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DE20303592U1 - Rattenfalle - Google Patents

Rattenfalle

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DE20303592U1
DE20303592U1 DE20303592U DE20303592U DE20303592U1 DE 20303592 U1 DE20303592 U1 DE 20303592U1 DE 20303592 U DE20303592 U DE 20303592U DE 20303592 U DE20303592 U DE 20303592U DE 20303592 U1 DE20303592 U1 DE 20303592U1
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DE
Germany
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animal
opening
rat
rat trap
trap according
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Expired - Lifetime
Application number
DE20303592U
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English (en)
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03FSEWERS; CESSPOOLS
    • E03F7/00Other installations or implements for operating sewer systems, e.g. for preventing or indicating stoppage; Emptying cesspools
    • E03F7/06Devices for restraining rats or other animals
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01MCATCHING, TRAPPING OR SCARING OF ANIMALS; APPARATUS FOR THE DESTRUCTION OF NOXIOUS ANIMALS OR NOXIOUS PLANTS
    • A01M23/00Traps for animals
    • A01M23/02Collecting-traps
    • A01M23/08Collecting-traps with approaches permitting entry only
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01MCATCHING, TRAPPING OR SCARING OF ANIMALS; APPARATUS FOR THE DESTRUCTION OF NOXIOUS ANIMALS OR NOXIOUS PLANTS
    • A01M23/00Traps for animals
    • A01M23/16Box traps
    • A01M23/18Box traps with pivoted closure flaps
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03DWATER-CLOSETS OR URINALS WITH FLUSHING DEVICES; FLUSHING VALVES THEREFOR
    • E03D9/00Sanitary or other accessories for lavatories ; Devices for cleaning or disinfecting the toilet room or the toilet bowl; Devices for eliminating smells

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  • Pest Control & Pesticides (AREA)
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  • Public Health (AREA)
  • Insects & Arthropods (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Hydrology & Water Resources (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)

