DE20215028U1 - Überzug zur teilweisen Abdeckung eines Möbelstückes - Google Patents
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Description
Überzug zur teilweisen Abdeckung eines Möbelstückes
Die Erfindung betrifft einen Überzug zur teilweisen Abdeckung eines Möbelstückes zum Schutz und/oder zur Nutzung des Möbelstückes als Werbe- und/oder Informationsfläche .
Verschiedenste Möbel, unter anderem Tische, Stühle, Bänke oder Hocker, erleiden durch ihre Benutzung unterschiedlichste Abnutzungserscheinungen. Um diese Abnutzungserscheinungen gering zu halten, ist es bekannt, verschiedene Vorrichtungen zum Schutz der Möbel zu verwenden. Solche Vorrichtungen sind insbesondere für Möbel notwendig, welche außerhalb geschlossener Räume verwendet werden und dadurch Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Hierfür sind beispielsweise Tischdecken oder Sitzkissen bekannt. Möbel, welche in öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Restaurants, Cafes oder Biergärten verwendet werden, sind einer besonders erheblichen Belastung von mechanischen Einflüssen und eventuell Umwelteinflüssen ausgesetzt. Daher ist es wünschenswert, diese Möbel besonders wirksam gegen sämtliche schädliche Einflüsse schützen zu können, um ihre Lebens-
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dauer zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es bekannt, Überzüge für diese Möbel zu verwenden. Diese Überzüge werden zum Beispiel in Biergärten vor allem auf Tischen und Bänken verwendet. Die Überzüge müssen auf dem jeweiligen Möbelstück fixiert werden, um nicht zu verrutschen und somit deren Funktion dauerhaft gewährleisten zu können. Für eine solche Fixierung ist es bekannt, diese Überzüge mit einem Tacker an der Unterseite der Tische oder Bänke zu befestigen. Nachteilig hieran ist, dass eine solche Fixierung der Überzüge einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeutet. Weiterhin ist es schwierig und mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden, die Bezüge von den Möbelstücken zu entfernen. Dies ist jedoch wünschenswert, um die Überzüge nach einer bestimmten Gebrauchsdauer auswechseln zu können. Ein häufiges Wechseln der Überzüge bedeutet mit den bekannten Überzügen und Fixierungsmethoden einen erheblichen Arbeitsaufwand. Hinzu kommt, dass mit einer Fixierung der Überzüge durch Tackern eine Beschädigung der Überzüge einhergeht.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Überzug zur teilweisen Abdeckung eines Möbel-Stückes zum Schutz und/oder zur Nutzung des Möbelstückes als Werbe- und/oder Informationsfläche anzugeben, welcher sich gegenüber den bekannten Überzügen einfacher am Möbelstück fixieren und wieder vom Möbelstück entfernen lässt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 im
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Zusammenwirken mit den Merkmalen im Oberbegriff. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die Erfindung beruht darauf, dass ein Überzug zur teilweisen Abdeckung eines Möbelstückes zum Schutz und/oder zur Nutzung des Möbelstückes als Werbe- und/oder Informationsfläche ein Mittel zur reversiblen Fixierung des Überzuges am Möbelstück aufweist. Für ein Möbelstück mit ebenen Flächen zum Schutz der Flächen vor schädlichen Einflüssen weist der Überzug ein Mittel zur reversiblen Fixierung des Überzuges über den ebenen Flächen des Möbelstücks auf.
