DE20213939U1 - Möbel - Google Patents
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Description
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02.09.2002
Marcus Reuss, 96110 Wiesengiech Systemmöbel
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein Möbel gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1, sowie damit kombinierbare Funktionskomponenten gemäß dem unabhängigen Schutzansprüchen 27 und 30.
Gattungsgemäße Möbel sind insbesondere als Tisch, Stuhl oder Liege bekannt. Diese Möbel weisen eine Funktionsfläche in Form einer Tisch-, Sitz- oder Liegefläche auf, die auf einem Untergestell ruht. Das Untergestell wird im Regelfall von vier Standbeinen gebildet, die über einen umlaufenden Rahmen miteinander verbunden sind. Es ist bekannt solche Möbel als ganzes oder in Einzelteile zu verkaufen, wobei im letztgenannten Fall der Zusammenbau durch den Käufer erfolgt.
Die Nachteile der bekannten Möbel beruhen hauptsächlich auf der Art ihrer Konstruktion. Durch die vielen unterschiedlichen Einzelteile, aus denen sich ein derartiges Möbel zusammensetzt, ist mit der Herstellung ein entsprechend großer Aufwand verbunden. Es sind mehrere Arbeitsstationen mit unterschiedlichen Bearbeitungsmaschinen erforderlich, bis alle Teile zum Fertigstellen eines Tisches oder Stuhles angefertigt sind. Dabei müssen die einzelnen Teile, die später zusammen und ineinandergefügt werden, aneinander angepasst sein. Darüber hinaus erfordern die unterschiedlichen Einzelteile eine getrennte Lagerhaltung und Lagerverwaltung mit einem entsprechenden Platzbedarf und Verwaltungsaufwand.
Ferner sind oben erwähnte Möbel nur in festen Größen erhältlich. Das führt dazu, dass auf der Verkäuferseite eine große Anzahl an kompletten Tischen vorgehalten und ausgestellt werden muß, um dem interessierten Käufer eine ausreichende Produktvielfalt bieten zu können. Der Käufer hingegen ist an die vorgegebenen Größen gebunden, die nicht immer den vorhandenen Gegebenheiten entsprechen, so dass er sich oftmals mit einem Kompromiß zufrieden geben muß.
Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Erfindung ein Möbel zu schaffen, das bei einfacher und kostengünstiger Herstellung ein größtmögliches Maß an Flexibilität für den Hersteller, den Verkäufer und den Käufer bietet, ohne dabei Einbußen in der Funktionalität fVV **:
Diese Aufgabe wird durch ein Möbel mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Der Vorteil der Erfindung liegt in dem modularen Aufbau des Möbels. In der einfachsten Form kommen lediglich Grundmodule bestehend aus deckungsgleichen Rahmen zur Verwendung, die unter Zuhilfenahme von Verbindungsmittel planparallel aneinandergefügt werden. Dabei entsteht auf einfachste Weise ein Möbel, dessen Ausdehnung in die Tiefe durch die Anzahl der verwendeten Rahmen definiert ist. Aus einer Vielzahl zweidimensionaler, kongruenter Elemente entsteht also ein dreidimensionales Möbel. Weitere Module können optional mit der Erfindung kombiniert werden um die Funktionalität zu verbessern oder den Funktionsumfang zu erweitern
Da die Rahmen alle die gleiche Form besitzen können, ist die Herstellung der Einzelteile eines erfindungsgemäßen Möbels denkbar einfach und kann in einem Arbeitsschritt erfolgen. Durch die Reduzierung der Bestandteile eines Möbels im wesentlichen auf ein Grundmodul kommen Vorteile hinsichtlich der Lagerhaltung und Lagerverwaltung, sowie beim Transport zum Tragen.
Der Zusammenbau eines erfindungsgemäßen Tisches gestaltet sich infolge der wenigen unterschiedlichen Teile und der sich oft wiederholenden Arbeitsschritte sehr einfach und kann daher auch vom unerfahrenen Käufer bewerkstelligt werden. Aus diesem Grund eignet sich die Erfindung in besonderem Maße für Möbelhäuser, deren Geschäftsidee es ist, Möbel günstiger anzubieten, wenn dabei der personelle Aufwand für den Zusammenbau des Möbels vom Käufer übernommen wird.
