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Derartige Bodenbearbeitungsgeräte werden zum
Auflockern bzw. zum Begradigen eines bereits aufgelockerten Bodens
sowohl in der Landwirtschaft als auch im Bereich des Garten- und
Landschaftsbaus eingesetzt.
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Translatorisch bewegte Bodenbearbeitungsgeräte werden
darüber
hinaus auch mit rotatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgeräten kombiniert eingesetzt,
wodurch eine wesentlich bessere Bodenbearbeitung in einem Arbeitsdurchgang
durchgeführt werden
kann. Zu dem rotatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgeräten zählen beispielsweise
Fräsen, Schnecken
oder Kreiseleggen.
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In der Regel ist daher ein rotatorisch
bewegtes Bodenbearbeitungsgerät
einem translatorisch bewegten Arbeitsgerät vorgeschaltet, da mit dem
rotatorisch bewegten Arbeitsgerät
der Boden nachhaltiger aufgelockert werden kann, wohingegen ein
translatorisch bewegtes Bodenbearbeitungsgerät besonders dazu geeignet ist,
einen aufgelockerten Bodenbereich wieder zu begradigen, indem er
Bodenanhäufungen
zerstreut bzw. weiträumig
verteilt.
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Als translatorisch bewegte Bodenbearbeitungsgeräte haben
sich insbesondere sogenannte Doppel-Egalisierrechen bewährt, bei
denen jeweils zwei in Fahrtrichtung bzw. in Bearbeitungsrichtung hintereinander
geschaltete Rechen in etwa parallel zueinander mit einer entgegengesetzten
Bewegungsrichtung bewegt werden.
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Es ist nunmehr Aufgabe der Erfindung,
translatorisch bewegte Bodenbearbeitungsgeräte weiter zu entwickeln.
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Die Aufgabe der Erfindung wird von
einem translatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgerät mit einer
Einrichtung zum Lagern wenigstens einer Schwinge gelöst, an der
wenigstens ein Werkzeug anordenbar ist und die Schwinge unterhalb
der Lagereinrichtung angeordnet ist.
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Im Sinne der Erfindung handelt es
sich bei dem translatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgerät um ein
Gerät,
welches zumindest ein Werkzeug antreibt, das sich entlang einer
Linie bewegt. Diese Linie muss nicht zwangsläufig gerade sein, sondern kann
auch einen gekrümmten
Verlauf aufweisen. Ein üblicherweise
verwendetes translatorisch bewegtes Bodenbearbeitungsgerät ist beispielsweise
eine Rüttelegge
oder ein Egalisierrechen.
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Im vorliegenden Fall umfasst der
Begriff „Einrichtung
zum Lagern bzw. Lagereinrichtung" jegliche Einrichtungen,
an welchen eine Schwinge drehbar gelagert werden kann.
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Um die Lagereinrichtung baulich besonders einfach
zu gestalten, ist es vorteilhaft, wenn die Lagereinrichtung im Wesentlichen
aus einem horizontal verlaufenden Vierkantrohr besteht, an welchem
vorzugsweise im Bereich seiner beiden Enden jeweils eine Aufnahme
für einen
Bolzen angeordnet ist. Das Vierkantrohr hat eine Haupterstreckung,
die in der Regel in etwa orthogonal zu einer Bearbeitungsrichtung
verläuft.
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Die Bearbeitungsrichtung entspricht
im vorliegenden Fall einer Fahrtrichtung, in welche das Bodenbearbeitungsgerät bewegt
wird, wenn es einen Untergrund bearbeitet.
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Der Begriff „Schwinge" umfasst hierbei jegliche Einrichtungen,
an welchen wenigstens ein Werkzeug bzw. wenigstens eine Werkzeugaufnahme
derart angebracht werden kann, dass sich das Werkzeug bzw. die Werkzeugaufnahme
bei einer Schwingbewegung der Schwinge translatorisch bewegt. Diese
translatorische Bewegung verläuft
in der Regel orthogonal zu der Bearbeitungsrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Vorzugsweise umfasst die Schwinge
zwei solche parallel angeordnete Werkzeuge bzw. Werkzeugaufnahmen,
die es erlauben, die Werkzeuge bzw. die Werkzeugaufnahmen in etwa
parallel und entgegengesetzt zueinander jeweils auf einer Linie zu
bewegen.
