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Die
Erfindung betrifft eine Feststellvorrichtung zum Offenhalten einer
Tür, insbesondere
einer Feuerschutztür.
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Feststellvorrichtungen
für Türen sind
hinlänglich
bekannt. Insbesondere bei Feuerschutztüren ist es erforderlich, dass
diese im Normalfall offen stehenden Türen im Brandfall automatisch
geschlossen werden, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern.
Zu diesem Zweck sind Haftmagnete bekannt, die z. B. an einer Wand
befestigt sind und mit der Tür bzw.
einem an der Tür
angebrachten Metallteil zusammenwirken. Im Normalfall, d. h. bei
offener Tür, ist
der Magnet bestromt und hält
somit die Tür
offen. Im Brand- oder Gefahrenfall wird der Strom abgeschaltet bzw.
schaltet sich, z. B. gesteuert über
einen Rauchmelder, automatisch ab und die Tür schließt sich, z. B. unter der Wirkung
eines Türschließers. Solche
Haftmagnete sind optisch unschön,
da sie gut sichtbar auf der Wand angebracht sind.
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Weiterhin
sind Feststellvorrichtungen bekannt, welche in den Türschließer integriert
sind und dessen Feststellfunktion im Gefahren- oder Brandfall aufheben,
so dass sich die Tür
schließen
kann. Diese Feststellvorrichtungen sind in aller Regel recht kompliziert
aufgebaut und somit teuer.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Feststellvorrichtung
zu schaffen, die zum einen optisch nicht störend ist und zum anderen preisgünstig hergestellt
werden kann.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale. Vorteilhafte
Ausgestaltungen des Gegenstandes des Anspruches 1 ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
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Mit
der im Anspruch 1 angegebenen Feststellvorrichtung wird erreicht,
dass die Feststellvorrichtung nicht optisch störend auffällt, da sie vollständig in
die Tür
integriert werden kann. Außerdem
ist sie einfach aufgebaut und kann somit kostengünstig hergestellt werden. Solange
ein eingebauter Magnet bestromt ist, wird die Schubstange von dem
Magneten in ihrer Feststellposition gehalten. Sobald der Magnet
nicht mehr bestromt wird, wird die Schubstange durch die Wirkung
des Federelementes in eine Freigabeposition gedrängt und die Tür kann sich,
z. B. unter der Wirkung eines Türschließers, schließen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung ist die Schubstange in vertikaler Richtung
verschiebbar gelagert. Dies trägt
zum einen dazu bei, dass die erfindungsgemäße Feststellvorrichtung nahezu
unsichtbar in die Tür
integriert werden kann, zum anderen kann auf diese Weise eine einfache
Feststellung im oder auf dem Boden erfolgen. Grundsätzlich wäre es jedoch
auch möglich,
die Schubstange in horizontaler Richtung zu verschieben und dann
z. B. in einem an der Wand gelagerten Winkel festzulegen.
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Vorzugsweise
ist die Schubstange mit ihrem oberen Ende an einem Führungselement
befestigt, das über
eine Schlitzführung
in einem Gehäuse
vertikal verschiebbar gelagert ist. Das Führungselement gewährleistet
in Folge seiner Schlitzführung
eine sichere Führung
in vertikaler Richtung und zusätzlich eine
exakte Lagerung und Ausrichtung der Schubstange mit definierten
Endpunkten.
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Damit
die Schubstange funktionssicher von dem Magneten in Feststellposition
gehalten bzw. gezogen werden kann, besteht der Magnet gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung aus einem an einer Unterseite des Führungselementes
angebrachten Magnetanker und einem an dem Gehäuse angebrachten Haftmagneten.
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Damit
gleichzeitig bei einem stromlosen Magneten eine sichere Freigabe
der Tür
gewährleistet ist,
ist nach einer bevorzugten Ausführungsform
ein die Schubstange in Freigabeposition drängendes Federelement, vorzugsweise
als Schraubenfeder, ausgebildet und zwischen dem Gehäuse und
der Unterseite des Führungselementes
angeordnet. Somit ist ein guter Kraftangriffspunkt zwischen dem
Gehäuse und
dem Führungselement
sichergestellt, so dass das Federelement die Schubstange funktionssicher in
Freigabeposition drängen
kann.
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Damit
der Haftmagnet seine Wirkung entfalten kann, ist er vorzugsweise
mit einer Stromversorgung versehen. Damit zusätzlich in einem Gefahrenfall
auch ein manuelles Freigeben der Tür möglich ist, ist der Haftmagnet
bevorzugt weiterhin mit einem manuell betätigbaren Auslöseschalter
versehen, der es ermöglicht,
auch bei Ausfall der automatischen Freigabe handbetätigt die
Tür zu
schließen.
