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DE20209869U1 - Bahn- oder Plattenmaterial aus Kunststoff als Träger für Platten- oder Fliesenbeläge - Google Patents

Bahn- oder Plattenmaterial aus Kunststoff als Träger für Platten- oder Fliesenbeläge

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DE20209869U1
DE20209869U1 DE20209869U DE20209869U DE20209869U1 DE 20209869 U1 DE20209869 U1 DE 20209869U1 DE 20209869 U DE20209869 U DE 20209869U DE 20209869 U DE20209869 U DE 20209869U DE 20209869 U1 DE20209869 U1 DE 20209869U1
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DE20209869U
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    • E04F15/00Flooring
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    • E04F15/20Separately-laid insulating layers; Other additional insulating measures; Floating floors for sound insulation
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C5/00Reinforcing elements, e.g. for concrete; Auxiliary elements therefor
    • E04C5/07Reinforcing elements of material other than metal, e.g. of glass, of plastics, or not exclusively made of metal
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04F15/00Flooring
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    • E04F15/185Underlayers in the form of studded or ribbed plates
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    • E04F15/00Flooring
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    • E04F15/00Flooring
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    • E04F15/20Separately-laid insulating layers; Other additional insulating measures; Floating floors for sound insulation
    • E04F15/203Separately-laid layers for sound insulation

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Floor Finish (AREA)
  • Finishing Walls (AREA)

Description

ZENZ - HELBER · HOSBACH & PARTNER
Patentanwälte · European Patent Attorneys · 64673 Zwingenberg, Scheuergasse 24
Tel.: 06251-73008 · Fax: 06251-73156
Walter Gutjahr, Philipp-Reis-Straße 5-7,
64404 Bickenbach
Bahn- oder Plattenmaterial aus Kunststoff als Träger für
Platten- oder Fliesenbeläge
Die Erfindung betrifft ein zur Anordnung zwischen einem
festen tragenden Untergrund und einem auf diesem anzuordnenden
begehbaren Belag, vorzugsweise ein Platten- oder
Fliesenbelag bestimmtes Bahn- oder Plattenmaterial aus
Kunststoff, welches von wenigstens einer seiner Flachseiten vortretende, voneinander beabstandete parallele rippenartigen Vorsprünge aufweist, zwischen denen kanalartige Vertiefungen gebildet sind.
Bei der Verlegung von Platten- oder Fliesenbelägen auf
festen Untergründen, z.B. gegebenenfalls mit einer Estrich-Schicht belegten Beton-Bodenplatten, werden zwischen der
Bodenplatte bzw. dem Estrich und dem aufzubringenden Platten-
bzw. Fliesenbelag Zwischenschichten aus derartigen
Platten- oder Bahnmaterialien vorgesehen, welche zur Wärmedämmung oder zur Verringerung der Übertragung von Trittschall
dienen. In Außenbereichen, d.h. bei Baikonen oder
Terrassen, welche atmosphärischen Einflüssen und somit auch dem Anfall mit Regenwasser ausgesetzt sind, werden solche Zwischenschichten dann auch als Drainageschichten zur Abfuhr von über die Fugen des Belags eindringendem Regenwasser vorgesehen.