Die erfindungsgemäße Konstruktionsweise bietet dem Käufer den Vorteil, dass er die Abmessungen seines Möbels in der Tiefe durch die Anzahl der Rahmen so gut wie stufenlos bestimmen kann. Die Höhe und Breite seines Möbels legt der Käufer mit der Auswahl eines geeigneten Grundrahmen fest. So ist der Käufer in der Lage das Möbel optimal an äußere Rahmenbedingungen anzupassen wie zum Beispiel an die Besonderheiten eines Grundrisses einer Wohnung. Möglich ist auch eine nachträgliche Vera riefe rjj ng dehiyTobeTa^bm^ss^hg-oh; u*nä:MöbeJlfc»rrrt, die
beispielsweise beim Umstellen der Möbel oder bei einem Wohnungswechsel von Bedeutung ist.
Ebenso erlaubt die Erfindung das Zusammenfügen zweier aus gleichen Rahmen gebildeter Möbelstücke. So können zwei Stühle zu einer Bank, oder beispielsweise zwei Tische zu einem einzigen großen Tisch ergänzt werden.
Auch ist es möglich unterschiedliche Grundrahmen innerhalb eines Möbels zu kombinieren. Durch die Wahl gleich hoher aber unterschiedlich langer Rahmen können abgestufte Funktionsflächen gebildet werden, zum Beispiel mit einer T- oder U-Form in der Draufsicht. Auch die Kombination unterschiedlich hoher Rahmen ist denkbar, um Funktionsflächen auf unterschiedlichen Höhen auszubilden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Rahmen im Bereich ihrer Standfläche offen. Vor allem bei Tischen wird dadurch eine größtmögliche Beinfreiheit und damit Bequemlichkeit für die am Tisch Sitzenden geschaffen. Ein Rahmen wird bevorzugt von zwei Schenkeln gebildet, die durch einen Steg miteinander verbunden sind. Die freien Enden der Schenkel bilden dabei die Standfläche, während der Steg über seine Länge die Funktionsfläche bildet.
Schenkel und Steg können dabei lösbar miteinander verbunden sein, so dass sie bei der Herstellung getrennt voneinander gefertigt werden. Dadurch wird die ohnehin schon einfache Produktion weiter vereinfacht. Weitere Vorteile ergeben sich daraus beim Transport, wo mit im wesentlichen geraden Teilen eine große Packungsdichte erzielbar ist. Auf der Verkäuferseite kann mit diesem modularen System dem Käufer infolge der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten eine maximale Produktvielfalt auf geringstem Raum angeboten werden.
Eine besondere Ausführungsform der Erfindung sieht die Verlängerung der Schenkel bis über die Funktionsfläche vor. Dadurch wird auf einfache Weise eine weitere Funktionsfläche geschaffen, beispielsweise bei Stühlen und Liegen eine Rückenlehne.
Analog kann die Funktionsfläche über die Rahmenschenkel hinaus verlängert sein, was beispielsweise Hej «tischen*:vj5h OeadeufcungHsi'/da'siffydalufcto'die Tischfläche
vergrößern lässt. Darüber hinaus ist es aber auch möglich den Tisch von allen Seiten zu besetzen, da mit dieser Maßnahme die durch die Schenkel gebildete Ebene bezüglich dem äußeren Tischrand nach innen versetzt und so ausreichend Beinfreiheit geschaffen wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind Verbindungsmittel vorgesehen, die sich über die gesamte Tiefe des Möbels erstrecken. Dies können einstückige, durchgängige Verbindungsmittel sein, beispielsweise Gewindestangen. Bevorzugt werden jedoch Verbindungsmittel, die sich aus einer Vielzahl von hintereinander angeordneter Einzelelementen zusammensetzen. Dabei besteht die Möglichkeit, dass jedes Einzelelemente nur eine kraftschlüssige Verbindung zwischen zwei direkt benachbarten Rahmen herstellt. Die Erfindung bevorzugt jedoch Einzelelemente, die bei der Befestigung der Rahmen auch untereinander verbunden werden, beispielsweise indem ein Einzelelement mit seinem vorderen Ende in das hintere Ende des vorausgehenden Einzelelements geschraubt wird. Das hat den Vorteil durchgängiger Verbindungselemente bei gleichzeitiger Variabilität in den Abmessungen.
