DE20300464U1 - Be- und Entlüftungsanlage für ein Gebäude - Google Patents
Be- und Entlüftungsanlage für ein GebäudeInfo
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Description
B/44712/DE/Pr-in
Erlus Baustoffwerke AG, Hauptstraße 106, 84088 Neufahm
Be- und Entlüftungsanlage für ein Gebäude
Die Erfindung betrifft eine Be- und Entlüftungsanlage für ein Gebäude, die schallgedämmt ist.
Zur Vermeidung von Wärmeverlusten werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Wärmeschutzverordnungen Gebäude immer besser gegen Zugluft abgedichtet. Trotz dieser Maßnahmen muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein, die innerhalb festgelegter Zykluszeiten einen vollständigen Luftaustausch gewährleistet. Der Luftaustausch kann auch notwendig werden, um Schadstoffkonzentrationen unter den zulässigen Grenzwert zu senken. Dazu haben sich Abluftrohre bewährt, die in einem vertikalen Schacht angeordnet sind. Wenn die natürliche Konvektion im Abluftrohr nicht ausreicht, ist ein Ventilator erforderlich, der den notwendigen Unterdruck im Abluftrohr erzeugt und vorteilhafterweise im Dachraum des Gebäudes installiert wird. Trotz dieser von den Nutzräumen räumlich entfernten Anordnung des Ventilators werden im allgemeinen störende Geräusche, u.a. hervorgerufen durch Vibration und Luftschall, dorthin übertragen.
Deshalb wurde in der EP 1 065 449 vorgeschlagen, den Ventilator in einem schallisolierten Gehäuse zu befestigen, welches an der Unterseite eine Ansaugöffnung für die auszutauschende Raumluft und an der Oberseite eine Austrittsöffnung für die abzuführende Raumluft aufweist. Damit werden in der Tat die
triebsgeräusche am Aufstellungsort des Ventilators gedämpft, jedoch nicht die Schallabstrahlungen der in dem Abluftrohr schwingenden Luftsäule und der weitergeleitete Körperschall. So wirken das Abluftrohr und der vertikale Schacht als Quellen störenden Schalles, u.U. verstärken sie die Schallabstrahlung durch Eigenresonanzen.
Die DE 198 52 640 A 1 beschreibt einen Kamin für die Be- und Entlüftung eines Hauses mit einem feuerbeständigen, aus Mantelsteinen aufgebauten Schacht. Im Inneren des Schachtes ist ein abluftführendes Keramikrohr angeordnet, das an seinem oberen Ende mit einem den Schacht ausfüllenden Wärmeaustauscher verbunden ist. In den Wärmeaustauscher ist eine nicht näher beschriebene Lüfterbox integriert. Diese ist damit der Wartung schlecht zugänglich. Auch sind keine Maßnahmen zur wirksamen Schalldämmung vorgesehen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Be- und Entlüftungsanlage für Gebäude zu schaffen, deren Komponenten wirkungsvoll schallgedämmt sind. Ferner soll eine vorzugsweise für eine Be- und Entlüftungsanlage nutzbare Ventilatoreinrichtung geschaffen werden, die besonders gut schallgedämmt ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit dem Gegenstand des Anspruchs 1 und dem Gegenstand des Anspruchs 11 gelöst. Für eine Be- und Entlüftungsanlage mit einem vertikalen Schacht und in dem Schacht ausgebildeter Abluftführung von unten nach oben oder Frischluftführung von oben nach unten mit einer Ventilatoreinrichtung mit einem Anschlussstutzen zum Anschluss an die Abluft- oder Frischluftführung ist vorgesehen, dass die am oberen Ende eines vertikalen Schachtes angeordnete Ventilatoreinrichtung über eine zwischengeschaltete Auflagevorrichtung aus Schalldämmmaterial auf der Oberseite des Schachtes abgestützt ist und/oder dass der Anschlussstutzen der Ventilatoreinrichtung einen Rohrabschnitt mit über seinen Umfang und seine axiale Erstreckung verteilt angeordneten radialen Löchern aufweist, wobei der die Löcher aufweisende Rohrabschnitt in den vertikalen Schacht und/oder zumindest in die Schachtwand eintaucht und von Schalldämmmaterial umgeben ist und/oder
dass ein mit dem Anschlussstutzen der Ventilatoreinrichtung gekoppeltes, in dem vertikalen Schacht angeordnetes vertikales Abluftrohr oder Frischluftrohr an seinem
unteren Ende über eine Auflagevorrichtung aus Schalldämmmaterial bodenseitig abgestützt ist.