In gewissem Umfang erfolgt durch die Zwischenlage auch eine Entkopplung des Untergrunds vom Belag derart, dass unterschiedliche Längs- oder Querdehnungen zwischen Untergrund und Belag nicht zu einer Rissbildung im Belag führen können. Um bei den bekannten Zwischenbelägen, beispielsweise der aus der EP 0 8 93 553 Bl bekannten, überwiegend zur Drainierung von in Außenbereichen verlegten Plattenbelägen vorgesehenen Profilbahn auch eine Entkopplung des Plattenbelags von der Beton-Tragplatte zu gewährleisten, wurde die Profilbahn häufig nicht fest haftend mit der Betonplatte verbunden, so dass Spannungsunterschiede zwischen dem Plattenbelag und dem Untergrund durch eine örtliche Verschiebung des Bahnmaterials auf dem Untergrund ausgeglichen werden konnten und so Rissbildung im Plattenbelag vermieden wird. In der Praxis hat sich nun gezeigt, dass bei einer derartigen Entkopplung des Fliesenbelags vom Untergrund beim Begehen akustisch der Eindruck entstehen kann, als ob zwischen dem Plattenbelag und der Bodenplatte Hohlräume existieren. Bei Verarbeitern ebenso wie bei Benutzern entsteht somit gefühlsmäßig der Eindruck mangelnder Stabilität.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, ein zwischen einem festen Untergrund, z.B. einer Beton-Bodenplatte oder einem Estrich und einem Plattenbelag anzuordnendes Bahn- oder Plattenmaterial anzugeben, welches bei der Verlegung sowohl fest haftend mit dem Untergrund als auch mit dem Plattenbelag verbunden werden kann, dabei aber in der Lage ist, zwischen dem Plattenbelag und dem Untergrund auftretende horizontale Spannungen abzubauen, d.h. den Plattenbelag vom Untergrund zu entkoppeln und so einer
Rissbildung im Plattenbelag vorzubeugen. Die in der Praxis bei nichthaftend mit dem Untergrund verbundenen Zwischenbelägen beobachtete akustische Nachteile sollen dabei weitestgehend vermieden sein.
5
Ausgehend von einem Bahn- oder Plattenmaterial der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Bahn- oder Plattenmaterial im Extrusionsverfahren mit in Extrusionsrichtung verlaufenden steg- oder rippenartigen Vorsprüngen und zwischen diesen gebildeten kanalartigen Vertiefungen aus einem in abgekühltem Zustand sowohl biege- als auch zug-/druckelastischen Kunststoffmaterial hergestellt ist. Abweichend von bekannten Zwischenmaterialien, bei denen die Profilierung durch nachträgliche Warmumformung von im Ausgangszustand ebenflächigen steifen Kunststofffolien erzeugt wird, welche in sich keine Zug- oder Druckelastizität aufweisen, wird durch die erfindungsgemäße Herstellung im Extrusionsverfahren aus nicht nur biege-, sondern auch zug- und druckelastischem Kunststoffmaterial die Möglichkeit eröffnet, auftretende geringfügige horizontale Versetzungen des Plattenbelags relativ zum Untergrund durch Verformung im verwendeten Bahn- oder Plattenmaterial abzubauen, so dass - trotz der haftenden Verbindung des Materials sowohl mit dem Untergrund als auch der Oberseite - keine zu Rissbildung im Plattenmaterial führenden Querspannungen unzulässiger Höhe entstehen. Aufgrund der Elastizität des Materials wird außerdem die in der Regel geforderte Trittschalldämmung gewährleistet.
Bei einem ersten Ausführungsbeispiel ist die Ausgestaltung dabei so getroffen, dass die steg- oder rippenartigen Vorsprünge von der Oberseite einer an der Unterseite im Wesentlichen ebenflächigen Bahn- oder Plattenmateriallage vortreten.
Weitere steg- oder rippenartigen Vorsprünge können auch von der Unterseite der im Wesentlichen ebenflächigen Bahn- oder Plattenmateriallage vortreten.
Dabei kann die Ausgestaltung so getroffen sein, dass die von der Unterseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge mit den von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprüngen fluchten.
Alternativ können die von der Unterseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge relativ zu den von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprüngen auch derart quer zur Extrusionsrichtung versetzt sein, dass sie mit den zwischen den von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprüngen gebildete kanalartigen Vertiefungen fluchten.
In erfindungsgemäßer Weiterbildung können auch im Bereich der von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen 0 Vorsprüngen in der Unterseite des Bahn- oder Plattenmaterials in Extrusionsrichtung verlaufende kanalartige Vertiefungen vorgesehen sein, welche nicht nur den Materialverbrauch verringern, sondern darüber hinaus auch die Querelastizität verbessern.
