DE20218150U1 - Teststreifen - Google Patents
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- G01N33/50—Chemical analysis of biological material, e.g. blood, urine; Testing involving biospecific ligand binding methods; Immunological testing
- G01N33/53—Immunoassay; Biospecific binding assay; Materials therefor
- G01N33/543—Immunoassay; Biospecific binding assay; Materials therefor with an insoluble carrier for immobilising immunochemicals
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Description
LIEN, Ching Ho B/44.391/80
4Fl., 30, Alley 27, Lane 372
Chung Hsiao Road, Section 5
Taipei
TAIWAN, R.O.C.
Die Erfindung bezieht sich auf Teststreifen für die medizinische Untersuchung und insbesondere auf einen derartigen Teststreifen, der eine Blutprobe aus verschiedenen Richtungen absorbieren kann.
Es sind verschiedene tragbare medizinische Untersuchungsvorrichtungen kommerziell verfügbar, um ein spezielles Element oder mehrere Elemente der Blutsubstanzen mit Teststreifen zu untersuchen. In bezug auf das Auffangen der Blutprobe umfassen reguläre Teststreifen für die Verwendung mit einer medizinischen Untersuchungsvorrichtung zwei Typen, d. h., den Typ des direkten
Auffangens des Blutes und den Typ des indirekten Auffangens des Blutes. Ein Testsstreifen des Typs zum direkten Auffangen des Blutes muß mit dem Einstichpunkt am Finger des Patienten verbunden werden, um das Blut aufzufangen. Wenn ein Teststreifen des Typs zum indirekten Auffangen des Blutes verwendet wird, läßt der Anwender oder der Prüfer die Blutprobe mit einem Instrument auf den Teststreifen tropfen. Weil die auf den Teststreifen aufgebrachte Menge der Blutprobe das Untersuchungsergebnis beeinflußt, muß der Prüfer die Blutprobe sorgfältig auf den Teststreifen tropfen lassen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Teststreifen zu schaffen, der eine Blutprobe sowohl von oben als auch von der Seite auffangen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Teststreifen nach Anspruch 1 oder nach Anspruch 4. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfaßt der Teststreifen ein Substrat, einen ersten Probenauffangbausch, der auf einer Seite des Substrats anhaftet, wobei der erste Probenauffangbausch eine Seitenkerbe besitzt, die mit dem Substrat eine Aufnahmekammer für die Blutprobe bildet, und einen zweiten Probenauffangbausch, der an einer Außenfläche des ersten Probenauffangbauschs parallel zum Substrat anhaftet und einen Einlaß für die Blutprobe definiert, durch den die Aufnahmekammer für die Blutprobe zugänglich ist. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der zweite Probenauffangbausch aus zwei symmetrischen Hälften gebildet, die parallel angeordnet sind, wobei dazwischen eine schmale Lücke gelassen ist, die mit der Aufnahmekammer für die Blutprobe in Verbindung steht.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich beim Lesen der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, die auf die Zeichnung Bezug nimmt; es zeigen:
Fig. 1 eine Explosionsansicht eines Teststreifens gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine Vorderansicht des Zusammenbaus des Teststreifens gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 3 eine Seitenangesicht des Teststreifens gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 4 eine Draufsicht des Teststreifens gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 5 eine Explosionsansicht eines Teststreifens gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6 eine Vorderansicht des Zusammenbaus des Teststreifens gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 7 eine Explosionsansicht eines Teststreifens gemäß der dritten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 8 eine Vorderansicht des Zusammenbaus des Teststreifens gemäß der dritten Ausführungsform der Erfindung;
-A-
Fig. 9 eine Explosionsansicht eines Teststreifens gemäß der vierten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 10 eine Vorderansicht des Zusammenbaus des Teststreifens gemäß der vierten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 11 eine Explosionsansicht eines Teststreifens gemäß der fünften Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 12 eine Vorderansicht des Zusammenbaus des Teststreifens gemäß der fünften Ausführungsform der Erfindung.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Teststreifen gezeigt, der einen schmalen, länglichen Streifen des Substrats 1, einen ersten Probenauffangbausch 2 und wenigstens einen, z. B. zwei, Probenauffangbäusche 3 und 3" umfaßt. Der erste Probenauffangbausch 2 haftet an einer Seite des Substrats 1 an. Die zweiten Probenauffangbäusche 3 und 3' haften an der Außenfläche des ersten Probenauffangbauschs 2 an, wobei sie parallel zum Substrat 1 angeordnet sind. Der erste Probenauffangbausch 2 besitzt eine Seitenkerbe 21. Vorzugsweise besitzt die Seitenkerbe 21 ein glattes bogenförmiges Profil. Wenn der erste Probenauffangbausch 2 am Substrat 1 anhaftet, definiert die Seitenkerbe 21 mit dem Substrat 1 eine Aufnahmekammer für die Blutprobe. Wenn die zweiten Probenauffangbäusche 3 und 3' am ersten Probenauffangbausch 2 anhaften, ist eine schmale Lücke 30 zwischen den zweiten Probenauffangbäuschen 3 und 31 gelassen, die mit der Seitenkerbe 21 des ersten Probenauffangbauschs 2 in Verbindung steht.