Das Mittel zur reversiblen Fixierung kann ein Gummizug sein, welcher im Überlappungsbereich des Überzuges integriert ist, wobei der Überlappungsbereich denjenigen Bereich des Überzuges darstellt, der die ebene Fläche des Möbelstückes überragt. Dabei kann der Gummizug in einem tunnelförmig ausgebildeten Hohlsaum des Überlappungsbereiches angeordnet sein. Der Hohlsaum kann am äußeren Bereich des Überlappungsbereiches umlaufend angeordnet sein. Der Gummizug weist im entspannten Zustand eine geringere Länge als der Umfang einer ebenen Fläche eines Möbelstückes, zum Beispiel einer Tischplatte, auf. Dadurch lässt sich der Überzug über die ebene Fläche eines Möbelstückes spannen und reversibel fixieren. Dabei entspricht die Länge des Gummizuges im gespannten Zustand in etwa dem Umfang der ebenen Fläche des Möbelstückes. Während sich ein Teil des Überzuges zum Schutz der ebenen Fläche über dieser Fläche befindet,
zum Beispiel über einer Tischplatte, kann der Überlappungsbereich außerhalb der ebenen Fläche, zum Beispiel auf der Unterseite des Tisches, angeordnet sein.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante kann das Mittel zur reversiblen Fixierung einen Überlappungsbereich mit mehreren Ösen aufweisen, durch welche ein Gummizug verläuft. Ein Überzug für eine rechteckige Fläche müsste pro Ecke mindestens zwei Ösen aufweisen. Der Gummizug weist im entspannten Zustand eine geringere Länge als der Umfang einer ebenen Fläche eines Möbelstückes, zum Beispiel einer Tischplatte, auf. Der Überzug lässt sich über die ebene Fläche eines Möbelstückes spannen und reversibel fixieren. Dabei entspricht die Länge des Gummizuges im gespannten Zustand in etwa dem Umfang der ebenen Fläche des Möbelstückes. Mit dem erfindungsgemäßen Überzug ist es somit in einfachster Weise möglich, diesen auf dem entsprechenden Möbelstück zu fixieren, so dass der Schutz von ebenen Flächen des Möbelstückes vor schädlichen Einflüssen dauerhaft gewährleistet werden kann. Weiterhin ist es möglich, den Überzug jederzeit problemlos und schnell zu entfernen. Hierdurch ist ein häufiges Wechseln verschiedener Überzüge einfach möglich. Damit ist es gewährleistet, für unterschiedliche Veranstaltungen oder Zwecke verschiedene Überzüge problemlos verwenden zu können, welche unterschiedliche Werbeinformationen oder andere Informationen als Aufdrucke enthalten können.
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Das Mittel zur reversiblen Fixierung kann in einer weiteren bevorzugten Ausführungsvariante ein Klettverschluss sein, welcher im Überlappungsbereich des Überzuges angeordnet ist. Bei einem rechteckigen Überzug für einen Tisch befinden sich die Klettelemente des Klettverschlusses jeweils an den Ecken des Überlappungsbereichs, wobei die Gegenstücke des Klettverschlusses an denjenigen Stellen im Überlappungsbereich angeordnet sind, welche die Klettelemente nach Umschlagen des Überlappungsbereichs an der Unterseite des Tisches kontaktieren. Nachdem der Überzug über eine ebene Fläche eines Möbelstücks gezogen wurde, kann der Überlappungsbereich, zum Beispiel auf der Unterseite eines Tisches, mit dem Klettverschluss derart fixiert werden, dass der Überzug dauerhaft, jedoch reversibel auf der ebenen Fläche des Tisches fixiert ist. Der Überzug wird zunächst über die ebene Fläche des Möbelstückes gezogen. Danach wird der Überlappungsbereich außerhalb der ebenen Fläche angeordnet. Dies kann bei einem Tisch die Unterseite der Tischplatte sein. Nun werden die Überlappungsbereiche der einzelnen Tischkanten an den Ecken so umgeschlagen, dass sie sich berühren. Die Klettelemente bilden mit den entsprechenden Gegenstücken des Klettverschlusses eine dauerhafte, jedoch reversible Fixierung des gesamten Überzuges über der ebenen Fläche des Möbelstückes aus.
In einer weiteren Ausführungsvariante kann das Mittel zur reversiblen Fixierung eine Schnur sein, welche verknotbar im Überlappungsbereich des Überzuges integriert ist. Dabei kann die Schnur in einem tun-
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nelförmig ausgebildeten Hohlsaum des Überlappungsbereiches umlaufend angeordnet sein. Alternativ kann die Schnur verknotbar durch mehrere im Überlappungsbereich angeordnete Ösen verlaufen. Nachdem der Überzug über das Möbelstück gezogen worden ist, wird die umlaufende Schnur fest gezogen und verknotet oder über geeignete Mittel gespannt.
