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DE20304406U1 - Computer, der für die Aufnahme eines abnehmbaren Datenspeichers ausgebildet ist - Google Patents

Computer, der für die Aufnahme eines abnehmbaren Datenspeichers ausgebildet ist

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DE20304406U1
DE20304406U1 DE20304406U DE20304406U DE20304406U1 DE 20304406 U1 DE20304406 U1 DE 20304406U1 DE 20304406 U DE20304406 U DE 20304406U DE 20304406 U DE20304406 U DE 20304406U DE 20304406 U1 DE20304406 U1 DE 20304406U1
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DE
Germany
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opening
housing
computer
microdrive
computer according
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DE20304406U
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English (en)
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First International Computer Inc
Original Assignee
First International Computer Inc
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Publication date
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Description

17886
Computer, der für die Aufnahme eines abnehmbaren Datenspeichers ausgebildet ist.
Die vorliegende Erfindung betrifft abnehmbaren Datenspeicher für Computer und vor allem einen Computer, der für die Aufnahme eines abnehmbaren Datenspeichers ( insbesondere eines Speichermoduls in Gestalt eines Mikrodrive ) ausgebildet ist.
Hintergrund der Erfindung
Im Informationszeitalter werden immer mehr dafür eingesetzte Geräte entwickelt und hergestellt, die mit leistungsfähigen Prozessoren ausgestattet sind. Derartige Geräte dienen zur Durchführung zahlreicher Aufgaben und sind für das tägliche Leben der meisten Menschen unabdingbar. Mit dem zunehmenden Fortschritt der Informationstechnologie werden auch immer mehr Peripheriegeräte für Computer, insbesondere Datenspeicher, benötigt, an die wiederum von den Anwendern immer höhere Ansprüche gestellt werden. Als Anzeichen für den technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Informationstechnologie und als Gradmesser für die Leistungsfähigkeit der damit befassten Industrie in den technisch führenden Ländern kann die Leistungsfähigkeit und die ergonomische Gestaltung von Peripheriegeräten für Computer angesehen werden.
Bei der Entwicklung von Computern, seien es Notebook-Computer oder Desktop-Computer, spielen Größe und Gewicht eine große Rolle, wobei jedoch nicht nur kompakte Abmessungen, geringes Gewicht und kleine Abmessungen zu berücksichtigen sind, sondern auch eine immer mehr gesteigerte Leistungsfähigkeit
nicht nur der Computer selbst, sondern auch der damit zusammen wirkenden Peripheriegeräte. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass auf diesem Gebiet ein besonders harter Wettbewerb besteht. So bieten zum Beispiel zahlreiche Hersteller weltweit verschiedene Modelle ein und desselben Peripheriegerätes für Computer an, die, um die Gunst des Kunden zu gewinnen und die Konkurrenz hinter sich zu lassen, nicht nur eine immer höhere Qualität, eine immer bessere ergonomische Gestaltung und eine gesteigerte Leistungsfähigkeit aufweisen müssen, sondern auch zu als gerechtfertigt angesehenen Preisen anzubieten sind.
