. An ihren vorderen Enden sind die Hubarme 6 durch einen insgesamt als Kopfplatte 10 bezeichneten Beschlag miteinander verbunden, der eine parallelogrammartige Führung der Hubarme 6 sicherstellt.
In den Fig. 2 und 3 ist ein Hydraulikzylinder 11 schematisch angedeutet, welcher für das Anheben bzw. Absenken der gesamten Parallelhub-Einrichtung 5 Sorge trägt. Im Bereich der Kopfplatte 10 ist ein weiterer Hydraulikzylinder 12 vorgesehen, ebenfalls strichpunktiert schematisch angedeutet, welcher für das
Kippen einer Ladefläche 14 Sorge trägt, die aus ihrer waagerechten, abgesenkten Transportstellung, wie sie aus den Fig. 4 und 5 ersichtlich ist, in eine aus Fig. 1 und 2 ersichtliche, angehobene Stellung verbracht werden kann und die anschließend mittels dieses Hydraulikzylinders 12 gemäß Fig. 3 in eine Entla
destellung gekippt werden kann.
7-
Die gesamte Antriebs- und Lenkfunktion des Fahrzeuges 1 ist im hinteren Bereich des Fahrzeuges 1 kompakt zusammengefasst, wie insbesondere aus Fig. 5 ersichtlich wird, wo die gelenkten Räder der Hinterachse 4 in Kurvenstellung dargestellt
sind.
Die Fig. 6 und 7 zeigen das Fahrzeug 1 in einem Zustand, in welchem es vom Transportfahrzeug zu einem Lader umgebaut worden ist. Die Ladefläche 14 in Form einer Mulde ist hierzu
entfernt worden und stattdessen ist an der Kopfplatte 10 eine Palettengabel 15 befestigt worden, die mit Hilfe der Parallelhub-Einrichtung 5 ebenfalls angehoben werden kann, wie insbesondere aus Fig. 7 ersichtlich ist. Dabei ist vorgesehen, den Hydraulikzylinder 12 an die Palettengabel 15 anzuschließen, so
dass die Palettengabel 15 aus ihrer dargestellten, horizontalen Anordnung der Zinken in eine demgegenüber gekippte Stellung beweglich ist, unter Verwendung desselben Hydraulikzylinders 12, der beim Entladen zum Kippen der Ladefläche 14 verwendet wird.
Fig. 8 zeigt eine weitere Umrüstung desselben Fahrzeuges 1, ebenfalls als Lader, wobei hier das Arbeitsgerät in Form einer Schaufel 16 ausgestaltet ist, welche an der Kopfplatte 10 befestigt wurde. Auch die Schaufel 16 kann mit Hilfe des Hydraulikzy
linders 12 gekippt werden, wobei -wie bei der Palettengabel 5 durch Wahl der entsprechenden Anlenkpunkte an den Arbeitsgeräten, d. h. an der Palettengabel 5 bzw. der Schaufel 16, mit Hilfe des Hydraulikzylinders 12 diese beiden Arbeitsgeräte gegenüber ihrer in den Fig. 6 bis 8 dargestellten Neutralstellung
nicht nur zu einer Seite verschwenkt werden können, sondern ggf. zu beiden Seiten, so dass also beispielsweise die Spitzen der Zinken der Palettengabel 15 wahlweise bei Betätigung des Hydraulikzylinders 12 entweder angehoben oder abgesenkt werden können und ebenso die Schaufel 16 entweder für kurze
Fahrtstrecken zum Fahrersitz hin gekippt werden kann als auch
8-
zum anschließenden Entladen in eine nach unten sich öffnende Stellung nach vorne gekippt werden kann.
