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DE20213842U1 - Rettungsplattform - Google Patents

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DE20213842U1
DE20213842U1 DE20213842U DE20213842U DE20213842U1 DE 20213842 U1 DE20213842 U1 DE 20213842U1 DE 20213842 U DE20213842 U DE 20213842U DE 20213842 U DE20213842 U DE 20213842U DE 20213842 U1 DE20213842 U1 DE 20213842U1
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Lorenz Hasenbach und Co KG GmbH
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Abstract

Rettungsplattform zum Transport von Rettungshilfsmitteln und auch zur Bergung und ersten ärztlichen Notversorgung von Insassen verunglückter Fahrzeuge, insbesondere Großfahrzeuge, wie Lastkraftwagen, Busse, Eisenbahnwagen od.dgl., bestehend aus einer horizontal orientier-, begeh- und belegbaren im Wesentlichen rechteckigen Fläche (1), an deren gegenüberliegenden Schmalseiten (2) je ein besteigbares Standelement (3), wie Leiter mit mehreren Sprossen oder Stufen (4), schwenk – und verrastbar angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Fläche (1) beabstandet zueinander zwei zu deren Schmalseiten (2) parallele Achsen (5) angeordnet und diese an ihren freien, die Fläche (1) überragenden Achsstümpfen (5') mit Fahrrollen (6) bestückt sind.

Description

  • Die Neuerung betrifft eine Rettungsplattform zum Transport von Rettungshilfsmitteln und auch zur Bergung und ersten ärztlichen Notversorgung vor Ort von Insassen verunglückter Fahrzeuge, insbesondere Großfahrzeuge, wie Lastkraftwagen, Busse, Eisenbahnwagen od.dgl., bestehend aus einer horizontal orientier-, begeh- und belegbaren, im Wesentlichen rechteckigen Fläche, an deren gegenüberliegenden Schmalseiten je ein besteigbares Standelement, wie Leiter mit Sprossen oder Stufen schwenk – und verrastbar angelenkt ist.
  • Derartige Rettungsplattformen sind in unterschiedlichen Ausführungsformen hinlänglich bekannt und in Benutzung, so daß es diesbezüglich an sich keines druckschriftlichen Nachweises bedarf. Verwiesen sei aber hierzu bspw. auf das DE-GM 298 23 189.1 oder auch auf durch das DE-GM 81 00 831 belegte sogenannte Arbeitsplattformen. Bei diesen Gerätschaften handelt es sich im Grunde um einfache, tisch- oder bockartige und in der Regel auch zusammenklappbare Gestelle, deren leiternartig ausgebildete seitlichen Standelemente zudem auch längen- bzw. höhenverstellbar ausgebildet sein können. Ein solches Gestell, dessen Standelemente allerdings nicht leiternartig ausgebildet sind, kann nach dem JP-Abstract JP 0080338128 AA an den freien Enden der Standelemente mit kleinen Fahrrollen ausgestattet sein, die einerseits zwar das Gestell durch Verfahrbarkeit leicht an den Einsatzort transportierbar machen, dort aber andererseits eine irgendwie geeignete Blockierung verlangen, damit ein solches Gestell ohne Gefährdung des Benutzers überhaupt zur Verwendung kommen kann, ganz abgesehen davon, daß derartige fahrbare Gestelle eher als Arbeitstische bestimmt und offensichtlich nicht geeignet und dafür konzipiert sind, um vom Benutzer als besteigbare Podeste benutzt zu werden, um von da aus, bspw. in Fahrzeuggehäusen befindliche und verunfallte Personen in geeigneter Weise betreuen oder aus ihrer Lage befreien zu können.
  • Zum Transport von schwereren Lasten, bspw. Rettungshilfsmitteln aller Art, Notstromaggregaten oder gar von auf Bahren gebettete verletzte Personen sind derartig fahrbare Gestelle nach dem genannten JP-Abstract weder bestimmt noch geeignet, zumal solche Gestelle leicht kippen können. Gleiches gilt auch für Gestelle bzw. Podeste der eingangs genannten Art, da diese selbst nur durch Tragen transportiert werden können.
