DE20218882U1 - Abdichtungsanordnung für Fugen zwischen einem Bauteil und einer Wand und Profilleiste für eine solche Abdichtungsanordnung - Google Patents
Abdichtungsanordnung für Fugen zwischen einem Bauteil und einer Wand und Profilleiste für eine solche AbdichtungsanordnungInfo
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Description
Wolfsteig 65
D-84144 Geisenhausen
Abdichtungsanordnung für Fugen zwischen einem Bauteil und einer Wand und Profilleiste für eine solche Abdichtungsanordnung
Die Erfindung betrifft eine Abdichtungsanordnung für Fugen zwischen einem Bauteil, insbesondere einem Tür- oder Fensterrahmenteil, und einer jeweiligen Deckschicht einer am Bauteil angrenzenden Wand, mit einer ersten abdichtenden Profilleisteneinheit für eine bezüglich des Bauteils äußere Fuge und einer zweiten abdichtenden Profilleisteneinheit für eine bezüglich des Bauteils innere Fuge. Die Erfindung betrifft des weiteren eine Profilleiste für eine solche Abdichtungsanordnung.
Aus der DE 199 50 130 A1 ist eine an einem Fensterrahmen oder Türrahmen anbringbare Profilleiste oder Anputzleiste bekannt geworden, die einen an einem Bestandteil der Profilleiste befestigten Flachmaterialabschnitt aufweist. Der Flachmaterialabschnitt enthält einen wasser- oder wasserdampfundurchlässigen Bereich, der im Einbauzustand der Profilleiste die Fuge zwischen dem Fensterrahmen und einer Gebäudewand überbrückt. Der wasser- oder wasserdampfundurchlässige Bereich soll somit eine perfekte Abdichtung der Fuge gegen Herausdiffundieren von Wasserdampf vom warmen Gebäudeinneren zum kalten Gebäudeäußeren in eine gebäudeaußenseitig vor der Fuge angeordnete Wärmedämmschicht bereitstellen und damit die bei der Wasserdampfdiffusion auftretenden Probleme, die zusammen mit den der Wasserdampfdiffusion zugrundeliegenden Gegebenheiten an dem Übergang vom Fensterrahmen zur Gebäudewand in dieser Druckschrift ausführlich beschrieben sind, lösen. Ein Klebeband,
mittels dem die Profilleiste auf dem Fensterrahmen befestigt ist, bleibt bei dieser Betrachtung unberücksichtigt.
Aus der DE 100 54 478 A1 ist eine diffusionsoffene bis diffusionssperrende mehrlagige Folienbahn zur Anschlußabdichtung von Fenstern gegenüber tragenden Baukörpern bekannt. Eine Einputzhilfe oder eine technische Bewältigung für die Fugen zwischen dem Bauteil und einer Deckschicht stellt diese im Einbauzustand abgedeckte Folienbahn nicht dar. Darüber hinaus sind die Gesamtkosten dieser Folienbahn sehr hoch. Die für den Einbau dieser Folienbahn grundsätzlich zu berücksichtigenden physikalischen Grundlagen der Wasserdampfdiffusion sind ausführlich beschrieben.
Aus der DE 200 08 712 U1 ist eine Profilleiste zum Abdichten einer Bewegungsfuge bekannt geworden, die mittels eines Schaumkunststoff-Klebebandes an einem Bauteil bzw. einem Fensterrahmen befestigt ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Abdichtungsanordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, die bei einfachem und preiswertem Aufbau eine optimierte Abdichtung, insbesondere bezüglich des Eindringens von Wasserdampf in die Fuge und der anschließenden Dampfdiffusion in der Fuge, bietet und sich auch für unterschiedliche Anwendungsfälle eignet, sowie eine Profilleiste für eine solche Abdichtungsanordnung zu schaffen.
