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Die
Erfindung betrifft eine Maschine zur Herstellung und Behandlung oder
zur Behandlung einer Materialbahn vorzugsweise aus Papier oder Karton, wenigstens
umfassend: eine Materialbahnabgabeeinrichtung, die dafür
ausgebildet ist, kontinuierlich eine Materialbahn abzugeben; wenigstens
eine entlang eines Materialbahnwegs nach der Materialbahnabgabeeinrichtung
angeordnete Auftragsvorrichtung zum Auftragen von flüssigem
oder pastösem Auftragsmedium auf wenigstens eine Seite
der laufenden Materialbahn; eine entlang des Materialbahnwegs nach
der Auftragsvorrichtung angeordnete Trocknungseinrichtung zur Trocknung
der laufenden Materialbahn auf einen Trocknungszustand; eine entlang
des Materialbahnwegs nach der Trockungseinrichtung angeordnete Einrichtung
zur Verarbeitung oder/und Aufnahme oder/und Abgabe der Materialbahn,
vorzugsweise eine Materialbahnaufrollungseinrichtung zum Aufrollen
der Materialbahn auf eine jeweilige Materialbahnrolle.
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Die
Erfindung bezieht sich damit zum einen auf Maschinen, die die Herstellung
und Behandlung einschließlich Auftrag eines Auftragsmediums
auf wenigstens eine Seite der Materialbahn in einem so genannten
Online-Betrieb ermöglichen. In derartigen Maschinen werden
herkömmlich als Auftragsvorrichtung nur berührende
Auftragsvorrichtungen (Streichaggregate) verwendet.
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Die
Erfindung betrifft zum anderen Maschinen, die zur Behandlung einschließlich
Auftrag eines Auftragsmediums auf wenigstens eine Seite der Materialbahn
in einem so genannten Offline-Betrieb dienen. Es handelt sich bei
derartigen Maschinen um eine gegenüber einer Maschine zur
Herstellung der Materialbahn gesonderte Maschine (Streich- oder Auftragsmaschine),
der die zu behandelnde Materialbahn in der Regel in Form von Materialbahnrollen
zugeführt wird. Innerhalb derartigen Maschinen werden als
Auftragsvorrichtungen sowohl berührende Auftragsvorrichtungen
(Streichaggregate) als auch kontaktlose Auftragsvorrichtungen (kontaktlose
Streichaggregate) verwendet.
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Berührende
Auftragsvorrichtungen (Streichaggregate) können insweit
problematisch sein, als dass die Performance (Runnability) und mittlere
Betriebszeiten zwischen Betriebsunterbrechungen infolge des berührenden
Auftragens bzw. Streichens beeinträchtigt sein könnten.
So besteht eine erhöhte Gefahr für einen Bahnabriss
im Auftragswerk (Streichwerk), mit der Folge, dass die gesamte Produktionslinie
zum Stillstand kommt.
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Gegenüber
einem Online-Betrieb in Bezug auf das Streichen der Materialbahn
hat ein Offline-Betrieb einen niedrigeren Mengenwirkungsgrad.
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Für
viele Anwendungen wird eine Materialqualität mit hoher
Glätte und ggf. Glanz gewünscht. Um eine derartige
Qualität zu erreichen, kann die Materialbahn online in
einem Glättwerk, ggf. Zwei-Walzen-Soft-Kalander, maschinenglatt
oder scharf maschinenglatt satiniert werden. Ferner gibt es eine Vielzahl
von Materialqualitäten, die herkömmlich nach der
Erzeugung der Materialbahn in einer entsprechenden Maschine oder
nach dem Streichen auf einer Streichmaschine noch in einem weiteren
Arbeitsgang offline satiniert werden müssen. Die Satinage
nimmt wesentlichen Einfluss auf die Oberflächenstruktur
des Materials, insbesondere Papier oder Karton, und damit sowohl
auf den optischen Eindruck als auch auf die Bedruckbarkeit. Vor
allem für gestrichene Papiere ist das Satinieren ein sehr
wichtiger Vorgang. Es bringt nach dem Streichen Glätte und
ggf. Glanz.
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Nach
dem Streichen alleine wird meist keine ausreichende Glätte
bzw. kein ausreichender Glanz erzielt.
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Soweit
das Streichen im Offline-Betrieb erfolgt, wird herkömmlich
die Satinage in einem gesonderten Offline-Prozess mittels einer
eigenen, gegenüber der Streichmaschine gesonderten Glättungsmaschine
(etwa Super- oder Satinierkalander, oder Soft-Kalander) durchgeführt.
Aufgrund zweier nacheinander mittels einer jeweils gesonderten Maschine durchzuführender
Offline-Prozesse ergibt sich erst recht ein niedrigerer Mengenwirkungsgrad.