Um also auf dem hart umkämpften Markt für Peripheriegeräte der Informationstechnologie, die im Zusammenhang mit Computern eingesetzt werden, einen Vorsprung vor der Konkurrenz zu gewinnen, müssen diese Peripheriegeräte sowohl multifunktional als auch ergonomisch sein; im Zusammenhang mit Datenspeichern bedeutet dies, das sie tragbar, klein bemessen und mit hoher Kapazität ausgestattet sein müssen, sowie zu einem angemessen Preis zu erhalten sind. Ein Beispiel für ein derartiges Peripheriegerät auf dem Gebiet der Informationstechnologie ist ein Mikrodrive. Dieser Mikrodrive muss die folgenden Anforderungen erfüllen: er ist erstens ein sogenanntes Plug- and Play-Gerät, das heißt universell einsetzbar, leicht einzubauen und erfordert keinen zu installierenden Treiber; er ist zweitens kompakt, weist nur ein geringes Gewicht auf und erfordert weder zusätzliche Bauteile noch eine externe Stromversorgung für seinen Betrieb; er verbraucht drittens nur wenig Energie und besitzt einen energiesparenden Stand-By-Modus; er ist viertens mit einem Überschreibschutz zur Gewährleistung der Sicherheit der aufgezeichneten Daten versehen; er ist fünftens kompatibel mit dem USB-Standard 1.1 ( Universal Serial Bus ); er ist sechstens für die folgenden Betriebssysteme geeignet: Mac OSD 8.6, Windows 2000, Windows
ME, Windows XP, Windows 98 und Windows 98 SE; er ist siebtens mit verschiedenen Kapazitäten erhältlich, das heißt 8 MB, 16 MB, 32 MB, 64 MB, 128 MB, 256 MB, 512 MB ... 1 GB etc.; schließlich ist achtens dann kein USB-Port erforderlich, wenn ein USB-Port vorhanden ist, der bereits durch den Anschluss eines anderen Peripherie-Gerätes, wie eine Maus oder einen Drucker, belegt ist und der während des Betriebes des Mikrodrive mit diesem verbindbar ist.
Ein Mikrodrive stellt ein bequemes und tragbares Speichermedium für Daten dar. Die herkömmlichen Mikrodrives sind jedoch noch mit gewissen Nachteilen behaftet. So werden zum Beispiel bestimmte bekannte Mikrodrives durch Einschieben in einen USB-Port mit dem Computer verbunden. Dies ist jedoch nicht die bestmögliche Lösung, da ein USP-Port dazu dient, einen Anschluss von Peripheriegeräten, wie Maus, Drucker, Scanner, Tastatur und Joystick zu ermöglichen, jedoch nicht für den Anschluss eines Mikrodrive vorgesehen ist. Aus diesem Grund sind auch die USB-Ports üblicherweise leicht zugänglich auf der Außenseite des Gehäuses eines Computers vorgesehen. Es wurde in diesem Zusammenhang festgestellt, dass nach dem Einschieben eines Mikrodrive in einen USB-Port dieser aus dem Computer herausragt und nicht nur den optischen Eindruck in erheblicher Weise beeinträchtigt, sondern auch die Gefahr in sich birgt, dass durch eine unabsichtliche Bewegung einer Person mit dem aus der Oberfläche des Gehäuses herausragenden Mikrodrive dieser herausfallen kann und damit beschädigt werden kann oder dass der gerade stattfindende Datenfluss abrupt unterbrochen wird, verbunden mit einem Verlust an Daten.
Es besteht daher ein Bedürfnis sowohl bei den Herstellern als auch bei den Anwendern nach einem Computer, der die Möglichkeit bietet, einen tragbaren und lösbar mit dem
Computer zu verbindenden Datenspeicher aufzunehmen, ohne dass die oben im Zusammenhang mit dem Stand der Technik beschriebenen Nachteile auftreten.
Zusammenfassung der Erfindung
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Computer zu schaffen, der eine lösbare Verbindung mit einem Datenspeicher, das heißt einen Mikrodrive, in sicherer Weise ermöglicht um dergestalt eine erhöhte Speicherkapazität zu erhalten und um einen Vorsprung infolge eines bedeutenden Fortschritts auf diesem Gebiet vor der Konkurrenz sicher zu stellen. Die bekannten Nachteile des Standes der Technik werden damit vollständig vermieden, das heißt das Herausragen des Mikrodrive aus dem Gehäuse des Computers mit den damit verbundenen Gefahren der Beeinträchtigung des optischen Eindrucks und der Beschädigung des Mikrodrive einschließlich Verlust oder Verfälschung von Daten.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist darin zu sehen, die Speicherkapazität eines Computers zu erhöhen durch den Anschluss eines kompakten, abnehmbaren, tragbaren Datenspeichers, das heißt eines Mikrodrive, an einen USB-Port des Computers, ohne dass dazu die Hardware des Computers verändert werden muss, ohne dass weitere Komponenten in den Computer einzubauen sind und ohne dass der Datenspeicher aus dem Computergehäuse herausragt.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen; vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Gemäss der Erfindung ist also der Computer, der ein Gehäuse aufweist, in dem ein Motherboard mit einer CPU angeordnet ist,
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zur Aufnahme eines abnehmbaren Datenspeichers dahingehend ausgestaltet, dass er wenigstens eine im wesentlichen rechtwinklige Öffnung im Gehäuse aufweist, wobei sich an die Öffnung ein Schacht anschließt, in dessen Boden und damit der Öffnung gegenüber liegend ein USB-Port eingebaut ist, der elektrisch mit dem Motherboard in Verbindung steht, sodass nach dem Einschieben eines Datenspeichers durch die Öffnung hindurch in den Schacht eine Verbindung eines an ihm vorgesehenen I/O-Ports mit dem USB-Port hergestellt wird. Dadurch kann die CPU auf dem Motherboard Daten aus dem Mikrodrive auslesen oder Daten in diesen schreiben. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Mikrodrive in naher Zukunft die noch weit verbreitete 3,5 Zoll Floppy Disk verdrängen wird, da ein Mikrodrive die Vorteile einer kompakten Abmessung, der Tragbarkeit und der sehr hohen Speicherkapazität aufweist.
Weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung im Zusammenhang mit der beigefügten Zeichnung hervor.
Kurze Beschreibung der Zeichnung
Figur 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines Computers nach der Erfindung, der zum Anschluss eines abnehmbaren Datenspeichers durch Einschub geeignet ist.
Figur 2 zeigt eine vergrößerte Draufsicht auf einige wesentliche Bauteile des Computers.
Figur 3 zeigt eine vergrößerte Draufsicht einiger Bauteile eines zweiten Ausführungsbeispiels nach der Erfindung.
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Figur 4 zeigt eine vergrößerte Ansicht einer Anordnung von Bauteilen eines dritten Ausführungsbeispiels nach der Erfindung
Genaue Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
Wie aus den Figuren 1 und 2 hervorgeht ist der Computer nach der Erfindung, der eine Notebook- oder ein Desktop-Computer sein kann, gemäss einem ersten Ausführungsbeispiel zur Aufnahme eines abnehmbaren Datenspeichers, das heißt eines Mikrodrive 2, ausgebildet. Mit 1 ist das Gehäuse des Computers bezeichnet, in dem ein Motherboard ( oder eine Hauptplatine ) vorgesehen ist. Im Gehäuse 1 ist wenigstens eine im wesentlichen rechtwinklige Öffnung 11 vorgesehen. An diese Öffnung schließt sich ein Schacht 12 an, an dessen Boden, der der Öffnung 11 gegenüber liegt, ein USB-Port 13 vorgesehen ist, der wiederum mit dem Motherboard 10 in elektrischer Verbindung steht. Die Tiefe des Schachtes 12 ist derart bemessen, dass der Mikrodrive 2 durch die Öffnung 11 hindurch vollständig einsetzbar ist, das heißt nicht aus der Wand des Gehäuses herausragt. In dieser völlig eingesetzten Stellung des Mikrodrive greift ein an ihm vorgesehener I/O-Port 20 in den USB-Port 13 ein, dergestalt, dass die CPU 100 ( Central Processing Unit ) auf dem Motherboard 10 Daten aus dem Mikrodrive 2 auslesen oder Daten in diesen einschreiben kann.
Wie die Figuren 1 und 2 ferner erkennen lassen, wird die Außenansicht des Computers beibehalten, da der Mikrodrive 2 vollständig in den Schacht 12 eingesetzt ist, das heißt nicht herausragt. Um sein Herausziehen zu erleichtern, ist eine bogenförmige Aussparung 14 an der Unterseite der Öffnung 11 vorgesehen. Dadurch kann ein Finger des Anwenders den
Mikrodrive 2 durch die Aussparung 14 hindurch ergreifen und diesen aus dem Schacht 12 herausziehen.
