DE20300237U1 - Behälter - Google Patents
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Description
Uhlandstr. 36
71665 Vaihingen/Enz
Behälter
Die Erfindung betrifft einen Behälter für schüttfähige Kleinteile, insbesondere schüttfähige Lebensmittelstücke, wie Reiseverpflegung vorzugsweise in Form von Süßwarenstücken etc..
Bei Autofahrern ist der Verzehr von Süßwaren wie Bonbons etc. während der Fahrt sehr beliebt. Reiseverpflegung dieser Art ist bisher in Tüten bzw. Beuteln oder in flachen, aus Unterteil und Oberteil bestehenden Dosen enthalten. Behältnisse dieser Art werden in der Regel ungesichert auf der Mittelkonsole des Fahrzeugs abgelegt. Es kann daher vorkommen, dass ein derart abgelegtes Behältnis bei Beschleunigungs- bzw. Bremsvorgängen bzw. bei Kurvenfahrten verrutscht oder von der Mittelkonsole herabfällt, was nicht nur zu einem Verschütten des Inhalts, sondern auch zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen kann. Die bekannten Anordnungen sind daher nicht autogerecht genug.
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Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Behältnis eingangs erwähnter Art zu schaffen, das autogerechtet gestaltet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine halslose Flasche, deren Außendurchmesser an die lichte Weite der Öffnung serienmäßiger Cupholder angepasst ist und die mit einer an ihrem oberen Ende angeordneten Verschlusseinrichtung versehen ist, die einen scheibenförmigen, einer Zugriffsöffnung zugeordneten, ausbrechbaren Abreißdeckel enthält, der in der Verschlussstellung über eine randseitige Sollbruchlinie mit einer ringförmig umlaufenden, am oberen Flaschenende angebrachten Fassung verbunden ist und im ausgebrochenen Zustand die Zugriffsöffnung freigibt.
Die dem erfindungsgemäßen Behälter zugrundeliegende Flasche kann in vorteilhafter Weise in dem in modernen Fahrzeugen serienmäßig vorhandenen Cupholder abgestellt und dadurch kipp- und verrutschsicher positioniert werden. Die halslose Ausbildung ergibt in vorteilhafter Weise eine große Zugriffsöffnung, was eine bequeme Entnahme des Flascheninhalts ermöglicht. Die der Flasche zugeordnete Verschlusseinrichtung kann nachträglich angebracht werden, was eine einfache Befüllung der Flasche vor Anbringung der Verschlusseinrichtung ermöglicht. Gleichzeitig gewährleistet die Verschlusseinrichtung einen luftdichten Abschluss und ermöglicht damit eine luftdichte Verpackung des Inhalts, was eine lange Haltbarkeit gewährleistet. Der ausbrechbare Abreißdeckel ermöglicht ein einfaches Öffnen ohne Werkzeug. Nach Entfernung des Abreißdeckels verbleibt nur die ringförmig umlaufende Fassung an der Flasche, wodurch diese versteift wird und der große Zugriffsquer-
schnitt keine Beeinträchtigung erfährt. Gleichzeitig ergibt die an der Flasche verbleibende Fassung eine außen umlaufende Rastkante, an der eine zum nachträglichen Verschließen dienende Kunststoffkappe verrastbar ist. Die erfmdungsgemäßen Maßnahmen ergeben dementsprechend eine hohe Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben. So kann der Außendurchmesser der Flasche zweckmäßig etwa 63 mm betragen. Hierdurch ergibt sich eine exakte Anpassung an die lichte Weite serienmäßiger Cupholder.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, dass die Flasche aus Kunststoff besteht. Dies ermöglicht nicht nur eine einfache Herstellung als Blasformling etc., sondern ergibt in vorteilhafter Weise auch eine gewisse Elastizität, was die Bruchsicherheit erhöht und das Verletzungsrisiko absenkt.
Vorteilhaft kann die Flasche aus transparentem Material bestehen. Dies ermöglicht eine einfache Sichtkontrolle des Flascheninhalts. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, für Werbe- und/oder Informationszwecke eine innenliegende Banderole zu verwenden. Diese kann aus Papier bestehen und wird durch den Flascheninhalt an die innere Oberfläche angepresst, so dass keine Befestigung erforderlich ist. Es ergibt sich daher eine kostengünstige und umweltfreundliche Anordnung.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann die Flasche mit einer die Fassung der Verschlusseinrichtung aufnehmenden, an einen zylindrischen Abschnitt anschließenden
Schulter versehen sein. Dies erhöht die Stabilität und erleichtert die Herstellung.
Zweckmäßig ist der Abreißdeckel mit einer angenieteten Betätigungslasche versehen. Hierdurch wird die Handhabung erleichtert.
