DE20300368U1 - Spargefäss - Google Patents
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Classifications
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Description
Anwaltsakte: 20025266
Anmelder: Ralph Butner
Karlsruher Str. 61 D-76676 Graben-Neudorf
SPARGEFASS
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Die Erfindung betrifft Spargefäß zum Sammeln, insbesondere von Münzen, einer Währung, das einen Hohlraum zur Aufnahme der Münzen umfasst mit wenigstens eine, vorzugsweise schlitzartigen, Öffnung, deren lichte Weite im Wesentlichen dem Querschnitt der zu sammelnden Münzen einer Währung entspricht und die den Hohlraum von außen zugänglich macht.
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Nahezu seit der Ablösung des reinen Tauschhandels durch die Einführung von Geld oder geldwerten Gegenständen als Tauschmittel bzw. als Tauschersatzmittel hat die Menschheit Gefäße zu deren Aufbewahrung bzw. zum Sparen der jeweiligen Währung entwickelt. Neben der bloßen Notwendigkeit der Verwahrung und Aufbewahrung des Geldes an einem möglichst sicheren und schwer zugänglichen Ort haben sich weitere Formen der Aufbewahrung von Geld herauskristallisiert. Neben der bloßen Aufbewahrung ist Geld seit jeher auch Gegenstand der Sammelleidenschaft gewesen, so dass sich auch Schmuck- und Spargefäße heraus gebildet haben, die entweder besondern schmuckvoll oder in einer sonstigen Art zum Sparen animieren sollten.
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Eine wesentliche Aufgabe eines Spargefäßes besteht seit jeher also darin, den jeweiligen Besitzer dazu zu animieren, die Sparbüchse möglichst oft und beständig mit Geld zu füllen. Dies gelingt entweder dadurch, dass die Sparbüchse in einer besonderen Beziehung zum Benutzer steht oder sonstig Riten oder Handlungen entwickelt werden, die zum Sparen animieren.
Neben der bloßen Anhäufung von Währungen ist es auch weitverbreitet, bestimmte Bestandteile einer Währung, also beispielsweise Münzen, die als besonders schön empfunden werden, gesondert zu verwahren. Auch hierzu sind spezielle Spargefäße, wie etwa durchsichtige Flaschen und ähnliches eingesetzt worden.
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Traditionell weisen insbesondere Münzen einer Währung neben einer den jeweiligen Wert des Geldes wiedergebenden Prägung Schmucksymbole und Hoheitswappen auf, die das Geld in besonderes typisierender Weise dem die jeweilige Währungs-0 hoheit ausübenden Land zuordnen soll. Häufig entsteht daher eine emotionale Bindung der Bevölkerung zu Ihrer jeweiligen Währung, die zum Teil sogar politisch gewünscht ist.
Im Zusammenhang mit der Einführung der Gemeinschaftswährung des Euros, aber auch bei sonstigen länderübergreifenden Währungsprojekten wurde zur Erhöhung der Akzeptanz der Einführung der neuen Währung den Besonderheiten der jeweiligen Länder dadurch Rechnung getragen, dass im Bereich des Münzgeldes wiederum eine spezielle nationale Gestaltung bzw. Symbolik des Münzgeldes zugelassen wurde.
Im Bereich der Währungsunion des Euro können die Münzen eines jeden Landes von einander unterschieden werden.
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Zeitgleich mit der Einführung des Euros wurden daher Alben oder Mappen vorgelegt, mit denen es dem Benutzer möglich war, sämtliche im Rahmen der erwähnten Gemeinschaftswährung herausgegebenen unterschiedlichen Münzen nach und nach zusammeln.
Offensichtlich wirken also die Besonderheiten einer Währung motivationsfördernd für die Sparneigung der jeweiligen Benutzer.
In erster Linie wenden sich derartige Spargefäße an Kinder als hauptsächlichen und bevorzugten Kundenkreis. Die Kinder spielen mit den gefällig gestalteten Sparbüchsen, wobei durchaus die Möglichkeit besteht, dass die Spargefässe geworfen werden oder runterfallen oder sonstig harten Stößen oder ähnlichen Belastungen ausgesetzt sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein gefälliges Spargefäß zu schaffen, das überdies den Anforderungen an ein Kinderspielzeug genügt.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt durch die Ausgestaltung eines Spargefäß gemäß dem Hauptanspruch. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich gemäß den 5 abhängigen Ansprüchen 2 bis 7.
