DE20209074U1 - Kalender - Google Patents
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Classifications
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Description
Anmelder: Jung Bonbonfabrik GmbH & Co.KG
71665 Vaihingen / Enz
Kalender
Die Erfindung betrifft einen Kalender, insbesondere einen Adventskalender oder dergleichen, mit wenigstens einem hinter einem zugeordneten Klapptürchen angeordneten Aufnahmeraum, der als Vertiefung eines Formteils ausgebildet ist, das hinter einer das zugeordnete Türchen enthaltenden Wand angeordnet ist.
Bei den bekannten Anordnungen dieser Art bildet die das Türchen enthaltende Wand die Vorderwand eines als Umschlag oder Faltschachtel etc. ausgebildeten Behältnisses, in das das Formteil eingesteckt ist und das im das Formteil enthaltenden Zustand allseitig verschlossen ist. Bei der Herstellung eines derartigen Kalenders muss zunächst das Behältnis erstellt und dann das Formteil in dieses eingeschoben werden. Dies erfordert viel Handarbeit. Das als Umschlag oder Faltschachtel etc. ausgebildete Behältnis führt auch zu einem vergleichsweise großen Materialaufwand und ergibt eine vergleichsweise große Fläche, die bedruckt werden muss. Die Herstellung eines derartigen Kalenders ist daher vergleichsweise umständlich und teuer. Hinzu kommt, dass das wenigstens einen Aufnahmeraum enthaltende Formteil hier lose in dem zugeordneten Behältnis angeordnet ist, so dass im Aufnahmeraum untergebrachte Gegenstände nur dann zuverlässig im Aufnahmeraum gehalten werden, wenn sie am Behältnis befestigt sind. Eine Bestückung
mit lose eingebrachten Gegenständen ist daher hier nicht möglich, was die Verwendbarkeit der bekannten Anordnung beschränkt.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Kalender eingangs erwähnter Art so zu verbessern, dass eine einfache und kostengünstige Herstellung möglich ist und dass gleichzeitig eine vielseitige Verwendbarkeit gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die das wenigstens eine Klapptürchen enthaltende Wand als Plano-Bogen ausgebildet ist, der als Deckblatt mit seiner Unterseite auf dem Formteil aufnehmbar ist, das dem Deckblatt zugeordnete, koplanare Aufnahmestege aufweist.
Mit diesen Maßnahmen lassen sich die eingangs geschilderten Nachteile vollständig vermeiden. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen ergeben in vorteilhafter Weise einen praktisch nach Art einer Blisterpackung aufgebauten Adventskalender oder dergleichen und ermöglichen damit nicht nur eine kostengünstige, maschinelle Herstellung, sondern auch eine zuverlässige Abschottung jedes Aufnahmeraums von einem benachbarten Aufnahmeraum. Der das Deckblatt bildende Plano-Bogen stellt dabei ein materialsparendes Bauteil dar, das einfach und kostengünstig bedruckt, beschnitten und bestanzt werden kann und das mittels vergleichsweise einfacher Einrichtungen maschinell auf das Formteil auflegbar ist. Es ergeben sich daher vergleichsweise geringe Materialkosten, Bearbeitungskosten und Konfektionskosten. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass auch vergleichsweise wenig Abfall anfällt, der später entsorgt werden muss. Die im Bereich der Aufnahmestege mögliche Verbindung zwischen Formteil und Deckblatt stellt zudem sicher, dass einander benachbarte Aufnahmeräume zuverlässig gegeneinander abgeschottet werden, so dass es möglich ist, einem Aufnahmeraum auch einen lose eingelegten Gegenstand zuzuordnen. Mit