Der Überlappungsbereich des Überzuges kann neben einem Hohlsaum einen zusätzlichen Überlapp zur optischen Abdeckung aufweisen. Hierdurch kann beispielsweise bei einem Tisch der Überzug neben dem Schutz der Tischfläche weiterhin eine optische Abdeckung des Bereiches gewährleisten, der sich unter dem Tisch befindet. Dies kann ähnlich bei überhängenden Tischdecken in einigen Fällen wünschenswert sein. Bei einem Überzug für einen Stuhl, eine Bank oder einen Hocker kann der Überzug als Abdeckung für die Sitzfläche ausgebildet sein. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform weist der Überzug im Bereich der Sitzfläche zusätzlich eine Polsterung auf. Der erfindungsgemäße Überzug für einen Stuhl oder eine Bank kann auch als Abdeckung für die Rückenlehne ausgebildet sein. Der erfindungsgemäße Bezug kann auch aus zwei Elementen bestehen, nämlich ein Element für die Sitzfläche und ein Element für die Rückenlehne.
Abgesehen vom Schutz der ebenen Flächen eines Möbelstückes vor schädlichen Einflüssen kann ein Überzug zur Nutzung eines Möbelstückes als Werbe- und/oder Informationsfläche mindestens einen Aufdruck für Werbe- und/oder Informationszwecke aufweisen. Dies
ist insbesondere für Tische, Stühle, Bänke oder Hocker vorteilhaft, da diese in öffentlichen Einrichtungen, wie Restaurants, Cafes oder Biergärten häufig Verwendung finden. Dabei ist es insbesondere vorteilhaft, mindestens zwei Tischbeine oder zwei Stuhlbeine oder zwei Sitzbankbeine oder zwei Hockerbeine mit einem Überzug, welcher mindestens einen Aufdruck für Werbe- und/oder Informationszwecke enthält, abzudecken. Dabei wird ein Überzug über zwei Beine eines Möbelstückes gezogen oder gedeckt und mit einem reversiblen Mittel zur Fixierung dauerhaft am Möbelstück fixiert. Dabei kann das Mittel zur reversiblen Fixierung aus mindestens einem in einem Hohlsaum angeordneten Gummizug bestehen, welcher an den äußeren Rändern des Überzuges angeordnet ist und im entspannten Zustand eine geringere Länge als der Umfang der zu überdeckenden Beine des Möbelstückes aufweist. Nachdem der Gummizug gespannt worden und der Überzug über die Beine gezogen worden ist, ist eine dauerhafte, jedoch reversible Fixierung des Überzuges über den Beinen des Möbelstückes gewährleistet. Das Mittel zur reversiblen Fixierung kann alternativ aus mindestens einem in mehreren Ösen verlaufenden Gummizug oder aus einer in mehreren Ösen verlaufenden Schnur oder aus einem Klettverschluss bestehen. Die Schnur wird zusammengezogen und verknotet, nachdem der Überzug über die Beine gezogen oder gestülpt worden ist. Ein Klettverschluss bietet den Vorteil, dass das Möbelstück nicht angehoben werden muss, um den Überzug über mindestens zwei Beine ziehen zu können. Denn im Gegensatz zum Gummizug kann ein Überzug mit einem Klettverschluss in offener Form ausgebildet werden.
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Dadurch kann der Überzug um die Beine des Möbelstücks herum angelegt und dann verschlossen werden. Die Elemente des Klettverschlusses sowie deren Gegenstücke befinden sich dabei an entsprechenden Kontaktstellen des Überzuges. Dadurch können neben den Nutzflächen eines Möbelstückes weitere Flächen für Werbe- und/oder Informationszwecke erschlossen werden. Dies ist insbesondere für die Stirnflächen einer Bank oder eines Tisches sinnvoll, da diese von außerhalb gut gesehen werden können und bei langen Tischen, wie sie in Biergärten Verwendung finden, in der Regel durch die am Tisch sitzenden Gäste nicht verdeckt werden.