Ein solcher Handbetätigungsschalter
kann neben der Tür,
aber auch der Feststellvorrichtung, eingebaut sein.
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Es
kann auch alternativ eine elektrische Freigabe der Tür bewirkt
werden, dieses kann z. B. durch einen Rauchmelder ausgeführt werden.
Der Rauchmelder würde
automatisch bei einer Rauchentwicklung ein Abschalten der Stromversorgung
des Haftmagneten bewirken, was zu einem Schließvorgang der Tür, z. B.
durch einen vorhandenen Türschließer, führt. Es
versteht sich, dass die Abschaltung der Stromversorgung durch den
Rauchmelder auch parallel zu einem Auslöseschalter automatisch durchgeführt werden
kann.
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Die
Feststellposition der Schubstange kann zum einen dadurch erreicht
werden, dass der Haftmagnet bestromt wird und somit den Magnetanker anzieht,
so dass sich die Schubstange nach unten bewegt. Dazu ist jedoch
vorher sicherzustellen, dass sich die Tür in ihrer geöffneten
Stellung befindet. Deshalb ist nach einer vorteilhaften Weiterbildung vorgesehen, dass
das Führungselement über einen manuell
betätigbaren
Betätigungshebel
in Feststellposition bringbar ist. Somit kann auf einfache Weise nach
einem Gefahrenfall die Tür
zunächst
manuell geöffnet
und dann durch Betätigung
des Betätigungshebels
wieder manuell festgestellt werden.
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Die
Feststellposition kann auch erreicht werden, wenn der Haftmagnet
bestromt ist und der Magnetanker über den manuell betätigten Betätigungshebel
mit dem Haftmagnet in Kontakt gebracht wird.
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Damit
der Betätigungshebel
nach einer Betätigung
in seine Ruhelage zurückkehrt,
ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Betätigungshebel gegen die Wirkung
einer Feder betätigbar
ist.
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Um
die Tür
in einer festgelegten Position in ihrer geöffneten Stellung zu halten,
greift gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung die Schubstange in ihrer Feststellposition
in eine im Fußboden
vorgesehene Bodenmulde ein.
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Soll
dagegen eine variable Feststellposition der Tür ermöglicht werden, ist die Schubstange
nach einer alternativen Ausführungsform
an ihrem unteren Ende mit einem Gummistopper versehen. Somit kann
die Tür
in einer beliebigen Stellung offen gehalten werden, indem der Gummistopper
an beliebiger Stelle auf den Boden gepresst wird.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
nachfolgender Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles
anhand der Zeichnungen.
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Es
zeigen:
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1: Eine Tür mit einer
erfindungsgemäßen Feststellvorrichtung
in einer Gesamtansicht;
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2: eine Detailansicht der
erfindungsgemäßen Feststellvorrichtung
in Freigabestellung;
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3: eine Detailansicht der
erfindungsgemäßen Feststellvorrichtung
in Verriegelungsstellung und
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4: eine Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Feststellvorrichtung
mit einem Gummistopper.
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In
den Figuren ist die erfindungsgemäße Feststellvorrichtung nur
insoweit dargestellt, als es für
die Erläuterung
der Erfindung von Bedeutung ist.
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In 1 ist eine Gesamtansicht
einer erfindungsgemäßen Feststellvorrichtung 1 dargestellt,
bei der man den Einbauort der erfindungsgemäßen Feststellvorrichtung 1 in
einer Tür 2 erkennen
kann. Bei der Tür 2 handelt
es sich vorzugsweise um eine Feuerschutztür, die im Normalfall offen
steht, aber in einem Brand- oder Gefahrenfall geschlossen werden muss.
Die Feststellvorrichtung 1 ist in die Tür 2 eingebaut, so
dass sie von außen
nicht sichtbar ist. Grundsätzlich
ist es jedoch auch möglich,
die erfindungsgemäße Feststellvorrichtung 1 außen auf
der Tür 2 vorzusehen.
Dies ist zwar optisch nicht so unauffällig wie der Einbau in die
Tür 2,
hat aber den Vorteil, dass eine solche Anbringung ohne großen Aufwand
auch einfach und schnell nachgerüstet
werden kann.
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In 2 ist die erfindungsgemäße Feststellvorrichtung 1 im
Detail in einer Position dargestellt, bei welcher die Tür 2 nicht
festgestellt ist, während 3 die erfindungsgemäße Feststellvorrichtung 1 in
einer Position zeigt, bei welcher die Tür 2 festgestellt ist.
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Die
erfindungsgemäße Feststellvorrichtung 1 weist
ein Gehäuse 3 ähnlich einem üblichen Schlosskasten
auf. Das Gehäuse 3,
das im dargestellten Ausführungsbeispiel
in eine in der Tür 2 vorgesehene
Ausnehmung eingesetzt ist, ist mit einer Frontplatte 4 versehen, über welche
das Gehäuse 3 an
der Tür 2 über Schrauben 5 oder
dergleichen befestigt ist. Aus dem Gehäuse 3 ragt nach unten
eine Schubstange 6 heraus, die zum Feststellen bzw. Freigeben
der Tür 2 dient.
