DE20216353U1 - Vorrichtung zum Halten eines auskragend angeordneten, plattenförmigen Elements - Google Patents
Vorrichtung zum Halten eines auskragend angeordneten, plattenförmigen ElementsInfo
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Description
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KAISER-WILHELM-RING 24 ■ 50672 KÖLN
UNSER ZEICHEN pl Q2Q Datum 22.10.2002
Anmelder: Pauli + Sohn GmbH Metallwaren, Eisenstraße 2, D-51545 Waldbröl
Titel: Vorrichtung zum Halten eines auskragend angeordneten, plattenförmigen Elements
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten eines auskragend an einer Wand od.dgl. angeordneten, plattenförmigen Elements, insbesondere eines Vordachs oder einer Brüstung.
Bei Vordächern oder anderen, auskragend an einer Wand od.dgl. anzuordnenden, plattenförmigen Elementen ist es häufig Ziel, diese ein möglichst leichtes, optisches Erscheinungsbild vermitteln zu lassen und daher auf Unterstützungselemente am vorderen, auskragenden Ende des Vordaches od.dgl. zu-verzichten. Auch unterstützende Träger, die das plattenförmige Element auf dessen ganzer, auskragender Breite unterstützen und so ein Abknicken des Daches verhindern, stören oft das optische Erscheinungsbild und sind aus Gründen der Ästhetik oft unerwünscht. Es sind daher in der Vergangenheit Versuche unternommen worden, Vordächer oder vergleichbare plattenförmige Elemente frei auskragend an einer Wand zu befestigen. Dabei haben sich immer wieder Probleme eingestellt, wenn es galt, die Platte in einem bestimmten, gewünschten Winkel zur Hauswand od.dgl. zu montieren. Aufgrund ihres hohen Eigengewichtes neigt die Platte nämlich häufig dazu, den Träger, mit dem sie auskragend an der Wand angeschlossen werden soll, nach unten zu verbiegen und entweder bereits unmittelbar nach der Montage oder nach einiger Zeit an ihrer Vorderkante weiter nach unten durchzuhängen, als dies aus technischen oder ästhetischen Gründen gewünscht ist. Von besonderem Nachteil ist dies dann, wenn mehrere Plattenelemente unmittelbar nebeneinander anzuordnen sind, die an ihren Stoßfugen möglichst genau dieselbe
Höhe über ihre gesamte vorkragende Breite haben sollen, da stufenförmige Sprünge zwischen zwei benachbarten Platten nicht nur unschön aussehen, sondern es auch nahezu unmöglich machen, zwei benachbarte Platten miteinander mit einem flexiblen Dichtungsgummi zu verbinden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Halten eines auskragend an einer Wand od.dgl. anzuordnenden, plattenförmigen Elements, insbesondere eines Vordachs oder einer Brüstung zu schaffen, mit der es möglich ist, ohne zusätzliche Unterstützung der Platte diese in ihren gewünschten Winkel zur Wand exakt zu montieren.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung mit einem an der Wand anschließbaren Trägerelement und einem an diesem um eine Drehachse verschwenkbar angeordneten Klemmhalter für das plattenförmige Element gelöst, wobei der Klemmhalter in seiner Winkelstellung zum Trägerelement mittels eines Verstellmechanismus einstellbar und in der gewünschten Stellung arretierbar ist.
Mit Hilfe des Verstellmechanismus kann die Winkelstellung zwischen Trägerelement und Klemmhalter eingestellt werden und dadurch die Neigung des Vordaches in einem Bereich von beispielsweise plus/minus zwanzig Grad zur Horizontalen frei eingestellt werden. Die Winkeleinstellung kann dabei nach vollständiger Montage der Haltevorrichtung mit daran montiertem plattenförmigen Element erfolgen. Sobald die gewünschte Neigung der Platte korrekt eingestellt ist, wird der Klemmhalter in dieser Lage arretiert und kann sich dann nicht mehr von selbst verstellen.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist das Trägerelement zwei an einem Haltebalkenelement von der Wand od.dgl. vorkragend angeordnete Gelenkflansche mit Aufnahmebohrungen für die Drehachse auf. Der Klemmhalter kann im wesentlichen
aus einem ersten, am Trägerelement über die Drehachse gelenkig angeschlossenen Klemmstück und einem zweiten Klemmstück bestehen, das mit dem ersten Klemmstück unter Zwischenlage des plattenförmigen Elements verbindbar ist. Dabei ist die Anordnung zweckmäßig so getroffen, daß die Platte, also das Vordach od.dgl., zwischen den beiden Klemmstücken in an sich bekannter Weise unter Zwischenlage einer elastischen Dämpfungsschicht auf Ober- und Unterseite eingeklemmt ist. Eine zusätzliche, an einem der beiden Klemmstücke vorgesehen Kugeldruckschraube mit separatem, auf die Platte drückenden Druckkörper kann die Sicherheit der Klemmbefestigung weiter verbessern.
