DE20300540U1 - Spannbare Abdeckung aus aufwickelbarem Material - Google Patents
Spannbare Abdeckung aus aufwickelbarem MaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine aus einem aufwickelbaren Material bestehende verspannbare Abdeckung von Türen oder Toren, insbesondere Garagentoren.
Abdeckungen von Türen oder Toren aus aufwickelbaren Materialien sind beispielsweise als sogenannte Fußball- oder Golfnetze bekannt. Hierbei wird ein Netz mit auf die Größe des verwendeten Balls abgestimmten Maschenweiten zwischen mehreren Aufhängepunkten aufgespannt und dient entweder als Auffangvorrichtung oder aber, im Fall von Fußballnetzen auch als Geschicklichkeitsspiel mit einer Mehrzahl von beim Spiel zu treffenden Öffnungen.
In städtischen Wohnsiedlungen besteht regelmäßig das Problem, dass keine ausreichenden Rasenflächen und Sportstätten für Ballspiele zur Verfügung stehen. Daher verlagert sich das Spiel seit jeher auf die Straßen oder vorzugsweise in Garageneinfahrten oder bei Garagenanlagen auf deren Vorplätze. Hierbei stellt sich jedoch das Problem, dass bei Verwendung der Garagentore als Tor oder Ziel vor allem aufgrund des erheblichen Geräusches, welches beim Auftreffen des Balles auf die Garagentore entsteht, eine starke Geräuschbelästigung für die Anwohner entsteht. Auch können die Garagentore durch die auftreffenden Bälle stark verschmutzen und in ungünstigen Fällen beschädigt werden.
Die aus dem Stand der Technik bekannten Tornetze sind jedoch nur bei aufwendiger Installation geeignet, den Kontakt der anfliegenden Bälle mit Türen oder Toren zu verhindern. Die Tornetze müssen aufwendig angeordnet und verspannt werden und können nur ebenso aufwendig und zeitintensiv wieder entfernt werden. Insbesondere kann eine solche Installation in der Regel nicht von Kindern ohne die Hilfe von Erwachsenen vorgenommen werden. Auch ist aufgrund der benötigten Zeit für das An- und Abbauen eine Benutzung der Türen oder Tore bei Abdeckung mit derartigen Tornetzen für einen längeren Zeitraum nicht möglich.
Es war daher eine Aufgabe der Erfindung, eine Abdeckung für Türen oder Tore und ein Verfahren zu deren Verspannung zur Verfügung zu stellen, die die Nachteile des Stands der Technik nicht aufweist.
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Die Aufgabe der Erfindung wurde durch die spannbare Abdeckung von Türen und Toren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
Es wurde in erfindungsgemäßer Weise eine Vorrichtung geschaffen, die sich reversibel vor Türen und Toren aufspannen Iässt und auch bei geschlossenen Türen oder Toren ein Auftreffen des Balls sicher unterbinden kann. Die erfindungsgemäße Abdeckung kann besonders einfach und zeitsparend angebracht und wieder entfernt werden. Die erfindungsgemäße Abdeckung benötigt darüber hinaus keinen separaten Lagerraum und kann auch von kleinen Kindern selbständig aufgespannt werden.
Die spannbare Abdeckung gemäß der Erfindung besteht aus einem aufwickelbaren Material und ist auf- und abrollbar oberhalb der jeweiligen Tür oder dem Tor angebracht. Die Abdeckung wird dabei mittels einer an der ersten Seite der Abdeckung angeordneten und sich vorzugsweise über die gesamte Breite der Tür oder des Tors erstreckenden Vorrichtung über vorzugsweise die gesamte Höhe auf- und abrollbar aufgehängt. Derartige Vorrichtungen sind dem Fachmann beispielsweise als Markisenwellen bekannt. Die Bewegung der Vorrichtung, auf der die Abdeckung auf- und abgerollt werden kann, erfolgt vorzugsweise in dem Fachmann ebenfalls bekannter Weise unter Verwendung einer von Hand zu betätigenden Drehkurbel. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Auf- und Abrollbewegung jedoch durch Betätigung eines elektrischen Antriebsmotors.