Der Überzug kann unterschiedlichste Formen, wie zum Beispiel eine runde, eine ovale oder eine eckige Form, aufweisen. Der Überzug kann aus Kunststoff und/oder Plastikfolie und/oder Textil und/oder Naturfaser bestehen. Der Überzug kann ebenfalls aus beschichteten Materialien, wie beschichtetem Kunststoff, beschichteter Plastikfolie, beschichtetem Textil oder beschichteter Naturfaser, bestehen. Sofern eine Beschädigung oder Zerstörung des Überzuges durch Zigaretten zu erwarten ist, kann der Überzug aus einem hitze- und/oder brandfesten Material ausgebildet werden.
Für einen Gebrauch der Überzüge als Einwegartikel ist es außerdem vorteilhaft, mehrere, mindestens jedoch zwei Überzüge an entgegengesetzten Enden lösbar miteinander zu verbinden, wobei diese gefaltet und/oder gerollt sein können. Ähnlich einer Vorratsrolle von Mülltüten kann eine solche Verbindung aus einer Per-
foration zum Abreißen, einer Klettverbindung und/oder einer Klebeverbindung bestehen. Hierdurch ist es zudem möglich, eine Vielzahl von Überzügen platzsparend zu verpacken und zu lagern. Bei Bedarf kann ein Überzug von einer Rolle abgerollt und abgerissen werden. Nach dem Gebrauch des Überzuges kann dieser dann entsorgt werden.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Aufsicht eines Tisches mit einem erfindungsgemäßen Überzug;
Figur 2
eine geschnittene Seitenansicht eines Tisches mit einem erfindungsgemäßen Überzug mit einem Hohlsaum im Überlappungsbereich und einem darin befindlichen Gummizug;
Figur 3
eine geschnittene Seitenansicht eines Tisches mit einem erfindungsgemäßen Überzug, welcher einen Hohlsaum im Überlappungsbereich mit einem darin befindlichen Gummizug sowie einen zusätzlichen Überlapp zur optischen Abdeckung aufweist;
Figur 4 eine perspektivische Aufsicht eines Tisches mit einem darauf fixierten, erfindungsgemäßen Überzug, welcher als Mittel zur reversiblen Fixierung einen in mehreren Ösen geführten Gummizug aufweist und
Figur 5 eine perspektivische Aufsicht eines Tisches mit einem erfindungsgemäßen Überzug zur Nutzung des Möbelstückes als Werbe- und/oder Informationsfläche, wobei der Überzug zur Abdeckung von Tischbeinen an
denselben fixiert ist.
Zum Schutz eines Möbelstückes mit mindestens einer ebenen Fläche, wie zum Beispiel einem Tisch 1, kann ein Überzug, wie in Figur 1 perspektivisch dargestellt, verwendet werden. Dieser Überzug 3 liegt auf dem Tisch 1 auf. Der Überzug 3 weist einen Überlappungsbereich A auf. Das ist derjenige Bereich, der über die Nutzfläche 7 des Tisches 1, das heißt die Oberseite des Tisches 1, hinausragt. Durch ein Mittel zur reversiblen Fixierung des erfindungsgemäßen Überzuges 3 über der mindestens einen ebenen Fläche ist ein leichtes Fixieren und auch ein leichtes Entfernen des Überzuges 3 vom Tisch 1 jederzeit möglich. Das Mittel zur reversiblen Fixierung ist dabei auf der Unterseite des Überlappungsbereichs 4 des Überzuges 3 angeordnet und daher in Figur 1 nicht sichtbar. Der Überzug 3 wird über die Nutzfläche 7 des Tisches 1 gezogen. Der über die Nutzfläche 7 hinausragende Überlappungsbereich 4 wird nun um den Tisch 1 herum gespannt und findet auf der Tischunterseite durch das Mittel zur reversiblen Fixierung halt. Durch einen in einem Hohlsaum 5 befindlichen, umlaufenden Gummizug 6 ist es möglich, den Überzug 3 dauerhaft, jedoch reversibel über der ebenen Fläche des Tisches 1 zu arretieren. Der Gummizug 6 weist im entspannten Zustand eine geringere Lange als der Umfang des
