DE20220811U1 - System für eine Sport- oder Freizeitanlage - Google Patents
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Abstract
System zum Aufbau einer Sport- oder Freizeitanlage, mit:
– einer als Basis dienenden freitragenden Rahmenanordnung (2-30) zur Aufnahme eines Sportbodens (46, 48, 50),
– eine Nutzfläche begrenzenden Banden (56–68), die an der Rahmenanordnung (2 – 30) befestigbar sind, wobei die Rahmenanordnung (2 – 30) und die Banden (56 – 68) aus modularen Einheiten aufgebaut sind, und
– mit der Rahmenanordnung (2–30) verbindbaren Nivelliereinrichtungen zum horizontalen Ausrichten der Nutzfläche.
– einer als Basis dienenden freitragenden Rahmenanordnung (2-30) zur Aufnahme eines Sportbodens (46, 48, 50),
– eine Nutzfläche begrenzenden Banden (56–68), die an der Rahmenanordnung (2 – 30) befestigbar sind, wobei die Rahmenanordnung (2 – 30) und die Banden (56 – 68) aus modularen Einheiten aufgebaut sind, und
– mit der Rahmenanordnung (2–30) verbindbaren Nivelliereinrichtungen zum horizontalen Ausrichten der Nutzfläche.
Description
- Gebiet der Erfindung
- Die vorliegende Erfindung betrifft Sport- oder Freizeitanlagen und insbesondere freitragende, modulare Sport- oder Freizeitanlagensysteme insbesondere zur Verwendung als Hockey-, Handball-, Fußball- oder Basketballanlage.
- Hintergrund der Erfindung
- Herkömmliche Sport- und Freizeitanlagen, wie z.B. Basketball- oder Fußballanlagen, die in zunehmendem Maße auch als öffentliche Einrichtungen zur Verfügung stehen, umfassen ein Spielfeld mit einer betonierten oder asphaltierten Fläche oder einem Bodenbelag aus Kunststoff, Spielfeldbegrenzungen üblicherweise in der Form von Zäunen, Geländer und dergleichen und in Abhängigkeit des Zweckes beispielsweise Tore und/oder Basketballkörbe. Diese Sport- oder Freizeitanlagen stellen Immobilien dar, deren Herstellungskosten unter anderem aufgrund der zum Aufbau der Spielfläche erforderlichen Baumaßnahmen hoch sind. Ferner sind zur Errichtung solcher Anlagen Baugenehmigungen erforderlich, die zusätzlich die Kosten erhöhen und oftmals den Bau verhindern.
- Ferner ist es nicht möglich, herkömmliche Sport- oder Freizeitanlagen einfach aufzubauen und schnell, kostengünstig und bedarfsorientiert bereitzustellen oder von einem Standort zu einem anderen zu verlagern.
- Aufgabe der Erfindung
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die oben genannten Nachteile bekannter Sport- und Freizeitanlagen zu beseitigen. Insbesondere soll die vorliegende Erfindung für eine Sport- oder Freizeitanlage sorgen, die keine Immobilie darstellt, für verschiedene Freizeitaktivitäten geeignet ist und deren Eigenschaften, beispielsweise hinsichtlich der Beschaffenheit der Spielfläche, mit denen herkömmlicher Anlagen vergleichbar sind.
- Erfindungsgemäße Lösung
- Zur Lösung dieser Aufgabe stellt die vorliegende Erfindung ein System zum Aufbau einer freitragenden Sport- oder Freizeitanlage bereit. Unter einer freitragenden Anlage wird im Folgenden eine Anordnung verstanden, die unabhängig von dem Untergrund, auf dem die Anlage aufgestellt wird, eine horizontal ausgerichtete Basis bereitgestellt, auf der ein Sportboden angeordnet werden kann, der die eigentliche Spiel- oder Nutzfläche bildet. Hierbei können zwischen der Basis und dem Untergrund angeordnete Nivelliereinrichtungen verwendet werden, die es erlauben, die Basis auch ohne feste Verbindungen, Fundamente und dergleichen horizontal auszurichten. Dementsprechend sind zum Aufbau einer erfindungsgemäßen Anlage keine oder nur geringe Maßnahmen hinsichtlich des Untergrunds erforderlich. Vielmehr ist es so möglich, die Anlage im Prinzip überall dort aufzustellen, wo ausreichend Platz vorhanden ist. Des Weiteren wird es somit möglich, den Standort der erfindungsgemäßen Anlage problemlos zu wechseln, wobei der Untergrund, auf dem die erfindungsgemäße Anlage zuvor aufgestellt war, im Wesentlichen so zurückgelassen wird, wie er vor dem Aufstellen vorgefunden wurde.