25
Die steg- oder rippenartigen Vorsprünge weisen zweckmäßig jeweil eine im Wesentlichen ebenflächige Stirnfläche auf, um eine flächige Auflage des Plattenbelags bzw. eine flächige Abstützung am Untergrund zu erhalten. Dadurch werden 0 nicht nur die auf den Plattenbelag einwirkenden Gewichtsbelastungen sicher auf den Untergrund übertragen, sondern auch die die Haftungsverbindung zwischen dem Untergrund bzw. der Unterseite des Plattenbelags und dem Bahn- oder Plattenmaterial über den verwendeten Mörtel oder Kleber 5 vergrößert, und die Fähigkeit, die auftretenden Querspannungen ohne Abscheren aufzunehmen, erhöht.
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• ·
Dabei kann es zweckmäßig sein, wenn die zum Untergrund weisenden ebenflächigen Bereiche des Bahn- oder Plattenmaterials eine die Haftverbindung mit einer auf dem Untergrund aufgebrachten Mörtel- oder Kleberschicht erhöhende Oberflächenstruktur aufweisen.
In diesem Zusammenhang ist beispielsweise eine Ausgestaltung von Vorteil, bei welcher die zum Untergrund weisenden ebenflächigen Bereiche des Bahn- oder Plattenmaterials eine aufgeraute, vorzugsweise von in Extrusionsrichtung verlaufenden Riefen gebildete Oberflächenstruktur aufweisen.
Alternativ oder zusätzlich kann auf den zum Untergrund weisenden ebenflächigen Bereichen des Bahn- oder Plattenmaterials auch eine die Haftverbindung erhöhende Beschichtung aus fest haftend aufgebrachten Partikeln, vorzugsweise Sandpartikeln oder Fasern, aufgebracht sein.
Die steg- oder rippenartigen Vorsprünge können in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung rechtwinklig zur Extrusionsrichtung einen Querschnitt in Form eines mit der schmaleren Basisseite nach unten weisenden Trapezes haben, wodurch die zwischen den steg- oder rippenartigen Vorsprüngen gebildeten kanalartigen Vertiefungen einen sich in 5 Richtung ihres freien und verjüngenden Querschnitt haben.
Aufgrund dieser schwalbenschwanzartigen Ausgestaltung der kanalartigen Vertiefungen wird eine sichere form- und stoffschlüssige Verbindung des Plattenbelags mit dem Bahnoder Plattenmaterial über den verwendeten Haftmörtel oder Kleber erreicht.
Alternativ können die steg- oder rippenartigen Vorsprünge quer zur Extrusionsrichtung auch den Querschnitt von mit ihrer schmaleren Stirnseite nach außen weisenden Trapezen 5 haben, so dass die zwischen den Vorsprüngen gebildeten kanalartigen Vertiefungen einen sich von ihrer Bodenfläche zur offenen Mündung erweiternden Querschnitt haben.
Bei einem weiter abgewandelten Ausführungsbeispiel kann die Ausgestaltung so getroffen sein, dass die steg- oder rippenartigen Vorsprünge quer zur Extrusionsrichtung einen an ihren freien Enden tropfenartig verdickten und über einen in horizontale Querrichtung schmaleren senkrechten Stegabschnitt integral am Bahnmaterial angesetzten Querschnitt haben.
Wenn solche steg- oder rippenartigen Vorsprünge an der Ober- und der Unterseite vorgesehen sind, empfiehlt es sich, die von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge relativ zu den von der Unterseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge quer zur Extrusionsrichtung zueinander versetzt anzuordnen.
In die von der Ober- und/oder Unterseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge kann dann auch in Extrusionsrichtung voneinander beabstandet quer zur Extrusionsrichtung verlaufende Schlitze oder kanalartige Ausnehmungen eingearbeitet sein, welche zusätzlich zu der durch die Form der rippenartigen Vorsprünge erreichten Querelastizität des Bahnmaterials diesem auch eine verbesserte Längselastizität erteilen.
Von Vorteil kann es sein, wenn ein bei der Verlegung des begehbaren Plattenbelags auf der Oberseite des bahn- oder plattenförmigen Materials anzuordnendes Gittergewebe vorgesehen wird, welches eine Armierung des den auf dem Bahn-0 oder Plattenmaterial aufzubringenden Belag fixierenden Mörtels oder Klebers bewirkt.
