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DE20301842U1 - Präsentationsanordnung - Google Patents

Präsentationsanordnung

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DE20301842U1
DE20301842U1 DE20301842U DE20301842U DE20301842U1 DE 20301842 U1 DE20301842 U1 DE 20301842U1 DE 20301842 U DE20301842 U DE 20301842U DE 20301842 U DE20301842 U DE 20301842U DE 20301842 U1 DE20301842 U1 DE 20301842U1
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DE
Germany
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plate
arrangement according
side walls
presentation arrangement
base plate
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DE20301842U
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English (en)
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Schulte Raeume & Co KG GmbH
Original Assignee
Schulte Raeume & Co KG GmbH
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Publication date
Application filed by Schulte Raeume & Co KG GmbH filed Critical Schulte Raeume & Co KG GmbH
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Publication of DE20301842U1 publication Critical patent/DE20301842U1/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
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    • A47F5/10Adjustable or foldable or dismountable display stands
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    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
    • A47F7/16Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for carpets; for wallpaper; for textile materials

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Description

Josef Schulte-Führes. Teqelweg 71, 33102 Paderborn
Präsentationsanordnung
Die Erfindung betrifft eine Präsentationsanordnung. Die Präsentation von Dekorflächen wie z.B. von Wand- oder Bodenverkleidungen macht es erforderlich, dem Interessenten das Dekor in einer gewissen Mindestgröße zu präsentieren, um das Produkt anschaulich darstellen zu können. Dies ist umso wichtiger, wenn Parkett- oder Laminatböden präsentiert werden sollen. Der Gesamteindruck eines Parkettbodens ist durch eine einzelne Parkettdiele nicht vermittelbar, da sich durch den Naturstoff Holz unterschiedliche Maserungen und Schattierungen ergeben, die den Gesamteindruck einer Fußboden- oder auch Wandverkleidung maßgeblich prägen. Die Präsentation derartiger Boden- und Wandverkleidungen erfordert daher insbesondere auf Messen und Ausstellungen sehr großflächige und kostenintensive Messestände, obwohl das Produkt an sich ausgesprochen wenig Raum benötigt.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine neue Präsentationsanordnung bereitzustellen, mit welcher eine sowohl ansprechende als auch platzsparende Präsentation von Dekoren möglich ist.
Commerzbank AG Bochum,«Kent$»Nf. 3 8§4*7J38*(Bl_2*4*:fo 4&THgr;0*:|6) · J Po"%t|parik Essen·
. 74J47-431 (BLZ 360 100 43)
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine Präsentationsanordnung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1.
Die erfindungsgemäße Präsentationsanordnung umfasst ein Präsentationspodest mit einer rechteckig konfigurierten Bodenplatte, wobei an zwei benachbarten Längsseiten der Bodenplatte zu dieser senkrecht angeordnete Seitenwände befestigt sind. Die Seitenwände tragen wiederum eine Deckenplatte. Die vertikalen Randseiten der Seitenwände sind von U-Profilen eingefasst. Die U-Profile halten austauschbare Dekorplatten an einer Mittelplatte der Seitenwand. Die Seitenwände sind 3-schichtig aufgebaut, bestehend aus einer Mittelplatte und jeweils einer Dekorplatte an den Seitenflächen. Die Dekorplatten dienen einerseits zur Verkleidung der tragenden Mittelplatten und können vollständig aus einem Dekormaterial hergestellt sein. Es ist im Rahmen der Erfindung aber auch möglich, dass die Dekorplatte primär zur Verkleidung der Mittelplatte dient, beispielsweise in Form einer weißen Fläche, die dann den Hintergrund für das eigentliche Dekor bildet, das zumindest einen Teilbereich dieses Hintergrunds bedeckt. Selbstverständlich können die Seitenwände mit unterschiedlichen Dekorplatten versehen sein.
Mit der erfindungsgemäßen Präsentationsanordnung ist es möglich, auf engem Raum verschiedene Dekore insbesondere Bodenbeläge wie Parkett- oder Laminatböden in ansprechender Weise darzustellen.
