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Beschreibung zur Patentanmeldung betreffend Vorrichtung zum Entschalen
von Nüssen.
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Die erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entschalen von senkrecht
aufgestellten Nüssen mit einem Hammer und mit einem Amboß, welche dadurch gekennzeichnet
ist, daß der auf die Nuß auftreffende Hammerkopf, der mit einem Hammerstiel betätigt
wird, eine gewölbte und mit einer rauhen Oberfläche versehene Hammerkopfspitze aufweist
und der mit einem Verbindungsstück verbundene Amboß eine den Nüssen sowie der Hammerkopfspitze
angepaßte schalenförmige Bohrung von oben aufweist.
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Es ist bekannt, daß zum Öffnen von Nüssen Geräte, sogenannte NußknacKer
mit Hilfswerkzeugen, wie Messer und ännliche spitze Gegenstände, verwendet werden
und, dab es wohl kaum einen Haushalt geben mag, wo nicht mindestens ein solcher
Nußknacker
mit Hilfswerzeugen verwendet wird. Es ist auch bekannt
daß selbstgeöffnete bzw.Nüsse in Schale nur halb soviel kosten als Nuß-Kerne.
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Die allgemein bekannten Nußkhacker sind aufgebaut auf dem Zangenprinzlp
ouer auf uem Schraubzwingenprinzip. Bei allen diesen bekannten Nußknackern werden
aie verschiedenen Nüsse ausnahmslos mit ihrer Längsachse quer zur Druckrichtung
des Gerätes eingelegt und in dieser Querlage eingedrückt und zwar unter anhaltendem
Muskeldruck einer Hana,beider Hände oder auch beider Arme, wobei man allerdings
im voraus nie recht weiß, was dabei geschieht und dabei herauskommt, z.B.: wie sich
die Nuß verhalten wird, ob sie sich überhaupt knicken läßt, ob sie nicht aus dem
Nußknacker rutscht und aufs neue eingelegt weraen muß, ob sie nicht unter massivem
Muskel drucK unerwartet nachgibt und aabei nicht nur Kernbruch ,sondern auch Brüselmatsch
zu-stande kommt, ob niet trotz Auspulwerkzeugen Kernstücke hartnäckig in den Schalenspitzen
und Schalenencien stecken bleiben und samt Schalen in den Mülleimer wandern, ob
mit schwachen Kinderhänaen obige Nußknacker überhaupt Dedient werden können,ob bei
hartnäckigen Nüssen der Nußknacker nicht verbogen wiru und ob nicht am mageren Kernbruchergebnis
die Freude am Nüsseknacken und die erhoffte Tortenverzierung aus ganzen Walnußkernen
recht bald verdorben wird.
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Nach Fertigstellung von zwei proauktonsreifen Modellen der Erfindung
ergab die am 7.4.1970 durchgeführte Recherche auf der Stuttgarter Patentausgestelle,
daß unter Klasse 34, Gruppe 10, hauswirtschaftliche Geräte, insgesamt fünfundfünfzig
Patentschriften über Nußknacker vorliegen und zwar in Gestalt von Zangen, Messern,
Pressen, Schraubzwingen, von einer Pistole, von einem Stößel, der in ein großes
Gefäß einschlägt und von einem stößel- bzw. kolbenförmigen, massiven und schweren
Hammerkopf,
der in ein verhältnismäßig kleines Gefãb,aus Metall
bestehend, einschlägt. Allein für Zangen wurden vierunddreißig Patente erteilt.
Die vierunddreißigste Zange wurde 1967 patentiert.
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Die Erfindung fällt war ebenfalls unter den Sammelbegriff Nußknacker,
sie hat aber mit den patentierten Zangen, Messern, Pressen, Schraubzwingen und mit
dem Stößel nicht einmal dem Anschein nach etwas zu tun. Lediglich die letzte Offenlegungsschrift
1 529 23d', Aktenzeichen: P 15 29 238.3 (B 89953), Anmeldetag: 21.November 1966,
Offenlegungstag: Juni 1969, beinhaltet einen Hammerkopf, der aber ganz andere Kennzeichen
trägt als dies beim Hammerkopf der Erfindung der Fall ist.
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Der Hammerkopf wird in der Offenlegungsschrift als massiv und schwer
angegeben und wird mit einer den Früchten angepaßten ausgehöhlten Aufschlagsfläche,bzv.mit
einem ausgehöhlten unteren Ende, gekennzeichnet.
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Hingegen ist der Hammerkopf aer Anmeldung1bzw.der rrfindung,genau
umgekehrt,verhältnismäßig leicht und mit einer Spitze gekennzeichnet.
