DE20303526U1 - Mikroschaltverbinder - Google Patents
MikroschaltverbinderInfo
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- Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
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Description
Tyco Electronics AMP Ümbtt -■-- —-—-—< &kgr; 58 674/6
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Die Erfindung betrifft einen Mikroschaltverbinder mit einem isolierenden Gehäuse mit mindestens einer Kontaktkammer, in der ein beweglicher Kontakt ange-
5 ordnet ist. Die Kontaktkammer weist eine Einstecköffnung für das Einstecken eines mit dem beweglichen Kontakt in Steckverbindung bringbaren Steckkontaktes längs eines Einsteckweges auf. Bei nicht eingestecktem Steckkontakt ist der bewegliche Kontakt mit einem feststehenden Kontakt verbunden, während bei eingestecktem Steckkontakt der bewegliche Kontakt von dem feststehenden Kontakt getrennt ist.
Ein derartiger Mikroschaltverbinder findet z.B. Verwendung in einem Mobiltelefon als Schnittstellen-Schaltverbinder, beispielsweise um eine externe Antenne an das Mobiltelefon anzuschließen. Dabei hat der Schaltverbinder die Funktion, die SendeVEmpfangschaltung des Mobiltelefons entweder an die interne Antenne oder die externe Antenne, die beispielsweise in einem Kraftfahrzeug montiert ist, anzuschalten. Durch den Vorgang des Einsteckens eines mit der externen Antenne verbundenen Steckverbinders in den Mikroschaltverbinder wird einerseits die interne Antenne von der SendeVEmpfangschaltung abgeschaltet und andererseits eine Steckverbindung zwischen der SendeVEmpfangschaltung und der externen Antenne hergestellt. Durch Herausziehen des Steckverbinders aus dem Mikroschaltverbinder wird die Verbindung zwischen der externen Antenne und der SendeVEmpfangschaltung getrennt und die SendeVEmpfangschaltung wieder mit der internen Antenne verbundenen. Auf Grund der immer kleiner werdenden Abmessungen von Mobiltelefonen müssen auch derartige Mikroschaltverbinder entsprechend miniaturisiert werden.
Aus der DE 100 51 791 A1 ist ein Schaltverbinder bekannt, der für den Einsatz in Mobiltelefonen konzipiert ist und ein Gehäuse mit einer Kontaktkammer aufweist, die über eine Einstecköffnung für einen Steckkontakt zugänglich ist. In der Kontaktkammer befindet sich eine U-förmige Federklammer, zwischen deren Schenkeln der in die Einstecköffnung gesteckte Steckkontakt fest gehalten wird. Die freien Enden der beiden Schenkel liegen bei nicht eingestecktem Steckkontakt an einem metallisierten und damit elektrisch leitfähigen Vorsprung des Gehäuses an. Durch das Einstecken des Steckkontaktes werden die Schenkel der Federklammer so weit auseinander gespreizt, dass der elektrische Kontakt zwischen den beiden Schenkeln und dem leitfähigen Vorsprung getrennt wird. Die Feder-
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klammer erstreckt sich in einer Richtung quer zum Einsteckweg des Steckkontaktes und weist in dieser Richtung eine Abmessung auf, die erheblich größer ist als der Durchmesser der Einstecköffnung. Dies führt zu einer entsprechend großen Abmessung des Schaltverbinders, die der zunehmenden Miniaturisierung von Mobiltelefonen hinderlich entgegensteht.
Aus der US 4 633 048 ist ein Schaltverbinder bekannt, bei welchem eine elektrische Verbindung durch das Einstecken eines Steckkontaktes in den Schaltverbinder unterbrochen wird. Dieser Schaltverbinder besitzt ein Verbindergehäuse, das einen etwa würfelförmigen Gehäuseteil und einen sich davon erstreckenden zylindrischen Gehäuseteil aufweist. In dem Verbindergehäuse sind zwei Kontakte angeordnet, die je einen plattenartigen Kontaktbereich, der in dem würfelförmigen Gehäuseteil untergebracht ist und eine sich aus diesem herauserstreckende Anschlussfahne aufweist, und einen federnd beweglichen Kontaktbereich, der in den
so zylindrischen Gehäuseteil hineinragt, aufweisen. Der federnd bewegliche Kontaktbereich des einen Kontaktes ist als flache Gabel ausgebildet, während der federnd bewegliche Kontaktbereich des anderen Kontaktes als Steckhülse für den Steckkontakt ausgebildet ist. Die Steckhülse ist derart vorgespannt, dass sie sich in einer bezüglich einer Einstecköffnung des zylindrischen Gehäuseteils exzentrischen ·
Position befindet, solange in die Steckhülse kein Steckkontakt eingesteckt ist. In :"***:
dieser exzentrischen Position steht die Steckhülse in elektrischem Kontakt mit der ·. ·.
flachen Gabel des anderen Kontaktes. Wird ein Steckkontakt in die Steckhülse · *··'
eingesteckt, wird die Steckhülse in eine bezüglich des zylindrischen Gehäuseteils zentrierte Position bewegt, in welcher die Steckhülse von der flachen Gabel abgehoben und damit die elektrische Verbindung zwischen den beiden Kontakten unterbrochen ist. Dieser Schaltverbinder ist nur mit Abmessungen herstellbar, die für ein Mobiltelefon kleiner Bauart zu groß sind.