Das Gittergewebe kann dabei entweder lose auf der Oberseite des Bahn- oder Plattenmaterials aufgelegt oder auf der Oberseite des Bahn- oder Plattenmaterials haftend aufgebracht sein.
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Insbesondere dann, wenn der Plattenbelag frühzeitig auf einen zuvor verlegten und noch nicht durchgetrockneten Estrich verlegt werden soll, empfiehlt es sich, das Bahn- oder Plattenmaterial wasserdampf-diffusionsdurchlässig auszubilden.
Neben der Verwendung von aufgrund seiner chemischen und/ oder physikalischen Eigenschaften wasserdampfdurchlässigem Kunststoffmaterial kann das Bahn- oder Plattenmaterial auch alternativ oder zusätzlich zumindest bereichsweise mit den Durchtritt von Wasserdampf ermöglichenden Perforierungen versehen sein, die nach dem eigentlichen Extrusionsvorgang durch Hindurchführung des Materials zwischen Stachelwalzen hergestellt werden können.
Bei dem Bahn- oder Plattenmaterial, welches in der Unterseite mit in Extrusionsrichtung verlaufenden Kanälen versehen ist, kann der Durchtritt von Wasserdampf von der Unterzur Oberseite auch dadurch gewährleistet werden, dass in die von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge quer zur Extrusionsrichtung verlaufende schlitz- oder kanalartige Ausnehmungen eingearbeitet sind, deren Tiefe so bemessen ist, dass sie bis in die in der Unterseite vorgesehenen kanalartigen Vertiefungen durchgehen.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 einen Abschnitt eines ersten Ausfüh
rungsbeispiels eines erfindungsgemäßen, im Extrusionsverfahren hergestellten Kunststoff-Bahnmaterials in dreidimensionaler Darstellung, wobei oberhalb des Bahnmaterials ein zusätz
lich zur Armierung eines aufgebrachten
Kleber- oder Mörtelbelags vorgesehenes Gittergewebe angedeutet ist;
Fig. 2 eine Schnittansicht durch einen Abschnitt eines auf einer Beton-Grundplatte aufgebrachten Fliesenbelags, wobei zwischen einem auf der Beton-Grundplatte vorgesehenen Estrich und der Unterseite der Fliesen ein Bahnmaterial der in Fig. 1 gezeigten Art vorgesehen ist;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung eines Ausschnitts eines gegenüber dem in Fig. 1 gezeigten Bahnmaterial durch zusätzliche in der Unterseite vorgesehene kanalartige Vertiefungen weiter
gebildeten Bahnmaterials;
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Ansicht eines erfindungsgemäßen Bahnmaterials, bei welchem durch zusätzliche quer zur Extrusionsrichtung in die steg- oder
rippenartigen Vorsprünge eingearbeitete Einfräsungen Durchlässe zu den in der Unterseite vorgesehenen kanalartigen Vertiefungen geschaffen sind;
Fig. 5 ein gegenüber dem Bahnmaterial gemäß
Fig. 1 abgewandeltes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Bahnmaterials, bei welchem zusätzlich zu den von der Oberseite vortretenden steg-
0 bzw. rippenartigen Vorsprünge auch von
der Unterseite entsprechende steg- bzw. rippenartige Vorsprünge vortre-
ten, welche zu den Vorsprüngen der Oberseite fluchten;
Fig. 6 eine Abwandlung des in Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiels, bei welchem die an der Unterseite vorgesehenen
steg- bzw. rippenartigen Vorsprünge relativ zu den von der Oberseite vorstehenden Vorsprünge derart versetzt sind, dass sie zu den zwischen den von der Oberseite vorstehenden Vorsprüngen
gebildeten kanalartigen Vertiefungen fluchten;
Fig. 7 ein gegenüber dem Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 3 abgewandeltes Ausführungsbeispiel, bei welchem die von der
Oberseite vortretenden Vorsprünge eine sich nach oben trapezförmig verjüngende Querschnittsform haben,-
Fig. 8 das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 mit den zusätzlich vorgesehenen quer
verlaufenden Einfräsungen entsprechend dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4;
Fig. 9 ein weiter abgewandeltes Ausführungsbeispiel, bei welchem die von der Oberseite vortretenden Vorsprünge in
Übereinstimmung mit den Ausführungsbeispielen gemäß den Figuren 1, 5 und 6 eine sich nach oben trapezförmig verjüngende Querschnittsform haben,
0 während die zur Unterseite vortreten
den Vorsprünge die Form von im Querschnitt an ihren freien Enden tropfenartig verdickten, über einen in hori-
zontaler Querrichtung schmaleren senkrechten Stegabschnitt integral am Bahnmaterial angesetzte Rippenvorsprünge haben; und
Fig. 10 eine Abwandung des Ausführungsbei
spiels gemäß Figur 9, bei welchem auch die von der Oberseite vortretenden Vorsprünge die Querschnittsform der in Längsrichtung verlaufenden, an ihren Enden tropfenartig verdickten Rippen-
vorsprünge haben.
