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Vorrichtung zur optischen Echtheitsprufung von Dokumenten und dergl.
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Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zur optischen Echtheitsprüfung
von Dokumenten und dergl. durch Vergleich des Spektrums der von bestimmten beleuchteten
Stellen der zu prUfenden Fläche reflektierten Lichtstrahlen mit dem bekannten Spektrum
eines echten Dokumentes, bestehend aus einer Anordnung zur Beleuchtung mehrerer
Stellen der Prüffläche mit konstant proportionaler Helligkeit und Anordnungen zur
UberprUfung der von diesen Stellen reflektierten Lichtstrahlen.
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Eine derartige Vorrichtung ist aus der USA-Patentschrift 3 220 549
bekannt, bei welcher eine Lichtquelle Lichtstrahlen in mehreren Farbbereichen abgibt,
welche die entsprechenden Farbkomponenten einschließen, die auf der Oberfläche eines
zu prüfenden Dokumentes vorhanden sind. Das zu prüfende Dokument wird gegenüber
der Lichtquelle festgelegt, sodaß seine zu prüfende Seite von der Lichtquelle bestrahlt
werden kann. Es sind mehrere lichtempfindliche Organe vorgesehen, welche elektrische
Signale mit dem Spektralanteil der von ihnen empfangenem Lichtstrahlen entsprechenden
Amplituden abgeben. Diese Signale werden dann analysiert und bei Übereinstimmung
des Spektralanteils der von Jeder Prüfstelle des zu prUfenden Dokumentes mit dem
bei einem echten Dokument zu erwartenden Spektrum erfolgt ein entsprechendes Anzeigesignal.
Bei der bekannten Vorrichtung wird als Lichtquelle eine auf der einen Seite einer
li chtundurchläs sigen Platte angeordnete Le ucht stroffröhre ve rwendet, welche
durch Öffnungen in dieser Platte hindurch bestimmte Stellen der Prüffläche beleuchtet,
während das von diesen Stellen reflektierte Licht von in der Platte gegenüber der
Leuchtstoffröhre abgeschirmten Fotoröhren oder Fotozellen aufgenommen und als elektrisches
Signal weitergegeben wird.
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Nachteilig ist bei dieser bekannten Vorrichtung ihre Platzaufwendigkeit
infolge der getrennt von der Platte angeordneten leuchtstoffröhre und der Zwang
zur Verwendung einer derartigen Lichtquelle.
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Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art in der Weise auszubilden, daß eine kompakte, in sich
geschlossene Einheit entsteht, welche keine platzaufwen(Iige, den Aufbau der Vorrichtung
verteuernde Leuchtstoffröhre benötigt.
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Hierzu schlägt die Erfindung vor, daß die Vorrichtung einen massiven,
im Inneren transparenten Lichtverteilerkörper mit in einer Vertiefung fest eingebauter
Lichtquelle und mit den zu bçleuchtenden Stellen der Prüffläche übereinstimmenden
Lichtaustritten sowie mit in Jeweils einer Jedem Lichtaustritt zugeordnetem Öffnung
eingesetzten Meßorganen für die von den beleuchteten Stellen der PrUffläche reflektierten
Lichtstrahlen aufweist und dieser mit seiner die Lichtaustritte aufweisenden Seite
an der Prüffläche anliegt.
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Zweckmäßigerweise besitzt der Lichtverteilerkörper eine die Helligkeit
der Lichtquelle im wesentlichen in ihm mit Ausnahme der Lichtaustritte zusammenhaltende
glatte Oberfläche ohne scharfe Kanten und ist zumindest Jeder kantige Bereich der
Oberfläche des Lichtverteilerkörpers mit lichtreflektierendem Material überzogen.
Der Lichtverteilerkörper kann aus irgendeinem geeigneten Werkstoff hergestellt werden,
beispielsweise einem Akrylharz oder einem anderen transparenten Kunststoff.
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Falls es aus irgendwelchen Gründen erwünscht erscheint, daß der Körper
nur Lichtstrahlen hindurchlEsst, deren Fr szbereich wesentlich enger ist als der
des gesamten sichtbaren Spektrums, kann ein entsprechender Werkstoff verwendet werden,
welcher derartige Filtereigenschaften von sich aus aufweist, oder der Werkstoff
kann auch entsprechend behandelt werden, indem er beispielsweise getönt wird, um
seine Lichtdurchlässigkeit zu verändern. Zweckmäßigerweise ist die Aufnahmevertiefung
für die Lichtquelle und damit die Lichtquelle selbst im wesentlichen in der Mitte
zwischen den Lichtaustritten angeordnet. Die Aufnahmeöffnungen für die Meßorgane
sind vorzugsweise zylindrisch und weisen eine zum zugeordneten Lichtaustritt konisch
verlaufende, transparente Erweiterung auf. In diesen zylindrischen Aufnahmeöffnungen
könnnen
zwischen der Prüffläche und dem Meßorgan auch Lichtfilter angeordnet werden, während
die Meßorgane von Jedem Lichteinfall bis auf die von den an den Lichtaustritten
anliegenden Stellen der Prüffläche reflektierten Lichtstrahlen abgeschirmt sind.