Die Aufgabe wird bei der oben genannten Abdichtungsanordnung erfindungsgemaß dadurch gelöst, daß die erste Profilleisteneinheit einen Dampfdiffusionswiderstand aufweist, der sich vom Dampfdiffusionswiderstand der zweiten Profilleisteneinheit unterscheidet. Durch die unterschiedlichen Dampfdiffusionswiderstände kann je nach Anwendungsfall eine gerichtete Wasserdampfdiffusion ermöglicht und gefördert werden. Die Profilleisteneinheit, die ein Teil der Abdichtungsanordnung für Fugen zwischen dem Bauteil, insbesondere einem Tür- oder Fensterrahmenteil, und einer jeweiligen Deckschicht ist, die z. B. eine Putz-
schicht, eine Wärmedämmschicht oder auch eine Trockenbauplatte, eine Fliese, ein Blech oder eine sonstige Bekleidung der Wandoberfläche, eine am Bauteil angrenzende Wand oder eine Laibung eines das Bauteil umgebenden Maueroder Bauwerks ist, bietet diese spezielle Funktion und Eigenschaften neben ihrer Funktion als Einputzhilfe, Bewegungsfugenprofil oder Randabschlußleiste. Somit kann durch das Anbringen dieses einen Teils bzw. dieser einen Baueinheit in kostengünstiger Weise der beschriebene Zusatznutzen hinsichtlich der Wasserdampfdiffusion erzielt werden.
Unter äußerer bzw. innerer Fuge wird jeweils eine sich an eine zentrale Fuge nach außen bzw. nach innen, insbesondere winkelig, anschließende Fuge oder ein jeweiliger Abschnitt der zentralen Fuge verstanden.
Die Profilleiste wird bevorzugt bei massivem und zu verputzendem Mauerwerk angewendet. Hier kommen neben Beton insbesondere gut diffusionsfähige Materialien wie Ziegel, Porenbeton oder dergleichen in Betracht. Die Profilleiste ist ebenso für Konstruktionen aus Holz oder Metall geeignet. Die Bekleidung wird mit Putz oder auch mit plattenförmigen Materialien, insbesondere im Trockenbau, vorgenommen. Um die Profilleiste für die unterschiedlichen Deckschichten verwenden zu können, muß die Anschlußeinrichtung der jeweiligen Profilleiste für die jeweilige Deckschicht jeweils entsprechend gestaltet sein.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Vorzugsweise ist der Dampfdiffusionswiderstand der ersten Profilleisteneinheit für die äußere Fuge kleiner als der Dampfdiffusionswiderstand der zweiten Profiileisteneinheit für die innere Fuge. Hierdurch wird eine zweckmäßige Richtung der Wasserdampfdiffusion vom Innenraum zum Außenraum vorgegeben oder unterstützt.
In bevorzugter Gestaltung weist zumindest eine der beiden Profilleisteneinheiten eine ein- oder mehrteilige Profilleiste und eine abdichtende Zwischenschicht auf. Die Profilleiste kann in bekannter Art als Einputzleiste dienen. Die Zwischenschicht bildet im Einbauzustand der Profilleisteneinheit eine Abdichtung zwischen der Profilleiste und dem Bauteil. Vorzugsweise ist die Zwischenschicht eine insbesondere elastische Befestigungseinrichtung zum Anbringen der Profilleiste an dem Bauteil. Die Zwischenschicht übernimmt dann die Funktion des elastischen Ausgleichs in der Fuge oder Bewegungsfuge zwischen dem Bauteil und der Profilleiste bzw. der Deck- oder Putzschicht.
Bevorzugt ist die Zwischenschicht ein Schaumkunststoffklebeband oder eine Klebemasse, die dann den Dampfdiffusionswiderstand der Profilleisteneinheit bestimmt, wenn die Profilleiste aus einem diffusionsdichten Material wie z. B. Kunststoff, insbesondere PVC, oder Metall hergestellt ist.
Zum Festlegen des Dampfdiffusionswiderstands gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. So kann der größere Dampfdiffusionswiderstand der inneren Profilleisteneinheit durch eine größere Breite der Zwischenschicht in Diffusionsrichtung und der geringere Dampfdiffusionswiderstand der äußeren Profilleisteneinheit durch eine schmalere Breite der Zwischenschicht gebildet sein. Zweckmäßigerweise weist die Zwischenschicht eine Breite von 5 mm bis 20 mm in Diffusionsrichtung auf. Damit lassen sich die gewünschten Dampfdiffusionswiderstände einstellen, während auch die sichere Befestigung der Profilleiste gewährleistet ist.
