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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Einrichtung zum wärmeverlustarmen
Belüften von
Räumen über eine
Fenster/Tür-Rollladen-Anordnung
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bei Fenster/Tür-Rollladen-Anordnungen werden
das Fenster bzw. die Tür
oder der Rollladen mit mehrfachem Nutzen verwendet. Einerseits sollen die
Fenster (Türen)
die lebensnotwendige Sonnenstrahlung in die Wohnräume eindringen
lassen, andererseits sollen sie zusammen mit den Rollladen speziell
in der kälteren
Jahreszeit Wärmeschutz
und bei besonderen örtlichen
Gegebenheiten auch einen ausreichenden Schallschutz bieten. Neben
der Sonneneinstrahlung ist aber auch eine entsprechende Be- und
Entlüftung
der Räume
für ein
gesundes Leben in der Wohnung erforderlich. Rollläden bieten
außerdem
im Sommer die Möglichkeit,
durch ihre Verschattungswirkung die Räume vor übermäßiger Erwärmung zu schützen und
bei entsprechender Ausgestaltung auch einbruchhemmend zu wirken.
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Es ist bekannt, dass zum Erreichen
dieser Nutzen Fenster mit in vielfältiger Art zu öffnenden Fensterflügel (dasselbe
gilt für
Türen)
versehen werden, die entweder von Hand oder elektromotorisch betätigt werden
können.
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Außerdem werden vielfach geeignete
Lüftungsgeräte in Fenster
eingebaut oder spezielle mechanische Lüftungsgeräte bei Räumen oder Fenster eingesetzt.
Rollläden
werden in vielfältiger
Weise entweder vor beispielsweise Balkontüren oder im Bereich des Fenstersturzes
oder außen
vor Fenster oder Fassaden angebracht und können entweder manuell durch
Gurt- und Seilzüge
oder Kurbelgetriebe oder elektromotorisch ggf. mit geeigneten elektronischen
Steuergeräten
betätigt
werden. Solche Rollläden
verwenden Lamellenpanzer, bei denen Zwischen- bzw. Verbindungselemente benachbarter
Lamellen entweder luftdicht oder mit Luftschlitzen versehen sind.
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Es werden bereits gute wärme- und
schalldämmende
Fenster/Tür-Rollladen-Anordnungen
eingesetzt, bei denen Isolierglasscheiben und gut abgedichtete Lamellenrollladen
verwendet werden. Nachteilig bei diesen Anordnungen ist, dass beim
Lüftungsbetrieb,
d.h. bei gekippten Fenster oder geöffneter Lüfteröffnung und ganz oder teilweise
hochgezogenem Lamellenrollladen die guten wärme- und/oder schalldämmenden
Eigenschaften ganz oder teilweise verloren gehen.
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Aus der
DE 199 63 919 A1 ist eine
Einrichtung zum wärmeverlustarmen
Belüften
von Räumen über eine
Fenster/Tür-Rollladen-Anordnung
der eingangs genannten Art bekannt, bei der der Lamellenpanzer des
Rollladens in eine Belüftungsposition
gebracht wird, in der das untere Ende des Lamellenpanzers bei luftdicht
schließenden
benachbarten Lamellen in einem bestimmten Höhenabstand vom Außensims
des Fensters bzw. bei Türen
vom Gebäudebodenangeordnet
ist.
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Dies bedeutet, dass für diese
Position des Lamellenpanzers eine Arretierung wirksam werden muss.
Dies ist relativ aufwendig, nicht nur in konstruktiver Hinsicht,
sondern auch bei der Einstellung dieser Belüftungsposition. Darüber hinaus
soll mit dem Einstellen dieser Belüftungsposition des Lamellenpanzers
ein Öffnen
der Lüftungsöffnung im
Bereich des Blendrahmens zum Innenraum hin erreicht werden. Auch
dies ist steuerungstechnisch und konstruktiv aufwendig.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es deshalb, eine Einrichtung zum wärmeverlustarmen Belüften von
Räumen über eine
Fenster/Tür-Rollladen-Anordnung
zu schaffen, mit der in einfacher Weise ein effektives Belüften bei
gleichzeitiger Abdunkelung erreicht ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei
einer Einrichtung zum wärmeverlustarmen
Belüften
von Räumen
der eingangs genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale
vorgesehen.