Der vertikale Schacht ist vorteilhafterweise aus übereinander angeordneten Mantelsteinen oder vorgefertigten geschosshohen Elementen ausgebildet. Damit ist er in seinen Abmessungen den baulichen Gegebenheiten leicht anzupassen.
Das in dem vertikalen Schacht angeordnete vertikale Abluftrohr oder Frischluftrohr wird zweckmäßigerweise aus Rohrabschnitten, vorzugsweise aus Muffenrohren, insbesondere Keramikmuffenrohren, gebildet.
Das untere Ende des Abluftrohres oder Frischluftrohres wird vorteilhafterweise durch ein wannenförmiges Fußteil aufgenommen, vorzugsweise ein Fußteil aus Keramikmaterial. Das wannenförmige Fußteil kann so gestaltet sein, dass es das untere Ende des Abluftrohres oder Frischluftrohres formschlüssig im vertikalen Schacht fixiert. Die Schallübertragung vom Abluftrohr oder Frischluftrohr auf die Wand des vertikalen Schachtes und/oder das Gebäude wird durch eine vorzugsweise mattenförmige Auflagevorrichtung aus Schalldämmmaterial, auf deren Oberseite das wannenförmige Fußteil aufliegt, reduziert oder unterbunden. In einer weiteren Ausführung sind das wannenförmige Fußteil und die Auflagevorrichtung als integriertes schalldämmendes Bauelement ausgeführt, woraus Vorteile bezüglich der Herstellung, der Kosten und der Montage resultieren können.
Ein zwischen der Außenwandung des vertikalen Abluftrohres bzw. Frischluftrohres und der Innenwandung des vertikalen Schachtes angeordnetes Schalldämmmaterial reduziert oder unterbindet die Schallübertragung von der Mantelfläche des Abluftrohres bzw. Frischluftrohres in die Wandung des vertikalen Schachtes. Die Schalldämmschicht, vorzugsweise Steinwolle, kann das Abluftrohr oder Frischluftrohr fixieren oder es werden andere oder separate Fixierungsmittel, wie Abstandshalter, vorgesehen. Die separaten Fixierungsmittel sind vorteilhafterweise mit Schalldämmelementen ausgerüstet oder weisen selbst die Eigenschaft der Schalldämmung auf, wenn sie sich einerseits an der Außenwandung des Abluftrohres bzw. Frischluftrohres und andererseits an der Innenwandung des Schachtes abstützen. Dabei werden sie zweckmäßigerweise an der Außenwandung des Abluftrohres bzw. Frischluftroh-
res oder an der Innenwandung des Schachtes fixiert. Alternativ dazu ist vorgesehen, dass die separaten Fixierungsmittel, wie Abstandshalter, selbst nicht die Eigenschaft der Schalldämmung aufweisen und sich einerseits an der Außenseite der das Abluftrohr oder Frischluftrohr umhüllenden Schalldämmschicht und andererseits an der Innenwand des Schachtes abstützen.