Vorzugsweise sind diese Meßorgane als Fotozellen ausgebildet. Außerdem kann der
Lichtverteilerkörper einen innerhalb des Außenrandes der Prüffläche verlaufenden
schmalen transparenten Streifen aufweisen und es kann eine Anordnung vorgesehen
werden, um Lichtstrahlen nachzuweisen, welche durch die Prüffläche an der diesem
schmalen transparenten Streifen des Lichtverteilerkörpers entsprechenden Stelle
hindurchfallen.
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Nach einem Vorschlag der Erfindung besteht diese Anordnung zum Nachweis
bew. zur Messung durch die PrUffläche hindurchfallender Lichtstrahlen aus einem
an der dem Lichtverteilerkörper abgewandten Shite des zu prüfenden Dokumentes an
diesem anliegenden massiven, im Inneren transparenten Lichtaufnahmekörper, welcher
einen mit dem schmalen transparenten Streifen des Lichtverteilerkörpers übereinstimmenden
schmalen transparenten Streifen an seiner dem Dokument zugewandten Fläche sowie
ein in der Mitte dieses Streifens, d.h. der von diesem Streifen umgebenen Fläche,
angeordneten Meßorgan aufweist.
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Eine genauere Erläuterung der Erfindung ergibt sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines bevorzugten AusfUhrungsbeispiels anhand der beiliegenden Zeichnung;
es zeigen: Figur 1 die Draufsicht auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung; und Figur 2 eine Vorderansicht der Vorrichtung mit einigen Details
im Schnitt.
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Die dargestellte Vorrichtung 10 besitzt einen festen, im Inneren transparenten
Lichtverteilerkörper 11 in Form eines rechteckigen Würfels mit abgerundeten und
geglätteten Kanten und Ecken, dessen Unterseite 12 unmittelbar über einer Prüffläche
13 liegt, welche die Oberseite eines Dokumentes 14 wie beispielsweise einer Dollarnote
oder einer anderen Banknote ist. In einer im wesentlichen halbrunden Vertiefung
15 dieses Körpers 11 ist von oben her eine Lichtquelle 16 beispielsweise eine elektrische
Glühlampe fest eingesetzt. Unmittelbar über Jeder zu prüfenden Stelle 17 der Oberseite
13 des Dokumentes 14 befindet sich eine Öffnung 18 im Körper 11, welche aus einem
zylindrischen Teil 19 und einer nach außen konisch verlaufenden durchsichtigen Erweiterung
20 besteht, aus welcher die Lichtstrahlen durch einen Lichtaustritt 21 auf die zu
prüfende Stelle 17 übertragen werden. Im zylindrischen Teil 19 einer Jeden Öffnung
18 sind ein Meßorgan 22 wie eine Fotozelle und ein Lichtfilter 23 angeordnet.
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Der Körper 11 kann aus irgendeinem geeigneten transparenten Werkstoff
wie beispielsweise Akrylharz oder einem sonstigen geeigneten Kunststoff hergestellt
werden. Die Außenfläche des Körpers 11 sollte größtenteiles praktisch glatt sein,
um die Lichtstrahlen der Lichtquelle 16 mit Ausnahme der Lichtaustritte 21 im wesentlichen
innerhalb des Körpers 11 zusammenzuhalten.
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Eine glatte Oberfläche kann den größten Teil der auf sie im spitzen
Winkel auftreffenden Lichtstrahlen reflektieren; Jedoch kann, falls ein noch höherer
Prozentsatz der Lichtstrahlung innerhalb des Verteilers 11 zusammengehalten werden
soll, dessen Außenfläche mit einem geeigneten reflektierenden Überzug wie beispielsweise
Aluminium, Silber oder dergl. beschichtet werden.
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Auf alle Fälle sollten alle Unterbrechungen oder scharfkantigen Veränderungen
der an sich glatten Außenseite mit reflektierendem Material beschichtet werden.
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Um sicherzugehen, daß die Meßorgane 22 von allen Lichtstrahlen mit
Ausnahme derer, welche von der zugehörigen Prüfstelle 17 der Prüffläche 13 reflektiert
werden, abgeschirmt ist, kann die Innenseite des zylindrischen Teiles 19 einer Jeden
Öffnung 18 mit einem reflektierendem Überzug versehen werden. Die Oberfläche der
konischen Erweiterung 20 wird Jedoch unbeschichtet gelassen, sodaß sie lichtdurchlässig
bleibt und den größten Teil des Lichtes in den Lichtaustritt 21 und von dort auf
die Prüfstelle 17 abgeben kann.
