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DE20215634U1 - Fahrzeugglasscheibe - Google Patents

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DE20215634U1
DE20215634U1 DE20215634U DE20215634U DE20215634U1 DE 20215634 U1 DE20215634 U1 DE 20215634U1 DE 20215634 U DE20215634 U DE 20215634U DE 20215634 U DE20215634 U DE 20215634U DE 20215634 U1 DE20215634 U1 DE 20215634U1
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DE
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plug
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cable
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glass pane
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Application number
DE20215634U
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English (en)
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Pilkington Automotive Deutschland GmbH
Original Assignee
Pilkington Automotive Deutschland GmbH
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Publication date
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Priority to AT03776863T priority patent/ATE440394T1/de
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Abstract

Fahrzeugglasscheibe mit
– einer elektrischen Anordnung (3) mit zueinander benachbart angeordneten Anschlußflächen (2) auf einer Scheibenoberfläche und
– einem Verbindungselement, das mit den Anschlußflächen (2) in Verbindung steht und das zur Verbindung der elektrischen Anordnung (3) mit einer fahrzeugseitigen Einrichtung zur Signalverarbeitung oder Spannungsversorgung bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbindungselement einen Steck- oder Klemmverbinder (10) für ein mehrere voneinander isolierte Leiter umfassendes Flachkabel (30) umfaßt, wobei der Steck- oder Klemmverbinder (10) folgende Bestandteile umfaßt:
– einen isolierenden flachen Korpus (11), der eine im wesentlichen parallel zur Scheibenoberfläche angeordnete schlitzartige Kabelaufnahme (12) aufweist, in die ein Flachkabel (30) mit einem freien Ende (31, 32) lösbar einbringbar ist,
– mehrere Verbindungsleiter (13), die mit ihren kabelseitigen Enden (14) in die Kabelaufnahme (12) münden und die mit ihren glasseitigen Enden (15) mit den Anschlußflächen (2) verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeuggglascheibe nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Fahrzeugglascheiben werden mit verschiedenen elektrischen Elementen ausgestattet, um ihnen besondere Funktionen zu verleihen. Zu nennen sind beispielsweise und ohne Beschränkung Heizelemente, Antennen für unterschiedliche Frequenzbereiche, Sensoren, Leuchten usw. Die elektrischen Elemente werden unter anderem auf eine Oberfläche der Scheibe aufgedruckt, als Drahtanordnung in Verbundglasscheiben eingebettet, als separates Bauteil z.B. in Folienform vorgefertigt und an der Scheibe befestigt, in Schichtform auf eine Oberfläche oder eine in Verbundglasscheiben eingelegte Folie aufgebracht. Die Mehrzahl dieser elektrischen Elemente bedarf der Kontaktierung. So müssen die elektrischen Elemente mit elektrischer Spannung versorgt werden oder es müssen Signale von den elektrischen Elementen in signalverarbeitende Geräte überführt werden, die an anderer Stelle im Fahrzeug untergebracht sind. Die Kontaktierung erfolgt üblicherweise über Anschlußkabel, die meist direkt mit der ein oder mehrere elektrische Elemente umfassenden elektrischen Anordnung verlötet oder elektrisch leitfähig verklebt werden. Auch Stecker-Buchsenverbindungen und kapazitive oder induktive Verbindungen insbesondere im Falle von Antennen sind bekannt.
  • Je mehr solcher elektrischer Elemente die elektrische Anordnung umfaßt, um so größer wird der Aufwand zu deren Kontaktierung. Es ist daher bereits verschiedentlich vorgeschlagen worden, die Anschlußstellen von mehrere elektrische Elemente umfassenden elektrischen Anordnungen benachbart zueinander anzuordnen, so daß sie gemeinsam mit Hilfe eines Mehrfach-Anschlußkabels kontaktiert werden können ( DE 39 11 178 A1 ).
  • In diesem Zusammenhang ist vorgeschlagen worden ( DE 195 36 131 A1 ), die beispielsweise aus DE 44 24 028 A1 , EP 0 608 554 A1 bekannte Anschlußtechnik, bei der Flachkabel mit zwischen isolierenden Folien eingebetteten Verbindungsleitern mit den Anschlußstellen von elektrischen Anordnungen, wie z.B. Antennen oder Sensoren, verlötet oder elektrisch leitfähig verklebt werden, auch auf Diversity-Antennenanordnungen anzuwenden.