Die Ventilatoreinrichtung kann in der vertikalen Mittelachse des Schachtes oder seitlich zu dieser versetzt sein, vorzugsweise am oberen Ende des Schachtes. Sie kann an dem Schacht über die zwischengeschaltete Auflagevorrichtung aus Schalldämmmaterial schallgedämmt werden. Bei der seitlichen Anordnung der Ventilatoreinrichtung kann das obere Ende des in dem Schacht angeordneten vertikalen Abluftrohrs oder Frischluftrohrs mit einem winkelförmig, vorzugsweise rechtwinklig zur Achse des vertikalen Abluftrohrs oder Frischluftrohrs angeordneten Endstück abgeschlossen werden. In das Endstück kann der Anschlussstutzen des Ventilators eintauchen. Die Schalldämmung kann in der beschriebenen Weise durch eine Auflagevorrichtung aus Schalldämmmaterial vorgesehen werden.
Vorteilhafterweise ist das obere Ende der Ventilatoreinrichtung mit einem flexiblen Austrittsrohr verbunden, welches durch das Dach des Gebäudes geführt wird. Damit werden die Toleranzen der Dacheindeckung ausgeglichen. Anstelle eines flexiblen Austrittsrohres kann ein aus starren, mit Gelenken verbundenen Abschnitten, gebildetes Austrittsrohr verwendet werden. Alternativ dazu kann ein starres Austrittsrohr verwendet werden, das durch eine in ihrer Lage einstellbare Dachdurchführung hindurchgreift. In einer anderen Ausführung ist das obere Ende der Ventilatoreinrichtung in Abhängigkeit davon, ob mit der Ventilatoreinrichtung Abluft oder Frischluft gefördert wird, mit einer Abluftausführung bzw. Frischluftzuführung verbunden.
Die Ventilatoreinrichtung weist vorzugsweise im Bereich ihres Anschlussstutzens eine Auflageplatte auf, die auf der aus Schalldämmmaterial bestehenden Auflageeinrichtung aufliegt und mittels Befestigungselementen, vorzugsweise Schneidschrauben, mit dem oberen Mantelstein verbunden ist. Dadurch werden vorzugsweise die Körperschallemissionen der Ventilatoreinrichtung reduziert oder unterbunden. Es ist in einer weiteren vorteilhaften Ausführung vorgesehen, die Auflageeinrichtung in die Auflageplatte der Ventilatoreinrichtung zu integrieren oder sie vor der Montage der
Ventilatoreinrichtung mit deren Auflageplatte zu verbinden, wodurch sich Vorteile für die Montage ergeben. Vorteilhafterweise wird das Schalldämmmaterial der Auflageeinrichtung als Steinwolle oder dergleichen ausgebildet.
Zur Erzielung einer optimalen Schalldämmung taucht der Anschlussstutzen der Ventilatoreinrichtung vertikal ausgerichtet in den Schacht ein, vorzugsweise bis in das obere Ende des vertikalen Abluftrohres bzw. Frischluftrohres und ohne es zu berühren. Auf diese Weise wird die Übertragung von Körperschall von der Ventilatoreinrichtung auf das Abluftrohr oder Frischluftrohr vermieden. Vorteilhafterweise ist der die radialen Löcher aufweisende Rohrabschnitt des Anschlussstutzens der Ventilatoreinrichtung als Lochblech ausgebildet. Es hat sich hinsichtlich der optimalen Schalldämmung als vorteilhaft erwiesen, dass das den die radialen Löcher aufweisenden Rohrabschnitt umgebende Schalldämmmaterial die radialen Löcher überdeckt, wobei es mit dem Rohrabschnitt fest verbunden oder lose ausgebildet sein kann. Vorzugsweise ist das Schalldämmmaterial aus Steinwolle, als Matte, Beschichtung oder loses Dämmmaterial ausgebildet.
Vorteilhafterweise wird die Förderleistung des Ventilators an die Erfordernisse der Be- und Entlüftung mittels einer in Stufen oder stufenlos einstellbaren Ventilatordrehzahl angepasst. Dabei kann es von Vorteil sein, die Steuerbefehle zur Drehzahleinstellung abhängig von den Messwerten von Sensoren zu geben. Es ist möglich, die Steuerung über eine Gebäudesteuerung mit Bussystem durchzuführen. Die Steuerbefehle können aus Sensormesswerten generiert werden oder durch Direkteingabe, beispielsweise mit einem Touchpaneel. Es ist auch möglich, durch Fernwirkung, beispielsweise mittels Handy, Steuerbefehle zu erteilen.