Tisches 1 auf. Bevor der Überzug 3 über den Tisch 1 gezogen werden kann, muss der Gummizug 6 ähnlich einem Spannlaken aufgeweitet werden. Der Überlappungsbereich 4 wird durch den Gummizug 6 dauerhaft, jedoch reversibel an der Unterseite des Tisches 1 fixiert, wodurch der gesamte Überzug 3 auf der ebenen Fläche des Tisches 1 fixiert werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Überzuges 3 mit einem in einem Hohlsaum 5 verlaufenden Gummizug 6 ist in Figur 2 im Seitenschnitt dargestellt. Der Überzug 3 liegt über der Nutzfläche 7 eines Tisches 1. Der Überlappungsbereich 4 weist an seinem unteren Ende einen tunnelförmigen Hohlsaum 5 auf, in welchen ein Gummizug 6 angeordnet ist. Hierdurch wird der Überzug 3 über der Nutzfläche 7 des Tisches 1 einfach und sicher fixiert und kann jederzeit problemlos ausgewechselt werden. Der Überzug 3 kann Aufdrucke für Werbe- und/oder Informationszwecke 10 aufweisen, zum Beispiel das Logo 11 eines Sponsors. Das Ausführungsbeispiel in Figur 3 ist gegenüber dem Ausführungsbeispiel in Figur 2 dadurch erweitert, dass der Überlappungsbereich 4 einen zusätzlichen Überlapp 8 zur optischen Abdeckung aufweist. Dies kann zum Beispiel bei Tischen wünschenswert sein, damit der Beinbereich nicht eingesehen werden kann.
Figur 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Überzuges 3, welcher auf dem Tisch 1 fixiert ist. Hier besteht das Mittel zur reversiblen Fixierung aus einem Gummizug 6, welcher durch
mehrere Ösen 9 verläuft. Dadurch kann der Überzug 3 um die Tischkante herum gespannt und somit fixiert werden. Der Gummizug 6 kann auch durch eine Schnur oder durch ein Band, welches verknotbar ist, ersetzt werden.
In Figur 5 ist ein erfindungsgemäßer Überzug 3 dargestellt, welcher zur Nutzung als Werbe- und/oder Informationsfläche 10 an zwei Tischbeinen 2 eines Tisches 1 fixiert ist. Das Mittel zur reversiblen Fixierung weist zwei Gummizüge 6 auf, welche in jeweils einem Hohlsaum 5 angeordnet sind. Auf dem Überzug 3 kann sich ein Logo 11 oder ein anderer Aufdruck befinden. Damit kann insbesondere bei Tischen eine zusätzliche Fläche für Werbe- und/oder Informationszwecke 10 gewonnen werden. Ein solcher Überzug 3 ist aber auch für Sitzbänke, Stühle, Hocker und ähnliche Möbel möglich. Das Mittel zur reversiblen Fixierung kann alternativ ein Klettverschluss oder eine in einem Hohlsaum 5 angeordnete, verknotbare Schur, oder ein in mehreren Ösen 9 verlaufender Gummizug 6 sein.
Die Erfindung ist nicht beschränkt auf die hier dargestellten Ausführungsbeispiele, vielmehr ist es möglich, durch Kombination und Modifikation der genannten Mittel und Merkmale weitere Ausführungsvarianten zu realisieren, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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1 Tisch
2 Tischbein
3 Überzug
4 Überlappungsbereich
5 Hohlsaum
6 Gummizug
7 Nutzfläche
8 zusätzlicher Überlapp 9 Öse
10 Werbe- und/oder Informationsfläche
11 Logo
Claims (23)
1. Überzug zur teilweisen Abdeckung eines Möbelstückes zum Schutz und/oder zur Nutzung des Möbelstückes als Werbe- und/oder Informationsfläche, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) Mittel (4) zur reversiblen Fixierung des Überzuges (3) am Möbelstück aufweist.