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Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist
erreicht, dass in einfacher Weise eine Belüftung des oder der betreffenden
Räume bei
nur geringen Wärmeverlusten
und gleichzeitig guter Schalldämmung
durchgeführt
werden kann.
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Zum Erreichen dieses verlustarmen
Belüftungsbetriebes
reicht es aus, den Rollladenpanzer bzw. Lamellenpanzer in üblicher
Weise zu schließen, ohne
dass besondere konstruktive oder einstellungstechnische Maßnahmen
ergriffen werden müssen.
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Zwischen dem bis auf den Luftführungskanal luftdicht
verschlossenen Lamellenpanzer und dem dichten Fenster bzw. der dichten
Tür wirkt
in effektiver Weise ein Platten-Wärmetauschersystem.
Im Zuluftbetrieb dringt kalte Frischluft durch den Luftführungskanal
in den Luftzwischenraum zwischen Lamellenpanzer und Fenster bzw.
Tür und
wird durch die Verlustwärme
des Fensters bzw. der Tür
aufgeheizt und kann dann so vorgewärmt durch die geöffnete Belüftungsöffnung oberhalb
des Fensters bzw. der Tür
in den Raum gelangen. Entsprechendes gilt für den Abluftbetrieb, wenn verbrauchte
Luft mit Raumtemperatur durch die Lüftungsöffnung oberhalb des Fensters
bzw. der Tür
in den Zwischenraum zwischen Rollladenpanzer und Fenster bzw. Tür gelangt und
nach außen
strömt.
Es versteht sich, dass die genannte Einrichtung in einfacher Weise
sowohl zum Einbau in Neubauten als auch ohne Weiteres zur Nachrüstung in
Altbauten geeignet ist.
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Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung ist der Luftführungskanal
gemäß dem Merkmal
des Anspruchs 2 in einer Endlamelle des Lamellenpanzers gebildet.
Gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung ist der Luftführungskanal stattdessen gemäß Anspruch
3 in einer außenseitig
am Fenster bzw. der Tür
vorgesehenen Fenstersims-Anordnung
integriert.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Endlamelle in schallschutztechnischer, lichtbrechungstechnischer
bzw. konstruktiver Hinsicht ergeben sich aus den Merkmalen eines
oder mehrerer der Ansprüche 4
bis 8.
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Bevorzugte Ausgestaltungen der Fenstersims-Anordnung
ergeben sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 9 bis
11.
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Die vorzugsweise über dem Blendrahmen vorgesehen
Belüftungsöffnung zum
Bereich des Innenraumes ist gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 12 durch eine Vorrichtung mit Steuerrohr zu öffnen bzw.
zu verschließen.
Ausgestaltungen hierzu ergeben sich aus den, Merkmalen eines oder
mehrerer der Ansprüche
14 bis 16. Bei einer einfachen Variante gemäß Anspruch 13 wird der Verschluss
mit einer manuellen Klappe oder einem Schieber bestätigt.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung
sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung
anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben
und erläutert
ist. Es zeigen:
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1 in
schematischer längsgeschnittener Darstellung
eine Fenster-Rollladen-Anordnung mit einer Einrichtung zum wärmeverlustarmen
Belüften eines
Raumes gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung bei dichtverschlossenem Rollladen,
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2A, 2B und 2C Ausgestaltungen von beim Rollladen
nach 1 verwendbaren
Endlamellen in vergrößerter Schnittdarstellung,
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3 Ausgestaltung
einer bei der Anordnung nach 1 verwendbaren
Fenstersims-Anordnung in vergrößerter Schnittdarstellung,
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4 in
vergrößerter Schnittdarstellung
den Bereich der oberhalb des Blendrahmens des Fensters angeordneten
steuerbar zu öffnenden
oder zu verschließenden
Belüftungsöffnung und
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5 einfache
Variante des Verschluss-Systems für manuellen Bedienung.
