DE20212903U1 - Gartenteich-Einsatzkörper und aus mehreren solcher Einsatzkörper bestehender Bausatz - Google Patents
Gartenteich-Einsatzkörper und aus mehreren solcher Einsatzkörper bestehender BausatzInfo
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DE 8269 Patentanwalt
Diplom-Physiker
Karthäuserstr. 5A 34117 Kassel Allemagne
Telefon/Telephone (0561) 15335
(0561)780031
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Sandra Kruk, 34298 Heisa
Die Erfindung betrifft einen Gartenteich-Einsatzkörper, der wenigstens eine Teichzone aufweist, die von einem Boden und einer von diesem aufragenden, umlaufenden Wand gebildet ist, sowie einen aus wenigstens zwei solcher Einsatzkörper gebildeten Bausatz.
Gartenteich-Einsatzkörper dieser Art werden überwiegend aus mit Glasfasern verstärkten Kunststoffen hergestellt und als vorfabrizierte, einstückig hergestellte Fertigteile anstelle von Teichfolien in eine entsprechend vorbereitete, im Erdreich ausgebildete Vertiefung eingebracht. Neben den üblichen Teichzonen weisen derartige Einsatzkörper häufig auch noch wenigstens einen Pflanzbereich auf, der zur Anpflanzung von Wasserpflanzen dient, die eine weit geringere Wassertiefe als diejenige benötigen, die in der meistens sehr tiefen und daher nicht bepflanzten Teichzone vorhanden ist. Dabei können Einsatzkörper mit unterschiedlichen äußeren Konturen und Größen vorgesehen sein, wobei maximale Längen von 6 m nicht ungewöhnlich sind.
Ein bisher nicht befriedigend gelöstes Problem bei der Handhabung von Gartenteich-Einsatzkörpern der beschriebenen Art besteht darin, daß diese in ihrer natürlichen, auf dem Boden liegenden Position einen vergleichsweise großen Platzbedarf haben. Das führt bei Händlern zu erheblichen Platzproblemen, insbesondere wenn der Wunsch besteht, zum Zweck der Präsentation möglichst viele und möglichst unterschiedliche Einsatzkörper auf Lager zu halten. Außerdem besteht bei der Anordnung der Einsatzkörper im Freien das Problem, daß sie bei Regenwetter mit Regenwasser gefüllt werden und dann nicht einfach durch Umkippfefl jeWrleert.weidtai. Könneh, «Weil £i*ö inijrffitlW^s^r ^füllten Zustand einige
tausend Kilogramm schwer sind. Versuche, den Umkippvorgang mit einem Gabelstapler od. dgl. zu bewirken, führen häufig zu ernsthaften Beschädigungen, die die Einsatzkörper unbrauchbar machen.
Es sind daher bereits aus Stahlträgern hergestellte, auch als Warenträger bezeichnete Gestelle bekannt geworden, in denen die Gartenteich-Einsatzkörper in einer Seitenlage derart montiert werden können, daß ihre umlaufenden oberen Ränder im wesentlichen vertikal angeordnet sind. Dadurch kann viel Platz eingespart und das Ansammeln von Wasser und Verunreinigungen im Einsatzkörper vermieden werden. Derartige Gestelle sind allerdings teuer, müssen vom Hersteller der Einsatzkörper zum Händler transportiert, dort aufgebaut, nach Beendigung der Teichsaison wieder abgebaut, zum Hersteller zurücktransportiert und von diesem bis zum Beginn der nächsten Teichsaison gelagert werden. Der dadurch verursachte Kosten- und Zeitaufwand ist nur in seltenen Fällen wirtschaftlich. Eine andere Aufstellung der Einsatzkörper in einer Seitenlage ist bisher ohne die Gefahr von Beschädigungen nicht möglich.
Ausgehend davon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, hier Abhilfe zu schaffen und die Aufstellung der eingangs beschriebenen Gartenteich-Einsatzkörper wesentlich zu vereinfachen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, den Einsatzkörper an einer Außenseite der Wand mit wenigstens einem zu seiner Aufstellung in einer Seitenlage bestimmten Stellfuß zu versehen.
