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DE20302901U1 - Vorrichtung zur Sicherung von rollenden Ladegütern, insbesondere liegenden Papierrollen auf dem Ladeboden von Fahrzeugen, insbesondere Eisenbahngüterwagen - Google Patents

Vorrichtung zur Sicherung von rollenden Ladegütern, insbesondere liegenden Papierrollen auf dem Ladeboden von Fahrzeugen, insbesondere Eisenbahngüterwagen Download PDF

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DE20302901U1
DE20302901U1 DE20302901U DE20302901U DE20302901U1 DE 20302901 U1 DE20302901 U1 DE 20302901U1 DE 20302901 U DE20302901 U DE 20302901U DE 20302901 U DE20302901 U DE 20302901U DE 20302901 U1 DE20302901 U1 DE 20302901U1
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Germany
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wedge
base plate
wedge body
wedge base
securing
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DE20302901U
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English (en)
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Alstom Transport Deutschland GmbH
Original Assignee
Alstom LHB GmbH
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Publication date
Application filed by Alstom LHB GmbH filed Critical Alstom LHB GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B61RAILWAYS
    • B61DBODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
    • B61D45/00Means or devices for securing or supporting the cargo, including protection against shocks
    • B61D45/001Devices for fixing to walls or floors
    • B61D45/003Fixing of logs, beams, barrels, pipes, or the like
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P7/00Securing or covering of load on vehicles
    • B60P7/06Securing of load
    • B60P7/08Securing to the vehicle floor or sides
    • B60P7/0892Securing to the vehicle floor or sides by preventing lateral movement of the load, e.g. using stop blocks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60P7/00Securing or covering of load on vehicles
    • B60P7/06Securing of load
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Vorrichtung zur Sicherung von rollenförmigen Ladungen, insbesondere liegenden Papierrollen auf der Ladefläche von Fahrzeugen, insbesondere Eisenbahngüterwagen, die mittels auf dem Ladeboden angeordnete Lochaster festlegbar ist, wobei die Vorrichtung eine Keilgrundplatte aufweist, auf welcher ein Keilkörper längsverschieblich gehalten und geführt und festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Keilgrundplatte (3) und dem Keilkörper (4) auf den einander zugewandten Seiten ein diskretes Raster (17) angeordnet ist, das eine schrittweise Verstellung und Festlegung der Keilgrundplatte (3) und des Keilkörpers (4) gegeneinander ermöglicht, dass der Keilkörper (4) als mindestens bereichsweise offener, von außen zugänglicher Hohlkörper bzw. mit von außen zugänglichem, innerem Bereich ausgebildet ist, innerhalb welchem eine Arretier- und Löseinrichtung einschließlich Betätigungseinrichtung platzsparend angeordnet ist und dass die Verstellung des Keilkörpers (4) nach Lösen der zwischen Keilgrundplatte (3) und Keilkörper (4) angeordneten Arretier- und Löseeinrichtung ermöglicht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sicherung von rollenförmigen Ladegütern, insbesondere liegenden Papierrollen auf dem Ladeboden von Fahrzeugen, insbesondere Eisenbahngüterwagen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Als Ladegutsicherung für liegend auf dem Ladeboden gelagerten Papierrollen ist eine einfache, schnell umsetzbare Lösung bekannt, bei der Keile mit ihrer Schräge am Mantel der Rolle anliegend auf dem Holzfußboden der Ladefläche durch Nageln befestigt sind. Derartige Nagelungen beschädigen laufend den Ladeboden, sind nicht verstellbar und sind nicht ausreichend sicher gegen unbeabsichtigtes Lösen oder Wegbrechen, womit die Ladung nicht mehr ausreichend gesichert ist.
