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DE20213782U1 - Sitzvermessungsvorrichtung - Google Patents

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DE20213782U1
DE20213782U1 DE20213782U DE20213782U DE20213782U1 DE 20213782 U1 DE20213782 U1 DE 20213782U1 DE 20213782 U DE20213782 U DE 20213782U DE 20213782 U DE20213782 U DE 20213782U DE 20213782 U1 DE20213782 U1 DE 20213782U1
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Volkswagen AG
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    • G01MTESTING STATIC OR DYNAMIC BALANCE OF MACHINES OR STRUCTURES; TESTING OF STRUCTURES OR APPARATUS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G01M99/00Subject matter not provided for in other groups of this subclass
    • G01M99/001Testing of furniture, e.g. seats or mattresses
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N3/00Investigating strength properties of solid materials by application of mechanical stress
    • G01N3/08Investigating strength properties of solid materials by application of mechanical stress by applying steady tensile or compressive forces
    • G01N3/10Investigating strength properties of solid materials by application of mechanical stress by applying steady tensile or compressive forces generated by pneumatic or hydraulic pressure
    • GPHYSICS
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    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N3/00Investigating strength properties of solid materials by application of mechanical stress
    • G01N3/40Investigating hardness or rebound hardness
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Abstract

Sitzvermessungsvorrichtung (1) mit zumindest einer, einen eine Sitzoberflächenkontur (3) aufweisenden Sitz (2) aufnehmenden Aufnahmeeinrichtung (4) und mindestens einer mit einer definierten Kraft beaufschlagbaren relativ zum Sitz (2) beweglichen Messeinrichtung (6), wobei ein von zumindest der einen Messeinrichtung (6) zum Sitz (2) zurückgelegte Weg a gemessen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die oberhalb des zu messenden Sitzes befindliche Messeinrichtung (6) zum Sitz (2) beweglich ausgestaltet ist und sich eine Abtasteinrichtung (10) der Messeinrichtung (6) zumindest aufgrund der auf die Messeinrichtung (6) einwirkende Schwerkraft an die Sitzoberflächenkontur (3) des Sitzes (2) anlegt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Sitzvermessungsvorrichtung mit zumindest einer, einen eine Sitzoberflächenkontur aufweisenden Sitz aufnehmenden schwenkbaren Aufnahmeeinrichtung und mindestens einer mit einer definierten Kraft beaufschlagbaren relativ zum Sitz beweglichen Messeinrichtung, wobei ein von zumindest der einen Messeinrichtung zum Sitz zurückgelegte Weg a gemessen ist.
  • Bisher sind Sitzvermessungsvorrichtungen bekannt auf die ein Sitz aufgelegt wird. Die Sitzvermessungsvorrichtung nach diesem Stand der Technik enthält Messeinrichtungen, die positionsfest in Relation zum Sitz angebracht sind. Die Messeinrichtung wird aktiv auf den Sitz bis zum Erreichen einer Berührung mit der Sitzoberfläche ausgefahren. Ein nachfolgendes Regeln der Messeinrichtung drückt die Messeinrichtung in den Sitz hinein. Das Regeln hat den Nachteil, dass sich die Messeinrichtung aufschaukelt und sich erst nach dem Ablauf einer langen Zeitspanne ein eingeregelter Zustand einstellt. Dadurch, dass die Sitzvermessungsvorrichtung nach dem Stand der Technik entsprechend eines Negativabdrucks einem Sitz angepasst ist, wird eine aufwendige Kinematik mit zahlreichen beweglichen Teilen benötigt. Ein Sitz, welcher einen Rückenlehneabschnitt und einen Sitzauflageabschnitt aufweist benötigt im Stand der Technik, für jeden Abschnitt des Sitzes eine separate Messeinrichtung.
  • Es ist somit Aufgabe der Erfindung mit weniger Messeinrichtungen kostengünstigere, schnellere und zuverlässigere Ergebnisse, ohne ein unerwünschtes Aufschaukeln der Sitzvermessungsvorrichtung bei der Messung zu erreichen.
  • Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass die oberhalb des zu messenden Sitzes befindliche Messeinrichtung zum Sitz beweglich ausgestaltet ist und sich eine Abtasteinrichtung der Messeinrichtung zumindest aufgrund der auf die Messeinrichtung einwirkende Schwerkraft an die Sitzoberflächenkontur des Sitzes anlegt.
  • Der Sitz wird durch eine Messeinrichtung sowohl im Bereich des Sitzauflageabschnittes als auch des Rückenlehnenabschnittes durch das Einwirken der Schwerkraft auf die Messeinrichtung vermessen. Dadurch wird die gesamte Sitzvermessungsvorrichtung wesentlich preisgünstiger, auch durch Verwendung von Zukaufteilen, in der Herstellung. Auch können mehr Sitze pro Zeiteinheit vermessen werden. Es wird nicht nur die Form sondern auch die Steifigkeit der Sitze erfasst.
  • Im weiteren werden vorteilhafte Ausgestaltungen anhand der Unteransprüche erläutert.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn in einer Variante die Messeinrichtung einen vorher festgelegten Druck auf den Sitz ausübend angesteuert ist. Durch das Vermeiden einer Regelung wird ein Aufschaukeln der Messeinrichtung beim Druckausüben auf den Sitz vermieden.
  • Wenn in einer Variante Vorteilhafterweise die Messeinrichtung unter Einwirken einer bestimmten Kraft aktiv in den Sitz eindrückend ausgestaltet ist, so lässt sich der selbe Druck an allen Stellen des Sitzes auf diesen aufbringen. Eine Erfassung der Steifigkeit ist dann einfach möglich.
  • Vorteile bietet auch eine Ausgestaltung derart, dass die Aufnahmeeinrichtung den Abstand des Sitzes zur Messeinrichtung variiert, da dann unterschiedlich dicke Sitze auf die Sitzvermessungsvorrichtung aufbringbar sind.
  • Wenn in einer besonderen Ausgestaltungsart der auf der Aufnahmeeinrichtung angebrachte Sitz um zumindest eine Achse verstellbar ausgestaltet ist, so lassen sich beide Flächen in eine horizontale Fläche bringen, auf die die Messeinrichtung messend zugreift. Valide Ergebnisse resultieren daraus.
  • Vorteilhaft ist auch eine Ausgestaltung, in der eine Messrichtung der Messeinrichtung orthogonal zu einer Positionsrichtung ausgeprägt ist, da dadurch alle Bereiche des Sitzes messbar sind. Die Positionsrichtung ist parallel zu einer Oberfläche einer Trageeinrichtung.
  • Besonders vorteilhaft ist auch eine Ausgestaltungsform, in der die Aufnahmeeinrichtung jeweils einen Sitzauflageabschnitt und einen Rückenlehnenabschnitt des Sitzes in eine zu der Messrichtung der Messeinrichtung wesentliche orthogonale Ebene bewegt, da dadurch eine Messfehler vermeidende, flächige Messwerteerfassung möglich wird.
  • Wenn die Messeinrichtung zumindest eine in zumindest einer Richtung verfahrbare Abtasteinrichtung umfasst, so werden in dieser Ausgestaltungsform standardisierte und günstig beziehbare, verlässliche Bauteile verwendet.
  • Vorteilhaft ist in einer Variante, wenn die Abtasteinrichtung zumindest einen Zylinder umfasst, weil Zylinder störungsunanfällig sind.
  • Sind die Zylinder als Hydraulik- und/oder Pneumatikzylinder ausgestaltet, so lässt sich über Druckschläuche ein einfaches Anschließen und Steuern der Anlage in dieser Variante erreichen.
  • Besonders vorteilhaft ist es in einer Variante, wenn die Messeinrichtung eine Positioniereinrichtung umfasst, und die Positioniereinrichtung die Abtasteinrichtung umfasst. Es werden dadurch mehr Freiheitsgrade bei der Vermessung möglich. Dies erhöht die Flexibilität des Einsatzes der Sitzvermessungsvorrichtung.