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Gemäß 1 besitzt die Fenster-Rollladen-Anordnung 10 einen
mit einer Isolierglasscheibe 12 versehenen, öffnenbaren
oder feststehenden Fensterrahmen 11, der in einem Blendrahmen 13 abdichtend
gehalten ist (abgebildet ist ein fest verglastes Fenster). Oberhalb
des Blendrahmens 13 ist ein Rollladenkasten 14 vorgesehen,
der wie hier dargestellt, in die Gebäudewand integriert und nach
innen weisend angeordnet ist (der statt dessen auch vorgebaut sein
kann) und in welchem eine Welle 15 antreibbar vorgesehen
ist, mittels der über
Aufhängeteile,
z.B. Aufhängefedern 16,
der Lamellenpanzer 17 des Rollladens 18 auf- und
abwickelbar ist. Der Rollladenkasten 14 ist außerhalb
des Aufwickelraumens 28 für den Lamellenpanzer 17 mit
wärme-
und oder schalldämmenden
Material 19 ausgefüllt.
Oberhalb des Blendrahmens 13 und im unteren Teil des Rolladenkastens
integriert ist eine Belüftungsöffnung 21 vorgesehen,
die mittels eines steuerbaren Verschlusses 22 öffnen- und
verschließbar
ist. In einem Abstand vor dem Fenster 20 sind in der Gebäudeöffnung seitliche
parallele Führungsschienen 23 für den Lamellenpanzer 17 des
Rollladens 18 vorgesehen. Die Führungsschienen 23,
die im wesentlichen von der Oberseite eines Fenstersimses 25 ausgehen,
gehen in ihrem in den Rollladenkasten 14 einmündenden
Bereich in eine Einführungsöffnung 24 über. Der Lamellenpanzer 17,
der bei diesem Ausführungsbeispiel
in Zugposition mit Luftschlitzen zwischen den Lamellen versehen
ist, ist aus gut wärme- und/oder schalldämmendem
Material. In einem oberen Bereich nahe dem Austritt des Lamellenpanzers 17 aus dem
Rollladenkasten 14 sind an einem Halter 26, welcher
gleichzeitig Revisionsprofil für
den Rolladen ist, Bürstendichtungen 27 oder
elastische Dichtungen 28 zur Wärme- und Schallisolierung vorgesehen. Es
versteht sich, dass die beschriebene Anordnung 10 statt
des Fensters auch eine Balkontür
oder dergleichen beinhalten kann.
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Der aus mehreren identischen Lamellen 31 aufgebaute
Lamellenpanzer 17 des Rollladens 18 besitzt beim
Ausführungsbeispiel
der 1 an seinem unteren
Ende eine speziell ausgestaltete Endleiste 32, die wie
die Lamellen 31 untereinander mit der betreffenden benachbarten
Lamelle 31 verbunden ist. Die Endleiste 32 ist
mit einem Luftführungskanal 30 versehen,
der bei gemäß 1 vollständig geschlossenem Lamellenpanzer 17 eine
Lüftungsverbindung
zwischen der Außenseite
der Fenster-Rollladen-Anordnung 10 und
einem Raum 33 zwischen dem Lamellenpanzer 17 und
dem Fenster 20 schafft. Die Endleiste 32 kann
unterseitig mit einer Dichtleiste 34 versehen sein und
sitzt auf der Fenstersims-Anordnung 25, die hier aus einem
einfachen Abdeckblech besteht, dichtend auf. Der Luftführungskanal 30 ist
bei allen Ausgestaltungen der Endleiste 32 nicht horizontal
durchgängig,
sondern zur horizontalen bzw. vertikalen Richtung spitzwinklig geneigt
durchgängig,
um eine Lichtbrechung zu erreichen und damit die mit dem Rollladen 18 erreichte Abdunkelung
nur unwesentlich zu stören.
