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DE20303907U1 - Hülle zur Aufnahme eines scheibenförmigen Datenträgers - Google Patents

Hülle zur Aufnahme eines scheibenförmigen Datenträgers

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DE20303907U1
DE20303907U1 DE20303907U DE20303907U DE20303907U1 DE 20303907 U1 DE20303907 U1 DE 20303907U1 DE 20303907 U DE20303907 U DE 20303907U DE 20303907 U DE20303907 U DE 20303907U DE 20303907 U1 DE20303907 U1 DE 20303907U1
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DE
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carrier layer
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Application number
DE20303907U
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English (en)
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DEBATIN ANTON GmbH
Original Assignee
DEBATIN ANTON GmbH
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Publication date
Application filed by DEBATIN ANTON GmbH filed Critical DEBATIN ANTON GmbH
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Publication of DE20303907U1 publication Critical patent/DE20303907U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0411Single disc boxes
    • G11B33/0422Single disc boxes for discs without cartridge

Landscapes

  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

Hülle zur Aufnahme eines scheibenförmigen Datenträgers
Die Erfindung betrifft eine Hülle zur Aufnahme eines scheibenförmigen Datenträgers, insbesondere einer CD, mit einer unteren Trägerlage und einer auf der Trägerlage angeordneten Decklage, wobei die Trägerlage und die Decklage an ihren Rändern unter Belassung einer Einführöffnung miteinander verbunden sind und die Decklage die Trägerlage im Bereich der Einführöffnung um einen Überstand überragt.
Um eine sogenannte Compact Disk (CD) aufzubewahren und zu schützen, sind aufklappbare, starre Gehäuse aus Kunststoff bekannt, in denen die CD fixiert werden kann. Diese Gehäuse sind jedoch relativ dick und benötigen viel Raum.
Es ist in letzter Zeit üblich geworden, dass eine CD einer Zeitschrift oder Zeitung beigelegt oder zusammen mit Prospektmaterial verschickt wird. Die CD wird dabei in einer rechteckigen Hülle aus Papier verpackt, die in die Zeitschrift oder den Prospekt separat eingeklebt wird. Die Hül-Ie umfasst eine untere Trägerlage und eine Decklage, die
Fe000939
aufeinandergelegt und an drei Rändern unter Bildung einer Tasche miteinander verbunden sind. An dem verbleibenden, unverbundenen Rand ist eine Einführöffnung gebildet, an der die CD in die Tasche bzw. Hülle, d.h. zwischen die Trägerlage und die Decklage eingeführt werden kann. Um die in der Hülle aufgenommene CD von der Außenseite betrachten zu können, ist üblicherweise in der Decklage eine Fenster aus transparentem Papier ausgebildet.
Um ein Herausfallen der CD aus der Hülle zu vermeiden, überragt die Decklage die Trägerlage im Bereich der Einführöffnung um einen Überstand. Dieser Überstand bildet eine Verschlusslasche, die nach Einführen der CD auf die Unterseite der Trägerlage umgelegt und mit dieser verklebt wird. Die vollständig geschlossene Hülle wird dann in die Zeitschrift eingeklebt, wozu es spezieller Kleber und maschinentechnischen Einrichtungen zum Verkleben bedarf, um die Zeitschrift beim Herauslösen der Hülle nicht zu zerreißen. Nach dem Herauslösen der Hülle aus der Zeitschrift muss die Hülle geöffnet werden, was in vielen Fällen durch Zerreißen der Hülle oder Abziehen der Verschlusslasche geschieht. Dieses Vorgehen ist aufwendig und mühsam. Darüber hinaus ist die Ausbildung der Hülle aus Papier mit einem Fenster und verklebter Verschlusslasche sehr aufwendig, zeitintensiv und damit teuer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Hülle zur Aufnahme eines scheibenförmigen Datenträgers zu schaffen, die kostengünstig herstellbar ist und einen einfachen Zugriff auf eine in der Hülle befindliche CD ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Hülle der genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist vorgesehen, dass die Trägerlage und die Decklage aus einer vorzugsweise transparenten Kunststofffo-
lie bestehen und dass die Decklage insbesondere im Bereich der Einführöffnung mit einer Sollbruchlinie versehen ist.
Die Ausbildung der Hülle aus vollständig oder zumindest teilweise transparenter Kunststofffolie vermeidet die spezielle Ausbildung von Fenstern, da die Transparenz der Kunststofffolie dem Benutzer immer das Betrachten der in der Hülle befindlichen CD ermöglicht.
Die Verbindung zwischen der Trägerlage und der Decklage kann bei Verwendung einer Kunststofffolie durch Verschweißen erreicht werden, wodurch der Herstellungsprozess vereinfacht ist.
Zur Entnahme der CD aus der Hülle muss ein Benutzer die Hülle nicht aus der Zeitschrift herauslösen, sondern er kann die obere Decklage entlang der Sollbruchlinie in einfacher Weise aufreißen und erhält dadurch Zugriff auf die CD.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Überstand der Decklage nicht auf die Unterseite der Trägerlage umgelegt und dort verklebt wird, sondern die Hülle wird auf eine Unterlage, beispielsweise eine Zeitschrift mit der unteren, der Decklage abgewandten Seite der Trägerlage und an dem Überstand der Decklage auf seiner der Trägerlage zugewandten Seite aufgeklebt. Auch im aufgeklebten Zustand der Hülle steht somit der Überstand über die Trägerlage hervor. Aufgrund des Verklebens des Über-0 Standes der Decklage ist die Einführöffnung verschlossen und kann durch Aufreißen an der Sollbruchlinie geöffnet werden. Eine entsprechende Hülle ist auf einer zu beklebenden Fläche, beispielsweise einer Zeitung, in einfacher Weise positionierbar und anbringbar.
Vorzugsweise ist die Sollbruchlinie von einer Perforation der Decklage gebildet, die sich über die gesamte Breite der Decklage erstrecken kann. Vorzugsweise verläuft die Perforation in unmittelbarer Nähe des darunterliegenden freien Randes der Trägerlage. Sie kann jedoch auch an einer senkrecht dazu verlaufenden Seitenkante der Hülle verlaufen.
