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DE20216101U1 - Transportbehälter - Google Patents

Transportbehälter

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Publication number
DE20216101U1
DE20216101U1 DE20216101U DE20216101U DE20216101U1 DE 20216101 U1 DE20216101 U1 DE 20216101U1 DE 20216101 U DE20216101 U DE 20216101U DE 20216101 U DE20216101 U DE 20216101U DE 20216101 U1 DE20216101 U1 DE 20216101U1
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DE
Germany
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engagement
transport container
engagement elements
container according
side walls
Prior art date
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Application number
DE20216101U
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English (en)
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CASIMIR KAST VERPACKUNG und DI
Casimir Kast Verpackung und Display GmbH
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CASIMIR KAST VERPACKUNG und DI
Casimir Kast Verpackung und Display GmbH
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Publication date
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/427Individual packages joined together, e.g. by means of integral tabs
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D21/00Nestable, stackable or joinable containers; Containers of variable capacity
    • B65D21/02Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together
    • B65D21/0201Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together stackable or joined together side-by-side
    • B65D21/0204Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together stackable or joined together side-by-side and joined together by interconnecting formations forming part of the container, e.g. dove-tail, snap connections, hook elements
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D2585/00Containers, packaging elements or packages specially adapted for particular articles or materials
    • B65D2585/68Containers, packaging elements or packages specially adapted for particular articles or materials for machines, engines, or vehicles in assembled or dismantled form
    • B65D2585/6802Containers, packaging elements or packages specially adapted for particular articles or materials for machines, engines, or vehicles in assembled or dismantled form specific machines, engines or vehicles
    • B65D2585/6875Containers, packaging elements or packages specially adapted for particular articles or materials for machines, engines, or vehicles in assembled or dismantled form specific machines, engines or vehicles engines, motors, machines and vehicle parts
    • B65D2585/6882Containers, packaging elements or packages specially adapted for particular articles or materials for machines, engines, or vehicles in assembled or dismantled form specific machines, engines or vehicles engines, motors, machines and vehicle parts vehicle parts

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

Transportbehälter
Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter mit einem Boden, zwei im wesentlichen parallel zueinander verlaufenden, voneinander beabstandeten Seitenwänden, zwei Stirnwänden, die die zugeordneten Endbereiche der Seitenwände verbinden, und einem oberseitigen Deckel.
In einigen Bereich der Industrie finden wiederverwendbare Transportbehälter, sogenannte Mehrweg-Transportbehälter, Verwendung, um Einzelteile, die nicht am Montageort einer Maschine hergestellt werden, zu dem Montageort der Maschine zu befördern. Im folgenden soll beispielhaft von der Automobil-Industrie ausgegangen werden, jedoch treten gleichartige Probleme auch in andere Industriezweigen auf.
Da in einer Automobilfabrik täglich eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen hergestellt werden, müssen die dafür notwendigen Einzelteile im Moment der Montage in ausreichender Stückzahl und am richtigen Ort vorhanden sein. Wenn das Einzelteil, bei dem es sich beispielsweise um ein Autoradio
Z1000387
handeln kann, von einem anderen Hersteller produziert wird, müssen täglich eine Vielzahl von Autoradios vom Hersteller zur Automobilfabrik und innerhalb von dieser transportiert werden. Da die Autoradios relativ empfindlich sind, werden sie für den Transport in einen schützenden Transportbehälter eingesetzt, der ein oder auch mehrere Autoradios aufnehmen kann. In vielen Fällen werden vier oder fünf Autoradios in einem einzelnen Transportbehälter angeordnet.
Ein bekannter Transportbehälter ist als quaderförmiger Kasten insbesondere aus Wellpappe oder Kunststoff ausgestaltet und besitzt einen Boden sowie vier von diesem sich vertikal nach oben erstreckende, rechtwinklig zueinander verlaufende Wände, d.h. zwei parallel zueinander verlaufende, voneinander beabstandete Seitenwände, an deren Enden jeweils eine Stirnwand angeschlossen ist, die Seitenwände verbindet. In diesen oben offenen Kasten werden das oder die Autoradios eingesetzt, woraufhin die Kiste mit einem Deckel verschlossen wird.
