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DE20303186U1 - Rakelkopf zum Bedrucken von Körpern im Siebdruckverfahren - Google Patents

Rakelkopf zum Bedrucken von Körpern im Siebdruckverfahren

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Publication number
DE20303186U1
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DE
Germany
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squeegee
protective cover
holder
receiving device
rubber
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20303186U
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English (en)
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GST DEKORACNI ZARIZENI A STROJ
Original Assignee
GST DEKORACNI ZARIZENI A STROJ
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Publication date
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Publication of DE20303186U1 publication Critical patent/DE20303186U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F15/00Screen printers
    • B41F15/14Details
    • B41F15/44Squeegees or doctors

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Screen Printers (AREA)

Description

Rakelkopf zum Bedrucken von Körpern im Siebdruckverfahren
Die Erfindung betrifft einen Rakelkopf zum Bedrucken von Körpern im Siebdruckverfahren mit einem Rakelgummi sowie mit einer diesen erfassenden Halterung, die längsverschieblich gegen die Kraft einer Feder in einer Aufnahmevorrichtung gelagert ist.
Ein Rakelkopf der gattungsgemäßen Art ist aus der DE 32 27 626 Al sowie aus der EP 0 099 587 Al bekannt. Ein solcher Rakelkopf ist in der Regel im Verbund mit einer Anzahl von nebeneinander angeordneten Rakelköpfen gekoppelt, um eine definierte Siebdruckfläche mit dem aus einzelnen Abschnitten bestehenden Rakelgummi bestreichen zu können. Jeder einzelne Rakelkopf ist dennoch prinzipiell unabhängig von dem anderen gegen eine Feder verschieblich, so dass eine Siebbedruckung mit einem solchen Rakel auch auf unebenen Oberflächen, beispielsweise auf den Oberflächen von Formflaschen, möglich ist. Durch die einzelnen Rakelköpfe und deren Längsverschiebung (Höhenverschiebung) paßt sich das elastische Rakelgummi der Oberfläche des zu bedruckenden Körpers an. Die Elastizität des Gummimaterials wird dabei in Verbindung mit der verschieblichen Anordnung des Halters in einer Aufnahmevorrichtung gegen die Kraft einer Feder zur Erzielung eines gleichmäßigen Druckes der Arbeitskante des Rakelgummis ausgenützt. Die Rakelgummi sind in den Halterungen auswechselbar angeordnet, so dass sie durch andere, einen anderen Härtegrad aufweisende Rakelgummi ersetzt werden können.
In Siebdruckmaschinen für Flaschenkörper, beispielsweise Kosmetikflaschen, ist eine sehr hohe Arbeitsgeschwindigkeit gegeben, so dass beim Siebdruckverfahren es unvermeidlich ist, dass Farbspritzer aufgeworfen werden, die sich dann an den Führungen der Halterung in der Aufnahmevorrichtung ablegen können. Ferner
sind die Halterungen, in deren Bereich die Aufnahmen für das Rakelgummi sich befindet, oft sehr mit Farbe behaftet, so dass ein leichtes Austauschen des Rakelgummis nach einer bestimmten Benutzungszeit nur schwer möglich ist, da die Farbe auch am Halter abgebunden hat. Darüber hinaus ist es auch unschön, wenn die Einzelteile der Aufnahmevorrichtung mit Farbspritzern behaftet, sind.
Der Erfindung liegt ausgehend von den dargestellten Problemen die Aufgabe zugrunde, einen Rakelkopf so auszubilden, dass die Teile des Rakelkopfes durch die Siebdruckfarbe nicht verschmutzt werden können. .
Die Aufgabe löst die Erfindung durch das" Vorsehen einer Schutzhülle gemäß der Lehre des Anspruches 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen im einzelnen angegeben.
Die relativ schmalen Rakelköpfe weisen also Einzelkopfschutzhüllen auf. Sind mehrere nebeneinander bzw. hintereinander in einem Verbund zusammengefügt, so kann eine einzige Schutzhülle, die über die Gruppe der Rakelköpfe zwischen Halterung und Aufnahmevorrichung vorgesehen ist, die ganze Gruppe und ihre mechanischen Teile in gleicher Weise gegen die Farbspritzer schützen.