- Außerdem trägt die Modularität des erfindungsgemäßen Systems zur Lösung des genannten Aufgabe bei. Das erfindungsgemäße System umfasst als größere modulare Einheiten eine Basis, Banden und erforderlichenfalls an den Banden befestigbare Einheiten für Zuschauer. Diese Module umfassen jeweils wiederum modulare Einheiten, die auf einfache Weise aneinander befestigt werden können. Die Modularität des erfindungsgemäßen Systems erlaubt es, auf einfache Weise Sport- oder Freizeitanlagen unterschiedlicher Größen aufzubauen und auch wieder abzubauen. Des Weiteren sind die modularen Einheiten so gestaltet, dass nur eine geringe Anzahl unterschiedlicher modularer Einheiten erforderlich ist und Anlagen mit beliebig großen Spielfeldflächen, unterschiedlichen Bandengestaltungen und verschiedenen Einrichtungen für Zuschauer, wie z.B. Tribünen, aufgebaut werden können.
- Kurzbeschreibung der Erfindung
- Erfindungsgemäß wird die oben genannte Aufgabe durch ein freitragendes und modulares System zum Aufbau einer Sport- oder Freizeitanlage gemäß Anspruch 1 gelöst.
- Das erfindungsgemäße System weist eine freitragende und aus modularen Einheiten aufgebaute Rahmenanordnung auf, die als Basis dient und zur Aufnahme eines Sportbodens vorgesehen ist. Ferner umfasst das erfindungsgemäße System an der Rahmenanordnung befestigbare, vorzugsweise aus modularen Einheiten aufgebaute Banden, um eine Spiel- oder Nutzfläche der Anlage zu begrenzen.
- Um es zu ermöglichen, mittels des erfindungsgemäßen Systems eine Sport- oder Freizeitanlage ohne besondere Anforderungen an den Grund aufzustellen, werden zweckmäßigerweise an z.B. der Rahmenanordnung angeordnete Nivelliereinrichtungen verwendet, um eine erfindungsgemäß aufgebaute Anlage und insbesondere deren Nutzfläche horizontal auszurichten. Hierbei ist es vorgesehen, dass die Nivelliereinrichtungen Füße, Stempel und dergleichen umfassen, die mechanisch, hydraulisch und/oder pneumatisch für eine horizontale Ausrichtung sorgen können.
- Vorzugsweise ist wenigstens eine Tribüne oberhalb eines Bereiches der Nutzfläche an der Rahmenanordndung angeordnet.
- Die Sport- oder Freizeitanlage kann, vergleichbar zu einem sogenannten Street-Basketball-Feld, ein "halbes" Spielfeld bereitstellen. Hierbei ist es vorgesehen, dass eine Tribüne oberhalb des einen bei einem "halben" Spielfeld vorhandenen "Torraumes" angeordnet werden kann. Unter einem "Torraum" wird im Folgenden der Bereich der Sport- oder Freizeitanlage verstanden, der ein Fußballtor, Handballtor und dergleichen bildet oder in dem z.B. ein Basketballkorb vorgesehen ist.
- Die Sport- oder Freizeitanlage kann auch, vergleichbar zu herkömmlichen Basketball- oder Fußballfeldern, bezüglich eines Mittelpunktes der Spielfläche achsensymetrisch sein. In diesem Fall ist es zu bevorzugen, dass jeweils eine Tribüne über den "Torräumen" angeordnet ist.
- Zum Aufbau eines im Wesentlichen rechteckigen Nutzflächenbereiches können rechteckige Rahmen für die Rahmenanordnung verwendet werden, wobei es vorgesehen ist, dass die ersten Rahmen unter Verwendung von Traversen miteinander verbunden sind. Die Verwendung von Traversen zur Verbindung der ersten Rahmen reduziert die Anzahl der ersten Rahmen, die zur Definition des im Wesentlichen rechteckigen Nutzflächenbereiches erforderlich sind.
- An einer Stirnseite des rechteckigen Nutzflächenbereiches kann wenigstens ein zweiter Rahmen an einem entsprechenden der ersten Rahmen angeordnet sein, um einen stirnseitigen Nutzflächenbereich der Anlage zu definieren. Die Verwendung von zweiten Rahmen, deren Form sich von der der ersten Rahmen unterscheidet, erlaubt es Bereiche an den Stirnseiten der Sport- oder Freizeitanlage z.B. abgeschrägt zu gestalten. Bei einer Sport- oder Freizeitanlage mit "halben" Spielfeld, ist es vorgesehen, dass der wenigstens ein zweiter Rahmen an der Stirnseite des rechteckigen Nutzflächenbereiches befestigt ist, der gegenüberliegend ein "Torraum" vorgesehen ist. Entsprechend werden bei einer Sport- oder Freizeitanlage mit "ganzem" Spielfeld wenigstens zwei zweite Rahmen verwendet, die an gegenüberliegenden Stirnseiten des rechteckigen Nutzflächenbereiches angeordnet sind und jeweils einen stirnseitigen Nutzflächenbereich definieren, an den sich ein "Torraum" anschließen kann.