Aus der US 4 070 557 ist ein Steckverbinder mit zwei Reihen von Anschlussstiften bekannt, bei welchem zwischen einer der beiden Reihen und einer Gehäusewand ein plattenförmiges Überbrückungskontaktglied angeordnet ist, das zwei Federarme aufweist, die in einem entspannten Zustand mit zweien der Anschlussstifte in elektrischem Kontakt sind, während sie dann, wenn ein Gegenstecker in das Gehäuse des Steckverbinders eingesteckt ist, von einer Trennwand des Gegensteckers außer Berührung mit den Anschlussstiften gedrängt werden, sodass die zuvor bestehende elektrische Überbrückung der beiden Anschlussstifte durch das Überbrückungskontaktglied unterbrochen wird. Auch dieser Steckverbinder
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hat Ausmaße, die ihn für einen Einsatz in einem Mobiltelefon unbrauchbar machen.
Mit der vorliegenden Erfindung wird ein Mikroschaltverbinder verfügbar gemacht, der sich für den Einsatz in Mobiltelefonen besonders kleiner Abmessungen eignet.
Ein erfindungsgemäßer Mikroschaltverbinder ist in Anspruch 1 angegeben. Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Mikroschaltverbinders sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
so Die Erfindung macht einen Mikroschaltverbinder verfügbar, der ein isolierendes Gehäuse mit mindestens einer Kontaktkammer und einer in der Kontaktkammer angeordneten Kontaktschaltfeder aufweist. Die Kontaktkammer weist eine Einstecköffnung für das Einstecken eines mit der Kontaktschaltfeder in Steckverbindung bringbaren Steckkontaktes längs eines Einsteckweges auf. Das Gehäuse weist an einer von der Einstecköffnung abliegenden Seite der Kontaktkammer einen elektrisch leitend ausgebildeten Anschlag auf, der zur Verbindung mit einem elektrischen Anschluss beispielsweise einer Leiterplatte ausgebildet ist. Die Kontaktschaltfeder ist zweischenklig ausgebildet. Sie weist einen in dem Gehäuse festgelegten, außerhalb des Einsteckweges des Steckkontaktes verlaufenden Fix-
schenkel auf, der ein einstecköffnungseitiges Ende und ein von diesem abliegen- :
des, beispielsweise mit einer Leiterbahn einer Leiterplatte verbindbares An- :. ·
schlussende aufweist. Die Kontaktschaltfeder weist außerdem einen relativ zu * ··
dem Fixschenkel federnd verschwenkbaren, sich schräg in Richtung zu dem An- ,···· schlag in den Einsteckweg erstreckenden Schaltschenkel auf, der an einem nicht ·*··
in den Einsteckweg ragenden einstecköffnungseitigen Ende über einen Federbo- ',»**
gen an das einstecköffnungseitige Ende des Fixierschenkels angebunden ist und an einem von dem Federbogen abliegenden freien Ende unter Federvorspannung an dem Anschlag anliegt. Der Schaltschenkel ist derart geformt, dass er von einem in die Einstecköffnung eingesteckten Steckkontakt einerseits elektrisch kontaktiert wird und andererseits sein freies Ende von dem Anschlag abgehoben und damit elektrisch getrennt wird.
Dadurch, dass sich die Kontaktschaltfeder parallel zum Einsteckweg erstreckt und nur einen Schenkel aufweist, der in den Einsteckweg hineinragt, kann die Kontaktschaltfeder mit besonders kleinen Abmessungen hergestellt werden, insbesondere, was die Abmessung quer zur Einsteckrichtung betrifft, sodass nicht nur ein entsprechend klein bemessenes Gehäuse ausreicht sondern für den Fall, dass eine Mehrzahl derartiger Mikroschaltverbinder in einer Reihe angeordnet
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wird, insgesamt ein relativ kleiner Platzbedarf besteht, was besonders wichtig ist für ein Steck-Interface eines miniaturisierten Mobiltelefons.
Bei einer Ausführungsformen der Erfindung sind der Anschlag und das Anschlussende des Fixschenkels an einem in Einsteckrichtung gesehen der Einstecköffnung entgegengesetzten Ende des Gehäuses angeordnet.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung liegt der Anschlag in einem Bereich der Kontaktkammer, welcher dem Ort des Federbogens diametral gegenüber liegt.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich der Schaltschenkel zunächst in einem vom Federbogen ausgehenden Anfangsbereich parallel zum Einsteckweg und außerhalb des Einsteckweges von der Einstecköffnung weg. Ein an den Anfangsbereich anschließender Mittelbereich des Schaltschenkels erstreckt sich schräg von der Einstecköffnung weg gerichtet in den Einsteckweg hinein. An den Mittelbereich schließt ein freier Endbereich an, der sich bis zum Anschlag erstreckt.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich der Endbereich quer zum Einsteckweg. Dabei wird die Länge des Schaltschenkels derart bemessen, dass der freie Endbereich bei eingestecktem Steckkontakt unter dem vorderen I :
Ende des Steckkontaktes liegt. Die Schaltbetätigung der Kontaktschaltfeder erfolgt
·«·♦ dabei ausschließlich über den schrägen Mittelbereich des Schaltschenkels, also in f *
einem weichen und sanften Eingriff zwischen Steckkontakt und Kontaktschaltfeder.