Zur Kondensatabführung und/oder Ableitung eingedrungenen Wassers ist das untere Ende des vertikalen Abluftrohres oder Frischluftrohres mit einem Siphon verbunden.
In der Zeichnung ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, das im folgenden näher erläutert wird.
Es zeigen
Es zeigen
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer Be- und Entlüftungsanlage mit Schalldämmung im Längsschnitt,
Fig. 2 den oberen Abschnitt der Be- und Entlüftungsanlage gem. Fig. 1 im Detail, Fig. 3 den unteren Abschnitt der Be- und Entlüftungsanlage gem. Fig. 1 im Detail, jedoch ohne Kondensatabscheider.
Fig. 1 zeigt eine Be- und Entlüftungsanlage 10 mit Schalldämmung in einem Gebäude 12 mit Geschossen 14, Geschossböden 14a, Geschosswänden 14b, einem Dachgeschoss 14c und einem Dach 16 im Längsschnitt. Die Be- und Entlüftungsanlage 10 umfasst einen vertikalen Schacht 18, der sich durch die Geschosse 14 des Gebäudes 12 erstreckt und im Dachgeschoss 14c endet. In dem Schacht 18 ist ein vertikales Abluftrohr 22 angeordnet. Auf dem oberen Ende des Schachtes 18 im Dachgeschoss 14c ist eine Ventilatoreinrichtung 24 mit einem Anschlussstutzen 26 angeordnet, die Abluft aus dem vertikalen Abluftrohr 22 ansaugt unter Erzeugung eines in dem Abluftrohr 22 von unten nach oben gerichteten Abluftstromes, der über eine durch das Dach 16 greifende Abluftausführung 36 zum Dach 16 heraus geführt wird. In dem Schacht 18 sind jeweils in Geschosshöhe eine oder mehrere Ablufteintrittsöffnungen 44 angeordnet, über die Raumluft aus den zentral entlüfteten Räumen der Geschosse 14 als Abluft in das vertikale Abluftrohr 22 angesaugt wird.
Der im Grundriss quadratische vertikale Schacht 18 wird aus fluchtend vertikal übereinander angeordneten Mantelsteinen 20 gebildet. Die Mantelsteine 20 sind mit im Grundriss quadratischem Hohlkammerquerschnitt ausgebildet. Der untere Mantelstein liegt mit seiner Unterseite auf einem Boden 14d auf. Die übereinander angeordneten Hohlkammern der Mantelsteine 20 bilden den vertikalen Schacht 18.
Die Ventilatoreinrichtung 24 enthält einen Ventilator 28 mit einer vertikal gerichteten Ansaugöffnung 30 und einer vertikal gerichteten Austrittsöffnung 32. Die Ansaugöffnung 30 befindet sich im dargestellten Fall auf der dem Abluftrohr 22 zugewandten Seite des Ventilators 30, weil der Abluftstrom von unten nach oben in Pfeilrichtung gerichtet ist. Der Anschlussstutzen 26 der Ventilatoreinrichtung 24 taucht in das Ende des Abluftrohres 22 ein. Das obere Ende der Ventilatoreinrichtung 24 ist mit einem flexiblen Austrittsrohr 34 verbunden. Das flexible Austrittsrohr 34 ist mit seinem oberen Ende mit der Abluftausführung 36 verbunden. Das flexible Austrittsrohr kann sich
in mehrere kleinere Querschnitte teilen und an deren Ende mit mehreren Abluftausführungen 36 verbunden werden.
Die Abluft strömt über im oberen Ende der Abluftausführung 36 radial verteilte Austrittsöffnungen 38 aus. Eine schirmförmigen Kappe 40, die das obere Ende der Abluftausführung 36 überdeckt, schirmt die unter ihr angeordneten radial verteilten Austrittsöffnungen 38 der Abluftausführung 36 gegen den Eintritt von Regenwasser ab.