  • Wenn in einer Variante die Messeinrichtung einen auf mindestens einem Schlitten gelagerten Rahmen umfasst, auf dem die Positioniereinrichtung angebracht ist, so lässt sich mit einer sehr geringen Anzahl an Abtasteinrichtungen jeder Bereich des Sitzes ausgewählt vermessen.
  • Vorteilhaft ist in einer Variante, wenn eine Antriebseinrichtung relativ zum Sitz die Messeinrichtung in der Position verändert. Dadurch wird ein Verfahren der Messeinrichtung von einem Sitzauflageabschnitt zu einem Rückenlehnenabschnitt ermöglicht.
  • Wenn die Positioniereinrichtung die Distanz zwischen zumindest 2 Abtasteinrichtungen verändert, wird in dieser Ausgestaltungsform vorteilhafterweise der Sitz der Breite oder Länge nach vermessen.
  • Wenn die Positioniereinrichtung die Distanz zwischen 2 Abtasteinrichtung zueinander in zwei zueinander orthogonalen Richtungen verändert, wird der Sitz in zwei Ausdehnungsrichtungen in dieser Variante vorteilhafterweise vermessbar.
  • Wenn die Sitzvermessungsvorrichtung eine Form und eine Steifigkeit des Sitzes durch die Messeinrichtung erfasst, so lassen sich mit ein und derselben Sitzvermessungsvorrichtung in dieser Variante vorteilhafterweise zwei Aufgaben bewältigen.
  • Besonders vorteilhaft ist es auch in einer weiteren Ausgestaltungsform, wenn die Sitzvermessungsvorrichtung 81 Zylinder umfasst. Die gesamte zu vermessende Fläche ist somit in einem Messvorgang auf einmal messend abdeckbar.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform ist die Sitzvermessungsvorrichtung ausschließlich aus Zukaufteilen aufgebaut. Die Zukaufteile werden am freien Markt ohne den Bedarf einer weiteren Nachbearbeitung erstanden. Kostenminimierung ist die Folge.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, das im Folgenden näher beschrieben wird. Es zeigen:
  • 1 eine Querschnittsansicht durch eine Sitzvermessungsvorrichtung mit einem Sitz und
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Sitzvermessungsvorrichtung aus 1.
  • In 1 ist eine Sitzvermessungsvorrichtung 1 dargestellt. Sie umfasst ein, aus einem Metallgestell bestehende Trageeinrichtung 5, eine Aufnahmeeinrichtung 4, die einen Sitz 2 aufnimmt und eine Messeinrichtung 6 die den Sitz 2 vermisst. Der Sitz 2 umfasst einen Sitzauflageabschnitt 13 und einen Rückenlehnenabschnitt 14 mit der Sitzoberflächenkontur 3.
  • Um eine Achse 15, ist der Sitz derart dreh- oder schwenkbar auf der Aufnahmeeinrichtung 4 gelagert, dass entweder, der Sitzauflageabschnitt 13 oder der Rückenlehnenabschnitt 14 oder beide horizontal angeordnet sind.
  • Oberhalb des Sitzes 2 ist die Messeinrichtung 6 auf der Trageeinrichtung 5 auf mindestens einem Schlitten 7 horizontal verschieblich gelagert.
  • Die Messeinrichtung 6 ist über eine Antriebseinrichtung 12 auf der Trageeinrichtung 5 in horizontaler Richtung verschiebbar.
  • Die Messeinrichtung 6 umfasst einen Rahmen 8 und eine Positioniereinrichtung 9, wobei die Positioniereinrichtung 9 die Abtasteinrichtung 10 umfasst.
  • Die Abtasteinrichtung 10 ist innerhalb der Positioniereinrichtung 9 in zwei zueinander orthogonalen Richtungen beweglich ausgestaltet.
  • Die Messeinrichtung umfasst 81 zueinander mit einem gleichen oder unterschiedlichen Abstand benachbarte gleichartige Zylinder 11, die in vertikaler Richtung messen.
  • In 2 ist die gleiche Sitzvermessungsvorrichtung in perspektivischer Ansicht dargestellt. Hier ist deutlich erkennbar, dass der Sitz mittels einer Verstellvorrichtung der Aufnahmeeinrichtung 4 vertikal verstellbar ist. Auch ist der Sitz relativ zu den Zylindern in drei kartesischen Koordinatenrichtungen verschiebbar und in einer dann erreichten Messposition arretierbar.