  • Zwar hat sich diese Anschlußtechnik grundsätzlich bewährt. Sie verursacht jedoch aufgrund des aufwendigen Herstellprozesses für derartige Flachkabel, die im Regelfall für die jeweilige Anwendung maßgeschneidert werden, relativ hohe Kosten. Die Kosten werden auch dadurch in die Höhe getrieben, daß wegen der beim Löten entstehenden hohen Temperaturen isolierende Folien aus hochgradig wärmebeständigen Materialien verwendet werden müssen, die wie im Falle von Polyimid (Markenname Kapton) vergleichsweise teuer sind. Außerdem ist das Durchlöten durch die isolierende Folie gemäß DE 195 36 131 A1 mit Unsicherheiten behaftet, da die Qualität der Lötstelle nicht unmittelbar begutachtet werden kann. Weiterhin besteht die Gefahr, daß die an die Fahrzeugglasscheibe angelöteten Anschlußkabel beim Hantieren der Scheibe beschädigt werden oder abreißen. Schließlich verursachen angelötete Anschlußkabel einen hohen Aufwand im Falle von Reparaturen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vereinfachte und kostengünstige Anschlußlösung für gattungsgemäße Fahrzeugglasscheiben anzugeben. Die Anschlußgestaltung soll möglichst kostengünstig, weitgehend standardisierbar und reparaturfreundlich sein und beim Hantieren der Scheibe so wenig wie möglich stören. Schließlich soll der Einbau und der Wiederausbau der Fahrzeugglascheibe in das Fahrzeug erleichtert werden.
  • Die Lösung der Aufgabe ist Gegenstand von Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Die Erfindung ermöglicht die Verwendung handelsüblicher und kostengünstiger Flachkabel, insbesondere von Meterware, da ein Verlöten des Anschlußkabels nicht erforderlich ist und damit auf die Verwendung hoch wärmefester Materialien verzichtet werden kann. Dabei kann vorgesehen sein, daß je nach Anwendungsfall nur ein Teil der Einzelleiter eines Standard-Flachkabels tatsächlich zur Spannungsversorgung oder Signalübertragung benutzt wird.
  • Die lösbare Befestigung des Flachkabels mit dem dauerhaft auf der Scheibe befestigten Steck- oder Klemmverbinder erlaubt es, das Flachkabel nach Wahl entweder bereits beim Hersteller der Fahrzeugglasscheibe an der Scheibe anzubringen oder erst beim Fahrzeughersteller im Zuge des Einbaus der Scheibe in das Fahrzeug. Sie erleichtert außerdem die Reparatur und vereinfacht das Hantieren der Scheibe. Die Verbindung wird dabei so auszulegen sein, daß sich bei mechanischen Belastungen das Flachkabel aus dem Steck- oder Klemmverbinder löst, bevor der Steck- oder Klemmverbinder selbst von der Scheibe abreißt.
  • Es versteht sich, daß zwischen dem Flachkabel und dem Steck- oder Klemmverbinder eine lösbare mechanische Sicherung vorzusehen ist, die ein unbeabsichtigtes Herauslösen des Flachkabels nach dem Einstecken oder Einklemmen, z.B. durch Vibrationen oder Stöße beim Normalbetrieb eines Fahrzeugs, zuverlässig verhindern. In der einfachsten Ausführungsform sind die kabelseitigen. Enden der Verbindungsleiter als Rastelemente, Federelemente oder Krallen ausgebildet, so daß sie ein ungewolltes Herausziehen des Flachkabels aus der Kabelaufnahme verhindern.
  • Alternativ oder ergänzend hierzu können am Korpus des Steck- oder Klemmverbinders Mittel vorgesehen sein, die eine lösbare Verrastung oder ein Einklemmen des Flachkabels in der Kabelaufnahme bewirken.
