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DE20301112U1 - Rechtwinklige Glasleiste - Google Patents

Rechtwinklige Glasleiste

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Publication number
DE20301112U1
DE20301112U1 DE20301112U DE20301112U DE20301112U1 DE 20301112 U1 DE20301112 U1 DE 20301112U1 DE 20301112 U DE20301112 U DE 20301112U DE 20301112 U DE20301112 U DE 20301112U DE 20301112 U1 DE20301112 U1 DE 20301112U1
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DE
Germany
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holding frame
facade element
glazing bead
frame according
facade
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20301112U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Filser & Soehne Metallbau GmbH
Original Assignee
Filser & Soehne Metallbau GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Filser & Soehne Metallbau GmbH filed Critical Filser & Soehne Metallbau GmbH
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Publication of DE20301112U1 publication Critical patent/DE20301112U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/30Coverings, e.g. protecting against weather, for decorative purposes
    • E06B3/308Wing frames covered on the outside by a rigidly-mounted outer frame
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/04Wing frames not characterised by the manner of movement
    • E06B3/263Frames with special provision for insulation
    • E06B3/2632Frames with special provision for insulation with arrangements reducing the heat transmission, other than an interruption in a metal section
    • E06B2003/26332Arrangements reducing the heat transfer in the glazing rabbet or the space between the wing and the casing frame

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Halterahmen für ein flächiges Fassadenelement, insbesondere für Glasscheiben, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zur Fixierung von flächigen Fassadenelementen in Halterahmen werden so genannte Glasleisten verwendet, die zwischen einem Flügelrahmen des Halterahmens und einem äußeren bzw. außenliegenden Dichtungselement eingesetzt werden. Die Glasleiste steht dabei so mit dem äußeren Dichtungselement in Verbindung, dass Kräfte von dem einen Bauteil zu dem jeweils anderen Bauteil sicher übertragen werden können. Infolge der Flexibilität des äußeren Dichtungselementes werden die Glasleisten gegen den Flügelrahmen bzw. gegen gesondert an diesem vorgesehene Verriegelungselemente gedrückt und verrasten dabei mit dem Flü-
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gelrahmen, so dass das Fassadenelement in dem Halterahmen gehalten ist.
In der Praxis ist insbesondere eine Glasleiste bekannt, die sich in Einbaulage im Wesentlichen parallel zu dem Fassadenelement mit Abstand zu der Außenseite des Fassadenelementes erstreckt. Durch diese Anordnung der bekannten Glasleiste ist im Bereich des Halterahmens ein verhältnismäßig großer Raum erforderlich, wodurch auch ein entsprechend großzügig gestalteter Halterahmen benötigt wird. Darüber hinaus zeigt dieser bekannte Halterahmen ein mit der Glasleiste zusammenwirkendes Verriegelungselement, welches wiederum über ein schlecht wärmeleitendes Zwischenelement mit dem eigentlichen Flügelrahmen verbunden ist. Insgesamt werden also vier Bauteile benötigt, um zusammen mit dem äußeren Dichtungselement das Fassadenelement in dem Halterahmen zu halten.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Halterahmen der eingangs genannten Art zu schaffen, der bei einem einfachen und wenige Bauteile umfassenden Aufbau eine platzsparende Fixierung des Fassadenelementes ermöglicht.
Die vorstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. In den sich daran anschließenden Ansprüchen 2 bis 19 finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen hierzu.
Durch die Ausbildung der Glasleiste mit einem ersten und einem zweiten Schenkel, welche die außenliegende Kante des Fassadenelementes umgreifen, wird zunächst eine Reduzierung der Bauteile gegenüber der vorstehend geschilderten Lösung des Standes der Technik erreicht. Darüber hinaus kann auch eine platzsparendere Ausgestaltung für den Halterahmen insgesamt vorgesehen werden, da die Fixierung bzw. Verrastung der Glasleiste mit dem Flügelrahmen nicht vor dem flächigen Fassadenelement erfolgt, sondern vielmehr platzsparend in dem Bereich
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an dessen stirnseitigem Rand vorgenommen werden kann. Die vorliegende Erfindung kann sowohl bei unbeweglichen Fassadenelementen als auch bei beweglichen Fassadenelementen, insbesondere bei Fenstern eingesetzt werden.
Sind die beiden Schenkel der Glasleiste ungleich lang ausgebildet, so kann eine Hebelübersetzung für die Verrastungs- bzw. Verriegelungskraft erreicht werden. Insbesondere kann dabei der Schenkel der Glasleiste, der in Einbaulage der Glasleiste die parallel zu dem Fassadenelement verlaufende Symmetrie- bzw. Mittelebene des Elementes schneidet, länger ausgebildet sein als der zumindest annähernd parallel zu dieser Mittelebene des Fassadenelements verlaufende Schenkel.
