DE20302246U1 - Dekorationselement - Google Patents
DekorationselementInfo
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Description
HOEFER SCHMITZ WEBER & PARTNER
wragT aVpörWys
EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS EUROPEAN DESIGN ATTORNEYS RECHTSANWÄLTE
BAHLSEN GmbH & Co. KG Podbielskistraße 11 30163 Hannover
BAH030201GDE-3/bs 11. Februar 2003
Gabriel-Max-Straße L· -t>j6f545 Mür»chen/<Serrn^iy ;Teä3fqrf+49-gS-64*?4 47-Ct· Telgfaxi+43-89-64 24 47-11 ;··* Rfetr-No..*Pfi239«1nfö@hoetfeT-päfae-vWW.hoefer-(Jat.de
Die Erfindung bezieht sich auf ein Dekorationselement, welches als Verkaufshilfe dient.
Dekorationselemente als Verkaufshilfen sind bekannt, beispielsweise in Form von Plakaten oder Plakatständern. Zweck eines derartigen Dekorationselementes ist es, ein hohes Maß an Aufmerksamkeit beim Käufer zu erregen. Dies spielt insbesondere bei Artikeln eine Rolle, die von Kindern oder für Kinder gekauft werden.
Bei Plakatständern oder plakatartigen Ausgestaltungen zeigt sich vielfach der Nachteil, dass diese als langweilig und wenig anziehend empfunden werden, da der Verkehr an solche Ausgestaltungen längst gewöhnt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Dekorationselement zu schaffen, welches bei einfachem Aufbau und einfacher, kostengünstiger Herstellbarkeit vielfältig einsetzbar ist und ein hohes Maß an Variabilität aufweist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmalskombination des Hauptanspruchs gelöst, die Unteransprüche zeigen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Erfindungsgemäß ist somit ein Dekorationselement vorgesehen, welches eine vordere und eine von dieser beabstandete hintere Platte aufweist. Beide Platten sind zueinander parallel und werden mit Abstandselementen gehalten und verbunden, die zwischen den Platten angeordnet sind. Erfindungsgemäß ist zumindest eine der Platten zumindest teilweise transparent. In günstiger Ausgestaltung der Erfindung kann jedoch auch vorgesehen sein, dass beide Platten transparent sind.
Besonders günstig ist es, wenn zumindest eine Platte fensterartig ausgebildet ist und einen Rahmen sowie einen transparenten Fensterbereich aufweist.
Durch den fensterartigen Aufbau wird ein hohes Maß an visueller Attraktivität gewonnen. Die beteiligten Käuferkreise werden durch die kastenartige, fensterartige Ausgestaltung angezogen und dazu motiviert, genauer hinzusehen bzw. in den Kasten oder durch das Fenster hindurch zu blicken.
Weiterhin ermöglicht die kastenartige Fensterkonstruktion die Anbringung von weiteren Dekorationsartikeln im Zwischenraum zwischen den beiden Fensterscheiben des transparenten Fensterbereichs. Somit ist es auch möglich, dreidimensionale Gegenstände einfach und sicher zu positionieren und diese insbesondere vor dem direkten Kundenzugriff zu schützen. So können beispielsweise Puppen oder ähnliches dort angeordnet werden. Weiterhin können auch verschmutzungsgefährdete, beispielsweise leicht verstaubende weitere Dekorationsartikel dort untergebracht werden.
Das erfindungsgemäße Dekorationselement ist sehr variabel aufgebaut und kann in unterschiedlichster Weise ausgestaltet werden. So ist es besonders günstig, wenn die Kastenkonstruktion Befestigungsmittel zum Aufstecken oder Anbringen von weiteren Dekorationsartikeln aufweist. Diese können in Form von Schlitzen oder Löchern ausgebildet sein. Selbstverständlich ist es auch möglich, an der Kastenkonstruktion Dekorationsartikel anzukleben.