- Ferner ist es vorgesehen, dass an dem wenigstens einen zweiten Rahmen wenigstens ein dritter Rahmen angeordnet ist, der den Bereich der Nutzfläche definiert, über den die wenigstens eine Tribüne angeordnet ist. Dieser Bereich der Nutzfläche kann insbesondere als "Torraum" genutzt werden.
- Zur seitlichen Begrenzung der Spiel- oder Nutzfläche der Sport- oder Freizeitanlage können an der Rahmenanordnung Bandenträger befestigt sein, um an diesen Banden anzuordnen.
- Um insbesondere an der oder den Stirnseiten der Sport- oder Freizeitanlage Banden vorzusehen, die höher als die seitlichen Begrenzungsbanden sind, können unterschiedlich lange Bandenträger verwendet werden.
- So können beispielsweise Bandenträger verwendet werden, die angrenzend an den stirnseitigen Nutzflächenbereich und/oder den Nutzflächenbereich über dem die mindestens eine Tribüne angeordnet oder an dem wenigstens zweiten Rahmen und/oder dem wenigstens einen dritten Rahmen befestigt sind. Vorzugsweise sind diese Bandenträger höher als die Bandenträger, die für eine seitliche Begrenzung der Nutzfläche dienen.
- Um für eine im Wesentliche gleichmäßige Oberflächenbeschaffenheit der Nutzfläche zu sorgen, können auf der Rahmenanordnung Roste angeordnet werden, wobei sich insbesondere in Eckbereichen der Nutzfläche verwendete Roste in ihrer Form von den übrigen Rosten unterscheiden können.
- Die Anordnung eines wasserdurchlässigen und/oder elastischen Schutzbelages auf den Rosten erlaubt es, beispielsweise durch Regen auf der Nutzfläche gesammeltes Wasser zu entfernen und für eine Dämpfung zu sorgen, wie sie beispielsweise durch Schwingböden gestellt wird. In Abhängigkeit des verwendeten Schutzbelages kann dieser unmittelbar auf der Rahmenanordnung oder auf den Rosten angeordnet sein.
- Die eigentliche Oberfläche der Nutzfläche, die von Benutzern der Sport- oder Freizeitanlage betreten wird, kann durch Platten gebildet werden, die den Boden der Nutzfläche bilden.
- Vorzugsweise weisen die Platten Ränder auf, die für eine formschlüssig Verbindung der Platten sorgen, um diese möglichst ohne weitere Verbindungsmittel aneinander zu sichern.
- Die Platten können unmittelbar auf der Rahmenanordnung, auf dem Schutzbelag oder auf den Rosten mit oder ohne dazwischen liegendem Schutzbelag angeordnet sein.
- Vergleichbar zu den Rosten können Platten unterschiedlicher Form verwendet werden, wobei insbesondere Platten in Randbereichen der Nutzfläche und/oder Platten entlang einer Mittellinie der Nutzfläche Formen aufweisen, die sich von den übrigen Platten unterscheiden.
- Um die Nutzfläche ohne Überklettern der Banden betreten zu können, ist es vorgesehen, wenigstens ein Türelement zwischen zwei Banden anzuordnen.
- Vorzugsweise ist die Tribüne wenigstens an einer Seite, beispielsweise der der Nutzfläche zugewandten Seite, durch eine die Nutzfläche begrenzende Bande begrenzt.
- Eine erhöhte Sicherheit kann erreicht werden, wenn die Tribüne an drei Seiten durch Banden begrenzt wird, wobei die unbegrenzte Seite der Tribüne als Zugang dienen kann.
- Um auf die Tribüne zu gelangen, ist eine an der Rahmenanordnung befestigte Treppe vorgesehen, die beispielsweise ein Betreten der Tribüne durch den von diese begrenzenden Banden definierten Zugang ermöglicht.