In einer weiteren Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann der Verschlusseinrichtung eine zweckmäßig aus Kunststoff bestehende Abdeckkappe zugeordnet sein, welche die Fassung von außen übergreift und mit einer den Rand der Fassung untergreifenden Rastleiste versehen ist. Mit Hilfe dieser Abdeckkappe kann die Flasche nach Entfernung des Abreißdeckels nachträglich wieder verschlossen werden, wodurch der Inhalt gegen Verschütten bzw. Austrocknen etc. geschützt wird.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
Figur 1 einen Vertikalschnitt durch einen erfindungsgemäßen Behälter im verschlossenen Zustand,
Figur 2 eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß Figur 1 und
Figur 3 einen Vertikalschnitt durch den erfindungsgemäßen Behälter bei entferntem Abreißdeckel.
Der in der Zeichnung dargestellte Behälter dient zur Aufnahme schüttfähiger Kleinteile 1. Hauptanwendungsgebiet ist die Aufnahme schüttfähiger Süßwarenstücke in Form von Bonbons etc., wie sie häufig als Reiseproviant bzw. Reisenaschwerk verzehrt werden. Der vorliegende Behälter ist daher in erster Linie zur Verwendung durch Fahrzeuginsassen gedacht und an eine derartige Verwendung angepasst.
Der dargestellte Behälter besteht aus einer zweckmäßig aus Kunststoff hergestellten, halslosen Flasche 2, die mit einer an ihrem oberen Rand angebrachten, aus Metallblech bestehenden Verschlusseinrichtung 3 versehen ist. Die zweckmäßig als Blasformling herstellbare Kunststoff-Flasche 2 besitzt einen mit einem Boden versehenen, zylindrischen Abschnitt 4, der oben mit einer leicht nach innen geneigten Schulter 5 versehen ist, deren oberes Ende die Verschlusseinrichtung 3 trägt.
Diese enthält, wie Figur 1 weiter zeigt, eine den oberen Rand der Schulter 5 falzartig übergreifende, ringförmig umlaufende Fassung 6. Diese ist über eine umlaufende Sollbruchlinie 7 mit einem sie ausfachenden, scheibenförmigen Abreißdeckel 8 verbunden. Der Abreißdeckel 8 kann entlang der Sollbruchlinie 7 ausgebrochen, das heißt von der Fassung 6 getrennt und entfernt werden, wodurch eine in Figur 3 gezeigte Zugriffsöffnung 9 freigegeben wird. Der Durchmesser der Zugriffsöffnung 9 entspricht dem Durchmesser des scheibenförmigen, mit seinem Rand bis zur ringförmigen Fassung 6 reichenden Abreißdeckels 8, was einen bequemen Zugriff und eine bequeme Entnahme einzelner Stücke der Flaschenfüllung ermöglicht.
Der Abreißdeckel 8 ist, wie die Figuren 1 und 2 zeigen, mit einer Betätigungslasche 10 versehen. Diese ist als durch eine Niete 11 gehaltener, zweiarmiger Hebel ausgebildet, dessen kürzerer Arm 12 bis zur Sollbruchlinie 7 reicht und dessen längerer Arm 13 als Grifföse ausgebildet ist. Der kürzere Arm 12 ist zum freien Ende hin pfeilförmig verjüngt. Beide Arme der Betätigungslasche 10 sind durch randseitige Sicken 14 versteift.
Die Verschlusseinrichtung 3 wird nach der Befüllung der Flasche 2 an dieser angebracht. Hierzu wird die Fassung 6 auf den oberen Rand der Flasche 2 aufgesetzt und zusammengepresst. Um den Inhalt der Flasche 2 zugänglich zu machen, wird der Abreißdeckel 8 ausgebrochen.
Hierzu wird der längere Arm der Betätigungslasche 10 angehoben, wodurch der kürzere Arm 12 mit seinem vorderen, pfeilförmig verjüngten Ende nach unten gedrückt wird. Dies bewirkt, dass die Sollbruchlinie 7 lokal abbricht. Durch weiteres Ziehen an der durch den Arm 13 gebildeten Grifflasche wird dieser Bruch vergrößert und damit der Abreißdeckel 8 abgetrennt, wie dies von Wurst- bzw. Fischdosen her bekannt ist. Danach ist die Zugriffsöffnung 9 frei, so dass der Inhalt in Form der Teile 1 bequem entnommen werden kann, wie Figur 3 anschaulich erkennen lässt.