Zwischen den beiden Schenkeln der Glasleiste kann entsprechend der Gestaltung der außenliegenden Kante des Fassadenelementes ein geeigneter Winkel gewählt werden. Eine besonders platzsparende sowie eine sichere Fixierung erlaubende Ausgestaltung lässt sich dadurch erzielen, dass der Winkel zwischen den beiden Schenkeln der Glasleiste zumindest annährend 90° beträgt.
Um eine sichere Verriegelung zwischen dem äußeren Dichtungselement und/oder dem Flügelrahmen zu erreichen, ist es weiterhin vorteilhaft, dass ein freies Ende oder beide freie Enden der Schenkel der Glasleiste eine Materialverstärkung aufweisen, die ggf. mit entsprechenden Ausnehmungen in dem Flügelrahmen bzw. Teilen hiervon und/oder dem äußeren Dichtungselement verriegelbar sind.
Um beim Einsetzen der Glasleiste in ihre Verriegelungsstellung bzw. beim Herauslösen der Glasleiste aus der Verriegelungsstellung ausreichend Bewegungsspielraum zur Verfügung zu haben, kann weiterhin vorgesehen sein, dass die zwischen den beiden Schenkeln der Glasleiste angeordnete Verbindungsecke eine in Einbaulage der Glasleiste von dem Fassadenelement wegweisende Ausnehmung aufweist.
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Altemativ oder zusätzlich zu den vorstehend erwähnten Materialverstärkungen an den freien Enden der beiden Schenkeln der Glasleiste können diese zusätzliche andere Ausgestaltungen aufweisen. So besteht die Möglichkeit, dass das freie Ende des Schenkels der Glasleiste, der in Einbaulage der Glasleiste, die parallel zu dem Fassadenelement verlaufende Mittelebene des Elementes schneidet, gabelförmig ausgebildet ist. Hierbei kann einer der Zinken des gabelförmigen Endes, insbesondere der in Einbaulage der Glasleiste von dem Fassadenelement wegweisende Zinken, länger sein als der andere. Darüber hinaus kann das freie Ende des einen Gabelzinkens, insbesondere des in Einbaulage der Glasleiste von dem Fassadenelement wegweisenden Gabelzinkens, zu dem anderen Gabelzinken hin abgewinkelt sein sowie vorzugsweise eine Materialverstärkung aufweisen, die ggf. in eine an dem Flügelrahmen vorgesehene Ausnehmung eingreift, und das freie Ende des anderen Gabelzinkens, insbesondere des in Einbaulage der Glasleiste zu dem Fassadenelement weisenden Gabelzinkens, als keilförmiges Rastelement zum Verrasten mit dem Flügelrahmen ausgebildet sein.
Je nach Ausgestaltung des Flügelrahmens und/oder des äußeren Dichtungselementes kann es notwendig sein, dass diese beiden Bauteile sich an der Glasleiste bzw. die Glasleiste sich an diesen beiden Bauteilen abstützen kann. Um dies zu bewirken, kann weiterhin vorgesehen sein, dass an dem Schenkel der Glasleiste, der in Einbaulage die parallel zu dem Fassadenelement verlaufende Mittelebene des Fassadenelementes schneidet, einen zu seinem freien Ende beabstandet angeordneten, von dem Schenkel abstehenden Stützfortsatz aufweist, an dessen beiden Seiten sich jeweils das äußere Dichtungselement und/oder der Flügelrahmen abstützen. Hierbei kann der Stützfortsatz in Einbaulage der Glasleiste von dem Fassadenelement wegweisen.
Um eine Wärmebrücke zwischen dem Flügelrahmen und der Außenseite des Fassadenelementes zu vermeiden, kann weiterhin vorgesehen sein, dass der Abschnitt des Flügelrahmens, an dem die Glasleiste ver-
rastbar ist, aus einem schlecht wärmeleitenden Material hergestellt ist. Insbesondere kann dieses schlecht wärmeleitende Material glasfaserverstärkter Kunststoff sein.
Um die Montage des Halterahmens zu erleichtern und um unterschiedliehe Materialien für unterschiedliche Funktionen einsetzen zu können, kann weiterhin vorgesehen sein, dass der Abschnitt aus schlecht wärmeleitendem Material als ein mit dem Flügelrahmen verbindbares, insbesondere verrastbares Bauelement ausgebildet ist.
Das äußere Dichtungselement kann ganz unterschiedlich, entsprechend der gewünschten Funktion(en) ausgestaltet sein. Eine sichere Fixierung des flächigen Fassadenelements kann dadurch erreicht werden, dass das äußere Dichtungselement die Glasleiste zumindest teilweise umgreift.
Neben dem äußeren Dichtungselement kann ein inneres oder innenliegendes Dichtungselement vorgesehen sein, dass in Einbaulage des Fassadenelementes an der zu dem Flügelrahmen weisenden Seite des Fassadenelementes vorgesehen ist und dass mit dem Flügelrahmen verbindbar ist.