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den erfindungsgemäßen Maßnahmen wird daher die eingangs gestellte Aufgabe auf höchst einfache und kostengünstige Weise gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben. So kann das Deckblatt zweckmäßig mittels einer im Bereich der Aufnahmestege vorgesehenen Klebverbindung am Formteil festlegbar sein. Der hierzu benötigte Klebstoff kann in vorteilhafter Weise auf das Formteil und/oder das Deckblatt aufgewalzt, aufgespritzt, aufgestrichen oder aufgedruckt werden.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, dass das Deckblatt lösbar und/oder nachträglich wieder anbringbar auf dem Formteil festlegbar ist. Hierzu kann einfach ein mehrfach klebender und/oder reaktivierbarer Klebstoff Verwendung finden. Dadurch, dass das Deckblatt lösbar und wieder anbringbar ist, wird sichergestellt, dass das Deckblatt zum Befüllen aller oder einzelner Aufnahmeräume und/oder zur Bemalung bzw. Verzierung abgenommen und anschließend wieder angebracht werden kann. Der Kunde kann daher in vorteilhafter Weise den erfindungsgemäßen Kalender in ganz oder teilweise ungefülltem Zustand erwerben und individuell selbst befüllen, wobei dieser Vorgang auch wiederholt werden kann. Ebenso kann die Sichtseite individuelle gestaltet werden. Die Verwendung eines mehrfach haftenden Klebstoffs stellt dabei sicher, dass das Deckblatt nach Art eines selbsthaftenden Aufklebers abgezogen und wieder angebracht werden kann, was eine besonders einfache Handhabung ergibt.
Eine weitere Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann darin bestehen, dass das Formteil eine randseitige umlaufende Erhöhung aufweist, die eine umlaufende Begrenzung eines dem Deckblatt zugeordneten Einlegeraums bildet. Dies erleichtert eine exakte Positionierung des Deckblatts und verhindert dessen randseitige Beschädigung.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine Teildraufsicht auf einen erfindungsgemäßen Adventskalender und
Figur 2 einen Querschnitt des erfindungsgemäßen Adventskalenders.
Der den Figuren 1 und 2 zugrundeliegende Adventskalender besteht aus einem unteren, tragenden Formteil 1 und einem durch einen Plano-Bogen gebildeten, oberen Deckblatt 2, das mit seiner Unterseite auf dem Formteil 1 aufliegt und hieran befestigt ist. In der Figur 1 ist das Deckblatt 2 teilweise entfernt, um den Blick auf das darunter liegende Formteil 1 freizugeben. Der das Deckblatt 2 bildende Plano-Bogen, der auf seiner Oberseite bedruckt oder bemalt etc. sein kann, kann aus Papier, Karton oder Kunststoff-Folienmaterial bestehen. Das Formteil 1 wird zweckmäßig durch einen Kunststoff-Tiefziehformling gebildet. Es wäre aber auch die Verwendung von nass-verformtem Papier oder Karton etc. denkbar.
Das Formteil 1 ist mit nestartig angeformten Vertiefungen versehen, die Aufnahmeräume 3 bilden, die sichtseitig durch das Deckblatt 2 verschlossen werden. Dieses ist mit den Aufnahmeräumen 3 zugeordneten, durch in es eingestanzte Zungen gebildeten Klapptürchen 4 versehen, die in der Regel entlang von drei aneinander anschließenden Kanten aus dem Deckblatt 2 ausgebrochen und um die restliche Kante umgefaltet werden können, wie in Figur 1 rechts durch unterbrochene Linien angedeutet ist. In den Aufnahmeräumen 3 können kleine Überraschungsgegenstände 5 untergebracht werden, die beim Öffnen des
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zugeordneten Klapptürchens 4 entnommen werden können. Bei einem Adventskalender hier vorliegender Art sind 24 Aufnahmeräume 3 vorgesehen, von denen jeder einem Tag zugeordnet ist.