Die Erfindung bringt den wesentlichen Vorteil mit sich, daß der Einsatzkörper so ausgebildet ist, daß er selbständig, d. h. ohne jedes Hilfsmittel auch in einer Seitenlage stehfähig ist. Damit wird ein Gestell zur Halterung der Einsatzkörper nicht mehr benötigt, und die teuren Transport-, Montage-, Demontage- und Lagerkosten für sie können vollständig entfallen.
Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung werden die Einsatzkörper außerdem stapelbar ausgebildet. Besonders vorteilhaft ist es dabei, einen aus mehreren Einsatzkörpern.unterschie.cilichpr F.orm jand^oder.Größe, .bestehenden Bausatz derart vorzu-
sehen, daß alle unterschiedlichen Einsatzkörper desselben Bausatzes stapelbar sind. Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen, in seiner normalen Liegestellung befindlichen Gartenteich-Einsatzkörper;
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Fig. 2 eine Seitenansicht des Einsatzkörpers nach Fig. 1;
Fig. 3 einen vergrößerten Schnitt längs der Linie IH-III der Fig. 1;
Fig. 4 einen der Fig. 3 entsprechenden Schnitt, jedoch bei in Seitenlage aufgestelltem Einsatzkörper;
Fig. 5 und 6 Draufsichten auf weitere Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Einsatzkörpers;
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Fig. 7 eine Draufsicht auf den Einsatzkörper nach Fig. 1, wobei mit je einer gestrichelten und strichpunktierten Linie diejenigen Lagen angedeutet sind, die die Einsatzkörper nach Fig. 5 und 6 im gestapelten Zustand im Einsatzkörper nach Fig. 1 einnehmen können;
Fig. 8 einen Schnitt analog zu Fig. 4 durch ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Einsatzkörpers; und
Fig. 9 und 10 je eine grob schematische Draufsicht und Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Gartenteich-Einsatzkörpers mit einem integrierten Filtersystem. 30
Fig. 1 zeigt einen Gartenteich-Einsatzkörper 1, der in bekannter Weise in einem Stück aus einem mit Glasfasern verstärkten Kunststoff, Polyethylen od. dgl. hergestellt ist. Die äußere Kontur.des.Einsatzkörpers. J. kann au# sich beJiebig.ge&taUet^ein. In seinem
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Innenbereich weist der Einsatzkörper 1, wie auch Fig. 2 und 3 zeigen, wenigstens eine Teichzone 2 und vorzugsweise auch wenigstens einen als Ganzes mit den Bezugszeichen 3 bezeichneten Pflanzbereich auf. Der Pflanzbereich 3 kann seinerseits in nicht dargestellter Weise aus mehreren Sektoren bestehen, die z. B. unterschiedlich tiefe Sumpf- oder Feuchtzonen 3a od. dgl. bilden, von denen in Fig. 1 bis 3 nur eine dargestellt ist. Die Teichzone 2 und die Sumpf- oder Feuchtzone 3a werden an ihren Unterseiten von Bodenabschnitten und an den Seiten von mehr oder weniger senkrecht von den Bodenabschnitten aufragenden Wandabschnitten begrenzt.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 3 weist die einzige vorhandene Feuchtzone 2 einen Bodenabschnitt auf, der von einem Wandabschnitt 5 umgeben ist. Dagegen enthält der Pflanzbereich 3 im Ausführungsbeispiel einerseits die außen liegende und die Teichzone 2 ringsum umgebende Sumpf- oder Feuchtzone 3 a und andererseits an ausgewählten Stellen weitere, zwischen der Teichzone 2 und der Sumpf- oder Feuchtzone 3a liegende Stellzonen 3b, die zur Aufstellung von Pflanzentöpfen, Pflanzenkörben od. dgl. dienen. Dabei liegt der Bodenabschnitt 4 der Teichzone 2 im Einbauzustand des Einsatzkörpers 1 (Fig. 3) auf einem tiefen Niveau, während ein Bodenabschnitt 7 der Feucht- oder Sumpf zone 3 a auf einem vergleichsweise hohen Niveau und ein Bodenabschnitt der Stellzone 3b auf einem mittleren Niveau liegt. Außerdem ist die Stellzone 3b von innen und außen liegenden, vom Bodenabschnitt 8 aufragenden Wandabschnitten 9 und 10 und die Feucht- bzw. Sumpfzone 3a von innen bzw. außen liegenden, vom Bodenabschnitt 7 aufragenden Wandabschnitten 11 und 12 begrenzt. Auf diese Weise bilden alle drei Zonen 2, 3a und 3b jeweils einen ringsum abgegrenzten Behälter für das Teichwasser sowie für Pflanzen, Pflanzenerde od. dgl., wobei die Seitenwände 9, 10 bzw. 11, 12 ein Wegrutschen von Pflanzenerde, Pflanzenkübeln od. dgl. aus einer dafür vorgesehenen Zone in die jeweils benachbarte, insbesondere tiefer gelegene Zone verhindern.