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Insbesondere bei der Ausführungsvariante mit
zwei Werkzeugen bzw. mit zwei Werkzeugaufnahmen ist der Lagerbereich „Schwinge-Lagereinrichtung" zwischen zwei Lagerbereichen „Schwinge-Werkzeug" bzw. „Schwinge-Werkzeugaufnahme" angeordnet. Somit
werden die beiden Werkzeuge bzw. die beiden Werkzeugaufnahmen bei
einer Schwingbewegung der Schwinge in Art einer Parallelschwinge
in einer entgegengesetzten Richtung translatorisch bewegt.
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Unter der Umschreibung, dass die
Schwinge „unterhalb" der Lagereinrichtung
angeordnet ist, versteht man, dass die Schwinge an einer einem Boden zugewandten
Seite der Lagereinrichtung angeordnet ist.
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Daraus, dass die Schwinge unterhalb
der Lagereinrichtung angeordnet ist, ergibt sich ein wesentlicher
Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Die
Lagereinrichtung weist nunmehr einen größeren Abstand gegenüber einem
zu bearbeitenden Boden auf, als dies bei bekannten Vorrichtungen
mit translatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgeräten der Fall ist.
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Der größere Abstand zwischen Lagereinrichtung
und dem Boden hat wiederum den Vorteil, dass insbesondere ein quer
zur Bearbeitungsrichtung verlaufendes Vierkantrohr als Lagereinrichtung
wesentlich weiter vom Untergrund entfernt ist, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
eine größere Bodenfreiheit
im Bereich des translatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgerätes erhält. Dies
ist besonders bei der Bearbeitung eines unebenen Geländes von Vorteil,
da die Lagereinrichtung, wenn überhaupt,
nur noch sehr selten bzw. nur in ungünstigsten Situationen mit dem
bearbeiteten Boden in Kontakt tritt.
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Auf Grund der Tatsache, dass die
Lagereinrichtung weiter vom Boden beabstandet ist, ist die Gefahr
verringert, dass ein von einem ersten Egalisierrechen, der sich
vorzugsweise vor der Lagereinrichtung befindet, bearbeiteter Boden
durch eine zu tief angeordnete Lagereinrichtung wieder ungewollt verdichtet
bzw. festgedrückt
wird, bevor ein vorzugsweise hinter der Lagereinrichtung angeordneter zweiter
Egalisierrechen den Boden weiter bearbeiten kann.
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Aus diesen Gründen ist es darüber hinaus vorteilhaft,
wenn ein Raum zwischen zwei in etwa parallel zueinander pendelnd
angeordneter Werkzeuge des translatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgerätes unverbaut
ist.
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Unter einem unverbauten Raum versteht man
im Sinne der Erfindung einen Raum, in welchem keine unbewegten Elemente
angeordnet sind.
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Hierdurch wird die Bearbeitungsqualität des translatorisch
bewegten Bodenbearbeitungsgerätes wesentlich
erhöht,
da eine störende
Einrichtung, die das Bearbeitungsergebnis verschlechtert, zwischen zwei
Rechen nicht mehr vorliegt.
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Daraus, dass die Lagereinrichtung
in einem größeren Abstand
zum Boden angeordnet ist, ergibt sich als weiterer Vorteil, dass
die Lagereinrichtung zusätzlich
auch wesentlich massiver bzw. stärker konstruiert
werden kann, ohne dass sie bei ungünstigen Bearbeitungsbedingungen
mit dem Boden in Kontakt kommt. Somit ist es möglich, auch die Lager der Lagereinrichtung
wesentlich robuster auszulegen, so dass mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine
Vorrichtung mit einer wesentlich höheren Bearbeitungsleistung
zur Verfügung
gestellt wird. Es versteht sich, dass sich durch eine höhere Leistung
die Bearbeitungszeiten wesentlich verkürzen. Selbst, wenn keine höhere Leistung
benötigt
würde,
verlängert
sich auf Grund der massiveren Lagerungen immerhin die Lebensdauer
des translatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgerätes.