Da die Halterungen Stößelhubbewegungen ausführen können, muß die Schutzhülle dieser Bewegung folgen können. Insofern bietet es sich an, entweder die Schutzhülle aus nichtelastischem Material zu fertigen und sie so zu bemessen, dass bei total heruntergefahrener Halterung des Rakelgummis diese aufgebracht werden kann, , wobei sie an der Halterung einerseits und an der Aufnahmevorrichtung andererseits befestigt werden kann, z.B. mittels eines Spannringes oder eines eingezogenen Spanngummis oder dgl., oder aber aus elastischem Material herzustellen, z.B. gummihaltigem Material, das durch Federwirkung immer gestrafft ist, auch dann, wenn der Stößel der Halterung gegen die Feder in die Aufnahmevorrichtung gedrückt wird.
Die Befestigung an der Aufnahmevorrichtung einerseits und an der Halterung andererseits kann unterschiedlich ausgeführt sein. Im Falle eines dreieckförmigen Rakelgummis kann die Außenwand der Halterung konisch zugeschnitten sein, so dass dieser konische Verlauf dazu genutzt werden kann, um hierauf eine formangepaßte Hülle aufzustecken, an der die Schutzhülle befestigt ist, die ihrerseits an dem oberen Rand Halter oder einen Befestigungsring aufweist, mit dem die Schutzhülle an der Aufnahmevorrichung befestigbar ist. Dem Fachmann eröffnet die Erfindung aber auch andere konstruktive Lösungen, um die Schutzhülle in gewünschter Weise befestigen zu können. Bei einer Befestigung, die die Elastizität der Schutzhülle ausnutzt, kann diese leicht entfernt und durch eine neue ersetzt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der einzigen Figur dargestellten Ausführungsbeispiels ergänzend erläutert.
Die einzige Figur zeigt in Schnittdarstellung eine Aufnahmeschiene 8 mit Schwalbenschwanzführung 9, in die ein schwalbenschwanzförmiger oben vorgesehener Halter an der Aufnahmevorrichtung 1 eingeschoben ist und mittels einer Spannschraube 10 fixiert ist. Die Aufnahmevorrichtung eines einzelnen Rakelkopfes ist beispielweise 8 oder 10 mm breit - abweichende Größen sind ebenfalls möglich.
Die Aufnahmevorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einem U-förmigen Träger mit eingebrachten in der Höhe verschiebbar gelagerten Stellschrauben 11 und 12 zur Veränderung des Federweges der Druckfeder 13, die auf die Oberseite eines mittels Muttern 17 gegen Rausfall gesicherten Stößels 14 drückt, an dessen unterem Ende eine Halterung 2 mit einer Öffnung 4 zur Aufnahme eines Rakelgummis 5 befestigt ist. Der Stößel 4 ist in einer Lagerhülse 15 eines Lageransatzes 16 der Aufnahmevorrichtung 1 geführt. Dieses Lager ist mit der Aufnahmevorrichtung über Schrauben 18 verbunden, so dass eine leichte Demontage des unteren Teils der Aufnahmevorrichtung, nämlich des Lagers 16, mit dem Stößel 14 möglich ist.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass zwischen der Halterung 2 und Aufnahmevorrichtung 1, also mindestens den Stößel 14 abdeckend, eine Schutzhülle 3 vorgesehen ist, die mindestens in Bewegungsrichtung des Rakelkopfes bzw. in entgegengesetzter Bewegungsrichung einen vollständigen Schutz gewährleistet. Zweckmäßigerweise ist dieser um das gesamte Gebilde gelegt, so dass alle Teile, insbesondere die Führung des Stößels 14 der Halterung, gegen Verschmutzen durch die Siebdruckfarbe gschützt ist. Im Ausführungsbeispiel weist der Rakelkopf unten eine trapezförmige Öffnung 4 auf, und zwar mit der schmalen Seite nach unten, so dass in die Öffnung 4 seitlich ein Rakelgummi 5 eingeschoben werden kann. Der V-förmige Kopfzuschnitt unten ermöglicht es, dass die Schutzhülle 3 mit einer Kappe 19 von unten über das Rakelgummi gestülpt und an die Wände gedrückt werden kann. Die Schutzhülle, die aus elastischem Material besteht, ist sodann nach oben streckbar und weist an dem oberen Ende einen Spannring 7 auf, z.B. eine Verdickung des elastischen Materials, mit dem das obere Ende über die Kante 6 der Aufnahmevorrichtung gezogen werden kann, so dass durch die elastische Wirkung der Schutzhülle ein sicherer Halt oben und unten gegeben ist und zudem auch ein leichter Austausch ermöglicht wird, indem dieser elastische obere Ring 7 von der Kante 6 wieder abgezogen und die Hülle 3 nach unten abgestreift wird.
Selbstverständlich kann die Schutzhülle 3 auch gefaltete sein, so dass über die Faltung eine Bewegungsnachführung erfolgt, wenn der Stößel 14 sich nach oben bewegt. Im Falle einer Gummifolie ist diese Faltung nicht erforderlich, da die Elastizität ausreichend ist, um eine Nachführung beim Zusammenziehen oder Strecken zu gewährleisten.