Wenn in den Fig. 3 und 4 der Teststreifen in die Testvorrichtung eingefügt ist und
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• * · 1
das Reagens die Probenauffangbäusche 2, 3 und 3' durchdringt, befindet sich der Teststreifen mit dem Einstichpunkt am Finger des Patienten in Verbindung, wobei die Seitenkerbe 21 des ersten Probenauffangbauschs 2 das aus dem Einstichpunkt des Fingers des Patienten fließende Blut erreicht hat, wobei dadurch die Blutprobe in die durch das Substrat 1 und den ersten Probenauffangbausch 2 definierte Aufnahmekammer geführt werden und dann durch die Probenauffangbäusche 2, 3 und 3' absorbiert werden kann, um eine chemische Reaktion mit dem Reagens in den Probenauffangbäuschen 2, 3 und 3' auszuführen, damit die Testvorrichtung den Wert der zugeordneten Substanz in der Testprobe (im Blut) anzeigen kann. In einem weiteren Testverfahren kann der Anwender oder der Prüfer die Testprobe (das Blut oder das Serum des Patienten) in die Lücke 30 zwischen den zweiten Probenauffangbäuschen 3 und 3' tropfen lassen, wobei dadurch die Testprobe durch die Probenauffangbäusche 2, 3 und 31 für die weitere Untersuchung absorbiert werden kann.
Fig. 5 und 6 zeigen einen Teststreifen gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung. Gemäß dieser Ausführungsform umfaßt der Teststreifen ein Substrat 1, einen auf einer Seite des Substrats anhaftenden Probenauffangbausch 2 und einen auf der Außenfläche des ersten Probenauffangbauschs 2 anhaftenden zweiten Probenauffangbausch 3. Der erste Probenauffangbausch 2 besitzt eine Seitenkerbe 21, die eine Aufnahmekammer für die Blutprobe im Substrat 1 bildet. Der zweite Probenauffangbausch 3 und der erste Probenauffangbausch 2 besitzen die gleiche Größe. Der zweite Probenauffangbausch 3 besitzt einen schmalen Querschlitz 31, der sich auf einer Seite in Verbindung mit der Seitenkerbe 21 erstreckt. Diese Ausführungsform erreicht die gleiche Wirkung wie die obenerwähnte erste Ausführungsform. Genauso wie der Teststreifen der obenerwähnten ersten Ausführungsform kann der Teststreifen der zweiten Ausführungsform in eine Testvorrichtung eingefügt werden, um das Reagens zu
absorbieren und dann die Blutprobe vom Patienten aufzufangen. Alternativ kann der Teststreifen die Testprobe (das Blut des Patienten) zuerst auffangen und dann in die Untersuchungsvorrichtung eingefügt werden, um den Wert der zugeordneten Substanz im Blut des Patienten zu untersuchen.
Fig. 7 und 8 zeigen einen Teststreifen gemäß der dritten Ausführungsform der Erfindung. Gemäß dieser Ausführungsform umfaßt der Teststreifen ein Substrat 1, einen auf einer Seite des Substrats 1 anhaftenden Probenauffangbausch 2 und einen auf der Außenfläche des ersten Probenauffangbauschs 2 anhaftenden zweiten Probenauffangbausch 3. Die Seitenkerbe 21 des ersten Probenauffangbauschs 2 gemäß dieser Ausführungsform besitzt eine rechteckige Form. Der zweite Probenauffangbausch 3 ist relativ kleiner als der erste Probenauffangbausch 2, wobei er an einem Teil der Außenfläche des zweiten Probenauffangbauschs 2 anhaftet. Wenn der zweite Probenauffangbausch 3 am ersten Probenauffangbausch 1 anhaftet, definieren der zweite Probenauffangbausch 3 und der erste Probenauffangbausch 2 einen Einlaß 4, durch den die Aufnahmekammer für die Blutprobe (die Seitenkerbe 21 des ersten Probenauffangbauschs 2) zugänglich ist. Diese Ausführungsform kann verwendet werden, um ein spezielles Element des Blutes des Patienten in dergleichen Weise wie in den obenerwähnten ersten und zweiten Ausführungsformen zu untersuchen.