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Aufgabe
der Erfindung ist, eine Maschine der eingangs genannten Art bereitzustellen,
die eine gute Performance bzw. Runnability aufweist und Material mit
hoher Glätte und ggf. Glanz bei gutem Mengenwirkungsgrad
bereitstellen kann.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass die Auftragseinrichtung
wenigstens ein Kontaktlos-Auftragswerk umfasst, welches dafür ausgebildet
ist, Auftragsmedium in wenigstens einem freien Auftragsmedium-Strahl
oder Auftragsmedium-Vorhang oder Auftragsmedium-Schleier oder in Auftragsmedium-Sprühtropfen
abzugeben und auf die Materialbahn aufzutragen auf Grundlage von dem
Auftragsmedium erteilten Kräften oder/und Bewegungsimpulsen
oder/und auf Grundlage einer schwerkraftbedingten Bewegung des Auftragsmediums,
und dass entlang dem Behandlungsweg vor oder/und nach der Auftragseinrichtung
eine Materialbahnglättungseinrichtung vorgesehen ist. Neben
einem Auftrag auf Grundlage der Schwerkraft kommt beispielsweise
ein Auftrag auf Grundlage von elektrostatischen Kräften
in Betracht.
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Nach
dem Erfindungsvorschlag wird ein kontaktloser Auftrag des Auftragsmediums
auf wenigstens eine Seite der Materialbahn, insbesondere ein kontaktloses
(ein- oder beidseitiges) Streichen der Materialbahn, im Online-Betrieb
bzw. im Offline-Betrieb in der Maschine (insbesondere Papiermaschine)
ermöglicht. Die in die Maschine integrierte Materialbahnglättungseinrichtung
sorgt für eine hohe Glätte und ggf. für
Glanz des Materials auf einer Seite oder beiden Seiten der Materialbahn.
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Soweit
die Maschine nicht auch die Materialbahn herstellt, also im Offline-Betrieb
aufgetragen (gestrichen) und geglättet wird, ergibt sich
ein deutlich erhöhter Mengenwirkungsgrad daraus, dass die Glättungseinrichtung
und die Auftragsvorrichtung in eine Maschine integriert sind, so
dass in einem Offline-Prozess sowohl aufgetragen als auch geglättet wird.
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Dient
die Maschine auch zur Herstellung der zu behandelnden (zu streichenden
bzw. zu glättenden) Materialbahn (Online-Prozess), so werden überdies
betreffend den Auftrag des Auftragsmediums gewissermaßen
die Vorteile des herkömmlichen berührenden Streichens
im Online-Betrieb und des herkömmlichen kontaktlosen Streichens
im Offline-Betrieb in Kombination erhalten, nämlich einerseits
der höhere Mengenwirkungsgrad des Online-Betriebs und die
bessere Runnability des kontaktlosen, herkömmlich nur im
Offline-Betrieb angewendeten berührungslosen Streichens.
Erfindungsgemäß wird mittels der Materialbahnglättungseinrichtung
online auch die hohe Glätte und ggf. der Glanz des Materials
erzielt.
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Bevorzugt
weist die Maschine entlang dem Materialbahnweg zumindest vor der
Auftragseinrichtung eine Materialbahnglättungseinrichtung
auf. Die Vorschaltung einer Materialbahnglättung vor dem Auftrag
des Auftragsmediums ist insoweit besonders zweckmäßig
und wirkungsvoll, als dass kontaktlose Auftragsverfahren, insbesondere
Streichverfahren, die Kontur der Materialbahnoberfläche
weitgehend erhalten (man spricht in diesem Zusammenhang von so genannten
Konturstreichverfahren). Dies bedeutet, dass eine raue Kontur der
Materialbahn nicht oder nur vergleichsweise wenig durch das Auftragsmedium
ausgeglichen und damit geglättet wird. Es wird eine umso
höhere Produktqualität erreicht, je glatter die
Materialbahn vor dem Auftrag des Auftragsmediums war. In diesem
Zusammenhang hat sich auch herausgestellt, dass es besser ist, erst
zu glätten und dann den Konturstrich anzubringen als eine
raue Kontur nach dem Streichen zu glätten.
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Es
hat sich als günstig herausgestellt, wenn die Materialbahnglättungseinrichtung
dafür ausgebildet ist, die Materialbahn zumindest auf einer
Seite derart zu glätten, dass eine Materialbahnrauigkeit zwischen
5 μm, vorzugsweise von höchstens 3 μm, verbleibt.
Bevorzugt beziehen sich diese Materialbahnrauigkeitswerte auf mittels
dem PPS-Verfahren (Parker Print-Surve) ermittelte Werte: Rauigkeit
(PPS – 10s) ≤ 5 μm, besser ≤ 3 μm.
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Es
wird betreffend die Materialbahnglättungseinrichtung bzw.
die von dieser erreichten Materialbahnrauigkeit vor allem daran
gedacht, dass diese Rauigkeitswerte auf Grundlage von Normal-Betriebsparametern
der Maschine erreicht werden.
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Zusätzlich
kann entlang dem Materialbahnweg auch noch nach der Auftragsvorrichtung
eine Materialbahnglättungseinrichtung vorgesehen sein, etwa
um eine besonders hohe Glätte bzw. einen besonders hohen
Glanz zu erreichen. Für viele Anforderungen wird aber eine
vor der Auftragseinrichtung angeordnete Materialbahnglättungseinrichtung
für eine hinreichende Glätte bzw. für
einen hinreichenden Glanz sorgen können.
