DE20300348U1 - Von einem Ende her betätigbare Schlüsselsammelvorrichtung - Google Patents
Von einem Ende her betätigbare SchlüsselsammelvorrichtungInfo
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Description
• · · I
HUANG, Yu-Hwei
Von einem Ende her betätigbare Schlüsselsammeivorrichtung
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
1. Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schlüsselsammervorrichtung, die an einem Ende betätigt wird, und insbesondere eine Schlüsselsammelvorrichtung, bei der das Ansetzen und Abnehmen von Schlüsseln und Zubehör erleichtert ist und die sich kostengünstiger und einfacher fertigen lässt.
2. Stand der Technik
Zu Hause, am Arbeitsplatz sowie in Fahrzeugen zum Umherfahren werden in unserem modernen Leben zahlreiche Schlüssel benutzt; man führt üblicherweise Schlüsselringe mit sich, mit denen sich diese Schlüssel bequem zusammenfassen und ordnen lassen.
Frühere Schlüsselsammelvorrichtungen bestehen aus einem zweilagig gewendelten Ring mit einer Lücke, an der Schlüssel, die Löcher enthalten, auf den Ring einzeln aufschiebbar sind. Derartige Schlüsselringe zum Ansetzen und Abnehmen von Schlüsseln sind nur mühsam, schwierig und unbequem zu betätigen.
Jüngere Schlüsselsammeleinrichtungen, wie sie bspw. die US-PS 4 584 858 lehrt, zeichnen sich durch eine bequemere Handhabung aus. Dabei sind in einer flächigen Scheibe eine mittig umlaufende Umfangsnut sowie ein Betätigungsknopf vorgesehen, der mit einem in der Scheibe vorgesehenen Riegel so zusammenwirkt, dass letzterer normalerweise in eine Lücke in der Umfangsnut eingreift; die Lücke wird geöffnet, indem der Betätigungsknopf eingezogen wird. An die Schlüssel lässt sich ein Verbindungsstück mit einem kugelartigen Ende ansetzen, das sich durch die Lücke an die Scheibe ansetzen bzw. von ihr abnehmen lässt. Das Ansetzen und Abnehmen von Schlüsseln an bzw. von einem derartigen Schlüsselring ist auf diese Weise schneller und bequemer. Trotzdem ist diese Lehre noch nachteilig. Bspw. müssen in die Hauptscheibe eine umlaufende Umfangsnut, eine in Durchmesserrichtung verlaufende Nut zur Aufnahme des Riegels sowie ein Langloch zum Positionieren des Betätigungsknopfes eingearbeitet werden, so dass ihre Fertigung aufwendiger und unzweckmäßig wird.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Ziel der vorliegenden Erfindung ist eine Schlüsselsammelvorrichtung, die an einem Ende betätigt wird und deren Aufbau so vereinfacht ist, dass Schlüssel sich bequemer handhaben und zusammenfassen lassen.
Dieses Ziel lässt sich dadurch erreichen, dass erfindungsgemäß im Hauptkörper eine Zentralbohrung vorgesehen ist, die sich vom Boden aus einer vorbestimmten Tiefe aufwärts erstreckt und die im innere Ende eine konische Öffnung enthält, die mit einem Loch mit verringerten Durchmesser verbunden ist, das im oberen Ende des Hauptkörpers mündet. Eine Querbohrung mit vorbestimmtem Durchmesser verläuft durch das Loch mit verringerten Durchmesser zur Aufnahme einer Ringes, der eine Lücke zum Ansetzen und Abnehmen von Schlüsseln enthält. Ein verschiebbarer Riegel ist in die Zentralboh-
rung im Hauptkörper eingesetzt und enthält eine quer verlaufende Bohrung der gleichen Größe wie die Querbohrung. Ein Fixierstück ist unten in die Zentralbohrung im Hauptkörper eingesetzt und eine Feder sitzt unter Spannung zwischen der Unterseite des verschiebbaren Riegels und dem oberen Ende des Fixierstücks. Die Feder drückt den verschiebbaren Riegel normalerweise in die konische Öffnung, so dass das quer verlaufende Loch nicht mit der Querbohrung, aber mit der Lücke im Ring fluchtet; der Riegel ragt dann teilweise aus der offenen Endfläche des Hauptkörpers heraus und dort kann Druck auf ihn ausgeübt werden, um Schlüssel anzusetzen bzw. abzunehmen.