In Fig. 1 ist ein Ausschnitt eines im Extrusionsverfahren aus Kunststoff-Granulat hergestellten Bahnmaterials 10 mit ebenflächiger Unterseite 12 gezeigt, von dessen gegenüberliegender Oberfläche 14 voneinander seitlich beabstandete, in der durch den Pfeil E angedeuteten Extrusionsrichtung verlaufende und ihrerseits an der Oberseite 16 ebenflächige steg- oder rippenartige Vorsprünge 18 vortreten. Die seitlichen streifenförmigen 0 niedrigen Begrenzungsflächen 2 0 der Vorsprünge 18 sind
jeweils an gegenüberliegenden Seiten derart gegensinnig schräg von unten nach oben geneigt, dass die zwischen den Vorsprüngen 18 gebildeten kanalartigen Vertiefungen 22 einen schwalbenschwanzförmigen Querschnitt haben. 25
Erfindungswesentlich ist, dass das Bahnmaterial 10 in nicht zu geringer Wandstärke aus einem Kunststoff-Ausgangsmaterial hergestellt ist, welches nach der im Anschluss an den Extrusionsvorgang erfolgten Abkühlung 0 auf Umgebungstemperatur nicht nur biegeelastisch ist, sondern auch druck- und zugelastische Eigenschaften aufweist.
Oberhalb des Bahnmaterials 10 ist in Fig. 1 ein Glasgittergewebe 24 schematisch angedeutet, welches zur Ar-
mierung eines bei der Verlegung eines Platten- oder Fliesenbelags auf der Oberseite des Bahnmaterials 10 zur haftenden Verbindung der Fliesen mit dem Bahnmaterial 10 verwendeten Fliesenklebers oder -mörtels dient. 5
Die ebenflächige Unterseite 12 des Bahnmaterials 10 kann mit einer die Haftung erhöhenden Oberflächenstruktur versehen sein. In Fig. 1 ist dies durch eine gepunktet dargestellte Besandungsschicht 26 angedeutet, deren Sandpartikel in geeigneter Weise festhaftend mit der Unterseite 2 6 verbunden sind.
In Fig. 2 ist im Schnitt auf einer Beton-Grundplatte 3 eine Estrichschicht 32 dargestellt, auf welcher das in Verbindung mit Fig. 1 beschriebene Bahnmaterial 10 mittels einer dünnen Kleberschicht 34 festhaftend aufgebracht ist.
Auf der Oberseite des Bahnmaterials 10 ist eine Schicht 36 eines Fliesenmörtels oder -klebers aufgetragen, in welchem das Glasgittergewebe 24 als Armierung eingebracht ist. Die Fliesen 38 werden über den Fliesenmörtel festhaftend mit der Oberseite des Bahnmaterials 10 verbunden. Die Fugen zwischen den Fliesen 38 sind dann auch in üblicher Weise mittels einer porösen abbindenden Fugenmasse 4 0 verfugt.