In Fig. 9 ist der Bereich der Kopfplatte 10 näher erläutert. Die gesamte Baugruppe, die insgesamt als Frontplatte bezeichnet
ist, weist insbesondere zwei einzelne Platten auf, die über eine Koppelstange 17 miteinander verbunden sind. Es handelt sich dabei einerseits um eine Schnellwechselplatte 18 zur Aufnahme der Mulde 14, wobei die Schnellwechselplatte 18 die schnelle Montage bzw. Demontage der Mulde 14 ermöglicht, sodass bei
Nutzung des Arbeitsfahrzeuges 1 als Lader die Sicht auf die Ladeeinrichtung und das geladene Gut verbessert ist. Rein beispielhaft ist in Fig. 9 jedoch gezeigt, dass wahlweise auch sowohl die Ladeeinrichtung 14 als auch das Anbau-Werkzeug, nämlich die Schaufel 16 gleichzeitig am Arbeitsfahrzeug 1 be
festigt sein könne.
Die anderen der beiden erwähnten Platten ist als Anbauplatte 19 zur Befestigung der Schaufel 16 vorgesehen und ebenfalls als Schnellwechsel-Einrichtung ausgestaltet, um die schnelle
Montage bzw. Demontage des Anbau-Werkzeugs oder auch ein Auswechseln unterschiedlicher Anbau-Werkzeuge zu ermöglichen.
Die Ladefläche 14 ist gemeinsam mit der Schnellwechselplatte
18 um einen oberen Kipplagerpunkt 20 kippbar, während die Schaufel 16 um einen unteren Kipplagerpunkt 21 kippbar ist. Beide Bauteile werden, wie insbesondere aus Fig. 10 deutlich wird, mit Hilfe eines Hydraulikzylinders 22 bewegt, der sich an einem als Kipplager 23 bezeichneten Bauteil abstützt.
Die beiden Kipplagerpunkte 20 und 21 sind gleichzeitig auch die Punkte, an denen die gesamte Kopfplatte 10 mit den Abschnitten 7 der Parallelhub-Einrichtung 5 verbunden ist, um diese Abschnitte 7 parallelogrammartig zu führen.
9-
Aus Fig. 10 ist weiterhin eine Verriegelung 24 ersichtlich, welche die schnelle Lösbarkeit der Ladeeinrichtung 14 von der Schnellwechselplatte 18 bzw. die schnelle Verriegelung einer Ladeeinrichtung an dieser Schnellwechselplatte 18 ermöglicht. In ähnlicher Weise ist auch die Anbauplatte 19 als Schnellwechsel-Einrichtung ausgestaltet.
Claims (9)
1. Arbeitsfahrzeug (1)
mit einer Parallelhubeinrichtung (5),
wobei an der Parallelhubeinrichtung (5) eine Ladefläche (14) zur Aufnahme von Nutzlast anbringbar ist - wie eine Mulde oder Pritsche,
und wobei die Ladefläche (14) kippbeweglich an der Parallelhubeinrichtung (5) gelagert ist,
und wobei der Schwerpunkt der Ladefläche (14) im abgesenkten Zustand zwischen zwei Achsen des Arbeitsfahrzeuges (1) angeordnet ist,
und mit einem als Frontplatte(10) bezeichneten Anschlußelement,
welches vorne an der Parallelhubeinrichtung (5) angeordnet ist,
und an welchem Anbauwerkzeuge anbringbar sind - wie eine Schaufel (16) oder eine Palettengabel.
mit einer Parallelhubeinrichtung (5),
wobei an der Parallelhubeinrichtung (5) eine Ladefläche (14) zur Aufnahme von Nutzlast anbringbar ist - wie eine Mulde oder Pritsche,
und wobei die Ladefläche (14) kippbeweglich an der Parallelhubeinrichtung (5) gelagert ist,
und wobei der Schwerpunkt der Ladefläche (14) im abgesenkten Zustand zwischen zwei Achsen des Arbeitsfahrzeuges (1) angeordnet ist,
und mit einem als Frontplatte(10) bezeichneten Anschlußelement,
welches vorne an der Parallelhubeinrichtung (5) angeordnet ist,
und an welchem Anbauwerkzeuge anbringbar sind - wie eine Schaufel (16) oder eine Palettengabel.