Aus Kostengründen ist es erwünscht, eine Vielzahl derartiger Transportbehälter für den Transport zu einem größeren Gebinde zusammenzufassen. Zu diesem Zweck werden insbesondere Paletten verwendet, auf denen die Transportbehälter 5 über- und nebeneinander angeordnet werden. Es hat sich gezeigt, dass aufwendige Sicherungsmaßnahmen notwendig sind, um ein gegenseitiges Verrutschen der Transportbehälter auf der Palette während des Transportes zu verhindern. Darüber hinaus sind·die bekannten Transportbehälter nur sehr einge-0 schränkt stapelbar, so dass Zwischenböden zwischen den einzelnen Lagen der Transportbehälter angeordnet werden müssen. Die Verwendung von Zwischenböden ist jedoch aufwendig und teuer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Transportbehälter der genannten Art zu schaffen, der sich innerhalb eines aus mehreren Transportbehältern bestehenden Transportgebindes in einfacher Weise stabilisieren lässt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Transportbehälter der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass auf der Außenseite der Seitenwände und/oder der Stirnwände Eingriff selemente angeordnet sind, die mit entsprechenden Eingriff selementen eines benachbarten weiteren Transportbehälters gleicher Bauart in Eingriff bringbar sind.
Erfindungsgemäß ist es somit möglich, zwei nebeneinander angeordnet Transportbehälter direkt miteinander zu koppeln, indem die jeweiligen Eingriffselemente ineinandergreifen bzw. zusammenwirken. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Transportbehälter auf der Außenseite aller seiner Wände entsprechende Eingriffselemente aufweist, d.h. die Eingriff selemente sowohl auf den Seitenwänden als auch auf den Stirnwänden ausgebildet sind. Diese Ausgestaltung gewährleistet, dass benachbarte Transportbehälter sicher miteinander verbunden werden können unabhängig davon, ob sie an Stirnwänden oder Seitenwänden aneinanderliegen.
Der Eingriff zwischen benachbarten Transportbehältern sollte in möglichst einfacher Weise herstellbar und wieder lösbar sein. Zu diesem Zweck ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Eingriffselemente von außenseitig hervorstehenden Eingrifflaschen, und von Ausnehmungen gebildet sind, mit denen die Eingrifflaschen in Eingriff bringbar sind. Um zwei benachbarte Transportbehälter miteinander zu verbinden, werden die Eingrifflaschen des einen Transportbehälters die zugeordneten Ausnehmungen des benachbarten Transportbehälters eingeführt, wodurch die EingriffIa-5 sehe die Seiten- oder Stirnwand des anderen Transportbehal-
t I
t ·
ters hintergreift und somit relativ zu diesem fixiert ist. Ein Lösen des Eingriffs zwischen den Transportbehältern wird dann in einfacher Weise erreicht, indem die Eingriff laschen aus der Ausnehmung herausgehoben werden. 5
Die Transportbehälter werden auf ihrem Rücktransport von der Automobilfabrik zu dem Hersteller der Autoradios in bekannter Weise zusammengelegt und insbesondere zusammengefaltet. Um den Transportraum für die zusammengefalteten Transportbehälter zu minimieren, ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Eingrifflasche einstückig mit der zugehörigen Wand des Transportbehälters verbunden ist und zwischen einer in der Wandebene liegenden Ruhestellung und einer aus der Wandebene hervorstehenden Eingriffstellung verstellt werden kann. Für den Rücktransport des Transportbehälters werden die Laschen in ihre Ruhestellung gebracht, in der sie nicht aus der zugehörigen Seiten- bzw. Stirnwand hervorstehen, so dass die zusammengefalteten Transportbehälter in enger Packung übereinander gelagert 0 und transportiert werden können.