Andererseits können die unterschiedlichen Dampfdiffusionswiderstände der beiden Profilleisteneinheiten auch durch unterschiedliche Materialeigenschaften der Zwischenschichten eingestellt werden. Das geschieht insbesondere durch die Wahl der Rohdichte oder durch die Wahl des Materials wie z. B. Acrylschaum, Polyolefinschaum, Butyl oder dergleichen. Natürlich stellt auch eine Kombination der Variation der Breite und des Materials unterschiedliche Dampfduffusionswiderstände her.
Vorzugsweise ist die Wasserdampfdiffusions-Widerstandszahl bzw. der &mgr;-Wert der Zwischenschicht der einen Profiileisteneinheit größer als 5500 und insbesondere größer als 7000. Dann beträgt der Dampfdiffusionswiderstand (Sd-Wert) der einen Profiileisteneinheit mindestens 100 m äquivalenter Luftschichtdicke bei in der Praxis üblichen Schaumklebebandbreiten. Die nachfolgenden Beispiele zeigen die für 100 m äquivalente Luftschichtdicke erforderlichen Breiten der Zwischenschicht bzw. des Schaumklebebandes:
bei &mgr;-Wert 5550: 18,2 mm Breite der Zwischenschicht, bei &mgr;-Wert 7000: 14,3 mm Breite der Zwischenschicht, bei &mgr;-Wert 11100: 9 mm Breite der Zwischenschicht, bei &mgr;-Wert 16700: 6 mm Breite der Zwischenschicht.
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Ein Bauteil mit einem Sd-Wert von 100 m äquivalenter Luftschichtdicke oder mehr wird in der Praxis als diffusionsdicht bezeichnet, während ein Bauteil mit einem Sd-Wert von 0,5 m äquivalenter Luftschichtdicke oder weniger in der Praxis als diffusionsoffen bezeichnet wird.
Bei einer bevorzugten Abdichtungsanordnung beträgt der größere Dampfdiffusionswiderstand zumindest das Zweifache des geringeren Dampfdiffusionswiderstands und insbesondere das Zehnfache bis zum Hundertfachen oder darüber. Damit wird ein Dampfdruckgefälle von Innen nach Außen erzielt und die Dampfdiffusion von Innen nach Außen bestimmt.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß die Profilleisteneinheiten, insbesondere deren Zwischenschichten, optisch unterschiedliche Kennungen, insbesondere unterschiedliche Farben, aufweisen können, so daß die Handhabung erleichtert wird. So werden Verwechslungen der unterschiedlichen Profilleisteneinheiten, insbesondere bei Handhabung durch Hilfskräfte, vermieden und die Abdichtung technisch richtig erstellt.
Des weiteren ist zweckmäßigerweise vorgesehen, daß die Zwischenschicht winddicht oder luftdicht ist.
Um zu verhindern, daß Wasserdampf durch die Deckschicht an der Profilleisteneinheit vorbei in die Fuge gelangt, kann vorgesehen sein, daß die Profilleiste einen Flachstreifen aufweist, der die Fuge zwischen Bauteil und der angrenzenden Wand übergreift. Damit wird eine zusätzliche Abdichtung geschaffen, die die Wirksamkeit der Profilleisteneinheit in ihrer Abdichtstellung, insbesondere bei diffusionsfähigen Deckschichten, verbessert oder es wird zumindest ein größerer Diffusionsweg, insbesondere bei diffusionsfähigem Wandmaterial, erforderlich.
Zweckmäßigerweise wird der Flachstreifen mit einem bestimmten Dampfdiffusionswiderstand gebildet und insbesondere weist der Flachstreifen einen höheren Dampfdiffusionswiderstand auf als die Zwischenschicht. Dann bestimmt die Zwischenschicht den Dampfdiffusionswiderstand der Profilleiste bzw. der Profilleisteneinheit.
Selbstverständlich kann der Flachstreifen winddicht oder luftdicht gebildet sein.
Der Flachstreifen ist insbesondere durch Kleben, Schweißen oder Klemmen mit der Profilleiste verbunden oder er ist einstückig mit der Profilleiste hergestellt, beispielsweise durch Koextrusion.
Vorzugsweise ist der Flachstreifen elastisch verformbar ausgebildet, so daß er beim Montieren an der Wand, insbesondere unter Vorspannung, elastisch verformt anliegt. Zusätzlich kann der Flachstreifen an der Wand z. B. durch Kleben befestigt werden.