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Der schwere Hammerkopf der Offenlegungsschrift schlägt in ein Metallgefäß
ein,welches leichter ist als der einschlagende schwere re Hammerkopf Hingegen schlägt
der Hammerkopf der Erfindung, genau umgekehrt, auf einen,auf sein Aufschlagsmoment
abgestimmten Amboß.
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Das den Früchten angepaßte untere Ende nat einen massiven schweren
Hammerkopf mit einem Zisenstiel nötig, wie er auch in der Offenlegungsschrift beschrieben
wird.
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Der massive Hammerkopf hat wegen seines Gewichtes zwangsläufig eine
entsprechend massive und verhältnismäßig große Gesamtvorw richtung nötig,wie sie
auch in der Offenlegungsschrift zum großteil beschrieben wird.
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Die nußaufbrechende Betätigung mit einem schweren Hammer,bzw.mit einer
fünfzigteiligen Gesamtvorrichtung hat bei zwethundertundw vierzig erstklassigen
Walnüssen,die lediglich auf zwei kg gehen, eine entsprechend schwere körperliche
Arbeit an einem Handhebel oder an einer Handkurbel nötig,wobei,laut offengelegter
Zeichnung, die Handkurbel um zwei Drittel weniger hin und her zu bewegen geht als
der Handhebel und daher dreimal schwerer als der Handhebel zu betätigen geht.
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Die Vorrichtung hat,offenbar wegen ihres Gewichtes und wegen einer
Schleuder,ein kleines und verhältnismäßig dünnwandiges,mit Schlitzen versehenes
Metallgefäß nötig,welches leichter ist als der in das Gefäß einschlagende schwere
Hammerkopf.
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Eine jede Nußart hat eine für sie passende Vorrichtung nötig, bzw.
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die Vorrichtung,die auf Walnüsse dimensioniert ist,kann nicht zugleich
für Haselnüsse oder für Pecannüsse verwedet werden.
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Die Vorrichtung ist trotz passenden Umdimensionierungen für Haselnüsse,Pecannüsse
und Walnüsse nicht gleich gut geeignet.
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Die beiden letzten Nachteile werden von der Offenlegungsschrift zum
Schluß uer Beschreibung auf Seite 11 bestätigt.
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Die Nachteile des Standes der Technik wurden mit der Erfindung behoben.
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Der angemeldeten Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde
Haselnüsse,Pecannii'sse und Walnüsse in allen beliebigen Größen derartig schnell
zu öffnen,daß-ganze Walnußkerne,ganze Haselnußkerne, ganze Pecannußhälften und ganze
Walnußkernhälfton erzielt werden und zwar bei kinderleichter Bedienung einundderselben
kleinen und leichten,von einem zur Vorrichtung baulich nicht gehörenden Funktionswiderlager
unabhängigen, von Hilfswerkzeugen unabhängigen,untomplizierten,schlagfesten, erschütterungsfreien,
selbstschlagenden, hochleistungsfähigen und preisgünstigen Vorrichtung.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,daX der Gegenstand
der Erfindung aus einem Hammer und aus einem Amboß besteht und dadurch gekennzeichnet
ist, daß der auf die Nuß auftreffende Hammerkopf,der mit einem Hammerstiel betätigt
wird,eine der Nuß entgegengewölbte und mit rauher Oberfläche versehene Hammerkopfspitze
aufweist und der mit einem Verbindungsstück verbundene Amboß eine den verschiedenen
Nüssen, sowie der Hammerkopfspitze angepaßte schalenförmige Bohrung von oben aufweist,
daß der Amboß eine kegelförmige kleine Splitter aufnehmende Bohrung von unten aufweist,die
zusammen mit der schalenförmigen Bohrung eine trichterförmige Hohlform bildet, daß
die schalen förmige Bohrung in ihrem unteren Teil und die kegelförnsig;e-Bohrung
in ihrem oberen Teil mit den Nüssen angepaßten
Rillen und Graten
versehen sind,die von oben nach unten verlaufen, daß das Verbindungsstück an seiner
rechten Seite eine Halterung und dazu spiegelbildlich an seiner linken Seite eine
Halterung aufweist und beide Halterungen je einen liellenzapSen aufweisen, daß der
Hammerstiel für beine Wellenzapfen zwei Lager aufweist, aaß die beiden Lager mit
je-einem Sicherheitsschlitz versehen sind, daß der Hammer zum Aufrichten und selbständigen
bestehen in schlagbereiter Stellung an seinem Hammerstielende einen Anschlag und
am Ende des Verbindungsstückes einen Anschlag besitzt, dab zum selbständigen Zuschlagen