Die Abdeckung kann darüber hinaus an Mitteln, die an der der ersten Seite der Abdeckung gegenüberliegenden Seite angeordnet sind, fixiert werden. Diese Mittel können alle dem Fachmann bekannten Mittel sein, die in der Lage sind, die bei der Verspannung der Abdeckung auftretenden Kräfte aufzunehmen. Vorzugsweise sind diese Mittel derart ausgestaltet, dass sie eine besonders einfache und reversible Verbindung mit der Abdeckung ermöglichen.
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Der Fachmann versteht, dass eine Verspannung der Abdeckung dann erfolgen kann, wenn die Abdeckung zumindest an ihren Eckpunkten über der Tür oder dem Tor fixiert wird. Eine derartige Fixierung ist beispielsweise auch dann gegeben, wenn die Abdeckung über ihre gesamte Breite in der oben beschriebenen Vorrichtung aufgehängt ist und die unteren Eckbereiche der Abdeckung mit den Mitteln zur Fixierung verbunden sind.
Das Spannen der Abdeckung erfolgt dabei zwischen der Vorrichtung zum Auf- und Abwickeln und den Mitteln zur Fixierung. Dies kann in einer bevorzugten Ausführung der Erfindung durch Mittel, welche mit den Fixierungsmitteln verbunden sind und eine Spannkraft auf die Abdeckung aufbringen, erfolgen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind diese Mittel an den Fixierungsmitteln angebrachte Federn.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Verspannung jedoch dadurch, dass die Abdeckung von der Vorrichtung abgerollt und in gewünschter Höhe mit den Fixierungsmitteln verbunden wird, wobei anschließend durch eine definierte Aufrollbewegung die für die Verspannung erforderliche Kraft von der Aufrollvorrichtung aufgebracht wird. Vorzugsweise weist die Vorrichtung ein Mittel auf, mit dem die Welle fixiert werden kann, so dass sie sich unter Einwirkung der auf die Abdeckung einwirkenden, beispielsweise durch einen aufreffenden Fußball, nicht wieder abrollt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Mittel zur Fixierung an zwei an jeder Seite der Tür oder des Tors und parallel zueinander verlaufenden Führungsschienen, in denen die Abdeckung vorzugsweise stufenlos fixiert werden kann, angeordnet.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Abdeckung an ihren Seiten eine vorzugsweise durchgehende Verdickung in Form eines Keders auf, die in Führungsschienen, welche eine Profilnut zur Aufnahme dieses Keders ausbilden, geführt werden. Hierdurch kann in besonders bevorzugter Weise eine Vorrichtung geschaffen werden, die eine vorzugsweise durchgehende Aufhängung der Abdeckung an wenigstens drei Seiten der Abdeckung ermöglicht. Dabei können
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über die im Vergleich zur Aufhängung ausschließlich an den Eckbereichen der Abdeckung vergrößerten Bereiche größere Kräfte aufnehmen, wodurch sowohl die Gefahr des Einreißens des aufwickelbaren Materials als auch des Aufschlags eines Balls auf die Tür oder das Tor wirkungsvoll vermindert wird.
In einer ganz besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Abdeckung an ihrer Unterseite eine Aufnahme für eine Stange auf, die derart ausgestaltet ist, dass sie sich über die gesamte Breite der Abdeckung erstreckt und mit den Mitteln zur Fixierung der Abdeckung verbunden werden kann. In einer überaus bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird die Stange beim Auf- und Abrollen der spannbaren Abdeckung innerhalb der Führungsschienen geführt und kann vorzugsweise stufenlos innerhalb der Führungsschienen fixiert werden.
Vorzugsweise erfolgt eine derartige Fixierung dadurch, dass die Stange in an den Seiten der Tür oder des Tors angeordneten Augenschrauben, beispielsweise durch Einschieben der jeweiligen Endstücke der Stange, verbunden wird. Hierdurch wird die Aufhängung und Verspannung der erfindungsgemäßen Abdeckung auf besonders einfache und wirksame Weise unterstützt. Es wird eine Verspannung der Abdeckung erreicht, die vorzugsweise über den gesamten Umfang der spannbaren Abdeckung erfolgt.