Es ist sinnvoll, wenn auch übereinander gestapelte Transportbehälter während des Transportes gegen relative seitliche Verschiebungen geschützt sind. Dies kann in Weiterbildung der Erfindung dadurch erreicht werden, dass zumindest an zwei diagonal entgegengesetzten oberen Eckpunkten des Transportbehälters nach oben hervorstehende Schublaschen angeordnet sind. Wenn ein Transportbehälter mit seinem Boden auf einen darunter liegenden anderen Transportbehälter aufgesetzt wird, sind die Schublaschen des unteren Transportbehälters im unteren Eckbereich zweier diagonal entgegengesetzter Ecken des oberen Transportbehälters angeordnet und stützen diesen außenseitig so ab, dass er nicht seitlich relativ zu dem unteren Transportbehälter verschoben
werden kann. Eine Entnahme des oberen Transportbehälters vertikal nach oben ist jedoch jederzeit möglich.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Schublaschen im wesentlichen L-förmig ausgebildet sind und außenseitig der Stirnwand sowie der angrenzenden Seitenwand des Transportbehälters anliegen. Als L-förmige Schublaschen kann somit ein entsprechendes L-Profil verwendet werden, das außenseitig auf die vertikalen Eckkanten des Transportbehälters aufgesetzt wird und über diesen um ein geringes Maß nach oben hervorragt.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Deckel mit dem Transportbehälter fest verbunden ist, damit er nicht verloren gehen kann. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Deckel an dem oberen Rand einer der Seitenwände gelenkig angeschlossen und insbesondere angeformt ist. Das Gelenk kann beispielsweise von einem an sich bekannten Scharniergelenk gebildet sein.
Um die Belastung, die auf den unteren Transportbehälter eines Transportbehälter-Stapels wirksam ist, zuverlässig ableiten zu können, ist in Weiterbildung vorgesehen, dass an dem oberen Rand der dem gelenkigen Anschluss des Deckels abgewandten, anderen Seitenwand des Transportbehälters eine Auflagerlasche angeformt ist, auf die der Deckel in seiner geschlossenen Lage auflegbar ist. Die Auflagerlasche erstreckt sich im wesentlichen horizontal und weist zur Mitte des Transportbehälters. Sie bietet für den Deckel eine großflächige Auflage und stellt sicher, dass auch punktuel-Ie Belastungen gleichmäßig in die Seitenwände und Stirnwände des Transportbehälters abgeleitet werden.
Der Transportbehälter kann aus Pappe, insbesondere Wellpappe bestehen, in bevorzugter Ausgestaltung ist jedoch vorge-
sehen, dass der Transportbehälter aus Kunststoff und insbesondere aus Kunststoff-Wabenplatten gebildet ist, die eine hohe Stabilität besitzen.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ersichtlich. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines geöffneten Transportbehälters,
Fig. 2 den Transportbehälter gemäß Fig. 1 beim Schließen des Deckels und mit ausgestellter Eingrifflasche und
15
Fig. 3 eine Rückansicht des Transportbehälters gemäß den Fig. 1 und 2 mit geschlossenem Deckel.
Ein in den Fig. 1 bis 3 dargestellter Transportbehälter 10 besitzt eine quaderförmige Gestalt, die durch einen nicht dargestellten Boden sowie vier vertikal aufrechtstehende, im rechten Winkel zueinander verlaufende Wände 11, 12, 13 und 14 gebildet ist, von denen zwei Seitenwände 11 und 12 im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und voneinander beabstandet sind, während zwei Stirnwände 13 und 14 die zugeordneten Endbereiche der Seitenwände 11 und 12 verbinden. Auf diese Weise ist ein quaderförmiger, oben offener Kasten gebildet, der von einem Benutzer getragen werden kann, indem er in außenseitig der Stirnwände 13, 14 mittig angeordnete Griffmulden 25 eingreift.
An dem oberen Rand 12a einer der Seitenwände 12 ist ein plattenförmiger Deckel 15 gelenkig angeformt, der an seinem freien Ende, das der Seitenwand 12 abgewandt ist, eine Einstecklasche 16 aufweist. An dem oberen Rand lla der anderen
Seitenwand 11 ist eine sich annähernd über die gesamte Länge der Seitenwand 11 erstreckende Auflagerlasche 17 angeformt, die sich in den Innenraum des Transportbehälters 10 erstreckt. Im Mittelbereich des oberen Randes 11a der Seitenwand 11 ist zwischen der Seitenwand 11 und der Auflagerlasche 17 ein Schlitz 20 ausgebildet, in den die Einstecklasche 16 des Deckels 15 eingeführt werden kann. An jedem axialen Ende des Schlitzes 20 ist eine nach oben hervorstehende kurze Fixierlasche 18 angeformt, die mit einer im Bodenbereich eines weiteren, nicht dargestellten Transportbehälters ausgebildeten Schlitzes in Eingriff treten kann.