Zwischen den Rahmen sind vorteilhafterweise Abstandshalter angeordnet, die sicherstellen, dass der Abstand der Rahmen untereinander stets der gleiche ist und die bei durchgehenden Verbindungsmitteln ein Zusammenspannen des Rahmen von den Enden des Möbels her erlauben. Diese könne beispielsweise durch Abstandshülsen gebildet werden, die auf die Verbindungsmittel aufgeschoben werden oder aber durch eine entsprechende Formgebung der Verbindungsmittel selbst verwirklicht sein.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Das Ausführungsbeispiel erläutert die Erfindung anhand eines Tisches und eines Stuhles ohne sich dabei auf diese Art von Möbel einzuschränken. Selbstverständlich sind von der Erfindung auch Abwandlungen umfaßt, die an den Sinn der Erfindung anknüpfen, beispielsweise in Form einer Liege oder eines Bettes. Es zeigen
Figur 1
eine Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Möbels in Form eines Tisches, die
Figuren 2 a, b und c den in Figur 1 dargestellten Tisch in einer Vorder-, Drauf- und
Seitenansicht,
Figur 3 eine Explosionsdarstellung des in Figur 1 dargestellten
Tisches,
Figur 4 eine Schrägansicht einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung, die
Figuren 5 und 6 zwei Ansichten einer Funktionskomponente,
Figur 7 eine Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Möbels in Form
eines Stuhls, die
Figuren 8 a, b und c den in Figur 7 dargestellten Stuhl in einer Seiten-, Vorder und
Draufsicht,
Figur 9 eine Explosionsdarstellung des in Figur 7 dargestellten Stuhls
und die
Figuren 9 und 10 a Schrägansichten weiterer Ausführungsformen der Erfindung.
Die Figuren 1 bis 3 dienen zur Erläuterung der Erfindung anhand eines Tisches 1. Der Tisch 1 setzt sich aus einer Vielzahl kongruenter Rahmen 2 zusammen. Die Rahmen 2 besitzen einen langen, die Tischlänge bestimmenden Steg 3 an dessen freien Enden jeweils ein Schenkel 4, 4' in rechtem Winkel angeordnet ist. Die Rahmen 2 können sowohl einstückig ausgebildet, als auch aus den oben genannten drei Teilen lösbar zusammengesetzt sein. Zum Erzeugen eines dreidimensionalen Möbels werden eine Vielzahl solcher Rahmen 2 senkrecht zur Rahmenebene aneinandergereiht (Fig. 3), wobei vorteilhafterweise zwischen den einzelnen Rahmen 2 ein vorbestimmter Abstand 5 eingehalten wird. Im vorliegenden Beispiel beträgt der Abstand 5 in etwa der Dicke der Rahmen 2. Die Rahmen 2 weisen beispielsweise einen Querschnitt von 40 mm &khgr; 80 mm auf. Die Funktionsfläche des Tisches 1 wird von der Oberseite 10 aller Rahmen 2 gebildet.
&Ggr;V:
Zu Fixierung der Rahmen 2 in dieser Position und zur Stabilisierung des Tisches 1 sind in mehreren Verbindungsachsen 6 Verbindungsmittel vorgesehen. Die Verbindungsmittel können wie im Ausführungsbeispiel dargestellt, aus kurzen stabförmigen Bolzen 7 bestehen, die über ihre Länge einen ersten Abschnitt geringeren Durchmessers aufweisen, der ein Außengewinde trägt. Daran schließt sich ein zweiter Abschnitt mit größerem Außendurchmesser und glatter Mantelfläche an. Der zweite Abschnitt besitzt in Längsachse des Bolzens 7 eine Längsbohrung die ein Innengewinde aufweist, das dem Außengewinde des ersten Abschnitts entspricht. Auf diese Weise ist es möglich eine Anzahl Bolzen 7 zu einem beliebig langen Verbindungsmittel miteinander zu verschrauben (Figur 3).