2. Überzug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) ein Mittel (4) zur reversiblen Fixierung des Überzuges (3) über ebene Flächen des Möbelstücks aufweist.
3. Überzug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel (4) zur reversiblen Fixierung ein Gummizug (6) ist, welcher im Überlappungsbereich (4) des Überzuges (3) integriert ist.
4. Überzug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gummizug (6) in einem tunnelförmig ausgebildeten Hohlsaum (5) des Überlappungsbereichs (4) umlaufend angeordnet ist.
5. Überzug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Überlappungsbereich (4) des Überzuges (3) mehrere Ösen (9) aufweist, durch welche der Gummizug (6) verläuft.
6. Überzug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel (4) zur reversiblen Fixierung mindestens ein Klettverschluss (6) ist, welcher im Überlappungsbereich (4) des Überzuges (3) angeordnet ist.
7. Überzug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel (4) zur reversiblen Fixierung eine Schnur ist, welche verknotbar im Überlappungsbereich (4) des Überzuges (3) integriert ist.
8. Überzug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnur in einem tunnelförmig ausgebildeten Hohlsaum (5) des Überlappungsbereichs (4) angeordnet ist.
9. Überzug nach Anspruch 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) derart ausgestaltet ist, dass dieser auf eine Tischplatte aufbringbar ist.
10. Überzug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Überlappungsbereich (4) neben dem Bereich zur Aufnahme des Mittels (4) zur reversiblen Fixierung einen weiteren Bereich zur optischen Abdeckung aufweist.
11. Überzug nach Anspruch 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) derart ausgestaltet ist, dass dieser auf eine Sitzfläche eines Stuhls, einer Bank oder eines Hockers aufbringbar ist.
12. Überzug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) eine Abdeckung der Rückenlehne ausbildet.
13. Überzug nach Anspruch 1 zur Nutzung eines Möbelstücks als Werbe- und/oder Informationsfläche, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) mindestens einen Aufdruck für Werbe- und/oder Informationszwecke (10) aufweist.
14. Überzug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) derart ausgestaltet ist, dass dieser auf eine Tischplatte oder eine Sitzfläche eines Stuhls, einer Sitzbank oder eines Hockers aufbringbar ist.
15. Überzug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) als Abdeckung für mindestens zwei Tischbeine (2), zwei Stuhlbeine, zwei Sitzbankbeine oder zwei Hockerbeine ausgebildet ist.
16. Überzug nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) eine runde, ovale oder eckige Form aufweist.
17. Überzug nach Anspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) aus Kunststoff und/oder Plastikfolie und/oder Textil und/oder Naturfaser besteht.
18. Überzug nach Anspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) aus beschichtetem Kunststoff und/oder beschichteter Plastikfolie und/oder beschichtetem Textil und/oder beschichteter Naturfaser besteht.
19. Überzug nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) aus einem hitze- und brandfesten Material besteht.
20. Überzug nach Anspruch 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) zusätzlich mindestens einen Aufdruck für Werbe- und/oder Informationszwecke (10) aufweist.
21. Überzug nach Anspruch 11, 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (3) im Bereich der Sitzfläche zusätzlich eine Polsterung aufweist.
22. Anordnung von mindestens zwei Überzügen nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Überzüge an entgegengesetzten Enden lösbar mit einander verbunden sind, wobei die Anordnung gefaltet und/oder gerollt sein kann.
23. Anordnung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung eine Klettverbindung, eine stoffliche Verbindung mit einer Perforation und/oder eine Klebeverbindung ist.
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| DE (1) | DE20215028U1 (de) |
Cited By (1)
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| EP2104088A3 (de) * | 2008-03-17 | 2010-04-28 | printXXL & more Ltd. | Werbeträger |
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2002
- 2002-09-24 DE DE20215028U patent/DE20215028U1/de not_active Expired - Lifetime
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