Fig. 9 und 10 zeigen einen Teststreifen gemäß der vierten Ausführungsform der Erfindung. Gemäß dieser Ausführungsform umfaßt der Teststreifen ein Substrat 1, einen auf einer Seite des Substrats 1 anhaftenden Probenauffangbausch 2 und einen auf dem Probenauffangbausch 2 anhaftenden zweiten Probenauffangbausch 3. Der zweite Probenauffangbausch 3 ist relativ größer als der erste Probenauffangbausch 2. Wenn sie zusammengebaut sind, definieren der
zweite Probenauffangbausch 3 und der erste Probenauffangbausch 2 mit dem Substrat 1 eine Aufnahmekammer für die Blutprobe, die in drei Seiten einen Einlaß 4 besitzt.
Fig. 11 und 12 zeigen einen Teststreifen gemäß der fünften Ausführungsform der Erfindung. Diese Ausführungsform ist zur obenerwähnten vierten Ausführungsform mit Ausnahme der Form des zweiten Probenauffangbauschs 3 ähnlich. Der zweite Probenauffangbausch 3 besitzt in drei von vier seiner Seiten Kerben 32. Wenn der Teststreifen zusammengebaut ist, sind die Kerben 32 in Verbindung mit der durch die Probenauffangbäusche 2 und 3 und das Substrat 1 definierten Aufnahmekammer für die Blutprobe in Verbindung angeordnet.
Es ist ein Prototyp des Teststreifens mit den Merkmalen nach den Fig. 1-12 gebaut worden. Der Teststreifen funktioniert reibungslos, um alle früher erörterten Merkmale bereitzustellen.
Obwohl die speziellen Ausführungsformen der Erfindung für die Zwecke der Veranschaulichung ausführlich beschrieben worden sind, können verschiedene Modifikationen und Verbesserungen vorgenommen werden, und ohne vom Erfindungsgedanken und vom Umfang der Erfindung abzuweichen. Demzufolge ist die Erfindung nicht eingeschränkt, mit Ausnahme durch die beigefügten Ansprüche.
Claims (5)
1. Teststreifen, gekennzeichnet durch
ein Substrat (1);
einen ersten Probenauffangbausch (2), der auf einer Seite des Substrats (1) anhaftet und eine Seitenkerbe (21) besitzt, die mit dem Substrat (1) eine Aufnahmekammer für die Blutprobe bildet; und
einen zweiten Probenauffangbausch (3), der an einer Außenfläche des ersten Probenauffangbauschs (2) parallel zum Substrat (1) anhaftet und einen Einlaß (4) für die Blutprobe definiert, durch den die Aufnahmekammer für die Blutprobe zugänglich ist.
ein Substrat (1);
einen ersten Probenauffangbausch (2), der auf einer Seite des Substrats (1) anhaftet und eine Seitenkerbe (21) besitzt, die mit dem Substrat (1) eine Aufnahmekammer für die Blutprobe bildet; und
einen zweiten Probenauffangbausch (3), der an einer Außenfläche des ersten Probenauffangbauschs (2) parallel zum Substrat (1) anhaftet und einen Einlaß (4) für die Blutprobe definiert, durch den die Aufnahmekammer für die Blutprobe zugänglich ist.
2. Teststreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Probenauffangbausch (3) einen länglichen Schlitz besitzt, der sich zu einer Seite erstreckt und mit dem zweiten Probenauffangbausch (3), der am ersten Probenauffangbausch (2) anhaftet, einen Einlaß (4) für die Blutprobe bildet.
3. Teststreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Probenauffangbausch (3) zwei parallele Teile umfaßt, die parallel am ersten Probenauffangbausch (2) anhaften, wobei zwischen diesen eine schmale Lücke (30) definiert ist, die einen Einlaß (4) für die Blutprobe bildet.
4. Teststreifen, gekennzeichnet durch
ein Substrat (1);
einen ersten Probenauffangbausch (2), der auf einer Seite des Substrats (1) anhaftet; und
einen zweiten Probenauffangbausch (3), der an einer Außenfläche des ersten Probenauffangbauschs (2) parallel zum Substrat (1) anhaftet und eine Fläche besitzt, die größer als der erste Probenauffangbausch (2) ist, so daß der zweite Probenauffangbausch (3) und der erste Probenauffangbausch (2) mit dem Substrat (1) eine offene Aufnahmekammer für die Blutprobe definieren, die einen Einlaß für die Blutprobe in drei Richtungen besitzt.
ein Substrat (1);
einen ersten Probenauffangbausch (2), der auf einer Seite des Substrats (1) anhaftet; und
einen zweiten Probenauffangbausch (3), der an einer Außenfläche des ersten Probenauffangbauschs (2) parallel zum Substrat (1) anhaftet und eine Fläche besitzt, die größer als der erste Probenauffangbausch (2) ist, so daß der zweite Probenauffangbausch (3) und der erste Probenauffangbausch (2) mit dem Substrat (1) eine offene Aufnahmekammer für die Blutprobe definieren, die einen Einlaß für die Blutprobe in drei Richtungen besitzt.
5. Teststreifen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Probenauffangbausch (3) wenigstens eine Umfangskerbe (32) besitzt.
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