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Als
Materialbahnglättungseinrichtung kann vorteilhaft ein Glättwerk
aus der Gruppe Softnip-Kalander, Breitnip-Kalander, Hartnip-Kalander,
Superkalander, Multinip-Glättwerk (z. B. Janus), 1-Nip-, 2-Nip-Kalander
aufweisen.
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Betreffend
den Auftrag des Auftragsmediums kommt bevorzugt ein so genanntes
Vorhang-Auftragsverfahren (Curtain Coating) zum Einsatz. Hierzu
wird vorgeschlagen, dass wenigstens ein als Vorhang-Auftragswerk
ausgeführtes Kontaktlos-Auftragswerk vorgesehen ist, welches
das Auftragsmedium in Form wenigstens eines Vorhangs oder Schleiers
an die Materialbahn abgibt, vorzugsweise zumindest überwiegend
auf Grundlage einer schwerkraftbedingten Bewegung des Auftragsmediums.
Alternativ könnte auch ein so genanntes Sprühauftragsverfahren
(Spray Coating) zum Einsatz kommen. Hierzu wird vorgeschlagen, dass
wenigstens ein als Sprühauftragswerk ausgeführtes
Kontaktlos-Auftragswerk vorgesehen ist, welches das Auftragsmedium
in Form von Auftragsmedium-Sprühtropfen oder Auftragsmedium-Strahlen
an die Materialbahn abgibt, vorzugsweise zumindest überwiegend
auf Grundlage von dem Auftragsmedium beim Austritt aus einer Düsenanordnung
des Auftragswerk erteilten Bewegungsimpulsen.
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Das
Vorhang-Auftragsverfahren ist gegenüber dem Sprüh-Auftragsverfahren
bevorzugt, da auf Grundlage des Vorhang-Auftragsverfahren eine größere
Produktqualität erreichbar ist und das Vorhang-Auftragsverfahren
in der Regel geringeren Wartungsaufwand mit sich bringt als das
Sprühauftragsverfahren.
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Die
erfindungsgemäße Maschine kann wenigstens eine
weitere Materialbahnbehandlungseinrichtung aufweisen. Eine solche
Materialbahnbehandlungseinrichtung kann entlang des Materialbahnwegs
zwischen der Materialbahnabgabevorrichtung und der Auftragsvorrichtung
oder zwischen der Auftragsvorrichtung und der Trockungseinrichtung oder
zwischen der Trockungseinrichtung und der Einrichtung zur Verarbeitung
oder/und Aufnahme oder/und Abgabe der Materialbahn angeordnet und dabei
der erfindungsgemäßen Materialbahnglättungsvorrichtung
ggf. vor- oder nachgeschaltet sein oder in die Materialbahnabgabeeinrichtung
oder die Auftragsvorrichtung oder die Trockungseinrichtung oder
die Einrichtung zur Verarbeitung oder/und Aufnahme oder/und Abgabe
der Materialbahn integriert sein.
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Wie
schon angesprochen, kann die erfindungsgemäße
Maschine auch zur Herstellung der Materialbahn dienen. Hierzu wird
vorgeschlagen, dass die Materialbahnabgabeeinrichtung eine Materialbahnbildungseinrichtung
umfasst, die dafür ausgebildet ist, aus zugeführtem
Ausgangsmaterial, vorzugsweise aus einer Fasersuspension, kontinuierlich die
Materialbahn zu bilden. In der Regel wird dann entlang des Materialbahnwegs
zwischen der Materialbahnbildungseinrichtung und der Auftragsvorrichtung
eine Entwässerungs- und Trockenpartie angeordnet sein,
die dafür ausgebildet ist, der laufenden Materialbahn zumindest
durch thermische oder/und mechanische Einwirkung Wasser zu entziehen
und die Materialbahn zumindest bis auf einen Restfeuchtegehalt zu
trocknen. Die entlang dem Materialbahnweg vor der Auftragseinrichtung
angeordnete Materialbahnglättungseinrichtung ist besonders
zweckmäßig zwischen der Entwässerungs-
und Trockenpartie und der Auftragseinrichtung angeordnet oder in
einen Trockenpartieabschnitt der Entwässerungs- und Trockenpartie
integriert. In diesem Zusammenhang ist es durchaus möglich,
dass wenigstens eine weitere Materialbahnbehandlungseinrichtung
entlang des Materialbahnwegs zwischen der Materialbahnbildungseinrichtung
und der Entwässerungs- und Trockenpartie oder zwischen
der Entwässerungs- und Trockenpartie und der Auftragsvorrichtung
angeordnet und dabei der erfindungsgemäßen Materialbahnglättungseinrichtung
ggf. vor- oder nachgeschaltet ist oder in die Materialbahnbildungseinrichtung
oder die Entwässerungs- und Trockenpartie integriert ist.
