DE20216699U1 - Lockenwickler mit Schnellhaftverschluss - Google Patents
Lockenwickler mit SchnellhaftverschlussInfo
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Description
Renate Emma Bruederle Diplom-Entwurfsdirektrice Schwarzwalstrasse 169 D- 73527 Schwaebisch Gmuend Fon 07171-928 928 Fax 928 929 e-mail:emma@brotherlee.de
LOCKENWICKLER (PAPILLOTE)
Die Erfindung betrifft einen Lockenwickler mit einem stabförmigen Wickelkörper aus einem biegbaren Kunststoff- oder Latexmaterial zum Aufwickeln von Haarsträhnen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiger Lockenwickler ist aus der DE-PS 41 06 439 bekannt. Er weist einen Wickelkörper aus einem Latexschaum auf, der über seine axiale Erstreckung konstant durchgehende äußere Abmessungen besitzt. In beiden Endbereichen sind Doppelmagnet-, Magnet-/Eisenverschlüsse, Klett- oder Steckverschlüsse angebracht.
Der Verschluß dient zur Ring- oder Schlaufenbildung des Wicklers. Erforderlich für diese Funktionsweise ist eine ausreichende Rückstellkraft des Latexoder Kunststoffschaummaterials, damit unter Anwendung eines leicht axialen Drucks der Endbereiche diese sich schnellstmöglichst öffnen und schließen können. Die Materialauswahl für den Lockenwickler ist dadurch beschränkt. Vorteilhaft ist die Nichtfestlegung der äußeren Gestalt des Wickelkörpers auf konstant durchgehende äußere Abmessungen, wodurch eine individuelle Formgestaltung möglich ist.
Schließlich verlangt die Handhabung des Lockenwicklers keine erhöhte Geschicklichkeit des Anwenders, da er den Wickelkörper mit aufgerollter Haarsträhne gleichzeitig halten und die beiden Enden schnellstmöglichst zusammenfügen kann.
Aus der DE-OS 35 41 842 ist ein Lockenwickler mit einem stabförmigen Wickelkörper aus einem Kunststoffschaum mit einer inneren, plastisch verformbaren Drahtseele bekannt, der nach dem Aufwickeln einer Haarsträhne zu einer Schlaufe gebogen werden kann. Die eingelegte Drahtseele ermöglicht das Fixieren des Wickelkörpers in dieser Schlaufenstellung. Die Verwendung einer Drahtseele als Einrichtung zum Fixieren des Wickelkörpers ist in mehrfacher Hinsicht nachteilig. Sie erfordert eine größere Länge des Wickelkörpers, um die Schlaufenbildung durchzuführen. Die biegsame Drahtseele altert zudem schnell und ist nach mehrfachem Einsatz häufig so stark verdreht, dass eine sichere Schlaufen-/Kreisbildung nicht mehr möglich ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Lockenwickler der genannten Art zu schaffen, der einfach aufgebaut ist und eine zuverlässige Fixierung des Wickelkörpers in einer gekrümmten Stellung erlaubt.
Diese Aufgabe wird gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst.
Hierdurch wird ein Lockenwickler mit einem stabförmigen Wickelkörper geschaffen, der nach dem Aufrollen einer Haarsträhne durch schlichtes Zusammenführen und gegebenenfalls leichtes Andrücken der beiden Endbereiche fixierbar ist, um ein selbsttätiges Abrollen zu verhindern. Ein aufwendiges Suchen von Öffnungen bzw. Ösen oder das Bilden von Schlaufen entfällt, so dass die Anwendung wesentlich
vereinfacht ist. Die beiden Endbereiche werden dabei so fest verschlossen, dass sie sich nicht selbsttätig öffnen können und sich beim Aufliegen oder während des Schlafens nicht ungewollt öffnen. Die Schließkraft ist darüber hinaus dauerhaft und ausreichend für zahlreiche Anwendungen. Die Gestalt der Wickelkörper ist unabhängig von der Fixiereinrichtung individuell variierbar. Erheblich kürzere Wickelkörperlängen sind realisierbar, da die Endbereiche sich nicht mehr notwendigerweise schlaufenartig überlappen müssen.
