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DE20302609U1 - Verpackung für Datenträger - Google Patents

Verpackung für Datenträger

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DE20302609U1
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    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
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  • Packaging For Recording Disks (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

RO/tf 030090G
17. Februar 2003
Verpackung für einen Datenträger
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für einen Datenträger mit einer Halterung, in der der Datenträger aufgenommen werden kann, um diesen sicher auf zu bewahren.
Unter Datenträger werden vorrangig optische Datenträger wie Compact Discs (CD) oder Digital Versatile Disc (DVD) verstanden. Jedoch ist die Erfindung nicht darauf beschränkt, die Datenträger können auch andere Formen, beispielsweise rechteckige oder quadratische Formen aufweisen.
Verpackungen der vorgenannten Art, bspw. CD-Verpackungen, sind herkömmlich aus einem meist durchsichtigen Kunststoff gefertigt, in die der Datenträger eingesetzt wird. Eine Beschriftung der Verpackung ist nur durch eine meist aus Papier bestehende Einlage möglich, die durch den durchsichtigen Kunststoff hindurch sichtbar ist.
Des weiteren ist aus der WO 99/35648 eine Verpackung bekannt, die vollständig aus einem Pappmaterial hergestellt ist und somit besondere optische wie auch umweltverträgliche Eigenschaften aufweist. Insbesondere ist auch das Befestigungselement für das Halten des Datenträgers ausschließlich aus Pappmaterial hergestellt. Die WO 99/35648 offenbart weiterhin, dass die Verpackung bedruckt werden kann, um in besonderer Weise ausgestaltet zu werden. Nach dem Bedrucken wird der Datenträger in die Verpackung eingefügt, um danach als verkaufsfertiges Produkt in Form einer Musik-CD oder einer Film-DVD in den Handel zu gelangen.
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Des weiteren sind CD-Verpackungen bekannt, bei denen die Halterung aus einem Pappmaterial besteht, auf die eine herkömmliche Kunststoffprofilierung aufgeklebt ist. Auf diese kann dann eine CD aufgedrückt werden, bis diese auf dem elastischen Mittelteil einrastet. Es handelt sich also um eine Kombination aus einem Pappmaterial und einem Kunststoffmaterial.
Die optischen Speichermedien sind nicht nur als vorgefertigte Verkaufsware, sondern auch als ein- oder mehrfach beschreibbare Datenträger bekannt, beispielsweise als Diskette, CD-R, CD-RW, DVD+RW und DVD-RW, um nur einige zu nennen. Der Endnutzer kann den Datenträger nach seiner eigenen Wahl mit Daten beschreiben und nutzt die herkömmlichen Verpackungen als Aufbewahrungs- und Stapelmedium. Diese sind wie oben erwähnt in der Regel aus einem durchsichtigen Kunststoff gefertigt und eine selbst bedruckte Papiereinlage kann in die Verpackung eingeschoben werden. Daher sind die Verpackungen nur in beschränktem Maße individuell gestaltbar, da das Äußere, insbesondere die äußere Oberfläche vorbestimmt ist.
Des weiteren ist eine Schablone bekannt, in die eine CD oder DVD eingesetzt wird und die zusammen mit der CD bzw. DVD in einen Drucker eingebracht werden kann, so dass die Oberfläche der CD bzw. der DVD bedruckt werden kann. Somit kann zwar ein Datenträger an sich bedruckt werden, jedoch bleibt die Verpackungen dahinter zurück, da diese nur in herkömmlicher Weise - wie oben erläutert - gestaltet werden kann. Zudem handelt es sich um ein aufwändiges Verfahren, eine separate Schablone zu verwenden, die jeweils nur für bestimmte Druckertypen geeignet ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, eine Verpackung anzugeben, die in einfacher Weise individuell gestaltet werden kann.