Description

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Anwaltsakte 2714/25301
Rattenfalle
Die Neuerung betrifft eine Rattenfalle für Toiletten.
Es ist bekannt, daß Ratten häufig durch die Kanalisation und hieran angeschlossene Toiletten in Wohnungen gelangen. Um die hiermit verbundenen Gefahren, wie Ansteckungsgefahren, zu reduzieren, werden üblicherweise zum Töten der Tiere geeignete Rattenfallen aufgestelt. Diese Methode hat verschiedene Nachteile, die einerseits das negative optische Erscheinungsbild getöteter Tiere und andererseits die mit getöteten Tieren verbundenen Probleme, wie Verwesungsgerüche und gesundheitliche Beeinträchtigungen, betreffen.
Der vorliegenden Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rattenfalle zu schaffen, die mit einfachen, preiswerten Maßnahmen ein sicheres, tötungsfreies Fangen von durch die Toilette eindringenden Ratten ermöglicht.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich eine Rattenfalle für Toiletten neuerungsgemäß durch die im Kennzeichen von Anspruch 1 aufgeführten Merkmale aus, nämlich dadurch, daß ein in eine Toilettenschüssel einsetzbarer Tieraufnahmekäfig eine unterseitige Tierzugangsöffnung aufweist, daß die Tierzugangsöffnung von einem mit dem Tieraufnahmekäfig verbindbaren rohrförmigen Tierzugangsschacht umgeben ist, der mit einem im Vergleich zur Tiergröße engen Sitz in den Siphon der
Toilettenschüssel einschiebbar ist, und daß der Tierzugangsöffnung ein Öffnungsverschlußglied zugeordnet ist, das in Fallenbereitstellungsposition die Tierzugangsöffnung freigibt und das nach Eindringen eines Tieres durch die Tierzugangsöffnung sowie nach berührungsbedingter Auslösung durch das Tier die Tierzugangsöffnung selbsttätig verschließt.
Sobald also eine Ratte aus der Kanalisation durch die Toilette zu entweichen versucht, gelangt sie durch den Tierzugangsschacht im Siphon in den Tieraufnahmekäfig, wo sie selbst mit ihrem Körper den Auslösemechanismus zum Versperren des Rück- bzw. Fluchtweges betätigt. Die gefangene, lebende Ratte kann dann irgendwann entsprechend entsorgt, wie an einem geeigneten Ort freigelassen, werden. Ein solcher Fangvorgang weist nicht die mit den üblichen tötenden Rattenfallen verbundenen Nachteile auf und ist hygienisch sowie preiswert und sicher.
Die weitere Ausgestaltung einer unter Schwerkrafteinfluß verschließbaren Verschlußklappe mit einem tierbetätigten Auslöseglied gemäß Anspruch 2 ist besonders einfach und im allgemeinen ausreichend, sofern das Tier nicht die Verschlußklappe wieder zu öffnen vermag.
Im praktischen Betrieb hat sich ein sehr einfacher verrastbarer Auslösehaken gemäß Anspruch 3 im praktischen Einsatz als Auslöseglied gut bewährt.
In weiterer Ausgestaltung gemäß Anspruch 4 kann die Sicherheit beim Schließen der Verschlußklappe mit einem vorgespannten Druckrahmen verbessert werden, so daß auch besonders starke und intelligente Ratten nicht fliehen können.
Gemäß den weiteren Maßnahmen der Ansprüche 5 und 6 läßt sich die Verschlußklappe beim Schließen durch ein zusätzliches Sperrglied selbsttätig verriegeln. Das Sperrglied kann von außen einfach entriegelt und gleichzeitig zum Öffnen der Verschlußklappe benutzt werden.
Gemäß Anspruch 7 ermöglicht eine oberseitige Inspektionsöffnung einen einfachen, schnellen Zugriff in den Tieraufnahmekäfig, beispielsweise zum Entfernen eines Tieres. Auch ist es hierdurch möglich, gemäß Anspruch 8, einen separaten Tierzugangsschacht von oben einzubringen und im Bereich der Tierzugangsöffnung anzuordnen..
Die zu fangenden Ratten können gemäß Anspruch 9 durch geeignet angeordnete Köder und/oder gemäß Anspruch 10 durch von oben nach unten gelangendes Licht angelockt werden.
Es ist besonders zweckmäßig, einfach und preiswert, die Rattenfalle gemäß Anspruch 11 vornehmlich aus Gitterdraht zu fertigen. Eine solche Rattenfalle ist gewichtsleicht, leicht herstellbar und optisch durchlässig.
Mit einem Tragegriff gemäß Anspruch 12 kann die gesamte Rattenfalle leicht und sauber in die Toilette eingesetzt sowie aus dieser gehoben werden.
Die Neuerung wird nachfolgend an einem zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Rattenfalle nach der vorliegenden Neuerung in einer vereinfachten Seitenansicht und
Fig. 2 die Rattenfalle aus Fig. 1 in einer vereinfachten Draufsicht.