  • In beiden Fällen kann es ratsam sein, den Steck- oder Klemmverbinder mit an sich bekannten Mitteln zu versehen, die ein leichtes Lösen der mechanischen Sicherung erlauben, wenn die Steck- oder Klemmverbindung zum Beispiel für Reparaturzwecke gelöst werden soll.
  • Der Steck- oder Klemmverbinder kann durch Kleben, Löten, Klemmen mittels Klemmbügel oder auf andere Weise dauerhaft mit der Glasscheibe verbunden werden. Bevorzugt weist sein Korpus mindestens einen Fixierflansch auf, mit dessen Hilfe er an der Scheibenoberfläche mittels einer Klebe- oder Lötverbindung an einem zugeordneten Fixierpunkt dauerhaft fixierbar ist. Diese Löt- oder Klebeverbindung wird im Normalfall lediglich Befestigungszwecken dienen. Es liegt jedoch im Rahmen der Erfindung, den Korpus auf der Oberfläche oder als Einbettung mit einer abschirmenden Metallisierung zu versehen, so daß die Löt- oder Klebeverbindung gleichzeitig einer elektrischen Verbindung der Abschirmung mit einem Masseleiter dienen mag.
  • Die glasseitigen Enden der Verbindungsleiter des Steck- oder Klemmverbinders können auf verschiedene Weise mit den Anschlußstellen der elektrischen Anordnung verbunden werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform sieht eine mechanische Verbindung vor, bei der die elastisch verformbaren glasseitigen Enden der Verbindungsleiter beim Befestigen des Verbinders an der Glasscheibe gegen die Anschlußstellen gepreßt werden. Dabei ist es aus Gründen der Anschlußsicherheit vorzuziehen, wenn zwei oder mehr glasseitige Enden eines Verbindungsleiter oder die glasseitigen Enden mehrerer Verbindungsleiter mit nur einer Anschlußfläche in Verbindung gebracht werden.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, die glasseitigen Enden der Verbindungsleiter mittels Löt- oder elektrisch leitfähiger Klebeverbindung mit den Anschlußflächen zu verbinden.
  • Zur Verringerung der Korrosionsanfälligkeit insbesondere im Falle rein mechanischer Verbindungen sieht eine Ausführungsform der Endung vor, daß die miteinander in Kontakt kommenden Anschlußflächen und glasseitigen Enden der Verbindungsleiter zumindest oberflächlich aus dem gleichen Metall bestehen, z.B. vergoldet sind. Es kann aber auch ausreichen, nur die Enden der Verbindungsleiter zu vergolden und die Anschlußflächen in üblicher Weise aus eingebrannter Silberfritte herzustellen.
  • Vorzugsweise liegt die Höhe des Steck- oder Klemmverbinders bei nicht mehr als 20 mm, vorzugsweise unter 12 mm. Dadurch ist ein raumsparendes Verpacken der Fahrzeugglasscheibe möglich und wird die Gefahr des Abreißens oder der Beschädigung beim Hantieren reduziert. Dabei wird im Rahmen der Erfindung der Steck- oder Klemmverbinder außerdem eine möglichst geringe Breite (in Einsteckrichtung des Flachkabels) aufweisen, während seine Länge (entsprechende der Breite des verwendeten Flachbandkabels) zur Bereitstellung einer großen Zahl von Verbindungen deutlich größer sein mag. Vorzugsweise ist die Länge des Steck- oder Klemmverbinders regelmäßig mindestens doppelt so groß wie seine Breite.
  • Der erfindungsgemäße Steck- oder Klemmverbinder kann bei geeigneter Auslegung als Standardverbinder für eine Vielzahl von Anwendungen verwendet werden. Dazu wird er mit einer großen Anzahl von nebeneinander angeordneten Verbindungsleitern ausgestattet, von denen je nach Anwendung gegebenenfalls nur ein Teil benutzt wird. Auch liegt es im Rahmen der Erfindungen, für eine verbesserte Anschlußsicherheit oder zur Bewältigung größerer Ströme mehrere Verbindungsleiter eines solchen Standardverbinders je Anschlußfläche zu verwenden. Reichen die Verbindungsleiter eines solchen Standardverbinders im Einzelfall nicht aus, so können auch mehrere solcher Verbinder nebeneinander oder auch an verschiedenen Stellen der Fahrzeugglasscheibe verwendet werden. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich in diesem Zusammenhang dadurch aus, daß der Korpus des Steck- oder Klemmverbinders im Bereich seiner Breitseiten mit Verbindungsmitteln versehen ist, die eine formschlüssige Verbindung zu mindestens einem weiteren gleichartigen Steck- oder Klemmverbinder und damit eine modulare Erweiterung (Kaskadierung) ermöglichen.