Die Erfindung ergibt sich in ihrer Neuartigkeit und ihren Besonderheiten aus der folgenden ausführlichen Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen derselben anhand der beigefügten Zeichnungen.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Fig. 1 zeigt in einer Perspektivansicht eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 zeigt die Elemente der Fig. 1 in einer Sprengperspektive;
Fig. 3 ist ein Schnitt durch die Anordnung nach Fig. 1;
Fig. 4 zeigt schaubildlich die Arbeitsweise der vorliegenden Erfindung
nach Fig. 3;
Fig. 5 ist ein frontaler Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 6 ist ein seitlicher Schnitt durch die Anordnung der Fig. 5;
Fig. 7 ist ein frontaler Schnitt durch eine dritte Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 8 ist ein seitlicher Schnitt durch die Anordnung nach Fig. 7;
Fig. 9 ist ein frontaler Schnitt durch eine vierte Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 10 ist ein seitlicher Schnitt durch eine Anordnung nach Fig. 9;
Fig. 11 ist ein frontaler Schnitt durch eine fünfte Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 12 ist ein seitlicher Schnitt durch eine Anordnung nach Fig. 11;
Fig. 13 zeigt als Sprengperspektive die Elemente einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 14 zeigt an einer Perspektive die Ausführungsform nach Fig. 13 im
zusammengesetzten Zustand; und
Fig. 15 zeigt in einer Perspektive eine siebente Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ähnlich der Anordnung nach Fig. 14.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
Wie die Fig. 1 zeigt, hat die vorliegende Erfindung einen Hauptkörper 10, der in der dargestellten Ausführungsform zylindrisch ist; wie unten ausführlich erläutert, kann er in jeder bequem tragbaren Form - bspw. quaderförmig - vorliegen.
Wie in den Fig. 1-3 gezeigt, enthält der Hauptkörper 10 eine Zentralbohrung 11, die vom unteren Ende desselben bis zu einer bestimmten Tiefe verläuft und am inneren Ende eine konische Öffnung 12 enthält, die zu einem Loch 13 mit verringerten Durchmesser führt, das seinerseits am oberen Ende des Hauptkörpers 10 mündet. In der dargestellten bevorzugten Ausführungsform führt das kleinerdurchmessrige Loch 13 am oberen Ende zu einem konisch aufgeweiteten Loch 14, das seinerseits am oberen Ende des Hauptkörpers 10 mündet. Durch das kleinerdurchmessrige Loch 13 hindurch führt eine Querbohrung 15 mit vorgegebenem Durchmesser.
In der Zentralbohrung 11, dem konischen Loch 12 und dem kleinerdurchmessrigen Loch 13, die oben angesprochen wurden und auf der gleichen Mittellinie angeordnet sind, sind von unten nach oben - in dieser Reihenfolge - ein Fixierstück 20, eine Feder 21 und ein verschiebbarer Riegel 30 angeordnet. Ein Ring 40 mit einer Ausnehmung bzw. Lücke 41 ist in die Querbohrung 15 eingesetzt. Die Lücke 41, die als Zugang zum Ansetzen und Abnehmen von Schlüssen dient, hat eine vorbestimmte Breite "a".
Der Schaftdurchmesser des erwähnten verschiebbaren Riegels 30 ist geringfügig kleiner als der der Zentralbohrung 11, so dass er in diese eingesetzt und in ihr verschoben werden kann. Weiterhin ist er mit einem kleinerdurchmessrigen Schaftteil 31 versehen, der in das kleinerdurchmessrige Loch 13 passt und mit zwei seitlichen Abflachungen 31A, 31B versehen ist, deren Abstand "b" kleiner ist als die Breite "a" der Lücke 41. Am Übergang vom Riegel 30 zum Schaft befindet sich eine abgeschrägte Fläche 32, die in die konische Loch 12 passt, während im kleinerdurchmessrigen Schaftteil 31 eine Durchgangsbohrung 33 der gleichen Größe wie die Querbohrung 15 vorgesehen ist.
Das erwähnte Fixierstück 20 ist fest mit dem Boden der Zentralbohrung 11 verbunden; zwischen die Unterseite des verschiebbaren Riegels 30 und dem oberen Ende des Fixierstücks 20 ist die Feder 21 unter Vorspannung eingesetzt. Da das Fixierstück 21 fest eingebaut ist, drückt die Feder 21 aufwärts auf den verschiebbaren Riegel 30, so dass dessen abgeschrägte Fläche 32 im Ruhezustand in der konischen Öffnung 12 sitzt. Die Bohrung 33 fluchtet dann nicht mehr mit der Querbohrung 15, so dass der verschiebbare Riegel 30 teilweise aus dem kleinerdurchmessrigen Loch 13 hinaus vorsteht; in diesem Zustand ist die Vorrichtung geschlossen.