In den Verbindungsachsen 6 sind in den Rahmen 2 Bohrungen 8 eingebracht, durch welche die Bolzen 7 mit ihrem ersten Abschnitt passgenau geführt werden können. Mit ihrem zweiten Abschnitt, dessen Durchmesser den Durchmesser der Bohrungen 8 übersteigt, bilden die Bolzen 7 dadurch Abstandshalter zwischen den Seitenflächen der Rahmen 2. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Rahmen 2 alle im vorbestimmten, gleichen Abstand, der der Länge des zweiten Bolzenabschnitts entspricht, angeordnet sind.
Eine alternative, nicht dargestellte Ausführungsform der Erfindung besteht in durchgängigen Verbindungsmitteln, beispielsweise in Form von Gewindestangen, auf die zwischen den Rahmen 2 Abstandshülsen aufgesteckt werden und die an ihren Enden über Gewindemuttern zusammengespannt sind.
Aus Figur 2a sind zudem weitere Bohrungen 9 ersichtlich, die im Steg 3 der Rahmen 2 beispielhaft in vier Gruppen angeordnet sind, wobei jede Gruppe auf einen Sitzplatz hinweisen soll. Die Bohrungen 9 erstrecken sich nicht über die gesamte Tiefe des Tisches 1, sondern lediglich über eine Teilanzahl der Rahmen 2, im vorliegenden Beispiel über fünf Rahmen 2, und zwar sowohl von der Vorder- als auch der Rückseite des Tisches 1. Die Bohrungen 9 sind zur Aufnahme der Funktionskomponenten 10 vorgesehen, die genauer unter den Figur 5 und 6 beschrieben sind.
Wie insbesondere aus Figur 1 und Figur 2b ersichtlich, weist der erfindungsgemäße Tisch 1 im Bereich seiner Funktionsfläche achsparallele Vertiefungen 11 auf, die
ebenfalls senkrecht'züKfbenejctehRäfcimeri 2\'ausgeff<;hte't;sir{d.jCMärch den Abstand :..::... .·'.: ; ·* ·' · ·' *'·' · ·' ·" : : :'
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5 der Rahmen 2 untereinander sind die Vertiefungen 11 jeweils unterbrochen. Die Vertiefungen 11 bestehen aus etwa halbkreisförmigen Ausfräsungen in der Oberseite der Rahmen 2, die untereinander den gleichen Abstand aufweisen wie die Bohrungen 9. Die Enden einer jeden Vertiefung 11 liegen etwa auf der Mittellinie der Rahmen 2. Wie die Bohrungen 9 erstrecken sich die Vertiefungen 11 nur über einen Teilbereich der Funktionsfläche, nämlich über deren vorderen und hinteren Randbereich und markieren so den Bereich an dem Personen Platz nehmen.
Figur 4 zeigt den unter den Figuren 1 bis 3 beschriebenen Tisch 1 in einer Ausführungsform, bei der die Funktionsfläche mit Hilfe zweier Flächenelemente 12 über die Schenkel 4, 4' der Rahmen 2 hinaus verlängert ist, der Tisch 1 also eine Verlängerung erfahren hat. In der Konstruktionsweise entsprechen die Flächenelemente 12 prinzipiell den Rahmen 2, d.h. sie bestehen aus achsparallelen und im Abstand mit Hilfe von Verbindungsmitteln zusammengefassten Stäben 13, die mit den Querschnittsabmessungen der Rahmen 2 übereinstimmen.
Die Flächenelemente 12 sind lösbar mit dem Tisch 1 verbunden. Dazu weisen die Flächenelemente 12 hakenartige Laschen 14 auf, die mit ihrem einen Ende zwischen zwei Stäben 13 mit Hilfe der Verbindungsmittel fixiert sind. Das andere Ende weist zur Ausbildung eines Hakens eine am unteren Rand befindliche Ausnehmung 15 auf, die beim Aneinanderfügen der Flächenelemente 12 an die Funktionsfläche des Tisches 1 in die Verbindungsmittel bzw. Abstandshalter zwischen den Rahmen 2 des Tisches 1 eingehängt wird.