Wie insbesondere aus der Figur 3 hervorgeht, die im Zusammenhang mit den Figuren 1 und 2 zu sehen ist, kann eine weitere Vorrichtung zum leichteren Herausziehen des Mikrodrive 2 aus dem Schacht 12 vorgesehen werden. Dazu ist im Gehäuse 1 mindestens ein Hebel 15 vorgesehen, der gelenkig mit der Mitte des Gehäuses 1 verbunden ist. Ein Ende des Hebels 15 ist dabei drehbar mit einem ersten Stab 151 verbunden, der mit seinem anderen Ende eine Öffnung 16 in der Nähe der Öffnung 11 durchsetzt. Das andere Ende des Hebels 15 ist mit einem zweiten Stab 152 verbunden, der in der Nähe des USB-Port 13 angeordnet ist und eine Öffnung 17 in der Wand für den Schacht 12 durchsetzt. Ein federndes Teil 3 ist in der Nähe des einen Endes des Hebels 15 auf der dem Stab 152 gegenüber liegenden Seite angeordnet. Der zweite Stab 152 erstreckt sich durch die Öffnung 17 hindurch in den Schacht 12 hinein, wenn kein Mikrodrive eingesetzt ist.
Durch das Einstecken des Mikrodrive 2 in den Schacht mit Verbinden des I/O-Port 20 mit dem USB-Port 13 wird also der Stab 151 derart verschoben, dass er aus der Öffnung 16 teilweise herausragt. Zum Abnehmen des Mikrodrive 2 genügt es dann später, den Stab 151 einzudrücken, wodurch der zweite Stab 152 für einen teilweisen Auswurf des Mikrodrive 2 sorgt. Dabei wird der mit dem USB-Port 13 verbundene I/O-Port 20 von diesem getrennt und der Mikrodrive 2, der bereits aus der Öffnung 11 teilweise herausragt, kann ohne Schwierigkeiten vom Anwender ergriffen und vollständig herausgezogen werden.
In Figur 4, die im Zusammenhang mit den Figuren 1 und 2 zu sehen ist, ist eine Lösung angegeben, mit der verhindert wird, dass Staub oder dgl. in den Schacht 12 durch die Öffnung 11
hindurch eindringen kann, wenn kein Mikrodrive eingesetzt ist. Dadurch könnte sich nämlich eine derartige Menge im Lauf der Zeit am USB-Port 13 ansammeln und ablagern, dass die Signalübertragung und damit der Datenfluss zwischen dem USB-Port 13 und dem I/O-Port 20 beeinträchtigt wird. Zu diesem Zweck wird nach der Erfindung eine im wesentlichen rechtwinklige Klappe 18 zum Verschließen der Öffnung 11 vorgesehen. Die Oberseite der Klappe 18 ist zum Beispiel über Scharniere 181 am Rand der Öffnung 11 angelenkt. Wenigstens ein weiteres federndes Teil 182 ist zwischen der Oberseite der Klappe 18 und dem Rand der Öffnung 11 vorgesehen , das heißt, im wesentlichen an der gleichen Stelle wie die Scharniere 181. Bei dem gewählten Ausführungsbeispiel ist das federnde Teil 182 als Feder ausgebildet. Die Klappe 18 kann um etwa 90 Grad bezüglich der Öffnung verschwenkt werden, sodass sie parallel zu einem gerade eingesetzten Mikrodrive 2 verläuft, das durch die Öffnung 11 in den Schacht geschoben wird, wobei die Feder 182 komprimiert wird. Nach dem Herausziehen des Mikrodrive 2 aus dem Schacht 12 wird die Klappe 18 in ihre Ausgangstellung zur Abdeckung der Öffnung 11 mittels der sich nun entspannenden Federn 182 zurück verschwenkt.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Mikrodrive die Vorteile der kompakten Abmessung, der Tragbarkeit und einer großen Speicherkapazität in sich vereinigt, sodass er die weitere Verbreitung von Computern erheblich unterstützt. Außerdem wird dem Anwender eine größere Nutzungsmöglichkeit geboten. Es kann vorausgesagt werden, dass der Mikrodrive die noch immer weit verbreitete 3,5 Zoll Floppy Disk in naher Zukunft völlig verdrängen wird. Es ist klar geworden, dass der vollständig in den Schacht eingesteckte Mikrodrive nicht im Geringsten aus dem Gehäuse des Computers herausragt, sodass dessen Aussehen auch nicht im Geringsten beeinträchtigt wird. Eine körperliche Berührung mit einem unachtsam sich bewegenden
Anwender ist ausgeschlossen und damit auch der eingangs erwähnte Nachteil, das heißt ein Herausfallen des Mikrodrive, verbunden mit einer Unterbrechung des Datenflusses oder gar einem Verlust der Daten. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Computers ist also besonders vorteilhaft sowohl für den Anwender als auch für den Hersteller, der damit seine Marktposition verbessern kann.
