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DE20300622U1 - Dachrinnenboden - Google Patents

Dachrinnenboden Download PDF

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DE20300622U1
DE20300622U1 DE20300622U DE20300622U DE20300622U1 DE 20300622 U1 DE20300622 U1 DE 20300622U1 DE 20300622 U DE20300622 U DE 20300622U DE 20300622 U DE20300622 U DE 20300622U DE 20300622 U1 DE20300622 U1 DE 20300622U1
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Germany
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gutter
adhesive
floor
edge
base
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DE20300622U
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English (en)
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Metallwarenfabrik Marktoberdorf GmbH and Co KG
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ROESLE METALLWARENFABRIK GmbH
Rosle Metallwarenfabrik & Co KG GmbH
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    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
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    • E04D13/04Roof drainage; Drainage fittings in flat roofs, balconies or the like
    • E04D13/064Gutters
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
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    • E04D13/04Roof drainage; Drainage fittings in flat roofs, balconies or the like
    • E04D13/064Gutters
    • E04D13/068Means for fastening gutter parts together

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Floor Finish (AREA)

Abstract

An einem axialen Ende einer Dachrinne (9) zu deren Abschluss am endseitigen Dachrinnenrand (11) abdichtend zu montierender Dachrinnenboden (1) mit integral angeformten Steckverbindungsmitteln (7) zur provisorischen Fixierung des Dachrinnenbodens (1) an der Dachrinne (9) in einer Montageposition, welcher zur provisorischen Fixierung auf den endseitigen Dachrinnenrand (11) mit vorzugsweise geringem Kraftaufwand aufsteckbar ist und zu diesem Zweck wenigstens eine einen Abschnitt des Dachrinnenrandes (11) beim Aufstecken in sich aufnehmende, insbesondere nutartige Vertiefung (7) aufweist und welcher an Stellen, an denen er mit der Dachrinne (9) abdichtend zu verbinden ist, mit einem Klebemittel (13), insbesondere einem schnell bindenden Klebstoff, präpariert ist, das beim Einbringen des Dachrinnenbodens (1) in die Montageposition oder ggf. danach mit der Dachrinne (9) – diese an den betreffenden Verbindungsstellen benetzend – in Kontakt zu bringen ist.