Das aus geraden M uff en rohren 42 und T-Muffenrohren 42a gebildete vertikale Abluftrohr 22 ist in dem vertikalen Schacht 18 koaxial zu dessen Längsachse angeordnet. Der Abstand der horizontalen Rohrabschnitte der T-Muffenrohre 42a zum jeweiligen Geschossboden 14a beträgt in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ca. 2,20 m. Die Enden der horizontalen Rohrabschnitte der T-Muffenrohre 42a bilden Ablufteintrittsöffnungen 44. Infolge des durch die Ventilatoreinrichtung 24 im Abluftrohr 22 erzeugten Unterdrucks wird Raumluft als Abluft aus den Geschossen 14 gesaugt und strömt Frischluft durch in den Geschosswänden 14b angeordnete Ventilanordnungen 46a bzw. 46b in die Geschosse 14 des Gebäudes 12 nach.
Den horizontalen Rohrabschnitten der T-Muffenrohre 42a des Abluftrohres 22 zugeordnete Mantelsteine 20a haben Öffnungen, welche von den Enden der horizontalen Rohrabschnitte der T-Muffenrohre 42a annähernd koaxial durchdrungen werden.
Das Abluftrohr 22 ist an seinem unteren Ende in einem wannenförmigen Fußteil 48, das aus Keramikmaterial besteht, gelagert. Das wannenförmige Fußteil 48 wird über eine mattenförmige Auflagevorrichtung 50 aus Schalldämmmaterial, das als Steinwolle oder dergleichen ausgebildet ist, auf einem Zwischenboden 52 abgestützt. Der Zwischenboden 52 ist in die aus Mantelsteinen 20 gebildete Wand des vertikalen Schachtes 18 integriert.
Zwischen der Außenwandung des vertikalen Abluftrohres 22 und der Innenwandung des vertikalen Schachtes 18 ist ein Schalldämmmaterial 54 angeordnet, das als Steinwolle oder dergleichen ausgebildet ist. Das Schalldämmmaterial 54 füllt den Zwischenraum zwischen der Innenwandung des vertikalen Schachtes 18 und der
Außenwandung des vertikalen Abluftrohrs 22 vollständig aus und fixiert zugleich das vertikale Abluftrohr 22 im Innenraum des Schachtes 18 in seiner axialen Lage.
Die Ventilatoreinrichtung 24 weist im Bereich ihres Anschlussstutzens 26 eine Auflageplatte 56 auf, die auf einer mattenförmigen Auflagevorrichtung 58 aus Schalldämmmaterial aufliegt, welche am oberen Ende des vertikalen Schachtes 18 auf der Oberseite des oberen Mantelsteins 20 angeordnet ist. Die Auflageplatte 56 ist mit Befestigungselementen 60, im dargestellten Fall Schneidschrauben auf dem oberen Mantelstein des vertikalen Schachtes 18 befestigt. Dazu weist die Auflagevorrichtung 58 korrespondierende Durchgangslöcher auf.
Der Anschlussstutzen 26 der Ventilatoreinrichtung 24 taucht vertikal ausgerichtet in den vertikalen Schacht 18 bis in das obere Ende des vertikalen Abluftrohres 22 ein. Die Wandung des Anschlussstutzens 26 ist in einem Rohrabschnitt 62 in Art eines Lochblechs ausgebildet. Im Rohrabschnitt 62 sind radiale Löcher 64 über seinen Umfang und seine Axialerstreckung verteilt angeordnet, wobei um diesen Rohrabschnitt ein Schalldämmmaterial 66 angeordnet ist. Das Schalldämmmaterial 66 überdeckt die radialen Löcher 64 und besteht im dargestellten Fall aus Steinwolle oder dergleichen, die als Beschichtung ausgebildet ist.