Um die Aufstellung des erfindungsgemäßen Dekorationselements zu erleichtern, ist es besonders günstig, wenn dieses entsprechende Befestigungsmittel aufweist, beispielsweise in
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Form von Durchgangsausnehmungen zur Durchführung von Streben, Stangen oder sonstigen Halterungen. Somit kann das erfindungsgemäße Dekorationselement an palettierten Stapeln von Artikeln oder an sonstigen Verkaufsständern oder Verkauf shilf en montiert werden.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn Mittel zum Befestigen oder Montieren eines gleichen oder ähnlichen Dekorationselements vorgesehen sind, beispielsweise eines flachen Kastens, der mit Preisangaben oder ähnlichem beschriftet werden kann.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine vereinfachte, perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Dekorationselements während der Montage,
Fig. 2 eine Darstellung des in Fig. 1 gezeigten Dekorationselements während der Anbringung weitere Dekorationsartikel,
Fig. 3 eine Ansicht ähnlich Fig. 2 bei der Anbringung weiterer Dekorationsartikel,
Fig. 4 eine weitere perspektivische Darstellung des Dekorationsartikels gemäß Fig. 1 bis 3,
Fig. 5 und 6 eine Ausgestaltungsform zur Anbringung von vier erfindungsgemäßen Dekorationselementen an einem Ständer, und
Fig. 7 und 8 eine schematische Darstellung der Anbringung eines erfindungsgemäßen Dekorationselements zusammen mit einem weiteren Dekorationselement an einem Ständer.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Dekorationselements. Dieses umfasst eine vordere Platte 1 sowie eine hintere Platte 2, welche beispielsweise aus Pappe oder einem ähnlichen Material gefertigt sein können. Die vordere Platte 1 und die hintere Platte 2 sind jeweils in Form eines oben abgerundeten, mit einem Fensterkreuz versehenen Rahmens 4 ausgebildet, welcher einen transparenten Fensterbereich 5 umfasst. Dieser ist mit einer Kunststoffolie oder Kunststoffplatte verschlossen.
Weiterhin sind Abstandselemente 3 vorgesehen, welche in Form von Seitenwänden ausgebildet sind, so dass sich insgesamt eine kastenartige Konstruktion ergibt.
Die Fig. 1 zeigt dabei insbesondere das Aufstellen und Montieren des erfindungsgemäßen Dekorationselements. Hierzu werden Bodenklappen 12 geschlossen. Die Montage erfolgt mittels entsprechender, im einzelnen nicht dargestellter Zapfen und Ausnehmungen. Weiterhin werden obere Verschlusskappen 13 geschlossen, so wie dies insbesondere aus der vergrößerten Darstellung der Fig. 1 ersichtlich ist. Somit ergibt sich die doppelwandige Ausgestaltung des rahmenartigen Abstandselements 3, durch welche das Dekorationselement die geforderte Stabilität erhält.
In Fig. 2 ist dargestellt, dass ein Dekorationsartikel 10 in Schlitze 8 des Rahmens 4 von oben eingeschoben werden kann. Weitere Dekorationsartikel 10 werden an die Vorderseite der vorderen Platte 1 gesteckt, so wie es in Fig. 2 gezeigt ist.
Die Fig. 3 zeigt einen Schritt, bei welchem, wie durch den Pfeil dargestellt, ein weiteres Dekorationselement angeklebt oder befestigt werden kann.
Die Fig. 4 zeigt die fertige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Dekorationselements. Dabei ist insbesondere eine Durchgangsausnehmung 6 ersichtlich, die eine horizontale Durchführung einer Strebe 7 ermöglicht, so wie dies in den Fig. 5 und 6 dargestellt ist. Hiermit ist es möglich, mehrere Dekorationselement an einem Ständer oder Stativ zu montieren. Die Durchgangsausnehmungen 6 können beispielsweise als vorgestanzte Bereiche ausgebildet sein, die bei der Montage ausgebrochen oder weggeklappt werden.