Das Formteil 1 ist mit dem Deckblatt 2 zugeordneten Aufnahmestegen 6 mit koplanarer Oberseite versehen, an der das Deckblatt 2 zur Anlage bringbar und mittels einer in Figur 2 in etwas übertriebener Dicke angedeuteten Klebstoffanordnung 7 festlegbar ist. Der zur Bildung der Klebstoffanordnung 7 Verwendung findende Leim kann auf die Aufnahmestege 6 und/oder nach einem den Aufnahmestegen 6 entsprechenden Muster auf die Rückseite des Deckblatts 2 beispielsweise im Siebdruckverfahren aufgedruckt oder aufgesprüht oder aufgewalzt sein. Dabei kann ein beim Trocknen abbindender Leim Verwendung finden. Es wäre aber auch die Verwendung eines Zweikomponenten-Leims möglich, dessen eine Komponente auf den Aufnahmestegen 6 des Formteils 1 und dessen andere Komponente auf der Rückseite des Deckblatts 2 vorhanden ist.
In der Regel wird das Deckblatt 2 mittels der Klebstoffanordnung 7 nach der werkseitigen Befüllung der Aufnahmeräume 3 mit den Überraschungsgegenständen 5 werkseitig unlösbar am Formteil 1 festgelegt. Es kann aber auch vorkommen, dass der Käufer eines Kalenders hier vorliegender Art die Aufnahmeräume 3 selbst befüllen will. In Fällen dieser Art kann zur Bildung des Klebstoffsauftrags 7 ein Adhäsionsmittel Verwendung finden, das mehrfachklebend ist und ein Abziehen und Wiederanbringen des Deckblatts 2 nach Art eines selbstklebenden Notizzettels ermöglicht. Es wäre aber auch denkbar, einen durch Befeuchtung reaktivierbaren Leim vorzusehen, ähnlich der Gummierung einer Briefmarke, vorzusehen. Zur Erleichterung der Handhabung eines abziehbaren und wiederanbringbaren Deckblatts 2 kann randseitige ein kleiner, in Figur 2 rechts angedeuteter, haftmittelloser Griffbereich 8 vorgesehen sein.
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Die Aufnahmeräume 3 sind umlaufend durch Aufnahmestege 6 begrenzt, an denen das Deckblatt 2 flächig anliegt und zumindest punktuell festlegbar ist. Das Deckblatt 2 kann daher vom Rand der Aufnahmeräume 3 nicht abheben, so dass die in den Aufnahmeräumen 3 untergebrachten Überraschungsgegenstände 5 zuverlässig im jeweils zugeordneten Aufnahmeraum 3 gehalten werden. Es ist daher in vorteilhafter Weise nicht erforderlich, die Überraschungsgegenstände 5 am Formteil 1 zu befestigen. Vielmehr können die Überraschungsgegenstände 5 auch lose in den jeweils zugeordneten Aufnahmeraum 3 eingelegt bzw. eingeschüttet sein. Es ist daher in vorteilhafter Weise auch möglich, vorher bereits konfektionierte Gegenstände in die Aufnahmeräume 3 einzubringen, was bei der Verwendung von Werbegegenständen zweckmäßig ist.
Der vorliegende Adventskalender besitzt, wie Figur 1 anschaulich zeigt, eine rechteckförmige Konfiguration. Das in der Draufsicht rechteckförmige Formteil 1 ist hier mit vier aneinander anschließenden, paarweise parallelen, einen randseitig umlaufenden Aufnahmerahmen bildenden Aufnahmestegen 6 und hierzu parallelen, einander kreuzenden, inneren Aufnahme Stegen 6 versehen, durch die einander benachbarte Aufnahmeräume 3 voneinander distanziert werden. Dies ergibt hier eine rechteckförmige Konfiguration der Aufnahmeräume 3, die entlang ihres Rands umlaufend durch Aufnahmestege 6 begrenzt sind.
Um eine exakte Positionierung des Deckblatts 2 auf dem Formteil 1 zu erleichtern und den Rand des Deckblatts 2 gegen Beschädigung zu schützen, ist das Formteil 1 mit einer am äußeren Rand umlaufenden, die randseitigen Aufnahmestege 6 nach außen begrenzenden Erhöhung 9 versehen. Auf diese Weise ergibt sich ein durch die Erhöhung 9 randseitig begrenzter Aufnahmeraum 10 zum Einlegen des Deckblatts 2. Dieses kann, wie oben schon erwähnt wurde, sichtseitig mit einem gewünschten Motiv bedruckt sein. Es wäre aber auch denkbar, das Deckblatt 2 nur mit den zur Bildung der Klapptürchen 4 benötigten Stanzungen zu versehen und die weitere Oberflächengestaltung durch Bemalung etc. dem Kunden
zu überlassen. Dies kann vor allem dort erwünscht sein, wo der Kunde die Befüllung der Aufnahmeräume 3 selbst besorgt und das Deckblatt 2 dementsprechend lösbar am Formteil 1 festlegbar bzw. nachträglich an diesem anbringbar ist.
