DE20218502U1 - Verpackung für Cappuchino-Pulver - Google Patents
Verpackung für Cappuchino-PulverInfo
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- DE20218502U1 DE20218502U1 DE20218502U DE20218502U DE20218502U1 DE 20218502 U1 DE20218502 U1 DE 20218502U1 DE 20218502 U DE20218502 U DE 20218502U DE 20218502 U DE20218502 U DE 20218502U DE 20218502 U1 DE20218502 U1 DE 20218502U1
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
- B65D5/42—Details of containers or of foldable or erectable container blanks
- B65D5/4212—Information or decoration elements, e.g. content indicators, or for mailing
- B65D5/4216—Cards, coupons or the like formed integrally with, or printed directly on, the container or lid
- B65D5/4225—Cards, coupons or the like formed integrally with, or printed directly on, the container or lid as an extra panel or panels projecting out of the plane of the container
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B65D85/00—Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Cartons (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es sind Verpackungen der vorstehend genannten Art bekannt, bei denen es sich um quaderförmige Kartons aus entsprechenden Zuschnitten mit vier Seitenwänden und einem Boden und einen Deckel handelt. Diese Verpackung nimmt Cappuchino-Pulver, vorzugsweise in Form von Portionsbeuteln auf. Zusätzlich ist es möglich, einen weiteren Beutel mit Kakaopulver in der Verpackung unterzubringen.
Weiterhin sind Schablonen bekannt, die dazu dienen, auf dem Schaum des Cappuchinos Schmuckbilder durch Aufstreuen von Kakaopulver aus einer Streudose oder dgl. zu erzeugen.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Verpakkung der eingangs genannten Art zu schaffen, die zusätzlich die Möglichkeit bietet, auf dem aufgebrühten Cappuchino in einfacher Weise ein Schmuckbild durch Aufstreuen von Kakaopulver zu erzeugen.
Diese Aufgabe wird grundsätzlich durch das Kennzeichen des Anspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß liegt eine guaderförmige Verpackung vor, in der das Cappuchino-Pulver vorzugsweise in Form von Porti-
onspackungen untergebracht ist. Gegebenenfalls ist eine weitere Portionspackung für Kakaopulver vorhanden. Derartige Verpackungen werden aus einem Kartonzuschnitt mit vier Seitenwänden und weiteren zwei Klappen zur Bildung von Boden und Deckel ausgestanzt. Die Faltschachtel nach der Erfindung weist nun eine weitere sogenannte "fünfte Seite" auf, die einstückig mit ausgestanzt ist und eine lösbare Schablone mit einem ausgestanzten Bildmotiv zur Erzeugung des Schmuckbildes durch Aufstreuen von Kakaopulver auf den Cappuchino aufweist. Die Faltschachtel ist einfach mit ihrer "fünften Seite" herzustellen, wobei die Schablone, auf die das Kakaopulver zur Erzeugung des Bildmotives aufgestreut wird, Teil der Faltschachtel ist und zum Gebrauch lediglich abgetrennt werden muß. Dem Verbraucher wird eine kompakte Verpackung mit Cappuchino-Pulver und ggf. auch Kakaopulver sowie der Schablone zur Erzeugung des Bildmotives geliefert, wobei es sich um eine Einwegverpackung handelt.
Bei einer weiteren Ausführungsform wird die Schablone mit dem ausgestanztem Bildmotiv durch die Deckelklappe des Kartonzuschnitts gebildet. Die lösbare oder abtrennbare Schablone liegt dann in Gebrauchslage oben und ist entweder sichtbar oder nach dem Entfernen der anderen Deckelklappe erkennbar, so daß die Schablone abgetrennt werden kann.
In vorteilhafterweise erfolgt die Verbindung zwischen der "fünften Seite" und der Schablone durch eine Perforation (Anspruch 3).
Damit die "fünfte Seite" fixiert ist, kann zwischen dieser und dem in Gebrauchszustand angrenzenden Kartonzuschnitt eine lösbare Klebeschicht vorgesehen sein (Anspruch 6).
Die "fünfte Seite" mit dem Bildmotiv kann entweder so gefaltet sein, daß sie außen liegt und sichtbar (Anspruch 4) oder innen liegt und nicht sichtbar und damit geschützt ist (Anspruch 5) .
Die Faltschachtel kann durch eine umhüllende Folie geschützt sein (Anspruch 7).
Im folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf die Zeichnung anhand einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Verpackung nach der Erfindung;
Fig. 2 einen Kartonzuschnitt zur Herstellung der Faltschachtel nach der Ausfuhrungsform der Fig. 1;
Fig. 3 einen der Fig. 1 entsprechenden Kartonzuschnitt einer abgewandelten Ausführungsform; und
Fig. 4 einen den Figuren 2 und 3 entsprechenden Kartonzuschnitt einer weiteren Ausführungsform.