Die Verschlussabschnitte können nach Art eines Magnetverschlusses von einem Haftverschlusspaar, bestehend aus einem Magneten einerseits und einem Magnet/Metall andererseits gebildet werden, wobei der Magnet an einem Endbereich des Wickelkörpers und das Metall- oder Magnetstück an dem anderen gegenüberliegenden Endbereich des Wickelkörpers befestigt sind. Ein derartiges Magnet- oder Magnet-/Metallpaar ist verschleißarm und unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit. Die Verschlußkraft ist dabei hoch, so dass bereits kleine Haftbereiche für ein sicheres Fixieren ausreichen.
Die Endverschlüsse können in verschiedenen Berührungsstellungen fixiert werden. Die Verschlüsse können nicht nur gegenüberliegend, sondern wahlweise nebeneinanderlegend in Haftschluß gebracht werden. Dies hat zur Folge, dass es für den Anwender sehr einfach ist den Wickelkörper mit aufgewickelten Haaren zu fixieren.
Die Verschlussabschnitte können einen Durchmesser von mindestens 4mm besitzen. Auf Grund der starken Schließkraft von Magnetverschlüssen (ggf. Neodym) sind bereits geringe Durchmesser ausreichend, wodurch die für das Aufwickeln der Haare nicht nutzbaren Bereiche des Wicklers klein gehalten werden können.
Querschnitt und Material für den Wickelkörper sind wählbar, wobei runde Querschnitte und die Verwendung von Latexschaum (Moosgummi) bevorzugt wird. Derartige Weichwickler sind drehfreudig, was die Handhabung erleichtert und bieten einen guten Tragekomfort.
Wickelkörper aus Latexschaum werden vorzugsweise gespritzt oder extrudiert. Extrudierte Wickelkörper, die einfach und billig herstellbar sind, weisen im allgemeinen eine geschlossenporige Oberfläche auf, die durch nachträgliche Bearbeitung offenporig oder strukturiert werden kann. Das Anhaften der Haare am Wickelkörper zu Beginn eines Aufrollvorganges wird durch eine offenporige und strukturierte Oberfläche verbessert. Gleiches gilt für die Wasseraufnahme durch den Wickelkörper, die das Trocknen der aufgewickelten Haare verbessert.
Statt anorganischer Stoffe für den Wickelkörper kommen auch organische Materialien, wie Leder in Betracht,
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den beigefügten Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Figur 1 und 2 zeigen schematisch einen Lockenwickler in Seitenansicht und im Schnitt und zwei verschiedenen Endbefestigungen, 1) an Querschnittsende des Stabkörpers oder 2) seitliche Befestigung am Ende des Stabkörpers. Figur 3 und 4 zeigen schematisch den Lockenwickler gemäß Figur 1 in zwei fixierten Stellungen.
Figuren 1 und 2 zeigen einen Lockenwickler mit einem stabförmigen Wickelkörper aus einem biegsamen Kunststoff- oder Latexmaterial zum Aufwickeln von Haaren, insbesondere Haarpartien oder Haarsträhnen. Die Wickelkörper 1 und 2 umfassen einen mittleren Bereich 2 auf dem Haare aufgewickelt werden können, und äußere Endbereiche 3, 4 auf denen jeweils ein Magnet-/Metallabschnitt 5,6 befestigt ist, die lösbar miteinander verbindbar sind.
Die Verschlussabschnitte 5,6 bilden einen ( Magnet-)Haftverschluß, mit dem die Wickelkörper 1 und 2 in einer gekrümmten, die beiden äußeren Endbereiche 3, 4 aneinandergehaltenen Form (vgl. Figur 3 und Figur 4) fixierbar sind. Hierdurch wird sichergestellt, dass nach dem Aufrollen von Haaren, ein selbsttätiges Abrollen des Lockenwicklers verhindert wird. Andererseits kann durch einfaches Auseinanderziehen der beiden äußeren Endbereiche 3, der (Magnet-)Haftverschluß geöffnet werden.
Die Verschlussabschnitte 5,6 werden vorzugsweise von einem Haftverschlusspaar gebildet, das nach Art eines MagnetVMetall oder Doppelmagnetverschlusses besteht, die bei leichtem Aneinanderrücken lösbar miteinander in Eingriff treten und zwar unter Bereitstellung einer ausreichenden Schließkraft, die die beiden Endbereiche 3,4 selbst entgegen einer von dem Material der stabförmigen Wickelkörper 1 und 2 ausgeübten Rückstellkraft aneinanderhalten.