Gemäß den Figuren besteht eine aus Gitterdraht hergestellte Rattenfalle aus einem Tieraufnahmekäfig 10 mit einer unterseitigen Tierzugangsöffnung 12 und einem sich hieran anschließenden rohrförmigen Tierzugangsschacht 14. Die Form und Größe des in eine nicht dargestellte Toilettenschüssel einzusetzenden Tieraufnahmekäfigs 10 können an deren Innenabmessungen angepaßt sein. Die Querschnittsform und -größe des Tierzugangsschachts 14 sollten derjenigen eines nicht dargestellten Siphons der Toilettenschüssel weitgehend angepaßt sein, damit nach dem Einschieben des Tierzugangsschachts 14 in den Siphon der Zwischenraum zwischen beiden Teilen so klein ist, daß kein zu fangendes Tier durch diesen Zwischenraum gelangen, also die Rattenfalle umgehen, kann.
Im Inneren des Tieraufnahmekäfigs 10 befindet sich ein Öffnungsverschlußglied 16 mit einer Verschlußklappe 18, die über eine Verschlußklappenanlenkung 38 am Boden des Tieraufnahmekäfigs 10 schwenkbar angebracht ist. Die Verschlußklappe 18 ist zwischen einer die Tierzugangsöffnung 12 für ein zu fangendes Tier freigebenden Öffnungsposition gemäß Fig. 1 und einer die Tierzugangsöffnung 12 verschließenden Fangposition verschwenkbar. Ein Auslöseglied 20 in Form eines am Tieraufnahmekäfig 10 angelenkten, mit der Verschlußklappe 18 verrastbaren Hakens im Bewegungspfad eines Tieres sorgt dafür, daß die Verschlußklappe 18 so lange in der Öffnungsposition verbleibt, bis eine in den Tieraufnahmekäfig 10 eingedrungende Ratte durch Körperberührung den Verrastungseingriff aufhebt, so daß die Verschlußklappe 18 vom Haken freigegeben wird und in die geschlossene Fangposition nach unten fällt.
Im Eingriffsbereich des Auslösegliedes 20 ist an der Verschlußklappe 20 ferner ein stangenförmiges Sperrglied 22 angelenkt, das durch einen nicht bezeichneten oberseitigen Durchbruch des Tieraufnahmekäfigs 10 nach außen geführt ist und dort eine abgewinkelte Sperrschulter 24 aufweist. Sobald die Verschlußklappe 18 in die Fangposition nach unten fällt, wird das Sperrglied 20 mitgenommen und nach unten gezogen, wobei die Sperrschulter 24 in einen von außen lösbaren Verriegelungseingriff mit dem Rand des Durchbruchs gelangt. Dadurch ist es unmöglich, daß das gefangene Tier aus dem Tieraufnahmekäfig fliehen kann. Das Sperrglied 22 kann von außen betätigt werden, um die Sperrfunktion aufzuheben und die Verschlußklappe 18 in ihre Öffnungsposition gemäß Fig. 2 anzuheben oder auch weiter zu öffnen. Bei entsprechenden Abmessungsverhältnissen kann die Verschlußklappe 18 bis zur Vertikalen angehoben werden.
Gemäß Fig. 2 können die Schließsicherheit und Fallgeschwindigkeit der Verschlußklappe 18 durch einen von oben hierauf drückenden, unter Federvorspannung stehenden Druckrahmen 26 vergrößert werden, der über eine mit einer Vorspannfeder (nicht dargestellt) ausgebildete Anlenkung 40 am Boden des Tieraufnahmekäfigs 10 schwenkbar angebracht ist.
Der Tieraufnahmekäfig 10 hat eine oberseitige Inspektionsöffnung 28 mit einer nach außen schwenkbaren Inspektionsklappe 30, die über eine Inspektionsklappenanlenkung 42 am Tieraufnahmekäfig 10 angelenkt ist und die in ihrer Schließposition von außen durch einen Verriegelungsstab 44 gesichert werden kann. Die Inspektionsöffnung 28 kann unter anderem zum Entnehmen eines gefangenen Tieres, zum Reinigen des Gerätes und zur Köderbestückung eines Köderhalters 34 benutzt werden. Ferner kann sie bei vollständig angehobener Verschlußklappe 18 zum oberseitigen
Einführen des mit einem Auflageflansch 32 ausgebildeten, nach der Montage die Tierzugangsöffnung 12 durchdringenden Tierzugangsschachts 14 benutzt werden, dessen Auflageflansch 32 auf dem Boden des Tieraufnahmekäfigs 10 zu liegen kommt.
Ein am Tieraufnahmekäfig 10 angelenkter, von oben zugänglicher Tragegriff 36 dient unter anderem zum Absenken des Gerätes in die Toilettenschüssel und zum Herausheben aus dieser.
Der Tierzugangsschacht 14 muß in bezug auf den Tieraufnahmekäfig 10 so angeordnet sein, daß er beim Einsetzen des Gerätes in eine Toilette in deren Siphon eindringen kann. Da Toiletten üblicherweise unterschiedlich geformte und angeordnete Toilettenschüsseln sowie Siphons haben, muß eine entsprechende Anpassung der Rattenfalle vorgenommen werden. Es ist auch möglich, daß der Tierzugangsschacht 14 zu diesem Zweck relativ zum Tieraufnahmekäfig 10 seitlich verschiebbar angebracht und somit anpassungsfähig ist.
Vorzugsweise besteht die Rattenfalle überwiegend aus einem Gitterdrahtmaterial. Dieses ermöglicht ein geringes Gewicht, eine preiswerte Herstellung, eine einfache Verarbeitung, eine optische Lichtdurchlässigkeit und eine sehr leichte Herstellung von Gelenken sowie Verriegelungen durch einfaches Verbiegen einzelner Drahtbereiche zwecks Hersteilens von geeigneten Gelenkaugen.
Es ist auch möglich, daß die Inspektionsöffnung seitlich angeordnet ist und daß der Tierzugangsschacht 14 von unten am Tieraufnahmekäfig 10 befestigt wird.