Der Klemmhalter bzw. dessen erstes Klemmstück weist vorzugsweise zwei in den Zwischenraum zwischen den Gelenkflanschen der Trägerelements einfassende, mit Aufnahmebohrungen für die Drehachse versehene Gelenkstutzen auf, an denen der Verstellmechanismus angreift. Bei diesem scharnierartigen Aufbau der Haltevorrichtung kann der Verstellmechanismus im wesentlichen aus einer am Klemmhalter angreifenden, sich am Trägerelement abstützenden Stellschraube bestehen, wobei die Anordnung vorzugsweise so getroffen ist, daß der Verstellmechanismus mittels einer Schraub- bzw. Kontermutter in der gewünschten Stellung des Klemmhalters arretierbar ist.
Eine besonders einfache und technisch elegante Lösung erreicht man, wenn zwischen den Gelenkstutzen des Klemmhalters im Abstand von der Drehachse ein Widerlagerzapfen achsparallel zur Drehachse drehbar angeordnet ist, an dem der Verstellmechanismus, also insbesondere die Stellschraube angreift. Bevorzugt ist der Widerlagerzapfen dabei mit einer zwischen den Gelenkflanschen angeordneten Querbohrung versehen, die insbesondere eine Gewindebohrung sein kann, in die die Stellschraube unmittelbar eingeschraubt ist.
Das Trägerelement bzw. dessen Haltebalkenelement ist an der Wand od.dgl. vorzugsweise mittels Dübeln oder mit einem rück-
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wärtigen Befestigungsmittel befestigt, wobei es sich bei dem Befestigungsmittel insbesondere um ein Armierungseisen handeln kann, welches unmittelbar in die Wand od.dgl. einbetoniert oder eingemauert ist. Haltebalkenelement und Armierungseisen können bei dieser Ausführungsform der Erfindung einfach miteinander verschweißt sein, wobei die Schweißverbindung entweder vor dem Einbetonieren des Armierungseisens hergestellt wird oder das Armierungseisen nach dem Einbetonieren ein Stück aus der Wand vorragt, so daß ein nachträgliches Anschweißen des Haltebalkenelements möglich ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung erzielt man, wenn man ein gemeinsames Haltebalkenelement für mehrere, im Abstand nebeneinander angeordnete Vorrichtungen vorsieht, womit es auch leichter ist, alle nebeneinander angeordneten Vorrichtungen in einer Flucht anzuordnen.
Insbesondere wenn es erwünscht ist, ein Vordach mit Gefälle zur Wand hin an dieser anzuordnen, hat sich eine Ausgestaltung als vorteilhaft erwiesen, die gekennzeichnet ist durch eine oberhalb des Trägerelements angeordnete, den Zwischenraum zwischen der Wand und der wandseitigen Stirnfläche des im Klemmhalter aufgenommenen, plattenförmigen Elements überbrückende Wasserablaufrinne, die sich in ihrer Länge mindestens über die Länge des plattenförmigen Elements erstreckt. Das auf dem Vordach auftreffende Regenwasser fließt dann auf diesem in Richtung auf die Wand und gelangt in die Wasserablaufrinne, wo es in Längsrichtung der Platte seitlich vor der Wand abgeleitet wird, ohne daß unter dem Vordach stehende Personen im Bereich der Haltevorrichtung naß werden würden. Die Wasserablaufrinne kann vorzugsweise aus gekantetem Blech bestehen und einen im Querschnitt etwa U-förmigen Rinnenkeil aufweisen, der in daran angepassten Ausnehmungen im Klemmhalter bzw. dessen Gelenkstutzen aufgenommen ist.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Wasserablaufrinne mit ihrer vorderen, von der Wand abgewandten Kante unterhalb des plattenförmigen Elements endet. Ganz besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn die vordere Kante zwischen dem unteren der beiden Klemmstücke und dem plattenförmigen Element eingespannt ist und so die Bewegungen des Vordaches beim Einstellen von dessen Neigung mitmacht.