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Bei
der Maschine kann es sich aber auch um eine Maschine handeln, die
in einem Offline-Prozess den Mediumauftrag und die Glättung
der Materialbahn durchführt. Hierzu kann die Materialbahnabgabeeinrichtung
eine Materialbahnabrollungseinrichtung zum Abrollen der Materialbahn
von einer jeweiligen Materialbahnrolle umfassen. Die oben angesprochene, entlang
dem Materialbahnweg vor der Auftragseinrichtung angeordnete Materialbahnglättungseinrichtung
wird in der Regel zwischen der Materialbahnabrollungseinrichtung
und der Auftragsvorrichtung angeordnet sein. Es ist durchaus möglich, dass
wenigstens eine weitere Materialbahnbehandlungseinrichtung vorgesehen
ist, die entlang des Materialbahnwegs zwischen der Materialbahnabrollungseinrichtung
und der Auftragsvorrichtung angeordnet und dabei der erfindungsgemäßen
Materialbahnglättungseinrichtung gff. vor- oder nachgeschaltet
ist der in die Materialbahnabrollungseinrichtung integriert ist.
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Zu
erwähnen ist noch, dass der kontaktlose Auftrag mittels
einer entsprechenden Auftragseinrichtung insbesondere auch dann
von Vorteil ist, wenn Auftragsmedium an mehreren Auftragstellen
in der Maschine auf die laufende Materialbahn aufgetragen wird.
Die Materialbahn wird durch den kontaktlosen Auftrag des Auftragsmediums
weniger beansprucht als durch einen berührenden Auftrag,
so dass die Gefahr von Bahnabrissen verringert und dementsprechend
die Performance bzw. Runnability verbessert wird.
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Nach
einem anderen Aspekt betrifft die Erfindung ferner die Verwendung
eines Kontaktlos-Auftragswerks, insbesondere eines Vorhangs-Auftragswerks
oder Sprühauftragswerks, zum Auftragen eines flüssigen
oder pastösen Auftragsmediums auf eine laufende Materialbahn
vorzugsweise aus Papier oder Karton und die Verwendung einer Materialbahnglättungseinrichtung
zum Glätten einer laufenden Materialbahn vorzugsweise aus
Papier oder Karton. Erfindungsgemäß werden das
Kontaktlos-Auftragswerk und die Materialbahnglättungseinrichtung
in einem Online-Prozess innerhalb einer Maschine zur Herstellung
und Behandlung der Materialbahn oder in einem Offline-Prozess innerhalb
einer Maschine zur Behandlung der Materialbahn in Kombination verwendet,
um einerseits ein flüssiges oder pastöses Auftragsmedium
auf eine laufende Materialbahn, vorzugsweise aus Papier oder Karton,
aufzutragen und andererseits die Materialbahn zu glätten
bzw. mit Glanz zu versehen.
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Die
Erfindung stellt ferner ein Verfahren zur Behandlung einer Materialbahn
vorzugsweise aus Papier oder Karton bereit. Es wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
dass das Verfahren wenigstens die folgenden Schritte umfasst:
- - Kontaktloses Auftragen eines flüssigen
oder pastösen Auftragsmediums auf wenigstens eine Seite
der laufenden Materialbahn,
- – vor oder/und nach dem kontaktlosen Auftrag: Glätten
wenigstens einer Seite der Materialbahn,
- – Trocknen der Materialbahn.
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Betreffend
die Durchführung des Verfahrens wird insbesondere daran
gedacht, dass – wenn erforderlich – erst getrocknet,
dann geglättet, dann gewünschtenfalls noch einmal
getrocknet, dann kontaktlos aufgetragen, dann getrocknet und dann
gewünschtenfalls noch einmal geglättet wird.
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Die
Erfindung schlägt unter anderem vor, in einem einheitlichen
Prozess kontaktlos zu streichen und mittels eines geeigneten Glättwerks,
insbesondere Kalanders, zu glätten, wobei das Glätten
vor oder nach dem Streichen erfolgen kann. Die Glättung mittels
eines Kalanders vor dem Streichen ersetzt ein herkömmliches
Glättwerk, so dass ein besonders guter Untergrund für
das Streichen sowie eine Verbesserung der Endqualität (hohe
Glätte bzw. hoher Glanz) in einem einheitlichen Prozess
erreicht werden. Durch einen Vorhang-Strichauftrag auf ein sehr glattes
Rohmaterial (Rohpapier) wird ein sehr glattes Endprodukt erreicht.
Die erfindungsgemäße Glättung vor oder/und
nach dem Strichauftrag ist deswegen von besonderer Bedeutung, da
die Strichqualität von der Qualität des Rohmaterials
(Rohpapiers) abhängt.