Die Erfindung wurde zwar an Hand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben, wobei jedoch betont sei, dass vom Fachmann auf diesem Gebiet zahlreiche Abwandlungen und Veränderungen vorgenommen werden können, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen, der durch die beigefügten Ansprüche bestimmt wird.

Claims (9)

1. Computer, der für die Aufnahme eines abnehmbaren Datenspeichers ausgebildet ist, mit:
einem Gehäuse (1), in dem ein Motherboard (10) angeordnet ist, die eine CPU (100) aufweist;
wenigstens einer im wesentlichen rechtwinkligen Öffnung (11), die im Gehäuse (1) ausgebildet ist;
wenigstens einem Schacht (12), der sich an die Öffnung (11) anschließt und mit ihr in Verbindung steht und einem USB-Port (13), der am Boden des Schachtes (12) und der Öffnung (11) gegenüber liegend angeordnet ist und der elektrisch mit dem Motherboard (10) verbunden ist, wobei der Datenspeicher durch die Öffnung (11) hindurch in den Schacht (12) einsetzbar ist.
2. Computer nach Anspruch 1, bei dem außerdem am unteren Rand der Öffnung (11) ein bogenförmiger Ausschnitt (14) im Gehäuse (1) vorgesehen ist.
3. Computer nach Anspruch 1, bei dem außerdem wenigstens ein Hebel (15) im Gehäuse (1) vorgesehen ist, der verschwenkbar in der Mitte des Gehäuses (1) mit diesem verbunden ist und dessen eines Ende mit einem Ende eines verschwenkbar an ihm gelagerten ersten Stabes (151) verbunden ist, dessen anderes Ende eine erste Öffnung (16) in der Nähe der Öffnung (11) durchsetzt, wobei ein zweiter Stab (152) in der Nähe des USB-Port (13) vorgesehen ist, der teilweise eine zweite Öffnung (17) in der den Schacht (12) begrenzenden Wand durchsetzt und wobei ein erstes federndes Teil (3) in der Nähe des anderen Endes des Hebels (15) auf der dem zweiten Stab (152) gegenüber liegenden Seite vorgesehen ist.
4. Computer nach Anspruch 1, bei dem außerdem eine im wesentlichen rechtwinklige Klappe (18) zum Verschließen der Öffnung (11) vorgesehen ist sowie wenigstens ein verschwenkbares Bauteil (181), das in Form eines Scharniers den Rand der Klappe (18) mit dem Rand der Öffnung (11) verbindet.
5. Computer nach Anspruch 4, bei dem wenigstens ein zweites federndes Bauteil zwischen dem Rand der Klappe (18) und dem Rand der Öffnung (11) vorgesehen ist.
6. Computer nach Anspruch 3, bei dem das erste federnde Bauteil (3) eine Feder ist.
7. Computer nach Anspruch 5, bei dem das zweite federnde Bauteil eine Feder ist.
8. Computer nach Anspruch 1, bei dem das Gehäuse (1) ein Notebook-Gehäuse ist.
9. Computer nach Anspruch 1, bei dem das Gehäuse (1) ein Desktop-Gehäuse ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102005045637B3 (de) * 2005-09-23 2007-07-05 Fujitsu Siemens Computers Gmbh Notebook-Computer mit USB-Port
EP2463463A3 (de) * 2010-12-10 2015-08-05 Getac Technology Corporation Verschließbare Türstruktur

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