Das Spargefäß ist hierzu neben den nachstehend erläuterten Merkmalen zur Unterstützung der Sparneigung mit einer flexiblen unzerbrechlichen Kunststoffwandung versehen. Das Gefäß kann daher gedrückt und elastisch verformt werden ohne zerbrechen und insbesondere ohne splittern zu können.
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In abermaliger Weiterbildung des Spargefäßes kann es zusätzlich mit einer oder mehrerer zumindest teilweise durchsichtiger Taschen versehen sein, in denen sich jeweils zumindest eine Münze der jeweils zu sammelnden Währung befindet. Hierdurch ist sichergestellt, dass für den Fall, dass die der jeweiligen Währung zugeordnete Symbolik zumindest für den jeweiligen Betrachter nicht hinreichend ist, spätestens durch die in der erwähnten Tasche befindlichen Münze eine eindeutige Zuordnung des jeweiligen Spargefäßes eine charakteristische Währung gegeben ist.
Das Spargefäß kann in weiterer Ausgestaltung mit einer beschichteten Weichplastikhülle versehen sein, die wiederum mit einer textlien Beschichtung, vorzugsweise einem Plüschstoff" versehen ist. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass derartige Spargefäße überwiegend von Kindern und Jugendlichen benutzt werden, die insbesondere weichen und kuscheligen Spielsachen eine größere Zuneigung entgegen bringen.
In besonderer Ausgestaltung wird dies etwa durch die Gestaltung des Spargefäßes in Form eines Teddybärs sichtbar. Derartige Teddybären werden auch von Erwachsenen zumeist in Erinnerung an ihre eigene Kindheit gerne erworben und gegebenenfalls als ständiger Begleiter benutzt. Es erscheint daher vorteilhaft, diese Bindung zwischen Benutzer und Teddybär für ein Spargefäß zu nutzen.
20025266/06.12.2 0X)2/tigySr:
Aus fertigungstechnischen Gründen kann es jedoch vorteilhaft sein, dass zumindest einzelne Teile des Teddybärs von Schaumstoffelementen gebildet werden, die ausschließlich über den textlien Bezug mit dem Rumpfkörpers des Teddybärs verbunden sind. Hierdurch ergeben sich fertigungstechnische Vorteile.
Grundsätzlich kann zwischen Spargefäßen unterschieden werden, bei denen die Entnahme des gesammelten Geldes nur durch Zerstörung des Spargefäßes möglich ist und den wiederverwertbaren Spargefäße, die über einen wiederverschließbare Entleerungsöffnung verfügen. Auch das erfindungsgemäße Spargefäß kann in einer entsprechend wiederverwertbaren Ausgestaltung hergestellt werden.
In abermaliger Weiterbildung des Erfindungsgedankens kann das Spargefäß mit einem Musikchip versehen sein, der vorzugsweise zur Wiedergabe der Nationalhymne, die der jeweils zu sammelnden Währung entspricht, genutzt werden kann.
Der Musikchip kann in einer verbesserten Ausführung zusätzlich mit einem Lautstärkeregler versehen sein.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung nur schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen:
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Figur 1: Das Spargefäß in einer Frontansicht,
Figur 2: das Spargefäß in einer Rückansicht und
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Figur 3: in einer Ansicht von unten.
Das in Figur 1 dargestellte Spargefäß 1 hat im Wesentlichen die Form eines Teddybärs. Der Teddybär 2 besteht im Wesentlichen aus einem Rumpfkörper 3, einem Kopfteil 4, sowie den aus Armen und Beinen 5 und 6 bestehenden Extremitäten. Der Rumpfkörper 3 ist aus einem flexiblen Kunststoff gefertigt wird, der mit einem textlien Überzug versehen ist. Beim textlien Überzug handelt es sich um einen" Plüschstoff, wobei das Kopfteil 4 sowie die Extremitäten 5 und 6 lediglich über den textlien Überzug mit dem eigentlichen Rumpfkörper 3 verbunden sind. Das Kopfteil 4 und die Extremitäten 5 und 6 sind Schaumstoffelemente, die über den textlien Überzug mit dem Rumpfkörper 3 verbunden bzw. vernäht sind.