Wenn sich der Flachstreifen über eine festlegbare Strecke entlang der am Bauteil angrenzenden Wand erstreckt, wird der Weg für die Dampfdiffusion und damit der Widerstand entsprechend dieser Strecke festgelegt.
Die Aufgabe wird auch bei der oben genannten Profilleiste erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Zwischenschicht mit einem bestimmten Dampfdiffusionswiderstand gebildet ist.
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Vorzugsweise ist die Profilleiste aus Kunststoff hergestellt. Unter den Kunststoffen sind Polyvinylchlorid, Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol und Polyurethan besonders bevorzugt. Der Querschnitt des Kunststoffanteils der Profilleiste bleibt über die Profilleistenlänge gleich, so daß die Profilleiste im Extrusionsverfahren kostengünstig hergestellt werden kann.
Nachfolgend werden ein Ausführungsbeispiel einer Abdichtungsanordnung sowie unterschiedliche Profilleisteneinheiten unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
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Fig. 1 in einer Querschnittansicht eine Abdichtungsanordnung mit zwei Profilleisten zum Abdichten jeweils einer an ein Rahmenteil angrenzenden Fuge;
Fig. 2 in einer Querschnittansicht eine Profilleiste mit einer Abdecklippe;
Fig. 3 in einer Querschnittansicht eine weitere Profilleiste mit einem Abdecksteg; und
Fig. 4 in einer Querschnittansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Profilleiste für die Abdichtungsanordnung; und
Fig. 5 in einer Querschnittansicht eine weitere Profilleiste mit einem Flachstreifen.
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Ein Bauteil 10, beispielsweise ein Tür- oder Fensterrahmen (in Fig. 1 schematisch dargestellt), das in einer Wandöffnung eingesetzt ist, ist an seiner Umfangsseite 11 mittels eines in eine angrenzende zentrale Fuge 33 eingebrachten Fugenfüllmaterials 12 mit der Wand 13 zumindest abschnittsweise in Bauteillängsrichtung verbunden. Die bekannten Fugenfüllmaterialien gelten allgemein nicht als diffusionsdicht bezüglich Wasserdampfdiffusion oder wasserdicht oder luftdicht. An der zum Außenraum 14 hin gerichteten Außenseite 15 des Bauteils 10 ist eine erste oder äußere Profilleisteneinheit 16 als Anschluß zu einer auf der Wand 13 aufgebrachten äußeren Deckschicht, beispielsweise einer Putzschicht 17, angeordnet.
Die Profilleisteneinheit 16 enthält eine im Querschnitt in etwa U-förmige Profilleiste 18, die eine Befestigungsbasis 19 sowie einen vorderen Einputzschenkel 20 und einen hinteren Einputzschenkel 21 aufweist. Die Profilleiste 18 ist mittels eines aus Kunststoff hergestellten Schaumklebebands 22 an der Außenseite 15 des Bauteils 10 befestigt, so daß das Schaumklebeband 22 eine Zwischenschicht zwischen dem Bauteil 10 und der Befestigungsbasis 19 der Profilleiste 18 bildet.
Beim Aufbringen der Putzschicht 17 auf die Wand 13 dient der vordere Einputzschenkel 20 als Einputzhilfe für ein Putzwerkzeug und er gibt die Dicke der Putzschicht 17 vor. Eine zwischen der Profilleiste 18 und dem Bauteil 10 gebildete Fuge 23 ist durch das Schaumklebeband 22 zur Sichtseite hin verschlossen bzw. abgedichtet und einwärts in Richtung zur Wand 13 hin zumindest teilweise von dem Schaumklebeband 22 ausgefüllt (siehe Darstellung in Fig. 1). Die Fuge 23 gestattet somit aufgrund der elastischen Eigenschaften des Schaumklebebands 22 oder einer entsprechenden Zwischenschicht Ausgleichsbewegungen zwischen dem Bauteil 10 und der Profileiste 18 bzw. der Putzschicht 17.
An der einem Innenraum 24 zugewandten Innenseite 25 des Bauteils 10 ist eine zweite oder innere Profilleisteneinheit 16' vorgesehen, die zur ersten Profilleisteneinheit 16 gleichartig oder ähnlich ist und bezüglich des Bauteils 10 gegen-
überliegend zur ersten Profilleisteneinheit 16 in entsprechenderweise am Bauteil 10 angebracht ist. Das Schaumklebeband 22' verbindet wiederum die Befestigungsbasis 19' der Profilleiste 18' mit dem Bauteil 10, ist bei dieser zweiten Profilleisteneinheit 16' jedoch breiter gebildet, hier so breit daß es mit der gesamten Breite der Befestigungsbasis 19' in Kontakt ist.