Hinsichtlich des verwendeten Materials der erfindungsgemäßen Abdeckung besteht keine Einschränkung. Der Fachmann versteht jedoch, dass das aufwickelbare Material vorzugsweise keinen oder nur geringen Widerstand gegen das Aufwickeln auf einer Welle entwickelt und den Erfordernissen hinsichtlich Reißfestigkeit, Wettertauglichkeit und dergleichen gerecht wird. Der Fachmann versteht ebenfalls, dass das aufwickelbare Material auch nicht ein einheitliches Material sein muss, sondern auch eine Vielzahl unterschiedlicher Materialien eingesetzt werden können. So kann etwa ein Verstärkungsrand aus einem anderen Material und/oder einer anderen Dicke die erfindungsgemäße Abdeckung an einer oder mehreren Seiten begrenzen. Ebenso kann die Abdeckung zumindest teilweise aus einer Anordnung oder einem Geflecht von Seilen oder Schnüren bestehen.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht die Abdeckung aus einem netzartigen Gewebe, welches zumindest in den Randbereichen von einem gewebten Vollmaterial umgeben ist.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung dient die Abdeckung als Fangnetz für verschiedene Sportarten sowie Fußball, Handball, Hockey, Rollhockey oder Eishockey oder auch Golf. Der Fachmann versteht, dass bei Verwendung von Netzen die Maschenweite auf die jeweilige Sportart abgestimmt sein muss.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung dient die erfindungsgemäße Abdeckung als Tornetz für die Sportart Fußball. Dabei kann die Abdeckung in einer ganz besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung eine Mehrzahl von vorzugsweise runden Öffnungen aufweisen, die nur einen unwesentlich größeren Durchmesser als ein Fußball haben. Diese Öffnungen befinden sich in einer überaus bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung auf einer Diagonalen der Abdeckung.
Die Öffnungen können ebenso auf der Abdeckung nur aufgemalt oder durch Verwendung eines anderen Materials, beispielsweise ein von Vollmaterial umgebenes rundes Netz, angedeutet sein. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn eine Berührung des Balls mit dem Tor oder der Tür oder aber ein Hindurchfliegen vollständig unterbunden werden muss.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht die Abdeckung aus einem vorzugsweise gewebten Vollmaterial, welches an seiner Unterseite und vorzugsweise mittig angeordnet eine rechteckige Aussparung aufweist, welche mit einem Netz ausgefüllt ist. Dieses Rechteck hat in einer ganz besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung im wesentlichen die Größe eines Handball- oder aber Eishockeytores.
In einer überaus bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung können oberhalb dieses Rechtecks eine oder mehrere der oben bereits beschriebenen Öffnungen für das Fußballspiel angeordnet sein.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren 1-4 näher erläutert. Die in diesen Figuren dargestellten Ausgestaltungen der Erfindung stellen jedoch nur beispielhafte Ausgestaltungsformen der Erfindung dar und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken in keiner Weise ein.
Figur 1 zeigt eine spannbare Abdeckung in einer ersten Ausgestaltung,
Figur 2 zeigt eine spannbare Abdeckung in einer zweiten Ausgestaltung,
Figur 3 zeigt eine spannbare Abdeckung in einer dritten Ausgestaltung,
Figur 4 zeigt eine spannbare Abdeckung in einer vierten Ausgestaltung.
In Figur 1 wird eine erfindungsgemäße Abdeckung 1 gezeigt, die im wesentlichen aus einem netzartigen Gewebe 5 besteht. An den Rändern und in der Flächenhalbierenden besteht die Abdeckung 1 aus einem blickdichten Vollmaterial Die Abdeckung 1 ist an ihrer ersten Seite 13 über ihre gesamte Breite an einer Vorrichtung 2 zum Auf- und Abrollen angeordnet. Die Vorrichtung 2 ist ebenfalls in einer um 90° gedrehten Darstellung 2a dargestellt. Die Vorrichtung 2, 2a besteht aus einer Welle 10 mit rundem Querschnitt, welche durch die Antriebe 11 sowohl im Uhrzeigersinn als auch gegen den Uhrzeigersinn um ihre Längsachse gedreht werden kann und so die Abdeckung 1 auf- und abrollen kann. An der gegenüberliegenden Seite 14 der Abdeckung 1 ist eine Stange 6 durch eine Aufnahme innerhalb der Abdeckung 1 hindurchgeführt. Die Enden der Stange 6 werden in Augenschrauben 12, die stufenlos mit den Mitteln 4, welche an den Führungsschienen 3 angeordnet sind, fixiert werden können, eingeführt.
In Figur 2 wird eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdeckung dargestellt. Auf der Diagonalen der Abdeckung 1 sind zwei runde Öffnungen 7 angeordnet, deren Durchmesser größer als der Durchmesser eines Fußballs sind.