  • Der Sitz wird in die Aufnahmeeinrichtung 4 eingelegt, positioniert und unverschieblich arretiert. Die Zylinder Druckversorgung wird entlüftet, wodurch sich die Zylinder schwerkraftbedingt auf die Sitzoberflächenkontur bis zum Erreichen einer Berührung absenken. Bei zu hoher innerer Reibung der Zylinder können diese mit Druck, als Unterstützung der Schwerkraft, beaufschlagt werden.
  • Eine Steuerung bewirkt das Eindrücken jeden der 81 Zylindern mit einem definierten Druck in das Material des Sitzes. Die Messung einer Differenz der Wege bewirkt ein digitales Abbild von Form und Steifigkeit des Sitzes.

Claims (18)

  1. Sitzvermessungsvorrichtung (1) mit zumindest einer, einen eine Sitzoberflächenkontur (3) aufweisenden Sitz (2) aufnehmenden Aufnahmeeinrichtung (4) und mindestens einer mit einer definierten Kraft beaufschlagbaren relativ zum Sitz (2) beweglichen Messeinrichtung (6), wobei ein von zumindest der einen Messeinrichtung (6) zum Sitz (2) zurückgelegte Weg a gemessen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die oberhalb des zu messenden Sitzes befindliche Messeinrichtung (6) zum Sitz (2) beweglich ausgestaltet ist und sich eine Abtasteinrichtung (10) der Messeinrichtung (6) zumindest aufgrund der auf die Messeinrichtung (6) einwirkende Schwerkraft an die Sitzoberflächenkontur (3) des Sitzes (2) anlegt.
  2. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (6) einen vorher festgelegten Druck auf den Sitz (2) ausübend angesteuert ist.
  3. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach Schutzanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (6) unter Einwirken einer bestimmten Kraft aktiv in den Sitz (2) eindrückend ausgestaltet ist.
  4. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4) den Abstand des Sitzes (2) zur Messeinrichtung (6) variiert.
  5. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der auf der Aufnahmeeinrichtung (4) angebrachte Sitz (2) um zumindest eine Achse (15) verstellbar ausgestaltet ist.
  6. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Messrichtung der Messeinrichtung (6) orthogonal zu einer Positionsrichtung ausgeprägt ist.
  7. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4) jeweils einen Sitzauflageabschnitt (13) und einen Rückenlehnenabschnitt (14) des Sitzes in eine zu der Messrichtung der Messeinrichtung (6) wesentliche orthogonale Ebene bewegt.
  8. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (6) zumindest eine in zumindest einer Richtung verfahrbare Abtasteinrichtung (10) umfasst.
  9. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtasteinrichtung (10) zumindest einen Zylinder (11) umfasst.
  10. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Zylinder (11) als Hydraulik- und/oder Pneumatikzylinder ausgestaltet sind.
  11. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (6) eine Positioniereinrichtung (9) umfasst und die Positioniereinrichtung (9) die Abtasteinrichtung (10) umfasst.
  12. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (6) einen auf mindestens einem Schlitten (7) gelagerten Rahmen (8) umfasst, auf dem die Positioniereinrichtung (9) angebracht ist.
  13. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Antriebseinrichtung (12) relativ zum Sitz (2) die Messeinrichtung (6) in der Position verändert.
  14. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniereinrichtung (9) die Distanz zwischen zumindest 2 Abtasteinrichtungen (10) verändert.
  15. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniereinrichtung (9) die Distanz zwischen 2 Abtasteinrichtungen (10) zueinander in zwei zueinander orthogonalen Richtungen verändert.
  16. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzvermessungsvorrichtung (1) eine Form und eine Steifigkeit des Sitzes (2) durch die Messeinrichtung (6) erfasst.
  17. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzvermessungsvorrichtung (1) 81 Zylinder umfasst.
  18. Sitzvermessungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzvermessungsvorrichtung (1) ausschließlich aus Zukaufteilen aufgebaut ist.
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