Claims (12)

1. Rattenfalle für Toiletten, dadurch gekennzeichnet,
daß ein in eine Toilettenschüssel einsetzbarer Tieraufnahmekäfig (10) eine unterseitige Tierzugangsöffnung (12) aufweist,
daß die Tierzugangsöffnung (12) von einem von dem Tieraufnahmekäfig (10) nach unten vorstehenden rohrförmigen Tierzugangsschacht (14) umgeben ist, der mit einem im Vergleich zur Tiergröße engen Sitz in den Siphon der Toilettenschüssel einschiebbar ist, und
daß der Tierzugangsöffnung (12) ein Öffnungsverschlußglied (16) zugeordnet ist, das in Fallenbereitstellungsposition die Tierzugangsöffnung freigibt und das nach Eindringen eines Tieres durch die Tierzugangsöffnung sowie nach berührungsbedingter Auslösung durch das Tier die Tierzugangsöffnung selbsttätig verschließt.
2. Rattenfalle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Öffnungsverschlußglied (16) als eine im Inneren des Tieraufnahmekäfigs (10) befindliche, hieran um eine horizontale Schwenkachse schwenkbar angelenkte und unter Schwerkrafteinfluß verschließbare Verschlußklappe (18) mit einem Auslöseglied (20) ausgebildet ist.
3. Rattenfalle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Auslöseglied (20) als ein im Inneren des Tieraufnahmekäfigs (10) im Bewegungsbereich eines bereits eingedrungenden Tieres befindlicher, mit der Verschlußklappe (18) in deren Offenstellung verrastbarer und von dem Tier auslösbarer Auslösehaken ausgebildet ist.
4. Rattenfalle nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußklappe (18) ein unter Federvorspannung stehender Druckrahmen () zugeordnet ist, der die Verschlußklappe (18) in ihrer Schließrichtung vorspannt.
5. Rattenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Öffnungsverschlußglied (16) wenigstens ein Sperrglied (22) zugeordnet ist, welches das Öffnungsverschlußglied in dessen Schließzustand von außen lösbar verriegelt.
6. Rattenfalle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrglied (22) als ein am Öffnungsverschlußglied (16) angelenkter, einen Durchbruch an der Käfigoberseite durchdringender Sperrhebel mit einer abgewinkelten Sperrschulter (24) ausgebildet ist, die beim Schließen des Öffnungsverschlußgliedes (16) und der damit verbundenen Bewegungsmitnahme des Sperrgliedes mit dem Rand des Durchbruchs in einen von außen lösbaren Verriegelungseingriff gelangt.
7. Rattenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Tieraufnahmekäfig (10) eine durch eine Inspektionsklappe (30) verschließbare oberseitige Inspektionsöffnung (28) aufweist.
8. Rattenfalle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der über die Inspektionsöffnung (28) in den Tieraufnahmekäfig (10) einbringbare und durch die Tierzugangsöffnung (12) schiebbare Tierzugangsschacht (14) mit einem Auflageflansch (32) ausgebildet ist, der in Arbeitsposition im Inneren des Tieraufnahmekäfigs auf dem Rand der Tierzugangsöffnung (12) aufliegt.
9. Rattenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Tieraufnahmekäfig (10) ein hakenförmiger Köderhalter (34) angeordnet ist, der erst nach vollständigem Eindringen eines Tieres für dieses erreichbar ist.
10. Rattenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß diese zumindest in vertikaler Richtung optisch durchscheinend oder durchlässig ausgebildet ist.
11. Rattenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Tieraufnahmekäfig (10), der Tierzugangsschacht (14), die Verschlußklappe (18), die Inspektionsklappe (30) und der Tierzugangsschacht (14) aus Gitterdraht bestehen.
12. Rattenfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Tieraufnahmekäfig mit einem schwenkbaren oberseitigen Tragegriff (36) ausgebildet ist.
DE20303592U 2003-03-05 2003-03-05 Rattenfalle Expired - Lifetime DE20303592U1 (de)

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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102014102034A1 (de) * 2014-02-18 2015-02-19 Wolfgang Bittlinger Vorrichtung zur Halterung eines Köders, insbesondere eines Köders für Nagetiere
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