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Nachgetragen
werden soll noch Folgendes. Es wird betreffend den kontaktlosen
Auftrag von Auftragsmedium, insbesondere das kontaktlose Streichen,
vor allem an einen derartigen Auftrag des Auftragsmediums gedacht,
dass einerseits der Auftrag berührungslos erfolgt und andererseits
keine Dosierung und vorzugsweise auch keine Egalisierung des auftragenen
Auftragsmediums mittels einer Rakeleinrichtung oder dergleichen
mehr erforderlich ist. Der Auftrag des Auftragsmediums erfolgt vorzugsweise
also von vornherein sowohl in der richtigen Dosierung als auch in
hinreichender Gleichmäßigkeit über die
Oberfläche der Materialbahn. Dies bedeutet, dass nicht
im Überschuss auf die Materialbahn aufgetragen wird (so
genannter 1-zu-1-Auftrag).
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von in den Figuren gezeigten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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1 zeigt schematisch vier Beispiele für mögliche
Konfigurationen einer erfindungsgemäßen Maschine
zur Herstellung und Behandlung einer Materialbahn aus Papier oder
Karton (Fig. 1a, b, c) bzw. einer erfindungsgemäßen
Maschine zur Behandlung einer anderweitig hergestellten Materialbahn
aus Papier oder Karton (1d).
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2 repräsentiert
einen Abschnitt aus einer Maschine entsprechend 1a gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel für die Ausführung
einer erfindungsgemäßen Maschine mit einer einen
kontaktlosen Auftrag von Auftragsmedium ermöglichenden
Auftragvorrichtung, und zwar vorliegend auf eine Oberseite der Materialbahn.
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3 repräsentiert
einen Abschnitt aus einer Maschine entsprechend 1a gemäß einem
einem zweiten Ausführungsbeispiel für die Ausführung einer
erfindungsgemäßen Maschine mit einer einen kontaktlosen
Auftrag von Auftragsmedium ermöglichenden Auftragvorrichtung,
und zwar vorliegend auf eine Unterseite der Materialbahn.
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4 repräsentiert
einen Abschnitt aus einer Maschine entsprechend 1b gemäß einem dritten
Ausführungsbeispiel für die Ausführung
einer erfindungsgemäßen Maschine mit einen kontaktlosen
Auftrag von Auftragsmedium ermöglichenden Auftragsvorrichtungen,
und zwar vorliegend auf beide Seiten der Materialbahn.
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5 repräsentiert
einen Abschnitt aus einer Maschine entsprechend 1c gemäß einem vierten
Ausführungsbeispiel für die Ausführung
einer erfindungsgemäßen Maschine mit einen kontaktlosen
Auftrag von Auftragsmedium ermöglichenden Auftragsvorrichtungen,
und zwar vorliegend auf beide Seiten der Materialbahn.
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1 zeigt in den Teilfiguren 1a, 1b und 1c jeweils
ein Beispiel für eine erfindungsgemäße
Papiermaschine in einer grobschematischen Darstellung. Es kann sich
beispielsweise um eine Langsieb-Papiermaschine oder dergleichen handeln.
Die Papiermaschine 10a, 10b bzw. 10c weist
eine Siebpartie 12a, 12b bzw. 12c mit
zugehörigem Stoffauflauf und zugehörigem Stoffzufuhrsystem
auf. Das Stoffzufuhrsystem ist dafür ausgebildet, eine
Fasersuspension in einem konstanten Volumenstrom dem Stoffauflauf
zuzuführen, und der Stoffauflauf und die Siebpartie dienen
zur Bahnbildung durch gleichmäßige Faserverteilung
und Entwässerung sowie zur Bahnführung. Entlang
eines im Abschnitt 12a, 12b bzw. 12c beginnenden
Materialbahnweg folgt auf diesen Abschnitt eine Pressenpartie 14a, 14b bzw. 14c,
die insbesondere dazu dient, durch Pressen der Materialbahn für
eine mechanische Entwässerung derselben zu sorgen.
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Auf
die Pressenpartie folgt entlang dem Materialbahnweg eine Trockenpartie 16a, 16b bzw. 16c, in
der die Materialbahn auf thermischem Wege getrocknet wird (thermische
Entwässerung).
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Gemäß den
Beispielen der 1 ist nach der Trockenpartie
eine Materialbahnglättungseinrichtung 18a, 18b bzw. 18c,
beispielsweise ein so genannter Kalander (etwa Softnip-Kalander
oder Breitnip-Kalander) oder ein Glättwerk anderen, geeigneten
Typs, angeordnet.
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Bei
allen Ausführungsbeispielen ist entlang dem Materialbahnweg
nach dem Glättwerk ein kontaktloses Streichaggregat 20a bzw. 20b bzw. 20c als Auftragsvorrichtung
angeordnet, vorzugsweise ein so genanntes Vorhang-Auftragswerk,
das auf kontaktlosem Wege Auftragsmedium (insbesondere Streichmedium)
auf eine Seite der Materialbahn aufträgt, im Falle des
Vorhang-Auftragswerks vorzugsweise zumindest überwiegend
auf Grundlage einer schwerkraftbedingten Bewegung des aus einer Spaltdüse
oder dergleichen in einem so genannten Vorhang oder Schleier austretenden
Auftragsmediums. Der Auftrag erfolgt entweder auf diejenige Seite der
Materialbahn, die zumindest über den größten Teil
des gesamten Materialbahnwegs als Oberseite zu identifizieren ist,
oder auf diejenige Seite der Materialbahn, die zumindest über
den größten Teil des gesamten Materialbahnwegs
als Unterseite der Materialbahn zu identifizieren ist, im Bereich
des Auftragswerks aber ggf. bereichsweise nach oben orientiert ist.