An ihrer rückwärtigen Kante kann die Wasserablaufrinne eine an der Wand anliegende, vorzugsweise flexible Dichtlippe bilden, so daß möglichst kein, in jedem Fall nur wenig Wasser zwischen das Trägerelement und die Wand gelangen und diese durchnässen kann.
Das plattenförmige Element kann aus Blech, insbesondere Aluminiumblech oder aber auch aus einem transparenten Werkstoff bestehen, beispielsweise aus Glas, Acrylglas od.dgl., womit eine optisch besonders leichte Konstruktion erzielt wird.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, worin eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung an einem Beispiel näher erläutert wird. Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Halten eines Vordaches in einer Seitenansicht und teilweise im Schnitt; und
Fig. 2 den Gegenstand der Fig. 1 in einer Draufsicht und ebenfalls teilweise im Schnitt längs der Linie II-II nach Fig. 1.
Die in der Zeichnung in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Vorrichtung dient dazu, ein Vordach 11 an einer Hauswand 12 frei auskragend zu befestigen und in der gewünschten Neigung des Vordaches relativ zur Hauswand zu arretieren.
Die Vorrichtung 10 besteht im wesentlichen aus einem an der Wand 12 anschließbaren Trägerelement 13 und einem an diesem um eine Drehachse 14 verschwenkbar angeordneten Klemmhalter 15, in dem das Vordach zwischen einem ersten, unteren Klemmstück 16 und einem zweiten, oberen Klemmstück 17 eingeklemmt gehalten ist. Zum Schutz des bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel aus einer dreischichtigen Sicherheitsglasplatte bestehenden Vordaches ist zwischen diesem und den beiden oben und unten im Bereich des rückwärtigen Endes 18 des Vordaches angedrückten Klemmstücken jeweils eine elastische Ausgleichsschicht 19 aus Moosgummi od.dgl. angeordnet. Die Klemmung erfolgt mittels zweier Klemmschrauben 20, die durch das obere Klemmstück 17 und die Glasplatte 11 hindurch in zugehörige Gewinde 21 im unteren Klemmstück eingeschraubt sind. Zwei in unmittelbarer Nähe des rückwärtigen Endes 18 des Vordaches am oberen Klemmstück angeordnete Kugeldruckschrauben 22 sorgen für eine besonders sichere Verklemmung des Daches.
Wie sich insbesondere aus Fig. 2 ergibt, weist das Trägerelement 13 zwei an einem Haltebalkenelement 23 von der Wand vorkragend angeordnete Gelenkflansche 24 auf, die mit Aufnahmebohrungen 2 5 für die Drehachse 14 versehen sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das Haltebalkenelement aus einem Stahlträger mit U-Profil, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß die Gelenkflansche 24 in den U-förmigen Querschnitt des Haltebalkenelements am rückwärtigen Steg 2 6 und den oberen und unteren Seitenflanschen 2 7 bzw. 2 8 angeschweißt sind.
Wie sich aus den Zeichnungen weiter ergibt, weist das untere Klemmstück 16 zwei in den Zwischenraum 2 9 zwischen den beiden Gelenkflanschen 24 des Trägerelements 13 einfassende Gelenkstutzen 30 auf, die ebenfalls Aufnahmebohrungen 31 haben, durch die die Drehachse 14 gesteckt ist. Je eine Beilagscheibe 32 zwischen den Außenseiten der Gelenkstutzen und den Innenseiten der Gelenkflansche sorgen dafür, daß Trägerelement 13
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und Klemmhalter 15 relativ zueinander um die Drehachse verschwenkbar sind, ohne daß sie jedoch mit ihren Flächen aneinanderreihen .
Am randseitigen Ende der Gelenkstutzen sind diese mit einem in Lageraugen 33 drehbar gelagerten Widerlagerzapfen versehen, der etwa mittig eine Quer-Gewindebohrung 35 aufweist. In die Gewindebohrung ist eine Stellschraube eingeschraubt, die von unten durch ein Langloch im unteren Seitenflansch 28 des U-förmigen Haltebalkenelements gesteckt ist und sich mit ihrem Schraubenkopf 3 8 an der unteren Außenseite 3 9 des unteren Seitenflansches abstützt. Eine auf die durch das Langloch 37 gesteckte Stellschraube 36 aufgeschraubte Kontermutter 40 drückt im angezogenen Zustand gegen die Innenseite 41 des unteren Seitenflansches.