  • Steht die Standardisierung weniger im Vordergrund, so kann der Anschlußbereich auch um komplexere Funktionen erweitert werden. So ist es möglich, innerhalb des Steck- oder Klemmverbinders Brückenverbindungen zwischen einzelnen Verbindungsleiter vorzusehen, um aufwendige Brücken oder Leiterkreuzungen auf der Glasoberfläche zu ersetzen. Auch ist es denkbar, im Steck- oder Klemmverbinder zusätzliche Bauelemente wie Spulen, Kondensatoren, Filter, Verstärker, Leuchtdioden und dergleichen unterzubringen, wobei aber darauf zu achten ist, daß die angestrebte geringe Bauhöhe der Anschlußanordnung erhalten bleibt. Um festzustellen, ob das Flachkabel richtig in die Kabelaufnahme eingelegt oder gesteckt wurde, kann eine Diagnoseeinrichtung integriert werden. So können beispielsweise nicht benötigte Verbindungsleiter über eine auf die Glasoberfläche aufgebrachte oder in den Steck- oder Klemmverbinder integrierte Kurzschlußverbindung miteinander verbunden werden, so daß durch eine Spannungsbeaufschlagung der zugeordneten Leiter des Flachkabels und eine Strommessung festgestellt werden kann, ob das Flachkabel korrekt angeschlossen ist.
  • Wird die erfindungsgemäße Anschlußgestaltung für die Kontaktierung von Antennen verwendet, können Mittel zur Abschirmung im Verbinder vorgesehen werden und können außerdem Flachkabel mit einer integrierten Abschirmung, Pseudokoaxial-Flachkabel oder aus einer Mehrzahl dünner Koaxialkabel bestehende Flachkabel verwendet werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von schematischen, nicht maßstäblichen Zeichnungen erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausschnitts einer erfindungsgemäßen Fahrzeugglasscheibe mit Flachkabel und Steckverbinder vor dem endgültigen Zusammenbau,
  • 25 Querschnittsdarstellungen verschiedener Ausführungsformen der Erfindung.
  • 1 zeigt einen randnahen Ausschnitt einer Fahrzeugglasscheibe 1. Diese kann aus Einfachglas oder Mehrscheibenglas, insbesondere Isolierglas oder Verbundglas, bestehen. Der Begriff Glas umfaßt neben dem üblichen anorganischem Glas auch organische Sichtscheibenmaterialien. Die Fahrzeugglasscheibe 1 wird in üblicher Weise in ein hier nicht dargestelltes Fahrzeug eingebaut. Auf oder in der Fahrzeugglasscheibe 1 ist eine hier nur angedeutete elektrische Anordnung 3 vorgesehen, die mehrere benachbart angeordnete Anschlußflächen 2 umfaßt. Die elektrische Anordnung 3 wie auch die Anschlußstellen 2 werden üblicherweise aus aufgedruckten und eingebrannten Leitern aus einer Silberfritte gebildet, ohne daß die Erfindung hierauf beschränkt wäre. Die elektrische Anordnung 3 umfaßt im Regelfall mehrere einzelne elektrische Elemente, wie z.B. zwei oder mehrere Antennen einer Diversity-Antennenscheibe, Empfangs- oder Sendeantennen für verschiedene Frequenzbereiche, Heizleiter, Sensoren und/oder Leuchten sowie Anschlußleiter zum Verbinden der elektrischen Elemente mit den Anschlußstellen .