In zwei diagonal entgegengesetzten oberen Eckpunkten des Transportbehälters 10, d.h. gemäß Fig. 2 im vorderen linken Eckpunkt und im hinteren rechten Eckpunkt des Transportbehälters 10 sind Schublaschen 21, 22 angeordnet, die im wesentlichen L-förmig ausgebildet sind und außenseitig der Stirnwand 13 bzw. 14 sowie der angrenzenden Seitenwand 11 bzw. 12 anliegen und insbesondere über die Oberseite des 0 Transportbehälters 10 nach oben hinausragen. Die Schublaschen 21, 22 sind so dimensioniert, dass ein weiterer Transportbehälter, der bei geschlossenem Deckel 15 auf den dargestellten Transportbehälter 10 aufgesetzt wird, in zwei diagonal entgegengesetzten unteren Eckpunkten von den hervorstehenden Schublaschen 21, 22 umgriffen wird, so dass eine horizontale Relativverschiebung übereinander stehender Transportbehälter verhindert ist.
Sowohl auf den beiden Seitenwänden 11, 12 als auch den beiden Stirnwänden 13, 14 sind Eingriffselemente ausgebildet, die es ermöglichen, zwei nebeneinander stehende Transportbehälter miteinander zu verbinden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt die Seitenwand 11 in ihrem jeweiligen Endbereich eine fensterartige Ausnehmung 23. Auf der anderen Seitenwand 12 sind an gleicher Stelle komplementär ge-
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formte Laschen 24 angeordnet. Wie Fig. 3 zeigt, sind die Laschen 24 an ihrem oberen Ende 24a gelenkig mit der Seitenwand 12 verbunden und können aus einer Ruhestellung (rechte Darstellung in Fig. 3), in der die Eingrifflasche 24 im wesentlichen in der Wandebene der Seitenwand 12 liegt, durch Schwenkung um ihre obere Kante 24a in eine ausgestellte Eingriffsstellung (linke Darstellung in Fig. 3) gebracht werden, in der sie aus der Wandebene hervorstehen. Unterhalb der Laschen 24 sind in der Seitenwand 12 Ausnehmungen 19 ausgebildet, die einem Benutzer die Verstellung der Laschen 24 erleichtern.
Wenn die beiden Eingrifflaschen 24 in ihre von der Seitenwand 12 hervorstehende Eingriffsstellung gebracht sind, können sie jeweils in eine fensterartige Ausnehmung 23 eines weiteren, benachbarten Transportbehälters so eingeführt werden, dass sie dessen entsprechende Seitenwand im Bereich der Ausnehmungen 23 hintergreifen.
Auf den Stirnwänden 13, 14 sind jeweils eine fensterartige Ausnehmung 23 und eine Eingrifflasche 24 genannten Aufbaus ausgebildet. Die fensterartige Ausnehmung 23 ist bezogen auf die Mitte der Stirnwand 13 bzw. 14 in Richtung der einen Seitenwand versetzt, während die Eingrifflasche 24 in Richtung der anderen Seitenwand aus der Mitte versetzt ist. Dies führt dazu, dass die Eingrifflasche 24 auf der Stirnwand eines ersten Transportbehälters in die fensterartige Ausnehmung in der Stirnwand eines zweiten Transportbehälters eingreifen kann, während gleichzeitig die Eing.riffla-0 sehe der Stirnwand des zweiten Transportbehälters in die fensterartige Ausnehmung 23 der Stirnwand des ersten Transportbehälters eingreift.