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Um höhere Kräfte, die beispielsweise auf Grund
einer höheren
Leistung entstehen, im Bereich der Lager aufnehmen zu können, ist
es vorteilhaft, wenn die Lagereinrichtung wenigstens ein Lager aufweist,
welches einen Lagerbolzen mit einem Durchmesser von mehr als 20
mm, vorzugsweise von mehr als 23 mm, aufweist. Da speziell Lager
besonders anfällig
für Überlastungen
sind, ist es vorteilhaft, wenn die Lager bzw. die Lagereinrichtung
entsprechend einer höheren
Leistung angepasst und dementsprechend massiv dimensioniert sind.
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Um einen möglichst großen Abstand zwischen Boden
und Lagereinrichtung zu erzielen, ist es vorteilhaft, wenn an der
Schwinge wenigstens eine Werkzeugaufnahme und/oder wenigstens ein
Werkzeug angeordnet ist, das ebenfalls unterhalb der Lagereinrichtung
angeordnet ist. Somit ist die Werkzeugaufnahme bzw. ein Werkzeug
des translatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgerätes nicht nur unterhalb der
Schwinge, sondern auch unterhalb der Lagereinrichtung angeordnet.
Hierdurch ist die Lagereinrich tung gegenüber der Werkzeugaufnahme mindestens
um die Stärke
der Schwinge beabstandet, so dass die Lagereinrichtung dementsprechend
auch weiter von dem Boden beabstandet ist.
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Es versteht sich, dass eine derartig
mit einem translatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgerät ausgestattete
Vorrichtung zusätzlich
auch ein rotatorisch bewegtes Bodenbearbeitungsgerät umfassen
kann. Vorzugsweise ist das rotatorisch bewegte Bearbeitungsgerät, in Bearbeitungsrichtung
gesehen, vor dem translatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgerät angeordnet.
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Die Aufgabe der Erfindung wird darüber hinaus
auch von einem Verfahren zum Behandeln von Böden mit einem wenigstens translatorisch
bewegten Bodenbearbeitungsgerät
gelöst,
bei welchem wenigstens eine Schwinge zum Führen von Werkzeugen unterhalb
ihrer Lageraufnahme schwingt.
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Bei ungünstigen Bodenbeschaffenheiten, wie
etwa einem extrem unebenen Bodenverlauf, berührt das translatorisch bewegte
Bodenbearbeitungsgerät
nicht, wie aus dem Stand der Technik bekannt, mit seiner quer zur
Bearbeitungsrichtung angeordneten Lagereinrichtung großflächig den
Boden, sondern es berührt,
wenn überhaupt,
lediglich mit einer in Bewegungsrichtung ausgerichteten Schwinge eher
punktförmig
den Boden. Hierdurch lässt
sich die Bearbeitungsqualität
des Bodens erheblich verbessern.
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Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender
Erfindung werden anhand nachfolgender Erläuterung anliegender Zeichnung
beschrieben, in welcher beispielhaft ein translatorisch bewegtes Bodenbearbeitungsgerät dargestellt
ist.
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Es zeigt
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1 schematisch
teilweise eine Vorrichtung mit einem translatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgerät und einen
rotatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgerät und
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2 eine
schematische Detailansicht einer Schwinge an einer Lagereinrichtung.
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Die in der 1 gezeigte Vorrichtung 1 weist zum
Einen ein translatorisch bewegtes Bodenbearbeitungsgerät 2 und
zum Anderen ein rotatorisch bewegtes Bodenbearbeitungsgerät 3 auf.
Die Vorrichtung 1 befindet sich hierbei auf einem Untergrund 4, der
zuerst durch das rotatorisch bewegte Bodenbearbeitungsgerät 3 aufgelockert
wird, um anschließend von
dem translatorisch bewegten Bodenbearbeitungsgerät 2 begradigt zu werden.
Hierzu bewegt sich die Vorrichtung 1 in Bearbeitungsrichtung 5 vorwärts.
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Das translatorisch bewegte Bearbeitungsgerät 2 umfasst
ein Rechteckrohr, welches eine Lagereinrichtung 6 bildet.