Zum Verstellen des Neigungswinkels &agr; des Vordaches kann die Kontermutter 40 mit einem Maulschlüssel od.dgl. gelöst und anschließend die Stellschraube in die Gewindebohrung des Widerlagerzapfens hinein oder aus dieser weiter herausgeschraubt werden, wobei beim Einschrauben des vordere, in der Zeichnung nicht zu sehende Ende des Daches angehoben und beim Ausschrauben abgesenkt wird. Hat man die korrekte Winkellage eingestellt, wird diese durch Anziehen der Kontermutter 40 arretiert, so daß ein unerwünschtes Verstellen vermieden wird.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Haltebalkenelement 23 an der Wand 12 mit einem rückwärtigen Befestigungsmittel befestigt, das aus einem Armierungseisenkäfig besteht, der unmittelbar in die Wand einbetoniert ist. Alternativ wäre es ebensogut möglich, das Haltebalkenelement mittels Schrauben und Dübeln an der Wand anzuschlagen. Es versteht sich, daß zur Montage der Vordaches meist mehr als eine der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung, im allgemeinen pro Vordachelement zwei oder drei Vorrichtungen vorzusehen sind, die dabei in einer Flucht nebeneinander an der Hauswand befe-
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stigt sind. Hierzu ist es zweckmäßig, daß das Haltebalkenelement sich mindestens über die gesamte Länge des Vordaches erstreckt und die mehreren Haltevorrichtungen für ein Dach alle am selben Haltebalkenelement, insbesondere dem bevorzugt zum Einsatz kommenden, in der Zeichnung dargestellten U-Profilstahl befestigt sind, wodurch sich in besonders einfacher Weise die fluchtende Anordnung der Drehachsen der verschiedenen Haltevorrichtungen praktisch automatisch einstellt. Wie sich insbesondere aus Fig. 1 ergibt, ist oberhalb des Trägerelements 13 eine Wasserablaufrinne 43 angeordnet, die den Zwischenraum zwischen der Wand 12 und dem rückwärtigen Ende 18 des im Klemmhalter aufgenommenen Vordaches überbrückt. Die Wasserablaufrinne 43 ist mindestens genauso lang wie das Vordach, so daß Wasser, das auf das Vordach auftritt und das bei der in Fig. 1 gezeigten Neigung in Richtung auf die Hauswand abfließt, nicht zwischen Vordach und Hauswand nach unten tropfen kann, sondern seitlich abgeführt wird.
Die Wasserablaufrinne 43 besteht aus gekantetem, verzinktem Blech oder aus Edelstahlblech und weist einen im Querschnitt etwa U-förmigen Rinnenteil 44 auf, der in an diesen angepassten Ausnehmungen 4 5 im Klemmhalter bzw. dessen Gelenkstutzen 30 aufgenommen ist. Mit ihrer vorderen, von der Wand abgewandten Kante 46 endet die Wasserablaufrinne 43 unterhalb des Vordaches, wobei bei dem gezeigten, bevorzugten Ausführungsbeispiel die Anordnung so getroffen ist, da die vordere Kante zwischen dem unteren der beiden Klemmstücke 16 und dem Vordach 11 leicht eingespannt ist. An ihrer rückwärtigen Kante 47 bildet die Wasserablaufrinne eine in eine Nut 48 in der Wand eingelegte, flexible Dichtlippe 48, die wirksam verhindert, daß Wasser zwischen das Trägerelement und die Wand eindringen und die Wand durchfeuchten kann.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, sonders es sind vielerlei Änderungen und Ergänzungen denkbar, ohne den Rahmen der Erfin-
dung zu verlassen. So eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur zum Befestigen von Vordächern an Wänden, sondern sie kann auch für Brüstungen verwendet werden, die mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung an einer Tragkonstruktion befestigt werden und von dort frei nach oben tragen. Auch dabei lassen sich mit dem Verstellmechanismus verschiedene Neigungen besonders fein und schnell justieren. Die Stellschraube muß nicht notwendigerweise von unten am Haltebalkenelement anliegend montiert sein, sondern sie könnte sich auch an dessen oberen Seitenflanschen abstützen. Bei geeigneter Ausgestaltung des Profils für den Halteflansch ist auch eine Zugänglichkeit der Stellschraube von vorne denkbar, was die Justierung weiter vereinfachen kann.
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Claims (18)
1. Vorrichtung zum Halten eines auskragend an einer Wand od. dgl. angeordneten, plattenförmigen Elements, insbesondere eines Vordachs oder einer Brüstung, mit einem an der Wand (12) anschließbaren Trägerelement (13) und einem an diesem um eine Drehachse (14) verschwenkbar angeordneten Klemmhalter (15) für das plattenförmige Element (11), wobei der Klemmhalter (15) in seiner Winkelstellung zum Trägerelement (13) mittels eines Verstellmechanismus (36) einstellbar und in der gewünschten Stellung arretierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (14) eine Horizontalachse ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (13) zwei an einem Haltebalkenelement (23) von der Wand (11) od. dgl. vorkragend angeordnete Gelenkflansche (24) mit Aufnahmebohrungen (25) für die Drehachse (14) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmhalter (15) im wesentlichen aus einem ersten, am Trägerelement (13) über die Drehachse (14) gelenkig angeschlossenen Klemmstück (16) und einem zweiten Klemmstück (17) besteht, das mit dem ersten Klemmstück (16) unter Zwischenlage des plattenförmigen Elements (11) verbindbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmhalter (15) bzw. dessen erstes Klemmstück (16) zwei in den Zwischenräumen (29) zwischen den Gelenkflanschen (24) des Trägerelements (13) einfassende, mit Aufnahmebohrungen (31) für die Drehachse (14) versehene Gelenkstutzen (30) aufweist, an denen der Verstellmechanismus (34, 36) angreift.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Verstellmechanismus im wesentlichen aus einer am Klemmhalter (15) angreifenden, sich am Trägerelement (13) abstützenden Stellschraube (36) besteht.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Verstellmechanismus (36) mittels einer Schraub- bzw. Kontermutter (40) in der gewünschten Stellung des Klemmhalters (15) arretierbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Gelenkstutzen (30) im Abstand von der Drehachse (14) ein Widerlagerzapfen (34) achsparallel zur Drehachse (14) drehbar angeordnet ist, an dem der Verstellmechanismus (36) angreift.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Widerlagerzapfen (34) mit einer zwischen den Gelenkstutzen (30) angeordneten Querbohrung, insbesondere Gewindebohrung (35) für die Stellschraube (36) versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (13) bzw. dessen Haltebalkenelement (23) an der Wand (11) od. dgl. mittels Dübeln befestigt ist oder mit einem rückwärtigen Befestigungsmittel, insbesondere Armierungseisen (42) versehen ist, welches unmittelbar in die Wand od. dgl. (11) einbetoniert oder eingemauert ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltebalkenelement (23) mit dem Befestigungsmittel (42) verschweißt ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein gemeinsames Haltebalkenelement (23) für mehrere, im Abstand nebeneinander angeordnete Vorrichtungen (10) vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12 gekennzeichnet durch eine oberhalb des Trägerelements (13) angeordnete, den Zwischenraum zwischen der Wand (11) und der wandseitigen Stirnfläche (18) des im Klemmhalter (15) aufgenommenen, plattenförmigen Elements (11) überbrückende Wasserablaufrinne (43), die sich in ihrer Länge mindestens über die Länge des plattenförmigen Elements (11) erstreckt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserablaufrinne (43) aus gekantetem Blech besteht und einen im Querschnitt etwa U-förmigen Rinnenteil (44) aufweist, der in daran angepaßten Ausnehmungen (45) im Klemmhalter (15) bzw. dessen Gelenkstutzen (30) aufgenommen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserablaufrinne (43) mit ihrer vorderen, von der Wand (11) abgewandten Kante (46) unterhalb des plattenförmigen Elements (11) endet.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Kante (46) zwischen dem unteren der beiden Klemmstücke (16) und dem plattenförmigen Element (4) eingespannt ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserablaufrinne (43) an ihrer rückwärtigen Kante (47) eine an der Wand (11) anliegende, vorzugsweise flexible Dichtlippe (49) bildet.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (11) aus Glas, Acrylglas oder einem anderen transparenten Werkstoff besteht.
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| DE202014003433U1 (de) | 2014-04-26 | 2015-04-29 | René Bangratz | Ausgleichseinrichtung für eine Überkopfkonstruktion |
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