Nachdem die zu transportierenden Objekte, beispielsweise 5 die Autoradios in den Innenraum des Transportbehälters 10
eingebracht sind, wird der Deckel 15 geschlossen, indem seine Einstecklasche 16 in den Schlitz 20 eingeführt wird, wobei der Deckel sich auf die Auflagerlasche 17 auflegt. In diesem Zustand, der in Fig. 3 dargestellt ist, ragen die in den Ecken angeordneten Schublaschen 21 und 22 sowie die Fixierlaschen 18 über die Oberseite des Deckels bzw. des Transportbehälters 10 nach oben heraus.
Ein Benutzer bringt dann die Eingrifflaschen in ihre aus den Seitenwänden 11, 12 bzw. den Stirnwänden 13, 14 hervorstehende Eingriffstellung, so dass mehrere nebeneinander angeordnete Transportbehälter zu einem einlagigen Gebinde verbunden werden können. Auf die Oberseiten der nebeneinander liegenden, miteinander verbundenen Transportbehälter kann jeweils ein weiterer Transportbehälter aufgesetzt werden, wobei eine Verschiebung des aufgesetzten Transportbehälters relativ zu dem darunter liegenden Transportbehälter durch die Schublaschen 21 und 22 sowie die Fixierlaschen 18 verhindert ist. Auch die Transportbehälter der so gebildeten zweiten Lage können über den Eingriff der in den Wänden ausgebildeten Eingrifflaschen mit den zugeordneten fensterartigen Ausnehmungen miteinander verbunden werden.
Auch bei einem mehrlagigen Aufbau auf einer Palette ergibt sich somit ein insgesamt sehr steifes Transportgebinde, aus dem die einzelnen Transportbehälter jedoch in einfacher Weise entnommen werden können, ohne spezielle Schraub- oder Spannsicherungen lösen zu müssen.
0 Nach Gebrauch, d.h. nach der Entnahme der Autoradios, werden die Transportbehälter flach zusammengelegt, wobei vorher die Eingrifflaschen in ihre Ruhestellung gebracht werden, in der sie in der Wandebene der jeweiligen Wand liegen.

Claims (9)

1. Transportbehälter mit einem Boden, zwei im wesentlichen parallel zueinander verlaufenden, voneinander beabstandeten Seitenwänden (11, 12), zwei Stirnwänden (13, 14), die die zugeordneten Endbereiche der Seitenwände (11, 12) verbinden, und einem oberseitigen Deckel (15), dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenseite der Seitenwände (11, 12) und/oder der Stirnwände (13, 14) Eingriffelemente (23, 24) angeordnet sind, die mit entsprechenden Eingriffselementen eines benachbarten weiteren Transportbehälters gleicher Bauart in Eingriff bringbar sind.
2. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffelemente (23, 24) sowohl auf den Seitenwänden (11, 12) als auch auf den Stirnwänden (13, 14) ausgebildet sind.
3. Transportbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffselemente von außenseitig hervorstehenden Eingriffslaschen (24) und von Ausnehmungen (23) gebildet sind, mit denen die Eingriffslaschen (24) in Eingriff bringbar sind.
4. Transportbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffslasche (24) einstückig mit der zugehörigen Wand verbunden ist und zwischen einer in der Wandebene liegenden Ruhestellung und einer aus der Wandebene hervorstehenden Eingriffsstellung verstellbar ist.
5. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an zwei diagonal entgegengesetzten oberen Eckpunkten des Transportbehälters (10) nach oben hervorstehende Schublaschen (21, 22) angeordnet sind.
6. Transportbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schublaschen (21, 22) im wesentlichen L- förmig ausgebildet sind und außenseitig der Stirnwand (13, 14) sowie der angrenzenden Seitenwand (11, 12) anliegen.
7. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (15) an den oberen Rand (12a) einer der Seitenwände (12) gelenkig angeschlossen ist und dass an dem oberen Rand (11a) der anderen Seitenwand (11) eine Auflagerlasche (17) angeformt ist, auf die der Deckel (15) in seiner geschlossenen Lage auflegbar ist.
8. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass er zusammenlegbar und insbesondere faltbar ist.
9. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass er aus Pappe, insbesondere Wellpappe, oder aus Kunststoff, insbesondere aus Kunststoff-Wabenplatten, besteht.
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