Das äußere Dichtungselement und/oder das innere Dichtungselement können keilförmig ausgebildet sein, um den Anpressdruck zum Fixieren des flächigen Fassadenelements zu erhöhen.
Um bei groß dimensionierten Fassadenelementen eine ausreichend feste bzw. haltbare Verbindung zwischen Halterahmen und Fassadenelement herstellen zu können, ist es weiterhin vorteilhaft, wenn das Fassadenelement mit dem Halterahmen verklebt ist. Hierbei kann das Fassadenelement mittels wenigstens einem doppelseitigen Klebeband und mindestens eine, vorzugsweise zwei Kleberaupen aus insbesondere Silikonkleber, der eingespritzt sein kann, mit dem Halterahmen verklebt
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sein. Hierbei kann eine der beiden Kleberaupen aus vorzugsweise eingespritztem Silikonkleber anstelle des inneren Dichtungselementes vorgesehen sein.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sowie mehrere Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Halterahmens werden nachstehend in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungsfiguren erläutert. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass sich die bei der Beschreibung der Ausführungsbeispiele verwendeten Begriffe „links", „rechts", „unten" und „oben" auf die Zeichnungsfiguren mit normal lesbaren Bezeichnungen bzw. Bezugszeichen beziehen. In den Figuren sind:
Figuren 1A-1C ein Teilquerschnitt durch einen erfindungsgemäßen Halterahmen für ein flächiges Fassadenelement gemäß einer ersten Ausführungsform in verschiedenen Varianten;
Figuren 2A-2C ein Teilquerschnitt durch einen erfindungsgemäßen Halterahmen gemäß einer zweiten Ausführungsform in verschiedenen Varianten;
Figuren 3A-3C ein Teilquerschnitt durch einen erfindungsgemäßen Halterahmen gemäß einer dritten Ausführungsform in verschiedenen Varianten und
Figuren 4A-4C ein Teilquerschnitt durch einen erfindungsgemäßen Halterahmen gemäß einer vierten Ausführungsform in verschiedenen Varianten.
In den Figuren 1A bis 4C ist ein flächiges Fassadenelement G in Form eines Fensters wiedergegeben, welches zwei zueinander parallel verlaufende Glasscheiben G1 und G2 umfasst. Die beiden Glasscheiben G1, G2 sind durch ein Distanz- und Dichtstück D mit einem Abstand zueinander angeordnet, so dass zwischen ihnen ein abgedichteter Hohlraum
vorhanden ist. In diesem Hohlraum kann ein Vakuum oder aber ein Gas, wie Luft vorgesehen sein. Das Distanz- und Dichtstück D ist vollständig entlang des Randes der beiden Glasscheiben G1, G2 angeordnet und bildet mit deren Stirnseiten zusammen die Stirnseite des flächigen Fassadenelementes G.
Zwischen den beiden Glasscheiben G1, G2 verläuft eine der Symmetrieebenen des Fassadenelements G, die in den Figuren 1 bis 4 mit den Buchstaben „SM" bezeichnet ist. Diese Symmetrieebene SM kann auch als Mittelebene des flächigen Fassadenelements G bezeichnet werden.
In den Figuren 1A bis 4C ist die Außenseite des flächigen Fassadenelements G mit dem Buchstaben „A" und dessen einer nicht weiter dargestellten Gebäudeseite zugewandte Innenseite mit dem Buchstaben „I" bezeichnet. Im Falle eines flächigen Fassadenelements im Form eines Fensters befindet sich an der Innenseite I des Gebäudes eine Fensteröffnung, andernfalls kann dort eine Gebäudewand vorhanden sein. Weiterhin ist eine zu der Außenseite A weisende Kante der äußeren Glasscheibe G1 bzw. eine außenliegende Kante des Fassadenelementes G mit dem Buchstaben "R" bezeichnet.
Der in den Figuren 1A bis 1C gezeigte, erfindungsgemäße Halterahmen 10 für das flächige Fassadenelement G weist zumindest einen innenliegenden Flügelrahmen 12 auf, mittels dem der Haltrahmen 10 an der nicht weiter dargestellten Gebäudewand angebracht werden kann. Der Flügelrahmen 12 ist hinter der der Innenseite I zugewandten Glasscheibe G2 in der Weise angeordnet, dass er die Glasscheibe G2 teilweise überdeckt. Weiterhin umfasst der Halterahmen 10 ein äußeres Profilteil 14 sowie ein Zwischenprofilteil 16, die, wie der Flügelrahmen 12, aus einem Aluminiumprofil hergestellt sind. Der Halterahmen 10 verläuft längs aller vier Randkanten R des flächigen Fassadenelements G.