  • Weiter sind auch Ladegutsicherungen mit Keilgrundplatte und darauf mittels einer Spindel längsverstellbar geführtem Keilkörper aus dem Stand der Technik bekannt, die mittels auf dem Ladeboden angeordnete Lochraster festlegbar sind. Diese weisen ein hohes Gewicht auf, was einerseits die Nutzlast des Transportwagens verringert und andererseits diese Keile durch ihr beträchtliches Gewicht schwer handhabbar macht. Auch ist die Längsverstellung des Keilkörpers zur Bewirkung der Anlage an den Rollenmantel mittels einer Spindel zeitaufwendig, zumal zur Betätigung der Spindel zusätzlich ein separates Betätigungswerkzeug (z.B. Schrauber oder Kurbel) benötigt und vorgehalten werden muss.
  • Aus der DE 29 26 299 A1 ist eine Festlegeeinrichtung für schwere Blechrollen in Eisenbahngüterwagen mit quer zur Fahrtrichtung angeordnete Lademulden bekannt. Die seitliche Bewegung der Last wird durch zwei die Blechrolle begrenzende Arme als Abstützung gesichert, welche um eine zu den Mulden parallel angeordneten Achse nach oben schwenkbar und auf der Achse der Seite nach verschiebbar- und in Rastschienen festlegbar sind. Eine derartige Festlegung von schweren Rollen setzt einerseits den Einsatz spezieller Ladefahrzeuge mit Mulden voraus und erfordert zusätzlich noch eine relativ aufwendige Festlegeeinrichtung in Querrichtung. Für Transportfahrzeuge mit ebener Ladefläche sind vorbeschriebene Festlegeeinrichtungen nicht geeignet. Auch ist eine derartig aufwendige Festlegeeinrichtung in Verbindung mit einem Spezialwagen für andere, rollenförmige Ladung, z.B. Papierrollen, nicht notwendig und unwirtschaftlich.
  • Aus der DE 197 51 938 A1 ist eine Vorrichtung zur Sicherung von Ladungen auf der Ladefläche von Fahrzeugen gegen auftretende Transportbeanspruchungen bekannt, die vorzugsweise zum Schutz vor Querverlagerungen von Ladegütern auf Eisenbahnfahrzeugen dienen soll. Diese Vorrichtung besteht im wesentlichen aus zwei U-Eisen, die über Gestänge miteinander verbunden sind und deren Abstand variabel ist, wobei die gesamte Vorrichtung im Güterwagenboden versenkt werden kann. Zur Ladungssicherung wird die Vorrichtung aus dem Wagenboden angehoben, das kleinere U-Eisen herausgeschoben und der Ladung angepasst. Danach kann durch einen Arretierungshebel mit Zapfen das Gestänge und damit die Vorrichtung ver- oder entriegelt werden. Das größere U-Eisen ist formschlüssig mit dem Wagen verbunden, so dass vom Ladegut resultierende Querkräfte zunächst auf das kleinere U-Eisen und dann über die Verbindungsstangen auf das große U-Eisen und von dort in den Wagen übertragen werden. Nachteilig ist bei dieser Lösung vor allem das mit einem erheblichen Kraftaufwand verbundene Verschieben des kleineren U-Eisens in die Ladungssicherungs- bzw. Ausgangsposition.