Die Größe und die Form der verschiedenen Zonen 2, 3a und 3b können im Prinzip beliebig gewählt sein. Außerdem ist in Fig. 3 durch eine gestrichelte Linie beispielhaft ein vorgewählter Wasserspiegel 14 angedeutet, der im Einbauzustand des Einsatzkörpers 1 hergestellt wird. Schließlich kann der Einsatzkörper 1 bei Bedarf an seiner Außenseite mit nicht dargestellten Versteifungsrippen versehen sein.
Fig. 1, 2 und 3 zeigen den Einsatzkörper 1 in einer normalen, liegenden Position, die er auch im Einbauzustand einnimmt. Im nicht eingebauten Zustand wird er in dieser Stellung mit seinem Bodenabschnitt 4 auf einem schematisch dargestellten Erdboden 15 abgestützt, so daß sein Raumbedarf vergleichsweise groß ist. Zur Vermeidung dieses Problems ist der Einsatzkörper 1 erfindungsgemäß an der Außenseite seiner Wand, die durch die stufenförmig verlaufenden Wandabschnitte 5, 9, 10, 11 und 12 gebildet ist, mit wenigstens einem Stellfuß versehen, der eine stabile Aufstellung des Einsatzkörpers 1 auch in einer Seitenlage nach Fig. 4 gestattet.
Bei dem Einsatzkörper 1, der gemäß Fig. 1 eine im wesentlichen rechteckförmige Außenkontur und damit zwei parallel einander gegenüber liegende, lange Seiten (Linie 16) und zwei senkrecht dazu angeordnete, ebenfalls im wesentlichen parallel einander gegenüber liegende kurze Seiten (Linie 17) aufweist, sind vorzugsweise sowohl im Bereich einer langen Seite zwei Stellfüße 18a, 18b als auch im Bereich einer kurzen Seite je zwei Stellfüße 19a, 19b vorgesehen, die mit geeigneten Abständen angeordnet sind und einen stabilen Stand in der Seitenlage sichern. Die Stellfüße 18, 19 bestehen vorzugsweise mit dem Einsatzkörper 1 aus einem Stück und werden mit diesem auch in einem Stück hergestellt. Mit besonderem Vorteil bestehen die Stellfüße 18, 19 aus seitlich bzw. nach außen von den Wandabschnitten 5, 10 und 12 abstehenden Stützen, die dadurch hergestellt werden, daß die Wandabschnitte 5, 10 und 12 in diesem Bereich dicker und insbesondere so dick ausgebildet werden, daß das den Einsatzkörper 1 bildende Material über den Bodenabschnitt 4 hinaus und in dessen Ebene bis zu einer vorderen Stirnfläche 20 verlängert ist, die im wesentlichen senkrecht zum Bodenabschnitt 4 verläuft und an eine Außenkante 21 eines oberen Randes 22 des Einsatzkörpers 1 angrenzt (Fig. 3). Die Breite der Stellfüße 18a, 18b, 19a, 19a parallel zu den Linien 16 bzw. 17 ergibt sich beispielhaft aus Fig. 1 und 2 und wird so gewählt, daß beim Transport und Aufstellen des Einsatzkörpers 1 nicht die Gefahr besteht, daß sie brechen oder sonstwie beschädigt werden.