  • Der Neuerung liegt, ausgehend von einer Rettungsplattform der eingangs genannten Art, die Aufgabe zugrunde, diese auf einfache Weise dahingehend umzugestalten und zu verbessern, daß mit dieser auch Lasten transportiert werden können und daß auch die Plattform selbst einfacher und müheloser an ihren Einsatzort verbracht werden kann.
  • Diese Aufgabe ist mit einer Rettungsplattform der eingangs genannten Art nach der Neuerung dadurch gelöst, daß an der Fläche der Plattform bzw. des Podestes beabstandet zueinander zwei zu den Schmalseiten der Fläche parallele Achsen angeordnet und diese an ihren freien, die Fläche überragenden Achsstümpfen mit Fahrrollen bestückt sind.
  • Durch diese neuartige Ausbildung vermag die Rettungsplattform Zusatzfunktionen zu erfüllen, und zwar einerseits hinsichtlich erleichterter eigener Transportierbarkeit und andererseits hinsichtlich der Möglichkeit, damit selbst Auflisten transportieren zu können. Die Standfestigkeit einer solchen Plattform wird dadurch jedoch nicht beeinträchtigt, da die Fahrrollen nicht an den freien Enden der beidseitig angebrachten Standelemente bzw. den Leiterstücken angebracht sind, sondern an gegenüberliegenden Längsseiten der Podestfläche der Plattform selbst. Dies bedeutet, daß die Plattform zum Fahren einen tiefliegenden und somit nicht kippgefährdeten Rollwagen bildet und nach umgekehrter Aufstellung und entsprechend planer Aufstellebene ihre normale Podestfunktion übernehmen kann.
  • Von den im einzelnen in der speziellen Beschreibung noch näher zu erläuternden vorteilhaften Ausführungs- und Weiterbildungsformen der neuartigen Plattform sei an dieser Stelle insbesondere auf die hingewiesen, bei der die Fahrrollen mit ihren Achsen an einem Rahmen angeordnet sind, der mit der Fläche der Plattform lösbar verbunden ist. Dieser mit den Fahrrollen versehene Rahmen stellt gewissermaßen ein separates, auf einfache weise mit der Plattform verbindbares Fahrgestell dar, das im Bedarfsfall, wenn dies die Umstände vor Ort erfordern sollten, problemlos von der Plattform getrennt und insofern auch als separater Transportwagen genutzt werden kann.
  • Die neuartige Rettungsplattform und ihre vorteilhaften Weiterbildungs- und Ausführungsformen werden nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigt
  • l perspektivisch eine Ausführungsform der neuartigen Rettungsplattform in stationärer Podestaufstellung zur Durchführung von bspw. Rettungsarbeiten;
  • 2 schematisch die Rettungsplattform gemäß l in Fahrstellung;
  • 3 schematisch und ebenfalls in Seitenansicht und Fahrstellung die Plattform in weitestgehender Strecklage der beiden Standelemente;
  • 4 schematisch und im Schnitt eine Ausführungsform der Achsen mit den Fahrrollen;
  • 5 schematisch und in Seitenansicht eine besondere Ausführungsform der Plattform in Fahrposition und,
  • 6 perspektivisch eine Weiterbildung zur Ausführungsform gemäß 5.
  • Unter Verweis auf l besteht die Rettungsplattform nach wie vor aus einer horizontal orientier-, begeh- und belegbaren im Wesentlichen rechteckigen Fläche 1, an deren gegenüberliegenden Schmalseiten 2 je ein besteigbares Standelement 3 in Form einer Leiter mit Sprossen oder Stufen 4, schwenk – und verrastbar angelenkt ist.
  • Das in l mit dargestellte, einfach aufsteckbare Geländer G, das bei solchen Rettungsplattformen zur Sicherheit der Benutzer üblich ist, hat im vorliegenden Zusammenhang zwar keine unmittelbare Bedeutung, ist aber der Vollständigkeit halber und aus noch näher zu erläutertem Grund mit verdeutlicht.
  • Für eine solche Rettungsplattform ist nun ebenfalls unter Verweis auf l wesentlich, daß an der Fläche 1 beabstandet zueinander zwei zu den Schmalseiten 2 parallele Achsen 5 angeordnet und diese an ihren freien, die Fläche 1 überragenden Achsstümpfen 5' mit Fahrrollen 6 bestückt sind.
  • Bei diesen Fahrrollen 6 kann es sich um entsprechend profilierte Schienenfahrrollen (siehe 4) oder auch um in geeigneter Weise bereifte Wegefahrrollen handeln. Zweckmäßig sind diese Fahrrollen 6 auswechselbar auf den Achsen 5 bzw. deren Achstümpfen 5' gelagert oder, sofern sie verdrehfest mit den Achsen 5 verbunden sind, sind die Achsen 5 mit ihrem Radpaar insgesamt auswechselbar und in einfach zu öffnenden und einfachen Achslagern gelagert, was ohne weiteres in Betracht gezogen werden kann, da ja im vorliegenden Zusammenhang nicht mit einer Dauerdrehbelastung gerechnet werden muß, wie sie sonst bei Schienen- oder anderen Fahrzeugen vorliegt.
  • Sofern es sich um einen nur über Gleise zugänglichen Einsatzort für die Rettungsplattform handelt, kann diese in Auswechselung zu Wegefahrrollen also mit entsprechenden Schienenfahrrollen bestückt werden. Vorteilhaft sind für den Fall von Schienenfahrrollen zwecks Anpaßbarkeit an unterschiedliche Spurweiten die Fahrrollen 6 der Fahrrollenpaare zueinander abstandsveränderlich angeordnet und ausgebildet.
  • Ein Ausführungsbeispiel dafür ist in 4 dargestellt. Hierbei handelt es sich bspw, bei den Achsen 5 um unter der Fläche 1 der Plattform fest angeordnete Rohre, in denen die Achstümpfe 5' axial verstell- und in geeineter Weise fixierbar gelagert sind (fixierbar bspw. durch einfache Versplintung), wobei die Fahrrollen 6 zwar axial fixiert aber drehbar auf den Achsstümpfen 5' sitzen.
  • Diese Ausführungsform hat außerdem den Vorteil, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Schienen- oder Wegefahrrollen handelt, daß die Fahrrollen, falls sie unter Umständen bei Benutzung der Rettungsplattform als Podest in irgendeiner Weise 1 hinderlich sein sollten, einschließlich ihrer Achsstümpfe 5' einfach abgenommen werden können.
  • Eine besondere Ausführungsform ist stark schematisiert und in Seitenansicht in 5 dargestellt, wonach die Fahrrollen 6 mit ihren Achsen 5 bzw. Achsstümpfen an einem Rahmen 7 angeordnet sind, der mit der Fläche 1 der Plattform lösbar verbunden ist. Diese lösbare Verbindung ist in 5 sehr vereinfacht durch geeignete Beschläge 8 angedeutet, mit denen die Verbindung zum Rahmen 7 oder umgekehrt vom Rahmen zur Fläche 1 bzw . zu deren bspw. abgekanteten Längsseitenrändern hergestellt wird. Dies im Einzelnen konstruktiv zu erläutern ist entbehrlich, da ohne weiteres vorstellbar. Möglich wäre in diesem Zusammenhang auch, die für das vorerwähnte Geländer G notwendigen Einsteckbeschläge 9 konstruktiv so auszubilden, daß diese auch gleichzeitig als Verbindungselemente für die Verbindung zwischen Rahmen 7 und Fläche 1 dienen können. Außerdem kann der Rahmen 7 auch ohne weiteres, wie in 6 dargestellt, mit einer geeigneten Tragfläche 1' versehen werden, wodurch der ganze Rahmen 7 zu einer flachen, auf die Podestfläche 1 aufsteckbaren Schale wird. Am Rahmen 7 selbst sind natürlich entsprechende konstruktive Maßnahmen vorzusehen, mit denen bspw, den Gelenken der Standelemente 3, den Achstümpfen 5', den Beschlägen 9, soweit erforderlich, Rechnung zu tragen ist.
  • Was die beiden vorzugsweise leiternartig ausgebildeten Standelemente 3 der Plattform betrifft, so sind diese auch für den vorliegenden Fall längen- bzw. höhenveränderlich ausgebildet, was ebenfalls keiner näheren Erläuterung bedarf, da längenveränderliche Leitern grundsätzlich bekannt sind.