  • Zur sicheren Festlegung von rollenförmigen Ladegütern ist diese Vorrichtung wenig geeignet, insbesondere aber, wenn eine Rolle mit quer zur Längsachse des Wagens ausgerichteter Längsachse, d. h. wenn eine Rollbewegung in Fahrzeuglängsrichtung gesichert werden soll. Darüber hinaus ist ein solcher, vorbeschriebener Gestängemechanismus grundsätzlich störungsanfällig.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine auf einem Ladeboden festlegbare und gegen ein Ladegut verschiebbare, einfach aufgebaute und leicht handhabbare Ladegutsicherung für rollenförmige Ladegüter zu schaffen, die zur Sicherung des Ladegutes in Rollrichtung bei Ausrichtung und Anordnung der Ladegutsicherung bedarfsweise sowohl längs als auch quer zur Mittellängsachse des Ladebodens einsetzbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. In der zugehörigen Zeichnung zeigen
  • 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Längsschnitt,
  • 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß 1 und
  • 3 eine Seitenansicht der Vorrichtung.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Sicherung von Ladungen ist insbesondere für die Sicherung von liegend transportierten Papierrollen geeignet. Liegender Transport bedeutet hier nach Definition auf der Mantelfläche der Rolle, d.h. im Prinzip rollfähig mit horizontaler Zentralachse auf der Ladefläche ange ordnet. Somit ist die Rollbewegung zu Sichern. Papierrollen ab einer bestimmten Länge (Zylinderhöhe) können wegen der begrenzten Breite der Transportfahrzeuge nur mit Ausrichtung der Zylinderachse in Fahrtrichtung geladen werden, so dass eine Festlegung der Rollbewegung in Querrichtung erfolgen muss. Bei kürzeren, in Wagenquerrichtung angeordneten Papierrollen muß eine Festlegung der Rollbewegung in Längsrichtung erfolgen. Die nachfolgend beschriebene Vorrichtung ist für die Festlegung der Papierrolle bei beiden Ausrichtungen geeignet und einsetzbar. Es müssen immer mindestens zwei Vorrichtungen eingesetzt werden, die den Mantel der Rolle zu beiden Seiten seiner Mittellängsachse einfassen und sichern.
  • Die Vorrichtung weist eine Keilgrundplatte 3 auf, auf welcher ein Keilkörper 4 längsverschieblich gehalten und geführt ist. Auf den einander zugewandten Seiten ist zwischen Keilgrundplatte 3 und Keilkörper 4 ein diskretes Raster 17 angeordent, das eine schrittweise Verstellung und Festlegung gegeneinander ermöglicht. Die Verstellung des Keilkörpers 4 ist nach Lösen einer zwischen Keilgrundplatte 3 und Keilkörper 4 angeordneten Arretier- und Löseinrichtung ermöglicht, die wie weiter unten ausgeführt ausgebildet ist.
  • Der Keilkörper 4 weist mindestens zwei hakenförmige Elemente 5 auf, die unter Freischnitte 6 der Keilgrundplatte 3 greifen, womit der Keilkörper 4 gegen die Keilgrundplatte 3 geführt und gegen Abheben von der Keilgrundplatte 3 gesperrt ist.
  • Der Keilkörper 4 ist mindesten bereichsweise als von außen zugänglicher Hohlkörper ausgebildet oder weist offene bzw. von außen zugängliche innere Bereiche auf.
  • Die Arretier- und Löseinrichtung ist durch einen Betätigungshebel 8 gebildet, der innerhalb des hohlen bzw. von außen zugänglichen Bereiches des Keilkörpers 4 mittels Bolzen 12 befestigt und der über einen Rasthebel 9 die diskreten Raster 17 federunterstützt durch die Kraft einer Feder 7 in Eingriff hält oder gegen die Federkraft ausser Eingriff bringbar ist. Damit ist die Arretier- und Löseinrichtung einschließlich ihrer Betätigungseinrichtung im wesentlichen innerhalb der Außenkontur des Keilkörpers 4 platzsparend angebracht. Die Auslösung des Betätigungshebel 8 und auch die Verschiebung des Keilkörpers 4 kann per Hand oder Fuß erfolgen.
  • Das Raster 17 zwischen Keilkörper 4 und Keilgrundplatte 3 ist als Zahnraster ausgebildet, wobei ein am Betätigungshebel 8, im Winkel zu diesem befestigter, in einem Gelenk (Bolzen 12) gelagerter Rasthebel 9 mit einem an der Keilgrundplatte 3 angeordneten, ebenen Zahnsegment 10 zusammenwirkt und durch Drehung um den bzw. mit dem Bolzen 12 in oder außer Eingriff bringbar ist.