des Hammers, der Hammer am Hammerstiel und der Amboß an seinem Verbindungsstück
mit einer Zugfeder dergestalt verbunden sind,daß die Zugfeder sich zwischen den
beiden Wellenzapfen hindurcn zu bewegen vermag, daß die Zugfeder im Hammerstiel
einen Funktionshohlraum und im Verbindungsstück einen Funktionshohlraum besitzt,
daß die Zugfeder mit ihrem oberen Ende im Funktionshohlraum des Hammerstieles mit
einem entfernbaren Bolzen und mit ihrem unteren Ende im Funktionshohlraum aes Verbindungsstückes
mit einem entfernbaren und die Schlagstärke verstellbaren Bolzen befestigt ist,
aaß der Hammerstiel mit einem Handgriff versehen ist, daß der Amboß und das Verbindungsstück
mit einem unter sich nefinalichen Hohlkörper verbunden sind, welcher für Nußkerne
und Nußschalen eine Ausnippöffnung aufweist daß die von der schalenförmigen Bohrung
uno von der kegelförmigen Bohrung gebildete Öffnung scharfKantige Grate aufweist,welche
die Nuß aufbrechen und aufschlitzen,die mittels gewölbter Hammerkopfspitze durch
die scharfgratige Öffnung hindurchgeschlagen wird.
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Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
daß statt eines massiven schweren Hammerkopfes, genau umgekehrt, ein verhältnismäßig
leichter Hammerkopf Verwendung findet,
dals mit einem verhältnismäßig
leichten und kleinen Hammer gröstmöglichster, in einem oder in wenigen Punkten,
konzentrierter Druck dergestalt auf die Nuß ausgeht wird,daß die Nubschale,bei Unver-Ietztbleiben
des Kernes, Längssprünge bekommt und dadurch vom Nußkern abfällt oder leicht weggepellt
werden kann, daß statt eines zusätzlich belastenden Handhebels,einer zusätzlich
belastenden Handkurbel und eines zusätzlich belastenden Zahnradmechanismus der Hammerstiel
selber oder ein leichter Handgriff vollauf genugt, daß statt einer verhältnismäßig
schweren und dem-entsprechend großen Gesamtvorrichtung, die Erfindung, dank des
kleinen Hammers, genau umgekehrt, leicht und klein ist, daß statt anhaltender ermüdender
Muskelkraft zum Aufheben und zum Hochhalten eines schweren Hammers mit einem Handhebel
oder mit einer Handkurbel über einen dreifach belastenden Zahnradmechanismus, daher
kleine leichte Hammer mit einer kinderleichten Handbewegung aufgerichtet und somit
gespannt wird und vor allem dann, ohne jedwede Muskelkraft und körperliche Anstrengung,
in schlag bereiter Stellung von selber stehen bleibt, daß statt zum Zuschlagen mit
einem schweren Hammer,mit einem Handhebel oder mit einer Handkurbel über einen belastenden
Zahnradmechanismus ermüdende Muskelkraft zu benötigen, der kleine leichte Hammer,
nach fingerleichtem Anstoß selbständig schlägt, mittels einer entsprechend kleinen
Zugfeder,
daX statt eines auffallend leichten Metallgefäßes mit
Schlitzen, in welches ein verhältnismäßig schwerer Hammerkopf einschlägt, zu benötigen,
genau umgekehrt, ein kleiner leichter Hammerkopf der Erfinaung auf einen, auf sein
Aufschlagsmoment abgestimmten Amboß schlägt, daß statt durch leichte Bauteile und
einen Wellenzapfen,der die Schläge eines schweren Hammers zu ertragen hat,bruchgefährdet
zu sein, ist die Erfindung durch einen eingebauten Amboß schlagfest konstruiert,
daX statt eines zusätzlichen außerbaulichen Funktionswiderlagers, die Erfindung
durch einen Amboß ein eigenes Funktionswiderlager besitzt und daher auch unabhängig
von einem Standort ist, daß die Erfindung durch ihr eigenes Funktionswiderlager
keinerlei Schlagerschütterungen auf Tisch,Fußboden und Wände Uberträgt, wie es bei
verwendung eines schweren Hammers ohne ausreichendes eigenes Funktionswiderlager
der Fall ist, vielmehr die Erfindung wie eine Schreibmaschine auf einer entsprechend
weichen Unterlage geräuscharm am besten funktioniert; dab dic Erfindung, ohne die
Muskelkraft zusätzlich zu belasten, ohne Schleudermechanismus hochleistungsfähig
ist, daß die Vorrichtung mit ihrem Kleinen Hammer wesentlich flinker und schlagfertiger
arbeitet als dies mit einem massiven schweren Hammer technisch möglich ist,
daß
statt mehrerer Vorrichtungen mit unterschiedlicher Dimensionierung für die unterschiedlichen
Nußgrößen bzw. Nußarten zu benötigen, bei der Erfindung für Haselnüsse,Pecannüsse
und Walnüsse in allen beliebigen Größen einunddieselbe Vorrichtung genügt, daß statt
sich nur für eine einzige Nußart betonungswert zu eignen, die Erfindung für angeführte
drei Nußarten gleich gut hochleistungsfähig ist.