Description

  • Als Dachrinnenboden ist hier ein Dachrinnenendstück bezeichnet, welches üblicherweise bei der Dachrinnenmontage vom Monteur vor Ort installiert wird. Als Verbindungstechnik kommt insbesondere das Löten und/oder das Verkleben der aneinander angefügten Enden der Dachrinne und des Dachrinnenbodens in Frage. Die Verbindungsstellen sollen wasserdicht sein.
  • Insbesondere in den Fällen, in denen bereits am Dachrand montierte Dachrinnen mit Dachrinnenböden abzuschließen sind, kann es für den Monteur schwierig sein, gleichzeitig den Dachrinnenboden in der Montagestellung zu halten und das Lötmittel bzw. Klebemittel an die vorgesehenen Stellen der gemeinsamen Verbindung von Dachrinne und Rinnenboden zu applizieren.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Dachrinnenboden bereitzustellen, welcher auf einfache Weise herstellbar ist und mit geringem Aufwand abdichtend an einer Dachrinne fixierbar ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß ein an einem axialen Ende einer Dachrinne zu deren Abschluss am endseitigen Dachrinnenrand abdichtend zu montierender Dachrinnenboden mit integral angeformten Steckverbindungsmitteln zur provisorischen Fixierung des Dachrinnenbodens an der Dachrinne in einer Montageposition bereitgestellt, welcher zur provisorischen Fixierung auf den endseitigen Dachrinnenrand mit vorzugsweise geringem Kraftaufwand aufsteckbar ist und zu diesem zweck wenigstens eine einen Abschnitt des Dachrinnenrandes beim Aufstecken in sich aufnehmende, insbesondere nutartige Vertiefung aufweist und welcher an Stellen, an denen er mit der Dachrinne abdichtend zu verbinden ist, mit einem Klebemittel, insbesondere einem schnell bindenden Klebstoff, präpariert ist, das beim Einbringen des Dachrinnenbodens in die Montageposition oder ggf. danach mit der Dachrinne – diese an den betreffenden Verbindungsstellen benetzend – in Kontakt zu bringen ist.
  • Der Monteur kann einen so ausgestalteten Dachrinnenboden nach der Erfindung zur provisorischen Fixierung auf dem endseitigen Dachrinnenrand, welcher ein komplementäres Steckverbindungsmittel für die Steckverbindungsmittel des Dachrinnenbodens bildet, aufstecken und somit schon in die korrekte Montageposition einbringen. Der Monteur hat dann beide Hände frei zur Verfügung, um die abdichtende Verbindung mittels Klebstoff oder Lötmaterial zwischen Dachrinne und Rinnenboden herzustellen.
  • Gemäß der Erfindung weist der Dachrinnenboden wenigstens eine einen Abschnitt des Dachrinnenrandes beim Aufstecken in sich aufnehmende, insbesondere nutartige Vertiefung auf.
  • Eine solche nutartige Vertiefung ist relativ einfach durch Prägung oder durch einen Tiefziehprozess eines betreffenden Blechzuschnitts des Dachrinnenbodens herstellbar.
  • Vorzugsweise weist der Dachrinnenboden wenigstens einen in der Montageposition die Dachrinne an deren endseitigem Rand radial außen zumindest bereichsweise überlappend in Eingriff nehmenden Bördelrandbereich auf, der durch Abkantung eines Randsaumes auf einfache Weise herstellbar ist. Ein solcher Bördelrand kann die nutartige Vertiefung radial außen begrenzen. Als radial innere Begrenzung der nutartigen Vertiefung kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine sickenartige Prägung in dem Dachrinnenboden dienen.
  • Bei der Montage kann der Monteur ein zur Herstellung der abdichtenden Verbindung zwischen Dachrinne und Dachrinnenboden zu verwendendes Klebemittel in die integral im Dachrinnenboden eingeformte nutartige Vertiefung einbringen und dann den Dachrinnenboden auf den endseitigen Dachrinnenrand aufstecken.
  • Im Falle der Verwendung eines Zweikomponentenklebers als Klebemittel kann z.B. eine der Kleberkomponenten in die nutartige Vertiefung eingebracht – und die andere Kleberkomponente auf den endseitigen Dachrinnenrand aufgetragen oder ggf. der ersteren Komponente in der Nut beigegeben werden. Beim Zusammenstecken der beiden Elemente Dachrinne und Dachrinnenboden können die Kleberkomponenten dann miteinander reagieren, um eine abdichtende Klebeverbindung zu bilden.
  • Gemäß der Erfindung ist der Dachrinnenboden an Stellen, an denen er mit der Dachrinne abdichtend zu verbinden ist, mit einem Klebemittel präpariert, welches beim Einbringen des Dachrinnenbodens in die Montageposition oder ggf. danach mit der Dachrinne – diese an den betreffenden Verbindungsstellen benetzend – in Kontakt zu bringen ist. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung sind also die Dachrinnenböden bereits mit einem zunächst noch inaktiven Klebemittel vorpräpariert.