Letzterer Gesichtspunkt wird besonders gut erfüllt bei einer Ausführungsform der Erfindung, bei welcher der Mittelbereich nur so weit in den Einsteckweg ragt, dass ein an den Endbereich angrenzendes Ende des Mittelbereichs eine Mittelachse der Einstecköffnung nicht kreuzt. Bei dieser Ausführungsform ist die Belastung der Kontaktschaltfeder besonders gering, was bei den kleinen Abmessungen des Mikroschaltverbinders besonders vorteilhaft ist. Bei praktischen Ausführungsformen liegen eine äußere Höhenabmessung und äußere Seitenabmessungen des Mikroschaltverbinders im Bereich von etwa 2 bis 5 mm. Bei einer praktischen Ausführungsform liegen diese Abmessungen bei etwa 3 mm.
Bei praktischen Ausführungsformen erstreckt sich der Mittelbereich des Schaltschenkels unter einem Winkel im Bereich von etwa 15° bis 30 ° vom An-
UO fangsbereich des Schaltschenkels weg.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist der Fixschenkel auf seiner zum Schaltschenkel weisenden Seite mit einem Anschlag versehen, durch welchen die
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Auslenkbarkeit des Schaltschenkels zum Fixschenkel hin begrenzt wird, um eine Überdehnung des Schaltschenkels zu verhindern.
us Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist das Gehäuse mit der sogenannten MID-Technik hergestellt, bei welcher bei einem einstückig gespritzten Gehäuse Teile der Oberfläche des Gehäuses selektiv elektrisch leitend ausgebildet werden können, während die restlichen Teile der Oberfläche des Gehäuses elektrisch nicht leitend bleiben. Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist ein Bereich des Gehäuses, der elektrisch leitend ausgebildet ist, der Anschlag für den Endbereich der Kontaktschaltfeder. Dabei bildet dieser elektrisch leitend ausgebildeten Anschlag einen feststehenden Gegenkontakt für den beweglichen freien Endbereich des Schaltschenkels.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist der Mikroschaltverbinder als Koaxial-Verbinder ausgebildet, nämlich für die Steckverbindung mit einem Koaxialstecker, der einen als Stiftkontakt ausgebildeten Innenleiter und einen dazu koaxialen Außenleiter aufweist. Dabei ist das Gehäuse des Mikroschaltverbinders mit einem elektrisch leitenden Außenbereich versehen, der derart ausgebildet ist, dass dieser einerseits bei in den Mikroschaltverbinder eingestecktem Koaxialstekker den Außenleiter des Koaxialstecker kontaktiert und andererseits bei auf eine
Leiterplatte montiertem Mikroschaltverbinder eine Leiterbahn der Leiterplatte kon- ·*"*";
taktiert. Dabei sind der elektrisch leitende Anschlag und der elektrisch leitende Au- j, ·.
ßenbereich des Gehäuses durch eine elektrisch isolierende Zone des Gehäuses * ]··
elektrisch voneinander getrennt. .'·**»
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Außenseite des Gehäuses mit l°".
einer Rasteinrichtung für das Verrasten mit einer komplementären Rasteinrichtung * · *
eines den Steckkontakt aufweisenden Steckverbinders versehen. Auf diese Weise kann eine stabile Steckverbindung zwischen beiden Verbinderkomponenten hergestellt werden.
Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine stark vergrößerte Perspektiveansicht einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Mikroschaltverbinders;
Fig. 2 eine Ansicht von unten auf den Mikroschaltverbinder gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine erste Seitenansicht des Mikroschaltverbinders gemäß Fig. 1;
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Fig. 4. eine 90 ° gegenüber der Seitenansicht von Fig. 3 gedrehte zweite
Seitenansicht;
Fig. 5 eine stark vergrößerte Schnittansicht des Mikroschaltverbinders
Fig. 5 eine stark vergrößerte Schnittansicht des Mikroschaltverbinders
entlang der Schnittlinie A - A in Fig. 4; und
Fig. 6 ein für die Montage dieses Mikroschaltverbinders geeignetes
Fig. 6 ein für die Montage dieses Mikroschaltverbinders geeignetes
Lay-out von Anschlussflächen einer Leiterplatte.