Das zuvor aufgezeigte technische Problem wird erfindungsgemäß durch eine Verpackung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Verpackung ist für einen beliebigen Datenträger geeignet und weist die folgenden Merkmale auf: eine Halterung aus einem bedruckbaren Material, mindestens eine an der Innenseite der Halterung angeordnete Ausnehmung, in der der Datenträger angeordnet ist, wobei die Tiefe der Ausnehmung im wesentlichen der Dicke des Datenträgers entspricht und wobei die Oberfläche des Datenträgers zumindest abschnittsweise eine bedruckbare Oberfläche aufweist.
Erfindungsgemäß ist demnach erkannt worden, dass die Verpackung zusammen mit dem Datenträger in einem Druckvorgang individuell bedruckt werden kann und somit ein einheitliches und zugleich individuelles Aussehen sowohl der Verpackung als auch des Datenträgers ermöglicht wird. Wird nach einem ersten Druckvorgang, bei dem die Innenseite der Verpackung und der Datenträger bedruckt worden sind, auch die Rückseite der Verpackung in gleicher Weise bedruckt, entsteht eine Verpackung mit einem Datenträger mit einer individuellen äußeren Gestaltung. Selbstverständlich kann auch zunächst die Rückseite bedruckt werden und danach erst die Innenseite zusammen mit dem Datenträger.
Damit wird erstmals eine Einheit aus Verpackung und Datenträger geschaffen, die individuell mit herkömmlichen
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Druckern bedruckt werden kann. Die einzige besondere Anforderung an den Drucker ist, dass dieser einen Einzug eines ca. 2 bis 2,5 mm dicken oder noch dickeren Materials ermöglicht.
Gemäß einer weiteren Lehre der vorliegenden Erfindung wird das oben aufgezeigte technische Problem durch eine Verpackung für einen Datenträger gelöst, die die folgenden Merkmale aufweist: eine Halterung aus einem bedruckbaren Material und mindestens eine auf einer Innenfläche der Halterung angeordneten Ausnehmung zum Aufnehmen eines Datenträgers, wobei ein Rahmen vorgesehen ist, der die Halterung umgibt und mit dem die Halterung zumindest abschnittsweise verbunden ist.
Erfindungsgemäß ist hierbei erkannt worden, dass die Verpackung unabhängig davon, ob ein Datenträger in der Ausnehmung angeordnet ist, dann besser und insbesondere bis zum äußersten Rand bedruckt werden kann, wenn der Rahmen vorgesehen ist. Der Rahmen gehört nicht zur Verpackung an sich, sondern ist nur bis zum Ende des Druckvorgangs mit der Verpackung verbunden. Danach wird die Verpackung vom Rahmen abgetrennt und die individuell bedruckte Verpackung bleibt übrig. Der Rahmen dient unter anderem einer Führung und einem Transport innerhalb des Druckers.
In besonders bevorzugter Weise werden beide zuvor erläuterten Erfindungen gemeinsam angewendet. Wenn also die Verpackung sowohl einen Datenträger in der Ausnehmung aufweist als auch ein Rahmen mit der Verpackung verbunden ist, ergibt sich ein Produkt, das die Vorteile des gleichzeitigen Bedrückens von Datenträger und Verpackung einerseits und des Bedrückens der Verpackung bis zum äußeren Rand hin vereinigt.
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Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie in der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen dargestellt, wobei auf die beigefügte Zeichnung Bezug genommen wird. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1-4 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verpackung,
Fig. 5-8 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verpackung,
Fig. 9 ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verpackung und
Fig. 10 mehrere Stufen des Herstellungsverfahrens einer erfindungsgemäßen Verpackung.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verpackung für einen Datenträger 2, der vorliegend als optischer Datenträger, insbesondere als CD, ausgebildet ist. Die Verpackung weist eine Halterung 4 aus einem bedruckbaren Material auf, wobei die bedruckbaren Abschnitte der Halterung 4 mit einer Grauschattierung dargestellt sind. Eine Ausnehmung 6 ist an der Innenfläche der Halterung 4 angeordnet, um den Datenträger 2 auf zu nehmen. Wie die Fig. 1, 3 und 4 zeigen, ist der Datenträger 2 in der Ausnehmung angeordnet.