Die genannten U-Profile bestehen vorzugsweise aus Metall insbesondere aus Aluminium und verleihen dem Präsentationspodest eine dem Zeitgeschmack angepasste, ansprechende und moderne Optik. Durch modulare Bauweise, d.h. die Verwendung von Mittelplatten, Dekorplatten und U-Profilen läßt sich das Präsentationspodest leicht zerlegen und für den Transport fachgerecht verpacken, ohne dass die sichtbaren Flächen Beschädigungen erleiden. Das Präsentationspodest ist daher einfach und schnell zerlegbar. Die Bodenplatte und die Deckenplatte können schnell und mit geringem Arbeitsaufwand von
den Seitenwänden gelöst werden. Die einzelnen Bestandteile des Präsentationspodests sind vorzugsweise schraubtechnisch miteinander verbunden. Die U-Profile können zur Lageorientierung mit den Randseiten der Seitenwände verschraubt sein.
Zusätzlich zu den Seitenwänden ist auch die Bodenplatte mit einer austauschbaren Dekorplatte versehen, die auf einer Tragplatte angeordnet ist und wiederum durch U-Profile randseitig umgriffen auf dieser lagefixiert ist (Schutzanspruch 2).
Nach Schutzanspruch 3 ist eine weitere Präsentationsfläche durch Nutzung der Deckenplatte gegeben. Die Deckenplatte besteht aus einer Tragplatte, an deren Unterseite ebenfalls eine lösbar befestigte Dekorplatte vorgesehen ist. Auch die Randseiten der Deckenplatte sind von lösbar zugeordneten U-Profilen umgriffen.
Eine zusätzliche Sicherung der deckenplattenseitigen Dekorplatte ist durch Bolzen möglich, die durch die Tragplatte geführt sind (Schutzanspruch 4).
Das erfindungsgemäße Präsentationspodest soll einen sehr lichten und offenen Eindruck vermitteln und verfügt daher nur über zwei einander benachbarte im Abstand zueinander angeordnete Seitenwände. Das heißt, die Deckenplatte, die ebenfalls rechteckig ausgestaltet sein soll, ist an zwei Längsseiten freitragend gehalten. Um ein durch das Eigengewicht bedingte Absenken der freien Ecke der Deckenplatte zu vermeiden, ist nach Schutzanspruch 5 vorgesehen, die Deckenplatte durch eine Zugstrebe auszusteifen, wobei die Zugstrebe nach den Merkmalen des Schutzanspruchs 6 ein Stahlseil ist. Das Stahlseil erstreckt sich von der von den Seitenwänden eingefassten Ecke zur gegenüberliegenden freien Ecke und verhindert eine Durchbiegung der Deckenplatte.
Gegenstand des Schutzanspruchs 7 sind Beleuchtungsmittel, die an und/oder in der Deckenplatte fixiert sein können. Eine ansprechende
Produktpräsentation ist nur bei hinreichender Beleuchtung möglich. Zudem können unterschiedliche Beleuchtungsmittel an dem Präsentationspodest präsentiert werden, insbesondere ist es möglich, die Beleuchtungsmittel in die Deckenplatte einzulassen. Die Elektrifizierung kann durch eine für den Betrachter nicht sichtbar verlegte Stromversorgung erfolgen. Die notwendigen Zuleitungen können beispielsweise durch die Seitenwände in die Bodenplatte geführt werden und von dort zu einem vorzugsweise verdeckt angeordneten Stromanschluß.
Nach Schutzanspruch 8 ist die Tragplatte der Deckenplatte rahmenartig konfiguriert mit einer von der Zugstrebe überspannten Mittenausnehmung. Die Mittenausnehmung dient zur Aufnahme der Beleuchtungsmittel, die in beliebiger Art und Weise im Bereich der Mittenausnehmung verteilt angeordnet werden können. Die rahmenartige Konfiguration hat den Vorteil, dass bei einer Veränderung der Beleuchtungssituation nicht die Statik der Deckenplatte beeinflussende Bohrungen oder Ausparungen in die Tragplatte eingebracht werden müssen, sondern auf die vorgefertigte Mittenausnehmung zurückgegriffen werden kann.