In den nachfolgenden Zeichnungsfiguren sind jeweils gegenüber dem Bahnmaterial 10 mehr oder weniger abgewandelte Ausführungsbeispiele gezeigt. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden deshalb nachstehend nur bei den jeweiligen Ausführungsbeispielen gegenüber dem Bahnmaterial 10 gemäß Fig. 1 oder zuvor in Verbindung mit anderen Zeichnungsfiguren beschriebenen Ausführungsbeispielen getroffene Änderungen beschrieben. Für die übereinstimmenden Ausgestaltungsmerkmale kann dagegen auf die vorausgehende Beschreibung verwiesend werden,
zumal funktionell übereinstimmenden Merkmalen der verschiedenen Ausführungsbeispiele in allen Zeichnungsfiguren die gleichen Bezugszeichen zugeordnet sind.
Das in Fig. 3 gezeigte Bahnmaterial 10 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 nur dadurch, dass mittig fluchtend zu den von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprüngen 18 in der Unterseite kanalartige Vertiefungen 42 vorgesehen sind, welche in senkrechter Richtung eine geringfügig größere lichte Höhe aufweisen, als die Dicke des Bahnmaterials im Bereich der zwischen den Vorsprüngen 18 gebildeten kanalartigen Vertiefungen 22.
Demgegenüber unterscheidet sich das in Fig. 4 gezeigte Ausführungsbeispiel nur dadurch, dass rechtwinklig zur Längserstreckung der kanalartigen Vertiefungen 22 voneinander beabstandete Einfräsungen 44 die Vorsprünge 18 durchschneiden, wodurch die an der Unterseite offenen kanalartigen Vertiefungen 42 im Bereich dieser Einfräsung 44 Verbindung zur Oberseite des Bahnmaterials 10 haben.
Das in Fig. 5 gezeigte Bahnmaterial 10 unterscheidet sich von dem Bahnmaterial gemäß Fig. 1 dadurch, dass fluchtend zu den steg- oder rippenartigen Vorsprüngen 18 der Oberseite entsprechende Vorsprünge 4 6 an der Unterseite vorgesehen sind, zwischen denen dann ebenfalls wieder im Querschnitt schwalbenschwanzförmige an der Unterseite offene kanalartige Vertiefungen 48 gebildet sind.
Auch das in Fig. 6 veranschaulichte Bahnmaterial weist von der Ober- und der Unterseite vortretende steg- oder rippenartige Vorsprünge 18 bzw. 46 mit jeweils dazwischen liegenden kanalartigen Vertiefungen 22 bzw. 48 auf, wobei die an der Unterseite vorgesehenen Vorsprün-
t III · · ··· t · ·
ge 46 aber derart seitlich versetzt zu den an der Oberseite vorgesehenen Vorsprüngen 18 angeordnet sind, dass sie fluchtend unterhalb der kanalartigen Vertiefungen 22 verlaufen.
5
In Figuren 7 und 8 sind mit den in Verbindung mit Fig. 3 bzw. 4 beschriebenen Bahnmaterialien 10 verwandte Bahnmaterialien 10 dargestellt, die sich von den bereits beschriebenen Bahnmaterialien dadurch unterscheiden, dass die streifenförmigen seitlichen Begrenzungswände 20 der nach oben vortretenden Vorsprünge 18 sich mit entgegengesetztem Neigungssinn von unten nach oben einander annähern, so dass die zwischen den Vorsprüngen 18 gebildeten kanalartigen Vertiefungen 22 einen sich von der unteren ebenflächigen Bodenfläche 14 nach oben erweiternden Querschnitt haben. Bei dem in Fig. 8 gezeigten Ausführungsbeispiel sind wieder quer zur Extrusionsrichtung E durch die Vorsprünge 18 eingearbeitete Einfräsungen 44 dargestellt, welche die in der Unterseite vorgesehenen kanalartigen Vertiefungen 42 mit der Oberseite verbinden.