Die Ausnehmung 6 weist eine Tiefe auf, die im wesentlichen der Dicke des Datenträgers 2 entspricht und die Oberfläche des Datenträgers 2 weist abschnittsweise eine bedruckbare Oberfläche 8 auf.
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Dadurch ergeben sich die folgenden Eigenschaften der Verpackung. Sowohl die Oberfläche der Halterung 4 als auch die Oberfläche 8 des Datenträgers 6 sind bedruckbar und die Tiefe der Ausnehmung 6 entspricht im wesentlichen der Dicke des Datenträgers 2, so dass die Oberfläche 8 und die Oberfläche der Halterung 4 im wesentlichen in einer Ebene liegen. Wenn der Datenträger 2 vollständig in der Ausnehmung 4 aufgenommen ist, kann die Verpackung 4 zusammen mit dem Datenträger 2 in einen Drucker eingebracht werden. Dieser muss selbstverständlich einen ausreichenden Zwischenraum freilassen, um eine Verpackung mit einer Dicke im Bereich 2 mm oder mehr zu bedrucken. Nach dem Druckvorgang kann die Verpackung auf der dem Datenträger 2 abgewandten Rückseite ebenfalls bedruckt werden. Diese Seite zeigt Fig. 2. Auch hier sind die bedruckbaren Bereiche mit einer Grauschattierung dargestellt. Insbesondere auf den mittleren schmalen Bereich, der später den Rücken der zusammen gefalteten Verpackung darstellt, kann ein kurzer Titel oder eine Inhaltsangabe aufgedruckt werden.
In den Fig. 5 bis 8 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Im Vergleich zum ersten Ausführungsbeispiel ist kein Datenträger in der Ausnehmung angeordnet, jedoch ist ein Rahmen 10 vorgesehen, der die Halterung 4 umgibt und mit dem die Halterung 10 zumindest abschnittsweise verbunden ist.
Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass während des Druckvorgangs der Drucker die Halterung 4 auch über den Rahmen 10 angreifen, führen und bewegen kann. Dazu werden in der Regel Führungsrollen verwendet, die unter anderem
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von oben und von unten an den Rahmen 10 angreifen und diesen unter Andruck festhalten und bewegen.
Des weiteren ist der eigentliche Druckbereich, die Halterung 4, nicht dadurch beschränkt, dass diese nicht bis zum äußersten Rand bedruckt werden kann. Im Gegenteil, die Halterung 4 kann sogar bis in den Bereich des Rahmens bedruckt werden, um sicher zu stellen, dass die gesamte Halterung 4 bedruckt wird.
Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1-4 kann der Datenträger 2 mit einer mit einer bedruckbaren Schicht 8 beschichtet sein. Dadurch wird die Bedruckbarkeit an sich erst hergestellt, da beispielsweise das Material einer CD oder einer DVD an sich nicht direkt mit herkömmlichen Druckern bedruckt werden kann. Für die Beschichtung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einerseits kann der Datenträger mit einer Emulsion, insbesondere mit einer Papieremulsion beschichtet sein, um so eine direkt mit der Oberfläche des Datenträgers 2 verbundene bedruckbare Schicht zu bilden. Andererseits kann auch ein Aufkleber, insbesondere ein Papieraufkleber in geeigneter Form aufgeklebt werden.
Anstelle von Papier als Basisstoff für die bedruckbare Schicht können auch andere Stoffe eingesetzt werden. So kann zum Beispiel auch ein Kunststoff verwendet werden, dessen Oberfläche bedruckbar ist. Ebenso kann der Datenträger an sich direkt bedruckbar sein, beispielsweise dann, wenn der Datenträger eine Hülle aufweist. Dieses ist beispielsweise bei herkömmlichen Disketten der Fall.