Nach Schutzanspruch 9 sind die einander zugewandten Randseiten der Seitenwände im Abstand von der von ihnen eingefassten Ecke der Bodenplatte bzw. der Deckenplatte angeordnet. Das heißt, die Seitenwände berühren sich nicht sondern lassen einen Zwischenraum frei, durch den das Präsentationspodest transparenter, interessanter und für den Betrachter einladend wirkt.
In der Ausgestaltung des Schutzanspruchs 10 ist die Deckenplatte an den der Bodenplatte zugewandten ersten Seitenflächen der Seitenwände befestigt. Das heißt, die Deckenplatte liegt nicht auf den Seitenwänden auf. Vielmehr erstrecken sich die Seitenwände bis zur Oberkante der Deckenplatte und schließen dort mit dieser ab. Der Übergang zwischen der Deckenplatte und den Seitenwände bzw. den dort angebrachten Dekorflächen kann durch
Randleisten verdeckt sein. Entsprechende Randleisten können auch beim Übergang von der Bodenplatte zu den Seitenwänden vorgesehen sein.
Die Bodenplatte des Präsentationspodests ist vorzugsweise auf einem Sockel angeordnet, welcher Aussparungen für die Aufnahme einer Gabel eines Hubwagens aufweist (Schutzanspruch 11). Auf diese Weise ist die gesamte Präsentationsanordnung verfahrbar, was die Umgestaltung eines Messestandes oder eines Ausstellungsraumes wesentlich vereinfacht. Ein einzelnes Präsentationspodest muß für eine Lageveränderung nicht vollständig zerlegt werden. Es genügt die Trennung des Präsentationspodestes von der elektrischen Versorgung. Das Umsetzen des Präsentationspodests kann natürlich auch durch einen Gabelstapler erfolgen.
Es wird als vorteilhaft angesehen, wenn sich die Seitenwände an der Bodenplatte und dem Sockel vorbei bis auf den Boden erstrecken (Schutzanspruch 12). Während der Sockel vorteilhaft kleiner gestaltet ist als die Bodenplatte, d.h. für den Betrachter hinter den Randseiten der Bodenplatte zurücktritt, führt dies allerdings auch zu einer Reduzierung der Auflagerfläche. Dadurch, dass sich die Seitenwände bis auf den Boden erstrecken, wird das gesamte Präsentationspodest zusätzlich abgestützt und die Standsicherheit erhöht.
In der Ausgestaltung des Schutzanspruchs 13 umfaßt die Präsentationsanordnung neben dem Präsentationspodest ferner eine durch eine Einfassung begrenzte quadratische Fußbodenfläche, die von dem Präsentationspodest bzw. dessen Bodenpodest überlappt wird. Das Präsentationspodest und die quadratische Fußbodenfläche besitzen die gleiche Orientierung, wobei das Präsentationspodest in einer Ecke der Fußbodenfläche angeordnet ist, so dass die Seitenwände des Präsentationspodests parallel zu den Kanten der Fußbodenfläche verlaufen. Als vorteilhaft wird es angesehen, wenn der Sockel mit den Kanten der Fußbodenfläche abschließend angeordnet ist (Schutzanspruch 14). Die eingefasste Fußbodenfläche ist ebenfalls mit
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einem Dekor, insbesondere einem Parkett- oder Laminatfußboden bedeckt, das auf das Dekor des Präsentationspodestes bzw. die dort angeordneten Dekorflächen abgestimmt ist.
In der konkreten Ausgestaltung des Schutzanspruchs 15 bestehen die Mittelplatten aus einer Tischlerplatte mit einer Stärke von 58 mm. Die Dekorplatten können von Spanplatten mit einer Dicke von 16 mm gebildet sein. Die Dekorplatten tragen dann wiederum großflächige Dekormuster, beispielsweise in Rahmen eingefasste Verlegebeispiele eines Parkettbodens.
