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DE20210901U1 - Anordnung zur Ausstellung von Türen, Fenstern oder ähnlichen Flächengebilden - Google Patents

Anordnung zur Ausstellung von Türen, Fenstern oder ähnlichen Flächengebilden

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Publication number
DE20210901U1
DE20210901U1 DE20210901U DE20210901U DE20210901U1 DE 20210901 U1 DE20210901 U1 DE 20210901U1 DE 20210901 U DE20210901 U DE 20210901U DE 20210901 U DE20210901 U DE 20210901U DE 20210901 U1 DE20210901 U1 DE 20210901U1
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DE
Germany
Prior art keywords
frame
arrangement according
blind
door
frame part
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20210901U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Obuk Haustuerfuellungen GmbH and Co KG
Original Assignee
Obuk Haustuerfuellungen GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Obuk Haustuerfuellungen GmbH and Co KG filed Critical Obuk Haustuerfuellungen GmbH and Co KG
Priority to DE20210901U priority Critical patent/DE20210901U1/de
Publication of DE20210901U1 publication Critical patent/DE20210901U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials

Landscapes

  • Blinds (AREA)

Description

Anordnung zur Ausstellung von Türen, Fernstern oder ähnlichen Flächengebilden
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung zur Ausstellung von Türen, Fenstern oder ähnlichen Flächengebilden gemäß Anspruch 1.
Aus dem allgemeinen Stand der Technik und insbesondere aus dem Messebau sind Wandelemente bekannt, die zu Dekorationszwecken oder Informationszwecken im Rahmen eines Messestandes oder einer Ausstellungsfläche positioniert werden können, um ihre entsprechenden Zwecke zu erfüllen. Solche Dekorationen- und Informationswände unterstützen die Aufstellung von Türen, Fenstern oder ähnlichen Flächengebilden dadurch, daß an diesen Wänden Bilder, Beschreibungen oder dergleichen über solche Türen, Fenster oder Flächengebilde angebracht sind. Die Ausstellung der Türen, Fenstern oder ähnlichen Flächengebilden selbst wird durch solche Wandelemente nicht unterstützt.
Für die Ausstellung von Türen, Fenstern oder ähnlichen Flächengebilden ist erforderlich, diese naturgetreu anzufertigen und in Verkaufsräumen, Ausstellungsräumen, auf Messeständen oder an irgend einem anderen geeigneten Platz als naturgetreues Muster aufzubauen.
Eine solche Maßnahme ist sehr aufwendig und teuer. Wenn zum Beispiel der Wunsch besteht, eine Vielzahl von Türfüllungen, Fenstergläsern o. dgl. von an sich bekannten und standardisierten Rahmen aufzustellen, muß bei der bekannten Vorgehensweise für jede Füllung ein Rahmen angefertigt werden. Ein Umbau einer solchen Tür oder eines solchen Fensters ist nicht möglich. Der Auf- und Abbau im Rahmen einer Ausstellung ist aufwendig, unhandlich und zeitraubend.
Mit dem Begriff "ähnliche Flächengebilde" sind Flächengebilde gemeint, die ähnlich wie Türen oder Fenster in einem Rahmen angeordnet sind und unterschiedliche Füllungen aufweisen können, zum Beispiel Eingangstore, Gartentore, Gatter, in Türen oder Fenster integrierte Rollläden, Jalousien, Jalousetten, verschiebbare oder schwenkbare Fensterläden, etc.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine eingangs genannte Anordnung zur Ausstellung von Türen, Fenstern oder ähnlichen Flächengebilden zu schaffen, die schnell aufgebaut, schnell abgebaut und schnell umgebaut werden kann und darüber hinaus preiswert herzustellen ist.
5
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Anordnung gemäß Anspruch 1 gelöst.
Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
10
Fig. 1 eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Anordnung in
einer Reihe von vier miteinander verbundenen Anordnungen;
Fig. 2 a bis 2 g jeweils schematische Darstellungen von Aufbaumöglichkeiten der
erfindungsgemäßen Anordnung in Verbindung mit weiteren Anord
nungen.
hl Fig. 1 ist schematisch bei I eine erfindungsgemäße Anordnung in einer Ausführungsform zur Aufstellung von Türen bei I dargestellt. Die erfindungsgemäße Anordnung weist einen Blindrahmen 1 auf, der ein nachempfundenes Türfutter 1.1 und einen nachempfundenen Türrahmen 1.2 umfaßt. Bodenseitig weist der Blindrahmen 1 ein erstes Rahmenteil
1.3 auf, welches eine Querseite bildet. Die Längsseiten des Blindrahmens 1, die sich aus Türfutter 1.1 und Türrahmen 1.2 zusammensetzen, bilden jeweils ein zweites Rahmenteil 1.4. Das erste Rahmenteil 1.3 ist an den beiden zweiten Rahmenteilen 1.4 lösbar festgelegt. Die lösbare Verbindung zwischen dem ersten Rahmenteil 1.3 und dem zweiten Rahmenteil