- Kurzbeschreibung der Figuren
- In der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen wird auf die beigefügten Figuren Bezug genommen, von denen zeigen:
-
1 eine schematische Aufsicht einer Rahmenanordnung für die Basis einer erfindungsgemäßen Sport- oder Freizeitanlage, -
2 schematische Querschnittsdarstellungen eines ersten Rahmentyps für die Rahmenanordnung von1 , -
3 schematische Querschnittsdarstellungen eines zweiten Rahmentyps für die Rahmenanordnung von1 , -
4 schematische Querschnittsdarstellungen eines dritten Rahmentyps für die Rahmenanordnung von1 , -
5 schematische Querschnittsdarstellungen einer Traverse für die Rahmenanordnung von1 , -
6 bis16 schematische Querschnittsdarstellungen von Bandenträgern für die Rahmenanordnung von1 , -
17 eine schematische Aufsicht von auf der Rahmenanordnung von1 angeordneten Rosten, -
18 bis20 schematische Darstellungen von Rosten für die Rostanordnung von17 , -
24 eine schematische Ansicht von über der Rostanordnung von17 angeordneten Platten, -
22 bis28 schematische Ansichten von Platten für die Plattenanordnung von24 , -
29 eine schematische Darstellung einer Verbindung der Platten von22 bis28 , -
30 eine schematische Darstellung einer Bandenanordnung an der Rahmenanordnung von1 , -
31 bis37 schematische Querschnittsdarstellungen von Banden für die Bandenanordnung von30 , -
38 schematische Querschnittsdarstellungen eines Rahmens für die Bandenanordnungen von30 , -
39 schematische Querschnittsdarstellungen eines Türelementes für die Bandenanordnung von30 , -
40 schematische Querschnittsdarstellungen eines Torpfostens für die Bandenanordnung von30 , -
41 eine schematische Darstellung eines Stahlrahmens für das Türelement von40 , -
42 schematische Darstellungen einer Torfüllung für den Rahmen von38 , -
43 eine schematische Darstellung eines Steges für die Bandenanordnung von30 , -
44 schematische Darstellungen einer Treppenanordnung für die erfindungsgemäße Sport- und Freizeitanlage, und -
45 eine schematische Querschnittsdarstellung eines Rahmens, eines Rostes, eines Schutzbelages, einer Platte, einem Bandenträger, einer Bande und einer Nivelliereinrichtung für die erfindungsgemäße Sport- oder Freizeitanlage im zusammengebauten Zustand. - Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
- Wie in
1 in Aufsicht dargestellt, umfaßt die Basis oder Grundkonstruktion einer Sport- oder Freizeitanlage mit symmetrischer Spiel- oder Nutzfläche Rahmen2 ,4 ,6 unterschiedlichen Typs, zwischen den Rahmen2 des Typs1 angeordnete Traversen8 , an den Rahmen2 ,4 und6 angeordnete Bandenträger und an den Bandenträgern14 ,22 und26 angeordneten Treppen32 . - Die in
2 bis4 detaillierter dargestellten Rahmen2 ,4 und6 weisen Bohrungen (nicht bezeichnet) auf, die zur Verbindung von Rahmen2 des Rahmentyps1 mit Rahmen4 des Rahmentyps2 und zur Verbindung der Rahmen4 des Rahmentyps2 mit den Rahmen6 des Rahmentyps3 dienen. Ferner weisen die Rahmen2 des Rahmentyps1 Bohrungen (nicht bezeichnet) auf, die zur Befestigung der in5 detaillierter dargestellten Traversen8 und zur Verbindung mit den Rahmen2 des Rahmentyps1 verwendet werden. Zur Verbindung der Rahmen2 ,4 und6 und der Traversen8 können diese unter Verwendung der Bohrungen miteinander verschraubt werden, wobei es vorgesehen ist, auch Bohrungen zu verwenden, die ein Innengewinde aufweisen. - Ferner weisen zumindest die Rahmen
2 und4 der Rahmentypen1 und2 Bohrungen34 zur Anordnung von als Nivelliereinrichtung dienenden Stützfüßen oder vergleichbaren Komponenten (nicht dargestellt) auf. Entgegen der Darstellung in4 kann auch der Rahmen6 des Rahmentyps3 solche Bohrungen aufweisen. Auch diese Bohrungen können, je nach Art der verwendeten Nivelliereinrichtungen, Innengewinde aufweisen. - Die Nivelliereinrichtungen dienen zum horizontalen Ausrichten der in