Die gesamte Präsentationsanordnung ist begehbar, wobei zwischen Bodenplatte und Deckenplatte ein lichter Abstand von 2200 - 3000 mm vorzugsweise von 2200 - 2500 mm besteht (Schutzanspruch 16). Die Deckenplatte soll in der Höhe einer üblichen Zimmerdecke angeordnet sein und dem Betrachter einen spezifischen Eindruck eines Wohnraums vermitteln.
Nach Schutzanspruch 17 misst die Bodenplatte 2000 mm &khgr; 2000 mm und die Fußbodenfläche 2800 mm &khgr; 2800 mm.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer möglichen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Präsentationsanordnung;
Figur 2 die undekorierte Präsentationsanordnung der Figur 1 in der
Ansicht von links;
Figur 3 die undekorierte Präsentationsanordnung der Figur 1 in der
Ansicht von vorne;
Figur 4 die undekorierte Präsentationsanordnung der Figur 1 in der
Draufsicht;
■·::::· "ifV": &Pgr; 1 Xh-V ! ! s
Figuren
5 und 6 die Deckenplatte der Figur 4 in vergrößerter Darstellung, zum einen in der Draufsicht und zum anderen in der Seitenansicht;
Figuren
7 und 8 die Bodenplatte des Präsentationspodests, zum einen in der Draufsicht und zum anderen in der Seitenansicht und
Figur 8 ein Teilbereich einer Seitenwand im horizontalen Querschnitt
Figur 1 zeigt eine Präsentationsanordnung 1. Die Präsentationsanordnung 1 besteht aus einem Präsentationspodest 2 und einer quadratischen Fußbodenfläche 3. Die quadratische Fußbodenfläche 3 ist in Figur 1 nur teilweise dargestellt.
Das Präsentationspodest 2 besteht aus einer quadratischen Bodenplatte 4, an der eine erste Seitenwand 5 und eine zweite Seitenwand 6 befestigt sind. Die Seitenwände 5, 6 sind an ihrem oberen Ende über eine Deckenplatte 7 miteinander verbunden. Die Bodenplatte 4 ist auf einem Sockel 8 angeordnet, der auf der durch eine Einfassung 9 begrenzten quadratischen Fußbodenfläche 3 steht. Die Seitenwände 5, 6 sind dabei parallel zu den Kanten 10, 11 der Fußbodenfläche 3 ausgerichtet. Die vertikalen Randseiten 12, 13, 14, 15 der Seitenwände 5, 6 sind durch U-Profile 16 eingefaßt. Die U-Profile 16 halten an den Seitenflächen 17, 18 der Seitenwände 5, 6 angeordnete Dekorplatte 19,
20. Die Dekorplatten 19, 20 können unterschiedlich konfiguriert sein. Die Dekorplatte 20 ist in diesem Ausführungsbeispiel eine Spanplatte, die eine Fotografie einer Wohnsituation darstellt mit dem quaderförmigen Möbelstück
21, das auf der Bodenplatte 4 angeordnet ist. Die Dekorplatte 19 der ersten Seitenwand 5 bildet den Hintergrund für einen in einem Rahmen aufgenommenen Bodenbelag.
Auch die Deckenplatte 7 ist an ihrer der Bodenplatte 4 zugewandten Seite mit einer austauschbaren Dekorplatte 22 versehen. Die Randseiten 23 der
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203 018»t
Deckenplatte 7 sind ebenfalls von U-Profilen 24 umgriffen. Die gleiche Konfiguration weist die Bodenplatte 4 auf mit dem Unterschied, das die dortige Dekorplatte 25 an der Oberseite der Bodenplatte 4 angeordnet ist. Auch hier werden die Randseiten 26 von U-Profilen 27 umgriffen. Die U-Profile 16, 24, 27 sind jeweils durch mehrere Schrauben an den jeweiligen Randseiten der Bodenplatte 4, der Deckenplatte 7 und den Seitenwänden 5, 6 befestigt.