In allen Figuren ist der Mikroschaltverbinder stark vergrößert dargestellt. Bei einer praktischen Ausführungsform für die Verwendung bei einem Mobiltelefon hat das Gehäuse des Mikroschaltverbinders in etwa die Form eines Würfels mit einer Seitenlänge von etwa 3 mm. In den Zeichnungen besonders vergrößert sind die Darstellungen in den Figuren 1 und 5, um die Details besser erkennbar zu machen. In Fig. 1 hat die starke Vergrößerung der Originalzeichnung zu sägezahnförmigen Linien geführt. Dies hat natürlich keinerlei technische Bedeutung.
Figur 1 zeigt eine Schrägansicht von oben auf eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mikroschaltverbinders 11 mit einem Gehäuse 13, das auf einer in Fig. 1 oben befindlichen Deckenwand mit einer Einstecköffnung 15 für das Ein- J ; :
stecken eines in den Zeichnungen nicht gezeigten Steckkontaktes versehen ist. In ·
Fig. 1 vorne und hinten befindliche Seitenwände 17 und 19 sind über einen mittle- ·
ren Teil ihrer Quererstreckung teilkreisförmig ausgebildet. Auf etwa ihrer halben ·. ·.
Höhe sind die die beiden Seitenwände 17 und 19 die mit einem Rastvorsprung 21 * ··
versehen, der mit einer komplementären Rasteinrichtung eines Gegensteckers zu-
sammenwirken kann, um die beiden Verbinder unter Verrastung miteinander in J
Steckverbindung zu halten. *,
Das Gehäuse 13 ist mit der so genannten MID-Technik hergestellt. Das heißt, das Gehäuse 13 ist mit zwei unterschiedlichen Kunststoffen gespritzt, die sich bezüglich des Metallisierens ihrer Oberflächen mittels Platierens unterschiedlich verhalten. Bei ein und demselben Piatiervorgang lässt sich die Oberfläche des einen Kunststoffs platieren, während die Oberfläche des anderen Kunststoffs kein Metall annimmt. Auf diese Weise kann man mit einem Piatiervorgang eine selektive PIatierung an den gewünschten Oberflächenteilen des Gehäuses 13 erzielen. In Fig. 1 sind metallisierte Oberflächenteile 23 schraffiert dargestellt. Der Zweck dieser Metallisierung wird später erläutert werden.
Figur 2 zeigt eine Ansicht von unten des Mikroschaltverbinders 11. Auch in dieser Ansicht sind Oberflächenbereiche 23 des Gehäuses 13, die selektiv metallisiert sind und daher elektrisch leiten, schraffiert dargestellt. Figur 2 enthält außer-
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dem eine Ansicht von unten einer erfindungsgemäß ausgebildeten Kontaktschaltfeder 25. Die Bedeutung der in Fig. 2 sichtbaren metallisierten Oberflächenbereiche 23 und Einzelheiten der Kontaktschaltfeder 25 werden näher im Zusammenhang mit Fig. 5 erläutert werden.
Figuren 3 und 4 zeigen Seitenansichten des in Fig. 1 gezeigten Mikroschaltverbinders 11. Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht, die der vorderen Seite in Fig. 1 und der vorderen Seite in Fig. 3 entspricht. Figur 4 zeigt eine Seitenansicht, die der in Fig. 1 rechten Seite und der in Fig. 2 linken Seite entspricht. In den Figuren 3 und 4 sind selektiv metallisierte Oberflächenbereiche 23 ebenfalls schraffiert dargestellt. In den Figuren 3 und 4 sieht man einen der Rastvorsprünge 21 von vorne beziehungsweise von der Seite.
Fig. 5 zeigt in stark vergrößerter Darstellung einen Querschnitt entlang der Schnittlinie A - A der Fig. 4. Dabei sind Teile des Gehäuses 13, die mit einem durch Piatieren an seiner Oberfläche metallisierbaren Kunststoff 27 aufgebaut sind, mit einer von rechts oben nach links unten verlaufenden Schraffur gekennzeichnet, während Teile des Gehäuses, die mit einem durch Piatieren an seiner &idiagr; *..*
Oberfläche nicht metallisierbaren Kunststoff 29 aufgebaut sind, mit einer von links oben nach rechts unten verlaufenden Schraffur gekennzeichnet sind. Dort, wo sich der Kunststoff 27 befindet, ist die Oberfläche des Gehäuses 13 elektrisch leitend, während dort, wo sich der Kunststoff 29 befindet, die Oberfläche des Gehäuses
13 elektrisch isolierend ist. · *··*
Das Gehäuse 13 weist eine Kontaktkammer 31 auf, die an ihrem in Fig. 5 obe- ,·*·*,
ren Ende über eine Einstecköffnung 33 für das Einstecken eines nicht dargestellten Steckkontaktes zugänglich ist. Die Einstecköffnung 33 ist an ihrem Umfang ab- ·"!