1 dargestellten Rahmenanordnung relativ zu einer Fläche, auf der die Sport- oder Freizeitanlage aufgestellt werden soll. In Abhängigkeit des vorgesehenen Aufstellungsortes bzw. -fläche (Erdreich, asphaltierte/betonierte Flächen, und dergleichen) können als Nivelliereinrichtungen Stützfüße, Stempel und vergleichbare Mittel dienen, die mechanisch, beispielsweise durch Schraubgewinde, hydraulisch oder pneumatisch für einen Niveauausgleich zwischen den Rahmen und einer darunterliegenden Fläche sorgen. - Zum Aufbau der in
1 dargestellten Rahmenanordnung werden die Nivelliereinrichtungen an den Rahmen2 ,4 und6 angeordnet und die Rahmen2 ,4 und6 unmittelbar oder mittels der Traversen8 miteinander verbunden. Die Ausrichtung der Rahmenanordnung von -
1 kann mittels der Nivelliereinrichtung für einzelne oder mehrere miteinander verbundene Rahmen im Verlauf des Zusammenbaus vorgenommen werden. Bei dieser Vorgehensweise kann beispielsweise lediglich eine grobe Vorausrichtung der Rahmen vorgenommen werden, insbesondere da es die Rahmenanordnung erlaubt, eine Ausrichtung vorzunehmen, wenn alle Rahmen miteinander verbunden sind. In Abhängigkeit des Aufstellungsortes kann die Voreinstellung auch entfallen. - An den Rahmenteilen der Rahmen
2 ,4 und6 , die den äußeren Umfang der in1 dargestellten Rahmenanordnung definieren, werden die Bandenträger10 bis30 unter Verwendung der oben genannten Öffnungen an den Rahmen2 ,4 und6 beispielsweise durch Schraubverbindungen befestigt. Wie in den6 bis16 dargestellt, weisen die Bandenträger10 bis30 unterschiedliche Längen auf, um eine Anordnung unterschiedlich hoher Banden, die im folgenden detaillierter beschrieben werden, zu ermöglichen. - Bei der Rahmenanordnung von
1 sind an den Längsseiten die Bandenträger10 und12 abwechselnd angebracht. Die Bandenträger12 , die vergleichbar zu den Bandenträgern10 ebenfalls etwa 1 m lang sind, weisen aber eine geringere Breite auf (siehe6 und7 ). - An den Enden der Längsseiten der Rahmenanordnung von
1 befinden sich jeweils ein Bandenträger12 und an dem Übergang zu den abgeschrägten Ecken der Rahmenanordnung jeweils ein Bandenträger16 , der, wie in9 dargestellt, eine Länge von 2 m hat. An den Übergängen der abgeschrägten Eckbereiche der Rahmenanordnung von1 ist jeweils ein Bandenträger30 mit einer Höhe von 3 m befestigt. - Benachbart zu den Bereichen, in denen die Treppen
32 angeordnet werden sollen, werden an den entsprechenden Rahmen4 jeweils ein Bandenträger14 mit einer Höhe von etwa 3 m angebracht. Ferner sind an den Eckbereichen der Rahmen6 bzw. benachbarten Bereichen der Rahmen4 die Bandenträger20 ,22 ,24 ,26 und28 befestigt, die jeweils eine Höhe von etwa 3 m haben. Wie in den entsprechenden Figuren dargestellt, sind die Bandenträger20 und22 sowie die Bandenträger24 und26 unterschiedlich gestaltet, wobei die Bandenträger22 und26 zusätzlich zu den von den Bandenträgern20 und24 bereitgestellten Funktionen eine Befestigung der Treppen32 ermöglichen. Die Bandenträger28 weisen, wie in15 zu sehen, Absätze auf, die als Auflagen für die Treppen32 und/oder im Folgenden beschriebenen Stege dienen können. - Des weiteren sind an den äußeren Längsseiten der Rahmen
6 , die einen Teil der Stirnflächen der Rahmenanordnung von1 bilden, Bandenträger18 mit einer Höhe von etwas mehr als 2 m angebracht, deren Funktion, wie die Funktionen der übrigen Bandenträger, im Folgenden im Zusammenhang mit der Anordnung von Banden an der Rahmenanordnung beschrieben wird. - Auf den Rahmen