Der Rumpfkörper ist im Frontbereich mit einer durchsichtigen Tasche 7 versehen, in der eine Münze 8 der zu sammelnden Währung angeordnet ist. Im vorliegenden Beispiel handelt es sich um eine deutsche Euro-Münze, wobei der Frontbereich zusätzlich mit einer dieser Münze entsprechenden Beschriftung 10 versehen ist. Die Bekleidung 11 des Rumpfkörpers 3 nimmt ebenfalls typisierend landestypische Merkmale der Münze 8 auf. Ferner ist das Spargefäß 2 mit einem Symbol 12 versehen, das im vorliegenden Falle eine Andeutung der deutschen Nationalflagge mit den Farben Schwarz, Rot, Gold enthalten soll. Die Nationalflagge ist im Bereich der Beine 6 des Teddybärs 2 angeordnet.
Selbstverständlich kann der Teddybär 2 mit weiteren Symbolen 13, wie hier im vorliegenden Falle dem Euro-Zeichen versehen sein.
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Die Ausprägung des Teddybärs 2 als Spargefäß 1 wird erst in der in Figur 2 dargestellten Rückansicht deutlich. Gemäß Figur 2 umschließt der Rumpfkörper 3 im Wesentlichen einen aus Figur 2 nicht ersichtlichen Hohlraum, der über eine schlitzartige Öffnung 14, deren lichte Weite etwa dem Durchmesser der größten anzunehmenden sammelnden Münze entspricht, zugänglich.
Gemäß der Darstellung in Figur 2 kann also Rumpfkörper 3 durch die schlitzartige Öffnung 14 mit den zu sammelnden Münzen gefüllt werden, die dann in dem in dem Rumpfkörper befindlichen Hohlraum aufgenommen und verwahrt werden können. Reine Schmuckfunktion hat der aus Figur 2 in der Rückansicht ersichtliche Schwanz 15 des Teddybärs 2.
Wie aus der Unteransicht, die in Figur 3 dargestellt, ersichtlich, kann dieser im Rumpfkörper 3 angeordnete Hohlraum über eine Entleerungsöffnung 15 mit einem entsprechenden lösbaren Kunststoffstopfen 16 verschlossen ist, entleert und anschließend weiter verwendet werden. Selbstverständlich könnte im Rahmen der Erfindung der Teddybär 2 auch so gefertigt sein, dass die jeweils gefüllten Spargefäße 1 zu Ihrer Entleerung zerstört werden müssen.
Gemäß den Darstellungen in den Figuren 1 bis 3 ist somit ein Spargefäß beschrieben, das die Funktionen eines beliebten Spielzeugs oder Symbols, hier eines Teddybärs 2, mit den Funktionen eines Spargefäßes 1 verbindet. Zur 0 Motivationssteigerung des Sparers nimmt dabei die Gestaltung der Figur in sinnreicher Weise besondere Merkmale der Währung, hier landestypische Symbole einer deutschen Euromäuse, auf. selbstverständlich können weitere
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Symbole oder Merkmale in Verbindung mit dem Teddybären vorgesehen sein, um die Sparneigung zu steigern. Dies kann beispielsweise durch Accessoires geleistet werden, die die Teddybärfigur trägt, wie etwa spezielle Bekleidungsstücke 5 oder Merkmale, etwa ein Bierglas, das der deutsche Teddybär stemmt, oder ein Baguette, das der französische Teddybär mit sich führt. Darüber hinaus kann der Teddybär 2 in hier nicht weiter dargestellter Weise im Bereich der Extremitäten 5 oder 6 und/oder des Rumpfgefäßes 3 mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Musikchip versehen sein, der bei Betätigung des Druckknopfes die Nationalhymne oder eine sonstige in sinnreichem Zusammenhang mit der jeweiligen Währung stehende Melodie wiedergibt. Derartige; Musikchips sind als solche aus dem Spielzeugbereich bekannt.