  • Oberhalb der Anschlußflächen 2 ist weiterhin ein Steck- oder Klemmverbinder 10 zu erkennen. Der Steck- oder Klemmverbinder 10 umfaßt einen Korpus 11, der aus isolierendem Kunststoff, aus Keramik oder dergleichen besteht. Er kann bedarfsweise weitere Bestandteile wie beispielsweise eine metallische Abschirmschicht, Befestigungshilfsmittel und Verstärkungsmittel aufweisen. Während in der vereinfachten schematischen Darstellung der 1 die Breite und Länge des Steck- oder Klemmverbinders 10 nahezu gleich ist, wird im Normalfall seine Länge wesentlich größer sein als seine Breite, so daß wesentlich mehr als die hier gezeichneten sechs Verbindungsleiter 13 nebeneinander angeordnet werden können.
  • Die Verbindungsleiter 13 ragen mit ihren glasseitigen Enden 15 aus der rechten Seite des Korpus 11 hinaus und knicken zum Glas hin stufenförmig ab, so daß ihre Endstücke in etwa parallel zur Scheibenoberfläche verlaufen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist jeder Anschlußfläche 2 mehr als ein Verbindungsleiter 13 zugeordnet, um die Anschlußsicherheit zu erhöhen. Im dargestellten Fall ist das Verhältnis Verbindungsleiter zu Anschlußflächen 2 : 1. Es könnte auch deutlich höher sein. Das erlaubt es, dünne Verbindungsleiter 13, wie sie aus der Computertechnik bekannt sind, mit deutlich größer dimensionierten Anschlußflächen 2 zu kombinieren, die bei Fahrzeugglasscheiben produktionstechnisch bevorzugt sind. Alternativ oder ergänzend können auch die Verbindungsleiter 13 mit gabelartig verzweigten glasseitigen Enden 15 ausgestattet werden, um eine Mehrfachkontaktierung je Anschlußfläche 2 zu ermöglichen.
  • Die innerhalb des Korpus 11 liegenden Teile der Verbindungsleiter 13 sind nur für die ersten beiden Verbindungsleiter 13 punktiert angedeutet. Die anderen, kabelseitigen Enden 14 der Verbindungsleiter 13 ragen in eine schlitzförmige Kabelaufnahme 12, die etwa scheibenparallel und vorzugsweise auf der den glasseitigen Enden 15 der Verbindungsleiter 13 gegenüberliegenden Seite des Korpus 11 angeordnet ist und entlang der Längserstreckung des Steck- oder Klemmverbinders 10 verläuft.
  • Die Kabelaufnahme 12 dient zur Aufnahme eines in der Zeichnung links dargestellten Flachkabels 30. Das Flachkabel 30 umfaßt eine Mehrzahl nebeneinander angeordneter Leiter (hier nicht dargestellt) mit im Endbereich des Flachkabels 30 angeordneten Kontaktflächen 32. Es wird außerdem im Regelfall zumindest eine mechanische Endverstärkung 31, hier schematisch als quer zur Kabellängserstreckung verlaufender Kunststoffbalken dargestellt, umfassen. Die Endverstärkung 31 kann auch weitere Funktionen erfüllen, z.B. zur mechanischen Sicherung des Flachkabels 30 in der Kabelaufnahme 12 oder an der Außenseite des Korpus 11 beitragen oder zur lagegenauen und reproduzierbaren Positionierung des Flachkabels 30 in der Kabelaufnahme 12 dienen. Sie kann dauerhaft oder lösbar mit" dem Flachkabel 30 verbunden sein. Das Flachkabel 30 kann vorzugsweise im Bereich der Endverstärkung 31 mit Handhabungshilfsmitteln z.B. in Form von Ösen, Haken, Aussparungen oder dergleichen ausgestattet werden, die das automatisierte Hantieren und Einbringen des Flachkabels 30 in den Steck- oder Klemmverbinder 10 erleichtern.