Die Stellfüße 18a, 18b ermöglichen eine Aufstellung des Einsatzkörpers 1 in seiner durch die lange Seite 16 gegebenen Seitenlage, die aus der Grundstellung nach Fig. 1 durch Drehung um 90° um eine zu den langen Seiten 16 parallele Achse entsteht. Diese Stellung ist in Fig. 4 dargestellt, wonach die gesamten, hier ebenen Stirnflächen 20 der Stellfuße 18a, 18b auf dem Erdboden I^ zu.liegeji kommen uod.dßn Einsatzkörper 1 in seiner
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Seitenlage halten, ohne daß weitere Hilfsmittel erforderlich sind. Die Mittelebene des Einsatzkörpers 1 befindet sich dabei vorzugsweise in einer im wesentlichen senkrecht zum Erdboden 15 verlaufenden Lage. In entsprechender Weise könnte der Einsatzkörper 1 mittels der Stellfuße 19a, 19b auch hochkant, d. h. in einer durch die kurze Seite 17 gegebenen Seitenlage angeordnet werden. In beiden Seitenlagen kann abweichend von Fig. 4 durch entsprechende Ausformung der Stellfüße 18, 19 auch eine leicht schräg nach vorn geneigte Stellung der Mittelebene des Einsatzkörpers 1 vorgesehen sein, damit eindringendes Regenwasser od. dgl. automatisch wieder auslaufen kann.
Der Einsatzkörper 1 ist vorzugsweise stapelbar ausgebildet. Zu diesem Zweck verlaufen die Wandabschnitte 5 und 9 bis 12, von unten her betrachtet, vorzugsweise leicht konisch nach oben und außen, wie in Fig. 3 angedeutet ist. Damit die Stapelbildung nicht durch die Stellfüße 18 und 19 behindert wird, sind diese vorzugsweise im wesentlichen hohl, nach oben offen und mit ebenfalls leicht konisch nach unten zulaufenden Seitenflächen versehen. Es ist dann möglich, mehrere Einsatzkörper 1 ineinander zu stellen, und zwar sowohl bei der Stellung nach Fig. 1 bis 3 als auch in den aus Fig. 4 ersichtlichen Seitenlagen, wodurch sich gute Transport- und Lagermöglichkeiten ergeben.
Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist weiterhin ein Bausatz mit wenigstens zwei Gartenteich-Einsatzkörpern vorgesehen, die unterschiedlich große äußere Konturen aufweisen und dennoch stapelbar sind, d. h. zum Transport und/oder zur Lagerung weitgehend ineinander gestellt werden können. Dies ist in Fig. 1, 5,6 und 7 anhand von drei Einsatzkörpern 1, la und Ib angedeutet.
Nach Fig. 5 enthält der Einsatzkörper la eine äußere Kontur, die der äußeren Kontur des Einsatzkörpers 1 bis auf den Unterschied entspricht, daß beim Einsatzkörper la ein in Fig. 1 links von einer gestrichelten Linie 23 liegender Abschnitt weggelassen wurde, d. h. dieser Einsatzkörper la im linken Teil an dieser Konturlinie 23 endet und im rechten Teil im wesentlichen dem Einsatzkörper 1 nach Fig. 1 entspricht. Dagegen enthält der Einsatzkörper Ib nach Fig. 6 eine äußere Kontur, die der äußeren Kontur des Einsatzkörpers 1 bis auf den Unterschied entspricht, daß dem Einsatzkörper Ib ein in Fig. 1 links von einer strichpunktierten Linie 24 liegender Abschnitt fehlt, d. h. der Einsatzkörper Ib in Fig. 6 an dieser KontvtflijÜA 24 ejideA und im übrigen Xeil.im. wesentlichen dem Einsatzkörper 1
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nach Fig. 1 entspricht. Außerdem sind die äußeren Konturen der Boden- und Wandabschnitte der Einsatzkörper la und Ib, wie in Fig. 7 durch gestrichelte bzw. strichpunktierte Linien dargestellt ist, so ausgebildet, daß - jeweils von oben her - zunächst der Einsatzkörper la in den Einsatzkörper 1 und dann der Einsatzkörper Ib in den Einsatzkörper la gesteckt werden kann. Ein eine kleinere äußere Kontur aufweisender Einsatzkörper kann auf diese Weise jeweils nahezu vollständig und so tief in einen eine größere Kontur aufweisenden Einsatzkörper eingeführt werden, bis sein oberer Rand (z. B. 22a) auf dem oberen Rand (z. B. 22) des jeweils größeren Einsatzkörpers 1 aufliegt.
Die Einsatzkörper la und Ib können, wie nicht einzeln dargestellt ist, zumindest überall dort, wo die innen hohlen Stellfüße 18a, 18b, 19a und 19b des Einsatzkörpers 1 liegen, mit von oben in diese einführbaren, ebenfalls hohlen Stellfüßen versehen sein. Wegen der parallel zur langen Seite 16 erfolgten Verkürzung der Einsatzkörper la und Ib ist es allerdings zweckmäßig, diese nur dort mit Stellfüßen zu versehen, wo die an eine kurze Seite angeformten Stellfüße 19a und 19b des Einsatzkörpers 1 liegen. In diesem Fall können die Einsatzkörper la und Ib nur hochkant gestellt werden.