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Auf
das Auftragswerk bzw. Streichaggregat 20a bzw. 20b folgt
eine Endtrockenpartie 22a bzw. eine Zwischentrockenpartie 22b,
während auf das Streichaggregat 20c ein weiteres,
Medium auf die andere Seite der Materialbahn auftragendes Streichaggregat 24c folgt,
das ebenso wie das Streichaggregat 20c auf kontaktlosem
Wege Auftragsmedium auf die Materialbahn aufträgt. Gemäß dem
Beispiel der 1b ist ein derartiges weiteres
Streichaggregat 24b nach der Zwischentrockenpartie 22b angeordnet.
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Auf
das Streichaggregat 24b bzw. 24c folgt entlang
dem Materialbahnweg eine Endtrockenpartie 26b bzw. 26c,
und am Ende des Materialbahnwegs befindet sich im Falle aller drei
Beispiele eine Materialbahnaufrollungseinrichtung 28a, 28b bzw. 28c,
die zum Aufrollen der einseitig bzw. beidseitig gestrichenen Materialbahn
auf so genannte Tambouren dient.
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In
Teilfigur 1d ist eine erfindungsgemäße
Streichmaschine in einer grobschematischen Darstellung gezeigt.
Die Streichmaschine 10d weist eine Materialbahnabrollungseinrichtung 17d auf,
in der die zu behandelnde Materialbahn von Materialbahnrollen auf
einem jeweiligen Tambour abgerollt wird. Die abgerollte Materialbahn
wird zuerst einer Materialbahnglättungseinrichtung 18d,
beispielsweise ein so genannter Kalander (etwa Softnip-Kalander
oder Breitnip-Kalander) oder ein Glättwerk anderen, geeigneten
Typs, zugeführt, bevor dann die Materialbahn beidseitig
mit Auftragsmedium versehen wird mittels der kontaktlosen Streichaggregate 20d, 24d. Die
Konfiguration der Maschine 10d entspricht insoweit der
Konfiguration der Maschine 10c gemäß 1c,
da zwischen dem Mediumauftrag keine Zwischentrocknung vorgesehen
ist. Auf das Streichaggregat 24d folgt eine Trockenpartie 26d,
und am Ende des Materialbahnwegs befindet sich eine Materialbahnaufrollungseinrichtung 28d.
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2 zeigt
ein erstes Beispiel für eine mögliche Konkretisierung
der Maschine 10a gemäß 1.
Zu erkennen ist eine Trocknungseinrichtung 30a-1 der Trockenpartie 16a,
die zur thermischen Trocknung der Materialbahn M mittels umlaufender Filzbänder 32a-1 dient,
die die Materialbahn M gegen beheizbare Trockenzylinder 34a-1 drückt,
an denen die Materialbahn M einer so genannten Kontakttrocknung
unterzogen wird. Den Filzbändern 32a-1 ist jeweils
ein zur Trocknung des Filzbands dienender Trocknungszylinder 36a-1 zugeordnet.
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Die
aus der Trocknungseinrichtung 30a-1 austretende Materialbahn
M wird über eine Führungsrollenanordnung 38a-1 durch
ein Glättwerk 40a-1 der Materialbahnglättungseinrichtung 18a geführt,
das durch zwei beidseitig auf die Materialbahn M wirkende Glättwalzen 42a-1 und 44a-1 repräsentiert
ist. Es kann sich beispielsweise um ein so genanntes Softnip-Glättwerk
oder Breitnip-Glättwerk handeln.
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Über
eine weitere Führungsrollenanordnung
46a-1 wird
die Materialbahn durch eine Auftragsvorrichtung
20a-1 geführt,
die ein Vorhang-Auftragswerk aufweist, das durch einen Abgabekopf
52a-1 repräsentiert
ist. Der Abgabekopf gibt dosiert Auftragsmedium in Form eines Auftragsmedium-Schleiers
oder Auftragsmedium-Vorhangs ab, der – beim gezeigten Ausführungsbeispiel – auf
Grundlage der Schwerkraftbewegung auf die obere Seite der Materialbahn M
trifft und ohne weitere Dosierung und Egalisierung auf dieser Seite
der Materialbahn verbleibt, um den gewünschten Auftrag
bzw. Strich vorzusehen. Dem Abgabekopf
52a-1 können
vorteilhaft Randführungselemente oder dergleichen für
den Vorhang bzw. den Schleier zugeordnet sein, wie an sich aus dem
Stand der Technik bekannt (vgl. beispielsweise
DE 100 12 256 A1 ,
DE 197 35 588 A1 und
DE 195 13 531 A1 ).