2 ,4 und6 werden, wie in17 veranschaulicht, Roste34 ,36 und38 angeordnet, deren hier verwendete Abmessungen in18 ,19 und20 zu sehen sind. Die Roste34 ,36 und38 können unter Verwendung von in den2 ,3 und4 dargestellten Stegen40 gegen Verrutschen gesichert werden, wobei es vorgesehen ist, zusätzliche Verbindungen, beispielsweise Schraubverbindungen, zu verwenden, um die Roste34 ,36 und38 zu befestigen. Durch die Anordnung der Roste34 ,36 ,38 auf der Rahmenanordnung von1 wird eine ebene Fläche hergestellt, die als Grundlage für das Spiel- oder Nutzfläche der Sport- oder Freizeitanlage dient. - Danach wird auf den Rosten
34 ,36 und38 ein Schutzbelag, beispielsweise in Form eines Schutzvlieses mit einer Dicke von etwa 4 bis 5 mm, angeordnet (siehe44 ). Der Schutzbelag kann wasserdurchlässig sein und elastische und/oder dämpfende Eigenschaften aufweisen, um beispielsweise für eine Geräuschdämmung und -dämpfung zu sorgen. - Auf dem Schutzbelag werden, wie in
21 dargestellt, Platten42 –54 angeordnet, die mit als beispielhaft zu verstehenden Abmessungen in22 bis28 detaillierter veranschaulicht sind. Die Platten42 –54 weisen, wie in22 bis28 zu sehen, Ränder A und B auf, die Steckverbindungen zwischen den Platten42 –54 ermöglichen. Eine solche Steckverbindung ist in29 darge stellt. Um für eine gleichmäßige, flache Oberfläche zu sorgen, sind die Ränder A und B so an den Platten42 –54 angeordnet, daß die den äußeren Umfang der in21 dargestellten Plattenanordnung bildenden Ränder von Rändern A gebildet werden. Die Verwendung unterschiedlicher Eckplatten, nämlich der Platten48 –54 , mit unterschiedlich angeordneten Rändern A und B ergibt sich bei der in21 dargestellten Anordnung unter anderem aus der Anzahl verwendeter Platten. Bei anderen Ausführungen können vier, drei oder zwei gleich gestaltete Eckplatten zum Einsatz kommen. -
30 veranschaulicht die bei der Rahmenanordnung von1 verwendete Anordnung von Banden56 –68 , Rahmen70 und Türen72 . In30 sind der Übersicht halber die Rahmenanordnung von1 mit den Gittern, dem Schutzbelag und den Platten weggelassen. An den Längsseiten der Sport- oder Freizeitanlage sind an den Bandenbefestigungen10 und12 der Rahmenanordnung von1 die in31 dargestellten Banden56 mit einer Höhe von etwa 1 m, beispielsweise durch Schraubverbindungen, befestigt. An den Enden der Längsseiten sind an den Bandenträgern12 und16 die in33 dargestellten Banden60 ebenfalls mit einer Höhe von etwa 1 m angeordnet. Die Eckbereiche der Spiel- oder Freizeitanlage werden durch die in36 dargestellten Eckbanden68 begrenzt, die an den Bandenträgern16 und30 angebracht sind. Die Eckbanden68 sorgen für einen Übergang von der Höhe der Banden an den Längsseiten, die hier etwa 1 m beträgt, zu der Höhe der an den Stirnseiten angeordneten Banden, die hier eine Gesamthöhe von etwa 3 m haben. Die Bandenhöhe von 3 m an den Stirnseiten wird hier durch drei im Anschluß an die Eckbanden70 übereinander angeordnete Banden56 erreicht, die an den Bandenträgern14 und30 angebracht sind. Daran schließen sich an den Bandenträgern14 und22 bzw.20 angebrachte, drei übereinander angeordnete Banden58 an, die jeweils, wie in32a und32b dargestellt, eine Höhe von etwa 1 m aufweisen. - Zwischen den obersten an den Stirnseiten angeordneten Banden
58 befinden sich an jeder Stirnseite eine an den Bandenträgern20 und22 befestigte Bande66 . Die im wesentlichen senkrecht zu den Banden58 und66 angeordneten und an den Bandenträgern20 und22 angebrachten Banden62 haben eine Höhe von etwa 2 m. An den Sei ten, die den Seiten gegenüberliegen, an denen die Treppen32 vorgesehen sind, sind auf den Banden62 jeweils eine Bande64 mit einer Höhe von etwa 1 m zwischen den Bandenträgern20 und24 angebracht. - Zwischen den Bandenträgern
24 und28 sind den von den Banden58 und66 und den dort angeordneten Platten42 ,44 ,46 begrenzten Öffnungen gegenüberliegend jeweils zwei Rahmen70 nebeneinander angeordnet, die schematisch in38 dargestellt sind. Auf den Rahmen70 , die eine Höhe von etwa 2 m aufweisen, ist jeweils eine Bande66 befestigt. - Um die von den Banden definierte Nutzfläche der Sport- oder Freizeitanlage zu betreten, sind zwei Türelemente