Die beiden Profilleisteneinheiten 16 und 16' bilden eine Abdichtungsanordnung für die Fugen 23 bzw. 23' zwischen dem Bauteil 10 und der jeweiligen Putzschicht 17 bzw. 17'. Die Abdichtungsanordnungen in den Fugen 23, 23' bzw. die beiden Profilleisteneinheiten 16 und 16' bilden eine mengenmäßige Richtungssteuerung für in die Fuge 33 zwischen Bauteil 10 und Wand 13 eingedrungenen Wasserdampf zwischen dem Innenraum 24 und dem Außenraum 14. Um dem im Innenraum 24 vorhandenen Wasserdampf möglichst wenig Möglichkeit zu bieten, über die durch Kondenswasser gefährdete Fuge 33 in den Außenraum 14 bzw. speziell hier vom Gebäudeinneren nach außen zu gelangen, ist der Dampfdiffusionswiderstand der inneren Profilleisteneinheit 16' größer eingestellt als der Dampfdiffusionswiderstand der äußeren Profilleisteneinheit 16. Die aus Kunststoff und insbesondere aus PVC hergestellte Profilleiste 18 bzw. 18' ist dampfdicht. Somit bestimmt das elastische Material des Schaumklebebandes 22 bzw. 22' den Dampfdiffusionswiderstand der Profilleisteneinheit 16 bzw. 16'.
Das Schaumklebeband 22 bzw. 22' wird daher aus einem Material gebildet, das eine Wasserdampfdiffusions-Widerstandszahl &mgr; von größer als 5500 und insbesondere größer als 7000 aufweist. Wenn das innere Schaumklebeband 22' eine Breite von beispielsweise 15 mm besitzt (Breite in Richtung des Dampfdiffusionsweges aus der Fuge 23 nach außen), weist es bei &mgr; = 7000 einen Sd-Wert von 105 m auf und bildet damit eine diffusionshemmende Schicht. Das äußere Schaumklebeband 22 ist bei gleichem Material beispielsweise mit einer Breite von 10 mm gebildet und besitzt folglich einen Sd-Wert von 70. Damit ist der Dampfdiffusionswiderstand des äußeren Schaumklebebands 22 geringer als der Dampfdiffusionswiderstand des inneren Schaumklebebands 22'. Für den Fall,
daß trotz einer Abdichtung etwas Wasserdampf in die Fuge 33 eindringt, kann dieser von innen nach außen diffundieren und wird nicht zwischen der inneren Profilleisteneinheit 16' und der äußeren Profilleisteneinheit 16 zurückgehalten, wodurch, insbesondere wenn ein Temperaturgefälle vom Innenraum 24 zum Außenraum 14 besteht, Feuchteschäden entstehen könnten.
Der Dampfdiffusionswiderstand bzw. der Sd-Wert der beiden Profilleisteneinheiten 16 bzw. 16' kann somit jeweils durch Wahl des Materials bzw. der Materialeigenschaften des Schaumklebebands 22 bzw. 22' im Hinblick auf den jeweiligen Dampfdiffusionswiderstand sowie durch die Breite oder Dicke des Schaumklebebands 22 bzw. 22' oder allgemein der Zwischenschicht zwischen der Profilleiste 18 bzw. 18' und dem Bauteil 10 festgelegt werden.
Das Schaumklebeband 22, 22' kann auch aus zwei nebeneinander angeordneten und voneinander beabstandeten schmaleren Streifen gebildet sein, so daß zwar eine breite Klebebasis für die Profileiste 18, 18' bereitgestellt ist, der Dampfdiffusionswiderstand aber dennoch variiert werden kann.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform der Profilleiste 18 mit einem das Schaumklebeband 22 abdeckenden Schutzteil in Form einer elastischen Dichtlippe 26, die aus einem elastischen Material besteht und an die Profilleiste 18 anextrudiert ist. Die Dichtlippe 26 schützt das Schaumklebeband 22 vor Nässe und UV-Strahlung, gestattet jedoch die Wasserdampfdiffusion.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Profilleiste 18 mit einem das Schaumklebeband 22 abdeckenden Schutzteil in Form eines festen Schutzsteges 27, der die Fuge 23 vor dem Schaumklebeband 22 weitgehend abdeckt und ebenfalls an die Profilleiste 18 anextrudiert ist. Der Schutzsteg 27 kann sowohl aus einem elastischen wie auch aus einem plastischen Material hergestellt sein. Der zwischen dem Schutzsteg 27 und dem Bauteil 10 verbleibende Schlitz 28 gestattet weiterhin eine unbehinderte Wasserdampfdiffusion.