Darüber hinaus kann die Halterung 4 selbst aus einem Pappoder Papiermaterial bestehen, so dass auch die Halterung 4 selbst direkt bedruckbar ist. Ebenso ist es möglich die
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Halterung 4 aus einem direkt bedruckbaren Kunststoff her zu stellen, so dass keine Papier- oder Pappoberfläche notwendig ist.
Bei den zuvor erwähnten bedruckbaren Oberflächen des Datenträgers 2 und der Halterung 4 ist es bevorzugt, eine Oberflächenbeschichtung aus einem Photopapier zu verwenden. Damit kann eine sehr gute Druckqualität beispielsweise mit herkömmlichen Tintenstrahldruckern erreicht werden. Daneben sind auch sämtliche andere Druckertypen, beispielsweise Thermodrucker oder Laserdrucker, geeignet, wenn eine Papieroberfläche gewählt wird, die sich mit dem jeweiligen Drucker gut bedrucken lässt.
Wie sich aus den Fig. 3 und 4 sowie 7 und 8 ergibt, bestehen die dargestellten Ausführungsbeispiele aus einem zweilagigen Pappmaterial. Dazu wird - wie weiter unten näher anhand der Fig. 10 erläutert wird - aus einer Pappvorlage ein Rohling ausgestanzt, der durch Falten, Verkleben und erneutem Stanzen eine erfindungsgemäße Verpackung erzeugt wird.
Die in den Fig. 1 bis 4 und 5 bis 8 dargestellten Ausführungsbeispiele weisen jeweils eine Halterung 4 mit einer Vorderseite 12 und eine Rückseite 14 auf. Die Innenseite 16 der Rückseite 14 weist die Ausnehmung 6 auf und die Vorderseite 12 ist gelenkig mit der Rückseite 14 verbunden. Daher ist die Vorderseite 12 zum Abdecken der Innenseite 16 der Rückseite 14 geeignet. Dadurch entsteht eine buchähnliche Form (Booklet), die ähnlich wie eine typische CD-Verpackung auf- und zugeklappt werden kann.
Optische Datenträger wie CD oder DVD sind rund und weisen eine mittig angeordnete Öffnung 20 auf. Dazu passend
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befindet sich bei den dargestellten Ausführungsbeispielen in der Mitte der ebenfalls kreisförmigen Ausnehmung 6 ein Befestigungselement 22, dessen Außendurchmesser an den Innendurchmesser der Öffnung 20 angepasst ist. Das Befestigungselement 22 besteht bevorzugt aus dem gleichen Material wie die Halterung 4, es kann aber auch wahltweise aus einem anderen Material bestehen. Auch ist es nicht erforderlich, dass die Oberfläche des Befestigungselementes 22 bedruckbar ist. Das Befestigungselement 22 kann also auch ein herkömmliches Befestigungselement aus Kunststoff mit elastischen Elementen sein, das lediglich die Bedingung erfüllen muss, nicht nach oben aus der Ebene der Oberfläche des Datenträgers hervor zu ragen.
Das Befestigungselement 22 ist zudem nicht obligatorisch. Denn wenn die runde Ausnehmung 4 einen Innendurchmesser aufweist, der an den Außendurchmesser des Datenträgers 2 angepasst ist, kann der Datenträger 2 entlang der umlaufenden Außenkante durch den Innenrand der Ausnehmung 4 gehalten und somit befestigt werden. Dazu bedarf es dann nicht des zuvor erläuterten Befestigungselementes 22.
Die bei den heute weit verbreiteten optischen Datenträgern vorhandene runde Form ist nicht notwendig für die vorliegende Erfindung. Wie Fig. 9 zeigt, kann der Datenträger 2' auch eine rechteckige, insbesondere quadratische Form aufweisen, wobei dann die Ausnehmung 6' einen an die Außenform des Datenträgers 4' angepasste Form aufweist. Ansonsten gleicht das in Fig. 9 dargestellte dritte Ausführungsbeispiel in allen weiteren Merkmalen, wie sie zuvor und nachfolgend erläutert werden.
