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DE20211137U1 - Gleitflächenelement für künstliche Schianlagen - Google Patents

Gleitflächenelement für künstliche Schianlagen

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DE20211137U1
DE20211137U1 DE20211137U DE20211137U DE20211137U1 DE 20211137 U1 DE20211137 U1 DE 20211137U1 DE 20211137 U DE20211137 U DE 20211137U DE 20211137 U DE20211137 U DE 20211137U DE 20211137 U1 DE20211137 U1 DE 20211137U1
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Germany
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sliding surface
ceramic bodies
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ceramic
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DE20211137U
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Ceramtec ETEC GmbH
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RE RELUMA KUNSTSTOFFBEARBEITUN
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Description

Gleitflächenelement für künstliche Schianlagen
Die Erfindung betrifft ein Gleitflächenelement für künstliche Schianlagen, insbesondere für Schisprunganlagen, für Langlaufloipen oder für Gleithänge, mit einer Noppenprofilierten Gleitfläche.
Ein solches Gleitflächenelement ist beispielsweise aus der DE 41 05 941 C1 bekannt. Dieses bekannte Gleitflächenelement besteht aus einer ein- oder mehrschichtig homogen aufgebauten Glasscheibe, in der eine gitterförmige Armierungseinlage aus einem Metalldrahtgeflecht vorgesehen ist. Die Gleitfläche der Glasscheibe des Gleitelementes weist oberhalb der Drähte des Metalldrahtgeflechtes Erhebungen auf. Mit Hilfe dieser Erhebungen ergibt sich also eine Noppen-profilierte Gleitfläche des Gleitflächenelementes. Die Drähte des Metalldrahtgeflechtes können elektrische Heizwiderstände bilden, die mit einer Stromquelle verbindbar sind, um die Gleitelemente beheizen zu können.
Ein Gleitflächenelement der eingangs genannten Art ist beispielsweise auch aus der DE 211 567 U1 bekannt. Dieses bekannte Gleitflächenelement ist für Schisprunganlagen vorgesehen. Dort bestehen die Gleitflächenelemente jeder Spur der Sprungschanze aus metallischen Gleitspurschindeln, wobei auf deren Gleitspuren annährend kugelkappenförmige Erhebungen in einem Rastergitter vorgesehen sind. Die Seitenstege der Gleitflächenelemente sind mit Schlitzen ausgebildet. Die Oberfläche der metallischen Gleitspurschindeln ist mit einer Beschichtung versehen, die die Gleitfähigkeit und die Beständigkeit gegenüber äußeren Einflüssen erhöht. Zur Beheizung der Gleitspurschindeln kann eine Heizeinrichtung vorgesehen sein, die beispielsweise von Heizstäben gebildet ist. Zum Besprühen der Gleitspurschindeln mit Wasser kann zwischen den Anlaufspuren eine Sprüheinrichtung vorgesehen sein.
Aus der EP 0 304 008 A1 ist ein Gleitflächenelement für Spuranlagen und Bahnen für wintersportliche Disziplinen sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Gleitflächenelementes bekannt. Dieses bekannte Gleitflächenelement weist eine Noppen-profilierte Gleitfläche auf. Um in kostengünstiger Weise bei einem ganzjährigen Betrieb gute und über einen langen Zeitraum gleichbleibende Gleteigenschaften zu
schaffen, wobei das Gleitflächenelement auf bekannten Unterbau-Konstruktionen problemlos montiert werden kann und einen geringen Wartungsaufwand aufweist, ist dieses bekannte Gleitflächenelement als einteiliger selbsttragender Körper ausgebildet, auf dessen Gleitfläche konvex gestaltete Gleitsegmente in einem Rastergitter angeordnet sind. Die Gleitsegmente bestehen aus einem Glasfluß. Diese Gleitelemente bestehen aus einem dicht gebrannten keramischen Werkstoff. Der die konvex gestalteten Gleitsegmente bildende Glasfluß ist durch eine Glasur gebildet. Desgleichen ist es möglich, daß das jeweilige Gleitflächenelement aus einem metallischen Werkstoff besteht und daß der die konvex gestalteten Gleitsegmente bildende Glasfluß durch ein Email gebildet ist.