geschrägt, um einen Einführtrichter 35 zu bilden, der das Einstecken des Steckkontaktes erleichtert. In der Kontaktkammer 31 ist die Kontaktschaltfeder 25 angeordnet, die einstückig aus einem elektrisch leitenden Metallblech gestanzt ist. Die Kontaktschaltfeder 25 weist einen Fixschenkel 37 und einen Schaltschenkel 39 auf, die an einstecköffnungseitigen Enden über einen Federbogen 41 miteinander verbunden sind. Der Fixschenkel 37 und der Federbogen 41 befinden sich außerhalb eines durch die Einstecköffnung 33 definierten Einsteckweges, befinden sich somit außerhalb desjenigen Bereichs der Kontaktkammer 31, welcher von einem in die Kontaktkammer 31 eingesteckten Steckkontakt eingenommen wird. Der Fixschenkel 37 ist in dem Gehäuse 11 fixiert, wobei ein am unteren Ende des Fixschenkels 37 gebildetes Anschlussende 45 frei steht, um mit einer Leiterbahn einer nicht dargestellten Leiterplatte elektrisch verbunden werden zu können.
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Der Schaltschenkel 39 weist einen sich an den Federbogen 41 anschließenden Anfangsbereich 47 auf, der im wesentlichen parallel zu dem Fixschenkel 37 verläuft und sich ebenfalls außerhalb des Einsteckweges eines Steckkontaktes befindet. An den Anfangsbereich 47 schließt sich ein Mittelbereich 49 des Schaltschenkels 39 an, der sich von dem Anfangsbereich 47 unter einem derartigen Winkel 51 erstreckt, dass er schräg nach unten (in Fig. 5 gesehen) von dem Anfangsbereich 47 absteht und in den Einsteckweg für den Steckkontakt hineinragt. Dabei ist der Winkel 51 derart gewählt, dass der Mittelbereich 49 eine Mittelachse 53 der Einstecköffnung 33 nicht überschreitet sondern in einem Abstand in Fig. 5 rechts von der Mittelachse 53 endet. Bei einer praktischen Ausführungsform liegt der Winkel 51 im Bereich von etwa 15° bis 30 °, beispielsweise im Bereich von etwa 20 °.
An das untere Ende des Mittelbereichs 49 schließt ein Endbereich 55 des Schaltschenkels 39 an. In der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich der Endbereich 55 senkrecht zur Mittelachse 53. Ein freies Ende 57 des Endbereich f &psgr;
55 liegt, wenn kein Steckkontakt in die Einstecköffnung 33 eingesteckt ist, an ei- J *..*
nem Anschlag 59 des Gehäuses 13 an, der zu dem Gehäusebereich 23 mit metal- i* Vi
lisierter Oberfläche gehört, sodass ein elektrischer Kontakt zwischen dem Schalt- ·
schenkel 39 und dem Anschlag 59 besteht. Der Anschlag 59 steht in elektrischer ?****?
Verbindung mit einer Kontaktfläche 61 des Gehäuses 13, die zur Kontaktierung ·. ·
• · « mit einer Leiterbahn einer Leiterplatte vorgesehen ist. Über die Kontaktfläche 61 * ··
ist der Endbereich 55 des Schaltschenkels 39 mit dieser Leiterbahn der Leiterplat- ,·*·',
te elektrisch verbunden, wenn das freie Ende 57 des Schaltschenkels 39 bei nicht ;··\
einen gesteckten Steckkontakt an dem Anschlag 59 anliegt. · · *
Wie besonders gut in Fig. 4 zu sehen ist, sind der elektrisch leitende Anschlag 59 und die elektrisch leitende Kontaktfläche 61 von der leitenden Oberfläche 23 des Gehäuses 13 mittels einer elektrisch nicht leitenden Oberflächenzone 67 des Gehäuses 13 elektrisch voneinander getrennt und sind die beiden elektrisch leitenden Flächen 59 und 61 über eine elektrisch leitende Brücke 24 des Gehäuses 13 elektrisch miteinander verbunden.