Anhand der Fig. 1OA bis IOD wird im folgenden das Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackung erläutert,
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wobei das Verfahren an sich selbstständigen erfinderischen Charakter hat und auch unabhängig beansprucht werden kann.
Die Fig. 1OA bis IOD zeigen die Herstellung einer Verpackung, die eine Kombination der beiden ersten Ausführungsbeispielen gemäß der Fig. 1 bis 4 sowie 5 bis darstellt. Die bedruckbare Verpackung weist sowohl den Datenträger als auch den Rahmen auf. Somit werden alle zuvor beschriebenen Vorteile vereint.
Fig. 1OA bildet den Ausgangspunkt des Verfahrens. Aus einer Pappvorlage wird die dargestellte Form ausgestanzt. Die Abmessung der äußeren Kontur 24 ist größer als zwei mal die Abmessung der äußeren Kontur 26 der Halterung 4 mit Rahmen 10, wie später noch deutlich wird.
Die weiteren Konturen 28a und 28b sind ebenfalls durch das Pappmaterial durchgestanzt und stellen jeweils die äußere Form der Halterung 4 dar. Nur an wenigen Stellen befinden sich kleinere Materialstege, die die Halterung mit dem Rahmen 10 verbinden. Ebenso ist eine Perforation, insbesondere Mikroperforation, möglich. Dadurch wird das spätere Herausnehmen der Halterung 4 aus dem Rahmen 10 erleichtert, ohne dass der äußere Rand der halterung 4 starke Spuren der vorherigen Verbindung mit dem Rahmen aufweist.
Die in Fig. 1OA oben dargestellte Ausstanzung 28a weist zwei senkrecht verlaufende Nuten 30 auf, die nicht vollständig durch das Pappmaterial hindurch ausgeprägt sind. Die Nuten 30 dienen einem späteren Umfalten der Halterung und sind in den Fig. 3 und 7 zu erkennen. Zwischen den Nuten 30 befindet sich der Abschnitt, der nach
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dem Umfalten der Halterung 4 den Rücken der buchähnlichen Verpackung bildet.
Die in Fig. 1OA unten dargestellte Ausstanzung 28b weist zwei Stanzungen 32 und 34 auf, die im wesentlichen an die Form einer CD angepasst sind. Die Stanzung 32 stellt im wesentlichen die äußere Kontur der CD und die Stanzung 34 die innere Kontur der CD dar. Das zwischen den Konturen und 34 angeordnete Material stellt somit eine Scheibe 36 aus Pappe dar, die im späteren Verlauf des Verfahrens entfernt wird. Das innerhalb der Stanzung 34 ist das Material des späteren Befestigungselementes 22 angeordnet.
Ebenso sind innerhalb der Kontur 28b zwei senkrecht verlaufende Stanzungen 38 vorgesehen, zwischen denen ein Steg 40 ausgebildet ist, dessen Funktion später erläutert wird.
Die beiden oberen und unteren Teile der Stanzung 24 stellen zwei Schichten dar, die im nächsten Verfahrensschritt miteinander verklebt werden. Dazu wird ein Klebstoff auf die in Fig. 1OA schraffiert dargestellten Flächen aufgetragen. Danach werden die beiden Teile entlang der Falzung 42 gefaltet und miteinander verklebt.
Daraus ergibt sich das in Fig. 1OB dargestellte zweilagige Zwischenprodukt mit den zuvor bereits erläuterten Stanzungen und flächigen Abschnitten.
Fig. IOC zeigt den Verfahrensschritt, bei dem entlang der gestrichelten Linie 46 das in Fig. 1OB dargestellte Zwischenprodukt erneut gestanzt wird. Dadurch erhält das Produkt seine endgültige äußere Form, die den Rahmen 10 und
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weiterhin die Halterung 4 umgrenzt. Dieses Produkt ist in Fig. IOD dargestellt.