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Wie weiterhin aus den Figuren 1A bis 1C hervorgeht, besitzt der Flügelrahmen 12 einen Abschnitt 18, der parallel, aber beabstandet zu der Stirnseite des flächigen Fassadenelements G und im Wesentlichen senkrecht zu der Mittelebene SM des Fassadenelementes G verläuft. Der Abschnitt 18 erstreckt sich von dem Alu-Flügelrahmen 12 über die der Außenseite A zugewandten Glasscheibe G1 hinaus. Dieser Abschnitt 18 ist aus einem gegenüber dem Flügelrahmen 12 anderem Material, insbesondere einem schlecht Wärme leitenden Material, wie einem glasfaserverstärkten Kunststoff, hergestellt, um den Flügelrahmen 12 thermisch von dem Fassadenelement G zu isolieren.
Zwischen der zur Innenseite I weisenden Glasscheibe G2 des Fassadenelementes G und dem Flügelrahmen 12 ist ein innenliegendes oder inneres Dichtungselement 20 vorgesehen, welches aus einem elastischen Material gefertigt ist. Dieses im Querschnitt der Fig. 1A trapezförmige Dichtungselement 20 ist in einer entsprechend ausgestalteten, vorzugsweise C-förmigen, aber nicht näher bezeichneten Halterung des Flügelrahmens 12, die in dem das Fassadenelement G überdeckenden Bereich des Flügelrahmens 12 vorgesehen ist, eingesetzt und kann bei Ausübung eines Druckes durch das Fassadenelement G elastisch verformt werden.
An der Außenseite A, insbesondere im Bereich der nach außen weisenden Kante R des Fassadenelementes G ist ein weiteres außenliegendes oder äußeres Dichtungselement 22 vorgesehen, das ebenfalls aus einem elastisch verformbaren Material hergestellt ist. Dieses äußere Dichtungselement 22, dessen in Fig. 1A rechtes Ende von schräg links unten nach schräg rechts oben verläuft, besitzt einen ersten Schenkel 22a, der im Wesentlichen parallel zu der Glasscheibe G1 verläuft, und einen zweiten Schenkel 22b, der sich im Wesentlichen senkrecht zu der Mittelebene SM des Fassadenelementes G erstreckt. An seiner zu der Glasscheibe G1 weisenden Seite ist der Schenkel 22a des äußeren Dichtungselementes 22 mit mehreren Vorsprüngen versehen, die die
elastische Verformbarkeit des äußeren Dichtungselementes 22 weiter unterstützen.
Weiterhin ist der senkrecht zur Mittelebene SM des Fassadenelementes G verlaufende Schenkel 22b des äußeren Dichtungselementes 22 an seiner zu der Stirnseite des flächigen Fassadenelements G weisenden Seite sowie an seiner zu dem glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitt 18 weisenden Seite jeweils mit einer Riffelung oder Verrastungen 22c versehen. Mit der zu der Stirnseite des Fassadenelements G weisenden Riffelung 22c liegt der Schenkel 22b an der Stirnseite des Fassadenelements G an. Die zu dem glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitt 18 weisende Riffelung 22c steht mit einer nicht näher bezeichneten Gegenriffelung an dem glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitt 18 des Flügelrahmens 12 in Rasteingriff. Schließlich liegt das in Fig. 1A linke Ende des äußeren Dichtungselements 22 an dem freien, in Fig. 1A unteren Ende des glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitts 18 des Flügelrahmens 12 an.
In das äußere Dichtungselement 22 ist eine Glasleiste 24 eingesetzt, die in der Querschnittsansicht der Fig. 1A im Wesentlichen die Form des Buchstabens „L" aufweist. Insbesondere besitzt diese Glasleiste 24 zwei gleich dichte bzw. gleich starke Schenkel 24a, 24b, von denen der eine im Wesentlichen parallel zu der Mittelebene SM des Fassadenelementes G bzw. parallel zu den beiden Glasscheiben G1, G2 und der andere senkrecht zu der Mittelebene SM verläuft. Mit anderen Worten bilden die beiden Schenkel 24a, 24b einen Winkel von 90°. Mit ihren beiden Schenkeln 24a, 24b umgreift die Glasleiste 24 die äußere Randkante R des Fassadenelements G.
Wie Fig. 1A zeigt, ist der Schenkel 24a kürzer als der Schenkel 24b. Der längere Schenkel 24b ist mittig im Inneren des Schenkels 22b des äußeren Dichtungselements 22 angeordnet und kann dort sogar einvulkanisiert sein. Demgegenüber ist der kürzere Schenkel 24b in einer an der
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Außenseite des Dichtungselements 22 mittig zu dieser Außenseite angeordneten Ausnehmung 22d eingesetzt und dort gegebenenfalls verklebt, wobei die Tiefe dieser Ausnehmung 22d der Tiefe bzw. Dicke dieses Schenkels 24a der Glasleiste 24 entspricht, so dass die Außenseite dieses Schenkels 24a der Glasleiste 24 und die Außenseite des Dichtungselements 22 miteinander fluchten und einen ebenen Abschluss bilden.