Wird ein Steckkontakt durch die Einstecköffnung 33 in die Kontaktkammer 31 eingesteckt, gelangt dieser Steckkontakt während des Einsteckvorgangs in Berührungseingriff mit dem schrägen Mittelbereichs 49 des Schaltschenkels 39, wodurch einerseits ein elektrischer Kontakt zwischen dem Steckkontakt und der Kontaktschaltfeder 25 hergestellt und andererseits das freie Ende 57 des Endbereichs 55 des Schaltschenkels 39 von dem elektrisch leitenden Anschlag 59 abgehoben
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wird, wodurch die elektrische Verbindung zwischen der Kontaktschaltfeder 25 und der Kontaktfläche 61 des Gehäuses 13 und damit die elektrische Verbindung zwischen der Kontaktschaltfeder 25 und der Leiterbahn der Leiterplatte, mit welcher die Kontaktfläche 61 verbunden ist, unterbrochen wird. Solange der Steckkontakt nicht in die Kontaktkammer 31 eingesteckt ist, oder mindestens nicht so weit eingesteckt ist, dass er eine Auslenkung des Schaltschenkels 39 in Richtung zum Fixschenkel 37 bewirkt, besteht eine elektrische Verbindung zwischen einer ersten elektrischen Komponente, die mit dem Anschlussende 45 des Fixschenkels 37 verbunden ist, und einer zweiten elektrischen Komponente, die mit der Kontaktfläehe 61 in elektrischer Verbindung steht. Sobald ein Steckkontakt derart in die Kontaktkammer 31 eingesteckt ist, dass das freie Ende 57 des Schaltschenkels 39 von dem elektrisch leitenden Anschlag 59 abgehoben ist, besteht die elektrische Verbindung der an das Anschlussende 45 des Fixschenkels 37 angeschlossenen ersten elektrischen Komponente mit einer an den Steckkontakt angeschlossenen dritten elektrischen Komponente, während die elektrische Verbindung der ersten elektrischen Komponente mit der zweiten elektrischen Komponente unterbrochen ist. ·**·*
Bei einer praktischen Anwendung, bei welcher ein derartiger Mikroschaltver-
binder 11 zur Umschaltung zwischen einer externen Antenne und einer internen *****
Antenne eines Mobiltelefons verwendet wird, ist das Anschlussende 45 des Fix- ·# ·
schenkeis 37 beispielsweise mit einer SendeVEmpfangsschaltung verbunden, · *··
während an die elektrisch leitende Kontaktfläche 61 eine interne Antenne ange- #«··»
schlossen ist. Der in die Kontaktkammer 31 einsteckbare Steckkontakt ist dabei an *····
die externe Antenne angeschlossen. Durch Einstecken des Steckkontaktes in die *..*..
Kontaktkammer 31 erfolgt somit eine Umschaltung zwischen Betrieb mit interner Antenne auf Betrieb mit externer Antenne.
Da eine praktische Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mikroschaltverbinders 11 sehr klein ist und eine Seitenabmessung des in etwa würfelförmigen Gehäuses 13 von nur etwa 3 mm aufweist, ist auch die Kontaktschaltfeder 25 entsprechend klein und zierlich. Um die Kontaktschaltfeder 25 vor Überdehnung zu schützen, ist auf der zum Schaltschenkel 39 weisenden Seite des Fixschenkels 37 ein Begrenzungsanschlag 63 angeordnet, welcher eine Auslenkung des Schaltschenkels 39 in Richtung zum Fixschenkel 37 begrenzt.
Bei einer praktischen Anwendung des erfindungsgemäßen Mikroschaltverbinders 11, beispielsweise für das Umschalten zwischen einer internen Antenne und einer externen Antenne eines Mobiltelefons, arbeitet der Mikroschaltverbinder mit
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einem Koaxial-Steckkontakt zusammen, der an ein Koaxialkabel angeschlossen ist. Dabei ist ein Innenleiter des Koaxialkabels mit dem in die Kontaktkammer 31 einsteckbaren Steckkontakt verbunden, während ein Außenleiter des Koaxialkabels mit einer den einsteckbaren Steckkontakt koaxial umgebenden elektrisch leitenden Hülse verbunden ist, die bei vollständig in die Kontaktkammer 31 eingestecktem Steckkontakt an einer die Einstecköffnung 33 koaxial umgebenden, elektrisch leitenden Außenleiter-Kontaktfläche 65 an der in Fig. 5 oberen Oberfläche des Gehäuses 13 anliegt.
Die Außenleiter-Kontaktfläche 65 ist von dem elektrisch leitenden Anschlag 59 und der Kontaktfläche 61 des Gehäuses 13 durch die Isolierzone 67 elektrisch getrennt, die durch einen Teil des nicht metallisierten Kunststoffs 29 gebildet ist. An den Seiten, an welchen das Gehäuse 13 mit den Rastvorsprüngen 21 versehen ist, reicht die metallisierte Oberfläche des Gehäuses 13 von der Außenleiter-Kontaktfläche 65 hinab bis zu Außenleiter-Kontaktierungsflächen 69, die an der in Fig. 2 sichtbaren Unterseite des Gehäuses 13 durch eine Oberflächen-Metallisierung des Gehäuses 13 gebildet sind. Diese Außenleiter-Kontaktierungsflächen 69 sind auf in Fig. 2 oben und unten befindliche Seitenbereiche der Gehäuseunterseite beschränkt, um eine elektrische Trennung bezüglich einer elektrisch leitenden Fläehe an der Unterseite des Gehäuses 13, welche den elektrisch leitenden Anschlag
59 und die Kontakte 61 umfasst, sicherzustellen. ·# ·
In Fig. 6 ist ein Lay-out eines Teils einer nicht dargestellten Leiterplatte gezeigt, bei dem es sich um eine Draufsicht auf Kontaktflächen der Leiterplatte han- ,*···. delt, die für eine elektrische Verbindung mit leitenden Bereichen an der Unterseite *l*'*l
des Gehäuses 13 beziehungsweise mit dem Anschlussende 45 des Fixschenkels *..·,!