Die in Fig. 1 dargestellte Verpackung wird durch eine Faltschachtel 1 aus einem Kartonzuschnitt (Fig. 2) gebildet. Die Faltschachtel dient der Aufnahme des Kakaopulvers, vorzugsweise in Portionspackungen, sowie ggf. einer weiteren Portionspackung für Kakaopulver.
Der Kartonzuschnitt weist, wie in Fig. 2 dargestellt, eine "fünfte Seite" 3 auf. Diese Seite trägt eine Schablone 5 mit einem ausgestanztem Bildmotiv zur Erzeugung des entsprechenden Schmuckbildes durch Aufstreuen von Kakaopulver auf den Schaum des aufgebrühten Cappuchinos. Bei dem dargestellten Bildmotiv handelt es sich um ein Herz, das aber lediglich ein Symbol darstellt. Es sind auch andere Bildmotive wie Sterne, Dreiecke usw. denkbar. Die Schablone 5 kann mit Hilfe einer entsprechenden Perforation 4 aus der "fünften Seite" entfernt werden. Ein Handgriff 6 erleichtert das Halten der Schablone über den aufgebrühten Cappuchino zum Aufstreuen des Kakaopulvers und damit zum Erzeugen des Bildmotivs.
Bei der Darstellung nach Fig. 1 liegt die "fünfte Seite" mit der Schablone 5 außen, so daß sie sichtbar ist.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 liegt die "fünfte Seite" 3 mit der Schablone 5 im aufgefalteten Gebrauchszustand innen, so daß die Schablone nicht sichtbar, aber durch den
darüber liegenden Teil des Kartonzuschnitts geschützt ist. Eine lösbare Klebefläche ist mit 14 bezeichnet.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist die Schablone Teil der Deckelklappe 15, die ggf. etwas größer ist. Diese Dekkelklappe kann in der aufgefalteten Gebrauchslage außen oder innen liegen. Auch in diesem Falle ist eine Perforation 4
vorhanden, durch die die Schablone 5 von der Deckelklappe entfernt werden kann.
vorhanden, durch die die Schablone 5 von der Deckelklappe entfernt werden kann.
Bei sämtlichen Ausführungsformen ist es möglich, die Faltschachtel im aufgeklapten Gebrauchszustand mit einer Folie zu umhüllen und so zu schützen.
Claims (7)
1. Verpackung für Cappuchino-Pulver, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) Faltschachtel (1) aus Pappe zur Aufnahme des Cappuchino-Pulvers,
b) "fünfte Seite" (3) an dem ausgestanztem Kartonzuschnitt mit einer lösbaren Schablone (5) mit einem ausgestanzten Bildmotiv (7) zum Aufstreuen eines Schmuckbildes auf den Schaum des Cappuchinos.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Schablone (5) mit dem ausgestanztem Bildmotiv (7) durch eine Deckelklappe (15) des Kartonzuschnitts gebildet ist (Fig. 4).
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schablone (5) durch eine Perforation (4) mit der "fünften Seite" (3) bzw. der Deckelklappe (15) lösbar verbunden ist.
4. Verpackung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die "fünfte Seite" (3) bei der räumlich aufgefalteten Faltschachtel (1) außen liegt und sichtbar ist.
5. Verpackung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die "fünfte Seite" (3) bei der räumlich aufgefalteten Faltschachtel (1) innen liegt und nicht sichtbar ist.
6. Verpackung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der "fünften Seite" (3) bzw. der Deckelklappe (15) und dem im aufgefalteten Gebrauchszustand angrenzenden Kartonzuschnitt eine lösbare Klebefläche (14) vorgesehen ist.
7. Verpackung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtel (1) durch eine schützende, durchsichtige Folie umhüllt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20218502U DE20218502U1 (de) | 2002-11-28 | 2002-11-28 | Verpackung für Cappuchino-Pulver |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20218502U DE20218502U1 (de) | 2002-11-28 | 2002-11-28 | Verpackung für Cappuchino-Pulver |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20218502U1 true DE20218502U1 (de) | 2003-02-13 |
Family
ID=7977452
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20218502U Expired - Lifetime DE20218502U1 (de) | 2002-11-28 | 2002-11-28 | Verpackung für Cappuchino-Pulver |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20218502U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202010016695U1 (de) | 2010-12-09 | 2011-02-24 | Bauer, Michael | Verpackung |
-
2002
- 2002-11-28 DE DE20218502U patent/DE20218502U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202010016695U1 (de) | 2010-12-09 | 2011-02-24 | Bauer, Michael | Verpackung |
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