2. Arbeitsfahrzeug nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Hydraulikzylinder (22) am vorderen Ende der Parallelhubeinrichtung (5), welcher auf die Ladefläche (14) bzw. auf die Frontplatte (10) einwirkt, derart, dass diese um eine horizontale, quer zur Fahrzeuglängsachse verlaufende Achse kippbar ist.
3. Arbeitsfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Parallelhubeinrichtung (5) zwei im Abstand übereinander angeordnete Hubarme (6) aufweist, welche etwa L-förmig verlaufen,
mit einem vorderen, liegenden Abschnitt (7) und einem hinteren, aufsteigenden Abschnitt (8),
wobei jeder Hubarm (6) am Ende des aufsteigenden Abschnittes (8) schwenkbeweglich gelagert ist.
mit einem vorderen, liegenden Abschnitt (7) und einem hinteren, aufsteigenden Abschnitt (8),
wobei jeder Hubarm (6) am Ende des aufsteigenden Abschnittes (8) schwenkbeweglich gelagert ist.
4. Arbeitsfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Hubarme (6) vorne mittels eines Kopfbeschlages (10) miteinander verbunden sind, derart, dass die Hubarme (6) parallelogrammartig geführt sind.
5. Arbeitsfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Drehkranz, mittels dessen die Ladefläche (14) derart drehbar gelagert ist, dass sie wahlweise nach vorne oder nach zumindest einer der beiden Seiten des Fahrzeuges (1) kippbar ist.
6. Arbeitsfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladefläche (14) als Drei-Seiten-Kippmulde ausgestaltet ist, derart, dass sie zwei wahlweise aktivierbare Schwenkachsen aufweist und beim Anheben der Ladefläche um wahlweise eine dieser beiden Achsen, nämlich die jeweils aktivierte Schwenkachse, kippbar ist.
7. Arbeitsfahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladefläche (14) entfernbar an der Parallelhubeinrichtung (5) befestigt ist.
8. Arbeitsfahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontplatte (10) kippbeweglich gelagert ist und mit der Ladefläche (14) verbunden ist, derart, dass die Frontplatte (10) und die Ladefläche (14) gemeinsam kippbeweglich sind.
9. Arbeitsfahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontplatte (10) kippbeweglich gelagert ist und mit einem Bauteil verbunden ist, an welchem die Ladefläche (14) befestigt ist und welches gemeinsam mit der Ladefläche (14) kippbeweglich ist, derart, dass die Frontplatte (10) und dieses Bauteil gemeinsam kippbeweglich sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20304851U DE20304851U1 (de) | 2003-03-26 | 2003-03-26 | Arbeitsfahrzeug mit Lade- und Transportmöglichkeit |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20304851U DE20304851U1 (de) | 2003-03-26 | 2003-03-26 | Arbeitsfahrzeug mit Lade- und Transportmöglichkeit |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20304851U1 true DE20304851U1 (de) | 2003-09-04 |
Family
ID=27816342
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20304851U Expired - Lifetime DE20304851U1 (de) | 2003-03-26 | 2003-03-26 | Arbeitsfahrzeug mit Lade- und Transportmöglichkeit |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20304851U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202011050920U1 (de) | 2011-08-05 | 2011-10-17 | Patrik Clemens | Stapelvorrichtung für einen Bagger mit einem hydraulisch betätigbaren Stütz- und Räumschild |
-
2003
- 2003-03-26 DE DE20304851U patent/DE20304851U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202011050920U1 (de) | 2011-08-05 | 2011-10-17 | Patrik Clemens | Stapelvorrichtung für einen Bagger mit einem hydraulisch betätigbaren Stütz- und Räumschild |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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Effective date: 20031009 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060216 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20091001 |
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