Claims (10)

1. Rakelkopf zum Bedrucken von Körpern im Siebdruckverfahren, mit einem Rakelgummi sowie mit einer diesen erfassenden Halterung, die längsverschieblich gegen die Kraft einer Feder in einer Aufnahmevorrichtung gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Aufnahmevorrichtung (1) und der Halterung (2) eine Schutzhülle (3) vorgesehen ist, die über die Aufnahmevorrichtung (1) mindestens so weit geführt ist, dass deren Teile nicht mit der Druckfarbe in Berührung gelangen.
2. Rakelkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (3) einerseits an der Halterung (2) und andererseits an der Aufnahmevorrichtung (1) fixiert ist.
3. Rakelkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (3) aus einer Folie besteht, die in der untersten Stellung der Halterung (2) des Rakelkopfes einerseits und an der Aufnahmevorrichtung (1) andererseits befestigt ist.
4. Rakelkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (2) eine quer zur Bewegungsrichtung beim Drehen verlaufende Öffnung (4) zum Einsetzen eines Rakelgummis (5) bestimmten angepaßten Profils aufweist, und dass die Schutzhülle (3) in die Öffnung (4) beim Einsetzen des Rakelgummis (5) mit eingedrückt bzw. hierin durch den Rakelgummi fixiert wird.
5. Rakelkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Rakelköpfe mit Halterungen (2) aneinandergereiht sind, und dass eine einzige Schutzhülle für die Abdeckung aller Halterungen (2) und Aufnahmevorrichtungen (1) der Anordnung vorgesehen ist, die diese gemeinsam überspannt.
6. Rakelkopf nach nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die unten liegende Öffnung (4) einen trapezförmigen Querschnitt aufweist und dass das Rakelgummi (5) einen im wesentlichen dreieckförmigen Querschnitt aufweist und in die Öffnung eingeschoben ist.
7. Rakelgummi nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle aus elastischem Material besteht.
8. Rakelgummi nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Schutzhülle unten eine trichterförmige Schutzkappe verbunden ist, die unten offen ist und durch die hindurch das Rakelgummi hervorsteht und die formangepaßt auf die Halterung aufgesetzt ist.
9. Rakelgummi nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Rand der Schutzhülle formbeständige Halter oder ein elastischer Überwurfrand (7) befestigt ist, die bzw. der über einen Halterrand (6) ziehbar ist.
10. Rakelgummi nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle gefaltet ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2021189631A1 (zh) * 2020-03-26 2021-09-30 深圳市华星光电半导体显示技术有限公司 刮刀、印刷器具和基板的印刷方法
EP4506168A1 (de) 2023-08-11 2025-02-12 Klemens Welsch Rakelgummi, rakelkopf und rakelsystem

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WO2021189631A1 (zh) * 2020-03-26 2021-09-30 深圳市华星光电半导体显示技术有限公司 刮刀、印刷器具和基板的印刷方法
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