  • Der Bolzen 12 ist im Ausführungsbeispiel in Buchsen 11 am Keilkörper 4 gelagert. Der Rasthebel 9 ist seinerseits auf dem Bolzen 12 mittels Sicherungselement, z. B. Spannstift 13, fixiert und somit gegen Herausfallen gesichert.
  • Die hakenförmigen Elemente 5 sind vorzugsweise auf dem Bolzen 12 gelagert und in einer die äußere Kontur des hakenförmigen Elementes 5 angepassten Ausnehmung 14 des Keilkörpers 4 verdrehgesichert angeordnet.
  • An der Unterseite der Keilgrundplatte 3 sind mindestens zwei Zapfen 15 zur Festlegung des Keils bzw. seiner Keilgrundplatte 3 auf dem Ladeboden 2 angeordnet. Die Zapfen 15 weisen jeweils einen hinterschnittenen Ansatz 16 auf, der die Keilgrundplatte 3 bei Anlage des Keilkörpers 4 an der Mantelfläche der Papierrolle durch Hintergriff des Lochrasters 1 auf dem Ladeboden 2 gegen Ausheben sichert.
  • An den Enden der Keilgrundplatte 3 angeordnete Endanschläge 18 sind zur Begrenzung des Verschiebebereiches des Keilkörpers 4 vorgesehen und sperren somit ein Herausgleiten aus der Führung durch die Keilgrundplatte 3.
  • Die Teilung des Rasters 17 wird in einer praktischen Ausführungsform mir etwa 5 bis 10 mm vorgesehen. Einerseits muss die Rasterung hinreichend fein gewählt sein, um immer ein annähernd festes Anliegen des Keilkörpers 4 an der Ladung erzeugen zu können, andererseits müssen Raster 17 mit ausreichender mechanischer Festigkeit herstellbar sein.
  • Der Betätigungshebel 8 kann – ggf. nach Anbringung eines Griffelementes, r. B. eines Bügels – gleichzeitig als Hangriff zum Handling benutzt werden. Darüber hinaus kann am Keilkörper 4 ein Hangriff an- oder eingearbeitet werden.
  • Der Keilkörper 4 des verstellbaren, erfindungsgemäßen Keils kann aus beliebigem Material geeigneter Festigkeit bestehen. Auch für die erfindungsgemäßen Vorrichtung ist eine Ausführung des Keilkörpers aus Metall – wie aus dem Stand der Technik bekannt – geeignet, wobei neben der einfacheren und schnelleren Durchführung der Längenverstellung des Keilkörpers 4 gegenüber seiner Keilgrundplatte 3 auch Gewichtsvorteile erzielbar sind. Um den Gewichtsvorteil auszuweiten besteht der Keilkörper 4 vorzugsweise aus dem Werkstoff Holz oder Kunststoff. Damit sind Gewichte pro Sicherungskeil in der Größenordnung von ca. 10 Kg gegenüber von etwa 14– 15 Kg bei Sicherungskeilen mit Keilgrundplatte aus Metall, Drehspindel und Metall-Keilkörper aus dem Stand der Technik erreichbar. Da bei einem Großraum-Schiebewandwagen etwa 24 Sicherungskeile Verwendung finden, können bei Einsatz von erfindungsgemäßen Keilen mit Keilkörpern 4 aus Holz oder Kunststoff einerseits etwa 120 Kg Nutzlast mehr transportiert werden und andererseits ist das Handling der um 50% gewichtsreduzierten Sicherungskeile für das Ladepersonal zeitsparender und weniger belastend .