Gleitflächenelemente mit einer Noppen-proflierten Gleitfläche weisen den Vorteil auf, daß Aquaplaning verhindert wird. Emailierte Bleche neigen jedoch bei der Montage und insbesondere auch im Betrieb infolge punktueller Belastungen zu Absplitterungen. Aus diesen resultiert eine unerwünschte Korrosion durch atmosphärische Einflüsse, d.h. durch die Luftatmosphäre und die Feuchtigkeit derselben. Außerdem weist eine Emailbeschichtung im Vergleich zu einer gebrannten Keramik eine niedrige Härte auf.
Die DE 42 07 412 A1 offenbart eine Spurgrundlage für Schisprungschanzen, wobei ein der vorgeschriebenen Spurbreite entsprechendes Profilelement verwendet wird, das in der benötigten Anzahl aneinander gereiht die Spurgrundlage bildet. In die Spurbahnen der Schisprungschanze sind zweckmäßigerweise Haken eingebracht, die zur Aufnahme und Halterung von Baustahlgeweben dienen, auf welchen der eigentliche Spurbelag eingehängt wird. Bei diesem Spurbelag kann es sich um einen geeigneten Kunststoff- oder Gummibelag handeln.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gleitflächenelement der eingangs genannten Art zu schaffen, das bezüglich Gleiteigenschaften und Dauerbeständigkeit ausgezeichnete Eigenschaften aufweist.
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Diese Aufgabe wird bei einem Gleitflächenelement der eingangs genannten Art erindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Bevorzugte Aus- bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Glettflächenelementes sind den Unteransprüchen 2 bis 16 gekennzeichnet. Erfindungsgemäße Vefahren zur Herstellung
eines erfindungsgemäßen Gleitflächenelementes sind in den Ansprüchen 17 bis 19 gekennzeichnet.
Dadurch, daß erfindungsgemäß das Gleitflächenelement ein Grundflächenelement aus einem Polymermaterial aufweist, in dem Keramikkörper in einem Gitterraster voneinander beabstandet fixiert sind, die mit ihrer Stirnfläche über das Grundflächenelement definiert überstehen, ergibt sich der Vorteil einer kostengünstigen Herstellbarkeit des erfindungsgemäßen Gleitflächenelementes, wobei dieser Vorteil mit dem weiteren, ganz erheblichen Vorteil einher geht, daß die Gleiteigenschaften von der Jahreszeit unabhängig sehr gut sind. Ein weiterer Vorteil besteht in der ausgezeichneten Dauerstandfestigkeit des erfindungsgemäßen Gleitflächenelementes.
Dadurch, daß erfindungsgemäß das Grundflächenelement aus einem Polymermaterial besteht, ergibt sich der Vorteil, daß die Restelastizität des Polymermaterials jederzeit
IS einen absolut festen Sitz der Keramikkörper im Grundflächenelement, d.h. in der Polymermatrix, garantiert. Temperaturschwankungen, d.h. die unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten des Grundflächenelementes und der Keramikkörper im Grundflächenelement, wie sie beispielsweise durch Sonneneinstrahluns-bedingte Erwärmung gegeben sind, werden durch die Elastizität des Polymermaterials des Grundflächenelementes ausgeglichen. Die Keramikkörper weisen z.B. einen Wärmeausdehnungskoeffizienten von cirka 8.10"6ZK auf. Das Polymermaterial des Grundflächenelementes weist z.B. einen Wärmeausdehnungskoeffizienten von cirka 20.10"6/Kauf.
Erfindungsgemäß kann das Grundflächenelement mit Sacklöchem ausgebildet sein. In welchen die Keramikkörper fixiert sind. Die Keramikkörper können zylindrisch ausgebildet sein. Desgleichen ist es möglich, daß die Keramikkörper zylinderartig, zu ihrer Stirnfläche hin konisch verjüngt, ausgebildet sind.
Um die Noppen des Gleitflächenelementes bildenden Kermikkörper einfach in die Sacklöcher des Grundflächenelementes aus Polymermaterial einbringen zu können und die Keramikkörper in den Sacklöchern zuverlässig zu fixieren, kann es zweckmäßig sein, wenn die Keramikkörper eine konvexe ballige Grundfläche aufweisen.