Gemäß der vorstehenden Beschreibung ist somit ein Spargefäß beschrieben, das zugleich als Spielzeug eingesetzt werden kann und überdies mit Merkmalen versehen ist, die die Sparneigung des Benutzers erheblich steigert.
Geitz Truckenmüller Lucht
Patentanwälte Kriegsstraße 234 · D-76135 Karlsruhe
Anwaltsakte: 20025266 Anmelder: Ralph Butner
Karlsruher Str. D-76676 Graben-Neudorf
BEZUGSZEICHENLISTE
| 1 | Spargefäß |
| 2 | Teddybär |
| 3 | Rumpfkörper |
| 4 | Kopfteil |
| 5 | Arm |
25 6 Fuß
7 Tasche
8 Münze 30
10 Beschriftung
11 Bekleidung 5 12 Symbol
13 Weiteres Symbol
14 Schlitzartige Öffnung 40
15 Schwanz
16 Entleerungsöffnung 17 Verschluss-Stück
Claims (7)
1. Spargefäß zum Sammeln, insbesondere von Münzen, einer Währung, das einen Hohlraum zur Aufnahme der Münzen umfasst mit wenigstens eine, vorzugsweise schlitzartigen, Öffnung, deren lichte Weite im Wesentlichen dem Querschnitt der zu sammelnden Münzen einer Währung entspricht, dadurch gekennzeichnet, dass das Spargefäß (1) eine flexible unzerbrechliche Kunststoffwandung aufweist:
2. Spargefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Spargefäß mit wenigstens einer zumindest teilweise durchsichtigen Tasche (7) zur jeweiligen Aufnahme einer Münze (8) der jeweils zu sammelnden Währung versehen ist und dabei vorzugsweise eine figürliche Form besitzt und das Spargefäß (1) wenigstens mit einem Symbol (12, 13) versehen ist, wobei die Form des Spargefäßes (1) und/oder das Symbol (12 oder 13) mit der jeweils zu sammelnden Währung korrelieren.
3. Spargefäß, dadurch gekennzeichnet, dass das Spargefäß (1) im Wesentlichen aus einer beschichteten Weichplastikhülle aufgebaut ist, wobei die außenliegenden Beschichtung der Weichplastikhülle ein textiler Überzugsstoff, vorzugsweise ein Plüschstoff, ist.
4. Spargefäß nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Extremitäten des Teddybärs (2) zumindest im Wesentlichen aus Schaumstoffelementen besteht, die über den textilen Überzugsstoff mit dem Spargefäß (1), das vorzugsweise den Rumpfkörpers (3) des Teddybärs (2) ausmacht, verbunden ist.
5. Spargefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spargefäß (1) mit einer lösbar verschlossenen Entleerungsöffnung (16) versehen ist, die vorzugsweise im Aufstandsbereich des Spargefäßes (1) angeordnet ist.
6. Spargefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spargefäß (1) mit einer weiteren Aussparung zur Aufnahme eines batteriebetriebenen Chips, vorzugsweise eines Musikchips, umfassend ein Speicherelement zur Speicherung von Audiodateien, sowie einem Lautsprecherelement zur Wiedergabe der Audiodateien versehen ist, wobei es sich bei den Audiodaten vorzugsweise um die der jeweils zu sammelnden Währung entsprechende Nationalhymne handelt und wobei der Musikchip mit einem Bedienelement, vorzugsweise einem Druckknopf versehen ist, dessen Betätigung die Wiedergabe der Audiodatei auslöst.
7. Spargefäß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass dem Chip ein weiteres Bedienelement, vorzugsweise ein Lautstärkeregler zugeordnet ist.
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Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
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| FR3155433A1 (fr) * | 2023-11-20 | 2025-05-23 | Selene | dispositif textile sécurisé pour enfant et procédé d’utilisation d’un tel dispositif |
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2003
- 2003-01-11 DE DE20300368U patent/DE20300368U1/de not_active Expired - Lifetime
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Effective date: 20031120 |
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Effective date: 20060801 |