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Die
mit dem Mediumauftrag versehene bzw. gestrichene Materialbahn M
tritt dann in einen Konvektions- oder Heißlufttrockner 60a-1 als
Beispiel einer kontaktlosen Trocknungseinrichtung ein, in dem die
Materialbahn M bzw. das hierauf aufgetragene Auftragsmedium soweit
getrocknet wird, dass nachfolgend mittels einer weiteren Trocknungseinrichtung 70a-1 in
der Art der Trocknungseinrichtung 30a-1 ohne Qualitätseinbußen
eine Kontakttrocknung der Materialbahn erfolgen kann. Die Trocknungseinrichtung 70a-1 gehört
zusammen mit dem Trockner 60a-1 zur Endtrockenpartie 23a.
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Wie
aus 1a ersichtlich, schließt sich an die
Endtrockenpartie 22a die Materialbahnaufrollungseinrichtung 28a an.
Es könnten aber durchaus noch weitere Materialbahnbehandlungseinrichtungen
der Materialbahnaufrollungseinrichtung vorgeschaltet sein, beispielsweise
ein weiteres Glättwerk.
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Eine
weitere Möglichkeit einer Konkretisierung der Maschine 10a gemäß 1a ist
in 3 gezeigt. Zu erkennen ist eine Trocknungseinrichtung 30a-2 in
der Art der Trocknungseinrichtung 30a-1 gemäß 2,
ein dem Glättwerk 40a-1 gemäß 2 entsprechendes
Glättwerk 40a-2 und eine Auftragsvorrichtung 20a-2,
dessen Vorhang-Auftragswerk wiederum durch einen Abgabekopf repräsentiert
ist, der in 3 mit 52a-2 bezeichnet
ist. Über eine Führungsrollenanordnung 46a-2 wird
die Materialbahn M derart geführt, dass gegenüber
dem Beispiel der 2 die andere Materialbahnseite
kontaktlos mit einem Mediumauftrag versehen wird. Dem Abgabekopf 52a-2 können
wiederum Randführungselemente und dergleichen für
den Vorhang bzw. Schleier aus Auftragsmedium zugeordnet sein.
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Über
eine kontaktlose Trocknungseinrichtung 60a-2, die neben
einer kontaktlosen Trocknungsfunktion auf Grundlage von Heißluft
zusätzlich ähnlich wie ein so genannter Airturn
eine kontaktlose Führungs- und Umlenkfunktion in Bezug
auf die Materialbahn M erfüllt, wird die Materialbahn dann
einer weiteren Trocknungseinrichtung 70a-2 in der Art der Trocknungseinrichtung 30a-1 gemäß 2 zugeführt,
die zusammen mit der Trocknungseinrichtung 60a-2 der Endtrockenpartie 22a zugerechnet
werden kann.
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Eine
Konfiguration entsprechend 1b kann
beispielsweise dadurch erhalten werden, dass ein Maschinenabschnitt
entsprechend 2 und ein Maschinenabschnitt
entsprechend 3 in einer Maschine hintereinander
angeordnet sind. 4 zeigt ein entsprechendes Beispiel.
In Materialbahnlaufrichtung sind hintereinander eine Trocknungseinrichtung 30b-1,
ein Glättwerk 40b, eine Auftragsvorrichtung 20b mit
einem durch einen Abgabekopf 52b-1 repräsentierten
Vorhang-Auftragswerk, ein kontaktloser Trockner 60b-1,
eine weitere Kontakt-Trocknungseinrichtung 30b-2, eine
Auftragsvorrichtung 24b mit einem durch einen Abgabekopf 52b-2 repräsentierten
Vorhang-Auftragswerk, eine Kontaktlos-Trocknungs- und Führungs-
bzw. Umlenkeinrichtung 60b-2 und eine weitere Kontakt-Trocknungseinrichtung 70b zu
erkennen. Der Trockner 60b-1 und die Trocknungseinrichtung 30b-2 bilden die
Zwischentrockenpartie 22b gemäß 1b.
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Ist
ein beidseitiger Auftrag von Auftragsmedium auf die Materialbahn
M gewünscht, so kann bei einer entsprechenden Führung
der Materialbahn auch zuerst auf beiden Seiten der Materialbahn
das Auftragsmedium mittels eines entsprechenden Kontaktlos-Auftragswerks
aufgetragen werden, bevor dann eine kontaktlose Trocknung und dann
schließlich eine Kontakttrocknung erfolgt. Es ist also
nicht unbedingt erforderlich, eine Zwischentrocknung zwischen dem
Auftrag des Auftragsmediums auf der einen Materialbahnseite und
dem Auftrag des Auftragsmediums auf der anderen Materialbahnseite vorzusehen. 5 zeigt
ein entsprechendes Beispiel, dass einer Konkretisierung einer Maschine
der Konfiguration gemäß 1c entspricht.