Bevorzugt ist es, wenn die Keramikkörper eine konvexe ballige Stirnfläche aufweisen, mit der sie aus dem Grundflächenelement des erfindungsgemäßen Gleitflächenelementes vorstehen. Eine solche Ausbildung wesit den Vorteil auf, daß sich ausgezeichnete Gleiteigenschaften ergeben.
Eine andere Möglichkeit besteht bei den erfindungsgemäßen Gleitflächenelement darin, daß die Keramikkörper scheiben- oder plättchenförmig ausgebildet sind, wobei von der Stirnfläche des jeweiligen Kermikkörpers Noppen materialeinstückig wegstehen, die in einem Rastergitter vorgesehen sind. Dabei können die Keramikkörper also eine runde oder eine mehreckige Grundfläche aufweisen. Bei einem solchen Gleitflächeneelemnet der zuletzt genannten Art können die Keramikkörper eine quadratische Grundfläche aufweisen, wobei die von der Stirnfläche wegstehenden Noppen vorzugsweise in einem diagonal orientierten Rastergitter angeordnet sind.
Die Keramikkörper des erfindungsgemäßen Gleitflächenelementes bestehen zweckmäßigerweise aus einer Oxidkeramik. Hierbei kann es sich um AI2O3 handeln. Desgleichen kann als Oxidkermik ZrO2 zur Anwendung gelangen. Eine Zirkoniumoxidkermamik weist einen Wärmeausdehnungskoeffizienten von cirka 10.10"6ZK auf. Solche Oxidkeramikmaterialien kommen insbesondere wegen ihres relativ hohen Wärmeausdehnungskoeffizienten zur Anwendung. Es ist jedoch auch möglich, daß die Kermikkörper des erfindungsgemäßen Gleitflächenelementes aus einer Carbid- oder einer Nitridkermik bestehen. Hierbei kann es sich z.B. um Siliziumcarbid oder um Siliziumnitrid handeln. Der Wärmeausdehnungskoeffizient dieser Keramiken liegt bei größenordnungsmäßig 2,5.10"6ZK.
Die Kermikkörper des erfindungsgemäßen Gleitflächenelementes besitzen eine hohe Oberflächengüte und extrem niedrige Reibungskoeffizienten, d.h. Reibzahlen.
Vorteilhaft kann es sein, wenn die Keramikkörper des erfindungsgemäßen Gleitflächenelementes zumindest an ihrer aus dem Grundflächenelement vorstehenden Stirnfläche offene Poren aufweisen. Bei diesen offenen Poren kann es sich um Mikroporen mit einer Porengröße von maximal 10&mgr;&eegr;&tgr;&igr; handeln. Derartige offene Poren an der freien Stirnfläche der Keramikkörper bilden Flüssigkeitsspeicher, d.h. Schmiertaschen, die auf der Stirnfläche der Keramikkörper einen Wasserfilm zu bilden in
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der Lage sind. Dieser Wasserfilm wirkt als dauerhaftes Gleitmittel im tripologischen System Keramik - Wasser - Polymermaterial. Daraus resultiert der weitere Vorteil, daß eine dauernden bzw. kurzeitig zu wiederholende Berieselung bspw. der Anlaufspur einer Schisprungschanze nicht zwingend erforderlich ist.
Dem selben Zwecke, d.h. der Ausbildung eines Wasserfilmes an der Stirnfläche der Keramikkörper ist es dienlich, wenn die Keramikkörper zumindest größtenteile eine ionische Bindung aufweisen. Durch eine solche ionische Bindung ergibt sich eine einfache und leichte Benetzung der Stirnflächen der Keramikkörper mit Wasser, wobei dieser Wasserfilm im tripologischen System Keramik - Wasser - Polymermaterial als dauerhaftes Gleitmittel wirkt, wie oben in Verbindung mit den offenen Mikroporen ausgeführt worden ist.