Die Figuren 2 und 3 zeigen die Präsentationsanordnung 1, einmal in der Seitenansicht von links und von vorne jeweils in Blickrichtung auf die der Bodenplatte 4 zugewandten Seitenfläche 17, 18 der ersten Seitenwand 5 bzw. der zweiten Seitenwand 6. Es ist erkennbar, das die erste Seitenwand 5 schmaler ist als die zweite Seitenwand 6. Zudem wird aus den Seitenansichten deutlich, dass sich die erste und zweite Seitenwand 5, 6 in ihrer vertikalen Erstreckung an der Bodenplatte 4 und dem Sockel 8 vorbei bis auf den nicht näher dargestellten Boden erstrecken. Gleichzeitig ist erkennbar, dass die Deckenplatte 7 an den der Bodenplatte 4 zugewandten ersten Seitenfläche 17, 18 der Seitenwände 5, 6 befestigt ist. Die Deckenplatte 7 ist vorzugsweise mit den Seitenwänden 5, 6 verschraubt. Außerdem ist erkennbar, dass der Sockel 8 nicht umfangseitig geschlossen ist, sondern im mittleren Bereich Aussparungen 28 aufweist, die für die Aufnahme einer Gabel eines Hubwagens oder eines Gabelstaplers vorgesehen sind. Wie aus den Figuren 7 und 8 erkennbar ist, besteht der Sockel aus 4 identisch konfigurierten Winkelfüßen 29, die im Abstand von der Randseite 26 im Quadrat angeordnet sind. Die Schenkel 30 der Winkelfüße 29 erstrecken sich parallel zu den Randseiten 26 der Bodenplatte 4.
Aus Figur 4 werden die Proportionen der gesamten Präsentationsanordnung deutlich. Das Präsentationspodest 2 ist ebenso wie die Fußbodenfläche 3 quadratisch konfiguriert. Von der Bodenplatte 4 verdeckt ist mit unterbrochener Linie der Sockel 8 eingezeichnet, der exakt an der Ecke 31 der Fußbodenfläche 3 positioniert ist, und zwar so, dass der Sockel 8 vollständig innerhalb der Fußbodenfläche 3 angeordnet ist. Bei dieser Konfiguration liegt die von den
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Seitenwänden 5, 6 eingefaßte Ecke 32 der Bodenplatte 4 bzw. der Deckenplatte 7 außerhalb der Fußbodenfläche 3. In dieser Darstellung ist auch erkennbar, dass die Seitenwände 5, 6 an randseitig der Deckenplatte 7 vorstehenden Konsolen 33, 34 befestigt sind. Auf der Oberseite 35 der Deckenplatte 7 verläuft eine Zugstrebe 36 in Form eines Stahlseils, vorzugsweise in einer Stärke von 4 mm von der von den Seitenwänden 5, 6 eingefassten Ecke 37 zur diagonal gegenüberliegenden freien Ecke 38. In den Ecken 37, 38 ist die Zugstrebe 36 über Flanschplatten 39, 40 mit der Deckenplatte 7 verbunden.
Die Fußbodenfläche 7 misst in diesem Ausführungsbeispiel 2800 &khgr; 2800 mm, während die Bodenplatte 2086 &khgr; 2086 mm groß ist. Der Sockel 8 ist gegenüber der Bodenplatte 4 allseits um 200 mm zurückversetzt. Die erste Seitenwand 5 ist 1000 mm breit, wobei der Abstand der vertikalen Randseite 13 von der eingefassten Ecke 32 280 mm beträgt. Die andere Seitenwand 6 ist 180 mm von der Ecke 32 versetzt angeordnet und 1400 mm breit.
Das gesamt Präsentationspodest 2 ist in diesem Ausführungsbeispiel 2600 mm hoch, wobei der Abstand zwischen der Bodenplatte 4 und der Deckenplatte 7 2240 mm beträgt.
Figur 5 zeigt in einer vergrößerten Darstellung die Deckenplatte 7. Die mit unterbrochener Linie eingezeichnete Mittenausnehmung 41 misst in diesem Ausführungsbeispiel 1000 &khgr; 700 mm und dient zur Aufnahme von Beleuchtungsmitteln 42 (vgl. Figur 1).