Die Halterung des Fassadenelementes G erfolgt dadurch, dass nach Anbringung des Flügelrahmens 12 an der Gebäudewand mit dem bereits daran angebrachten, glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitt 18 und innenliegenden Dichtungselement 20 das Fassadenelement G in den so gebildeten Rahmen eingesetzt und gegen das innenliegende Dichtungselement 20 gedrückt wird. Anschließend wird das außenliegende Dichtungselement 22 mit gegebenenfalls bereits eingesetzter, insbesondere einvulkanisierter Glasleiste 24 in den Zwischenraum zwischen dem glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitt 18 des Flügelrahmens 12 und der Stirnseite des Fassadenelements G eingepresst. Infolge der Elastizität des innenliegenden Dichtungselementes 20 und des außenliegenden Dichtungselementes 22 sowie dem Umgreifen der Außenkante R des Fassadenelements G durch die Glasleiste 24 bzw. dem äußeren Dichtungselement 22 wird hierdurch eine stabile und sichere Halterung des Fassadenelements G erzielt. Diese wird noch dadurch unterstützt, dass daran anschließend das äußere Profilteil 14 zusammen mit einer weiteren außenliegenden Dichtung 26 gegen das äußere Dichtungselement 22 und der mit dem äußeren Dichtungselement 22 fluchtenden Glasleiste 24 gedrückt wird.
Die in Fig.1B gezeigt Variante der ersten Ausführungsform unterscheidet sich von der in der Fig. 1A gezeigten Alternative dahingehend, dass der Halterahmen 10 mit dem Fassadenelement G verklebt ist. Hierzu ist ein doppelseitiges Klebeband 28 vorgesehen, welches zum einen mit dem schlecht wärmeleitenden Kunststoffabschnitt 18 des Flügelrahmens 12
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und der zur Innenseite I weisenden Glasscheibe G2 verklebt ist. Hierbei besitzt dieses doppelseitige Klebeband die in Fig. 1B gezeigte, rechteckförmige Querschnittsausgestaltung. In Richtung zu dem äußeren Dichtungselement 22, insbesondere zu dessen Schenkel 22b ist eine aus eingespritztem Silikonkleber gebildete Kleberaupe 30 vorgesehen, die die Stirnseite des Fassadenelementes G mit dem schlecht wärmeleitenden Kunststoffabschnitt 18 verklebt. Darüber hinaus ist rechts von dem doppelseitigen Klebeband 28 anstelle des inneren Dichtungselementes 20 eine ebenfalls aus eingespritztem Silikonkleber gebildete Kleberaupe 32 vorgesehen, die die Dichtungsfunktion des inneren Dichtungselements 20 übernimmt. Die zuletzt genannte Kleberaupe 32 besitzt die Form eines unregelmäßigen Trapez, wogegen die zuerst genannte Kleberaupe 30 die Form eines Rechtecks besitzt.
Die in Fig.1C gezeigt Variante der ersten Ausführungsform der Erfindung unterscheidet sich von der in Fig. 1A gezeigten Alternative dahingehend, dass das innere Dichtungselement 20 einen keilförmigen Querschnitt besitzt. Hierdurch lässt sich der Anpressdruck auf das flächige Fassadenelement G erhöhen.
In den Figuren 2A bis 4C sind weitere Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Halterahmens 10 wiedergegeben. Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen sind hierbei lediglich die Unterschiede zu den in den jeweils anderen Figuren gezeigten Ausführungsformen erläutert. Für geometrisch gleiche und/oder funktionsgleiche Bauteile werden dabei die gleichen Bezugszeichen verwendet wie bei dem Ausführungsbeispiel der Figuren 1A bis 1C. Mit anderen Worten treffen die Erläuterungen, die zu den einzelnen Bauteilen in der Beschreibung der jeweiligen Ausführungsform dargelegt werden, für alle geometrisch gleichen und/oder funktionsgleichen Bauteile mit dem selben Bezugszeichen in gleicher Weise zu, so dass sie bei den nachfolgenden Beschreibungen der Ausführungsformen nicht mehr zu wiederholen sind.
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Der in den Figuren 2A bis 2C gezeigte Halterahmen 10 unterscheidet sich von der vorstehend erläuterten Ausführungsform der Figuren 1A bis 1C zunächst dahingehend, dass der glasfaserverstärkte Kunststoffabschnitt 18, der in diesem Ausführungsbeispiel in seiner Mitte einen nicht näher bezeichneten, rechteckförmigen Hohlraum aufweist, an seinem zur Außenseite A weisenden Ende gabelförmig mit unterschiedlich langen Gabelzinken 18a, 18b ausgebildet ist. Hierbei ist der von der Stirnseite des Fassadenelements G wegweisende Gabelzinken 18a länger als der zu der Stirnseite des Fassadenelements G weisende Gabelzinken 18b.