1.4 kann beliebig ausgebildet sein und ist dem Fachmann allgemein bekannt. Die von einer Innenseite des ersten Rahmenteils 1.3 und dem Türrahmen 1.2 umspannte Fläche ist mit einer Füllung 3 gefüllt. Die Füllung 3 kann dekorativ gestaltet sein und beliebige Muster aufweisen. Die Füllung 3 kann in die Fläche beliebig eingesetzt sein. In der vorliegenden Ausführungsform dient das lösbar festgelegte erste Rahmenteil 1.3 dazu, die Füllung 3 in den Türrahmen 1.2 einzuschieben. Zu diesem Zweck ist die Innenseite des Türrahmens 1.1 entsprechend ausgebildet. Nach dem Einschieben einer Füllung 3 wird das erste Rahmenteil 1.3 wieder an den unteren Enden des Türrahmens 1.1 festgelegt.
OBU5001bdoc
In anderen Ausführungsformen ist denkbar, daß ein anderes Rahmenteil, zum Beispiel die deckenseitige Querseite lösbar an dem Blindrahmen 1 festgelegt ist, so daß ein Einschieben nicht von unten sondern von oben erfolgen kann. In weiteren Ausführungsformen ist auch denkbar, daß eine Längsseite, also ein zweites Rahmenteil 1.4 des Blindrahmens 1 lösbar festgelegt ist. Das Einsetzen der Füllung 3 umfaßt auch nicht nur ein Einschieben, wie in der vorigen Ausfuhrungsforrn, sondern auch jede andere Form des Einsetzens, wie zum Beispiel ein Einstecken, Einhaken, Einrasten, oder dergleichen.
Der Blindrahmen 1 ist mit seinen Längsseiten, das heißt, mit seinem zweiten Rahmenteil 1.4 an einer Stützeinrichtung 5 lösbar festgelegt. Die Stützeinrichtung 5 weist in der vorliegenden Ausführungsform zwei Seitenelemente 5.1, 5.2 auf. In einer Ausführungsform, in der eine einzelne Tür, ein einzelnes Fenster oder ein einzelnes sonstiges Flächengebilde ausgestellt werden soll, kann die Stützeinrichtung (5) zur Verbesserung der Standfestigkeit auch ein Basiselement (nicht dargestellt) aufweisen, daß zum Beispiel eine MDF-Bodenplatte sein kann. Die Seitenelemente 5.1, 5.2 sind in der vorliegenden Ausführungsform jeweils ein PVC-Rohr. In andere Ausführungsformen können auch beliebige andere, vorzugsweise aber leichtgewichtige Materialien zur Ausbildung der Seitenelemente 5.1, 5.2 verwendet werden.
Der zwischen den beiden Seitenelementen 5.1, 5.2 eingesetzte Blindrahmen 1 ist in seiner Gestaltung durch die Funktionsmerkmale Türfutter, Türrahmen aber auch durch weitere Funktionsmerkmale wie Türgriff, Türschloß einer eingebauten Tür wirklichkeitsgetreu nachgebildet, so daß der Eindruck einer funktionstüchtigen Tür vermittelt wird. Gegenüber einer wirklichkeitsgetreuen Tür ist der Blindrahmen 1 jedoch konstruktiv stark vereinfacht und so ausgebildet, daß eine Füllung 3 bedarfsweise schnell und leicht ausgetauscht werden kann. Zu diesem Zweck sind die Seitenelemente 5.1, 5.2 bei Vorliegen eines Basiselements (nicht dargestellt) von diesem lösbar angebracht oder aber an diesem schwenkbar angebracht. Bei nicht vorhandenem Basiselement (nicht dargestellt) können die Seitenelemente 5.1 oder 5.2 zusammen mit dem eingesetzten Blindrahmen 1 aus der dargestellten, vertikalen Betriebsstellung in eine in etwa horizontale Stellung gekippt werden, um die Lösung des ersten Rahmenteils 1.3 und den Austausch des Futters 3 durchzuführen.
Auf der Oberseite des Blindrahmens 1 kann eine Überdachung 7 vorgesehen sein, in der eine Beleuchtung (nicht dargestellt) integriert ist. Eine solche Überdachung 7 kann in Form
OBUS001b.doc
eines Beleuchtungsdreiecks ausgebildet sein, in welches ein Transformator und ein oder mehrere Halogenstrahler von jeweils 20 Watt eingebaut sind.
An den Seitenelementen 5.1 oder 5.2 ist ein Typenschild vorgesehen, daß individuell beschriftbar ist.
In Fig. 1 ist die oben beschriebene Einzelanordnung I in Kombination mit weiteren Einzelänordnungen dargestellt. Das Seitenelement 5.2 dient somit auch zur Abstützung eines zweiten Blindrahmens eine Anordnung II, eine Anordnung III und eine Anordnung Uli. Die Bezugszeichen in den jeweiligen Anordnungen I bis Uli sind für gleiche Bauteile identisch. Das Seitenelement 5.2 kann zur Abstützung von wenigstens zwei Blindrahmen ausgebildet sein. Das Seitenelement 5.2 ist so ausgebildet, daß nicht nur eine Aufstellung gemäß Fig. 1 möglich ist, das heißt, in einem Winkel von 180°, sondern in jedem beliebigen Winkel möglich ist. Vorzugsweise werden die an ein und demselben Seitenelement abgestützten Blindrahmen 1 in einem Winkel zueinander angeordnet, die ein grades vielfaches von 30° betragen. Dadurch können sich dann die in Figur 2 a bis 2 g dargestellten Aufbaubeispiele ergeben.
Dem Fachmann ist klar, daß die Wahl der Winkel und die Zahl der zu kombinierenden Blindrahmen 1 bedarfsweise frei erfolgen kann. Die in Fig. 2 a bis Fig. 2 g aufgeführten Beispiele beschränken die Aufstellmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Anordnung nicht.
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Claims (13)