72 , die in39 schematisch dargestellt sind, und ein damit verwendeter, in40 gezeigter Türpfosten (nicht bezeichnet) vorgesehen. Ein Stahlrahmen, der bei den Türelementen72 verwendet werden kann, ist in41 zu sehen. - Abweichend von der in
38 dargestellten Ausführung der Rahmen70 , deren Füllung aus Preßstahl besteht, können in den Rahmen70 jeweils eine der in42 dargestellten Torfüllung aus Preßstahlgitter oder herkömmliche Netze verwendet werden. - In einer Höhe von etwa 2 m sind im Wesentlichen abschließend mit den oberen Rändern der Banden
62 bzw. den unteren Rändern der Banden66 in43 gezeigte Stege74 befestigt, die den Boden für Plattformen oder Tribünen bilden, die von den Banden64 und66 teilweise umschlossen werden. Um auf die Stege74 zu gelangen, werden an den Bandenträgern22 ,26 und28 die in44 detaillierter dargestellten Treppen32 angebracht. Die Treppen32 enden in einer Höhe von etwa 2 m, im Wesentlichen in der Höhe der Banden62 , wobei durch die Höhe der Banden62 von 2m ein Zugang in den von den Banden64 und66 begrenzten Bereich ermöglicht wird. - Zum besseren Verständnis des Aufbaus der Sport- oder Freizeitanlage wird auf
45 verwiesen, die einen schematischen Teilquerschnitt im Bereich der Längsseiten der Anlage zeigt. Wie o ben ausgeführt, bilden die unter Verwendung von Stützfüßen auf einem Untergrund angeordneten Rahmen die Basis für die Roste, auf denen der Schutzbelag und darüber die Platten angeordnet sind. Mittels der an den Rahmen befestigten Bandenträgern werden die Banden angeordnet, die die Nutzfläche bzw. Spielfläche der Sport- oder Freizeitanlage begrenzen. - Die von den Banden
62 und den Rahmen70 teilweise begrenzten Bereiche dienen als Torraum, wobei es vorgesehen ist, auf den der Nutzfläche der Sport- oder Freizeitanlage zugewandten Seiten der inneren Banden66 beispielsweise Basketballkörbe anzubringen. Eine Beobachtung der Nutzfläche der Sport- oder Freizeitanlage von einem erhöhten Standpunkt aus und insbesondere eine Beobachtung der Nutzfläche im Bereich der erhöhten Banden an den Stirnseiten wird durch die oberhalb der Tore befindlichen Plattformen oder Tribünen ermöglicht, deren Boden durch die Stege74 gebildet wird. - Die so bereitgestellte freitragende, modulare Sport- oder Freizeitanlage, ist auf einfache Weise auf- und abzubauen. Ferner ist es vorgesehen, daß die Anlage nicht fest mit dem Untergrund verbunden ist, wodurch es möglich wird, in Abhängigkeit der realisierten Größe, die Anlage ohne Demontage zu bewegen, um sie beispielsweise vom Außenbereich in einen Innenbereich eines Sportzentrums zu verlegen.
- Die Modularität des Systems erlaubt es, auf einfache Weise unterschiedlich große Sport- oder Freizeitanlagen mit unterschiedlichen Spiel- oder Nutzflächen aufzubauen. Neben den oben genannten "halben" Spielflächen können quadratische und langgestreckte Nutzflächen bereitgestellt werden, beispielsweise um relativ lange Rollschuh-, Inline-Skate- und Schlittschuhbahnen aufzubauen. Auch die Gestaltung der Banden kann aufgrund der Modularität der zum Aufbau verwendeten Komponenten auf einfache Weise an die Anforderungen unterschiedlicher Anwendungen angepasst werden. So ist es beispielsweise möglich, die Spiel- oder Nutzfläche einer Sport- oder Freizeitanlage nur mit niedrigen, mittleren oder hohen Banden auszustatten. Ferner können die Bandenhöhen für jeden Randbereich der Spiel- oder Nutzfläche sepa rat gewählt werden. Auch die Verwendung von mehr als zwei Torräumen umfassenden Nutzflächenbereichen, auch an Längsseiten einer Nutzfläche, ist vorgesehen.