Um ein Verschütten oder Austrocknen etc. zu verhindern, kann der Behälter nach Entfernung des Abreißdeckels 8 durch eine in Figur 3 gezeigte Abdeckkappe 15 nachträglich verschlossen werden. Die zweckmäßig aus elastischem Kunststoff bestehende Abdeckkappe 15 besitzt einen die Fassung 6 der Verschlusseinrichtung 3 von außen
übergreifenden Mantel 16, der mit einer innen umlaufenden Rastleiste 17 versehen ist, die unter den äußeren, unteren Rand der Fassung 6 einrastbar ist, so dass sich ein zuverlässiger Rastverschluss ergibt.
Die Flasche 2 und die Abdeckkappe 15 können bedruckt bzw. mit einer aufgeklebten Außenbanderole etc. versehen sein. Im dargestellten Beispiel ist in die Flasche 2, die aus transparentem Material besteht, eine innen umlaufende Banderole 18 eingestellt, was durch den großen Öffnungsquerschnitt begünstigt wird. Die Banderole 18 ist lose in die Flasche 2 eingestellt und wird durch die Füllung der Flasche 2 an deren Innenumfang angelegt. Eine Befestigung an der Flasche 2 ist daher nicht erforderlich. Die Banderole 18 kann einfach als bedruckter Papierstreifen ausgebildet sein. Der Aufdruck der Banderole 18 ist durch das der Flasche 2 zugrundeliegende, durchsichtige bzw. transparente Material hindurch sichtbar.
Die Höhe der Flasche 2 kann den Verhältnissen des Einzelfalls angepasst sein. Als zweckmäßig hat sich eine maximale Höhe von 150 mm erwiesen. Der Durchmesser der Flasche 2 ist so gewählt, dass diese, wie Figur 3 anschaulich zeigt, in einen sogenannten Cupholder 19 einstellbar ist, wie er in modernen Verkehrsmitteln, wie PKWs etc. serienmäßig vorhanden ist. Hierzu kann der Außendurchmesser der Flasche zweckmäßig etwa 63 mm betragen. Dies gilt für jede Höhe der Flasche 2.
Claims (16)
1. Behälter für schüttfähige Kleinteile, insbesondere schüttfähige Lebensmittelstücke wie Reiseverpflegung vorzugsweise in Form von Süßwarenstücken etc., gekennzeichnet, durch eine halslose Flasche (2), deren Außendurchmesser an die lichte Weite der Öffnung serienmäßiger Cupholder (19) angepasst ist und die mit einer an ihrem oberen Ende angeordneten Verschlusseinrichtung (3) versehen ist, die einen scheibenförmigen, einer Zugriffsöffnung (9) zugeordneten, ausbrechbaren Abreißdeckel (8) enthält, der in der Verschlussstellung über eine randseitige Sollbruchlinie (7) mit einer ringförmig umlaufenden, am oberen Flaschenende angebrachten Fassung (6) verbunden ist und im ausgebrochenen Zustand die Zugriffsöffnung (9) freigibt.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser der Flasche (2) 63 mm beträgt.
3. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Flasche (2) bis zu 150 mm beträgt.
4. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flasche (2) aus Kunststoff besteht.
5. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flasche (2) aus transparentem Material, insbesondere transparentem Kunststoff, besteht.
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Flasche (2) mit einer innenliegenden, lose an der inneren Oberfläche anliegenden Banderole (18) versehen ist.
7. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flasche (2) mit einer die Fassung (6) der Verschlusseinrichtung (3) aufnehmenden, an einen zylindrischen Abschnitt (4) anschließenden Schulter (5) versehen ist.
8. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fassung (6) der Verschlusseinrichtung (3) den oberen Endbereich der Flasche (2) falzförmig übergreift.
9. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abreißdeckel (8) mit einer hieran vorzugsweise mittels einer Niete (11) befestigten Betätigungslasche (10) versehen ist.
10. Behälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungslasche (10) als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist, dessen kürzerer Arm (12) an der Sollbruchlinie (7) endet und dessen längerer Arm (13) als Grifföse ausgebildet ist.
11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der kürzere Arm (12) der Betätigungslasche (10) zu seinem freien Ende hin pfeilförmig verjüngt ist.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 9-11, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungslasche (10) durch randseitige Sicken (14) versteift ist.
13. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung (3) mit Fassung (6) und Abreißdeckel (8) als Metallblechformling ausgebildet ist.
14. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusseinrichtung (3) eine Abdeckkappe (15) zugeordnet ist, welche die Fassung (6) der Verschlusseinrichtung (3) von außen übergreift.
15. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckkappe (15) mit einer den Rand der Fassung (6) untergreifenden Rastleiste (17) versehen ist.
16. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckkappe (15) aus elastischem Kunststoff besteht.
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