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Die gemachten Angaben beruhen ausdrücklich auf eigener Erfahrung mit
käuflichen NußKnackern,mit eigenen produktionsreifen Modellen der Erfindung, auf
beruflicher Fachkenntnis und auf durchgeführter Recherche auf der Stuttgarter Patentauslegestelle
der diesbezüglich vorliegenden fünfundfünfzig Patentschriften.
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ns zeigen Figol die erfindung in einfacher erfindungsgemäßer Ausgestaltung
im Längsschnitt.
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In Ruhestellung lagert der Hammerkopf (2) mit seiner hartmetallenen
Hammerkopfspitze(5) In der schalenförmigen Bohrung(4) des Ambosses(3). Die schalenförmige
Bohrung (4) ist den Nußschalen und der Hammerkopfspitze (5) entsprechend angepaßt.
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die die Erfindung in einfacher erfindungsgemäer Ausgestaltung im Querschnitt.
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Das Verbindungsstück (17) weist an beiden Seiten je eine Halterung(23)
und (24) auf, aus welchen je ein Wellenzapfen (8) und
und (9) in
uas zu ihm gehöhrende Lager(6) und (7) des Hammerstieles (13) ragt.
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Fig. 3 die Erfindung in eifacher erfindungsgemäßer Ausgestaltung im
Horizontalschnitt, welcher ebenfalls aie beiden Halterungen(23)und(24) mit den beiden
Wellenzapfen(8)und(9) und die beiden Lager(b)und(l) deutlich erkennen läßt. Die
Hammerkopfspitze(5) besteht aus Hartmetall,die beiden Wellenzapfen(o)und(9),sowie
die beiden Lager (6) und (7) bestehen, da es sich um Schleiflager handelt, aus Messing.
Alle übri-Teile bestehen entweder aus Leichtmetall oder aus Kunststoff oder geeignetem
Holz.
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In einfacher Ausgestaltung arbeitet die Erfindung mit dem Schlag moment
des Hammers(l) und mit dem Widerstandsmoment des Ambosses (3).
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Fig.4 uie Erfindung ausgestaltet mit Federzug und trichterförmiger
Hohlform.
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Der Hammerstiel(13) weist einen Funktionsholhraum (12) auf und das
Verbindungsstück(lY) weist einen Funktionshohlraum (16) auf für die Zugfeder(lO),welche
mit ihrem oberen Ende(ll) mit einem entfernbaren Bolzen(14) und mit ihrem unterem
Ende (15) mit ein nem entfernbaren und die Schlagstärke verstellbaren Bolzen(l8)
befestigt ist. Die beiden PunKtionshohlräume(l2)una(16) ermöglichen der Zugfeder(lOj
beim Aufricnten ues Hammers (1) in schlagbereite Stellung und beim Zuschlagen des
Hammers (1), daß sie raumsparend angebracht ist und durch die beiden Wellenzapfen
(8)und(9) und durch die beiden Lager(6)und(1) hinaurchzupendeln vermag. Die beiden
Lager(b)und(/) weisen Sicherheitsschlitze(32)
und (33) auf, welche
bei mißbräuchlichem Überspannen des Hammers (1) die beiuen Wellenzapfen (8) und
(9) vor Beschädigung sichern.
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Der Amboß (3) weist eine kleine Splitter abfünrende kegelförmige bohrung(l9)
von unten auf,die zusammen mit der schalenförmigen Bohrung (4) von oi>en eine
Trichterhohlform(22) bilden.
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Fig.:5 dieselbe erfindungsgemäße Ausgestaltung im Querschnitt.
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Fig.:b dieselbe erfindungsgemäße Ausgestaltung im Horizontalschnitt.
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Fig.:7 dieselbe erfinuungsgemäße Ausgestaltung noch einmal im Längsschnitt
aber in schlagbereiter Stellung.
