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DE20300105U1 - Handhabungsvorrichtung für Gegenstände mit von der Körpertemperatur stark abweichender Temperatur sowie Kaminbesteck aufweisend die Handhabungsvorrichtung - Google Patents

Handhabungsvorrichtung für Gegenstände mit von der Körpertemperatur stark abweichender Temperatur sowie Kaminbesteck aufweisend die Handhabungsvorrichtung

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DE20300105U1
DE20300105U1 DE20300105U DE20300105U DE20300105U1 DE 20300105 U1 DE20300105 U1 DE 20300105U1 DE 20300105 U DE20300105 U DE 20300105U DE 20300105 U DE20300105 U DE 20300105U DE 20300105 U1 DE20300105 U1 DE 20300105U1
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    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
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Description

Handhabungsvorrichtung für Gegenstände mit von der Körpertemperatur stark abweichender Temperatur sowie Kaminbesteck aufweisend die Handhabungsvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Handhabungsvorrichtung für Gegenstände mit von der Körpertemperatur stark abweichender Temperatür sowie ein Kaminbesteck aufweisend die Handhabungsvorrichtung.
Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, Handgriffe, welche an Hitze- oder Kälte-produzierenden Geräten oder Maschinen fest installiert sind, mit einer isolierenden Zusatzbeschichtung zu versehen, welche eine unzulässige Erwärmung oder Abkühlung des Handgriffs verhindern soll. Die Zusatzbeschichtungen können allerdings eine unzulässige Erhitzung oder Abkühlung des Betätigungshandgriffes bei länger andauernder Aussetzung hoher oder niedriger Temperaturen nicht zuverlässig verhindern. Dies führt bei einer Bedienung des Handgriffes zu unangenehmen Schmerzereignissen und potentiell zu Verletzungen der bedienenden Hand.
Weiterhin ist es bekannt und üblich, derartige überhitzte oder unterkühlte Handgriffe von Geräten, beispielsweise mittels eines Hitze- und/oder Kälte-isolierenden Handschuhs zu bedienen. Diese Maßnahme verhindert zwar zuverlässig eine Verletzung der Hand des Bedieners. Es ist jedoch nicht immer erwünscht, dass in der Nähe von zu bedienenden Handgriffen, insbesondere von
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zu bedienenden heißen Handgriffen eines Kamin-Funkenschutz-Schubfensters ein Hitzeschutz-Handschuh bereitgehalten werden muss.
Eine weitere bekannte Möglichkeit aus dem Stand der Technik ist es, die Handgriffe, die fest mit dem Kälte- und/oder Wärme-erzeugenden Gerät verbunden sind, durch Handgriffe zu ersetzen, welche dahingehend optimiert sind, dass eine unzulässige Erwärmung oder Unterkühlung nicht stattfinden soll. SoI-ehe optimierten Handgriffe sind beispielsweise Handgriffe, die aus einem spiralförmig gewundenen Metallgeflecht bestehen, wobei durch Konvektion eine verbesserte Wärmeabfuhr gewährleistet werden soll. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass auch diese Handgriffe übermäßig stark erhitzt werden, da die Wärmezufuhr größer ist als die beabsichtigte Wärmeabfuhr. Eine derartige Maßnahme des Ersatzes derartiger Griffe ist jedoch oftmals mit hohem Aufwand verbunden, da die mit dem Gerät verbundenen bzw. ausgelieferten Handgriffe oftmals nur mit hohem Aufwand austauschbar sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Handhabungsvorrichtung für Gegenstände mit von der Körpertemperatur stark abweichender Temperatur anzugeben, welche einfach, angenehm und leicht bedienbar ist und eine Verletzung der bedienenden Hand zuverlässig unterbindet. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, die Handhabungsvorrichtung leicht anpassbar auf unterschiedliche geometrische Formen der zu bedienenden Handgriffe auszugestalten.
Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, eine Handhabungsvorrichtung anzugeben, welche ästhetisch ansprechend und einfach ausgestaltet ist.
Diese Aufgabe wird mit einer Handhabungsvorrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Handhabungsvorrichtung in einer perspektivischen schematischen Ansicht;
Fig. 2 eine Querschnittsansicht der Handhabungsvorrichtung gemäß der Fig. 1 entlang der Linie A-A;
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Handhabungsvorrichtung in einer schematischen perspektivischen Ansicht;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht der erfindungsgemäßen Handhabungsvorrichtung gemäß Fig. 3 entlang der Linie B-B;
Fig. 5 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Handhabungsvorrichtung in einer schematischen perspektivischen Ansicht;
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Fig. 6 eine teilgeschnittene Detailansicht einer vorteilhaften Weiterbildung der Handhabungsvorrichtung gemäß Fig. 5.