Fig. 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel, das im wesentlichen dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 und 4 entspricht, weshalb gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen und zusätzlich mit dem Buchstaben "c" versehen sind. Im Unterschied zu Fig. 4 verlaufen vordere Stirnflächen 20c von Stellfüßen 18c hier nicht als Tangenten an eine Außenkante 21c eines oberen Randes 22c, sondern grenzen mit einem gewissen Abstand von diesen Außenkanten 21c an die Unterseiten des Randes 22c. Bei Anordnung des Einsatzkörpers Ic in einer Seitenlage analog zu Fig. 4 stützt sich daher einerseits die Außenkante 21c und andererseits jeweils eine Ecke 26 der Stellfüße 18c auf dem Erdboden 15 ab, so daß sich an beiden Stützstellen im wesentlichen nur eine Linienberührung ergibt. Die Außenkante 21c und die Ecke 26 bilden in diesem Fall ein Paar von Stellelementen, die auch bei unebenem Erdboden 15 einen wackelfreien Stand des Einsatzkörpers Ic ermöglichen.
Der Abstand der Außenkante 21c von derjenigen Stelle, an der die Stirnfläche 20c an den Rand 22c grenzt, braucht nur wenige Zentimeter betragen. Abgesehen davon kann durch diese Maßnahme wie im Fall der Fig. 3 und 4 vorgesehen sein, die Stellelemente so zu wählen, daß der. Einsatzkörper. lc.in der Seitenlage ßtwas.schräg nach hinten geneigt ist,
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um dadurch &zgr;. B. zu erreichen, daß etwa im Einsatzkörper Ic gestapelte weitere Einsatzkörper nicht dazu neigen, nach vorn herauszufallen. Alternativ könnte der Einsatzkörper Ic in der Stellung nach Fig. 8 aber auch leicht nach vorn geneigt oder genau senkrecht angeordnet sein.
Um an der Außenseite und insbesondere dort, wo das umgebende Erdreich an den Wandabschnitt 12 (Fig. 3) angrenzt, einen optisch ansprechenden Übergang zu erhalten, ist die Außenkante 21 des Wandabschnitts 12 mit besonderem Vorteil mit einem schräg oder senkrecht nach oben ragenden Ansatz 27 versehen, wie nur in Fig. 3 im rechten oberen Teil dargestellt ist. Alternativ kann dieser Ansatz 27 auch als Verlängerung des Wandabschnitts 12 nach oben zu ausgebildet werden. Dadurch ist es möglich, die Oberfläche einer in die Zonen 3 a und 3b eingefüllten Kiesschicht auf einer Seite und die Oberseite des den Gartenteich umgebenden Erdreichs bzw. einer auf diesem aufgebrachten Rasenschicht auf der anderen Seite des Ansatzes 27 an den Wandabschnitt 12 grenzen zu lassen. Der Ansatz 27 stellt in diesem Fall eine mechanische Grenzfläche zwischen dem Kies und dem Rasen od. dgl. und damit eine Kapillarsperre dar, die verhindert, daß der Rasen sich bis in die Feucht- oder Sumpfzone 3a ausbreitet und dieser durch Kapillarwirkung Wasser entzieht. Die vorzugsweise etwas über die Rasenschicht vorstehende Kante ist außerdem sichtbar und kann daher bei der üblichen Pflege der Gartenteichumgebung dazu dienen, den Rasen an dieser Stelle ausreichend kurz zu halten.
Der erfindungsgemäße Einsatzkörper 1 ist schließlich vorzugsweise mit einem im Bodenabschnitt 4 der Teichzone 2 ausgebildeten Bodenauslauf 28 (Fig. 1 und 3) versehen. In diesem Fall ist der Bodenabschnitt 4 zweckmäßig in Richtung des Bodenauslaufs 28 schräg abfallend ausgebildet. Dadurch wird der besondere Vorteil erzielt, daß etwa am Bodenabschnitt 4 angesammelter Schmutz in Richtung des Bodenauslaufs 28 wandern kann, insbesondere wenn an diesen eine Pumpe angeschlossen und mit dieser Wasser aus der Teichzone 2 abgesaugt wird. Der Bodenauslauf 28 kann im übrigen an einen Sickerkanal od. dgl. angeschlossen werden, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Filters.