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Die
Schubstange 6 steht mit ihrem unteren Ende je nach ihrer
augenblicklichen Position mehr oder weniger weit über die
Unterkante der Tür 2 vor. An
ihrem oberen Ende reicht die Schubstange 6 in das Gehäuse 3 hinein
und ist dort mit einem Führungselement 7 verbunden.
Das Führungselement 7 kann
zur exakten vertikalen Führung
mit zwei vertikal übereinanderliegenden
Zapfen 8 versehen sein, welche in einem vertikal verlaufenden
Gehäuseschlitz 9 geführt sind.
Die Zapfen 8 dienen gleichzeitig als oberer und unterer
Anschlag für
die Bewegung des Führungselementes 7.
Alternativ kann das Führungselement 7 auch
mit einem vertikalen Schlitz versehen sein, in den zwei am Gehäuse 3 angeordnete
Zapfen eingreifen.
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Zwischen
der Unterseite des Gehäuses 3 und
der Unterseite des Führungselementes 7 ist
ein vorzugsweise als Schraubenfeder ausgebildetes Federelement 10 angeordnet,
welches das Führungselement 7 und
somit gleichzeitig die Schubstange 6 nach oben drückt, so
dass die Tür 2 freigegeben
werden kann.
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Das
Federelement 10 muss nicht, wie in den 2 und 3 dargestellt,
seitlich zur Schubstange 6 angeordnet sein, sondern kann
z. B. die Schubstange 6 auch konzentrisch umgreifen.
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Zwischen
dem Gehäuse 3 und
dem Führungselement 7 ist
weiterhin ein Elektromagnet angeordnet, der aus einem an der Unterseite
des Führungselementes 7 befestigten
Magnetanker 11 und einem an der unteren Innenseite des
Gehäuses 3 dem
Magnetanker 11 gegenüberliegenden
Haftmagneten 12 besteht.
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Der
Haftmagnet 12 ist mit einer Energieversorgung 13 verbunden.
Außerdem
ist der Haftmagnet 12 mit einem Auslöseschalter 14, z.
B. in Form eines Druckschalters oder Tasters, verbunden, der im dargestellten
Ausführungsbeispiel
in der Frontplatte 4 des Gehäuses 3 gelagert ist
und leicht von außen betätigt werden
kann. Alternativ kann der Auslöseschalter 14 auch
an einer nahegelegenen Wand oder an einer anderen Stelle der Tür 2 angeordnet
sein. Auch eine Fernauslösung,
z. B. von einer zentralen Überwachungsstelle
aus, ist möglich.
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In
dem Gehäuse 3 ist
weiterhin ein Betätigungshebel 15 um
eine horizontal verlaufende Achse schwenkbar gelagert. Der Betätigungshebel 15 ist
in einer in der Frontplatte 4 angeordneten Vertiefung gelagert,
so dass er im Normalzustand nicht über die Frontplatte 4 übersteht.
Der Betätigungshebel 15 ist z.
B. L-förmig
ausgebildet und liegt im Ruhezustand mit seinem längeren Schenkel
parallel zur Frontplatte 4. Der kürzere Schenkel erstreckt sich
in das Gehäuse 3 hinein
und ist mit einer hakenförmigen
Nase 16 versehen. An dem kürzeren Schenkel greift auch eine
Feder 17 an, welche bestrebt ist, den Betätigungshebel 15 in
die in 2 gezeigte Stellung,
d. h. in eine Stellung parallel zur Frontplatte 4, zu ziehen.
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Die
hakenförmige
Nase 16 des Betätigungshebels 15 wirkt
auf das untere Ende eines vertikal am Gehäuse 3 geführten Schiebers 18 ein,
der mit seinem oberen Ende das eine Ende eines zweiarmigen Hebels 19 beaufschlagt.
Das andere Ende des zweiarmigen Hebels 19 wirkt auf die
Oberseite des Führungselementes 7 ein.
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In
Abhängigkeit
davon, ob die Tür 2 in
einer bestimmten Stellung, z. B. ganz geöffnet, oder in einer beliebigen
Stellung festgelegt werden soll, ist das untere Ende der Schubstange 6 ausgebildet.
In den 2 und 3 ist eine Ausführungsform
gezeigt, bei der die Tür 2 nur
in bestimmten Stellungen festgelegt werden kann. Dazu sind in einem
Fußboden 20 an bestimmten
Stellen Bodenmulden 21, z. B. in Form einer Hülse oder
derglei chen, vorgesehen, in welche das untere Ende der Schubstange 6 bei
festgelegter Tür 2 eintaucht.