Zu erkennen sind eine mit 30c bezeichnete Kontakt-Trocknungseinrichtung
entsprechend der Einrichtung 30a-1, ein Glättwerk 40c,
ein erster Vorhang-Abgabekopf 52c-1 einer ersten Kontaktlos-Auftragsvorrichtung 20c,
ein zweiter Abgabekopf 52c-2 einer zweiten Kontaktlos-Auftragsvorrichtung 24c,
ein Kontaktlos-Trockner 60c und eine weitere Kontakt-Trocknungseinrichtung 70c entsprechend
der Einrichtung 30a-1 gemäß 2.
Die Materialbahn wird vom Glättwerk 40c her über
eine Führungsrollenanordnung 46c zuerst unter dem
ersten Abgabekopf 52c-1 und dann unter dem zweiten Abgabekopf 52c-2 hindurchgeführt,
derart, dass der erste Abgabekopf 52c-1 die eine und der zweite
Abgabekopf 60c-2 die andere Seite der Materialbahn M mit
Auftragsmedium in Form eines Vorhangs oder Schleiers dosiert und
ohne Erfordernis einer nachträglichen Egalisierung beaufschlagt.
Nach dem zweiten Abgabekopf 50c-2 ist eine Luftführungseinrichtung 80c vorgesehen,
die für eine auf beiden Seiten berührungslose
Führung der Materialbahn M in den Trockner 60c und
durch diesen hindurch bis zum Einlauf in die Kontakt-Trocknungseinrichtung 70c sorgt.
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Eine
Konfiguration entsprechend 1d kann
ebenfalls anhand von 5 veranschaulicht werden. Man
muss sich nur die Trocknungseinrichtung 30c durch eine
Materialbahnabrollungseinrichtung ersetzt denken. Die hierin von
einer Materialbahnrolle abgerollte Materialbahn wird zuerst dem Glättwerk 40c zugeführt
und dann in den Kontaktlos-Auftragsvorrichtungen 20c und 24c beidseitig
gestrichen. Im Kontaktlos-Trockner erfolgt dann eine berührungslose
Trocknung (insbesondere durch Heißluft oder/und durch Infrarotstrahlung),
bevor dann die Materialbahn in der Trocknungseinrichtung 70c beidseitig
unter Kontakt auf einen Endtrockenzustand gebracht wird. Hiernach
erfolgt dann die Aufrollung der Materialbahn auf so genannte Tambouren
in der nicht dargestellten Materialbahnaufrollungseinrichtung, soweit
nicht eine weitere Behandlung in einer entsprechenden Behandlungseinrichtung,
beispielsweise eine weitere Glättung in einer entsprechenden
zusätzlichen Materialbahnglättungseinrichtung,
vorgesehen ist.
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Es
wird unter anderem vorgeschlagen, in einer Maschine zur Herstellung
und Behandlung bzw. zur Behandlung einer Materialbahn, vorzugsweise aus
Papier oder Karton, wenigstens eine Auftragseinrichtung mit wenigstens
einem Kontaktlos-Auftragswerk in Kombination mit wenigstens einer
Materialbahnglättungseinrichtung vorzusehen, die einerseits
den Auftrag eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums
auf wenigstens eine Seite der laufenden Materialbahn auf kontaktlosem
Wege und andererseits eine dem Mediumauftrag vorausgehende oder/und
nachfolgende Glättung der laufenden Materialbahn in einem
Online-Prozess oder in einem Offline-Prozess ermöglichen.
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- 10a,
10b, 10c
- Papiermaschine
- 12a,
12b, 12c
- Siebpartie
- 14a,
14b, 14c
- Pressenpartie
- 16a,
16b, 16c
- Trockenpartie
- 17d
- Materialbahnabrollungseinrichtung
- 18a,
18b, 18c, 18d
- Materialbahnglättungseinrichtung
- 20a,
20b, 20c, 20a-1, 20a-2, 20d
- Auftragsvorrichtung
bzw. Streichaggregat
- 22a
- Endtrockenpartie
- 22b
- Zwischentrockenpartie
- 24b,
24c, 24d
- Auftragsvorrichtung
bzw. Streichaggregat
- 26b,
26c, 26d
- Endtrockenpartie
bzw. Trockenpartie
- 28a,
28b, 28c, 28d
- Materialbahnaufrollungseinrichtung
- 30a-1,
30a-2, 30b-1, 30b-2, 30c
- Trocknungseinrichtung
- 32a-1
- Filzband
- 34a-1,
36a-1
- Trockenzylinder
- 38a-1
- Führungsrollenanordnung
- 40a-1,
40a-2, 40b, 40c
- Glättwerk
- 42a-1,
44a-1
- Glättwalze
- 46a-1,
46a-2, 46c
- Führungsrollenanordnung
- 52a-1,
52a-2, 52b-1, 52b-2,52c-1, 52c-2
- Vorhang-Abgabekopf
- 60a-1,
60a-2, 60b-1, 60-b2, 60c
- Trocknungseinrichtung (kontaktlos)
- 70a-1,
70a-2, 70b, 70c
- Trocknungseinrichtung
- 80c
- Luftführungseinrichtung
- M
- Materialbahn
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10012256
A1 [0045]
- - DE 19735588 A1 [0045]
- - DE 19513531 A1 [0045]