Die in Fig. 4 dargestellte Ausführungsform der Profileiste 18 enthält eine streifenförmige Schutzlasche 29, die im Extrusionsverfahren aus demselben harten Kunststoff hergestellt ist wie die Befestigungsbasis 19 mit den beiden Einputzschenkein 20 und 21, und die mittels einer Schwächungszone 30 geringer Dicke mit der Profilleiste 18 verbunden an dieser Schwächungszone 30 von der Profilleiste 18 abtrennbar ist. Auf der Vorderseite der Schutzlasche 29 ist mittels eines Klebestreifens 31 eine Schutzfolie 32 aufgeklebt. Die Funktion einer solchen Schutzlasche 29 ist in der DE 200 08 712 U1 beschrieben.
Fig. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer inneren Profilleisteneinheit, deren Profilleiste 18' am Innenende der Befestigungsbasis 19' einen Flachstreifen 34 enthält, der daran einstückig angeformt oder anderweitig dicht angebracht ist. Der vorzugsweise elastische Flachstreifen 34 wird bei der Montage der Profilleisteneinheit 16' an die Wand 13 angelegt und von der Deckschicht bzw. Putzschicht 17' abgedeckt. Damit bildet der Flachstreifen 34 eine Abdichtung zur Wand 13 hin oder bewirkt zumindest einen größeren Umweg für aus dem Innenraum 24 kommendem Wasserdampf auf seinem Diffusionsweg in und durch die Fuge 33 und daraus in die Umgebung bzw. den Außenraum oder auch in entgegengesetzter Diffusionsrichtung. Durch die gewählte Länge des Flachstreifens 34 (Länge in der Zeichenebene entlang der Wand 13) wird der Widerstand gegen die Diffusion eingestellt.
Der Flachstreifen 34 wird mit einem bestimmten Dampfdiffusionswiderstand hergestellt, der für die jeweilige Abdichtumgebung entsprechend eingestellt wird. Wenn der Dampfdiffusionswiderstand des Flachstreifens 34 größer ist wie derjenige der Zwischenschicht 22, dann bestimmt die Zwischenschicht 22 den Dampfdiffusionswiderstand der Profilleisteneinheit 16. Selbstverständlich ist der Flachstreifen 34 auch winddicht und luftdicht. Der Flachstreifen 34 kann beim Einbau elastisch an die Wand 13 angelegt werden und er kann zusätzlich an der Wand 13 z. B. durch Verkleben befestigt werden.
• t ·
Der Flachstreifen 34 kann mit unterschiedlichem Material oder Querschnitt bzw. Dicke über seine Länge (Länge in der Zeichenebene entlang der Wand 13) gebildet sein, so daß seine Eigenschaften bezüglich der Dampfdiffusion variieren können. Auf diese Weise kann die Dampfdiffusion und auch die Winddichtigkeit eingestellt werden.
Bei einer grundsätzlich gemäß Fig. 1 gebildeten Abdichtungsanordnung kann die äußere Profilleiste 18 wie auch die innere Profilleiste 18' den Flachstreifen 34 entsprechend dem Ausführungsbeispiel der Fig.5 aufweisen. Andererseits kann die äußere Profilleiste 18 ohne den Flachstreifen 34 gebildet sein, wohingegen die innere Profilleiste 18' den Flachstreifen 34 aufweist. Schließlich ist auch denkbar, die Außenseite der Abdichtungsanordnung ohne Profilleiste zu bilden und an der Innenseite eine Profilleiste 18' mit oder ohne Flachstreifen 34 zu verwenden. Ansonsten kann die den Flachstreifen 34 enthaltende Profilleiste 18 bzw. 18' entsprechend den Figuren 2 bis 4 mit Dichtlippe, Schutzsteg oder Schutzlasche gebildet sein.