In die durch die beiden Gabelzinken 18a, 18b gebildete Gabellücke bzw. Ausnehmung ist die Glasleiste 24 eingesetzt, welche sich von der in den Figuren 1A bis 1C gezeigten Glasleiste 24 dahingehend unterscheidet, dass die beiden Schenkel 24a, 24b an ihren freien Enden mit Materialverstärkungen 24c versehen sind. Wie in den Figuren 2A bis 2C gezeigt ist, dienen diese Verstärkungen zum einen dazu, dass sich der senkrecht zur Mittelebene SM des Fassadenelements G erstreckende Schenkel 24b der Glasleiste 24 an dem innenliegenden Gabelzinken 18b des glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitts 18 des Flügelrahmens 12 abstützen kann. Zum anderen gelangt die andere Materialverstärkung 24c der Glasleiste 24 mit einer an dem äußeren Dichtungselement 22 vorgesehenen Ausnehmung 22e in Rasteingriff, wie dies in den Figuren 2A bis 2C gezeigt ist.
Das äußere Dichtungselement 22 unterscheidet sich von dem in den Figuren 1A bis 1C gezeigten dahingehend, dass es an der zur Außenseite A weisenden Seite den Schenkel 24a der Glasleiste 24 mit einem Schenkel 22f übergreift, der an seinem in den Figuren 2A bis 2C linken Ende an dem freien Ende des Gabelzinkens 18a des glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitts 18 anliegt. In diesem Bereich besitzt die Glasleiste 24 eine Ausnehmung 24d, die es ermöglicht, die Glasleiste 24 zum Einsetzen und Herausnehmen in die in den Figuren 2A bis 2C
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strichpunktierte Lage zu bringen. Durch das Vorsehen des Schenkels 22f ist das weitere Dichtungselement 26 zwischen dem äußeren Dichtungselement 22 und dem Zwischenprofil 14 nicht mehr notwendig, so dass letzteres unmittelbar an dem äußeren Dichtungselement 22 anliegt.
Darüber hinaus besitzt das äußere Dichtungselement 22 an seiner zu der Glasscheibe G1 weisenden Seite keine Vorsprünge, sondern liegt glatt an dieser Glasscheibe G1 an
Die Varianten der zweiten Ausführungsform der Erfindung, die in den Figuren 2B und 2C gezeigt sind, unterscheiden sich von der in der Fig. 2A gezeigten Alternative in gleichem Maße wie es vorstehend im Zusammenhang mit den Figuren 1A bis 1C erläutert worden ist. Es wird daher auf diese Ausführungen Bezug genommen.
In den Figuren 3A bis 3C ist eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Halterahmens 10 gezeigt. Diese unterscheidet sich von der in den Figuren 1A bis 1C und 2A bis 2C erläuterten Ausführungsformen zunächst dahingehend, dass der senkrecht zur Mittelebene SM des Fassadenelementes G verlaufende Schenkel 24b der Glasleiste 24 gabelförmig mit zwei Gabelzinken 24ba und 24bb ausgebildet ist. Hierbei ist der von der Stirnseite des Fassadenelements G wegweisende Gabelzinken 24ba länger als der zu der Stirnseite des Fassadenelements G weisende Gabelzinken 24bb. Wie ebenfalls aus den Figuren 3A bis 3C hervorgeht, greift der längere Gabelzinken 24ba, der an seinem freien Ende (d.h. seinem zu dem glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitt 18 weisenden Ende) in Richtung zu der Stirnseite des Fassadenelements G abgewinkelt ist, in eine Verriegelungsausnehmung 18c in dem glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitt 18 ein. Demgegenüber verrastet der kürzere, gerade verlaufende Gabelzinken 24bb der Glasleiste 24 mit einer nicht näher bezeichneten Rastnase an seinem freien Ende an dem glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitt 18, der hierzu mit einer ebenfalls nicht näher bezeichneten, leicht abgewinkelten Gegen-
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rastnase versehen ist, die zu der Stirnseite des Fassadenelements G weist. Mit anderen Worten ist die Gegenrastnase des glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitts 18 zwischen den Gabelzinken 24ba, 24bb aufgenommen.
Wie aus den Figuren 3A bis 3C hervorgeht, sind die Breitenabmessungen des glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitts 18 und der Glasleiste 24, die Abwinkelungen an dem glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitt 18 und den Gabelzinken 24ba, 24bb der Glasleiste 24, der Abstand der beiden Gabelzinken 24ba, 24bb der Glasleiste 24 zueinander sowie die Breite der Ausnehmung 18c an dem glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitt 18 so aufeinander abgestimmt, dass die Außenkonturen der beiden Gabelzinken 24ba, 24bb der Glasleiste 24 und des glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitts 18 miteinander fluchten.