Die Fig. 7 und 8 zeigen eine weitere Variante, bei welcher zueinander parallele vertikale Streben 7 vorgesehen sind. Durch Entfernen vorgestanzter Elemente 15 kann ein Seitenbereich des Rahmens 4 geöffnet werden, um eine entsprechende Durchgangsausnehmung 6 freizugeben, in welche die Strebe 7 eingesteckt werden kann.
Weiterhin zeigen die Fig. 7 und 8 die Anbringung eines weiteren, ebenfalls kastenförmigen Dekorationselements 11. Dieses kann gleich zu dem erfindungsgemäßen Dekorationselement ausgebildet sein. Es ist jedoch auch möglich, dieses in Form eines Quaders auszugestalten, der mit entsprechenden Beschriftungen und ähnlichem versehen ist oder versehen werden kann.
Erfindungsgemäß ist das Dekorationselement somit universell einsetzbar. Insbesondere können an der vorderen Platte 1 und an der hinteren Platte 2 eine Vielzahl von Schlitzen 8 und Löchern 9 vorgesehen sein, um entsprechende weitere Dekora-
tionen zu befestigen. Durch die glatten Außenflächen der Platten 1 und 2 ist es auch möglich, an beliebigen Stellen Werbemittel anzukleben.
Bezugszeichenliste
1 vordere Platte
2 hintere Platte
3 Abstandselement
4 Rahmen
5 Fensterbereich
6 Durchgangsausnehmung
7 Strebe
8 Schlitz
9 Loch
10 Dekorationsartikel
11 weiteres Dekorationselement
12 Bodenplatte
13 Verschlußklappe
14 Ständer
15 Element
Claims (10)
1. Dekorationselement mit einer vorderen Platte (1) und einer von dieser beabstandeten und zu dieser parallelen hinteren Platte (2) mit zwischen den Platten angeordneten Abstandselementen (3), wobei zumindest die vordere Platte (1) zumindest teilweise transparent ist.
2. Dekorationselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beide Platten (1, 2) zumindest teilweise transparent sind.
3. Dekorationselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Platte (1, 2) fensterartig mit einem nicht-transparenten Rahmen (4) und mit einem transparenten Fensterbereich (5) ausgebildet ist.
4. Dekorationselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Fensterbereich (5) aus einer Kunststoffschicht besteht.
5. Dekorationselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (1, 2) und die Abstandselemente (3) eine Kastenkonstruktion bilden.
6. Dekorationselement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kastenkonstruktion Befestigungsmittel zur Aufstellung des Dekorationselements umfasst.
7. Dekorationselement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel in Form von Durchgangsausnehmungen (6) zur Durchführung von Streben (7) oder ähnlichem ausgebildet sind.
8. Dekorationselement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (1, 2) und/oder die Abstandselemente (3) mit Befestigungsmitteln für Dekorationsartikel (10) versehen sind.
9. Dekorationselement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel für Dekorationsartikel (10) in Form von Schlitzen (8), Löchern (9) oder ähnlichem ausgebildet sind.
10. Dekorationselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass dieses mit einem weiteren gleichen oder ähnlichem Dekorationselement (11) verbindbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20302246U DE20302246U1 (de) | 2003-02-12 | 2003-02-12 | Dekorationselement |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20302246U DE20302246U1 (de) | 2003-02-12 | 2003-02-12 | Dekorationselement |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20302246U1 true DE20302246U1 (de) | 2003-04-17 |
Family
ID=7979968
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20302246U Expired - Lifetime DE20302246U1 (de) | 2003-02-12 | 2003-02-12 | Dekorationselement |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| US4738041A (en) | 1986-04-29 | 1988-04-19 | Drueck Jr Fred | Picture display device and stand |
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| DE29909742U1 (de) | 1999-06-04 | 1999-09-30 | Fröde, Guntram, 09337 Hohenstein-Ernstthal | Dekorationsartikel |
-
2003
- 2003-02-12 DE DE20302246U patent/DE20302246U1/de not_active Expired - Lifetime
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