| 10 | Bauteil | 23 | Fuge |
| 11 | Umfangsseite | 24 | Innenraum |
| 12 | Fugenfüllmaterial | 25 | Innenseite |
| 13 | Wand | 26 | Dichtlippe |
| 14 | Außenraum | 27 | Schutzsteg |
| 15 | Außenseite | 28 | Schlitz |
| 16 | äußere Profilleisteneinheit | 29 | Schutzlasche |
| 17 | Putzschicht | 30 | Schwächungszone |
| 18 | Profilleiste | 31 | Klebestreifen |
| 19 | Befestigungsbasis | 32 | Schutzfolie |
| 20 | vorderer Einputzschenkel | 33 | Fuge |
| 21 | hinterer Einputzschenkel | 34 | Flachstreifen |
| 22 | Schaumklebeband |
Claims (48)
1. Abdichtungsanordnung für Fugen zwischen einem Bauteil, insbesondere einem Tür- oder Fensterrahmenteil, und einer jeweiligen Deckschicht einer am Bauteil angrenzenden Wand, mit einer ersten abdichtenden Profilleisteneinheit für eine bezüglich des Bauteils äußere Fuge und einer zweiten abdichtenden Profilleisteneinheit für eine bezüglich des Bauteils innere Fuge, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Profilleisteneinheit (16) einen Dampfdiffusionswiderstand aufweist, der sich vom Dampfdiffusionswiderstand der zweiten Profilleisteneinheit (16') unterscheidet.
2. Abdichtungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Dampfdiffusionswiderstand der ersten Profilleisteneinheit (16) für die äußere Fuge (23) kleiner ist als der Dampfdiffusionswiderstand der zweiten Profilleisteneinheit (16') für die innere Fuge (23').
3. Abdichtungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Profilleisteneinheiten (16 bzw. 16') eine ein- oder mehrteilige Profilleiste (18 bzw. 18') und eine abdichtende Zwischenschicht (22, 22') aufweist.
4. Abdichtungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') im Einbauzustand der Profilleisteneinheit (16, 16') eine Abdichtung zwischen der Profilleiste (18, 18') und dem Bauteil (10) bildet.
5. Abdichtungsanordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') eine insbesondere elastische Befestigungseinrichtung zum Anbringen der Profilleiste (18, 18') an dem Bauteil (10) ist.
6. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') ein Schaumkunststoffklebeband oder eine Klebemasse ist.
7. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') den Dampfdiffusionswiderstand der Profilleisteneinheit (16, 16') bestimmt.
8. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der größere Dampfdiffusionswiderstand der inneren Profilleisteneinheit (16') durch eine größere Breite der Zwischenschicht (22') in Diffusionsrichtung und der geringere Dampfdiffusionswiderstand der äußeren Profilleisteneinheit (16) durch eine schmalere Breite der Zwischenschicht (22) gebildet ist.
9. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') eine Breite von 5 mm bis 20 mm in Diffusionsrichtung aufweist.
10. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die unterschiedlichen Dampfdiffusionswiderstände der beiden Profilleisteneinheiten (16, 16') durch unterschiedliche Materialeigenschaften der Zwischenschichten (22, 22') einstellbar ist.
11. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') der einen Profilleisteneinheit (16 bzw. 16') einen µ-Wert von größer als 5500 und insbesondere größer als 7000 aufweist.
12. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Dampfdiffusionswiderstand der einen Profilleisteneinheit (16 bzw. 16') einen Wert von mindestens 100 m äquivalenter Luftschichtdicke aufweist.
13. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der größere Dampfdiffusionswiderstand zumindest das Zweifache, vorzugsweise das 10-fache oder 100-fache, des geringeren Dampfdiffusionswiderstands beträgt.
14. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilleisteneinheiten (16, 16'), insbesondere deren Zwischenschichten (22, 22'), optisch unterschiedliche Kennungen, insbesondere unterschiedliche Farben, aufweisen.
15. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') winddicht oder luftdicht ist.
16. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Profilleisteneinheiten (16, 16') einen Flachstreifen (34) aufweist, der die zentrale Fuge (33) zwischen dem Bauteil (10) und der angrenzenden Wand (13) übergreift.
17. Abdichtungsanordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) einen bestimmten Dampfdiffusionswiderstand aufweist.