  • Als Flachkabel 30 kann insbesondere ein handelsübliches Kabel aus einer Mehrzahl nebeneinander angeordneter und miteinander verbundener dünner isolierter Einzelleiter verwendet werden, das als Meterware oder vorkonfektioniert verfügbar ist. Denkbar ist auch die Verwendung eines Laminats oder Extrudats aus Isolierfolien, z.B. auf Polyester- oder Polyamid-Basis oder gegebenenfalls, wenn Kostengründe weniger relevant sind, aus Polyimid, und dazwischen eingebetteten Leiterbändern oder Drähten. Die Kontaktflächen 32, die z.B. mittels Laserbestrahlung freigelegt oder als gesonderte Teile angecrimpt werden, werden üblicherweise verzinnt oder vergoldet.
  • in der 1 ist weiterhin zu erkennen ein Fixierflansch 16, der an der dem Betrachter zugewandten Seite des Steck- oder Klemmverbinders 10 von dessen Unterkante nach vorne absteht. Dieser Fixierflansch 16 und damit der Steck- oder Klemmverbinder 10 insgesamt kann mit einem auf der Scheibenoberfläche befindlichen Fixierpunkt 17 dauerhaft verbunden werden, z.B. durch Löten oder Kleben. Der Fixierflansch 16 kann auch breiter als dargestellt sein, im Extremfall rund um den Korpus 11 des Steck- oder Klemmverbinders 10 verlaufen. Das Vorsehen von Fixierpunkten 17 auf der Oberfläche der Fahrzeugglascheibe 1 kann auch unabhängig vom Vorhandensein eines Fixierflansches 16 als Markierung für eine manuelle, insbesondere aber für eine automatisierte Befestigung des Steck- oder Klemmverbinders 10 dienen. Der Fixierpunkt 17 kann beispielsweise als keramischer Aufdruck oder Dünnschicht, als Ätzung oder Mattierung ausgeführt sein. Der Fixierflansch 16 kann auch das Ende eines über den Korpus 11 des Steck- oder Klemmverbinders 10 gelegten gesonderten Befestigungsbügels sein.
  • Die Verwendung eines vorzugsweise verformbaren Fixierflansches 16, bei dem der Steck- oder Klemmverbinder 10 nicht ganzflächig oder umlaufend mit seiner Unterseite aufgeklebt, sondern nur in einem begrenzten Bereich an der Oberfläche der Fahrzeugglasscheibe 1 befestigt wird, ist insbesondere bei stark gebogenen Fahrzeugglasscheiben 1, bei der Anordnung des regelmäßig mit einer ebenen Unterseite ausgestatteten Steck- oder Klemmverbinders 10 quer zur Hauptbiegung der Scheibe und bei besonders langen Steck- oder Klemmverbindern 10 vorteilhaft. Alternativ kann der Steck- oder Klemmverbinder 10 auch mit einer an die Biegung der Scheibe angepaßten Unterseite ausgestattet oder sein Korpus 11 aus flexiblem Material gebildet werden, um eine Anpassung an die Scheibenbiegung zuzulassen.
  • Nicht dargestellt ist die Option, an der Breitseite (das ist die dem Betrachter zugewandte Seite des Steck- oder Klemmverbinders 10) Verbindungsmittel vorzusehen, die es erlauben, modulartig weitere gleichartige standardisierte Verbinder anzuschließen (Kaskadierung) und so die Verbindungskapazität zu vermehren, ohne anwendungsspezifische Sonderanfertigungen herstellen zu müssen.
  • 2 zeigt eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Steck- oder Klemmverbinders 10 im Querschnitt, und zwar nach dem Befestigen des Korpus 11 auf der Fahrzeugglasscheibe 1 und vor dem Einführen des Flachkabels 30. Der Korpus 11 ist anders als in 1 mit seiner Unterseite mittels eines Klebers 18 auf der Fahrzeugglasscheibe 1 dauerhaft befestigt. Anstelle eines Klebers könnte auch ein Lot oder dergleichen verwendet werden. Die Befestigung könnte wie in 1 auch über gesonderte Fixierflansche 16 erfolgen. In der Querschnittsdarstellung erkennt man einen der Verbindungsleiter 13. Das glasseitige Ende 15 des Verbindungsleiters 13 ragt an der rechten Seite aus dem Korpus 11 des Steck- oder Klemmverbinders 10 hinaus und ist dort mechanisch (durch Federkraft) oder mittels eines nicht dargestellten Lotes oder elektrisch leitfähigen Klebers mit der Anschlußfläche 2 der elektrischen Anordnung 3 verbunden. Das kabelseitige Ende 14 des Verbindungsleiters 13 ragt unter einem Winkel krallenartig in die schlitzförmige Kabelaufnahme 12, so daß das Flachkabel 30 beim Einstecken in die Kabelaufnahme 12 zum einen mit seiner Kontaktfläche 32 mit dem kabelseitigen Ende 14 in Verbindung kommt und zum anderen sich mit diesem so verkrallt oder verhakt, daß das Flachkabel 30 nur mit vermehrter Kraftanstrengung wieder aus dem Steck- oder Klemmverbinder 10 herausgezogen werden kann.