Das Rechteckrohr der Lagereinrichtung 6 ist zum Einen an
seinen Stirnseiten mittels eines Verschlusses 6A verschlossen
und weist zum Anderen eine Lagerbuchse 7 (siehe 2) auf, in welcher ein Schwingenlagerbolzen 8 drehbar
gelagert ist.
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Unterhalb der Lagereinrichtung 6 ist
eine Schwinge 9 angeordnet, die eine zentrisch angeordnete
Lagerbuchse 10 sowie an ihren beiden Enden 9A und 9B jeweils
eine Werkzeugaufnahmelagerbuchse 11 und 12 aufweist.
In den Werkzeugaufnahmelagerbuchsen 11 und 12 ist
jeweils ein Werkzeugaufnahmelagerbolzen 13 und 14 angeordnet,
durch welche eine Werkzeugaufnahme 15 und eine Werkzeugaufnahme 16 an
der Schwinge 9 beweglich angeordnet sind.
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An den Werkzeugaufnahmen 15 bzw. 16 befindet
sich jeweils ein Werkzeug 15A und 16A.
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Die Schwinge 9 ist mittels
dem Schwingenlagerbolzen 8 über die Lagerbuchse 7 an
dem Rechteckrohr der Lagereinrichtung 6 angeordnet.
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Da an der Lagereinrichtung 6 eine
weitere Schwinge (hier nicht dargestellt) angeordnet ist und beide
Schwingen 9 mittels der beiden Werkzeugaufnahmen 15 und 16 miteinander
in Wirkkontakt stehen, können
die Schwingen 9 nicht komplett um 360 Grad um die Lagerbuchsenmittelachse 7A drehen, sondern
nur gemäß Pfeilrichtung 17 hin
und her schwingen.
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Im Übrigen hat die hier nicht dargestellte
weitere Schwinge den gleichen Aufbau wie die Schwinge 9 und
ist dementsprechend ebenfalls gleichartig an der Lagereinrichtung 6 angeordnet.
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Durch die Schwingbewegung der Schwingen 9 gemäß Pfeilrichtung 17 bewegen
sich die Werkzeugaufnahmen 15 und 16 im Wesentlichen
parallel und entgegengesetzt zueinander. Bewegt sich die Werkzeugaufnahme 15 gemäß Pfeil 18 aus
der Papierebene heraus, bewegt sich dementsprechend die Werkzeugaufnahme 16 gemäß Pfeil 19 in
die Papierebene hinein, oder umgekehrt. Somit pendeln die beiden
Werkzeuge 15A und 16A in etwa parallel zueinander
hin und her.
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Zwischen den beiden Werkzeugaufnahmen 15 und 16 entsteht
aufgrund der erfindungsgemäßen Anordnung
der Lagereinrichtung 6 ein Raum 20, der unverbaut
ist. Somit ist im Bereich des Raums 20 kein Bauteil angeordnet.
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Dadurch, dass die Schwinge 9 an
einer einem Boden 4 zugewandten Seite der Lagereinrichtung 6,
also unterhalb der Lagereinrichtung 6, angeordnet ist,
ist auch ein Lagerspalt 21 zwischen der Lagereinrichtung 6 und
der Schwinge 9 weiter vom Boden 4 entfernt angeordnet.
Somit ist die Gefahr verringert, dass sich in diesem Lagerspalt 21 Verschmutzungen
bzw. kleine Steine festsetzen, die gegebenenfalls einen Ausfall
der Vorrichtung 1 verursachen.
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Vorzugsweise ist die Schwinge 9 dergestalt, dass
an ihren beiden im Wesentlichen in Bearbeitungsrichtung ausgerichteten
Enden 9A und 9B jeweils eine Werkzeugaufnahme 15 und 16 bzw.
ein Werkzeug 15A und 16A angeordnet sind, so dass
die Lagerung, mit welcher die Schwinge 9 an der Lagereinrichtung 6 angeordnet
ist, zwischen den beiden erwähnten
Lagern der Werkzeugaufnahmen 15 und 16 bzw. der
Werkzeuge 15A und 16A angeordnet ist.