Wie in Fig. IOD im Ergebnis gezeigt wird, wird als nächstes die Scheibe 36 entfernt und in die dadurch entstehende Ausnehmung 6 (siehe Fig. 1 bis 9) wird ein Datenträger 2 eingesetzt. In dieser Form kann das Produkt an den Endverbraucher verkauft werden, der dann den Druckvorgang individuell durchführt. Die während des Druckvorganges zu bedruckenden Flächen der Innenseite der Halterung sind in Fig. IOD mit einer Grauschattierung gekennzeichnet.
Nachdem die Halterung 4 ggf. zusammen mit dem Datenträger bedruckt worden ist, wird der zwischen der Innenseite 18 der Vorderseite 12 und der Innenseite 16 der Rückseite 14 vorgesehene Steg 40 entfernt, vergleiche Fig. 3 (vorher) und Fig. 4 (nachher). Der Steg 40 dient während des Druckvorganges dazu, dass die gesamte Oberfläche der Innenseiten 16 und 18 nahezu nahtlos ineinander übergehen und somit ein gleichmäßiges Drucken möglich ist. Denn ohne den Steg 40 kann es vorkommen, dass die dann beabstandet angeordneten Innenseiten 16 und 18 eine Lücke aufweisen, in der die Führungsrollen des Druckers während des Druckvorgangs hängen bleiben können.
Soll also nach dem Druckvorgang zur Fertigstellung der Verpackung die Halterung 4 geknickt werden, wird zuvor der Steg 40, der nicht verklebt worden ist, siehe Fig. 1OA, herausgenommen. Das Umknicken wird im übrigen durch die Nuten 30 unterstützt.
Schließlich sei noch die weitere Ausnehmung 44 als Teil der Ausnehmung 6 erwähnt, die einem leichteren Herausnehmen der Pappscheibe 36 und später des Datenträgers 2 dient.

Claims (9)

1. Verpackung für einen Datenträger (2),
- mit einer Halterung (4) aus einem bedruckbaren Material und
- mit mindestens einer an der Innenseiten (16, 18) der Halterung (4) angeordneten Ausnehmung (6), in der der Datenträger (2) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
- dass die Tiefe der Ausnehmung (6) im wesentlichen der Dicke des Datenträgers (2) entspricht und
- dass die Oberfläche des Datenträgers (2) zumindest abschnittsweise eine bedruckbare Oberfläche (8) aufweist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rahmen (10) vorgesehen ist, der die Halterung (4) umgibt und mit dem die Halterung (4) zumindest abschnittsweise verbunden ist.
3. Verpackung für einen Datenträger,
- mit einer Halterung (4) aus einem bedruckbaren Material, und
- mit mindestens einer auf einer Innenfläche (16, 18) der Halterung (4) angeordneten Ausnehmung (6) zum Aufnehmen eines Datenträgers (2), dadurch gekennzeichnet,
- dass ein Rahmen (10) vorgesehen ist, der die Halterung (4) umgibt und mit dem die Halterung (4) zumindest abschnittsweise verbunden ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
- dass ein Datenträger (2) in der Ausnehmung (6) angeordnet ist,
- dass die Ausnehmung (6) eine Tiefe aufweist, die im wesentlichen der Dicke des Datenträgers (2) entspricht und
- das die Oberfläche des Datenträgers (2) zumindest abschnittsweise eine bedruckbare Oberfläche (8) aufweist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger (2) mit einer bedruckbaren Schicht beschichtet ist.
6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger (2) mit einer Papieremulsion beschichtet ist.
7. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger (2) mit einem bedruckbaren Aufkleber versehen ist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (4) aus einem Pappmaterial besteht.
9. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (4) aus einem zweilagigen Pappmaterial besteht.
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