Eine erfindungsgemäße Handhabungsvorrichtung 1 weist eine Bedienungseinrichtung 2 und eine Betätigungseinrichtung 3, welche über zumindest einen Abstandshalter 4 miteinander verbunden sind, auf. Die Bedienungseinrichtung 2 ist im Wesentlichen langgestreckt zylinderförmig ausgebildet und dient als Griffeinrichtung zur Betätigung der Handhabungsvorrichtung 1. Die Betätigungseinrichtung 3 ist im Darstellungsbeispiel als lang-
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gestreckte Aufsteckspange mit einem Spangenkörper 15 ausgebildet, welcher im Querschnitt eine einseitig offene, im Wesentlichen runde Raumform aufweist. Die Betätigungseinrichtung 3 besitzt somit eine im Wesentlichen schlitzförmige Öffnung 5, welche durch freie Kanten 6, 7 der Betätigungseinrichtung gebildet wird. Die freien Kanten 6, 7 weisen von dem Spangenkörper 15 weg und divergieren von einer engsten Stelle der Öffnung 5 auseinander, sodass ein Aufsteck- bzw. Einführtrichter gebildet ist. Der Aufsteck- bzw. Einführtrichter dient als Findungstrichter zum erleichterten Aufstecken der Handhabungsvorrichtung 1 auf den zu bedienenden heißen oder kalten Gerätegriff. Die Betätigungseinrichtung 3 ist bevorzugt aus einem Federstahl oder einem hitze- und/oder kältebeständigen, federnden Kunststoff ausgebildet.
Die Bedienungseinrichtung 2 kann im Rahmen der Erfindung selbstverständlich verschiedene Raumformen, insbesondere eine Raumform, welche ergonomisch an eine Bedienerhand angepasst ist, aufweisen. Hierzu können beispielsweise Griffmulden vorgesehen sein.
Die Abstandshalter 4 erstrecken sich von einer der Schlitzöffnung 5 gegenüberliegenden obenseitigen Außenseite des Spangenkörpers 15 weg und stehen mit der Bedienungseinrichtung 2 in Verbindung. Die Abstandshalter 4 sind beispielsweise als zylinderförmige Stäbe ausgebildet. Bevorzugt sind die Abstandshalter 4 einstückig mit der Bedienungseinrichtung 2 verbunden. Die Betätigungseinrichtung 3 ist mittels einer Befestigungseinrichtung 8, z. B. einer Schraube oder einer Niet, mit einer freien Stirnseite der Abstandshalter 4 verbunden.
Die Betätigungseinrichtung 3 der Handhabungsvorrichtung 1 ist erfindungsgemäß derart ausgebildet, dass auf den zu betätigenden heißen oder kalten Gerätegriffen in einer Betätigungsrichtung des Gerätegriffs ein formschlüssiger Sitz und in einer
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Aufsteckrichtung 40 der Handhabungsvorrichtung 1 ein Losesitz oder ein kraftschlüssiger, insbesondere ein Schnapp- und/oder ein Klemmsitz der erfindungsgemäßen Handhabungsvorrichtung 1 gewährleistet ist. Als kraftschlüssig im Sinne der Erfindung ist auch ein Federschnappsitz wie er beispielsweise in der Ausführungsform gemäß Fig.l mittels der Federspange verwirklicht ist, zu verstehen, da dieser nur durch Krafteinwirkung zerstörungsfrei lösbar ist. Die lichte Weite der Öffnung 5 ist deshalb geringfügig geringer als der Griffdurchmesser des Gerätegriffs, welcher zu bedienen ist, sodass die Schenkel der spangenartigen Betätigungseinrichtung beim Aufdrücken der Handhabungsvorrichtung auseinanderweichen und nach dem Aufstecken wieder durch die Eigenelastizität zurückfedern.
Eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Handhabungsvorrichtung 1 weist als Betätigungseinrichtung 3 eine im Querschnitt im Wesentlichen U-förmige formstarre Betätigungsgabel auf, welche einen ersten 10, einen zweiten Gabelschenkel 11 und eine Bodenwandung 12 aufweist. Die Gabelschenkel 10, 11 bilden als Ü-Schenkel zwischen sich die Stecköffnung 5 aus. Im Bereich der Bodenwandung 12 ist außenseitig die Bedienungseinrichtung 2, vorzugsweise einstückig, mit der Betätigungseinrichtung 3 verbunden. Die Bedienungseinrichtung 2 ist beim zweiten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 beispielsweise als Griffknauf ausgebildet. Auf einer Innenseite der Gabelschenkel 10, 11 ist eine Schutzschicht 14 angeordnet, welche ein Verkratzen des zu bedienenden Gerätegriffs verhindert. Sie besteht beispielsweise aus einem Kunststoff- und/oder Gummimaterial oder einem Textilmaterial.
Die Gabelschenkel 10, 11 verlaufen im Querschnitt parallel und/oder zur Stecköffnung 5 hin divergierend, so dass ein zwischen den Gabelschenkeln 10, 11 ein im Querschnitt zumindest teilweise keilförmiger Zwischenraum ausgebildet ist. Hierdurch ist eine besonders einfache und wirksame Anpassbarkeit der
Handhabungsvorrichtung 1 auf unterschiedliche Abmessungen der Gerätegriffe realisierbar.
Die lichte Weite zwischen den Schenkeln 10, 11 bzw. den Innen-Seiten der Schutzschicht 14 ist derart bemessen, dass ein Aufstecken der gabelförmigen Betätigungseinrichtung 3 auf den zu betätigenden Handgriff klemmend, spielfrei oder mit Spiel möglich ist. Die erfindungsgemäße Handhabungsvorrichtung gemäß Fig. 3 und 4 ist bevorzugt mit einer starren Betätigungseinrichtung versehen, d. h. dass beim Aufstecken der Handhabungsvorrichtung 1 die Lage der Gabelschenkel 10, 11 zueinander unverändert oder nahezu unverändert bleibt.
Eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Handhabungsvorrichtung gemäß Fig. 5 dient zur Betätigung von beispielsweise gekrümmten heißen und/oder kalten Gerätegriffen 20. Bei dieser Ausführungsform ist die Betätigungseinrichtung 3 zweiteilig aus einer ersten Betätigungseinrichtung 3a und einer zweiten Betätigungseinrichtung 3b ausgebildet, welche analog zur Ausführungsform gemäß Fig. 1 jeweils als Steckspange mit einer Stecköffnung 5 und dem Spangenkörper 15 ausgebildet sind.
Die Betätigungseinrichtungen 3a, 3b weisen eine Mittelachse 16a, 16b auf, welche zueinander einen Winkel &agr; einschließen. Die Mittelachsen 16a, 16b liegen in einer Zentralmittelebene Z (vergleiche Fig. 2) der Handhabungsvorrichtung 1. Die Lage der Mittelachsen 16a, 16b zueinander ist derart gewählt, dass ein leichtes Aufstecken auf Teilbereiche eines gekrümmten Griffes 20 möglichst verspannungsfrei möglich ist. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 sind die Betätigungseinrichtungen 3a, 3b jeweils fest mit den jeweiligen Abstandshaltern 4 verbunden und schließen mit diesen einen Winkel a/2 ein.
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Eine bevorzugte Weiterbildung der Handhabungsvorrichtung 1 gemäß Fig. 5 unterscheidet sich von dieser dadurch, dass die Abstandshalter 4 über eine Gelenkeinrichtung 30 mit der Bedienungseinrichtung 2 verbunden sind. Die Gelenkeinrichtung 30 ist beispielsweise als eindimensionales Schwenkgelenk ausgebildet, wobei eine Gelenkachse 31 mit dem Abstandshalter 4 in Verbindung steht und in einer korrespondierenden Gelenknut 32 lagert, welche in der Bedienungseinrichtung 2 angeordnet ist, sodass eine Betätigungseinrichtung 3a, 3b zusammen mit einem Abstandshalter 4 eine Schwenkbewegung entlang der Pfeilrichtungen 33 vollziehen kann. Bevorzugt ist die Gelenkeinrichtung 30 derart ausgebildet, dass die Schwenkbewegung entlang der Pfeilrichtungen 33 in der Zentralebene Z erfolgen kann.