18. Abdichtungsanordnung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) einen höheren Dampfdiffusionswiderstand aufweist als die Zwischenschicht (22, 22').
19. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) winddicht oder luftdicht ist.
20. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) durch Kleben, Schweißen oder Klemmen mit der Profilleiste (18, 18') verbunden ist oder einstückig mit der Profilleiste (18, 18') hergestellt ist.
21. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) elastisch verformbar ausgebildet ist.
22. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) sich über eine Strecke entlang der am Bauteil (10) angrenzenden Wand (13) erstreckt.
23. Abdichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) der ersten Profilleisteneinheit (16) sich vom Flachstreifen (34) der zweiten Profilleisteneinheit (16'), insbesondere bezüglich Form, Material oder Dampfdiffusionswiderstand, unterscheidet.
24. Ein- oder mehrteilige Profilleiste, die zum Abdichten einer Fuge zwischen einem Bauteil, insbesondere einem Tür- oder Fensterrahmenteil, und einer Deckschicht einer am Bauteil angrenzenden Wand ausgebildet ist und eine Zwischenschicht aufweist, die auf einer dem Bauteil zugeordneten Trägerfläche angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') mit einem bestimmten Dampfdiffusionswiderstand gebildet ist.
25. Profilleiste nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') im Einbauzustand eine Abdichtung zwischen der Profilleiste (18, 18') und dem Bauteil (10) bildet.
26. Profilleiste nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') ein Schaumkunststoffband oder eine Klebemasse ist.
27. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') eine insbesondere elastische Befestigungseinrichtung für die Profilleiste (18, 18') an einem Bauteil (10) ist.
28. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') den Dampfdiffusionswiderstand der Profilleiste (18, 18') bestimmt.
29. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Dampfdiffusionswiderstand durch eine unterschiedliche Breite der Zwischenschicht (22, 22') in Diffusionsrichtung gebildet ist.
30. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Dampfdiffusionswiderstand durch unterschiedliche Materialeigenschaften der Zwischenschicht (22, 22') einstellbar ist.
31. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (22, 22') einen µ-Wert von größer als 5500 und insbesondere größer als 7000 aufweist.
32. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Dampfdiffusionswiderstand einen Wert von mindestens 100 m äquivalenter Luftschichtdicke aufweist.
33. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht winddicht oder luftdicht ist.
34. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilleiste (18, 18') einen Flachstreifen (34) aufweist, der die Fuge (33) zwischen Bauteil und der angrenzenden Wand übergreift.
35. Profilleiste nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) einen bestimmten Dampfdiffusionswiderstand aufweist.
36. Profilleiste nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) einen höheren Dampfdiffusionswiderstand aufweist als die Zwischenschicht (22, 22').
37. Profilleiste nach einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) winddicht oder luftdicht ist.
38. Profilleiste nach einem der Ansprüche 34 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) durch Kleben, Schweißen oder Klemmen mit der Profilleiste (18, 18') verbunden ist oder einstückig mit der Profilleiste (18, 18') hergestellt ist.
39. Profilleiste nach einem der Ansprüche 34 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) elastisch verformbar ausgebildet ist.
40. Profilleiste nach einem der Ansprüche 34 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachstreifen (34) sich über eine Strecke entlang der am Bauteil (10) angrenzenden Wand (13) erstreckt.
41. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Schutzsteg (26; 27) aufweist.
42. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzsteg (26; 27) sichtseitig vor der Befestigungseinrichtung (22, 22') angeordnet ist.
43. Profilleiste nach Anspruch 41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzsteg (26; 27) mit zumindest einem Teil der Profilleiste (18, 18') einteilig geformt ist.
44. Profilleiste nach einem der Ansprüche 41 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzsteg (26; 27) eine elastische Dichtlippe (26) oder ein eine Schattenfuge bildender Steg (27) ist.
45. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß sie nach der Verarbeitung teilweise sichtbar ist oder am sichtbaren Übergang zwischen Bauteil und Deckschicht angeordnet ist.
46. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine abtrennbare Schutzlasche (29) aufweist.
47. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Kunststoff und insbesondere aus PVC hergestellt ist.
48. Profilleiste nach einem der Ansprüche 24 bis 47 zur Verwendung in einer Abdichtanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 23.
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| R071 | Expiry of right |