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In schlagbereiter Stellung lagert bzw. steht der Hammer(l) mit seinem
Hammerstiel (13) bzw. mit seinen beiden Lagern (6) und (7) auf den beiden Wellenzapfen
(8) und (9) und mit seinem Anschlag(20) auf dem Anschlag (21) des Verbindungsstückes
(17). Im Gegensatz zur RuhestelLung aes Hammers (1), in welcher sich die minimalgespannte
Zugfeder (10), der Fig.4, links von den beiden Lagern (6) und (7) befindet, befindet
sich bei schlagbereiter Stellung des Hammers(l) die Zugfeder in Maximalspannung
und rechts von den beiden Lagern (6) und (7) bzw. von den beiden Wellenzapfen-(t3)und(9).
In der schalenförmigen Bohrung (4) sind schematisch drei Nüsse in unterschiedlicher
Größe, eine Haselnuß, eine Pecannuß oder eine mittelgroße Walnuß und eine größere
Walnuß ineinanuer gezeichnet dargestellt, WOLlt nachgewiesen wird, daß mit der Erfindung
das schwierige Problem, mit einundderselben Vorrichtung und mit einundderselben
Dimensionierung drei verschiedenartige Nüsse in beliebiger Größe und in un'terschiedlicher
-Härte schnell und kernschonend zu öffnen, technisch fortschrittlich gelöst worden
ist.
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Die verwendeten Materialien dieser zweiten erfindungsgemäßen Ausgestaltung
entsprechen, bis auf die hinzugekommene Zugfeder(lO) und die beiden Bolzen(14)und(18),
welche aus Stahl sind, denjenigen der ersten Ausgestaltung. In diesem Falle arbeitet
die Erfindung mit dem Schlagmoment des Hammers(l), mit dem Spannmoment der Zugfeder
(10) und mit dem Widerstandsmoment des Ambosses(3).
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Fig.:8 ale Vorrichtung erfindungsgemäß mit einem auswechselbaren Setzstück
und einem Hohlkörper.
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In diesem Falle sind der Amboß(3) und das Verbindungsstück(lY) mit
einem unter sich befindlichen,Nußkerne und Nußschalen aufnehmenden Hohlkörper (29)
verbunden,der eine Auskippöffnung(30) aufweist. Der Amboß (3) ist mit einem auswechselbaren
hartmetallenen Setzstück(31) versehen,in welchem sich die trichterförmige Hohlform(22)
befindet.
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Die Offnung(25) der trichterförmigen Hohlform(22) weist scharfe Grate
(26) auf,welche die Aufgabe haben,die Nußschale von kleinstmöglichen Druckstellen
ausgehend geringfügig einzudrücken und bei unverletztem Nußkern der Länge nach aufzuschlitzen
und aufzubreehen.
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Der Hammer(l) und die Zugfeder(10) haben hierbei die Aufgabe, die
Nuß,mit Kern und Schale,mit einem Schlage durch die scharfgratige Öffnung(25) hindurchzuschlagen.In
diesem Falle kann die gewölbte Hammerkopfspitze(5) wahlweise auch aus Gummi oder
aus Kunststoff bestehen. Sobald der Hohlkörper(29) mit Nußkernen und Nußschalen
entsprechend gefüllt ist,werden dieselben durch die Auskippöffnung (30) ausgekippt.
Diese dritte erfindungsgemäße Ausgestaltung ist insbesondere für jene speziellen
Zwecke vorgesehen, wo es bei grösseren Mengen auf möglichst gleichgroße Nußkerne
ankommt.Die über Sortiersiebe in Größengruppen eingeteilten Nüsse werden durch die
zur
jeweiligen Gruppe passende Öffnung(25) des auswechselbaren Setzstückes(31) geschlagen.
In diesem Falle arbeitet die Erfindung mit dem Schlagmoment des Hammers(l),mit dem
Spannmoment der Zugfeder(lO), mit dem Widerstandsmoment des Ambosses (3) und mit
dem Widerstandsmoment des Setzstückes(31). Das Material des hinzugekommenen Hohlkörpers(29)
besteht wahlweise aus Metall oder aus Kunststoff oder aus geeignetem Holz.
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Die Verwendung eines Motorantriebes, eines pneumatischen oder eines
elektromagnetischen Antriebes, ist möglich.
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Fig.9 zeigt den Amboß(3) und das Setzstück(31) im Querschnitt durch
die Öffnung(25) mit ihren vertikalverlaufenden scharfkantigen Graten (26). Die Gratspitzen
der Grate(26) stehen etwas enger und die Öffnung(25) ist etwas weiter als die entsprechende
Nußgruppe.