Mit den vorbeschriebenen Handhabungsvorrichtungen kann somit durch die Möglichkeit einer kurzzeitigen Aufbringung auf den zu betätigenden heißen und/oder kalten Gerätegriff im Moment der Nutzung und durch entsprechendes Entfernen von dem Gerätegriff eine Hitze- und/oder Kälte-induzierte Verletzung oder unangenehme Schmerzereignisse vermieden werden. Zudem ist die Vorrichtung einfach und kostengünstig herstellbar und auf verschiedene Griffgeometrien der zu betätigenden Gerätegriffe anpassbar. In besonderer Art und Weise eignet sich die erfindungsgemäße Handhabungsvorrichtung zur Ergänzung von bekannten Kaminbestecken, welche üblicherweise beispielsweise einen Schürhaken, eine Ascheschaufel, diverse Zangen und dergleichen enthalten. Durch die Integrierung einer erfindungsgemäßen Handhabungsvorrichtung in ein Kaminbesteck kann insbesondere die Bevorratung und Bereitstellung eines Hitzeschutz-Handschuhs zur Betätigung von heißen Kaminfenstergriffen vermieden werden.
Selbstverständlich liegt es ebenso im Bereich der Erfindung, die Bedienungseinrichtung 2 und die Betätigungseinrichtung 3 hinsichtlich des Werkstoffs auf den zu betätigenden Geräte-
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griff abzustimmen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bedienungseinrichtung 2, welche aus einer Vielzahl von Metallen und/oder Kunststoffen hergestellt werden kann. Außerdem liegt es im Bereich der Erfindung, die Abstandshalter 4 nicht als starre Körper, sondern als Federelemente, beispielsweise als Spiralfederelemente oder als Biegefederelemente auszubilden. Hierdurch kann im besonderen Maße eine ästhetische Ausgestaltung und ein angenehmes Steckgefühl erreicht werden. Weiterhin liegt es im Bereich der Erfindung, die Gelenkeinrichtung 30 analog auch auf alle anderen als die figürlich dargestellte Ausführungsform gemäß Fig.6 zu übertragen. Ebenso liegt es im Bereich der Erfindung, die Betätigungseinrichtung als Magnet auszubilden. Wesentlich ist, das die Verbindung zwischen der Handhabungsvorrichtung und dem Gerätegriff während der Bedienung fest, aber dennoch für die Bedienung leicht herstellbar und wieder lösbar ist. Beispielsweise kann hierfür die Schutzschicht 14 magnetisch ausgebildet sein.

Claims (14)

1. Handhabungsvorrichtung, insbesondere für Gegenstände mit von der Körpertemperatur stark abweichender Temperatur, aufweisend eine Bedienungseinrichtung (2) und eine Betätigungseinrichtung (3), welche miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (3) kraftschlüssig lösbar mit einem zu betätigenden Gegenstand (20) formschlüssig verbindbar ist.
2. Handhabungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienungseinrichtung (2) als Handgriff ausgebildet ist und mittels zumindest einem Abstandshalter (4) mit der Betätigungseinrichtung (3) verbunden ist.
3. Handhabungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienungseinrichtung (2) einstückig mit der Betätigungseinrichtung (3) verbunden ist.
4. Handhabungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandshalter (4) starre Elemente, Federelemente, insbesondere Spiral- oder Bogenfederelemente sind.
5. Handhabungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (3) als Aufsteckspange ausgebildet ist.
6. Handhabungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (3) als im Wesentlichen formstarre Aufsteckgabel ausgebildet ist.
7. Handhabungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienungseinrichtung (2) als Griffknauf ausgebildet ist.
8. Handhabungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungsvorrichtung (1) zumindest zwei Betätigungseinrichtungen (3a, 3b) aufweist, welche zueinander derart angeordnet sind, dass deren Mittelachsen (16a, 16b) einen Winkel α einschließen, sodass die Handhabungsvorrichtung (1) auf gekrümmte Griffe (20) aufsteckbar ist.
9. Handhabungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (3a, 3b) zusammen mit einem Abstandshalter (4) um eine Achse senkrecht zu einer Zentralmittelebene (Z) der Handhabungsvorrichtung (1) schwenkbar angeordnet ist.
10. Handhabungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandshalter (4) mit der Bedienungseinrichtung (2) über eine Schwenkgelenkeinrichtung (30) verbunden ist.
11. Handhabungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Innenseite der Betätigungseinrichtung (3) eine Schutzschicht (14) aufweist.
12. Handhabungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (14)aus Kunststoff und/oder Gummi und/oder einem Textil besteht.
13. Handhabungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (3), insbesondere die Schutzschicht (14) magnetisch ausgebildet ist.
14. Kaminbestecksortiment enthaltend zumindest eine Handhabungsvorrichtung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13.
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