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Die in 1 dargestellte
Endleiste 32 ist aus einem in Querschnitt langgestreckten
Hohlprofil aufgebaut, das mit einer unteren ersten Durchbrechung 36 und
einer dazu vertikal versetzt angeordneten zweiten oberen Durchbrechung 37 versehen
ist. Im Hohlprofil der Endleiste 32 sind zwei Schalldämmleisten 38 angeordnet,
die zwischen sich einen Abstand bilden und auf diese Weise den Luftführungskanal
30 vom ersten unteren Durchgang 36 zum zweiten oberen Durchgang 37 in
schräger
Anordnung begrenzen.
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2A zeigt
im Schnitt eine Ausführungsform
der Endleiste 32. Bei dieser Ausgestaltung ist das Hohlprofil
der Endleiste 32' aus
einer Außenschale 41 und
einer Innenschale 42 aufgebaut, die verrastend miteinander
verbunden sind. Die Außenschale 41 trägt einstückig einen
die Aufwickelbewegung des Lamellenpanzers 17 begrenzenden
Anschlag 43, welcher gleichzeitig einen Schutz vor Wasser-
(Regen) und Schmutzeintritt bietet und darüber hinaus den Lichteintritt mindert, während die
Innenschale 42 untenseitig die Dichtleiste 34 trägt. Eine
mögliche
Ausgestaltung der Durchbrechungen 36 ist in der Ansicht
der 2B dargestellt.
Die Schalldämmleisten 38 sind
in die Hohlprofilschalen 41, 42 eingelegt bzw.
zusätzlich
eingeklebt. Die Schalldämmleisten 38 sind
vorzugsweise in dunkler am besten schwarzer Farbe ausgeführt, wegen
der damit verbundenen optimalen Lichtdämpfung.
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Die Endleiste 32' gemäß 2C besitzt ein gegenüber den
vorhergehenden Ausgestaltungen verbreitertes Hohlprofil, bei dem
die beiden Durchbrechungen 36 und 37 auf einer
horizontalen Ebene liegen. Zwischen diesen beiden Durchbrechungen 36 und 37 ist
eine Schikane 44 in Form zweier aneinanderliegender mittig
vorspringenden Leisten vorgesehen. Die Endleiste 32' besitzt zu
beiden Seiten der Schikane 44 zwei Schalldämmleisten 38 und 39, während zwei
weitere Schalldämmleisten 38 und 39 oberhalb
der beiden Durchbrechungen 36 und 37 angeordnet
sind. Auf diese Weise ist der Luftführungskanal 30' nach Art eines
spitzwinkligen Dreiecks für eine
erhöhte
Schalldämmung
und Lichtbrechung umgelenkt.
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Die 3 zeigt
gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
die Anordnung eines Luftführungskanals 130 innerhalb
der Fenstersims-Anordnung 25'.
Die Fenstersims-Anordnung 25',
die gebäudeaußenseitig
angeordnet ist und an die Unterseite des Blendrahmens 13 anschließt, besitzt
hier ein Mehrfachhohlprofil-Futter 46, das von einem Abdeckblech 47 abgedeckt
ist.
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Beim in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Mehrfachhohlprofil-Futter 46 über die
gesamte Simsbreite vom Blendrahmen 13 aus zur Gebäudeaußenseite
vorgezogen und von einem geneigten einstückigen ebenen Abdeckblech 47 überdeckt.
Das Abdeckblech 47 liegt auf einer Abstandsleiste 51 des
Futters 46 auf und überragt
dieses. Die Abstandsleiste 51 des Futters 46 ist
mit horizontalen Zutrittsöffnungen 52 des
Luftführungskanals 130 versehen.
Die Austrittsöffnungen 53 im
Abdeckblech 47 werden von einem Schirmblech 54 überdeckt.