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Infolgedessen werden die Lichtstrahlen der Lichtquelle 16 in der Vertiefung
15, welche vorzugsweise Jedoch nicht zwangsweise im wesentlichen, wie dies in der
Figur 1 dargestellt ist, mitten zwischen den Lichtaustritten 21 angeordnet ist,
durch den Körper 11 und die lichtdurchlässige konische Erweiterung 20 einer Jeden
Öffnung 18 dem zugehörigen Lichtaustritt 21 und der Prüfstelle 17 übermittelt. Ein
Teil der auf die Prüfstelle 17 auftreffenden Lichtstrahlen wird Je nach den Merkmalen
des zu prUfenden Dokumentes in diesem Bereich an den Lichtfilter 23 reflektiert,
durch welchen hindurch ein Teil der reflektierten Lichtstrahlen innerhalb eines
vorgegebenen Frequenzbereiches auf das Meßorgan 22 auftreffen kann. Falls dieses
Meßorgan 22 selbst die gewünschte enge Bandselektivität besitzt oder falls Lichtstrahlen
über ein breites Spektrum aufgespürt werden sollen, kann das Lichtfilter 23 in einigen
oder auch allen Öffnungen 18 entfallen. Falls
gewisse Teile des
Spektrums überall ausgefiltert werden sollen, kann der Körper 11 auch entsprechend
getönt werden. Soweit in der Beschreibung und den Ansprüchen der Ausdruck "transparent"
bezw. lichtdurchlässig" verwendet wird, bedeutet dies die Eigenschaft des Werkstoffes,
Lichtstrahlen über einen verwendbaren Teil des sichtbaren Strahlungsspektrums, Jedoch
nicht zwangsweise über den gesamten sichtbaren Frequenzbereich, übertragen zu können.
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Die elektrischen Signale der Meßorgane 22 können, falls gewünscht,
gemessen werden, um die Reflexionseigenschaften des Dokumentes 14 zu analysieren.
Sie können Jedoch auch verwendet werden, um geeigneten Kontroll- oder Steuerkreisen
eingespeist zu werden, wie dies bei der Vorrichtung nach der bereits erwähnten USA-Patentschrift
der Fall ist. Jegliche Veränderung in der Lichtstärke der Lichtquelle 16 beeinflusst
sämtliche Meßorgane 22 proportional und verschlechtert infolgedessen nicht die Genauigkeit
der Funktionsweise der zugeordneten Meß- oder Kontrollkreise.
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Um automatisch überprüfen zu können, ob das zu prüfende Dokument richtig
unter den Körper 11 gelegt wurde, kann seine Unterseite 12 in einem schmalen Bereich
innerhalb des Außenrandes'der Prüffläche 13 lichtdurchlässig ausgebildet werden,
indem beispielsweise eine transparente Rille 26 unmittelbar innerhalb dieses Außenrandes
ausgebildet wird und gleichzeitig Einrichtungen vorgesehen werden, um alle Lichtstrahlen
aufzuspüren, welche im schmalen Bereich der Rille 26 durch die Prüffläche hindurchgehen.
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Um Jeglichen Lichtverlust durch die Prüffläche hindurch aufzuspüren,
kann ein Lichtaufnahmekörper 30 vorgesehen werden, welcher aus einer im wesentlichen
rechteckigen, im Inneren transparenten Platte ähnlich dem Körper 11 besteht und
eine schmale transparente Rille 31 in Übereinstimmung mit der Rille 26 des Körpers
11 dicht an der Außenkante der Oberseite 32 des Teiles 30 aufweist. Ein Meßorgan
33, wie beispielsweise eine Fotozelle, kann, wie in Figur 2 dargestellt ist, in
einer zylindrischen Öffnung etwa in der Mitte der Unterseite 34 des Teiles 30 angeordnet
werden. Vorzugsweise ist die Außenseite dieses Teiles 30 mit einem reflektierenden
Überzug versehen, um praktisch alle durch die transparente Rille 31 empfangenen
Lichtstrahlen zusammenzuhalten und Jeglichen anderen Lichteinfall auszuschließen.
Die Oberflächen der zylindrischen Öffnung zur Aufnahme des Meßorganes 33 sollten
transparent sein, und zwar zumindest neben der lichtempfindlichen Fläche desselben,
um Lichtstrahlen an das Meßorgan 33 abgeben zu können.
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Selbstverständlich lässt sich das vorbeschriebene AusfUhrungsbeispiel
auf verschiedene Weise abwandeln, sodaß die verwendete Terminologie keinerlei einschränkenden
Charakter besitzt.
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Ansprüche: