DE20216141U1 - Hohlstab, insbesondere Rolladenstab - Google Patents
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Classifications
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Description
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anwaltsakte:
96 153/Wy:Nu
Diplom-Physiker
DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996)
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. MANFRED HONKE
Diplom-Physiker
DR. KARL GERHARD MASCH
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. RAINER ALBRECHT
Diplom-Physiker
DR. JÖRG NUNNENKAMP
Diplom-Chemiker
DR. MICHAEL ROHMANN
Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
15. Oktober 2002
Gebrauchsmusteranmeldung
W. Döllken & Co. GmbH
Beisenstraße 50
Beisenstraße 50
45964 Gladbeck
Hohlstab, insbesondere Rolladenstab
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft einen Hohlstab, insbesondere Rolladenstab, vorzugsweise Endstab einer Rolladenmatte für ein Möbelstück, mit einem Basisprofil und einem hiervon unabhängigen Deckprofil.
Ein Hohlstab bzw. Rolladenstab der eingangs beschriebenen Ausführungsform wird im Rahmen der DE 41 01 727 Al beschrieben. Hier ist der Rolladenprofilstab aus transparentem Polyvinylchlorid gefertigt, und zwar an seiner Ober- und Unterseite und im Bereich von Zwischenstegen. Zusätzlich ist die transparente Unterseite mit einer äußeren Beschichtung aus schwarzgefärbtem PVC ausgerüstet. Beide unterschiedlichen Schichten sind im Rahmen einer Koextrusion hergestellt worden. Das ist aufwändig.
Darüber hinaus existieren Rolladenstäbe, die bei Rolladenmatten in der Möbelindustrie zum Einsatz kommen und durchgängig aus Kunststoff, Aluminium, Walzblech oder vergleichbaren Werkstoffen bzw. Profilen hergestellt sind. Kunststoffprofile verfügen über ein ansprechendes Äußeres, können jedoch hinsichtlich der Stabilität nicht immer befriedigen. Dagegen wird bei metallischen Profilen eine deutlich bessere Stabilität und Steifigkeit erzielt, was jedoch mit einem gegenüber Kunststoffprofilen signifikant vergrößerten Gewicht einhergeht. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
0 Der Erfindung liegt das technische Problem zu Grunde, einen Hohlstab, insbesondere Rolladenstab, der eingangs
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beschriebenen Gestaltung so weiter zu entwickeln, dass bei ansprechendem Äußeren und großer Stabilität sowie Steifigkeit Gewichtsnachteile nicht zu befürchten sind.
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßer Hohlstab, insbesondere Rolladenstab, vorzugsweise Endstab einer Rolladenmatte für ein Möbelstück, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil und das Deckprofil aus unterschiedlichen oder gleichen Werkstoffen bestehen und miteinander verbunden sind. Dabei kann die Verbindung zwischen Basisprofil und Deckprofil lösbar oder unlösbar ausgestaltet sein.
Bei dem Basisprofil handelt es sich in der Regel um ein Metallprofilstab, insbesondere Aluminiumprofilstab. Selbstverständlich wird auch ein Kunststoffprofilstab von der Erfindung umfasst. Dagegen ist das Deckprofil üblicherweise als Kunststoffprofilleiste bzw. Kunststoffprofilstab ausgeführt. Auch hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn 0 das Basisprofil und das Deckprofil miteinander verrastet sind.
Denn dadurch kann ein einheitliches Basisprofil mit - je nach Anwendungsfall - unterschiedlichen Deckprofilen 5 verbunden werden. Das erleichtert die Lagerhaltung und reduziert im Übrigen die Kosten.
Um nun die Verbindung zwischen Basisprofil und Deckprofil darstellen zu können, verfügt das Basisprofil bevorzugt an seiner Außenseite über hinsichtlich seines Grundkörpers vorspringende Stege. Die Stege werden von Federklammern des
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Deckprofils übergriffen. Diese Federklammern können separat vom Deckprofil ausgestaltet sein, bilden mit diesem in der Regel jedoch ein einstückiges Bauteil. Folglich lässt sich das Deckprofil auf die vorspringenden Stege mit Hilfe der Federklammern aufrasten oder auf diese aufschieben.
Darüber hinaus mag das Basisprofil über eine Anschlusseinrichtung zu seiner Verbindung mit der übrigen Rolladenmatte verfügen. Bei dieser Anschlusseinrichtung handelt es sich beispielhaft um eine Aufnahme für eine Nase eines Rolladenstabes der Rolladenmatte.
Üblicherweise ist der Grundkörper des Basisprofils an seiner Außenseite offen ausgebildet und wird von dem Deckprofil verschlossen. Dabei verfügt der Grundkörper des Basisprofils an seiner Außenseite über nach innen gezogene Stabilisierungsstege für das hieran anliegende Deckprofil. Die Stabilisierungsstege sorgen also dafür, dass das an sich flexible Deckprofil aus vorzugsweise Kunststoff keine Verbiegungen, Beulen etc. erfährt.
Schließlich ist das Basisprofil in der Regel mit einer Nut zur Aufnahme von Befestigungseinrichtungen ausgerüstet. Bei diesen Befestigungseinrichtungen mag es sich um einen Haltemagneten, Rastnasen etc. handeln, die für einen sicheren Verschluss des Möbelstückes mit Hilfe der beschriebenen Rolladenmatte sorgen.
Immer wird ein Hohlstab zur Verfügung gestellt, der sich besonders als Rolladenstab und hier vorzugsweise als Endstab einer Rolladenmatte bzw. als Abschlussprofil eignet.
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Hier haben sich Einsatzgebiete im Möbelbausektor, bei Caravanen, Wohnmobilen etc. als besonders vorteilhaft erwiesen. Denn die dortigen Rolladenmatten setzen sich aus Gewichtsgründen in der Regel aus Rolladenstäben aus Kunststoff zusammen. Lediglich der Endstab bzw. das Abschlussprofil wird aus Metall, insbesondere Aluminium, gefertigt, um Schließeinheiten und Griffe aufnehmen zu können sowie die Rolladenmatte insgesamt zu stabilisieren.
Im Rahmen der Erfindung lässt sich nun ein solcher Rolladenstab bzw. Endstab besonders harmonisch in die Rolladenmatte integrieren. Hierzu trägt das Deckprofil aus regelmäßig Kunststoff bei, welches von seiner Ausgestaltung her an die übrigen Rolladenstäbe der Rolladenmatte angepasst werden kann. Folglich werden Färb- und Produktionskosten gespart, da der Grundkörper universell eingesetzt werden kann und lediglich das Deckprofil an die übrige Rolladenmatte anzupassen ist.
Im Vergleich zu einem Endprofil aus Kunststoff wird eine deutlich verbesserte Stabilität und Steifigkeit erzielt. Das gelingt, ohne dass mit einer signifikanten Gewichtszunahme im Vergleich zu einem Rolladenstab aus Kunststoff gerechnet werden muss. Hierzu trägt insbesondere die Tatsache bei, dass das Basisprofil an seiner Außenseite offen ausgebildet ist und hier von dem Deckprofil verschlossen wird.
0 Aufgrund der im Vergleich zu einem Kunststoffprofil verbesserten Stabilität und Steifigkeit lassen sich
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Rolladenmatten darstellen, die deutlich größere Schrankabmessungen als zuvor abdecken können. Ebenso gelingt die Integration von Schloss- und Griffeinheiten einfach und präzise, weil zu deren Aufnahme das Basisprofil aus in der Regel Metall zur Verfügung steht. Dabei versteht es sich, dass natürlich auch eine gesamte Rolladenmatte aus den erfindungsgemäßen Rolladenstäben hergestellt werden kann. Üblicherweise greift man jedoch lediglich beim Endstab auf den beschriebenen Rolladenstab zurück.
Es sollte betont werden, dass die gleichen Vorteile natürlich auch dann erreicht werden, wenn es sich bei dem Basisprofil um ein solches aus Kunststoff handelt. Ebenso kann der beschriebene Hohlstab auch als beispielsweise Abdeckung des Einlaufsbereichs einer Rolladenmatte in einen Schrankkorpus dienen. Dann ist eine sogenannte Lisene verwirklicht. Bisher werden solche Lisenen einteilig aus Kunststoff-, Aluminium-, Walzblech- oder MDF-Profilen hergestellt. Im Gegensatz dazu eröffnet der erfindungsgemäße Hohlstab als Lisene die Möglichkeit, auf ein und dasselbe Basisprofil zurückzugreifen und dieses lediglich durch Austausch des Deckprofils an die unterschiedlichen Einsatzgebiete anpassen zu können.
5 Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Die einzige Zeichnung zeigt einen Hohlstab in der Ausführungsform als Rolladenstab mit angeschlossener Rolladenmatte im Schnitt.
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Andrej ewski, Honice & Sozien, Patentanwälte in Essen
In der Figur sind mehrere Rolladenstäbe dargestellt, und zwar einerseits als Bestandteil einer Rolladenmatte 1 und andererseits in Gestalt eines Hohlstabes 2. Bei dem Hohlstab 2 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um einen Endstab 2 für die Rolladenmatte 1. Die dargestellte Rolladenmatte 1 inklusive Endstab 2 dient zum Verschluss einer Öffnung in einem nichtgezeigten Möbelstück, welches beispielsweise in einen Wohnwagen, ein Wohnmobil etc. eingebaut ist.
Der Endstab 2 setzt sich aus einem Basisprofil 3 und einem Deckprofil 4 zusammen. Dagegen sind die Rolladenstäbe der Rolladenmatte 1 als Kunststoffhohlprofxlstäbe ausgeführt. Bei dem Basisprofil 3 handelt es sich um ein Metallprofil, vorliegend ein Aluminium-Profil. Dagegen ist das Deckprofil 4 als Kunststoffprofilleiste ausgebildet.