Das in Figur 9 gezeigte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem in Figur 5 veranschaulichten Ausführungsbeispiel dadurch, dass die von der Unterseite vortretende steg- oder rippenartigen Vorsprünge nicht den von der Oberseite vortretenden Vorsprüngen 18 im Querschnitt entsprechen, sondern statt dessen als in größerer Anzahl vorgesehene längsverlaufenden Rippenvorsprünge 46 ausgebildet sind, die an der Unterseite eine an ihrem freien Ende tropfenartig verdickte Form haben, welche über einen demgegenüber dünneren stegartigen Verbindungsabschnitt mit dem Bahnmaterial 10 verbunden ist. Es ist ersichtlich, dass diese Rippenvorsprünge 46 quer zur Extrusionsrichtung E eine höhere Elastizität aufweisen als die von der Oberseite vortretenden massiveren Vorsprünge 18.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Figur 10 sind auch die an der Oberseite vorgesehenen steg- oder rippenartigen Vorsprünge entsprechend den in Figur 9 nur von der Unterseite vortretenden Vorsprüngen 46 ausgebildet, so dass hier also sowohl die Querelastizität der von der Ober- wie von der Unterseite vortretenden Rippen deutlich erhöht ist.
Bei den beiden zuletzt beschriebenen Ausführungsbeispielen gemäß Figur 9 und 10 kann zusätzlich auch die Längselastizität in Extrusionsrichtung noch erhöht werden, wenn quer zur Extrusionsrichtung voneinander beabstandete (nicht gezeigte) Einfräsungen oder Ausschnitte eingearbeitet werden.
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Claims (21)

1. Zur Anordnung zwischen einem festen tragenden Untergrund und einem auf diesem anzuordnenden begehbaren Belag, vorzugsweise ein Platten- oder Fliesenbelag bestimmtes Bahn- oder Plattenmaterial (10) aus Kunststoff, welches von wenigstens einer seiner Flachseiten vortretende, voneinander beabstandete parallele steg- oder rippenartigen Vorsprünge (18) aufweist, zwischen denen kanalartige Vertiefungen (22) gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Bahn- oder Plattenamterial (10) im Extrusionsverfahren mit in Extrusionsrichtung verlaufenden steg- oder rippenartigen Vorsprüngen (18) und zwischen diesen gebildeten kanalartigen Vertiefungen (22) aus einem in abgekühltem Zustand sowohl biege- als auch zug- /druckelastischen Kunststoffmaterial hergestellt ist.
2. Bahn- oder Plattenmaterial, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die steg- oder rippenartigen Vorsprünge (18) von der Oberseite einer an der Unterseite im Wesentlichen ebenflächigen Bahn- oder Plattenmateriallage vortreten.
3. Bahn- oder Plattenmaterial nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass weitere steg- oder rippenartigen Vorsprünge (46) von der Unterseite der im Wesentlichen ebenflächigen Bahn- oder Plattenmateriallage vortreten.
4. Bahn- oder Plattenmaterial nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Unterseite vortretenden steg- oder rippenförmigen Vorsprünge (46) mit den von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprüngen (18) fluchten.
5. Bahn- oder Plattenmaterial nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Unterseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge (46) relativ zu den von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge (18) derart quer zur Extrusionsrichtung (E) versetzt sind, dass sie mit den zwischen den von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprüngen (18) gebildeten kanalartigen Vertiefungen (22) fluchten.
6. Bahn- oder Plattenmaterial nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge (18) in der Unterseite des Bahn- oder Plattenmaterials in Extrusionsrichtung verlaufende kanalartige Vertiefungen (42) vorgesehen sind.
7. Bahn- oder Plattenmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die steg- oder rippenartigen Vorsprünge (18; 46) jeweils eine im Wesentlichen ebenflächige Stirnfläche (16) aufweisen.
8. Bahn- oder Plattenmaterial nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Untergrund weisenden ebenflächigen Bereiche des Bahn- oder Plattenmaterials (10) eine die Haftverbindung mit einer auf dem Untergrund aufgebrachten Mörtel- oder Kleberschicht erhöhende Oberflächenstruktur aufweisen.