Die Figuren 5 und 6 zeigen eine Funktionskomponente 16 in einer Schrägansicht und einer Hinteransicht. Die Funktionskomponente 16 setzt sich im wesentlichen aus einer Anzahl an stabförmiger Elemente 17 zusammen, die im Abstand und achsparallel in einer Ebene zueinander angeordnet sind. Der Achsabstand der Elemente untereinander beträgt etwa 36 mm und entspricht damit dem Abstand der Bohrungen 8 in den Rahmen 2 und dem Abstand der Vertiefungen 11 auf der Oberseite 10 der Rahmen 2. Der Durchmesser der stabförmigen Elemente 17 ist geringer als der Durchmesser der Bohrungen 9 und geringer als die Weite der Vertiefungen 11.
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An ihrem hinteren Ende sind die stabförmigen Elemente 17 über eine Grundleiste 18 zu einer kammförmiger Einheit verbunden. Die Grundleiste 18 steht dabei mit ihrem oberen Längsrand 19 über den kreisförmigen Querschnitt der stabförmigen Elemente 17 hinaus. Am gegenüberliegenden unteren Längsrand hingegen stehen die stabförmigen Elemente 17 über den Längsrand über bzw. der Längsrand folgt dem überstehenden Querschnitt der stabförmigen Elemente 17 unter Bildung von halbkreisförmigen Ausbuchtungen 20.
Die Verwendung der Funktionskomponenten 16 an dem Tisch 1 ist beispielsweise aus Figur 1 ersichtlich. Die Funktionskomponenten 16 können von der Stirnseite des Tisches 1 in die Bohrungen 8 der Rahmen 2 eingeschoben werden. Die Grundleiste 18 dient dabei als Anschlag der die Einschubtiefe begrenzt. In diesem Zustand bilden die stabförmigen Elemente 17 ein Gitter mit den Stegen 3 der Rahmen 2. Obwohl der Tisch 1 in diesem Zustand voll funktionsfähig ist, soll dennoch durch die im Tisch 1 verstauten und damit aufgeräumten Funktionskomponenten 16 auf optische Weise signalisiert werden, dass der Tisch für seine bestimmungsgemäße Funktion, beispielsweise als Esstisch, außer Betrieb genommen ist.
Erst durch herausziehen der Funktionskomponenten 16 aus dem Tisch 1 und durch deren Ablegen auf der Funktionsfläche, wobei die stabförmigen Elemente 17 mit ihrem über die Grundleiste 18 überstehenden Querschnittsteil in den Vertiefungen 11 der Funktionsfläche zu liegen kommen, wird der betriebsbereite Zustand des Tisches 1 angezeigt. Durch den im Vergleich zu dem Abstand 5 der Rahmen 2 geringeren Abstand der stabförmigen Elemente 17 entsteht im Randbereich der Funktionsfläche des Tisches 1 eine weniger stark aufgelöste Fläche, die ein Abstellen von Tellern, Gläsern und dergleichen erlaubt, ohne dass die Standsicherheit dieser Gegenstände nennenswert beeinträchtigt wäre. Die Grundleiste 18 wird beim Ablegen der Funktionskomponenten zur Tischmitte hin angeordnet, wobei ihr oberer Längsrand 19 von der Funktionsfläche weg weist. Dadurch bildet die Grundleiste 18 zur Tischmitte hin einen Anschlag für die auf der Funktionskomponente 16 stehenden Gegenstände und verhindert so deren unbeabsichtigtes Hinausrutschen über die Fläche der Funktionskomponente 16 mit der damit verbundene Kippgefahr für die Gegenstände.