  • Außerdem ist vorgesehen, zwischen den beiden Standelemente 3 lösbar Verbindungsholme 10 anzuordnen, die in den 1 bis 3 strichpunktiert angedeutet sind. Zum Einen dienen diese Holme 10, die in sich längeneinstellbar ausgebildet sein können, zur Stabilisierung der Plattform bei Nutzung als Podest und zum Anderen zur Fixierung der Neigungsstellung der beiden Standelemente 3, wenn die Plattform gemäß der 2,3 als Rollwagen benutzt wird.
  • Die beiden Standelemente 3 können im übrigen, wie in 3 verdeutlicht, mindestens angenähert in Strecklage zur Fläche 1 der Plattform bring- und in dieser Stellung fixierbar ausgebildet sein, um bspw. eine verletzte Person auf einer Tragbahre auflegen und abtransportieren zu können. Dies wäre insbesondere dann von Interesse, wenn die Länge L der Fläche 1 wesentlich kürzer als die einer normalen Tragbahrenlänge wäre.
  • Insbesondere mit einer Stellung der Standelemente 3 gemäß 2 ist die Plattform ideal geeignet, um Lasten aller Art, d.h., hier insbesondere Rettungshilfsmittel aufnehmen zu zu können. Um aufgelegte Lasten gegen seitliches Herabfallen zu sichern, kann übrigens das gegf. mindestens eine vorhandene Geländer G umgekehrt in Bezug auf die Fläche 1, wie strichpunktiert in 2 angedeutet, in die Einsteckbeschläge 9 eingesteckt werden, abgesehen davon, daß auch schon die vorerwähnten Verbindungsholme 10 bei einer entsprechend großen Auflast für eine solche Seitensicherheit sorgen, was auch der Fall ist, wenn in Position gemäß 3 bspw. eine Bahre aufgelegt ist.
  • Um mindestens eine Tragbahre auflegen zu können, ist die Fläche 1 der Plattform mit einer Länge von mindestens 1,8 m und einer Breite von mindestens 0,5 m bemessen, d.h., für eine maximale Längenbemessung reichen 2 m auf jeden Fall aus, während bzgl. der Breite durchaus auch bspw. 1,2 m für eine Auflage zweier Bahren nebeneinander in Betracht gezogen werden kann.

Claims (10)

  1. Rettungsplattform zum Transport von Rettungshilfsmitteln und auch zur Bergung und ersten ärztlichen Notversorgung von Insassen verunglückter Fahrzeuge, insbesondere Großfahrzeuge, wie Lastkraftwagen, Busse, Eisenbahnwagen od.dgl., bestehend aus einer horizontal orientier-, begeh- und belegbaren im Wesentlichen rechteckigen Fläche (1), an deren gegenüberliegenden Schmalseiten (2) je ein besteigbares Standelement (3), wie Leiter mit mehreren Sprossen oder Stufen (4), schwenk – und verrastbar angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Fläche (1) beabstandet zueinander zwei zu deren Schmalseiten (2) parallele Achsen (5) angeordnet und diese an ihren freien, die Fläche (1) überragenden Achsstümpfen (5') mit Fahrrollen (6) bestückt sind.
  2. Plattform nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrrollen (6) in Form von Schienenfahrrollen ausgebildet sind.
  3. Plattform nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrrollen (6) in Form von Wegefahrrollen ausgebildet sind.
  4. Plattform nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrrollen (6) der Fahrrollenpaare zueinander abstandsveränderlich angeordnet sind.
  5. Plattform nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrrollen (6) mit ihren Achsen (5) an einem Rahmen (7) angeordnet sind, der mit der Fläche (1) lösbar verbunden ist.
  6. Plattform nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (7) mit einer Tragfläche (1') versehen ist.
  7. Plattform nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Standelemente (3) der Plattform längenveränderlich ausgebildet sind.
  8. Plattform nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Standelemente (3) lösbar mindestens ein Verbindungsholm (10) angeordnet ist.
  9. Plattform nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Standelemente (3) mindestens angenähert in Strecklage zur Fläche (1) der Plattform bring- und in dieser Stellung fixierbar ausgebildet sind.
  10. Plattform nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche (1) der Plattform mit einer Länge von mindestens 1,8 m und einer Breite von mindestens 0,5 m bemessen ist.
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