Wird nun wie in Fig. 4 ersichtlich am Oberteil des Hauptteils 10 Druck auf den frei liegenden Teil des verschiebbaren Riegels 30 ausgeübt, drückt dieser mit seiner Unterseite die Feder 21 in der Zentralbohrung 11 zusammen, so dass sich der Riegel insgesamt nach unten verschiebt. Erreicht die Durchgangsbohrung 33 im Riegel 30 die Querbohrung 15 im Hauptkörper 10 und fluchtet mit ihr, kann der Ring 40, der ursprünglich gegen eine Bewegung arretiert war, frei drehen, so dass die Lücke 41 sich aus dem Hauptkörper 10 hinaus drehen lässt. Die aufzunehmenden Gegenstände wie bspw. Schlüssel lassen sich in die Lücke 41 einsetzen und sammeln. Da die Breite "a" der Lücke 41 im Ring 40 etwas größer ist als der Abstand "b" zwischen den Abflachungen 31A, 31B, führt, wenn der zunächst nach auswärts gedrehte Ring 40 wieder in die Ausgangslage bewegt wird, die Rückstellkraft der komprimierten Feder 21 diese in den Ausgangszustand zurück, so dass der Vorgang des Aufnehmens zu sammelnder Gegenstände wie Schlüssel abgeschlossen wird. Sollen andererseits am Ring befindliche Gegenstände abgenommen werden, lassen die oben erläuterten Schritte gem. Fig. 4 sich wiederholen, wobei die Gegenstände dann vom Ring abgenommen werden können.
In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die in den Fig. 5 und 6 gezeigt ist, ist ein anders gestalteter Hauptkörper 100 entsprechend mit einem verschiebbaren Riegel 300 und einer Feder 210 versehen, die jeweils den gleichen funktionalen Aufbau ausweisen wie in der vorhergehenden Ausführungsform. Normalerweise ist der Regel 300 in den Hauptkörper 100 gedrückt; es lässt sich aber auch Druck auf das frei liegende Ende des Riegels 300 aufbringen. Diese Ausführungsform ist weiterhin auf einer Seitenfläche des Hauptkörpers 100 mit einem Druckknopf 109 versehen, der mit dem Riegel 300 verbunden ist. Es wird hier nämlich mittels des Druckknopfs 109 ein Ring 400 so betätigt, dass eine Lücke öffnet oder schließt und Schlüssel sich so ansetzen und abnehmen lassen.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wie in Fig. 7 und 8 gezeigt, weist ein anders gestalteter Hauptkörper 101 einen verschiebbaren Riegel und eine Feder mit dem gleichen funktionellen Aufbau wie in den vorgehenden Ausfuhrungsformen auf; auch hier kann auf das frei liegende Ende des Riegels gedrückt werden. Jedoch ist ein Fixierstück 200 im Zusammenwirken mit einem Positionierstift 201 so anordenbar, dass man eine andersartige Schlüsselring-Vorrichtung mit erweiterem Anwendungsbereich erhält.
Nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wie in Fig. 9 und 10 gezeigt, ist ein anders gestalteter Hauptkörper 102 mit einem verschiebbaren Riegel 320 und einer Feder 212 versehen, deren unteres Ende auf einem Absatz im Hauptkörpers 102 aufsitzt, wobei der Hauptkörper 102 einen Abschnitt vorbestimmter Länge zum Ansetzen eines dreieckigen Zusatzteils 600 aufweist.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gem. Fig. 11 und 12 wird ein verschiebbarer Riegel 330, der normalerweise unter Druck in einem Hauptkörper sitzt, mit einem seitlichen Druckknopf betätigt, mit dem er verbunden ist.
In einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die die Fig. 13 und 14 zeigen, ist ein Hauptkörper 103 entsprechend mit einem verschiebbaren Riegel, einer Feder und einem Fixierstück jeweils mit dem gleichen funktionellen Aufbau wie in den vorgehenden Ausführungsformen versehen; desgl. ist das frei liegende Ende des Riegels mit Druck beaufschlagbar. Der Hauptkörper 103 hat einen schürzenartigen Teil 104; zwischen den beiden Teilen und einem Innengewindeabschnitt 106 nahe dem unteren Ende des Teils 104 ist ein Aufnahmeraum 105 gebildet. In diese Ausführungsform lässt sich daher eine Minia-
tur-Taschenleuchte 80 einsetzen, die mit einer Lumineszenzdiode arbeitet. In den Raum, den der schürzenartigen Teil 104 bildet, lassen sich ein Isolierring 81 und eine elektrisch leitfähige Feder 82 sowie unter dem Fixierstück ein Batteriesatz 83 als Stromversorgung einsetzen. Die Vorrichtung ist vom Benutzer mitführbar; an einigen Stellen lassen sich Feuchtigkeitsdichtringe 84 einsetzen. Die in der Fig. 15 gezeigte Ausführungsform ähnelt der sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gem. Fig. 13 und 14, wobei jedoch der schürzenartige Bereich 107 länger und daher bei Benutzung der Vorrichtung als Taschenleuchte bequemer greifbar ist.
Wie aus den oben erläuterten Ausführungsformen zu ersehen, ist das Wichtigste an der erfindungsgemäßen Schlüsselsammeivorrichtung der weitgehend vereinfachte Aufbau des Hauptkörpers, wobei nur die Zentralbohrung, die konische und die verjüngte konische Öffnung auf der gleichen Mittellinie liegen, so dass die Vorrichtung sich folglich schnell fertigen und auch schnell und bequem montieren lässt; die Vorrichtung ist also zur kostengünstigen Massenfertigung sehr gut geeignet. Sie hat folglich einen hohen gewerblichen Nutzwert.
Die beschriebenen Ausführungsformen sollen die vorliegende Erfindung nur erläutern, nicht ihren Umfang einschränken. Für den Fachmann ist einzusehen, dass sich an den Elementen der vorliegenden Erfindung zahlreiche Änderungen ausführen lassen, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen. Daher sollen alle solchen Änderungen unter die nachfolgenden Ansprüche fallen.
H1158HO/C1
Claims (7)
1. Schlüsselsammelvorrichtung, die an einem ihrer Enden betätigbar ist, gekennzeichnet durch einen Hauptkörper mit einem verschiebbaren Riegel, der durch Ausdehnen eines elastischen Elements bis an einen Anschlag in der Ruhelage gehalten wird, durch eine Querbohrung mit vorgegebenem Durchmesser im Hauptkörper zur Aufnahme eines Ringes, der eine Lücke enthält, durch die hindurch Schlüssel ansetz- und abnehmbar sind, und durch eine Durchgangsbohrung im Riegel, die die gleiche Größe wie die Querbohrung hat und im Ruhezustand aus dem Weg der Querbohrung gedrückt wird, aber in die Lücke im Ring bewegbar ist, so dass der verschiebbare Riegel durch Herabdrücken eines an seinem Ende frei liegenden Teils betätigbar ist.
2. Schlüsselsammelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper eine Zentralbohrung enthält, die von dessen unteren Ende bis zu einer vorgegebenen Höhe aufwärts vorsteht und im inneren Ende eine konische Schulter enthält, die zu einer Bohrung verringerten Durchmessers führt, die im oberen Ende des Hauptkörpers mündet, dass die Querbohrung zur Aufnahme des Ringes durch die Bohrung verringerten Durchmessers verläuft, dass der verschiebbare Riegel durch die Bohrung verringerten Durchmessers passt und dass ein Fixierstück mit dem inneren unteren Ende der Zentralbohrung im Hauptkörper verbunden ist, wobei eine Feder zwischen die Unterseite des verschiebbaren Riegels und der Oberseite des Fixierstücks unter Druck eingesetzt ist.
3. Schlüsselsammelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem verschiebbaren Riegel beiderseits zwei Abflachungen vorgesehen sind, deren Abstand kleiner ist als die Breite der Lücke im Ring.
4. Schlüsselsammelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper auf einer Seitenfläche mit einem Druckknopf versehen ist, der mit dem verschiebbaren Riegel gekoppelt ist.
5. Schlüsselsammelvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierstück mit einem Positionierstift versehen ist.
6. Schlüsselsammelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper einen Abschnitt vorbestimmter Länge zum Anbringen eines dreieckigen Zubehörteils aufweist.
7. Schlüsselsammelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper einen schürzenartigen Teil aufweist, dass zwischen dem Hauptkörper und dem schürzenartigen Teil ein Aufnahmeraum gebildet ist und dass am unteren Ende des schürzenartigen Teils in diesem ein Innengewinde vorgesehen ist, in das ein Miniatur-Taschenleuchte mit einer Lumineszenzdiode einsetzbar ist.
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