Gemäß Fig. 3 kann der Bodenabschnitt 4 auch leicht konisch ausgebildet und der Bodenauslauf 28 an der tiefsten Stelle des Konus angeordnet werden.
Das in Fig. 9,und.JjQ dargesteJlte.AusführuiigshaispJ£ldes Euisatzkörpers 1, bei dem
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gleiche Teile mit demselben Bezugszeichen wie in Fig. 1 bis 3 bezeichnet sind, weist ein integriertes Filtersystem auf. Dieses enthält eine Filterkammer 30, die z.B. in einem Eckbereich zwischen den beiden Stellfüßen 18b und 19a ausgebildet ist. Die Filterkammer 30 besitzt eine Außenwand 31, die im wesentlichen bündig an äußere Stirnflächen 32 und 33 der beiden Stellfüße 18b, 19a anschließt und diese verbindet. Von den beiden Enden dieser Außenwand 31 geht je eine an eine entsprechende Seitenwand der Stellfüße 18b, 19a angeformte, nach innen ragende Seitenwand 34, 35 aus. Die beiden Seitenwände 34, 35 sind an ihren von der Außenwand 31 entfernten Stirnseiten miteinander verbunden. Außerdem sind die Außenwand 31 und Seitenwände 34, 35 durch einen angeformten Boden 36 miteinander verbunden, so daß zusammen mit diesem die Filterkammer 30 bilden, die vorzugsweise wie die Stellfüße 18, 19 aus einem Stück mit dem Einsatzkörper 1 hergestellt wird.
Die Seitenwand 34 ist an ihrem unteren Ende mit einer Öffnung versehen, an die ein im Boden des Einsatzkörpers 1 ausgebildeter Bodenauslauf 37 angeschlossen ist. An einer darüberliegenden Stelle ist in die Filterkammer 30 einer parallel zum Boden 36 angeordneter Zwischenboden 38 eingesetzt, der eine Pumpe 39 trägt, die ein durch den Zwischenboden 38 ragendes Ansaugrohr 40 und eine nach oben gerichtete Ausströmöffnung 41 aufweist. Oberhalb der Pumpe 38 ist ein Filter 42 in der Filterkammer 30 befestigt, und oberhalb des Filters 42 weist die Filterkammer 30 einen z.B. in die Teichzone 2 mündenden Überlauf 43 (Fig. 9) auf. Bei laufender Pumpe 39 wird daher das in der Teichzone 2 befindliche Wasser in die Filterkammer 30 gesaugt und im Kreislauf durch den Filter 42 zurück in die Teichzone 2 befördert. Auf diese Weise kann das in der Teichzone 2 befindliche Wasser je nach Bedarf permanent oder intermittierend gefiltert werden.
Alternativ könnte der Überlauf 43 natürlich auch in eine der Zonen 3a oder 3b münden, um dann von dort zurück in die Teichzone 2 zu fließen. Außerdem wäre es möglich, an die Ausströmöffnung 41 einen nach außen oder in einem Kanal oder dgl. führenden Schlauch anzuschließen, falls es erwünscht ist, den Gartenteich leer zu pumpen. Zu diesem Zweck ist die Filterkammer 30 zweckmäßig mit einem abnehmbaren Deckel versehen und der Filter 42 leicht herausnehmbar in der Filterkammer 30 angeordnet.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf vielfache Weis^.abgewandelt .werden können. Insbesondere ist klar« daß die Zahl und die
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Anordnung der verschiedenen, als Sumpf- bzw. Feuchtzonen ausgebildeten Sektoren des Pflanzbereichs 3 sowie der diese trennenden Wandabschnitte an sich beliebig gewählt werden können. Weiter können die in Fig. 1, 5 und 6 beispielhaft dargestellten Außenkonturen der Einsatzkörper 1, la und Ib in beliebiger anderer Weise gestaltet werden. Ferner ist es abweichend von Fig. 1 und 2 möglich, an einer oder mehreren Seiten des Einsatzkörpers 1 mehr als zwei Stellfüße 18a, 18b bzw. 19a, 19b vorzusehen oder einen einzigen Stellfuß so anzuordnen und auszubilden, daß er allein eine stabile Aufstellung des Einsatzkörpers in der gewünschten Seitenlage ermöglicht. Dabei ist klar, daß der Begriff "Stellfüße" im Rahmen der vorliegenden Erfindung alle zum Aufstellen der Einsatzkörper in einer Seitenlage geeigneten Stellelemente (z. B. 21c und 26 in Fig. 8) umfassen soll, wobei es sich um punkt-, linien- oder flächenförmige Stellelemente handeln kann. Entsprechend soll der Begriff "stapelbar" alle Möglichkeiten des Ineinandersteckens der verschiedenen Einsatzkörper umfassen. Außerdem ist die Erfindung unabhängig davon anwendbar, ob die Einsatzkörper nur die Feuchtzone 2 oder auch die zusätzlichen Zonen 3a und/oder 3b aufweisen. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen angewendet werden können.