  • Zweckmäßigerweise ist die am Dachrinnenboden deponierte Menge des Klebemittels zur Herstellung der abdichtenden Verbindung zwischen Dachrinnenboden und Dachrinne in vorbestimmter Weise dosiert, so dass bei im Wesentlichen optimierter Klebstoffmenge eine zuverlässig abdichtende stabile Klebeverbindung entstehen kann und Klebstoffverschwendung vermieden wird. Wie bereits oben angegeben, kann es sich bei dem Klebemittel um einen ein- oder mehrkomponentigen Kleber handeln. Vorzugsweise wird hier ein schnell bindender Industriekleber verwendet. Als Klebemittel kommt insbesondere auch Silikon in Frage. Auch Heißkleber können als Klebemittel geeignet sein.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dachrinnenbodens mit daran bereits vorpräpariertem Klebemittel weist eine die Dachrinne an deren endseitigem Rand in der Montageposition in sich aufnehmende Nut auf, wobei das Klebemittel in dieser Nut deponiert und verteilt ist. Gemäß einer Weiterbildung der letztgenannten Ausführungsform der Erfindung ist das am Dachrinnenboden deponierte Klebemittel in einer Schutzhülle untergebracht, welche beim Einbringen des Dachrinnenbodens in die Montageposition von dem endseitigen Rand der Dachrinne zur Freisetzung und Aktivierung des Klebemittels beaufschlagt, insbesondere zerstört wird. Es können somit Dachrinnenböden bereits auf Vorrat mit dem Klebemittel präpariert werden, ohne letzteres aktiv werden zu lassen.
  • Die Montage eines solchen Dachrinnenbodens an der Dachrinne gestaltet sich denkbar einfach. Der Monteur hat den Dachrinnenboden lediglich in die Montagepositon an der Dachrinne zu bringen, wobei dann das Klebemittel automatisch freigesetzt und zur Herstellung der abdichtenden Klebeverbindung aktiviert wird. Die Möglichkeit des Zusammensteckens von Dachrinnenboden und Dachrinne befreit den Monteur davon, die beiden Elemente noch so lange in Montageposition festzuhalten, bis die Klebeverbindung hinreichend stabil geworden ist.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung soll jedoch auch eine Ausführungsform liegen, bei der das Aktivieren eines am Dachrinnenboden deponierten Klebers beim Anfügen des Dachrinnenbodens an die Dachrinne erfolgt, ohne dass auch die Möglichkeit der Herstellung einer provisorischen Steckverbindung vorgesehen ist.
  • Gegenstand der Erfindung sind ferner abdichtend aneinander anzufügende Dachrinnenelemente zur Herstellung einer Dachrinne nach einem der Ansprüche 10–12.
  • Dachrinnenböden nach der Erfindung können aus diversen Materialien gefertigt sein, so insbesondere aus Metall, vorzugsweise Titanzink, Kupfer, verzinkter Stahl, Edelstahl, Aluminium. Als Materialien zur Herstellung des Rinnenbodens kommen auch Kunststoffe in Frage sowie eine Kombination verschiedener Werkstoffe.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.
  • 1a zeigt einen Dachrinnenboden nach der Erfindung in einer Draufsicht auf die die Dachrinne abschließende Fläche.
  • 1b zeigt die Kontur des Dachrinnenbodens nach 1a in der Schnittebene, wie sie in 1a bei b–b angedeutet ist.
  • Bei dem in den 1a und 1b gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Rinnenboden 1 für eine halbrunde Dachrinne. Er ist durch Kaltumformung aus einem Blechzuschnitt entstanden. Seine Umrisskontur unterscheidet ihn nicht von konventionellen Rinnenböden für halbrunde Dachrinnen. Er weist jedoch einen abgekanteten Randsaum 3 und eine in derselben Richtung wie die Abkantung 3 reliefartig vorstehende sickenartige Prägung 5 auf, die in der Nähe des Außenumfangs des Rinnenbodens 1 eine nutartige Vertiefung 7 begrenzen. Diese nutartige Vertiefung 7 ist in Form und Größe bereichsweise dem endseitigen Rand der in 1b mit unterbrochenen Linien angedeuteten Dachrinne 9 angepasst, so dass die Nut 7 ein integral angeformtes Steckverbindungsmittel darstellt, welches in einer Steckverbindung den endseitigen Rand 11 der Dachrinne 9 in sich aufnehmen kann. Eine solche Steckverbindung, wie sie in 1b angedeutet ist, bietet eine hinreichend stabile provisorische Fixierung des Dachrinnenbodens 1 an der Dachrinne 9, so dass der Monteur diese beiden Ele mente Dachrinne 9 und Dachrinnenboden 1 auf mühelose Weise abdichtend miteinander verlöten oder verkleben kann.
  • Wie in 1a bei 13 angedeutet ist, ist der Dachrinnenboden 1 gemäß des Ausführungsbeispiels der Erfindung mit einem Klebstoff 13 oder dergleichen als Abdicht- und Bindemittel vorpräpariert. Der Kleber 13 befindet sich in einer flexiblen schlauchartigen Schutzhülle (nicht gezeigt), welche sich im Wesentlichen über die gesamte (Bogen-)Länge der Nut 7 in der Nut 7 erstreckt. Beim Aufstecken des Dachrinnenbodens 1 auf die Dachrinne 9 wird die Kleberschutzhülle von der Endkante 11 der Dachrinne 9 durch Quetschen zerstört, so dass der vorher luftdicht in der Schutzhülle eingeschlossene und inaktive Kleber 13 nunmehr die Elemente Dachrinne 9 und Dachrinnenboden 1 an den abzudichtenden Stellen benetzen und eine stabile Klebeverbindung herstellen kann.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt. So sollen auch Rinnenböden für Kastenrinnen oder für Rinnen sonstiger Bauformen in den Bereich der vorliegenden Erfindung fallen.