1. Anordnung zur Ausstellung von Türen, Fenstern oder ähnlichen Flächengebilden, mit einem Blindrahmen (1), der an einer Seite ein lösbar befestigtes erstes Rahmenteil (1.3) aufweist, mit einer Füllung (3), die über die Seite des lösbar befestigten Rahmenteils (1.3) in den Blindrahmen (1) eingesetzt ist, und mit einer Stützeinrichtung (5) zum Abstützen des Blindrahmens (1).
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützeinrichtung (5) eine Seitenelement (5.1, 5.2) zur Abstützung eines zweiten Rahmenteils (1.4) aufweist.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Rahmenteil (1.3) eine Querseite des Blindrahmens (1) bildet und das zweite Rahmenteil (1.4) eine Längsseite des Blindrahmens (1) zu bildet.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Blindrahmen (1) zwei Querseiten und zwei Längsseiten aufweist, die in einem rechten Winkel aufeinanderstoßen.
5. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das lösbare befestigte erste Rahmenteil (1.3) in einer Betriebsstellung eine bodenseitige Querseite bildet.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jedes zweite Rahmenteil (1.4) lösbar an dem Seitenelement (5.1, 5.2) der Stützeinrichtung festgelegt ist.
7. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützeinrichtung (5) ein Basiselement zur Abstützung jedes Seitenelements (5.1, 5.2) am Boden aufweist.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Seitenelement (5.1, 5.2) lösbar an dem Basiselement angebracht ist.
9. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Seitenelement (5.1, 5.2) schwenkbar an dem Basiselement angebracht ist.
10. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Blindrahmen (1) einem Haustürrahmen nachempfunden ist und wenigstens ein Funktionsmerkmal aus der Gruppe bestehend aus Türfutter, Türrahmen, Türgriff, Türschloß, aufweist.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Blindrahmen (1) einem Fensterrahmen nachempfunden ist und wenigstens ein Funktionsmerkmal aus der Gruppe bestehend aus Fensterfutter, Fensterrahmen, Fenstergriff, Fensterschloß, aufweist.
12. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Seitenelement (5.2) der Stützeinrichtung (5) wenigstens zwei Blindrahmen (1) abstützbar sind.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwei an ein und demselben Seitenelement (5.2) abgestützte Blindrahmen (1) einen Winkel einschließen, der ein grades vielfaches von 30° beträgt.
DE20210901U 2002-07-16 2002-07-16 Anordnung zur Ausstellung von Türen, Fenstern oder ähnlichen Flächengebilden Expired - Lifetime DE20210901U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102014215552A1 (de) 2014-08-06 2016-02-11 Türelemente Borne Handelsgesellschaft mbH Ausstellungssystem für Türen und Türzargen

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102014215552A1 (de) 2014-08-06 2016-02-11 Türelemente Borne Handelsgesellschaft mbH Ausstellungssystem für Türen und Türzargen
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