Aus der Querschnittsdarstellung der Figur 6 ist erkennbar, dass die Deckenplatte 7 aus einer Tragplatte 43 und einer an der Unterseite 44 der Tragplatte 43 befestigten Dekorplatte 22 besteht. Die Dekorplatte 22 ist von Bolzen 45 gehalten, die als Schraubbolzen konfiguriert sind und die Tragplatte 43 durchsetzen.
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Die Bodenplatte 7 ist umgekehrt aufgebaut, d.h. die Dekorplatte 25 liegt auf einer Tragplatte 47 auf, wobei eine Fixierung durch zusätzliche Bolzen nicht erforderlich ist.
Die Tragplatte 46 der Bodenplatte 4 besteht aus einer Tischlerplatte mit einer Stärke von 60 mm.
Figur 9 zeigt den Aufbau der Seitenwände 5, 6. Jede Seitenwand 5, 6 besteht aus einer Mittelplatte 47, die in diesem Ausführungsbeispiel eine Tischlerplatte mit einer Stärke von 58 mm ist.
Auf jeder Seite der Mittelplatte 47 ist eine Dekorplatte 19, 48 angeordnet. Die Dekorplatten 19, 48 bestehen in diesem Ausführungsbeispiel aus einer Spanplatte mit einer Stärke von 16 mm. Die Mittelplatte 47 einschließlich der beiden Dekorplatten 19, 48 wird randseitig durch das U-Profil 16 umgriffen. Hierbei umgreifen die Schenkel 49, 50 des U-Profils 16 die Dekorplatten 19, 48. Die Dekorplatten 19, 48 reichen dabei etwas tiefer in das U-Profil 16 hinein, während die Mittelplatte 47 gegenüber den Dekorplatten 19, 48 zurückversetzt ist und an T-förmigen Stegen 51 im mittleren Bereich des U-Profils 16 anliegt. Zwischen den mittleren beiden Stegen 52 kann das U-Profil 16 über eine nicht näher dargestellte Schraube mit der Mittelplatte 47 verschraubt werden.
Bezuqszeichenaufstellunq
1 - Präsentationsanordnung
2 - Präsentationspodest 3- Fußbodenfläche
4 - Bodenplatte von 2
5 - erste Seitenwand von
6 - zweite Seitenwand von
7 - Deckenplatte von
8 - Sockel von 2
9 - Einfassung von 3 10- Kante von 3
11 - Kante von 3
12 - vertikale Randseite von
13 - vertikale Randseite von
14 - vertikale Randseite von
15 - vertikale Randseite von 16- U-Profil
17 - Seitenfläche von
18 - Seitenfläche von
19 - Dekorplatte von 5
20 - Dekorplatte von 6
21 - Möbelstück
22 - Dekorplatte von 7
23 - Randseite von 7 24- U-Profil von 23
25 - Dekorplatte auf 4
26 - Randseite von 4 27- U-Profil an 26
28 - Aussparung in 8
29 - Winkelfuß vom 8
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30 - Schenkel von
31 - Ecke von 3 32- Ecke von 4
33 - Konsole von
34 - Konsole von
35 - Oberseite von
36 - Zugstrebe
37 - Ecke von 7 38- Ecke von 7
39 - Flanschplatte an
40 - Flanschplatte an
41 - Mittenausnehmung in
42 - Beleuchtungsmittel in
43 - Tragplatte von
44 - Unterseite von
45 - Bolzen in
46 - Tragplatte
47 - Mittelplatte von 5,
48 - Dekorplatte an 5,
49- Schenkel von
50- Schenkel von 51 - Stege von

Claims (17)

1. Präsentationsanordnung umfassend ein Präsentationspodest (2) mit einer rechteckig konfigurierten Bodenplatte (4) und an zwei benachbarten Längsseiten der Bodenplatte (4) befestigten und zu dieser senkrecht angeordneten Seitenwänden (5, 6), die eine über die Bodenplatte (4) ragende Deckenplatte (7) tragen, wobei die vertikalen Randseiten (12, 13, 14, 15) der Seitenwände (5, 6) von U-Profilen (16) eingefasst sind, durch welche Seitenflächen (17, 18) der Seitenwände (5, 6) bildende austauschbare Dekorplatten (19, 20) randseitig umgriffen an Mittelplatten (47) der Seitenwände (5, 6) lösbar gehaltert sind.
2. Präsentationsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Randseiten (26) der Bodenplatte (4) zumindest bereichsweise von U-Profilen (27) eingefasst sind, welche eine auf einer Tragplatte (46) angeordnete austauschbare Dekorplatte (25) randseitig umgreifen und lösbar haltern.
3. Präsentationsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckenplatte (7) aus einer Tragplatte (43) und einer an deren Unterseite (44) lösbar befestigten Dekorplatte (22) gebildet ist, wobei die Randseiten (23) der Deckenplatte (7) von lösbar zugeordneten U-Profilen (24) umgriffen sind.
4. Präsentationsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorplatte (22) von Bolzen (45) gehalten ist, die durch die Tragplatte (43) geführt sind.
5. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckenplatte (7) durch eine sich diagonal von der von den Seitenwänden (5, 6) eingefassten Ecke (37) zur gegenüber liegende freien Ecke (38) der Deckenplatte (7) erstreckende Zugstrebe (36) ausgesteift ist.
6. Präsentationsanordnung nach Anspruch 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Zugstrebe (36) ein Stahlseil ist.
7. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an und/oder in der Deckenplatte (7) wenigsten ein Beleuchtungsmittel (42) fixiert ist.
8. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragplatte (43) rahmenartig konfiguriert ist mit einer von der Zugstrebe (36) überspannten Mittenausnehmung (41).
9. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die einander zugewandten Randseiten (13, 14) der Seitenwände (5, 6) im Abstand von der von ihnen eingefassten Ecke (32) der Bodenplatte (4) angeordnet sind.
10. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckenplatte (7) an den der Bodenplatte (4) zugewandten ersten Seitenflächen (17, 18) der Seitenwände (5, 6) befestigt ist.
11. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (4) auf einem Sockel (8) angeordnet ist, welcher Aussparungen (28) für die Aufnahme eine Gabel eines Hubwagens aufweist.
12. Präsentationsanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Seitenwände (5, 6) an der Bodenplatte (4) und dem Sockel (8) vorbei bis auf den Boden erstrecken.
13. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (4) quadratisch ist und einen Eckbereich einer gegenüber der Bodenplatte (4) größeren durch eine Einfassung (9) begrenzten quadratischen Fußbodenfläche (3) überlappend bedeckt, wobei die Seitenwände (5, 6) parallel zu den Kanten (10, 11) der Fußbodenfläche (3) sind und die von den Seitenwänden (5, 6) eingefasste Ecke (32) einer Ecke (31) der Fußbodenfläche (3) zugeordnet ist.
14. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (3) mit den Kanten (10, 11) der Fußbodenfläche (3) abschließend angeordnet ist.
15. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelplatte (47) eine Tischlerplatte mit einer Stärke von 58 mm ist und die Dekorplatten (19, 20, 48) von Spanplatten mit einer Dicke von 16 mm gebildet sind.
16. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (4) und die Deckenplatte (7) im lichten Abstand von 2200 mm bis 3000 mm, vorzugsweise von 2200 mm bis 2500 mm, zueinander angeordnet sind.
17. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (4) 2000 mm × 2000 mm und die Fußbodenfläche (3) 2800 mm × 2800 mm misst.
DE20301842U 2003-02-06 2003-02-06 Präsentationsanordnung Expired - Lifetime DE20301842U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10355550A1 (de) * 2003-11-21 2005-06-30 Hansgrohe Ag Anordnung von Einrichtungs-, Sanitärgegenständen oder Möbeln vor einer Fläche
DE102015218767A1 (de) 2015-09-29 2017-03-30 Dringenberg Gmbh Betriebseinrichtungen Bodenelement und Verfahren zum Erstellen von temporären Aufbauten

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