Claims (12)

  1. An einem axialen Ende einer Dachrinne (9) zu deren Abschluss am endseitigen Dachrinnenrand (11) abdichtend zu montierender Dachrinnenboden (1) mit integral angeformten Steckverbindungsmitteln (7) zur provisorischen Fixierung des Dachrinnenbodens (1) an der Dachrinne (9) in einer Montageposition, welcher zur provisorischen Fixierung auf den endseitigen Dachrinnenrand (11) mit vorzugsweise geringem Kraftaufwand aufsteckbar ist und zu diesem Zweck wenigstens eine einen Abschnitt des Dachrinnenrandes (11) beim Aufstecken in sich aufnehmende, insbesondere nutartige Vertiefung (7) aufweist und welcher an Stellen, an denen er mit der Dachrinne (9) abdichtend zu verbinden ist, mit einem Klebemittel (13), insbesondere einem schnell bindenden Klebstoff, präpariert ist, das beim Einbringen des Dachrinnenbodens (1) in die Montageposition oder ggf. danach mit der Dachrinne (9) – diese an den betreffenden Verbindungsstellen benetzend – in Kontakt zu bringen ist.
  2. Dachrinnenboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel (13) in einer die Dachrinne (9) an deren endseitigem Rand (11) in der Montageposition in sich aufnehmenden Nut (7) des Dachrinnenbodens (1) verteilt ist.
  3. Dachrinnenboden nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel (13) eine Komponente eines mehrkomponentigen Klebers, insbesondere schnell bindenden Klebers, umfasst.
  4. Dachrinnenboden nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die am Dachrinnenboden (1) deponierte Menge des Klebemittels (13) zur Herstellung der abdichtenden Verbindung zwischen Dachrinnenboden (1) und Dachrinne (9) ausreichend dosiert ist.
  5. Dachrinnenboden nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Klebemittel (13) in einer Schutzhülle befindet, welche beim Einbringen des Dachrinnenbodens (1) in die Montageposition von dem endseitigen Rand (11) der Dachrinne (9) zur Freisetzung und Aktivierung des Klebemittels (13) beaufschlagt, insbesondere zerstört wird.
  6. Dachrinnenboden nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er wenigstens einen in der Montageposition die Dachrinne (9) an deren endseitigem Rand (11) radial außen zumindest bereichsweise überlappend in Eingriff nehmenden Bördelrandbereich (3) aufweist.
  7. Dachrinnenboden nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er eine in der Montageposition an dem endseitigen Dachrinnenrand (11) radial innen anliegende Fläche (8) aufweist.
  8. Dachrinnenboden nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die radial innen an dem Dachrinnenrand (11) anliegende Fläche (8) des Dachrinnenbodens (1) Teilfläche einer insbesondere sickenartigen Prägung (5) in dem Dachrinnenboden (1) ist.
  9. Dachrinnenboden nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (7) radial außen von dem Bördelrandbereich (3) und radial innen von der radial innen liegenden Fläche (8) begrenzt ist.
  10. Abdichtend aneinander anzufügende Dachrinnenelemente zur Herstellung einer Dachrinne, welche Dachrinnenelemente an ihren entgegengesetzten Anschlussenden insbesondere integral angeformte komplementäre Steckverbindungsabschnitte aufweisen, so dass aufeinander folgende Dachrinnenelemente durch Herstellung von Steck- bzw. Klemmverbindungen mittels der Steckverbindungsabschnitte in einer Montageposition provisorisch aneinander fixierbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein betreffendes Dachrinnenelement an Stellen, an denen es mit einem folgenden Dachrinnenelement abdichtend zu verbinden ist, mit einem Klebemittel präpariert ist, welches mit dem folgenden Dachrinnenelement – dieses an den betreffenden Verbindungsstellen benetzendin Kontakt zu bringen ist.
  11. Dachrinnenelemente nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel in einer das folgende Dachrinnenelement an dessen endseitigem Rand in der Montageposition in sich aufnehmenden Nut des betreffenden Dachrinnenelementes verteilt ist.
  12. Dachrinnenelemente nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Klebemittel in einer Schutzhülle befindet, welche beim Zusammenstecken der aufeinander folgenden Dachrinnenelemente von dem endseitigen Randbereich des folgenden Dachrinnenelementes zur Freisetzung und Aktivierung des Klebemittels beaufschlagt, insbesondere zerstört wird.
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