Bei dem efindungsgemäßen Gleitflächenelement sind die Keramikkörper zweckmäßigerweise in einem Gitterraster angeordnet, dessen Längs- und Quergitterllinien jeweils gegeneinander versetzt sind. Hierbei kann der Abstand benachbarter Längsgitterlinien kleiner sein als der Abstand der dazu senkrechten, benachbarten Quergitterlinien.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Gleitflächenelementes mit einer Noppen-proflierten Gleitfläche, wobei das Gleitflächenelement ein Grundflächenelement aus einem Polymermaterial aufweist, in dem Keramikkörper in einem Gitterraster voneinander beabstandet fixiert sind, die mit ihrer Stirnfläche Ober das Grundflächenelement definiert überstehen, wobei das Grundflächenelement mit Löchern ausgebildet wird, in die die Keramikkörper eingebracht und in den Löchern Fixiert werden. Dabei kann das Grundflächenelement mit Sacklöchern für die Keramikkörper ausgebildet werden. Bei dem efindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Gleitflächenelementes ist es jedoch auch möglich, daß die Keramikkörper während des Formgebungsprozesses des Grundflächenelemtes in dieses eingebracht und in ihm fixiert werden. Bei diesem Formgebungsprozess kann es sich um einen Extrusionsprozess oder um einen Gießprozess handeln.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen Gleitflächenelementes bzw. wesentlicher Einzelheiten desselben.
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Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Abschnitt einer Ausbildung des Gleitflächenelementes, Fig. 2 einen Schnitt entlang der Schnittlinie H-Il in Fig. 1 zur Verdeutlichung einer Ausbildung des im Grundflächenelement fixierten Keramikkörpers, Fig. 3 einer der Fig. 2 prinipiell ähnliche Darstellung, wobei der Kermikkörper vom Grundflächenelement beabstandet, d.h. vor seiner Fixierung im Grundflächenelement gezeichnet ist,
Fig. 4 eine der Fig. 2 ähnliche Schnittdarstellung einer anderen Ausbildung des Gleitflächenelementes, d.h. eines Keramikkörpers und des Grundflächenelementes, Fig. 5 eine Seitenansicht eines zylindrischen Keramikkörpers, Fig. 6 eine der Fig. 5 ähnliche Seitenansicht einer anderen Ausbildung eines zylindrischen Keramikkörpers,
Fig. 7 eine Seitenansicht eines plättchenförmigen Keramikkörpers, und Fig. 8 eine Ansicht des Keramikkörpers gemäß Fig. 7 in Blickrichtung von oben.
Fig. 1 zeigt in einer Ansicht von oben einen Abschnitt einer Ausbildung des Gleitflächenelementes 10 für eine künstliche Schianlage, insbesondere für eine Schisprunganlage oder für eine Langlaufloipe. Das Gleitflächenelement 10 weist ein Grundflächenelement 12 aus einem geeigneten Polymermaterial auf, in dem Keramikkörper 14 fixiert sind. Die Keramikkörper 14 sind in einem Gitterraster angeordnet, das durch Gitteriängslinien 16 und 18 und durch Gitterquerlinien 20 und bestimmt ist. Die Gittelängslinien 16 weisen voneinander einen Gitterabstand 24 auf. Die Gitteriängslinien 18 weisen voneinander den gleichen Gitterabstand 24 auf. Die Gitterquerlinien 20 weisen voneinander einen Gitterabstand 26 auf. Die Gitterquerlinien 22 weisen voneinander den gleichen Gitterabstand 26 auf. Die Gitteriängslinien 16 und 18 sind gegeneinander seitlich um den halben Gitterabstand 24 versetzt. Die Gitterquerlinien 20 und 22 sind voneinander um den halben Gitterabstand 26 in Längsrichtung des Gleitflächenelementes 10 versetzt.
An den Kreuzungspunkten der Gitterlängslinien 16 mit den Gitterquerlinien 20 und an den Kreuzungspunkten der Gitterlängslinien 18 mit den Gitterquerlinien 22 ist jeweils einer der Keramikkörper 14 am Grundflächenelement 12 fixiert.