Basisprofil 3 bzw. Aluminiumprofilstab und Deckprofil 4 bzw. Kunststoffprofilleiste lassen sich lösbar oder 0 unlösbar miteinander verbinden. Zu diesem Zweck werden im Rahmen des Ausführungsbeispiels das Basisprofil 3 und das Deckprofil 4 miteinander verrastet. Aufgrund der unterschiedlichen Werkstoffwahl von einerseits Basisprofil 3 und andererseits Deckprofil 4 wird eine besondere Steifigkeit des dargestellten Endstabes 2 für die Rolladenmatte 1 erreicht, so dass der Endstab 2 in der Lage ist, Schließ- und/oder Griffeinheiten etc. aufnehmen zu können. Ebenso sorgt dieser Endstab 2 für eine einwandfreie Führung der Rolladenmatte 1 inklusive Endstab 2 im Ganzen.
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Andrej ewski, Honice & Sozien, Patentanwälte in Essen
Dabei trägt der Endstab 2 dem äußeren Erscheinungsbild der Rolladenmatte 1 Rechnung, weil das als Kunststoffprofilleiste ausgeführte Deckprofil 4 von seiner Farbgebung und eventuellen Dekorgestaltung her an die übrige Rolladenmatte 1 angepasst ist.
Das Basisprofil 3 verfügt an seiner Außenseite hinsichtlich seines Grundkörpers 3a über vorspringende Stege 5. Diese Stege 5 werden von Federklammern 6 des Deckprofils 4 übergriffen. Auf diese Weise lässt sich die beschriebene Rastverbindung zwischen Basisprofil 3 und Deckprofil 4 realisieren. Daneben ist es natürlich auch möglich, das Deckprofil 4 mit Hilfe der Federklammern 6 auf die vorspringenden Stege 5 aufzuschieben, wenn eine Rastverbindung nicht hergestellt werden kann.
Der Grundkörper 3a des Basisprofils 3 ist an seiner Außenseite offen ausgebildet und wird von dem Deckprofil 4 verschlossen. Tatsächlich finden sich an seiner Außenseite 0 nach innen gezogene Stabilisierungsstege 7, welche das Deckprofil· 4 stützen. Auch sorgen die Stabilisierungsstege 7 dafür, dass das hieran anliegende Deckprofil 4 keine Durchbiegungen im Bereich der zwischen den Stabilisierungsstegen 7 vorhandenen Öffnung des Basisprofils 3 erfährt.
Das Basisprofil 3 verfügt über eine Anschlusseinrichtung 8 zu seiner Verbindung mit der übrigen Rolladenmatte 1. Bei dieser Anschlusseinrichtung 8 handelt es sich um eine Nut, in welche die Rolladenmatte 1 mit einer Nase drehbeweglich eingeschoben wird. Schließlich verfügt das Basisprofil 3 über eine weitere Nut 9, welche zur Aufnahme einer
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Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Befestigungseinrichtung 10 dient. Bei dieser Befestigungseinrichtung 10 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um ein Magnetband 10, welches den Endstab 2 an einer Metallleiste fußseitig der mit Hilfe der Rolladenmatte 1 inklusive Endstab 2 verschlossenen Öffnung des Möbelstückes festhält.
Claims (9)
1. Hohlstab, insbesondere Rolladenstab, vorzugsweise Endstab (2) einer Rolladenmatte (1) für ein Möbelstück, mit einem Basisprofil (3) und einem hiervon unabhängigen Deckprofil (4) dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil (3) und das Deckprofil (4) aus unterschiedlichen oder gleichen Werkstoffen bestehen und miteinander verbunden sind.
2. Hohlstab nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil (3) und das Deckprofil (4) lösbar oder unlösbar miteinander verbunden sind.
3. Hohlstab nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil (3) und das Deckprofil (4) miteinander verrastet sind.
4. Hohlstab nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil (3) als Metallprofilstab, insbesondere Aluminiumprofilstab, und das Deckprofil (4) als Kunststoffprofilstab, insbesondere Kunststoffprofilleiste, ausgebildet ist.
5. Hohlstab nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil (3) an seiner Außenseite hinsichtlich seines Grundkörpers (3a) vorspringende Stege (5) aufweist, die von Federklammern (6) des Deckprofils (4) übergriffen werden.
6. Hohlstab nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil (3) eine Anschlusseinrichtung (8) zu seiner Verbindung mit der übrigen Rolladenmatte (1) aufweist.
7. Hohlstab nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3a) des Basisprofils (3) an seiner Außenseite offen ausgebildet ist und von dem Deckprofil (4) verschlossen wird.
8. Hohlstab nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3a) des Basisprofils (3) an seiner Außenseite nach innen gezogene Stabilisierungsstege (7) für das hieran anliegende Deckprofil (4) aufweist.
9. Hohlstab nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil (3) eine Nut (9) zur Aufnahme von Befestigungsreinrichtungen (10), wie z. B. Magnetband (10) oder dergleichen, aufweist.
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