9. Bahn- oder Plattenmaterial nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Untergrund weisenden ebenflächigen Bereiche des Bahn- oder Plattenmaterials (10) eine aufgeraute, vorzugsweise von in Extrusionsrichtung verlaufenden Riefen gebildete Oberflächenstruktur aufweisen.
10. Bahn- oder Plattenamterial nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf den zum Untergrund weisenden ebenflächigen Bereichen des Bahn- oder Plattenmaterials (10) eine die Haftverbindung erhöhende Beschichtung (26) aus fest haftend aufgebrachten Partikeln, vorzugsweise Sandpartikeln oder Fasern, aufgebracht ist.
11. Bahn- oder Plattenmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die steg- oder rippenartigen Vorsprünge (18) rechtwinklig zur Extrusionsrichtung (E) einen Querschnitt in Form eines mit der schmaleren Basisseite nach unten weisenden Trapez haben, wodurch die zwischen den steg- oder rippenartigen Vorsprüngen gebildeten kanalartigen Vertiefungen einen sich in Richtung auf ihre freie Mündung verjüngenden Querschnitt haben. (Fig. 1 bis 6)
12. Bahn- oder Plattenmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die steg- oder rippenartigen Vorsprünge (18) quer zur Extrusionsrichtung den Querschnitt von mit ihrer schmaleren Stirnseite nach außen weisenden Trapezen haben, so dass die zwischen den Vorsprüngen (18) gebildeten kanalartigen Vertiefungen (22) einen sich von ihrer Bodenfläche zur offenen Mündung erweiternden Querschnitt haben. (Fig. 7 und 8)
13. Bahn- oder Plattenmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die steg- oder rippenartigen Vorsprünge (18; 46) quer zur Extrusionsrichtung einen an ihren freien Enden tropfenartig verdickten und über einen in horizontaler Querrichtung schmaleren senkrechten Stegabschnitt integral am Bahnmaterial (10) angesetzten Querschnitt haben (Fig. 9 und 10).
14. Bahn- oder Plattenmaterial nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass steg- oder rippenartige Vorsprünge (18; 46) von der Ober- und der Unterseite vortreten, und dass die von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge (18) relativ zu den von der Unterseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprüngen (46) quer zur Extrusionsrichtung (E) zueinander versetzt sind (Fig. 10).
15. Bahn- oder Plattenmaterial nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass in die von der Ober- und/oder Unterseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge (18; 46) in Extrusionsrichtung voneinander beabstandete, quer zur Extrusionsrichtung verlaufende Schlitze oder kanalartige Ausnehmungen eingearbeitet sind.
16. Bahn- oder Plattenmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch ein bei der Verlegung des begehbaren Belags auf der Oberseite des bahn- oder plattenförmigen Materials (10) vorgesehenes Gittergewebe (24), welches eine Armierung des den auf dem Bahn- oder Plattenmaterial aufzubringenden Belag fixierenden Mörtels oder Klebers bewirkt.
17. Bahn- oder Plattenmaterial nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Gittergewebe (24) lose auf der Oberseite des Bahn- oder Plattenmaterials (10) vorgesehen ist.
18. Bahn- oder Plattenmaterial nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Gittergewebe (24) auf der Oberseite des Bahn- oder Plattenmaterials (10) haftend aufgebracht ist.
19. Bahn- oder Plattenmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Bahn- oder Plattenmaterial (10) wasserdampf-diffusionsdurchlässig ausgebildet ist.
20. Bahn- oder Plattenmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Bahn- oder Plattenmaterial (10) zumindest bereichsweise mit den Durchtritt von Wasserdampf ermöglichenden Perforierungen versehen ist.
21. Bahn- oder Plattenmaterial nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in die von der Oberseite vortretenden steg- oder rippenartigen Vorsprünge (18) quer zur Extrusionsrichtung (E) verlaufende schlitz- oder kanalartige Ausnehmungen eingearbeitet sind, deren Tiefe so bemessen ist, dass sie bis in die in der Unterseite vorgesehenen, in Extrusionsrichtung verlaufenden kanalartigen Vertiefungen (42) durchgehen.
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