Wie aus den Figuren 2 und 3 ersichtlich ist, ist das Grundflächenelement 12 aus Polymermaterial mit Sacklöchern 28 (s. Fig. 3) ausgebildet, die zur Aufnahme und Fixierung der Keramikkörper 14 vorgesehen sind. Die Sacklöcher 28 und die Keramikkörper 14 sind abmessungsmäßig aneinander derartig angepaßt, daß die im Grundflächenelement 12 fixierten Keramikkörper 14 mit ihrer Stirnfläche 30 über das Grundflächenelement 12 definiert überstehen.
In den Figuren 2 und 3 ist ein Keramikkörper 14 dargestellt, der zylinderartig, d.h. mit einer Mantelfläche 32 ausgebildet ist, die zur Stirnfläche 30 hin konisch verjüngt ist.
Um ein Gleitflächenelement 10 mit ausgezeichneten Gleiteigenschaften zu erzielen, ist der jeweilige Keramikkörper 14 mit einer konvexen balligen Stirnfläche 30 ausgebildet. Um den jeweiligen Keramikkörper 14 einfach im zugehörigen Sackloch 28 des Grundflächenelementes 12 anordnen zu können, d.h. den zylinderartig zur Stirnfläche hin konisch verjüngten Keramikkörper 14 einfach in das Sackloch 28 des Grundflächenelementes 12 einstecken zu können, ist es zweckmäßig, wenn nicht nur die Stirnfläche 30 konvex ballig ausgebildet ist, sondern auch die Grundfläche 34 des jeweiligen Keramikkörpers 14.
Fig. 4 verdeutlicht in einer der Fig. 2 ähnlichen Schnittdarstellung eine Ausbildung des Gleitflächenelementes 10, bei dem der jeweilige Keramikkörper 14 mit einer zylindrischen Mantelfläche 32 und einer konvexen balligen Stirnfläche 30 ausgebildet ist, wobei der jeweilige Keramikkörper 14 an der der Stirnfläche 30 gegenüberliegenden Unterseite materialeinstückig mit einem umlaufenden Bund 35 ausgebildet ist. Das Grundflächenelement 12 weist ein Hauptflächenelement 36 aus Polymermaterial auf. Das Hauptflächenelement 36 ist mit Durchgangslöchem 38 ausgebildet, die in einem Rastergitter, wie es in Verbindung mit Fig. 1 beschrieben worden ist, vorgesehen sind. Die Durchgangslöcher 38 weisen eine Durchmesser auf, der an den Durchmesser der Zylinderabschnitte der Keramikkörper 14 angepaßt ist. Die Durchgangslöcher 38
· t t t ·
erstrecken sich von der einen Haußtfläche 40 des Hauptflächenelementes 36 bis zur gegenüberliegenden zweiten Hauptfläche 42. Die Keramikkörper 14 werden von der zweiten Hauptfläche 42 her in die Durchgangslöcher 38 eingesteckt, bis der umlaufende Bund 35 des jeweiligen Keramikkörpers 14 an der zweiten Hauptfläche 42 anliegt. Der umlaufende Bund 35 bildet also einen definierten Einsteck-Anschlag für den jeweiligen Keramikkörper 14. Die Wanddicke des Hauptflächenelementes 36 und die axialen Abmessungen der Keramikkörper 14 sind aneinander derartig angepaßt, daß die Keramikkörper 14 mit ihrer Stirnfläche 30 über das Grundflächenelement 12, d.h. über die ersten Hauptfläche 40 des Hauptflächenelementes 36 aus Polymermaterail definiert überstehen.
Das Grundflächenelement 12 weist außer dem Hauptflächenelement 36 aus Polymermaterial ein Zwischenlageelement 44 und ein Grundelement 46 auf. Das Zwischenlageelement 44 weist eine Wanddicke auf, die an die axiale Höhenabmessung des umlaufenden Bundes 35 angepaßt ist. Das Zwischenlageelement 44 ist mit Duchgangslöchern 48 ausgebildet, die zur Aufnahme der umlaufenden Bunde 35 der Keramikkörper 14 vorgesehen sind. Das Zwischenlageelement 44 ist zwischen dem Hauptflächenelement 36 und dem Grundelement 46 eingefügt und befestigt. Das kann durch eine Verklebung erfolgen. Das Grundflächenelement 46 kann aus einem begrenzt elastischen Material oder aus einem unelastischen, starren d.h. formstabilen Material bestehen. Im zuletzt genannten Falle kann das Grundflächenelement 46 ein Montageelement des Gleitflächenelementes 10 bilden.