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In Figur 3 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdeckung 1 dargestellt. Die Abdeckung 1 besteht im wesentlichen aus einem Vollmaterial 9. An der Unterseite der Abdeckung 1 ist ein Rechteck aus einem Netzgewebe 5 eingefasst, welches im wesentlichen die Größe eines Eishockeytores besitzt. Die Maschenweite des netzartigen Gewebes 5 ist auf die Größe eines Pucks oder eines beim Rollhockey verwendeten Balls angepasst und kleiner als die Maschenweite eines Netzes, welches für die Sportart Fußball verwendet wird.
In Figur 4 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdeckung 1 dargestellt. Die Abdeckung 1 ist für die Sportart Fußball vorgesehen und besteht im wesentlichen aus einem Vollmaterial 9, in welches an der Unterseite ein Rechteck aus Netzgewebe 5 eingearbeitet ist. Die Maschenweite ist größer als in dem in Figur 3 dargestellten Beispiel. Die Abdeckung weist zudem in ihrem oberen Bereich drei parallel zur Oberkante der Abdeckung angeordnete Öffnungen 7, deren Randbereiche zusätzlich verstärkt sind, auf.
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I Abdeckung
2, 2a Vorrichtung zum Auf- und Abrollen
3 Führungsschienen
4 Mittel zur Fixierung
5 netzartiges Gewebe
6 Stange
7 Öffnung
9 Vollmaterial
10 Welle
I1 Antrieb
12 Augenschrauben
13 erste Seite der Abdeckung
14 zweite Seite der Abdeckung
15 Kraft übertragende Mittel
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Claims (15)
1. Spannbare Abdeckung (1) von Türen oder Toren aus aufwickelbarem Material mit einer an einer ersten Seite (13) der Abdeckung (1) angeordneten Vorrichtung (2) zum Auf- und Abrollen der Abdeckung (1) und an einer der ersten gegenüberliegenden Seite (14) angeordneten Mitteln (4) zur Fixierung der Abdeckung (1), wobei die Vorrichtung (2) und die Mittel (4) derart zusammenwirken, das die Abdeckung (1) zwischen ihnen gespannt ist.
2. Abdeckung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (1) mittels der Vorrichtung (2) spannbar ist.
3. Abdeckung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (4) zusätzliche Mittel (15) aufweisen, welche eine gegen die Haltekraft der Vorrichtung (2) gerichtete Kraft auf die Abdeckung (1) ausüben.
4. Abdeckung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (15) mit den Mitteln (4) verbundene Federn sind.
5. Abdeckung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (4) an an den Seiten der Türen oder Tore und parallel zueinander angeordneten Führungsschienen (3) angeordnet sind.
6. Abdeckung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (3) zwei über die gesamte Höhe der Türen oder Tore verlaufende Metallschienen sind.
7. Abdeckung (1) nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (3) eine Profilnut zur Aufnahme eines Keders der Abdeckung (1) aufweisen.
8. Abdeckung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Seite (14) der Abdeckung (1) eine vorzugsweise gerade Stange (6), welche mit den Mitteln (4, 15) verbindbar ist, angeordnet ist.
9. Abdeckung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der Stange (6) mit den Mitteln (4) über Augenschrauben (12) erfolgt.
10. Abdeckung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (2) eine vorzugsweise elektrisch antreibbare Welle, insbesondere Markisenwelle, ist.
11. Abdeckung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aufwickelbare Material zumindest teilweise ein vorzugsweise aus Perlonseil bestehendes netzartiges Gewebe ist.
12. Abdeckung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Tornetz ist.
13. Abdeckung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (1) wenigstens eine Öffnung (7) aufweist.
14. Abdeckung (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei vorzugsweise runde Öffnungen (7) in der Abdeckung (1), vorzugsweise auf einer Diagonalen, angeordnet sind.
15. Abdeckung (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Garagentor abdeckt.
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| WO2014057057A1 (de) | 2012-10-10 | 2014-04-17 | Basf Se | Fangvorrichtung aus thermoplastischem polyurethan |
| WO2017193144A1 (de) * | 2016-05-11 | 2017-11-16 | Erwin Geissler | Armiertes fliegengitter |
-
2003
- 2003-01-14 DE DE20300540U patent/DE20300540U1/de not_active Expired - Lifetime
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