  • 1
    Lochraster
    2
    Ladeboden
    3
    Keilgrundplatte
    4
    Keilkörper
    5
    hakenförmiges Element
    6
    Freischnitt
    7
    Feder
    8
    Betätigungshebel
    9
    Rasthebel
    10
    Zahnsegment
    11
    Buchse
    12
    Bolzen
    13
    Spannstift
    14
    Ausnehmung
    15
    Zapfen
    16
    Ansatz
    17
    Raster
    18
    Endanschlag

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Sicherung von rollenförmigen Ladungen, insbesondere liegenden Papierrollen auf der Ladefläche von Fahrzeugen, insbesondere Eisenbahngüterwagen, die mittels auf dem Ladeboden angeordnete Lochaster festlegbar ist, wobei die Vorrichtung eine Keilgrundplatte aufweist, auf welcher ein Keilkörper längsverschieblich gehalten und geführt und festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Keilgrundplatte (3) und dem Keilkörper (4) auf den einander zugewandten Seiten ein diskretes Raster (17) angeordnet ist, das eine schrittweise Verstellung und Festlegung der Keilgrundplatte (3) und des Keilkörpers (4) gegeneinander ermöglicht, dass der Keilkörper (4) als mindestens bereichsweise offener, von außen zugänglicher Hohlkörper bzw. mit von außen zugänglichem, innerem Bereich ausgebildet ist, innerhalb welchem eine Arretier- und Löseinrichtung einschließlich Betätigungseinrichtung platzsparend angeordnet ist und dass die Verstellung des Keilkörpers (4) nach Lösen der zwischen Keilgrundplatte (3) und Keilkörper (4) angeordneten Arretier- und Löseeinrichtung ermöglicht ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Keilkörper (4) mindestens zwei hakenförmige Elemente (5) aufweist, die unter Freischnitte (6) der Keilgrundplatte (3) greifen und der Keilkörper (4) damit gegen die Keilgrundplatte (3) geführt und gegen Abheben von der Keilgrundplatte (3) gesperrt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretier- und Löseinrichtung durch einen Betätigungshebel (8) betätigt und gebildet ist, der innerhalb des Keilkörpers (4) bzw. dessen Kontur mittels Bolzen (12) befestigt und der über einen Rasthebel (9) die diskreten Raster (17) federunterstützt durch die Kraft einer Feder (7) in Eingriff hält oder gegen die Federkraft außer Eingriff bringbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Raster (17) zwischen Keilkörper (4) und Keilgrundplatte (3) als Zahnraster ausgebildet ist, wobei ein am Betätigungshebel (8) befestigter Rasthebel (9) mit einem an der Keilgrundplatte (3) angeordneten Zahnsegment (10) zusammenwirkt und in und außer Eingriff bringbar ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Keilkörper (4) aus dem Werkstoff Holz oder Kunststoff besteht.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (12) in Buchsen (11) am Keilkörper (4) gelagert ist und der Rasthebel (9) auf dem Bolzen (12) mittels Sicherungselement, z.B. Spannstift (13) fixiert und somit gegen Herausfallen gesichert ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die hakenförmigen Elemente (5) auf dem Bolzen (12) gelagert und in einer die äußere Kontur des hakenförmigen Elementes (5) beschreibenden Ausnehmung (14) des Keilkörpers (4) verdrehgesichert angeordnet sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite der Keilgrundplatte (3) mindestens zwei Zapfen (15) zur Festlegung des Keiles auf der Ladefläche (2) angeordnet sind, wobei die Zapfen (15) jeweils einen hinterschnittenen Ansatz (16) aufweisen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilung des Rasters (17) etwa 5 bis 10mm beträgt.
  10. Vorichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an den Enden der Keilgrundplatte (3) je ein Endanschlag (18) zur Begrenzung des Verschiebebereichs des Keilkörpers (4) vorgesehen ist.
DE20302901U 2003-02-22 2003-02-22 Vorrichtung zur Sicherung von rollenden Ladegütern, insbesondere liegenden Papierrollen auf dem Ladeboden von Fahrzeugen, insbesondere Eisenbahngüterwagen Expired - Lifetime DE20302901U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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CN116777057A (zh) * 2023-06-16 2023-09-19 上海钢联物流股份有限公司 基于车货匹配的钢厂物流调度方法及系统

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