37 vorgesehen sind. Dieses Lay-out umfasst zwei in Fig. 6 oben und unten befindliche längliche Kontaktierungsstreifen 71, die der elektrischen Verbindung mit den Außenleiter-Kontaktierungsflächen 69 dienen. Zwischen den beiden Kontaktierungsstreifen 71 befinden sich eine Kontaktierungsfläche 73 und eine weitere Kontaktierungsfläche 75. Die Kontaktierungsfläche 73 dient der elektrischen Verbindung mit der Kontaktfläche 61 des Gehäuses 13, während die Kontaktierungsfläche 75 der elektrischen Verbindung mit dem Anschlussende 45 des Fixschenkels 37 dient.
Der Fixschenkel 37 weist zwischen dem Federbogen 41 und dem Anschlussende 45 einen verbreiterten Bereich 77 auf, mittels welchem der Fixschenkel 37 in Nuten 79 des Gehäuses 13 fixierbar ist, wie dies Fig. 2 entnehmbar ist. Für eine besonders wirksame Fixierung des Fixschenkels 37 in den Nuten 79 ist
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bei einer Ausführungsform der Kontaktschaltfeder 25 der Fixschenkel 37 an den beiden in die Nuten 79 greifenden Seiten mit Fixierelementen, beispielsweise Widerhaken, versehen.
Die Kontaktschaltfeder 25 hat eine derartige Form, dass sie problemlos aus einem elektrisch leitenden Metallblech gestanzt werden kann. Durch die Anwendung der MID-Technik bei der Herstellung des Gehäuses 13 kann auf einfache und preisgünstige Weise eine selektive Oberflächenmetallisierung auch für ein Gehäuse 13 mit derart kleinen Abmessungen, wie sie bei einer praktischen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Mikroschaltverbinders 11 erwünscht sind, hergestellt werden. Der erfindungsgemäßen Mikroschaltverbinder 11 lässt sich daher nicht nur enorm miniaturisieren sondern lässt sich auch in einer preisgünstigen Weise herstellen, wie dies für Massenprodukte, zu denen Mobiltelefone heutzutage gehören, sehr wichtig ist. Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass sich der erfindungsgemäßen Mikroschaltverbinder 11 auf technische einfache Weise als Koaxial-Mikroschaltverbinder ausbilden lässt.
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Claims (13)
1. Mikroschaltverbinder (11), aufweisend ein isolierendes Gehäuse mit mindestens einer Kontaktkammer (31) und eine in der Kontaktkammer (31) angeordnete Kontaktschaltfeder (25), wobei:
die Kontaktkammer (31) eine Einstecköffnung (15) für das Einstecken eines mit der Kontaktschaltfeder (25) in Steckverbindung bringbaren Steckkontaktes längs eines Einsteckweges aufweist;
das Gehäuse (13) an einer von der Einstecköffnung (15) abliegenden Seite der Kontaktkammer (31) einen elektrisch leitend ausgebildeten Anschlag (59) aufweist, der zur Verbindung mit einem elektrischen Anschluss beispielsweise einer Leiterplatte ausgebildet ist;
die Kontaktschaltfeder (25) zweischenkelig ausgebildet ist mit einem in dem Gehäuse (13) festgelegten, außerhalb des Einsteckweges des Steckkontaktes verlaufenden Fixschenkel (37), der ein einstecköffnungsseitiges Ende und ein von diesem abliegendes, beispielsweise mit einer Leiterbahn einer Leiterplatte verbindbares Anschlussende aufweist, und mit einem relativ zu dem Fixschenkel (37) federnd verschwenkbaren, sich schräg in Richtung zu dem Anschlag (59) in den Einsteckweg erstreckenden Schaltschenkel (39), der an einem nicht in den Einsteckweg ragenden einstecköffnungsseitigen Ende über einen Federbogen (41) an das einstecköffnungsseitige Ende des Fixschenkels (37) angebunden ist und an einem von dem Federbogen (41) abliegenden freien Ende unter Federvorspannung an dem Anschlag (59) anliegt, wobei der Schaltschenkel (39) derart geformt ist, dass er von einem in die Einstecköffnung (15) eingesteckten Steckkontakt einerseits elektrisch kontaktiert wird und andererseits sein freies Ende von dem Anschlag (59) abgehoben und damit elektrisch getrennt wird.