  • Die Ausführungsform gemäß 3 unterscheidet sich von der vorhergehenden dadurch, daß zur verbesserten mechanischen Sicherung an der Oberseite der Kabelaufnahme 12 und im Bereich der Endverstärkung 31 des Flachkabels 30 korrespondierende Rastnasen 19 vorgesehen sind, die für eine verbesserte Verankerung des Flachkabels 30 sorgen. Die Rastnasen 19 sind hier wie auch in den nachfolgenden Zeichnungen nur beispielhaft für mechanische Sicherungselemente dargestellt. Der Fachmann für Verbindungstechnik ist mit derartigen lösbaren Sicherungen vertraut, so daß es in diesem Zusammenhang keiner vertiefenden Behandlung bedarf. Es versteht sich, daß die Sicherung nicht nur innerhalb der Kabelaufnahme 12, sondern auch über die Außenseite des Steck- oder Klemmverbinders 10 erfolgen kann.
  • 4 zeigt eine weitere Ausführung des Steck- oder Klemmverbinders 10, bei dem die Oberseite der Kabelaufnahme 12 durch einen schwenkbaren und verriegelbaren Klemmbalken 20 gebildet wird, der vor dem Einbringen des Flachkabels 30 zunächst geöffnet ist und danach geschlossen wird. Wenn auch hier erneut als mechanische Sicherung eine Rastverankerung dargestellt ist, die von einer zylindrisch ausgeführten Rastnase 19 am schwenkbaren Klemmbalken 20 und einer verdickten Endverstärkung 31 des Flachkabels 30 bewirkt wird, so würde eine durch eine geeignete Dimensionierung der Kabelaufnahme 12 bewirkte reine Klemmhalterung des Flachkabels 30 in diesem Falle ausreichen.
  • 5 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform, bei der die Kontaktierung der Anschlußfläche 2 durch das glasseitige Ende 15 des Verbindungsleiters 13 unterhalb des Steck- oder Klemmverbinders 10 erfolgt. Dargestellt ist der Steck- oder Klemmverbinder 10 kurz vor dem Aufbringen auf die Fahrzeugglasscheibe 1 in einer Position oberhalb der Anschlußflächen 2 und der elektrischen Anordnung 3. Der Verbindungsleiter 13 verläuft ausgehend von dem federnd verformbaren glasseitigen Ende 15 etwa in Form eines liegenden U bis oberhalb der Kabelaufnahme 12 und ragt mit seinem kabelseitigen Ende 14 von oben in diese hinein. Die Unterseite der Kabelaufnahme 12 ist mit einer Rastnase 19 ausgestattet. Das Flachkabel 30 muß in diesem Fall anders herum als in den vorhergehenden Beispielen eingesteckt werden, also mit den Kontaktflächen 32 nach oben.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fahrzeugglasscheibe
    2
    Anschlußfläche
    3
    Anschlußleiter
    10
    Steck- oder Klemmverbinder
    11
    Korpus
    12
    Kabelaufnahme
    13
    Verbindungsleiter
    14
    kabelseitiges Ende der Verbindungsleiter
    15
    glasseitiges Ende der Verbindungsleiter
    16
    Fixierflansch
    17
    Fixierpunkt
    18
    Kleber
    19
    Rastnase
    20
    schwenkbarer Klemmbalken
    30
    Flachkabel
    31
    Endverstärkung
    32
    Kontaktflächen

Claims (12)

  1. Fahrzeugglasscheibe mit – einer elektrischen Anordnung (3) mit zueinander benachbart angeordneten Anschlußflächen (2) auf einer Scheibenoberfläche und – einem Verbindungselement, das mit den Anschlußflächen (2) in Verbindung steht und das zur Verbindung der elektrischen Anordnung (3) mit einer fahrzeugseitigen Einrichtung zur Signalverarbeitung oder Spannungsversorgung bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement einen Steck- oder Klemmverbinder (10) für ein mehrere voneinander isolierte Leiter umfassendes Flachkabel (30) umfaßt, wobei der Steck- oder Klemmverbinder (10) folgende Bestandteile umfaßt: – einen isolierenden flachen Korpus (11), der eine im wesentlichen parallel zur Scheibenoberfläche angeordnete schlitzartige Kabelaufnahme (12) aufweist, in die ein Flachkabel (30) mit einem freien Ende (31, 32) lösbar einbringbar ist, – mehrere Verbindungsleiter (13), die mit ihren kabelseitigen Enden (14) in die Kabelaufnahme (12) münden und die mit ihren glasseitigen Enden (15) mit den Anschlußflächen (2) verbunden sind.
  2. Fahrzeugglasscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die kabelseitigen Enden (14) der Verbindungsleiter (13) als Rastelemente, Federelemente oder Krallen ausgebildet sind derart, daß sie ein ungewolltes Herausziehen des Flachkabels (30) aus der Kabelaufnahme (12) verhindern.
  3. Fahrzeugglasscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Korpus (11) des Steck- oder Klemmverbinders (10) Mittel (19, 20) vorgesehen sind, die eine lösbare Verrastung oder ein Einklemmen des Flachkabels (30) in der Kabelaufnahme (12) bewirken.
  4. Fahrzeugglasscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Korpus (11) des Steck- oder Klemmverbinders (10) mindestens einen Fixierflansch (16) aufweist, mit dessen Hilfe der Korpus (11) an der Scheibenoberfläche mittels einer Klebe- oder Lötverbindung an einem zugeordneten Fixierpunkt (17) dauerhaft fixierbar ist.
  5. Fahrzeugglasscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Korpus (11) mit seiner Unterseite über einen Kleber (18) dauerhaft mit der Scheibenoberfläche verbunden ist.
  6. Fahrzeugglasscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die glasseitigen Enden (15) der Verbindungsleiter (13) an der der Kabelaufnahme (12) gegenüberliegenden Seite des Korpus (11) aus dem Steck- oder Klemmverbinders (10) herausragen und dort mittels Löt- oder elektrisch leitfähiger Klebeverbindung oder mechanisch durch Federkraft mit den Anschlußflächen (2) verbunden sind.
  7. Fahrzeugglasscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die glasseitigen Enden (15) der Verbindungsleiter (13) an der Unterseite des Korpus (11) aus dem Steck- oder Klemmverbinder (10) herausragen und dort mittels elektrisch leitfähiger Klebeverbindung oder mechanisch durch Federkraft mit den Anschlußflächen (2) verbunden sind.
  8. Fahrzeugglasscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußflächen (2) und die glasseitigen Enden (15) der Verbindungsleiter (13) zumindest oberflächlich aus dem gleichen Metall bestehen.
  9. Fahrzeugglasscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einer Anschlußfläche (2) die glasseitigen Enden (15) mehrerer Verbindungsleiter (13) oder mehrere glasseitige Enden (15) eines Verbindungsleiters (13) zugeordnet sind.
  10. Fahrzeugglasscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Steck- oder Klemmverbinders (10) 20 mm, vorzugsweise 12 mm, nicht übersteigt.
  11. Fahrzeugglasscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Steck- oder Klemmverbinders (10) wesentlich größer ist als seine Breite, vorzugsweise mindestens doppelt so groß.
  12. Fahrzeugglasscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Korpus (11) des Steck- oder Klemmverbinders (10) im Bereich seiner Breitseiten mit Verbindungsmitteln versehen ist, die eine formschlüssige Verbindung zu mindestens einem weiteren gleichartigen Steck- oder Klemmverbinder (10) ermöglichen.
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