Weiterhin schließt sich bei dem äußeren Dichtungselement 22 der Figuren 3A bis 3C an den parallel zu der Glasscheibe G1 verlaufenden Schenkel 22f des äußeren Dichtungselements 22 der Figuren 2A bis 2C noch ein im Wesentlichen senkrecht zu der Mittelebene SM des Fassadenelementes G verlaufender Schenkel 22g an, der an den ebenfalls senkrecht zur Mittelebene SM des Fassadenelementes G verlaufenden Schenkels 24b der Glasleiste 24 anliegt. Mit einer nicht näher bezeichneten Rastnase, die an dem freien Ende dieses Schenkels 22g des äußeren Dichtungselements 22 vorgesehen ist, verrastet dieser Schenkel 22g mit einer ebenfalls nicht näher bezeichneten Rastausnehmung an dem Schenkel 24b der Glasleiste 24. Auch hier sind die Breitenabmessungen des Schenkels 24b der Glasleiste 24 und des Schenkels 22g des äußeren Dichtungselements 22 sowie der Abstand der beiden Gabelzinken 24ba, 24bb so aufeinander abgestimmt, dass die Außenkontur beider Bauteile 24b, 22g mit einander fluchtet.
Die Varianten der dritten Ausführungsform der Erfindung, die in den Fig. 3B und 3C gezeigt sind, unterscheiden sich von der in der Fig. 3A ge-
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zeigten Alternative in gleichem Maße wie es vorstehend im Zusammenhang mit den Fig. 1A bis 1C erläutert worden ist. Es wird daher auf diese Ausführungen Bezug genommen.
Die in den Figuren 4A bis 4C gezeigte vierte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Halterahmens 10 unterscheidet sich von den in den Figuren 1A bis 3C gezeigten dahingehend, dass die Glasleiste 24 einen Stützfortsatz 24e aufweist, der sich im Wesentlichen parallel zur Mittelebene SM des Fassadenelementes G an dem senkrecht zu der Mittelebene SM des Fassadenelementes G verlaufenden Schenkels 24b der Glasleiste 24 von dem Fassadenelement G weg erstreckt. An den beiden Seiten des Stützfortsatzes 24e liegt jeweils ein freies Ende des glasfaserverstärkten Kunststoffabschnittes 18 sowie des Schenkels 22g des äußeren Dichtungselements 22 an. Wie aus einem Vergleich der Figuren 2 bis 4 hervorgeht, stimmt das äußere Dichtungselement 22 dieser Ausführungsform mit dem der Figuren 3A bis 3C überein, wogegen der glasfaserverstärkte Kunststoffabschnitt 18 dieser Ausführungsform mit dem der Figuren 2A bis 2C übereinstimmt. Lediglich die geometrischen Abmessungen des glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitts 18 der Figuren 2A bis 2C sind geringfügig unterschiedlich zu dem der Figuren 4A bis 4C.
Das freie Ende des Gabelzinkens 18a des glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitts 18, das eine nicht näher bezeichnete Materialverstärkung besitzt, greift mit letzterer in eine Rastausnehmung 24f der Glasleiste 24 ein, welche sich im Anschluss an den Stützfortsatz 24e an dessen zu dem glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitts 18 weisenden Seite angeordnet ist.
Auch hier sind die Länge des Stützfortsatzes 24e sowie die Breitenabmessungen des Schenkels 24b, des Gabelzinkens 18a des glasfaserverstärkten Kunststoffabschnitts 18 und des Schenkels 22g des äußeren Dichtungselements 22 so aufeinander abgestimmt, dass die Außenkon-
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tür des Schenkels 22g, des Stützfortsatzes 24e und des Gabelzinkens 18a miteinander fluchten, wie dies in den Figuren 4A bis 4C gezeigt ist.
Die Varianten der vierten Ausführungsform der Erfindung, die in den Figuren 4B und 4C gezeigt sind, unterscheiden sich von der in der Fig. A gezeigten Alternative in gleichem Maße wie es vorstehend im Zusammenhang mit den Figuren 1A bis 1C erläutert worden ist. Es wird daher auf diese Ausführungen Bezug genommen.
Abschließend ist noch zu bemerken, dass bei den Varianten der zweiten, dritten und vierten Ausführungsform gemäß den Fig. 2B, 3B und 4B der doppelseitige Klebestreifen 28 die Form des Buchstabens „L" aufweist und die zweite Kleberaupe 30 die Form eines unregelmäßigen Trapez.

Claims (19)

1. Halterahmen für ein flächiges Fassadenelement (G), insbesondere für Glassscheiben (G1, G2), enthaltend zumindest einen Flügelrahmen (12) zum Anbringen des Halterahmens (10) an einem Gebäude, ein äußeres Dichtungselement (22) und eine Glasleiste (24), die zum Halten des Fassadenelements (G) mit dem Flügelrahmen (12) und dem äußeren Dichtungselement (22) reversibel verriegelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasleiste (24) zumindest einen ersten und einen zweiten Schenkel (24a, 24b) aufweist, welche die außen liegende Kante (R) des Fassadenelements (G) umgreifen.
2. Halterahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schenkel (24a, 24b) der Glasleiste (24) ungleich lang sind.
3. Halterahmen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schenkel (24b) der Glasleiste (24), der in Einbaulage der Glasleiste (24) die parallel zu dem Fassadenelement (G) verlaufende Mittelebene (SM) des Elements (G) schneidet, länger ist als der zumindest annährend parallel zur Mittelebene (SM) des Fassadenelements (G) verlaufende Schenkel (24a).
4. Halterahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel zwischen den beiden Schenkeln (24a, 24b) der Glasleiste (24) zumindest annährend 90° beträgt.
5. Halterahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein freies Ende oder beide freie Enden der Schenkel (24a, 24b) der Glasleiste (24) eine Materialverstärkung (24c) aufweisen, die ggf. mit entsprechenden Ausnehmungen in dem Flügelrahmen (12) und/oder dem äußeren Dichtungselement (22) verriegelbar sind.
6. Halterahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen den beiden Schenkeln (24a, 24b) der Glasleiste (24) angeordnete Verbindungsecke eine in Einbaulage der Glasleiste (24) von dem Fassadenelement (G) wegweisende Ausnehmung (24d) aufweist.
7. Halterahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des Schenkels (24b) der Glasleiste (24), der in Einbaulage der Glasleiste (24) die parallel zu dem Fassadenelement (G) verlaufende Mittelebene (SM) des Elements (G) schneidet, gabelförmig ausgebildet ist.
8. Halterahmen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Zinken (24ba, 24bb) des gabelförmigen Endes der Glasleiste (24), insbesondere der in Einbaulage der Glasleiste (24) von dem Fassadenelement (G) wegweisende Zinken (24ba) länger ist als der andere.
9. Halterahmen nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des einen Gabelzinkens (24ba), insbesondere des in Einbaulage der Glasleiste (24) von dem Fassadenelement (G) wegweisenden Gabelzinkens (24ba) zu dem anderen Gabelzinken (24bb) hin abgewinkelt ist sowie vorzugsweise eine Materialverstärkung aufweist, die ggf. in eine Ausnehmung (18c) des Flügelrahmens (12) eingreift, und dass das freie Ende des anderen Gabelzinkens (24bb), insbesondere des in Einbaulage der Glasleiste (24) zu dem Fassadenelement (G) weisenden Gabelzinkens (24bb) als keilförmiges Rastelement zum Verrasten mit dem Flügelrahmen (12) ausgebildet ist.
10. Halterahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Schenkel (24b) der Glasleiste (24), der in Einbaulage die parallel zu dem Fassadenelement (G) verlaufende Mittelebene (SM) des Fassadenelements (G) schneidet, einen zu seinem freien Ende beabstandet angeordneten, von dem Schenkel (24b) abstehenden Stützfortsatz (24e) aufweist, an dessen beiden Seiten sich jeweils das äußere Dichtungselement (22) und/oder der Flügelrahmen (12) abstützten.
11. Halterahmen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützfortsatz (24e) in Einbaulage der Glasleiste (24) von dem Fassadenelement (G) wegweist.
12. Halterahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (18) des Flügelrahmens (12), an dem die Glasleiste (24) verriegelbar ist, aus einem schlecht wärmeleitenden Material hergestellt ist.
13. Halterahmen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (18) aus schlecht wärmeleitenden Material aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff hergestellt ist.
14. Halterahmen nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (18) aus schlecht wärmeleitenden Material als ein mit dem Flügelrahmen (12) verbindbares, insbesondere verrastbares Bauelement ausgebildet ist.
15. Halterahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das äußere Dichtungselement (22) die Glasleiste (24) zumindest teilweise umgreift.
16. Halterahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass in Einbaulage des Fassadenelements (G) an der zu dem Flügelrahmen (12) weisende Seite des Fassadenelements (G) ein mit dem Flügelrahmen (12) verbindbares, insbesondere verrastbares inneres Dichtelement (20) vorgesehen ist.
17. Halterahmen nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das äußere Dichtungselement (22) und/oder das innere Dichtungselement (20) keilförmig ausgebildet sind
18. Halterahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Fassadenelement (G) mit dem Halterahmen (10) verklebt ist.
19. Halterahmen nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Fassadenelement (G) mittels wenigstens einem doppelseitigen Klebeband (28) und mindestens einer, vorzugsweise zwei Kleberaupen (30, 32) aus insbesondere Silikonkleber (30, 32) mit dem Halterahmen (10) verklebt ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE202011051391U1 (de) * 2011-09-21 2013-01-08 Rehau Ag + Co. Flügel für ein Fenster oder eine Tür sowie Fenster oder Tür, die einen derartigen Flügel umfasst

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