die Kontaktkammer (31) eine Einstecköffnung (15) für das Einstecken eines mit der Kontaktschaltfeder (25) in Steckverbindung bringbaren Steckkontaktes längs eines Einsteckweges aufweist;
das Gehäuse (13) an einer von der Einstecköffnung (15) abliegenden Seite der Kontaktkammer (31) einen elektrisch leitend ausgebildeten Anschlag (59) aufweist, der zur Verbindung mit einem elektrischen Anschluss beispielsweise einer Leiterplatte ausgebildet ist;
die Kontaktschaltfeder (25) zweischenkelig ausgebildet ist mit einem in dem Gehäuse (13) festgelegten, außerhalb des Einsteckweges des Steckkontaktes verlaufenden Fixschenkel (37), der ein einstecköffnungsseitiges Ende und ein von diesem abliegendes, beispielsweise mit einer Leiterbahn einer Leiterplatte verbindbares Anschlussende aufweist, und mit einem relativ zu dem Fixschenkel (37) federnd verschwenkbaren, sich schräg in Richtung zu dem Anschlag (59) in den Einsteckweg erstreckenden Schaltschenkel (39), der an einem nicht in den Einsteckweg ragenden einstecköffnungsseitigen Ende über einen Federbogen (41) an das einstecköffnungsseitige Ende des Fixschenkels (37) angebunden ist und an einem von dem Federbogen (41) abliegenden freien Ende unter Federvorspannung an dem Anschlag (59) anliegt, wobei der Schaltschenkel (39) derart geformt ist, dass er von einem in die Einstecköffnung (15) eingesteckten Steckkontakt einerseits elektrisch kontaktiert wird und andererseits sein freies Ende von dem Anschlag (59) abgehoben und damit elektrisch getrennt wird.
2. Mikroschaltverbinder (11) nach Anspruch 1, bei welchem der Anschlag (59) und das Anschlussende (45) des Fixschenkels (37) an einem in Einsteckrichtung gesehen der Einstecköffnung (15) entgegengesetzten Ende des Gehäuses (13) angeordnet sind.
3. Mikroschaltverbinder (11) nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem sich der Anschlag (59) in einem Bereich der Kontaktkammer (31) befindet, welcher dem Ort des Federbogens (41) diametral gegenüber liegt.
4. Mikroschaltverbinder (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welchem der Schaltschenkel (39) sich zunächst in einem vom Federbogen (41) ausgehenden Anfangsbereich (47) parallel zum Einsteckweg und außerhalb des Einsteckweges von der Einstecköffnung (15) weg erstreckt, in einem an den Anfangsbereich (47) anschließenden Mittelbereich (49) sich schräg von der Einstecköffnung (15) weg gerichtet in den Einsteckweg hinein erstreckt und sich in einem freien Endbereich (55) bis zum Anschlag (59) erstreckt.
5. Mikroschaltverbinder (11) nach Anspruch 4, bei welchem sich der Endbereich (55) quer zum Einsteckweg erstreckt.
6. Mikroschaltverbinder (11) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, bei welchem der Mittelbereich (49) nur so weit in den Einsteckweg ragt, dass ein an den Endbereich (55) angrenzendes Ende des Mittelbereichs (49) eine Mittelachse (53) der Einstecköffnung (15) nicht kreuzt.
7. Mikroschaltverbinder (11) nach Anspruch 6, bei welchem sich der Mittelbereich (49) des Schaltschenkels (39) unter einem Winkel (51) im Bereich von etwa 15° bis 30° vom Anfangsbereich (47) weg erstreckt.
8. Mikroschaltverbinder (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei welchem von dem Fixschenkel (37) in Richtung zum Schaltschenkel (39) ein Anschlag (59) vorsteht, der eine Begrenzung der Auslenkung des Schaltschenkels (39) in Richtung zum Fixschenkel (37) bewirkt.
9. Mikroschaltverbinder (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei welchem das Gehäuse (13) außerhalb der Kontaktkammer (31) unter Verwendung der MID- Technik mit elektrisch isolierenden Zonen (67) und mit elektrisch leitenden Zonen (23, 24, 59, 61) ausgebildet ist.
10. Mikroschaltverbinder (11) nach Anspruch 9, bei welchem der Anschlag (59) durch eine elektrisch leitende Zone des Gehäuses (13) gebildet ist.
11. Mikroschaltverbinder (11) nach Anspruch 9 oder 10, unter Ausbildung als Koaxial-Verbinder für die Steckverbindung mit einem Koaxialstecker, der einen als Stiftkontakt ausgebildeten Innenleiter und einen dazu koaxialen Außenleiter aufweist, wobei das Gehäuse (13) des Mikroschaltverbinders (11) mit einem elektrisch leitenden Außenbereich (23, 65) versehen ist, der derart ausgebildet ist, dass er einerseits bei in den Mikroschaltverbinder (11) eingestecktem Koaxialstecker den Außenleiter des Koaxialsteckers kontaktiert und andererseits bei auf eine Leiterplatte montiertem Mikroschaltverbinder (11) eine Leiterbahn (71) der Leiterplatte kontaktiert, wobei der elektrisch leitende Anschlag (59) und der elektrisch leitende Außenbereich durch eine elektrisch isolierende Zone (67) des Gehäuses (13) elektrisch voneinander getrennt sind.
12. Mikroschaltverbinder (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei welchem eine Außenseite des Gehäuses (13) mit einer Rasteinrichtung (21) für das Verrasten mit einer komplementären Rasteinrichtung eines den Steckkontakt aufweisenden Steckverbinders versehen ist.
13. Mikroschaltverbinder (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei welchem das Gehäuse (13) eine äußere Höhenabmessung und äußere Seitenabmessungen im Bereich von etwa 2 bis 5 mm aufweist.
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