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Im vorliegenden Beispiel sind sowohl auf der Vorderseite, als auch auf der Rückseite des Tisches 1 jeweils vier Funktionskomponenten 16 im Abstand angeordnet. Die durchgehende Anordnung der Vertiefungen 11 in der Funktionsfläche erlaubt aber auch eine lückenlose Ausgestaltung der Randbereiche der Funktionsfläche bei entsprechendem Vorhalten zusätzlicher Funktionskomponenten 16.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist in den Figuren 7 bis 9 in Form eines Stuhles 21 dargestellt. Der Stuhl 21 besitzt im Prinzip den gleichen Aufbau wie der Tisch 1. Der Stuhl 21 setzt sich aus einer Vielzahl von Rahmen 22 zusammen. Die Rahmen 22 weisen einen Steg 23 auf, dessen Oberseite die Funktionsfläche bildet, nämlich die Sitzfläche. An einem Ende des Stegs 23 ist zur Bildung eines vorderen Stuhlbeins ein Schenkel 24 im rechten Winkel angeordnet. Das hintere Stuhlbein wird von einem weiteren Schenkel 25 gebildet, der ebenfalls an den Steg 23 anschließt, der aber im Unterschied zum Tisch 1 über die Funktionsfläche hinaus durch einen Überstand 26 verlängert ist und auf diese Weise zur Bildung einer Rückenlehne beiträgt (Figur 7 und 8a).
Wie schon analog unter den Figuren 1 bis 6 beschrieben wird auch der Stuhl 21 durch senkrecht zur Rahmenebene erfolgendes Aneinanderfügen einer Vielzahl kongruenter Rahmen 22 zu einem dreidimensionale Möbel. Das Einhalten des Abstands der Rahmen 22 untereinander durch Abstandshalter und die Befestigung der Rahmen 22 in der vorbestimmten Lage in den Verbindungsachsen mit Hilfe von Verbindungsmittel entspricht dem unter den Figuren 1 bis 6 gesagten, so dass darauf Bezug genommen wird und die unter den Figuren 1 bis 6 verwendeten Bezugszeichen entsprechend gelten.
Wie vor allem aus den Figuren 7 und 8c ersichtlich ist, weist die Funktionsfläche über ihren größten Teil Vertiefungen 27 auf, die sich senkrecht zur Ebene der Rahmen 22 erstrecken. Diese Vertiefungen 27 dienen zur Zentrierung und Lagesicherung von nicht dargestellten flächigen Funktionskomponenten, wie zum Beispiel Sitzauflagen. Die flächigen Funktionskomponenten weisen dazu an ihrer unteren, der Funktionsfläche des Stuhls 21 zugewandten Fläche stabförmige Elemente auf die beim Ablegen der Funktionskomponenten auf den Stuhl 21 in die Vertiefungen 27 hineinreichen und so eine Verrutschen der Funktionskomponente auf der
Die Figuren 10 a und b zeigen schließlich ein erfindungsgemäßes Möbel in Form eines Hockers 28, der in Kombination mit der Funktionskomponente 29 zu einem Stuhl mit Lehne wird. Die Funktionskomponente 29 besitzt eine Sitzfläche 30, an der eine Rückenlehne 31 schwenkbar befestigt ist. An der Unterseite der Sitzfläche 30 sind in jeder Ecke eine Befestigungshülse 32 angebracht. Die Befestigung der Funktionskomponente 29 auf der Funktionsfläche des Hockers 28 erfolgt über die Befestigungshülsen 32, die beim Zusammenbau des Hockers 28 auf die Verbindungsmittel aufgeschoben und seitlich von den Rahmen 2 gehalten werden. Dadurch entsteht eine Verbindung zwischen Funktionskomponente 29 und Hocker 28, die nicht nur ein Verrutschen, sondern auch ein Abheben der Funktionskomponente 29 unmöglich macht.
Durch Auf- bzw. Zuklappen der Rückenlehne 31 signalisiert der Hocker 28 seinen Betriebszustand, nämlich ob darauf Platz genommen werden kann oder nicht. Natürlich ist die Funktionskomponente 29 auch mit dem unter den Figuren 7 bis 9 beschriebenen Stuhl 21 kombinierbar.