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Ist
dagegen eine Feststellung der Tür 2 in
einer beliebigen Stellung gewünscht,
ist das untere Ende der Schubstange 6 gemäß 4 ausgebildet. Dazu ist
das untere Ende der Schubstange 6 mit einer Platte 22 versehen,
die in einer Hülse 23 geführt ist.
Die Hülse 23 weist
an ihrem unteren Ende einen nach innen weisenden Kragen 24 auf,
der einen nach außen
vorstehenden Flansch 25 eines Stiftes 26 hintergreift.
Der Stift 26 endet in einem Gummistopper 27. Zwischen
der Platte 22 und dem Flansch 25 ist ein vorzugsweise
als Schraubenfeder 28 ausgebildetes elastisches Element
vorgesehen, so dass der Flansch 25 des Stiftes 26 in
Richtung auf den Kragen 24 der Hülse 23 gedrängt wird.
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Im
Folgenden wird die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Feststellvorrichtung 1 erläutert.
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In 2 ist die Tür 2 freigegeben
und kann beliebig verschwenkt werden. Wenn nun die geöffnete Tür 2 festgelegt
werden soll, so ist dies gemäß der erfindungemäßen Ausgestaltung
sowohl mechanisch als auch elektrisch möglich. Wird die Feststellung elektrisch
ausgelöst,
wird ein nicht dargestellter Schalter, Taster oder dergleichen betätigt, der
eine Verbindung des Haftmagneten 12 mit der Energieversorgung 13 herstellt.
Dadurch wird der Magnetanker 11 vom Haftmagneten 12 angezogen
und gleichzeitig wird das Führungselement 7 und
somit die Schubstange 6 gegen die Kraft des Federelementes 10 nach
unten bewegt, so dass entweder die Schubstange 6 in die
Bodenmulde 21 eingreift oder der Gummistopper 27 auf
den Fußboden 21 gepresst wird.
Somit ist die Tür 2 festgelegt.
Dieser Zustand ist in 3 gezeigt.
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3 zeigt auch die Möglichkeit,
die Feststellung der Tür 2 mechanisch
durchzuführen.
Dazu wird das längere
Ende des L-förmigen
Betätigungs hebels 15 gegen
die Kraft der Feder 17 verschwenkt, wie in 3 gezeigt ist. Dadurch drückt die
Nase 16 am kürzeren
Ende des Betätigungshebels 15 den Schieber 18 nach
oben. Der Schieber 18 wiederum verschwenkt den Hebel 19 derart,
dass das Führungselement 7 nach
unten gegen die Kraft des Federelementes 10 soweit verschoben
wird, bis der bestromte Haftmagnet 12 den Magnetanker 11 festhält. In diesem
Zustand ist die Tür 2 festgestellt.
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Um
die Tür 2 in
einem Brand- oder Gefahrenfall zu schließen, wird die Energieversorgung 13 des Haftmagneten 12 unterbrochen,
z. B. automatisch durch einen Rauchmelder oder manuell durch Betätigung des
Auslöseschalters 14.
Nach Wegfall der Haltekraft des Haftmagneten 12 drückt das
Federelement 10 das Führungselement 7 und
damit die Schubstange 6 nach oben, so dass das untere Ende der
Schubstange 6 nicht mehr mit dem Fußboden 20 in Verbindung
steht. Nun kann die Tür 2,
z. B. durch einen Türschließer, geschlossen
werden.
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Die
erfindungsgemäße Feststellvorrichtung 1 kann
sowohl bei einflügeligen
als auch bei zweiflügeligen
Türen Verwendung
finden.
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Die
vorstehende Beschreibung der Feststellvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung dient nur zu illustrativen Zwecken und nicht zum Zwecke der
Beschränkung
der Erfindung. Im Rahmen der Erfindung sind verschiedene Änderungen
und Modifikationen möglich,
ohne den Umfang der Erfindung sowie ihrer Äquivalente zu verlassen.
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- 1
- Feststellvorrichtung
- 2
- Tür
- 3
- Gehäuse
- 4
- Frontplatte
- 5
- Schrauben
- 6
- Schubstange
- 7
- Führungselement
- 8
- Zapfen
- 9
- Gehäuseschlitz
- 10
- Federelement
- 11
- Magnetanker
- 12
- Haftmagnet
- 13
- Energieversorgung
- 14
- Auslöseschalter
- 15
- Betätigungshebel
- 16
- Nase
- 17
- Feder
- 18
- Schieber
- 19
- Hebel
- 20
- Fußboden
- 21
- Bodenmulde
- 22
- Platte
- 23
- Hülse
- 24
- Kragen
- 25
- Flansch
- 26
- Stift
- 27
- Gummistopper
- 28
- Schraubenfeder