Somit verbindet der Luftführungskanal 130 mit
seinen etwa horizontalen Zutrittsöffnungen 42 und seinen
etwa vertikalen Austrittsöffnungen 53 die
Gebäudeaußenseite
mit dem Raum 33 zwischen Rolladen 18 und dem Blenddrahmen 13.
Der Luftführungskanal 130 in der
Fenstersims-Anordnung 25 kann statt dem Luftführungskanal 30 in
der Endlamelle 32 vorgesehen sein, so dass diese Endlamelle 32 als
handelsübliche Endlamelle
(ohne Luftführung)
ausgeführt
werden kann.
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4 zeigt
zusätzlich
zur Ausgestaltung des Verschlusses 22 der Belüftungsöffnung 21 in
strichpunktierter Weise die Möglichkeit,
den Rollladenkasten 14' statt
nach innen zu legen, vor die Gebäudewand
zu setzen. Dabei ändert
sich an der Ausgestaltung und Anordnung der Belüftungsöffnung 21 und deren
steuerbaren Verschluss 22 nichts. Oberhalb des Blendrahmens 13 ist
gemäß den 1 und 4 die Belüftungsöffnung 21 vorgesehen,
die von einem Kanal 61 gespeist wird, der mit dem Raum 33 in
Verbindung steht und beidseitig von Schalldämmmaterial 62 begrenzt
ist.
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Eingangsseitig vor dem Kanal 61 ist
eine an sich bekannte Regelklappe 59 vorgesehen. Das Verschluss-System 22 ist
von konkav ausgebildeten, abdichtenden Formteilen 63 begrenzt,
zwischen denen ein Steuerrohr 64 angeordnet ist, das um
seine Achse 65 von Hand oder motorisch drehbar ist. Das Steuerrohr 64 dient
zum gesteuerten Öffnen
und Schließen
des Verschlusses 22.
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Der zylindrische Mantel des Steuerrohrs 64 ist
an einem ersten Umfangsbereich mit einer Zutrittsöffnung 68 in
Form beispielsweise mehrerer Ausstanzungen versehen, die mit der
Belüftungsöffnung in
Verbindung treten kann. An einem zweiten Umfangsbereich besitzt
das Steuerrohr 64 eine Austrittsöffnung 70 beispielsweise
in Form von mehreren Austanzungen, wobei der zweite Bereich 70 um
etwa 180° gegenüber dem
ersten Bereich 68 versetzt ist. Der restliche Bereich 71 des
Steuerrohrs 64 ist undurchbrochen. Die abdichtenden Formteile 63 werden
in u-förmigen Halteprofilen 66,
die aus Metall oder Kunststoff bestehen können, gehalten. Auf diese Weise
kann in der dargestellten Position der 1 bzw. 4 eine
Verbindung zwischen dem Belüftungskanal 61 über die
beiden Bereiche 68 und 70 im Steuerrohr 64 mit
dem Innenraum 60 des Gebäudes geschaffen werden. Wird
das Steuerrohr 64 in die eine oder andere Richtung um ca.
90° gedreht
wird der steuerbare Verschluss 22 verschlossen, so dass
der Belüftungsweg
unterbrochen ist. Mit anderen Worten, die verlustarme Belüftung des
Innenraumes 60 von außen
wird durch den Verschluss 22 bzw. das Steuerrohr 64 gesteuert.
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5 zeigt
eine Variante zu dem in 1 und 4 dargestellten System, bei
dem das Öffnen
und Schließen
der Belüftungsöffnung 21 durch
Drehen des Steuerrohres 64 erfolgt. Bei diesem einfachen System
wird auf das aufwendigere Verschluss-System 22 komplett
verzichtet und das Öffnen
und Schließen
erfolgt entweder mit einer einfachen Klappe 72 (im Detail
nicht dargestellt) bzw. mit einem Schiebersystem. Diese kostengünstig herzustellende Variante
bleibt der manuellen Bedienung vorbehalten.