Claims (10)
1. Kalender, insbesondere Adventskalender oder dergleichen, mit wenigstens einem hinter einem zugeordneten Klapptürchen (4) angeordneten Aufnahmeraum (3), der als Vertiefung eines Formteils (1) ausgebildet ist, das hinter einer das zugeordnete Klapptürchen (4) enthaltenden Wand angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die das wenigstens eine Klapptürchen (4) enthaltende Wand als Plano-Bogen ausgebildet ist, der als Deckblatt (2) mit seiner Unterseite auf dem Formteil (1) aufnehmbar ist, das dem Deckblatt (2) zugeordnete, koplanare Aufnahmestege (6) aufweist.
2. Kalender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckblatt (2) mittels einer Klebverbindung (7) an den Aufnahmestegen (6) festlegbar ist.
3. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckblatt (2) lösbar am Formteil (1) festlegbar ist.
4. Kalender nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebverbindung (7) mehrfach klebend und/oder reaktionierbar ist.
5. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (1) eine randseitig umlaufende Erhöhung (9) aufweist, die eine umlaufende Begrenzung eines dem Deckblatt zugeordneten Einlegeraums (10) bildet.
6. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Aufnahmeraum (3) im Bereich seines ganzen Umfangs von Aufnahmestegen (6) begrenzt ist, an denen das Deckblatt (2) zumindest punktuell festlegbar ist.
7. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (1) vier paarweise parallele randseitig umlaufende Aufnahmestege (6) sowie hierzu parallele, die Aufnahmeräume (3) voneinander distanzierende, innere Aufnahmestege (6) aufweist.
8. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Deckblatt (2) zumindest ein randseitiger, haftmittelfreier Griffbereich (8) zugeordnet ist.
9. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (1) als Kunststoff-Tiefziehformling ausgebildet ist.
10. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckblatt (2) als Papier-, Karton- oder Folienzuschnitt ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20209074U DE20209074U1 (de) | 2002-06-11 | 2002-06-11 | Kalender |
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|---|---|---|---|
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| DE20209074U Expired - Lifetime DE20209074U1 (de) | 2002-06-11 | 2002-06-11 | Kalender |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20209074U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20302766U1 (de) | 2003-02-19 | 2003-05-08 | Schüppel, Harry, 09128 Chemnitz | Dekorationsgegenstand, insbesondere Adventskalender |
| GB2413550A (en) * | 2004-04-30 | 2005-11-02 | Field Group Plc | Packaging tray having a cover sheet |
| GB2461118A (en) * | 2008-06-23 | 2009-12-30 | Richard Mustill | Compartmented storage and display item, in particular advent calendar |
-
2002
- 2002-06-11 DE DE20209074U patent/DE20209074U1/de not_active Expired - Lifetime
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| DE20302766U1 (de) | 2003-02-19 | 2003-05-08 | Schüppel, Harry, 09128 Chemnitz | Dekorationsgegenstand, insbesondere Adventskalender |
| GB2413550A (en) * | 2004-04-30 | 2005-11-02 | Field Group Plc | Packaging tray having a cover sheet |
| GB2461118A (en) * | 2008-06-23 | 2009-12-30 | Richard Mustill | Compartmented storage and display item, in particular advent calendar |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R207 | Utility model specification |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20050707 |
|
| R165 | Request for cancellation or ruling filed | ||
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20080814 |
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| R173 | Request for cancellation of utility model refused | ||
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20110101 |