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Bezugszeichenliste:
| 1 | Tisch |
| 2 | Rahmen (Tisch) |
| 3 | Steg |
| 4 | Schenkel |
| 4' | Schenkel |
| 5 | Abstand |
| 6 | Verbindungsachsen |
| 7 | Bolzen |
| 8 | Bohrung Verbindungsmittel |
| 9 | Bohrung Funktionskomponente |
| 10 | Oberseite Rahmen 2 |
| 11 | Vertiefung |
| 12 | Flächenelement |
| 13 | Stäbe für Flächenelement 12 |
| 14 | Lasche |
| 15 | Ausnehmung |
| 16 | Funktionskomponente |
| 17 | Stabförmiges Element |
| 18 | Grundleiste |
| 19 | Längsrand |
| 20 | Ausbuchtungen |
| 21 | Stuhl |
| 22 | Rahmen (Stuhl) |
| 23 | Steg |
| 24 | Schenkel |
| 25 | Schenkel |
| 26 | Überstand |
| 27 | Vertiefungen |
| 28 | Hocker |
| 29 | Funktionskomponente |
| 30 | Sitzfläche |
| 31 | Rückenlehne |
| 32 | Befestigungshülse |
Claims (30)
1. Möbel (1; 28) mit einer Funktionsfläche zum Ablegen, Sitzen oder Liegen, gekennzeichnet durch
- einer Vielzahl flächenförmig ausgebildeter, im wesentlichen kongruenter Rahmen (2; 22),
- wobei ein Teil des Rahmens (2; 22)als Standfläche und ein Teil des Rahmens (2; 22) als Funktionsfläche ausgebildet ist und
- wobei die einzelnen Rahmen (2; 22) planparallel, und in gegenseitigem Abstand angeordnet und in mehreren senkrecht zur Rahmenebene verlaufenden Verbindungsachsen (6) miteinander verbunden sind.
2. Möbel (1; 28) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmen (2; 22) im Bereich der Standfläche offen sind.
3. Möbel (1; 28) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmen (2; 22) zumindest zwei Schenkel (4, 4'; 24, 25) zur Bildung von Standbeinen und einen die Schenkel (4, 4'; 24, 25) verbindenden Steg (3; 23) zur Bildung der Funktionsfläche aufweisen.
4. Möbel (1; 28) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (4, 4'; 24, 25) lösbar mit dem Steg (3; 23) verbunden sind.
5. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmen (2; 22) im wesentlichen rechtwinklig ausgebildet sind.
6. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmen (2; 22) zur Bildung einer Anlagefläche jeweils einen über die Funktionsfläche hinausragenden Abschnitt (31) aufweisen.
7. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmen (2; 22) zumindest an einem Rand einen die Funktionsfläche vergrößernden und über die Standfläche hinausragenden Überstand (12) aufweisen.
8. Möbel (1; 28) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Überstand (12) lösbar mit dem Rahmen (2; 22) verbunden ist.
9. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in den Verbindungsachsen (6) Verbindungsmittel (7) angeordnet sind, die sich über die gesamte Tiefe des Möbels erstrecken.
10. Möbel (1; 28) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (7) aus einer Vielzahl von Einzelelementen zusammengesetzt sind, die in der Verbindungsachse (6) miteinander verbindbar sind und sich durch Öffnungen (8) in den Rahmen (2; 22) erstrecken.
11. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Abstand zwischen den Rahmen (2; 22) Abstandshalter angeordnet sind.
12. Möbel (1; 28) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter hülsenförmige Gestalt besitzen und auf die Verbindungsmittel aufschiebbar sind.
13. Möbel (1; 28) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter von den Verbindungsmittel (7) gebildet sind, die dazu über einen Abschnitt ihrer Länge eine Verdickung aufweisen.
14. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Rahmen (2; 22) in dem Abschnitt, der die Funktionsfläche bildet, senkrecht zur Rahmenebene durchgängige Bohrungen (9) zur Aufnahme stabförmiger oder kammförmiger Funktionskomponenten (16) aufweist.
15. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Rahmen (2; 22) im Bereich der Funktionsfläche (10) senkrecht zur Rahmenebene angeordnete Vertiefungen (11; 27) zur Ablage stabförmiger oder kammförmiger Funktionskomponenten (16) aufweist.
16. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionsfläche zumindest in Teilbereichen stabförmige Elemente (17) aufweist, die quer zur Rahmenebene verlaufen und mit den Rahmen (2; 22) ein Gitter bilden.
17. Möbel (1; 28) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die stabförmigen Elemente (17) in Bohrungen (9) in den Rahmen (2; 22) angeordnet sind.
18. Möbel (1; 28) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die stabförmigen Elemente (17) in Vertiefungen (11; 27) in der Funktionsfläche angeordnet sind.
19. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Achsabstand der stabförmigen Elemente (17) untereinander maximal dem Abstand der Rahmen (2; 22) untereinander entspricht, vorzugsweise etwa 36 mm beträgt.
20. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die stabförmigen Elemente (17) zumindest an einem Ende über eine Grundleiste (18) zu einer oder mehreren kammförmigen Gruppen (16) zusammengefasst sind.
21. Möbel (1; 28) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundleiste (18) mit ihrem oberen Längsrand (19) über den Querschnitt der stabförmigen Elemente (17) hinaus reicht.
22. Möbel (1; 28) nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die stabförmigen Elemente (17) mit ihrem Querschnitt über den unteren Längsrand der Grundleiste (18) hinaus reichen.
23. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die stabförmigen Elemente (17) an der Unterseite einer Sitz- oder Liegeauflage angeordnet sind.
24. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmen (2; 22) im Querschnitt doppelt so hoch wie dick sind.
25. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Rahmen (2; 22) etwa der Dicke der Rahmen (2; 22) entspricht.
26. Möbel (1; 28) nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmen (2; 22) aus Holz, Kunststoff oder Metall bestehen.
27. Funktionskomponente (16) zur Kombination mit einem Möbel nach Anspruch 14 oder 15, gekennzeichnet durch achsparallele stabförmige Elemente (17), die an einem Ende über eine quer zur Achse der stabförmigen Elemente (17) angeordneten Grundleiste (18) kammförmig miteinander verbunden und in die Bohrungen (9) in den Rahmen (2; 22) einschiebbar oder die Vertiefungen (11; 27) in der Funktionsfläche einlegbar sind.
28. Funktionskomponente nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundleiste (18) mit mindestens einem Längsrand (19) über den Querschnitt der stabförmigen Elemente (17) übersteht.
29. Funktionskomponente nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die achsparallelen stabförmigen Elemente (17) derart an der Leiste angeordnet sind, dass sie mit einem Teil ihres Querschnitts über den Längsrand der Grundleiste (18) überstehen.
30. Funktionskomponente (29) zur Kombination mit einem Möbel nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch eine Sitz- oder Liegefläche, an deren unterer Seite achsparallele stabförmige Elemente (17) angeordnet sind, die beim Auflegen der Sitz- oder Liegefläche mit den Vertiefungen (11; 27) in der Funktionsfläche des Möbels verzahnen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20213939U DE20213939U1 (de) | 2002-09-10 | 2002-09-10 | Möbel |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20213939U DE20213939U1 (de) | 2002-09-10 | 2002-09-10 | Möbel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20213939U1 true DE20213939U1 (de) | 2003-01-02 |
Family
ID=7974923
Family Applications (1)
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| DE20213939U Expired - Lifetime DE20213939U1 (de) | 2002-09-10 | 2002-09-10 | Möbel |
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| Country | Link |
|---|---|
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP3037017A1 (de) * | 2014-12-22 | 2016-06-29 | Elio Zorzi | In zwei separat verwendbare stühle zerlegbarer und folglich als längsbank oder stuhlreihe montierbarer stuhl |
| AT16484U1 (de) * | 2018-05-04 | 2019-10-15 | Humanus Gmbh | Möbelbaukastensystem |
-
2002
- 2002-09-10 DE DE20213939U patent/DE20213939U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP3037017A1 (de) * | 2014-12-22 | 2016-06-29 | Elio Zorzi | In zwei separat verwendbare stühle zerlegbarer und folglich als längsbank oder stuhlreihe montierbarer stuhl |
| AT16484U1 (de) * | 2018-05-04 | 2019-10-15 | Humanus Gmbh | Möbelbaukastensystem |
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