Durch einen solchen dreilagigen Aufbau des Grundflächenelementes 12 aus dem oberseitigen Hauptflächenelement 36, dem Zwischenlageelement 44 und den unterseitigen Grundelement 46 ergibt sich auf einfache Weise eine zuverlässige Fixierung der Keramikkörper 14 im Grundflächenelement 12.
Fig. 5 zeigt einen Kermikkörper 14, der zylinderförmig mit einer zylindrischen Mantelfläche 32, einer konvexen balligen Stirnfläche 30 und einer konvexen balligen Grundfläche 34 ausgebildet ist. Demgegenüber zeigt die Fig. 6 einen Keramikkörper 14 mit einer zylindrischen Mantelfläche 32, einer konvexen balligen Stirnfläche 30 und einer ebenen Grundfläche 34.
Die Figuren 7 und 8 zeigen einen plättchenförmigen Keramikkörper 14 mit einer quadratischen Grundfläche. Von der Stirnfläche 30 des Keramikkörpers 14 stehen materialeinstückig Noppen 50 weg, die in einem diagonal orientierten Rastergitter angeordnet sind, das in Fig. 8 durch die Gitterlinien 52 und 54 verdeutlicht ist. Auch mit derartigen Keramikkörpern 14 ist ein Gleitflächenelement 10 mit ausgezeichneten Gleiteigenschaften realisierbar.

Claims (16)

1. Gleitflächenelement für künstliche Schianlagen, insbesondere für Schisprunganlagen, für Langlaufloipen oder für Gleithänge, mit einer Noppen-proflierten Gleitfläche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitflächenelement (10) ein Grundflächenelement (12) aus einem Polymermaterial aufweist, in dem Kermikkörper (14) in einem Gitterraster voneinander beabstandet fixiert sind, die mit ihrer Stirnfläche (30) über das Grundflächenelement (12) definiert überstehen.
2. Gleitflächenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundflächenelement (12) mit Sacklöchern (28) ausgebildet ist, in welchen die Keramikkörper (14) fixiert sind.
3. Gleitflächenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikörper (14) zylindrisch ausgebildet sind.
4. Gleitflächenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) zylinderartig, zu ihrer Stirnfläche (30) hin konisch verjüngt, ausgebildet sind.
5. Gleitflächenelement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) eine konvexe ballige Stirnfläche (30) aufweisen.
6. Gleitflächenelement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) eine konvexe ballige Grundfläche (34) aufweisen.
7. Gleitflächenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) scheiben- oder plättchenförmig ausgebildet sind, wobei von der Stirnfläche (30) des jeweiligen Kermikkörpers (14) Noppen (50) materialeinstückig wegstehen, die in einem Rastergitter vorgesehen sind.
8. Gleitflächenelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) eine mehreckige Grundfläche aufweisen.
9. Gleitflächenelement nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) eine quadratische Grundfläche aufweisen, und daß die von der Stirnfläche (30) wegstehenden Noppen (50) in einem diagonal orientierten Rastergitter angeordnet sind.
10. Gleitflächenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) aus einer Oxidkeramik bestehen.
11. Gleitflächenelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) aus einer Aluminiumoxidkeramik bestehen.
12. Gleitflächenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) aus einer Carbid- oder einer Nitridkermik bestehen.
13. Gleitflächenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) zumindest größtenteils eine ionische Bindung aufweisen.
14. Gleitflächenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) zumindest an ihrer Stirnfläche (30) offene Mikroporen aufweisen.
15. Gleitflächenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikkörper (14) in einem Gitterraster angeordnet sind, dessen Längsgitterllinien (16, 18) und dessen Quergitterlinien (20, 22) jeweils gegeneinander versetzt sind.
16. Gleitflächenelement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (24) zwischen benachbarten Quergitterlinien (20, 22) größer ist als der Abstand (24) zwischen benachbarten, dazu senkrechten Längsgitterlinien (16, 18).
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