Claims (15)
1. Gartenteich-Einsatzkörper, enthaltend wenigstens eine Teichzone (2), die von einem Boden (4) und einer von diesem aufragenden, umlaufenden Wand (5, 9 bis 12) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß er an einer Außenseite der Wand (5, 9 bis 12) mit wenigstens einem zu seiner Aufstellung in einer Seitenlage bestimmten Steilfuß (18a bis 18c, 19a, 19b) versehen ist.
2. Gartenteich-Einsatzkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens je eine lange und kurze Seite (16 bzw. 17) hat und die Wand (5, 9 bis 12) an ihrer Außenseite sowohl im Bereich der langen Seite als auch im Bereich der kurzen Seite wenigstens je einen Stellfuß (18a bis 18c, 19a, 19b) aufweist.
3. Gartenteich-Einsatzkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die lange und/oder kurze Seite mit je zwei Stellfüßen (18a, 18b bzw. 19a, 19b) versehen ist.
4. Gartenteich-Einsatzkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellfüße (18a bis 18c, 19a, 19b) mit der Wand (5, 9 bis 12) in einem Stück hergestellt sind.
5. Gartenteich-Einsatzkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellfüße (18a bis 18c, 19a, 19b) durch seitlich von der Wand (5, 9 bis 12) abstehende Stützen gebildet sind.
6. Gartenteich-Einsatzkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Stellfuß (18c) mit einem zugeordneten Teil einer oberen Außenkante (21c) der Wand ein Paar von Stellelementen bildet.
7. Gartenteich-Einsatzkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellfüße (18a bis 18c, 19a, 19b) hohl ausgebildet sind.
8. Gartenteich-Einsatzkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß er stapelbar ausgebildet ist.
9. Gartenteich-Einsatzkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sein oberer Rand (22) mit einem eine Kapillarsperre bildenden Ansatz (27) versehen ist.
10. Gartenteich-Einsatzkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sein Boden (4, 7, 8) zumindest im Bereich der Teichzone (2) mit einem Bodenablauf (28) versehen ist.
11. Gartenteich-Einsatzkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (4) der Teichzone (2) in Richtung des Bodenablaufs (28) schräg abfallend ausgebildet ist.
12. Gartenteich-Einsatzkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß er mit einem integrierten Filtersystem (30 bis 43) versehen ist.
13. Bausatz mit wenigstens zwei Gartenteich-Einsatzkörpern (1, 1a, 1b) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, wobei wenigstens ein Einsatzkörper (1) eine große äußere Kontur und wenigstens ein Einsatzkörper (1a, 1b) eine kleinere äußere Kontur besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatzkörper (1, 1a, 1b) stapelbar ausgebildet sind.
14. Bausatz nach Anspruch 13 dadurch gekennzeichnet, daß der die kleine äußere Kontur aufweisende Einsatzkörper (1a, 1b) zumindest in dem die große äußere Kontur aufweisenden Einsatzkörper (1) angeordnet werden kann.
15. Bausatz nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatzkörper (1) mit der großen äußeren Kontur zwei Paare von Stellfüßen (18a, 18b bzw. 19a, 19b) und der Einsatzkörper (1a, 1b) mit der kleinen äußeren Kontur ein Paar von Stellfüßen (19a, 19b) aufweist.
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2002
- 2002-08-20 DE DE20212903U patent/DE20212903U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030102 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20060301 |