Der Zugriff auf eine in der Hülle befindliche CD ist noch leichter, wenn in die Decklage eine an die Sollbruchlinie angrenzende Ausreißlasche integriert ist. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Ausreißlasche sich im wesentlichen senkrecht zur Sollbruchlinie und insbesondere im wesentlichen bis zur Mitte der Decklage erstreckt. Die Ausreißlasehe ist von einem Abschnitt der Decklage gebildet und vorzugsweise von einer in der Decklage ausgebildeten, insbesondere u-förmigen Perforation begrenzt. Der Benutzer kann die Ausreißlasche aus der Decklage herausreißen, wodurch er in einfacher Weise Zugriff auf die CD und insbesondere deren Mittelbohrung hat, so dass er die CD aus der Hülle herausschieben kann, ohne mit den Fingern auf die die Daten tragenden Flächenbereiche greifen zu müssen.
Die Trägerlage und die Decklage können separat vorgefertigt 5 und dann miteinander verbunden werden. Einfacher und kostengünstiger ist es jedoch, wenn die Trägerlage und die Decklage aus einem einheitlichen Folienzuschnitt bestehen und unter Bildung einer Falzkante übereinandergelegt sind. Der Falzkante verläuft dabei an dem der Einführöffnung entgegengesetzten Rand der Hülle, wobei auch der Überstand einstückig an die Decklage angeschlossen ist.
Um die Hülle beispielsweise in einer Zeitschrift zu befestigen, können die für die Zeitschriftenherstellung bekann-5 ten Klebemaschinen verwendet werden. In Weiterbildung der
Erfindung kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der Klebstoff bereits auf die Hülle aufgebracht ist. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Trägerlage auf ihrer der Decklage abgewandten unteren Seite zumindest abschnittsweise und insbesondere vollflächig mit einer Klebstoffschicht versehen ist, die von einer Abdeckung beispielsweise aus silikonisiertem Papier überdeckt ist. In gleicher Weise kann auch der Überstand der Decklage auf seiner der Trägerlage zugewandten Seite zumindest abschnittsweise und insbesondere vollflächig mit einer Klebstoffschicht versehen sein, die von einer Abdeckung insbesondere aus silikonisiertem Papier überdeckt ist.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Hülle,
20
Figur 2 den Schnitt II-II in Fig. 1,
Figur 3 eine Weiterbildung der Ausgestaltung gemäß
Fig. 2 und
25
Figur 4 eine Hülle in aufgeklebtem Zustand.
Eine in den Fig. 1 und 2 dargestellte Hülle 10 zur Aufnahme einer CD besitzt eine untere Trägerlage 11 und eine auf der Trägerlage 11 angeordnete Decklage 12. Die Trägerlage 11 und die Decklage 12 sind aus einem einheitlichen rechteckige Zuschnitt einer Kunststofffolie gebildet, der am unteren Rand der Hülle 10 unter Bildung einer Falzkante 14 umgelegt ist. Die Decklage 12 überragt die Trägerlage 11 auf der der Falzkante 14 entgegengesetzten Seite, wodurch ein Überstand
13 gebildet ist. Die Trägerlage 11 und die Decklage 12 sind an den senkrecht zur Falzkante 14 verlaufenden Längsrändern 23 und 24 miteinander verschweißt, so dass eine dreiseitig geschlossene Tasche rechteckiger Form gebildet ist, die am oberen freien Ende der Trägerlage 11 eine Einführöffnung 21 besitzt, an der eine CD in die Hülle 10 und somit zwischen die Trägerlage 11 und die Decklage 12 eingeführt werden kann.
In der Decklage 12 ist im Übergangsbereich zu dem Überstand 13, d.h. in unmittelbarer Nähe des freien Endes der Trägerlage 11 bzw. der Einführöffnung 21 eine sich quer über die gesamte Breite der Decklage 12 erstreckende Sollbruchlinie
19 in Form einer Perforation der Decklage 12 vorgesehen. 15
Wie Fig. 1 zeigt, ist in der Decklage 12 darüber hinaus eine Ausreißlasche 20 integriert, die sich ausgehend vom mittleren Abschnitt der Sollbruchlinie 19 im wesentlichen senkrecht zu dieser bis etwa zur Mitte der Decklage 12 erstreckt. Die Ausreißlasche 20 ist von zwei parallel im Abstand nebeneinander laufenden Abschnitten einer Perforation 22 begrenzt, die im mittleren Bereich der Decklage 12 über einen Bogen miteinander verbunden sind. Die Ausreißlasche
20 ist so breit, dass ein Benutzer bei eingelegter CD Zugriff auf die Mittelbohrung der CD hat.
Nachdem die CD an der Einführöffnung 21 in die Hülle 10 zwischen die Trägerlage 11 und die Decklage 12 eingeschoben ist, wird die Hülle 10 in ihrer Gesamtheit auf einer Unterlage 25 verklebt (siehe Fig. 4). Zu diesem Zweck wird auf der der Decklage 12 abgewandten Seite der Trägerlage 11 eine Klebstoffschicht 15 aufgebracht. Darüber hinaus wird auch der Überstand 13 der Decklage 12 auf seiner der Trägerlage 11 zugewandten Seite mit einer Klebstoffschicht 17 5 versehen. Im aufgeklebten Zustand, der in Fig. 4 darge-
stellt ist, ist die Hülle 10 durch die Klebstoffschicht 15 der Trägerlage 11 auf den Untergrund 25 fixiert und die Einführöffnung 21 ist durch die Verklebung des Überstandes 13 mittels der Klebstoffschicht 17 verschlossen. Zur Entnähme der CD reißt der Benutzer die Perforationen 19 und der Decklage 12 auf, wodurch er Zugriff auf die in der Hülle 10 befindliche CD hat.
In Fig. 3 ist eine Weiterbildung der Hülle gemäß Fig. 2 dargestellt, wobei die Hülle 10 gemäß Fig. 3 sich von der Hülle gemäß Fig. 2 lediglich dadurch unterscheidet, dass bereits bei der Herstellung der Hülle 10 auf der der Decklage 12 abgewandten Seite der Trägerlage 11 zumindest abschnittsweise und insbesondere vollflächig die Klebstoffschicht 15 aufgebracht ist, die von einer Abdeckung 16, beispielsweise einem Papierblatt überdeckt ist. In gleichartiger Weise ist auch der Überstand 13 der Decklage 12 auf seiner der Trägerlage 11 zugewandten Seite mit der Klebstoffschicht 17 versehen, die von einer Abdeckung 18 vor-0 zugsweise aus Papier überdeckt ist. Nach dem Einführen der CD in die Hülle 10 kann ein Benutzer die Abdeckungen 16 und 18 abziehen und die Hülle 10 dann vollflächig auf einen Untergrund aufkleben, so dass die in Fig. 4 dargestellte Situation erreicht ist.