Claims (20)
- System zum Aufbau einer Sport- oder Freizeitanlage, mit: – einer als Basis dienenden freitragenden Rahmenanordnung (
2 -30 ) zur Aufnahme eines Sportbodens (46 ,48 ,50 ), – eine Nutzfläche begrenzenden Banden (56 –68 ), die an der Rahmenanordnung (2 –30 ) befestigbar sind, wobei die Rahmenanordnung (2 –30 ) und die Banden (56 –68 ) aus modularen Einheiten aufgebaut sind, und – mit der Rahmenanordnung (2 –30 ) verbindbaren Nivelliereinrichtungen zum horizontalen Ausrichten der Nutzfläche. - System nach Anspruch 1, mit wenigstens einer Tribüne (
74 ), die an der Rahmenanordnung (2 –30 ) oberhalb eines Bereiches der Nutzfläche angeordnet ist. - System nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Rahmenanordnung (
2 –30 ) rechteckige erste Rahmen (2 ) umfasst, die einen im Wesentlichen rechteckigen Nutzflächenbereich definieren. - System nach Anspruch 3, bei der die ersten Rahmen (
2 ) unter Verwendung von Traversen (8 ) verbunden sind. - System nach Anspruch 2 oder 3, bei der die Rahmenanordnung (
2 –30 ) wenigstens einen zweiten Rahmen (4 ) umfaßt, der an einer Stirnseite des rechteckigen Nutzflächenbereichs an wenigstens einem entsprechenden der ersten Rahmen (2 ) befestigt ist und einen stirnseitigen Nutzflächenbereich der Anlage definiert. - System nach Anspruch 5, bei der die Rahmenanordnung wenigstens einen dritten Rahmen (
6 ) umfaßt, der mit dem wenigstens einen zweiten Rahmen (4 ) verbunden ist und den Bereich der Nutzfläche definiert, über dem die wenigstens eine Tribüne (74 ) angeordnet ist. - System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Rahmenanordnung (
2 –30 ) Bandenträger (10 –30 ) aufweist, an denen die Banden (56 –68 ) befestigt sind. - System nach Anspruch 7, bei der die Bandenträger (
10 –30 ) unterschiedlich lang sind, um Banden (56 –68 ) unterschiedlicher Höhen anzuordnen. - System nach Anspruch 8, bei der die Bandenträger (
10 –30 ) Bandenträger (14 –30 ) umfassen, die angrenzend an den stirnseitigen Nutzflächenbereich und/oder den Nutzflächenbereich, über dem die wenigstens eine Tribüne (74 ) angeordnet ist, an dem wenigstens zweiten Rahmen (4 ) und/oder dem wenigstens einen dritten Rahmen (6 ) befestigt sind und höher als die übrigen Bandenträger (10 ,12 ) sind. - System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der auf der Rahmenanordnung (
2 –30 ) Roste (34 ,36 ,38 ) angeordnet sind, die eine im Wesentlichen gleichmäßige Oberfläche bilden. - System nach Anspruch 10, bei der wenigstens in Eckbereichen der Nutzfläche Roste (
36 ,38 ) angeordnet sind, die sich von den übrigen Rosten (34 ) in ihrer Form unterscheiden. - System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der auf der Rahmenanordnung (
2 –30 ) ein wasserdurchlässiger und/oder elastischer Schutzbelag angeordnet ist. - System nach Anspruch 12, bei der der Schutzbelag auf den Rosten (
34 ,36 ,38 ) angeordnet ist. - System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der auf der Rahmenanordnung (
2 –30 ) einen Sportboden bildende Platten (42 –54 ) angeordnet sind, die den Boden der Nutzfläche bilden. - System nach Anspruch 14, bei der die Platten (
42 –54 ) Ränder aufweisen, die für eine formschlüssige Verbindung der Platten (42 –54 ) ausgestaltet sind. - System nach Anspruch 14 oder 15, bei der die Platten (
42 -54 ) oberhalb des Schutzbelages oder oberhalb der Roste (34 ,36 ,38 ) angeordnet sind. - System nach einem der Ansprüche 14 bis 16, bei der in Randbereichen der Nutzfläche Platten (
46 ,48 ,50 ,52 ,54 ) verwendet werden, deren Form sich von den übrigen Platten (42 ,44 ) unterscheidet. - System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit wenigstens einem Türelement (
72 ), das zwischen zwei der Banden (56 –68 ) angeordnet ist. - System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die wenigstens eine Tribüne (
74 ) durch Banden (64 ,66 ) wenigstens teilweise umschlossen ist, die in dem Bereich der Nutzfläche, oberhalb der die wenigstens eine Tribüne (74 ) angeordnet ist, an der Rahmenanordnung (2 –30 ) befestigt sind. - System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der wenigstens eine an der Rahmenanordnung (
2 –30 ) befestigte Treppe (32 ) vorgesehen ist, um auf die wenigstens eine Tribüne (74 ) zu gelangen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20220811U DE20220811U1 (de) | 2002-02-01 | 2002-02-01 | System für eine Sport- oder Freizeitanlage |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| ES2312291A1 (es) * | 2008-05-16 | 2009-02-16 | Micaringo, S.L. | Pieza para acera modular y acera modular que la incorpora. |
-
2002
- 2002-02-01 DE DE20220811U patent/DE20220811U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| ES2312291A1 (es) * | 2008-05-16 | 2009-02-16 | Micaringo, S.L. | Pieza para acera modular y acera modular que la incorpora. |
| ES2312291B1 (es) * | 2008-05-16 | 2010-01-29 | Micaringo, S.L. | Pieza para acera modular y acera modular que la incorpora. |
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