Die Befestigungsart der Magnet-/Metallabschnitte 5,6 an den Endbereichen 3,4 ist in Abhängigkeit von dem Material des Wickelkörpers wählbar und kann beispielsweise durch Aufsetzen, Kleben, Schweißen usw. erfolgen.
Der Durchmesser der Magnet-/Metallverschlüsse 5,6 und damit der von diesen an den Wickelkörpern 1 und 2 eingenommenen Längenbereiche beträgt jeweils mindestens 4mm und vorzugsweise je nach Größe und Durchmesserstärke der Wickelkörper 1 und 2 einige mm mehr.
Als Material für die Wickelkörper 1 und 2 ist neben extrudiertem und gespritztem Kunststoffschaum, insbesondere aus Polyethylen, Latex und Moosgummi bevorzugt.
Die Oberfläche der Wickelkörper 1 und 2 , die bei einem extrudierten Kunststoffschaum im allgemeinen geschlossenporig ist, kann durch eine nachträgliche Behandlung offenporig gemacht und strukturiert werden.
Die Wickelkörper 1 und 2 können eine wählbare stabförmige Gestalt mit beispielweise rundem, bogenförmigen oder eckigem Querschnitt besitzen, wobei die Dickenabmessungen entlang seiner axialen Erstreckung variieren können.
Fig. 3 und Fig. 4 zeigen den Lockenwickler gemäß Fig. 1 und Fig. 2 in zwei
verschieden fixierten Formen. Gemäß Fig. 3 und Fig. 4 sind die beiden Endbereiche 3,4 mit den Verschlussabschnitten 5, 6 durch ring- oder schlaufenförmiges Biegen der stabförmigen Wickelkörper 1 und 2 derart zusammengeführt worden, dass sie lösbar verbunden aneinanderliegen, und zwar bezogen auf die Axialrichtung des Wickelkörpers 1 gegenüberliegend oder des Wickelkörpers 2
nebeneinanderliegend, wiederum lösbar verbunden.
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Claims (7)
1. Lockenwickler mit einem stabförmigen Wickelkörper aus einem biegbaren Kunststoff- oder Latexmaterial zum Aufwickeln von Haarsträhnen und mit einer an dem Wickelkörper vorgesehenen Einrichtung zum Fixieren des Wickelkörpers in einer gekrümmten, die beiden äußeren Endbereiche aneinandergehaltenen Form, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Fixieren der Wickelkörper 1 und 2 aus einem Magnet-/Haftverschluß besteht, der von zwei lösbar miteinander verbindbaren, an den jeweils äußersten Endbereichen (3, 4) befestigten Verschlüssen oder Endabschnitten (5, 6) gebildet werden.
2. Lockenwickler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlußabschnitte 3 und 4 oder 5 und 6 nach Art eines Doppelmagnet- oder eines Magnet-/Metallverschlusses gebildet werden, die durch Aneinanderdrücken in einen lösbaren (Magnet-)Haftverschluß bringbar sind.
3. Lockenwickler nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlüsse (5, 6) die beiden äußeren Endbereiche (3, 4) umfangsseitig zumindest entlang eines Teilstücks ummanteln.
4. Lockenwickler nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die (Magnet.) Verschlussabschnitte (3, 4) die beiden äußeren Teilbereiche in der Querschnittfläche zumindest teilweise bedecken.
5. Lockenwickler nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass die (Magnet-)Haftverschlüsse einen Durchmesser von mindestens 4 mm besitzen
6. Lockenwickler nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Wickelkörper 1 und 2 als Weichwickler aus einem gespritzten oder extrudierten Latexschaum (Moosgummi) besteht.
7. Lockenwickler nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wickelkörper 1 und 2 eine offenporige oder strukturierte Oberfläche aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE20216699U DE20216699U1 (de) | 2002-10-27 | 2002-10-27 | Lockenwickler mit Schnellhaftverschluss |
Applications Claiming Priority (1)
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| Publication Number | Publication Date |
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| DE20216699U1 true DE20216699U1 (de) | 2003-01-02 |
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE10307090A1 (de) * | 2003-02-19 | 2004-09-02 | Tapan, Gülnur | Lockenwickler und Verfahren zur Frisurgestaltung |
-
2002
- 2002-10-27 DE DE20216699U patent/DE20216699U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|---|
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| R071 | Expiry of right | ||
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