Der Durchmesser der Öffnungen in den Mantelsteinen 20a ist größer als der Außendurchmesser der horizontalen Rohrabschnitte der T-Muffenrohre 42a, so dass kein Körperkontakt zwischen den horizontalen Rohrabschnitten der T-Muffenrohre 42a und den Innenflächen der korrespondierenden Öffnungen der Mantelsteine 20a besteht. Auf diese Weise wird die Schallleitung von den T-Muffenrohren 42a zu den Mantelsteinen 20a verhindert. Der Durchmesser der im Bereich der Ablufteintrittsöffnungen 44 für den Durchtritt der horizontalen Rohrabschnitte der T-Muffenrohre 42a eingefügten Löcher im Schalldämmmaterial 54 ist gleich dem Außendurchmesser der Enden der horizontalen Rohrabschnitte der T-Muffenrohre 42a. Damit wird die Schalldämmung auch in diesen Abschnitten des Schachtes 18 nicht unterbrochen.
Das Abluftrohr 22 ist an seinem unteren Ende mit einem Kondensatabscheider 68 verbunden, im dargestellten Falle ein Siphon. Der rohrförmige senkrechte Abschnitt des Kondensatabscheiders 68 ist durch zentrische Durchgangslöcher in dem wan-
nenförmigen Fußteil 48, der mattenförmigen Auflageeinrichtung 50 und dem Zwischenboden 52 geführt.
Für Kontrollzwecke sind der Schacht 18 und das Abluftrohr 22 in der Nähe des unteren Endes des Abluftrohrs 22 mit Schaulöchern 70 ausgestattet, die mit durchsichtigen Scheiben verschlossen sind. Die optischen Achsen der Schaulöcher 70 fallen zusammen, so dass ein ungehinderter Durchblick möglich ist.
Claims (15)
1. Be- und Entlüftungsanlage für ein Gebäude,
mit einem vertikalen Schacht (18) mit in dem Schacht ausgebildeter Abluftführung von unten nach oben oder Frischluftführung von oben nach unten und einer vorzugsweise am oberen Ende des vertikalen Schachtes (18) angeordneten Ventilatoreinrichtung (24) mit einem Anschlussstutzen (26) zum Anschluss an die Abluft- oder Frischluftführung,
dadurch gekennzeichnet,
mit einem vertikalen Schacht (18) mit in dem Schacht ausgebildeter Abluftführung von unten nach oben oder Frischluftführung von oben nach unten und einer vorzugsweise am oberen Ende des vertikalen Schachtes (18) angeordneten Ventilatoreinrichtung (24) mit einem Anschlussstutzen (26) zum Anschluss an die Abluft- oder Frischluftführung,
dadurch gekennzeichnet,
a) dass die Ventilatoreinrichtung (24) an dem Schacht (18) über eine zwischengeschaltete Auflagevorrichtung (58) aus Schalldämmmaterial abgestützt ist und/oder
b) dass der Anschlussstutzen (26) dei Ventilatoreinrichtung (24) einen Rohrabschnitt (62) mit über seinen Umfang und seine axiale Erstreckung verteilt angeordneten Löchern (64) aufweist, wobei der die Löcher (64) aufweisende Rohrabschnitt (62) in den Schacht (18) und/oder zumindest in die Schachtwand eintaucht und von Schalldämmmaterial (66) umgeben ist und/oder
c) dass ein mit dem Anschlussstutzen (26) der Ventilatoreinrichtung (24) gekoppeltes, in dem Schacht (18) angeordnetes vertikales Abluftrohr bzw. Frischluftrohr (22) an seinem unteren Ende über eine Auflagevorrichtung (50) aus Schalldämmmaterial bodenseitig abgestützt ist.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schacht (18) aus übereinander angeordneten Mantelsteinen (20) und/oder als geschosshohes Element vorgefertigt ausgebildet ist.
3. Anlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abluftführung bzw. Frischluftführung in dem Schacht (18) ein aus Rohrabschnitten (42), vorzugsweise Muffenrohren, insbesondere Keramikmuffenrohren zusammengesetztes vertikales Abluftrohr bzw. Frischluftrohr (22) angeordnet ist.
4. Anlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am unteren Ende des vertikalen Abluftrohres bzw. Frischluftrohres (22) ein wannenförmiges Fußteil (48), vorzugsweise aus Keramikmaterial angeordnet ist.
5. Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das am unteren Ende des vertikalen Abluftrohres bzw. Frischluftrohres (22) angeordnete wannenförmige Fußteil (48) auf der Auflagevorrichtung (50) aus Schalldämmmaterial (Merkmal c des Anspruchs 1) aufliegt.
6. Anlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Außenwandung des vertikalen Abluftrohres bzw. Frischluftrohres (22) und der Innenwandung des Schachtes (18) Schalldämmmaterial (54) angeordnet ist.
7. Anlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die Ventilatoreinrichtung (24) abstützende Auflagevorrichtung (58) aus Schalldämmmaterial (Merkmal a des Anspruchs 1) am oberen Ende des Schachtes (18), vorzugsweise auf dem oberen Mantelstein angeordnet ist.
8. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilatoreinrichtung (24), vorzugsweise im Bereich des Anschlussstutzens (26) eine Auflageplatte (56) aufweist, die auf der Auflagevorrichtung (58) aus Schalldämmmaterial (Merkmal a des Anspruchs 1) aufliegt und durch Befestigungselemente (60) mit dem oberen Mantelstein verbunden ist.
9. Anlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussstutzen (26) vertikal ausgerichtet in den Schacht (18), vorzugsweise bis in das obere Ende des vertikalen Abluftrohres bzw. Frischluftrohres (22) eintaucht.
10. Anlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalldämmmaterial (54) aus Steinwolle oder dergleichen ausgebildet ist.
11. Ventilatoreinrichtung zum Einsatz in einer Be- und Entlüftungsanlage für ein Gebäude,
mit einem Ventilator (28) mit Ansaugöffnung bzw. Austrittsöffnung (30) und Austrittsöffnung bzw. Ansaugöffnung (32) und einem Anschlussstutzen (26) im Bereich der Ansaugöffnung oder der Austrittsöffnung,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Anschlussstutzen (26) einen Rohrabschnitt (62) mit einem über seinen Umfang und seine Axialerstreckung verteilt angeordneten radialen Löchern (64) aufweist, wobei um den die radialen Löcher (64) aufweisenden Rohrabschnitt (62) Schalldämmmaterial (66) angeordnet ist.
mit einem Ventilator (28) mit Ansaugöffnung bzw. Austrittsöffnung (30) und Austrittsöffnung bzw. Ansaugöffnung (32) und einem Anschlussstutzen (26) im Bereich der Ansaugöffnung oder der Austrittsöffnung,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Anschlussstutzen (26) einen Rohrabschnitt (62) mit einem über seinen Umfang und seine Axialerstreckung verteilt angeordneten radialen Löchern (64) aufweist, wobei um den die radialen Löcher (64) aufweisenden Rohrabschnitt (62) Schalldämmmaterial (66) angeordnet ist.
12. Ventilatoreinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung des Anschlussstutzens (26) in Art eines Lochblechs ausgebildet ist.
13. Ventilatoreinrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das den die Löcher aufweisenden Rohrabschnitt (62) umgebende Schalldämmmaterial (66) aus Steinwolle oder dergleichen, vorzugsweise als Matte, Schale, Beschichtung oder loses Dämmmaterial ausgebildet ist.
14. Ventilatoreinrichtung nach Anspruch 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das den die Löcher aufweisenden Rohrabschnitt (62) umgebende Schalldämmmaterial (66) die radialen Löcher (64) überdeckt.
15. Ventilatoreinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das den die Löcher aufweisenden Rohrabschnitt (62) umgebende Schalldämmmaterial (66) mit dem Rohrabschnitt (62) fest verbunden oder lose ausgebildet ist.
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|---|---|
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-
2003
- 2003-01-10 DE DE20300464U patent/DE20300464U1/de not_active Expired - Lifetime
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