Claims (10)

1. Hülle (10) zur Aufnahme eines scheibenförmigen Datenträgers, insbesondere einer CD, mit einer unteren Trägerlage (11) und einer auf der Trägerlage (11) angeordneten Decklage (12), wobei die Trägerlage (11) und die Decklage (12) an ihren Rändern unter Belassung einer Einführöffnung (21) miteinander verbunden sind und die Decklage (12) die Trägerlage (11) im Bereich der Einführöffnung (21) um einen Überstand (13) überragt, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerlage (11) und die Decklage (12) aus einer Kunststofffolie bestehen und dass die Decklage (12) mit einer Sollbruchlinie (19) versehen ist.
2. Hülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchlinie (19) von einer Perforation der Decklage (12) gebildet ist.
3. Hülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchlinie (19) im Bereich der Einführöffnung (21) angeordnet ist.
4. Hülle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in die Decklage (12) eine an die Sollbruchlinie (19) angrenzende Ausreißlasche (20) integriert ist.
5. Hülle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausreißlasche (20) sich im wesentlichen senkrecht zur Sollbruchlinie (19) erstreckt.
6. Hülle nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausreißlasche (20) sich im wesentlichen bis zur Mitte der Decklage (12) erstreckt.
7. Hülle nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausreißlasche (20) von einer Perforation (22) der Decklage (12) begrenzt ist.
8. Hülle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerlage (11) und die Decklage (12) unter Bildung einer Falzkante (14) übereinandergelegt sind.
9. Hülle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerlage (11) auf ihrer der Decklage (12) abgewandten Seite zumindest abschnittsweise mit einer Klebstoffschicht (15) versehen ist, die von einer lösbaren Abdeckung (16) überdeckt ist.
10. Hülle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Überstand (13) der Decklage (12) auf seiner der Trägerlage (11) zugewandten Seite zumindest abschnittsweise mit einer Klebstoffschicht (17) versehen ist, die von einer lösbaren Abdeckung (18) überdeckt ist.
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